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Kollegennetzwerk Psychotherapie
Freitags-Newsletter 29.05.2026
Newsletter des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks – Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger
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Mai-Aktion endet am Sonntag – jetzt noch schnell 6 Monate beitragsfrei sichern
Tickets für PIA: DPNW unterstützt bei der Anreise zu den Demonstrationen in Berlin und Hannover
Stellungnahmen zum GeDIG - nur wenige Kritiker
BPtK: wir wollen auch an Fachärzte überweisen dürfen
Vorbereitung auf den Kriegsfall: Wird uns das auch betreffen? Der Kommentar
Ein „Booking.com“ fürs Gesundheitswesen? Warum wir jetzt eine nationale Prozessplattform brauchen
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Editorial
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir verstehen uns als humanistischen, basisdemokratischen Verband, der sich einsetzt für die Interessen seiner Mitglieder, des Berufsstandes allgemein und für die Versorgungssicherheit und den Schutz der Patienten. In diesem Sinne tun wir alles für eine starke Psychotherapie in Deutschland.
Damit sich auch unser beruflicher Nachwuchs rege an den politischen Aktionen beteiligen kann, unterstützt das DPNW alle PiAs bei ihrer Anreise zu den kommenden Demonstrationen in Berlin und Hannover (Ressort „Editorial und Nachrichten in eigener Sache“).
Wie wichtig es ist, seine Meinung lautstark zu verkünden, zeigen die aktuellen Stellungnahmen zum GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen). Nur wenige Kritiker trauen sich aus der Versenkung (Ressort „Topthema 1“). Auf der anderen Seite sehen wir: Es gibt auch Fürsprecher an unserer Seite.
In meinen Gedanken zur Psychotherapie schreibe ich, warum wir den Blick wenden müssen – weg nur vom Datenschutz hin zum Wort Vertrauensschutz. Darum geht es nämlich in unseren Behandlungen.
Ob blauäugig oder fahrlässig – die BPtK will das Gutachterverfahren digitalisieren. Aus unserer Sicht stößt sie damit die nächste Tür zur Kontroll-Psychotherapie auf. Außerdem möchte die Psychotherapeutenkammer an Fachärzte überweisen dürfen (beides „Topthema 1“).
Und zum Ende des Monats Mai senden wir ihnen den „Last call“. Unsere Mai-Aktion „6 Monate beitragsfrei“ endet am Sonntag – jetzt noch schnell zugreifen (Ressort: „Editorial und Nachrichten in eigener Sache“).
Für Eilige haben wir in diesem Newsletter zum ersten Mal eine schnelle Zusammenfassung an den Anfang gesetzt: „Der Newsletter im Überblick“ (leider noch ohne Links).
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und ein schönes, nicht zu heißes Wochenende.
Ihr Kollege
Dieter Adler
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Der Newsletter im Überblick
Für alle, die wenig Zeit haben:
Hier die wichtigsten Themen des aktuellen Newsletters auf einen Blick:
• DPNW unterstützt PiA bei Protesten
Das DPNW übernimmt für 100 Psychotherapeuten in Ausbildung jeweils 25 € Fahrtkostenzuschuss für die Demonstrationen in Berlin und Hannover. Ziel ist eine stärkere Beteiligung an den Protesten gegen die aktuelle Gesundheitspolitik.
• Datenschutz reicht nicht – Vertrauen wird zum Kernproblem
In „Dieter Adlers Gedanken zur Psychotherapie“ steht die These im Mittelpunkt, dass im Gesundheitswesen zunehmend nur noch über Datenschutz gesprochen werde, während Vertrauen verloren gehe. Besonders kritisch gesehen werden ePA, Datennutzung und die zunehmende Vermischung von Digitalisierung, Datenweitergabe und Datenverwertung.
• GeDIG und digitale Steuerung des Gesundheitswesens
Mehrere Artikel beschäftigen sich mit dem GeDIG, der elektronischen Patientenakte und neuen digitalen Steuerungsinstrumenten. Der Tenor: Es gebe zu wenig kritische Stimmen und die Gefahr wachsender Kontrolle sowie weiterer Bürokratisierung.
• BPtK will digitales Gutachterverfahren
Der Newsletter kritisiert Pläne zur Digitalisierung des Gutachterverfahrens und spricht von einer möglichen „Kontroll-Psychotherapie“. Dahinter steht die Sorge vor stärkerer externer Steuerung psychotherapeutischer Arbeit.
• Streit um Überweisungsrechte für Psychotherapeuten
Die Forderung der BPtK, Psychotherapeuten sollten auch an Fachärzte überweisen dürfen, wird kritisch bewertet. Der Newsletter sieht darin zusätzliche Bürokratie und einen weiteren Schritt in Richtung hausarztähnlicher Steuerungsverantwortung.
• Massive Warnungen vor dem GKV-Spargesetz
Mehrere Beiträge befassen sich mit den Folgen des Spargesetzes. Thematisiert werden mögliche nicht mehr finanzierte Behandlungsfälle, Einschnitte in der ambulanten Versorgung und wachsende ökonomische Belastungen für Praxen.
• Proteste gegen Honorarkürzungen laufen weiter
Der Newsletter begleitet die Protestbewegung gegen die Honorarkürzungen intensiv: Demonstrationen, Petitionen, Pressereaktionen, Politikerreaktionen und ein Online-Rechner zu den finanziellen Folgen werden vorgestellt.
• Krankenkassenzugriff auf sensible Daten
Mehrere Artikel warnen vor erweitertem Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten. Hervorgehoben wird insbesondere die Gefahr von Vertrauensverlust und Fehlversorgung.
• KI und Digitalisierung als Dauerthema
Der Newsletter enthält zahlreiche Beiträge zu KI, Datenschutz und digitaler Infrastruktur: KI-Showroom der KV Nordrhein, OpenAI-Politik, digitale Zwillinge, TI-Störungen, Cyberangriffe auf Gesundheitsdaten und Mental-Health-Apps als Datenquelle.
• Versorgungspolitik: lange Wartezeiten und Systemumbau
Diskutiert werden neue Ideen zur Verbesserung der Versorgung, darunter digitale Prozessplattformen („Booking.com fürs Gesundheitswesen“) und strukturelle Reformen gegen lange Wartezeiten.
• Grundton des Newsletters
Neben konkreter Berufspolitik gibt es drei Leitmotive durch fast alle Beiträge:
– Misstrauen gegenüber zunehmender Digitalisierung und Datennutzung
– Sorge vor Kontrollstrukturen
– Kritik an der politischen und berufspolitischen Entwicklung im Gesundheitswesen.
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Die Themen heute:
Editorial und Nachrichten in eigener Sache
• *** - Der Newsletter im Überblick
• Dieter Adlers Gedanken zur Psychotherapie
• *** - Mai-Aktion endet am Sonntag – jetzt noch schnell 6 Monate beitragsfrei sichern
• *** - Tickets für PIA: DPNW unterstützt bei der Anreise zu den Demonstrationen in Berlin und Hannover
Topthema 1
• *** - Stellungnahmen zum GeDIG - nur wenige Kritiker
• *** - DPNW kompakt: Was ist das GeDIG – und was bedeutet es für uns?
• *** - BPtK will Gutachterverfahren digitalisieren – die nächste Tür zur Kontroll-Psychotherapie.
• *** - BPtK: wir wollen auch an Fachärzte überweisen dürfen
• *** - Krankenkassen sollen keinen Zugriff auf sensible Patientendaten erhalten
• *** - Krankenkassen-Zugriff auf ePA-Daten: KBV warnt vor Vertrauensverlust und Fehlversorgung
• *** - TI-Stabilität: Digitalisierung braucht Verlässlichkeit
• Pressereaktionen
• *** - Registergesetz: Gesundheitsdaten von Generationen im Visier – wenn ein Cyberangriff zur Totalentblößung der Patientenakte wird
Topthema 2
• *** - KBV warnt vor drastischen Folgen des Spargesetzes: Millionen Behandlungsfälle künftig nicht mehr finanziert
• Reaktionen aus der Politik
• *** - Spargesetz unter Druck: Politik hält an Einsparzielen fest
• *** - GKV-Finanzreform: Milliarden sparen – auf Kosten der Versorgung?
• *** - Ein Jahr Gesundheitsministerin Warken: Grüne fordern Zwischenbilanz
• *** - Verbände warnen vor GKV-Spargesetz: Ambulante Versorgung in Gefahr
• *** - Wie könnten Psychotherapeuten wirksam protestieren - Thesenpapier für Politikergespräche
• *** - Hofmeister: „Das Spargesetz trifft alle“ – Entbudgetierung wird durch die Hintertür abgeräumt
• *** - Wirtschaftsweise schlagen Alarm: Die GKV als „schwierigster Patient“
• *** - KVN-Chef Barjenbruch: „Die Wirtschaftsweisen haben erkannt, dass der ambulante Sektor noch ausgebaut werden muss.“
• Pressereaktionen
• *** - GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Droht jetzt der Rückschritt bei der Krankenhaus-Digitalisierung?
• *** - Selbstzahler-Leistungen: Warum individuelle Medizin an Bedeutung gewinnt
• *** - Neustart der globalen Gesundheitsarchitektur: WHO setzt auf Reformen, Prävention und resiliente Systeme
• Petitionen
• Rettet Psychotherapie und stoppt die Budgetierung!
Topthema 3
• *** - Demos und Aktionen
• Vernetzung
• Was Honorarkürzungen wirklich bedeuten: Ein Online-Rechner macht die Folgen sichtbar
• Reaktionen aus der Politik
• *** - Pressereaktionen
• *** - Psychotherapeuten schlagen Alarm: Honorardebatte verschärft Versorgungskrise
• Petitionen
• Petition 1: Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?
• Petition 2: Bundestag soll Bewertungsregel für Psychotherapie überprüfen
• Leserbriefe
• *** - Zu den Honorarkürzungen
Primärarztsystem und Patientensteuerung
• Gemeinsam stark: Mit Ihrer Spende Innnit und unsere Petition unterstützen
1. Psychotherapie
Presseschau
• *** - Nachrichten über Psychotherapie
• *** - Nachrichten zur Bundesgesundheitsministerin
Gesundheitspolitik
• *** - Mehr Aufmerksamkeit für Frauengesundheit gefordert
• *** - Vorbereitung auf den Kriegsfall: Berliner Streit um die Priorisierung von Soldaten in Krankenhäusern
• *** - Vorbereitung auf den Kriegsfall: Wird uns das auch betreffen? Der Kommentar
Social-Media
• DPNW auf Instagram – aktuelle Einblicke, politische Positionen und Berufsalltag im Feed
Social-Media-Verbot
• *** - Radikalisierung aus dem Feed: BKA schlägt Alarm bei Social Media und Jugendschutz
• *** - Jugendministerkonferenz: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum
• *** - Dobrindt gegen Social-Media-Verbot: Eltern statt Staat in der Verantwortung
• *** - Junge Menschen wissen, wie schädlich Social Media sein kann
Mustertexte
• DPNW-Mustertexte für die einfache Arbeit in der Praxis
• Übersicht über die Mustertexte
DPNW-Fortbildungen
• Aktuelle Fortbildungen
Beratung und Unterstützung
• Telefonische Rechtsberatung
• IT-Beratung
Abrechnung
• Widersprüche gegen Honorarbescheide 4/2025 einlegen
• Widersprüche gegen Honorarbescheide und TI-Widersprüche - Warum ist der TI-Widerspruch raus?
Neues Qualitätsicherungsverfahren
• Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
• Allgemeine Informationen zum QS
Versorgung
• *** - Vier Ideen gegen lange Wartezeiten: Was die Versorgung wirklich verbessern könnte
• *** - Ein „Booking.com“ fürs Gesundheitswesen? Warum wir jetzt eine nationale Prozessplattform brauchen
Umfragen
• *** - Online-Studie zum Einbezug von Bezugspersonen in der Psychotherapie
• Umfrage zum Einbezug von Bezugspersonen in der Psychotherapie
• *** - Umfrage zur Drogenpolitik
Intervisionsgruppen
• Kontakt zu anderen Kolleginnen und Kollegen
• sporadische, psychodynamische Intervisionsgruppe in/um Breisach gesucht
• Studie zur Selbsteinschätzung von Psychotherapeuten
• *** - Studienteilnehmer gesucht: Virtual Reality in der Psychotherapie
Fortbildungen
• *** - 3. Konferenz der Ausbildungsinstitute "Krise der Weiterbildung" am 24.06.2026
• *** - 22. Jahreskongress Psychotherapie NRW „Wissenschaft & Praxis“
• *** - Einführung in das Systemische Konsensieren: Noch 14 freie Plätze im Online-Workshop
2. Datenschutz - Digitalisierung
Elektronische Patientenakte
• Presseanfragen zu Interviews zum Thema ePA an Kolleginnen und Kollegen
Elektronische Patientenakte
• *** - Ministerium plant besseren Schutz für Inhalte der elektronischen Patientenakte
• ePA-Infoseite für Patienten
• ePA-Opt-Out Widerspruchsformulare für Versicherte
• ePA-Opt-Out Widerspruchsformular zum Selbstausfüllen
• Widerspruchs-Generator
Europäische Elektronische Patientenakte (EHDS)
• *** - Gesundheitsdaten ohne Grenzen: Nächster Schritt zum EU-Gesundheitsdatenraum
Künstliche Intelligenz
• *** - Zivilgesellschaft fordert mehr Mitsprache
Künstliche Intelligenz
• *** - KV Nordrhein eröffnet KI-Showroom in Köln
• *** - Wenn der Moonwalk im Sturz endet: Was ein virales Robotervideo über den Stand humanoider KI verrät
• *** - Zwischen Skepsis und Alltag: Warum viele Menschen lieber ohne KI leben würden
• *** - Der gute und der böse digitale Zwilling Warum Europa bei KI-Avataren auf Vertrauen setzen sollte
• *** - Fünf Treffen mit OpenAI-Chef: Wie souverän will Deutschland eigentlich werden?
• *** - Anthropic bringt „ehrlicheres“ Claude Opus 4.8 – Mythos-Modelle sollen bald folgen
• *** - KI-Code als Risiko: Produktionsausfälle durch generative Modelle nehmen zu
Telematik, elektronische Patientenakte und cloudbasierte Abrechnung
• *** - Gematik will die TI neu aufstellen: Ende der Dauerstörungen bis 2030? Ende der Abrechnung in der Praxis?
Datenlecks
• *** - Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA)
• *** - Europa
• *** - Cyberangriff auf Kliniken: Tausende Patientenakten betroffen
• *** - Cyberangriffe auf Gesundheitsdaten: Kliniken und Praxen geraten ins Visier
• *** - Uniklinik Bonn verschweigt Cyberangriff vier Wochen
Datenschutz
• *** - Datenschutz am Scheideweg: Warum Europas Regeln ein Update brauchen
• *** - Wer unsere Daten nutzen will, muss auch Verantwortung dafür übernehmen - der Kommentar
• *** - Aktive Cyberabwehr: Schutz vor Angriffen oder Gefahr für sensible Daten?
• *** - Digital-Omnibus: Mittelstand fordert pragmatischere DSGVO für KI und Datenverarbeitung
• *** - Datenschutz statt digitaler Bequemlichkeit: Was Googles neue KI-Agenten für Nutzer bedeuten
• *** - Wie Vorratsdatenspeicherung politisch legitimiert wird – und warum das problematisch ist
• *** - Wenn Vertraulichkeit zur Illusion wird: Wie Mental-Health-Apps intime Krisen zu Daten machen
Telematik, elektronische Patientenakte und Gesundheitscloud
• *** - Telematikinfrastruktur: Wie die Gematik den Umbau zur TI 2.0 plant
• *** - TI 2.0: Auf dem Weg zur Cloudbasierten Abrechnung - der Kommentar
• *** - TI-Störungsatlas 22.05.2026 - 29.05.2026
• Ti-Widersprüche - Ablehnungen der KVen- wie damit Umgehen
• Klagebegründung für die neuen TI-Musterverfahren und Anträge auf Ruhendstellung an die KV
• KV-Online-Abrechnung mit dem DPNW KV-FlexNet
Digitalisierung
• *** - Neue Förderrichtlinie: BMG will Patienten digital „fit“ machen
3. Praxistipps - Praxisverkauf
Kartenlesegeräte
• Biete Kartenlesegerät Orga 6041 und 6141
• Biete Kartenlesegerät Orga 6041 L eKG/KVK
• *** - Biete Kartenlesegerät Ingenico healthcare Orga 6141
Praxishilfen
• Lucoyo Praxisverwaltung günstiger für DPNW-Mitglieder
Praxisverkauf
• Musterverträge zum Praxisverkauf
Praxisinventar
• ADOS 2, Modul 4 gesucht
Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche
• *** - Übersicht Praxisangebote, Gesuche, Stellenangebote
4. Vermischtes
Humor
• *** - DPNW-Kompakt Satirisches Lexikon - Was ist KI?
Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
• Belegexemplare
Vermischtes
• *** - Neuer Persönlichkeitstyp? Bin ich otrovertiert?
Zwischen Introversion, Extraversion und dem Gefühl, nie ganz dazuzugehören• *** - Jugendliche rauchen wieder öfter: Warum klassische Prävention nicht mehr ausreicht
• *** - Elon Musk und die Machtfrage der Zukunft
5. DPNW - Angebote
• Elektronische Projekte im DPNW
• Sicheres Diktieren - Diktate umsetzen mit KI
• Rechtsschutzversicherung für Psychotherapeuten
Mitgliedschaft im DPNW
• Vorteile als Mitglied im DPNW
• Mitglieder werben Mitglieder
• Legen Sie etwas oben drauf – Ihr Plus fürs Netzwerk!
Angebote des Netzwerkverlags
• Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
Angebote des Netzwerkverlags
• Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
• The Missing Manual - Das Handbuch der weniger bekannten und unbekannten psychotherapeutischen Interventionen
• Test der Praxis-Verwaltungssysteme
• EU Datenschutzgrundverordnung - das Paket für psychotherapeutische Praxen
• Hilfen zum Ausfüllen
• Gesundheitsdaten online
• eBook
• Telematik: anschließen lassen ja oder nein
• Ebook
Mitgliederfragen
• Meine Mitgliedsnummer
6. Redaktionelles
• Der Freitagsnewsletter
• Artikel im Newsletter - Redaktionstermine
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• Impressum
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Dieter Adlers Gedanken zur Psychotherapie
Vertrauen — warum Datenschutz allein nicht reicht
In letzter Zeit geht es gesundheitspolitisch häufig nur noch um Datenschutz. Das eigentliche Thema Vertrauen gerät dabei zunehmend aus dem Blick. Gerade in unserem Bereich halte ich das für besonders riskant. Psychotherapeutische Patienten befinden sich oft in großer seelischer Not. Viele vertrauen uns deshalb nahezu blind — auch bei Fragen des Datenschutzes und der Weitergabe ihrer sensiblen Informationen.
Ich persönlich empfehle Patienten deshalb inzwischen häufig, einem Eintrag hochsensibler psychotherapeutischer Informationen in die elektronische Patientenakte nicht zuzustimmen.
Dabei wird aus meiner Sicht gesundheitspolitisch immer weniger unterschieden zwischen Digitalisierung, Datenschutz, Datenweitergabe und Datenverwertung. Das sind jedoch völlig unterschiedliche Dinge. Digitalisierung bedeutet zunächst nur technische Verarbeitung. Datenschutz bedeutet Schutz vor Missbrauch. Datenweitergabe bedeutet, dass Informationen an andere Stellen gelangen. Und Datenverwertung bedeutet schließlich, dass Daten analysiert, wirtschaftlich genutzt oder wissenschaftlich ausgewertet werden.
Diese Unterschiede verschwimmen derzeit zunehmend.
Dabei ist Vertrauen nicht nur in der Psychotherapie von zentraler Bedeutung — auch wenn es dort besonders sensibel ist —, sondern im gesamten Gesundheitswesen. Ohne Vertrauen funktioniert letztlich keine Behandlung. Wenn aus Vertrauen Misstrauen wird, entsteht oft ein Schaden, der kaum noch repariert werden kann.
Deshalb raten wir dringend dazu, Datenschutz und Datennutzung sehr ernst zu nehmen. Im Moment scheint die Tendenz jedoch eher dahin zu gehen, Gesundheitsdaten möglichst großzügig weiterzugeben — auch an forschende Industrie und externe Datennutzer.
Dabei wird inzwischen teilweise nicht einmal mehr konsequent auf Anonymisierung oder echte Pseudonymisierung gesetzt. Stattdessen hört man immer häufiger das Argument: Je mehr man über Patienten weiß, desto besser könne man forschen.
Doch genau hier beginnt die eigentliche Vertrauensfrage.
Bin ich bereit, einem Arzt, einer Institution oder Forschenden meine Daten anzuvertrauen? Und unter welchen Bedingungen?
Früher war das für mich relativ klar geregelt. Mein Arzt fragte mich konkret, ob ich an einer Studie teilnehmen möchte. Er erklärte mir genau, wer die Studie durchführt, welchem Zweck sie dient, welche Daten verwendet werden und wie diese weitergegeben werden. Ich bekam Informationsmaterial, konnte es in Ruhe lesen und anschließend zustimmen oder ablehnen.
Dieses Modell halte ich bis heute für richtig.
Seriöse Universitäten oder Forschungseinrichtungen dürfen aus meiner Sicht durchaus mit Gesundheitsdaten arbeiten — wenn Patienten informiert zustimmen. Ich möchte aber wissen, wer meine Daten erhält, warum dies geschieht und was genau damit passiert.
Und damit kommt ein weiterer zentraler Begriff ins Spiel:
Transparenz.
Ohne Transparenz kann Vertrauen niemals vollständig entstehen. Vertrauen bedeutet nicht blindes Ausgeliefertsein. Vertrauen bedeutet, informiert entscheiden zu können — und sicher zu sein, dass dieses Vertrauen nicht missbraucht wird.
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Mai-Aktion endet am Sonntag – jetzt noch schnell 6 Monate beitragsfrei sichern
Der Mai neigt sich dem Ende zu und damit auch unsere besondere Mitgliederaktion: Noch bis einschließlich Sonntag, den 31. Mai, gilt für neue Mitglieder im DPNW unser Angebot von 6 Monaten beitragsfreier Mitgliedschaft.
Viele Kolleginnen und Kollegen stehen aktuell unter wachsendem wirtschaftlichem Druck. Gerade in dieser Situation braucht es eine starke berufspolitische Vertretung, verlässliche Strukturen und kollegischen Zusammenhalt. Mit unserer Mai-Aktion wollten wir deshalb ein klares Signal setzen und den Einstieg ins DPNW bewusst erleichtern.
Wer sich noch bis Sonntag für eine Mitgliedschaft entscheidet, profitiert von 6 beitragsfreien Monaten. Die effektiven Jahreskosten sinken dadurch im ersten Jahr von 150 € auf nur 75 €. Gleichzeitig gilt: Je mehr Mitglieder wir sind, desto größer wird unser politisches Gewicht in einer Zeit, in der zentrale Weichen für die Zukunft der Psychotherapie gestellt werden.
Zusätzlich nehmen alle neuen Mitglieder automatisch an unserer Verlosung teil. Zu gewinnen gibt es unter anderem 3 reMarkable Pro Tablets, Buchgutscheine und weitere attraktive Preise. Auch PIA, PiW, Studierende sowie werbende Mitglieder sind teilnahmeberechtigt. Die Auslosung erfolgt zum Jahresende.
Unter dem Motto „Stabilität in der Psychotherapie verteidigen – jetzt die Psychotherapie durch mehr Solidarität stärken“ laden wir Sie ein, gemeinsam Haltung zu zeigen und unsere Profession zu stärken.
Alle Informationen zur Mai-Aktion finden Sie hier auf unserer Webseite:
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Tickets für PIA: DPNW unterstützt bei der Anreise zu den Demonstrationen in Berlin und Hannover
Wir möchten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) dabei unterstützen, an den Demonstrationen am 8. Juni 2026 in Berlin oder am 10. Juni 2026 in Hannover teilzunehmen. Deshalb stellen wir 100 Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von jeweils 25 Euro zur Verfügung.
Melden Sie sich bitte bei protest@dpnw.info damit wir einen Überblick erhalten und alles weitere in die Wege leiten können. Nur die ersten 100 Interessenten können berücksichtigt werden.
Nach Prüfung erstatten wir Ihnen den Zuschuss in Höhe von 25 Euro.
Wir freuen uns über jede Teilnahme und darauf, gemeinsam ein starkes Zeichen für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung zu setzen.
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Topthema 1
Stellungnahmen zum GeDIG - nur wenige Kritiker
Die BMG-Seite enthält sehr viele Stellungnahmen; für unsere Linie sind vor allem diese relevant. Die vollständige Liste der eingereichten Stellungnahmen steht auf der BMG-Seite.
Unsere Haltung unterstützen deutlich
Die Datenschutzbehörden der Länder: sehr stark. Sie warnen vor dem „gläsernen Versicherten“, vor Beeinflussungs- und Diskriminierungsrisiken und kritisieren die Ausweitung der Krankenkassenbefugnisse. Das passt fast eins zu eins zu unserer Kritik.
KBV: unterstützt wichtige Teile unserer Kritik. Sie schreibt, dass Krankenkassen nicht zur Überwachungsinstanz über Verhalten und Lebensstil werden dürfen und dass wirtschaftliche Steuerungsinteressen medizinische Kriterien überlagern könnten. Allerdings will auch die KBV das psychotherapeutische Antrags- und Gutachterverfahren digitalisieren.
Bundesärztekammer: ebenfalls stark. Sie lehnt die Ausweitung der Krankenkassenrolle bei Risikobewertung, ePA-Daten und Reallaboren ausdrücklich ab und warnt vor einer Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses.
DGPPN: sehr nützlich für uns. Sie kritisiert Reallabore der Krankenkassen, warnt vor interessengeleiteter Steuerung und Rationierung und betont den besonderen Schutz psychischer Erkrankungsdaten.
BDP: sehr gut verwertbar. Der BDP warnt vor Digitalzwang, Persönlichkeitsprofilen, KI-Nutzung, Reallaboren der Krankenkassen und einer Beeinträchtigung der Patient-Therapeut-Beziehung.
vzbv: ebenfalls hilfreich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnt die Ausweitung der Datennutzung durch Krankenkassen ab und warnt ausdrücklich vor Risikoselektion und wirtschaftlich motivierter Versorgungsteuerung.
bvvp: in Teilen stark unterstützend, aber ambivalent. Sehr gut ist die Forderung nach besonderem Schutz psychotherapeutischer Daten und nach Erhalt des direkten Zugangs. Problematisch ist aber, dass auch der bvvp die Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens ausdrücklich fordert. (BMG)
Kritisch oder gefährlich für unsere Haltung
GKV-Spitzenverband: hochkritisch. Er begrüßt Reallabore der Krankenkassen ausdrücklich, will datengetriebene Versorgung unter Einsatz von KI ermöglichen und sieht die Kassen-Apps als zentralen Versorgungseinstieg. Außerdem fordert er ebenfalls ein digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren für Psychotherapie.
BPtK: politisch besonders heikel. Einerseits liefert sie starke Argumente gegen Krankenkassenüberwachung. Andererseits fordert sie selbst die Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens und die Einbeziehung der Psychotherapeuten in elektronische Überweisungen. Das stützt Ihre Kritik: Die Kammer warnt vor Überwachung, will aber zugleich weitere digitale Pflichtstrukturen öffnen.
Bitkom: kritisch aus unserer Sicht. Bitkom will die ePA stärker als offene Plattform, mehr Wettbewerb, mehr Drittanbieter, mehr Ausleitung von ePA-Daten an Dritte und gleichberechtigten Zugang der Industrie zu Reallaboren. Das ist praktisch die Gegenrichtung zu Datensparsamkeit und besonderem Schutz psychotherapeutischer Daten.
Wir selbst (DPNW): Wir warnen davor, dass das GeDIG die psychotherapeutische Versorgung zunehmend in ein datengetriebenes Kontroll- und Steuerungssystem verwandelt. Besonders kritisch sehen wir die Ausweitung von Datennutzung, KI-Steuerung, Krankenkassenzugriffen und die Digitalisierung sensibler psychotherapeutischer Prozesse.
Befund
Unsere Kritik steht nicht isoliert da. Datenschutzbehörden, KBV, Bundesärztekammer, DGPPN, BDP, vzbv und in Teilen auch bvvp bestätigen zentrale Punkte: Krankenkassen dürfen nicht zu datenbasierten Steuerungsinstanzen werden. Psychotherapeutische Daten sind keine normalen Gesundheitsdaten. Digitale Bedarfseinschätzung, Reallabore, ePA-Datenzugriffe und Kassen-Apps als Versorgungseinstieg schaffen reale Risiken.
Der gefährlichste Block sind GKV-Spitzenverband, AOK/vdek-Linie und Digitalwirtschaft: Dort wird genau das gewünscht, wovor wir warnen — datengetriebene Versorgungsteuerung, Reallabore, KI-Nutzung und zentrale digitale Zugangswege.
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DPNW kompakt: Was ist das GeDIG – und was bedeutet es für uns?
Mit dem geplanten „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) soll das Gesundheitswesen weiter digitalisiert werden. Geplant sind unter anderem mehr Datennutzung, stärkere KI-Anwendungen, digitale Steuerungssysteme sowie ein weiterer Ausbau der elektronischen Patientenakte und zentraler Versorgungsstrukturen.
Wir warnen davor, dass das GeDIG die psychotherapeutische Versorgung zunehmend in ein datengetriebenes Kontroll- und Steuerungssystem verwandelt. Besonders kritisch sehen wir die Ausweitung von Datennutzung, KI-Steuerung, Krankenkassenzugriffen und die Digitalisierung sensibler psychotherapeutischer Prozesse.
Durch das mit dem Registergesetz geplante registerübergreifende Forschungspseudonym und die vorgesehene Speicherdauer von bis zu 100 Jahren entstünde faktisch ein zentrales Gesundheitsdatenreservoir. Im Falle eines größeren Cyberangriffs – wie zuletzt in Litauen – ließe sich damit die Re-Identifizierung ganzer Bevölkerungsgruppen ermöglichen und die medizinische Privatsphäre über Generationen hinweg irreversibel zerstören.
Psychotherapeutische Daten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Psychotherapie lebt von Vertrauen, Vertraulichkeit und geschützten Räumen — nicht von digitalen Überwachungs- und Steuerungssystemen. Gleichzeitig löst Digitalisierung weder den Therapeutenmangel noch lange Wartezeiten oder die fehlende Weiterbildungsfinanzierung.
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BPtK will Gutachterverfahren digitalisieren – die nächste Tür zur Kontroll-Psychotherapie.
„Damit durch den vorliegenden Referentenentwurf ein tatsächlicher Nutzen für die psychotherapeutische Versorgung entsteht, ist es aus Sicht der BPtK zentral, alle notwendigen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens für eine ambulante Psychotherapie zu schaffen. Dazu gehört ein klarer gesetzlicher Auftrag an die Partner des Bundesmantelvertrags ebenso wie die Berücksichtigung der Psychotherapeuten bei der Einführung der elektronischen Überweisung.“
Dieser Abschnitt aus der Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer zum GeDIG ist bemerkenswert. Denn zwischen den Zeilen zeigt sich eine Entwicklung, die man inzwischen kaum noch übersehen kann: Offenbar soll Psychotherapie immer stärker in ein medizinisch-technisches Versorgungsschema gepresst werden, das ursprünglich für apparative Medizin und klassische Arztlogik entwickelt wurde.
Elektronische Überweisungen.
Digitale Antragsketten.
Telematikinfrastruktur.
Standardisierte digitale Steuerung.
Elektronische Verfahren.
Zentrale Datenflüsse.
Man fragt sich inzwischen ernsthaft:
Will die BPtK Psychotherapeuten schrittweise zu einer Art „Seelenärzten light“ umbauen?
Fehlt eigentlich nur noch das Blutdruckmessen vor der Sitzung und das kleine neurologische Hämmerchen aus dem Medizinstudium.
Denn genau darum geht es hier im Kern:
Psychotherapie wird zunehmend so behandelt, als handele es sich um eine technisch organisierbare Standardmedizin, die man über digitale Prozesse steuern, überwachen und verwalten könne wie Laborwerte oder Überweisungsströme.
Das Problem dabei:
Psychotherapie funktioniert völlig anders.
Sie lebt gerade nicht von Standardisierung, Durchleitung und technischer Taktung, sondern von Beziehung, Vertrauen, Zeit, Offenheit und geschützten Räumen.
Und besonders absurd wirkt dabei der Widerspruch innerhalb derselben Stellungnahme:
Einerseits fordert die BPtK immer tiefere Digitalisierung psychotherapeutischer Prozesse. Andererseits warnt sie selbst davor, dass Krankenkassen dadurch eine „überwachende und die Heilbehandlung störende Rolle“ erhalten könnten.
Ja was denn nun?
Wer immer größere digitale Kontroll- und Steuerungsstrukturen schafft, darf sich anschließend nicht überrascht zeigen, wenn genau diese Strukturen irgendwann genutzt werden.
Denn selbstverständlich interessieren sich Krankenkassen für solche Systeme.
Natürlich entstehen dadurch neue Möglichkeiten der Kontrolle.
Natürlich werden Datenströme irgendwann ausgewertet.
Natürlich entsteht Druck zur Standardisierung.
Und natürlich wächst damit der Einfluss ökonomischer Interessen auf therapeutische Prozesse.
Kein Patient erhält schneller einen Therapieplatz, weil eine Überweisung elektronisch erfolgt.
Keine schwere Depression heilt besser durch digitale Antragswege.
Keine Traumatherapie wird wirksamer, weil mehr sensible Daten zentral gespeichert werden.
Was aber wächst:
Kontrollmöglichkeiten.
Auswertbarkeit.
Steuerbarkeit.
Ökonomischer Einfluss.
Und die Gefahr, dass Psychotherapie immer stärker in ein medizinbürokratisches Raster gepresst wird.
Besonders irritierend ist dabei die politische Grundrichtung:
Während die psychotherapeutische Versorgung real unter massiven Problemen leidet — monatelange Wartezeiten, unzureichend finanzierte Weiterbildung, drohende Honorarkürzungen und Versorgungsengpässe — beschäftigt sich die Gesundheitspolitik zunehmend mit digitalen Steuerungsphantasien.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht:
„Wie digitalisieren wir Psychotherapie noch weiter?“
Sondern:
„Warum glauben manche Funktionäre eigentlich, Psychotherapie müsse immer mehr wie somatische Medizin funktionieren?“
Denn Psychotherapeuten sind keine schlecht ausgestatteten Ärzte mit Gesprächsschwerpunkt.
Und Psychotherapie ist keine App mit angeschlossener Überweisungslogik.
Psychotherapie lebt von Vertrauen, Vertraulichkeit und geschützten Räumen — nicht von Datenströmen, digitalen Antragsketten und elektronischer Überwachung.
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BPtK: wir wollen auch an Fachärzte überweisen dürfen
Die Forderung der BPtK zum GeDIG:
„Dazu gehört ein klarer gesetzlicher Auftrag an die Partner des Bundesmantelvertrags ebenso wie die Berücksichtigung der Psychotherapeuten bei der Einführung der elektronischen Überweisung.“
ist ebenso irritierend wie kontraproduktiv.
Genau hier beginnt aus meiner Sicht ein hochproblematischer Widerspruch.
Seit Jahren wird völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass Hausärzte häufig nicht die spezifische fachliche Kompetenz besitzen, um die Notwendigkeit einer Psychotherapie differenziert einschätzen zu können. Gerade deshalb wurde der unmittelbare Zugang zur Psychotherapie immer wieder verteidigt.
Wie kann man dann gleichzeitig für sich selbst in Anspruch nehmen, quasi hausärztliche Steuerungs- und Überweisungsfunktionen gegenüber anderen Facharztgruppen übernehmen zu können?
Wir sind Psychotherapeuten. Wir haben nicht die Fachkomeptenz, um solche Einschätzungen vornehmen zu können. Wir können nicht einerseits den Hausärzten die Kompetenz zur Einschätzung der Notwendigkeit einer Psychotherapie absprechen, anderseits aber für uns selbst in Anspruch nehmen, dass wir die Kompetenz haben, wie Hausärzte entscheiden zu können, ob eine Facharztbehandlung notwenig ist. Wollen wir allgemeinmedizinischen Lotsen des gesamten Gesundheitssystems sein? Ich meine, nein
Was kommt als nächster Bärendienst für die Digitallobby: Pflicht, alle Daten in die ePA eintragen zu müssen?
Natürlich erkennen wir in Gesprächen häufig Hinweise darauf, dass eine fachärztliche Abklärung sinnvoll sein könnte. Das tun wir bereits heute. Aber daraus eine strukturelle Überweisungsfunktion mit elektronischer Infrastruktur, Dokumentationspflichten und digitaler Steuerungslogik abzuleiten, ist etwas völlig anderes.
Denn damit verändert sich schleichend unser Berufsbild.
Aus einem geschützten psychotherapeutischen Raum wird zunehmend ein administrativer Knotenpunkt innerhalb digitaler Versorgungsketten. Und jedes neue „kleine“ Instrument wird anschließend zur nächsten Selbstverständlichkeit erklärt.
Heute elektronische Überweisungen.
Morgen verpflichtende digitale Steuerung.
Übermorgen vielleicht die Erwartung, sämtliche relevanten Informationen verpflichtend in die elektronische Patientenakte einzuspeisen.
Genau diese Entwicklung bereitet vielen Kolleginnen und Kollegen Sorgen.
Denn die eigentliche Frage lautet längst nicht mehr nur:
„Was ist technisch möglich?“
Sondern:
„Was macht diese Entwicklung mit unserem Beruf, mit dem Vertrauensraum Psychotherapie und mit der therapeutischen Beziehung?“
Die Digitallobby argumentiert fast immer mit Effizienz, Vernetzung und Modernisierung. Die psychotherapeutische Versorgung funktioniert aber nicht primär über technische Optimierung, sondern über Vertrauen, Vertraulichkeit, Schutzräume und Beziehungskontinuität.
Gerade deshalb wirkt es zunehmend befremdlich, wie bereitwillig manche berufspolitischen Vertreter jede neue digitale Verwaltungs- und Steuerungsstruktur mittragen.
Nicht jede technische Möglichkeit ist automatisch ein Fortschritt.
Und nicht jede „Vernetzung“ verbessert Versorgung.
Manchmal zerstört sie genau das, was Therapie überhaupt erst möglich macht.
Dieter Adler
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Krankenkassen sollen keinen Zugriff auf sensible Patientendaten erhalten
Die Pläne der Bundesregierung im neuen Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) stoßen auf massiven Widerstand in der Ärzteschaft. Besonders kritisch bewertet wird, dass Krankenkassen künftig deutlich umfassender auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen und Versicherte auf Basis automatisierter Auswertungen direkt kontaktieren könnten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht von einer deutlichen Grenzüberschreitung. Die vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten der Krankenkassen in sensible Gesundheitsdaten würden eine sinnvolle medizinische Nutzung der ePA konterkarieren und könnten das Vertrauen der Patienten in das System beschädigen. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner warnt vor Screeningmaßnahmen ohne nachgewiesenen Nutzen, die Patienten verunsichern und Fehlversorgung begünstigen könnten.
Auch aus Sicht des Hartmannbundes und der Bundesärztekammer markiert der Gesetzentwurf einen problematischen Paradigmenwechsel. Wenn Krankenkassen Diagnosen, Medikationen oder Behandlungsdaten eigenständig auswerten und ohne Rücksprache mit behandelnden Ärzten oder Psychotherapeuten auf Versicherte zugehen könnten, werde die Grenze zwischen Versorgung und Verwaltung verwischt. Die Identifikation individueller Gesundheitsrisiken sei keine Aufgabe der Kostenträger, sondern gehöre in den geschützten therapeutischen und ärztlichen Behandlungskontext.
Der Deutsche Ärztetag hat die geplanten Regelungen daher bereits deutlich zurückgewiesen. Ärztliche Expertise und Schweigepflicht dürften nicht durch kassengetriebene Datenauswertung ersetzt oder umgangen werden. Auch Fachverbände sehen die Gefahr, dass hochsensible Gesundheitsdaten künftig für eine stärkere Einflussnahme auf Versorgung und Lebensführung genutzt werden könnten.
Deutliche Kritik kommt zudem aus der Psychotherapie. Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, warnt davor, dass Krankenkassen auf Basis automatisierter ePA-Auswertungen künftig Leistungsempfehlungen aussprechen könnten. Ein solcher Eingriff in die heilkundliche Versorgung sei systemfremd und fachlich nicht zu rechtfertigen. Zugleich sieht die Kammer in der Digitalisierung Chancen – etwa durch bessere digitale Überweisungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten im gesamten Behandlungsprozess.
Auch das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) mahnt zur Vorsicht. Besonders kritisch bewertet das Netzwerk die im Entwurf vorgesehenen „digitalen Entscheidungsunterstützungsfunktionen“. Aus Sicht des DPNW könnten dadurch langfristig KI-gestützte Bewertungs-, Priorisierungs- und Steuerungssysteme im Gesundheitswesen entstehen. Damit wachse die Gefahr einer zunehmend datengetriebenen Versorgung, bei der algorithmische Prozesse therapeutische und ärztliche Entscheidungen beeinflussen oder sogar ersetzen sollen.
Neben der Kritik an den Zugriffsrechten der Krankenkassen sorgt auch die geplante digitale Steuerung im Gesundheitssystem für Diskussionen. Vorgesehen ist unter anderem ein digital gestütztes Primärversorgungssystem mit Ersteinschätzungstools. Während Krankenkassen und einzelne Verbände hier Chancen für effizientere Versorgung sehen, warnen Ärzteverbände vor einer Überschätzung digitaler Möglichkeiten. Medizinisch komplexe Anliegen ließen sich nicht zuverlässig durch standardisierte digitale Verfahren priorisieren – erst recht nicht ohne persönliche ärztliche oder psychotherapeutische Einschätzung.
Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt mit dem GeDIG das Ziel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben und die elektronische Patientenakte auszubauen. Ob dies gelingt, ohne Vertrauen, Schweigepflicht und therapeutische Autonomie zu gefährden, dürfte in den kommenden Monaten eine der zentralen gesundheitspolitischen Streitfragen werden.
gefunden im Ärzteblatt:
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Krankenkassen-Zugriff auf ePA-Daten: KBV warnt vor Vertrauensverlust und Fehlversorgung
Die geplante Reform der Gesundheitsdigitalisierung sorgt weiter für Kritik. Besonders die im Referentenentwurf des Gesundheits-Digitalgesetzes (GeDIG) vorgesehenen erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) stoßen auf deutlichen Widerstand. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner findet klare Worte: Ein solcher Zugriff sei „völlig inakzeptabel“ und berge erhebliche Risiken für die Versorgung.
Im Zentrum der Kritik steht die Möglichkeit, dass Krankenkassen künftig Daten aus der ePA auswerten dürfen, um Versicherte gezielt anzusprechen. Steiner warnt davor, dass dies faktisch Screening-Maßnahmen ohne nachgewiesenen Nutzen gleichkomme. Statt einer Verbesserung der Versorgung drohten Verunsicherung bei Patienten und Fehlsteuerungen. Besonders problematisch sei, dass sensible Gesundheitsdaten dadurch von Dritten analysiert würden. Das könne die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patienten und ihren behandelnden Ärzten oder Psychotherapeuten nachhaltig beschädigen – eine Grundlage, auf die gerade psychotherapeutische Versorgung in besonderem Maße angewiesen ist. Gleichzeitig drohe ein Vertrauensverlust in die elektronische Patientenakte selbst und damit eine sinkende Akzeptanz bei Versicherten.
Neben der deutlichen Kritik enthält der Gesetzesentwurf aus Sicht der KBV jedoch auch positive Ansätze. Begrüßt wird insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Die anhaltenden technischen Probleme verursachen in Praxen bislang erhebliche Belastungen und kosten wertvolle Zeit im Versorgungsalltag. Auch die geplante Stärkung der Interoperabilität wird positiv bewertet: Praxisverwaltungssysteme sollen künftig verpflichtet werden, Patientendaten kostenfrei in interoperablen Formaten bereitzustellen. Dies könnte den Wechsel von Systemen erleichtern und die digitale Zusammenarbeit verbessern.
Ebenfalls als Fortschritt bewertet die KBV, dass Kassenärztliche Vereinigungen künftig ein ausdrückliches Recht erhalten sollen, Praxen bei Digitalisierungsfragen zu beraten. Unverständlich bleibt aus Sicht der Ärzteschaft jedoch, dass Praxen weiterhin Sanktionen drohen, wenn technische Anforderungen nicht fristgerecht umgesetzt werden. Bis hin zum Abrechnungsausschluss seien diese Maßnahmen unverhältnismäßig. Die KBV fordert daher weiterhin, entsprechende Regelungen aus dem Gesetz zu streichen.
Die Debatte um das GeDIG zeigt einmal mehr: Digitalisierung im Gesundheitswesen kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie Versorgung verbessert, Vertrauen schützt und die Realität in den Praxen berücksichtigt. Gerade beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten darf Effizienz nicht über Vertraulichkeit gestellt werden.
gefunden bei linkedin.com:
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TI-Stabilität: Digitalisierung braucht Verlässlichkeit
Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll sich die digitale Versorgung in Deutschland grundlegend verändern. Elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und digitale Ersteinschätzungen sollen künftig nicht mehr nebeneinanderstehen, sondern als vernetztes System funktionieren. Die ePA könnte dabei zur zentralen Eingangspforte ins Gesundheitssystem werden – inklusive Terminvermittlung und Steuerung von Versorgungswegen. Der Erstkontakt vieler Patienten mit dem Gesundheitswesen würde damit zunehmend digital organisiert.
Diese Entwicklung fügt sich in die aktuelle politische Debatte um stärkere Patientensteuerung und ein Primärarztsystem ein. Klar ist: Wer Versorgung stärker koordinieren will, braucht funktionierende digitale Kommunikationswege. Ohne standardisierte, schnelle und sichere Informationsflüsse zwischen den Beteiligten drohen Medienbrüche, Parallelstrukturen und ineffiziente Prozesse. Eine gesteuerte Versorgung kann nur gelingen, wenn die technische Grundlage stabil funktioniert.
Genau hier sehen Experten derzeit erhebliche Probleme. Philip Groth, Geschäftsführer von Cherry Digital Health, weist darauf hin, dass die bestehende Telematikinfrastruktur (TI) für diese Anforderungen bislang nur begrenzt vorbereitet sei. Schon heute führen Störungen bei Konnektoren oder Verbindungsabbrüche immer wieder zu Problemen in Praxen. Die zunehmende Verzahnung digitaler Anwendungen würde die Komplexität weiter erhöhen und damit auch die Fehleranfälligkeit.
Besonders kritisch wird die aktuelle Struktur der TI bewertet: Viele Prozesse funktionieren nach einem Kettenprinzip, bei dem zahlreiche IT-Systeme fehlerfrei ineinandergreifen müssen. Fällt ein Bestandteil aus, stockt der gesamte Ablauf. Vor diesem Hintergrund wird diskutiert, der Gematik künftig eine stärkere Steuerungsrolle zu geben und zentrale Dienste stärker zu bündeln, um die Betriebsstabilität zu verbessern.
Gleichzeitig wird vor einer Monopolisierung gewarnt. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur entsteht nicht automatisch durch Zentralisierung oder einzelne dominante Anbieter. Vielmehr braucht es offene Standards, verbindliche Interoperabilität und Wettbewerb um die besten Lösungen. Als Vorbild wird häufig die Architektur des Internets genannt: Stabilität entsteht dort gerade durch dezentrale Strukturen und alternative Wege der Datenübertragung.
Neben technischen Verbesserungen fordern Experten auch strengere Qualitätsanforderungen an Anbieter innerhalb der TI. Verbindliche Standards, messbare Service-Level-Vereinbarungen sowie wirksame Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Anbietern, die Stabilitätsanforderungen nicht erfüllen, könnten dazu beitragen, die Zuverlässigkeit der Infrastruktur deutlich zu verbessern.
Für die psychotherapeutische Versorgung ist diese Debatte hochrelevant. Wer künftig digitale Steuerungsmechanismen etablieren möchte, muss sicherstellen, dass technische Systeme zuverlässig funktionieren und Kommunikation sektorenübergreifend möglich wird. Digitale Versorgung darf nicht an instabilen Strukturen scheitern – insbesondere dann nicht, wenn gleichzeitig politische Forderungen nach stärkerer Patientenlenkung lauter werden.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Pressereaktionen
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Registergesetz: Gesundheitsdaten von Generationen im Visier – wenn ein Cyberangriff zur Totalentblößung der Patientenakte wird
Immerhin plant das Justizministerium inzwischen einen besseren Schutz der ePA vor staatlicher Beschlagnahmung. Darüber hinaus beschäftigen sich die an der (digitalen) Gesundheitsversorgung Beteiligten abgesehen von den ganzen
Sparplänen mit Diskussionen rund um das Gesetz für Daten und digitale Innovation, das Medizinregistergesetz und seit Neuestem auch mit der KRITIS Verordnung. Durch das mit dem Registergesetz geplanten registerübergreifende Forschungspseudonym und dank der 100-jährigen Speicherdauer könnten Millionen von Gesundheitsdaten in einem zentralen System zusammengeführt werden, das bei einem Cyberangriff, etwa bei dem in Litauen, die Re-Identifizierung ganzer Bevölkerungsgruppen ermöglichen und damit die medizinische Privatsphäre von Generationen zerstören könnte.
gefunden bei heise.de:
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Topthema 2
KBV warnt vor drastischen Folgen des Spargesetzes: Millionen Behandlungsfälle künftig nicht mehr finanziert
Was passiert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung künftig nur noch Leistungen bezahlt, für die unmittelbar Geld vorhanden ist? Diese Frage beantwortet eine neue Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit bemerkenswerter Deutlichkeit. Unter dem Titel „Einnahmenorientiertes Leistungsangebot“ hat die KBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder berechnet, welche konkreten Folgen das geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung für die ambulante Versorgung hätte. Das Ergebnis ist alarmierend: Rund 46 Millionen Behandlungsfälle wären bundesweit im kommenden Jahr nicht mehr finanziert.
Die Berechnungen machen sichtbar, was ein Sparkurs in Milliardenhöhe praktisch bedeuten würde. Die Bundesregierung plant Kürzungen von rund 2,7 Milliarden Euro im ambulanten Bereich. In der Folge könnten Arzt- und Psychotherapiepraxen Leistungen nur noch in dem Umfang anbieten, wie diese tatsächlich refinanziert werden. Für Nordrhein zeigen die Berechnungen je nach Fachgruppe Einbußen von bis zu 29 Prozent bei den künftig noch bezahlten Behandlungsfällen. Die Broschüre weist detailliert aus, wie viele Fälle Praxen bislang durchschnittlich pro Quartal behandelt haben und wie viele unter den neuen finanziellen Rahmenbedingungen noch vergütet würden.
Die Botschaft der KBV ist eindeutig: Wer Leistungen bestellt, muss sie auch bezahlen. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bringt es auf den Punkt: Wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch das Geld für die Versorgung ausgeben soll, das zuvor eingenommen wurde, dann müsse dies auch für die Praxen gelten. Oder anders formuliert: Keine Leistung ohne Vergütung.
Besonders brisant ist die politische Signalwirkung dieser Zahlen. Die Berechnungen sollen verdeutlichen, welche Größenordnung die Einschnitte hätten – für Praxen ebenso wie für Patienten. Die ausgewiesenen Fallzahlen beruhen auf Durchschnittswerten der jeweiligen Fachgruppen und basieren auf den Abrechnungsdaten von Ärzten und Psychotherapeuten mit vollem Versorgungsumfang. Es handelt sich also nicht um Prognosen für einzelne Praxen, sondern um belastbare Richtwerte, die die möglichen Auswirkungen auf die Versorgung sichtbar machen.
Gleichzeitig stellt die KBV Informationsmaterialien für Praxen bereit, um Patienten über die möglichen Folgen der Sparpolitik aufzuklären. Dazu gehören Aushänge fürs Wartezimmer, Infotexte zum Ausdrucken sowie Vorlagen für Social Media und Praxiswebseiten.
Die Debatte um die Finanzierung der ambulanten Versorgung wird damit konkreter denn je. Denn hinter abstrakten Milliardenbeträgen stehen am Ende reale Versorgungskapazitäten – und die Frage, wie viele Patienten künftig tatsächlich noch behandelt werden können.
gefunden bei kvno.de:
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Reaktionen aus der Politik
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Spargesetz unter Druck: Politik hält an Einsparzielen fest
Noch bevor das parlamentarische Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz richtig begonnen hat, wächst der politische Druck auf einzelne Maßnahmen. Besonders die pharmazeutische Industrie drängt seit Wochen auf Änderungen am geplanten Sparpaket. Im Fokus steht dabei vor allem die vorgesehene „dynamische Komponente“ beim Herstellerabschlag. Doch aus den Regierungsfraktionen kommen klare Signale: An der Höhe der geplanten Einsparungen soll nicht gerüttelt werden.
Matthias Mieves, stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatter für Arzneimittel, machte gegenüber Tagesspiegel Background deutlich, dass auch die Pharmaindustrie ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten müsse. Zwar seien Gespräche über die konkrete Ausgestaltung einzelner Maßnahmen möglich, die Gesamteinsparsumme dürfe jedoch nicht sinken. Damit stützt Mieves die Linie von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die zuletzt ebenfalls Gesprächsbereitschaft signalisiert hatte – allerdings unter einer klaren Bedingung: Die finanzielle Gesamtbelastung für die Branche soll bestehen bleiben.
Auch aus der Union kommen ähnliche Töne. Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, betonte, mögliche Änderungen an einzelnen Regelungen müssten an anderer Stelle gegenfinanziert werden. Das Ziel der Beitragsstabilität dürfe nicht gefährdet werden. Zwar würden derzeit verschiedene Bereiche des Gesundheitssystems geprüft und abgewogen, konkrete Anpassungen wollte jedoch auch sie bislang nicht kommentieren.
Der Gesetzentwurf sieht erhebliche Entlastungen für die GKV vor: Bereits 2027 sollen Mehreinnahmen und Minderausgaben von rund 16 Milliarden Euro erzielt werden. Bis 2030 könnte sich dieser Betrag auf rund 38 Milliarden Euro erhöhen. Angesichts dieser Größenordnung wird deutlich, warum die Politik bislang wenig Spielraum erkennen lässt, zentrale Einsparziele aufzuweichen.
Für Psychotherapeuten lohnt sich der Blick auf diese Debatte besonders. Denn das Spargesetz zeigt einmal mehr, unter welchem finanziellen Druck das Gesundheitssystem steht – und dass in den kommenden Monaten mit weiteren Diskussionen über Effizienz, Steuerung und Verteilung im Gesundheitswesen zu rechnen ist. Gerade vor diesem Hintergrund bleibt entscheidend, dass psychotherapeutische Versorgung nicht erneut zum Gegenstand kurzfristiger Sparlogik wird, sondern als notwendige und wirksame Versorgung anerkannt bleibt.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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GKV-Finanzreform: Milliarden sparen – auf Kosten der Versorgung?
Mit einem weitreichenden Gesetzentwurf will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Finanzkrise der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stoppen. Das Ziel ist ambitioniert: Bereits ab 2027 sollen Einsparungen und Mehreinnahmen in Milliardenhöhe greifen, um ein drohendes Defizit von zunächst über 15 Milliarden Euro abzuwenden. Bis 2030 könnte die Finanzierungslücke nach Regierungsangaben auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Die Bundesregierung reagiert darauf mit einem umfassenden Sparpaket – und greift tief in das Gesundheitssystem ein.
Die Richtung des Gesetzes ist eindeutig: Die Ausgabenentwicklung soll künftig strikt an den Einnahmen orientiert werden. Konkret bedeutet das, dass Vergütungssteigerungen in nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens gedeckelt werden. Ob Krankenhäuser, ambulante Versorgung oder Krankenkassenverwaltung – Kostensteigerungen sollen nur noch in Höhe der tatsächlichen Inflation oder der sogenannten Grundlohnrate berücksichtigt werden. Zusätzlich ist zwischen 2027 und 2029 ein pauschaler Abschlag vorgesehen.
Besonders relevant für die ambulante Versorgung ist die geplante Rücknahme extrabudgetärer Vergütungen. Zusatzhonorare für offene Sprechstunden und Vermittlungsfälle sollen wegfallen. Damit würde ein zentraler finanzieller Anreiz für schnelle Terminangebote abgeschafft – ausgerechnet in einer Zeit, in der über Wartezeiten und Versorgungslücken intensiv diskutiert wird. Der politische Anspruch, den Zugang zur Versorgung zu verbessern, gerät damit in ein Spannungsverhältnis zur Sparpolitik.
Auch an anderen Stellen wird deutlich, dass die Finanzierungssicherung zunehmend über Leistungseinschränkungen und Mehrbelastungen organisiert werden soll. So soll die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner künftig eingeschränkt werden. In vielen Fällen müssten Versicherte künftig Zuschläge zahlen. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden reduziert, Zuzahlungen steigen. Gleichzeitig sollen Cannabisblüten künftig nicht mehr erstattet werden; homöopathische und anthroposophische Leistungen werden vollständig aus dem Leistungskatalog der Kassen entfernt.
Neu vorgesehen ist außerdem ein Modell der Teilkrankschreibung mit abgestuften Arbeitsfähigkeiten. Arbeitnehmer könnten künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsfähig geschrieben werden. Ob dies tatsächlich zu einer besseren gesundheitlichen Stabilisierung führt oder neue Belastungen erzeugt, wird maßgeblich von der konkreten Umsetzung abhängen.
Auch die Krankenkassen selbst werden zum Sparen verpflichtet: Verwaltungskosten sollen dauerhaft gedeckelt, Werbeausgaben halbiert und Spitzengehälter begrenzt werden. Zugleich beteiligt sich der Bund nur begrenzt an der Entlastung. Zwar werden Rückzahlungen früherer Darlehen verschoben und Zuschüsse für Bürgergeldempfänger schrittweise erhöht, gleichzeitig soll der reguläre Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds jedoch sinken.
Die geplante Reform zeigt vor allem eines: Der finanzielle Druck im Gesundheitssystem hat eine neue Qualität erreicht. Die Frage ist jedoch, ob ein auf Kostendämpfung fokussierter Ansatz langfristig tragfähig ist – oder ob notwendige Strukturreformen erneut vertagt werden. Gerade in der psychotherapeutischen Versorgung stellt sich die Herausforderung, Zugänge zu sichern und Wartezeiten zu verkürzen, ohne gleichzeitig wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verschlechtern. Denn Versorgung entsteht nicht allein durch Steuerung und Begrenzung, sondern vor allem dort, wo Behandler die Möglichkeit haben, ihre Arbeit verlässlich und planbar zu leisten.
gefunden bei bundestag.de:
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Ein Jahr Gesundheitsministerin Warken: Grüne fordern Zwischenbilanz
Ein Jahr nach Amtsantritt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rückt deren gesundheitspolitische Agenda zunehmend in den Fokus der Opposition. Mit einer Kleinen Anfrage im Bundestag erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Stand zentraler Reformvorhaben und verlangt Auskunft über die gesundheitspolitische Bilanz der Ministerin.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Finanzierungsfragen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Grünen wollen wissen, wie die Bundesregierung den Bundeszuschuss zur GKV künftig weiterentwickeln will und welche Eckpunkte bislang hierzu vorliegen. Ebenso fragen sie nach dem Zeitplan möglicher Reformen.
Besonders relevant ist aus Sicht der Fragesteller auch die Finanzierung der Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern. Hier steht die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang diese Kosten künftig stärker aus dem Bundeshaushalt getragen werden sollen, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten.
Die Kleine Anfrage verdeutlicht den zunehmenden politischen Druck auf die Bundesregierung, tragfähige Antworten auf die Finanzierungsprobleme des Gesundheitswesens vorzulegen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfte die Debatte über Bundeszuschüsse und versicherungsfremde Leistungen in den kommenden Monaten weiter an Bedeutung gewinnen.
gefunden bei bundestag.de:
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Verbände warnen vor GKV-Spargesetz: Ambulante Versorgung in Gefahr
In ungewöhnlich breiter Einigkeit haben sich 27 ärztliche Verbände gegen das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausgesprochen. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Frankfurt warnten Vertreter der Hausärzte, Fachärzte, Kinderärzte und Psychotherapeuten vor den Folgen der geplanten Einschnitte für die ambulante Versorgung. Die Kritik ist deutlich: Wer kurzfristig sparen wolle, riskiere langfristig eine Schwächung jener Strukturen, die Patienten wohnortnah, koordiniert und verlässlich versorgen.
Nach Berechnungen der Verbände drohen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung Vergütungskürzungen von insgesamt 2,41 Milliarden Euro. Im Durchschnitt entspräche dies einem Rückgang von rund fünf Prozent gegenüber 2025 oder etwa 24.000 Euro pro Praxis und Jahr. Besonders problematisch sei, dass die Kürzungen ausgerechnet einen Versorgungsbereich träfen, der schon heute vielerorts an Belastungsgrenzen arbeite. Während die ambulante Versorgung nur rund 16 Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht, entfällt mit über 33 Prozent der größte Kostenblock weiterhin auf die Krankenhäuser.
Die Verbände kritisieren, dass das Gesetz einseitig auf Kostendämpfung in Praxen setze, gleichzeitig aber politisch mehr Ambulantisierung gefordert werde. Christian Sommerbrodt, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen, warnte davor, die wirtschaftliche Grundlage der Praxen zu schwächen. Weniger finanzielle Stabilität bedeute weniger Kapazitäten, längere Wartezeiten und am Ende weniger Zeit für Patienten.
Auch aus psychotherapeutischer Sicht werden die Pläne kritisch bewertet. Nach Einschätzung der Verbände könnten die vorgesehenen Kürzungen erhebliche Auswirkungen auf das Behandlungsangebot haben. Es drohten Einschnitte von bis zu einem Viertel der psychotherapeutischen Behandlungsplätze – ausgerechnet in einer Zeit, in der die Nachfrage nach psychotherapeutischer Versorgung hoch bleibt und Wartezeiten vielerorts ohnehin lang sind.
Besondere Sorgen bereitet den Verbänden zudem die Altersstruktur in der ambulanten Versorgung. Gerade in ländlichen Regionen stehen viele Praxen vor einem Generationenwechsel. Beispielhaft verweisen die Verbände auf Hessen: Dort sind bereits mehr als ein Drittel der Hausärzte älter als 60 Jahre. Würden größere Teile dieser Ärzteschaft zeitgleich ausscheiden, drohten in zahlreichen Regionen erhebliche Versorgungslücken.
In ihrer gemeinsamen Erklärung betonen die 27 Organisationen, dass hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung keine konkurrierenden Bereiche seien, sondern aufeinander angewiesene Bestandteile eines funktionierenden Systems. Wer die ambulante Versorgung schwäche, gefährde am Ende die Versorgung insgesamt – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
Die Verbände fordern daher deutliche Nachbesserungen am Gesetz. Dazu gehören der Verzicht auf pauschale Kürzungen der ärztlichen und psychotherapeutischen Gesamtvergütung, der Erhalt bewährter Steuerungsinstrumente wie Terminservicestellen, offene Sprechstunden und Kurzzeitpsychotherapie sowie eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Ihr Appell an die Politik ist eindeutig: Wer heute ambulante Strukturen schwächt, produziert morgen höhere Kosten – und verschärft die Versorgungsprobleme von übermorgen.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
- die sog. ''nicht-ärztlichen'' Psychotherapeuten, also psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wurden vom ärztlichen Nachrichtendienst, anders als bei anderen Nachrichtendiensten mit ärztlichen oder medizinischen Themen (z.B. coliquio), auch weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen!
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Wie könnten Psychotherapeuten wirksam protestieren - Thesenpapier für Politikergespräche
Warum Psychotherapeuten jetzt das Gespräch suchen sollten
Jede Bundestagsabgeordnete und jeder Bundestagsabgeordnete vertritt einen Wahlkreis und bietet regelmäßig Bürgersprechstunden an. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Patientinnen und Patienten sowie Angehörige sind Bürger dieses Landes – und haben selbstverständlich das Recht, ihre Sorgen und Erfahrungen unmittelbar an die Politik heranzutragen.
Es geht dabei ausdrücklich nicht um parteipolitische Vorwürfe, sondern um eine sachliche Darstellung der Folgen aktueller gesundheitspolitischer Entwicklungen für die psychotherapeutische Versorgung.
Wir haben ein Thesenpapier mit Kontaktdaten der Abgeordneten erstellt, das Sie hier herunterladen können
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Hofmeister: „Das Spargesetz trifft alle“ – Entbudgetierung wird durch die Hintertür abgeräumt
Berichtet kbv.de
Mit eindringlichen Worten kritisiert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die ambulante Versorgung. Das Gesetz betreffe neben den Fachärzten auch die Haus- und Kinderärzte sowie die Psychotherapeuten. Zudem untergrabe es das Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik und konterkariere weitere wichtige Vorhaben im Gesundheitswesen wie die primärärztliche Versorgung.
Das Spargesetz tangiere keinesfalls nur die Fachärzte, stellte der KBV-Vize im Gespräch mit den PraxisNachrichten klar. Neben den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten treffe es ebenso die Haus- und Kinderärzte. „Ganz vorne dran steht natürlich, nachdem die Entbudgetierung erst vor einem Jahr zugesagt und eingeführt wurde, jetzt die quasi Rückabwicklung dieser Entbudgetierung beziehungsweise die Kürzung der Entbudgetierung durch die Hintertür. Das ist sicher das schlimmste gebrochene Versprechen“, kritisierte Hofmeister.
Die Auswirkungen des Spargesetzes blieben nicht auf eine Gruppe beschränkt: „Das geht uns alle gemeinsam an und wir sind – wenngleich etwas unterschiedlich – alle davon betroffen.“
Entbudgetierung durch die Hintertür abgeräumt
Er erinnerte daran, dass es sich beim Spargesetz nicht um den ersten Wortbruch der Politik gegenüber den Niedergelassenen handele. Erst sei die Neupatientenregelung ins Gesetz aufgenommen worden, um zwei Jahre später wieder von der Politik kassiert zu werden. „Genau das Gleiche bei der Regelung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – und jetzt wird die kinder- und hausärztliche Entbudgetierung durch die Hintertür wieder abgeräumt.“
Das Vorgehen der Regierung sei geradezu absurd, wenn man bedenke, dass diese nach wie vor an einem Primärarztsystem für die Zukunft festhalte. Dafür würden aber starke und leistungsfähige haus- und kinderärztliche Praxen benötigt. Die würden aber nun stattdessen schlechter gestellt.
Das Hauptproblem beim Spargesetz, so der stellvertretende KBV-Vorsitzende, „ist tatsächlich der Vertrauensbruch und das schwindende Vertrauen der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber in die Verlässlichkeit der Gesetzgebung“. Den Praxen sei es kaum mehr möglich, längerfristig zu planen. Das sei aber notwendig, weil sie wirtschaftlich arbeiten müssten, um ihre Leistungen anbieten zu können. „Selbst das ist nicht mehr gegeben. Und dieser Vertrauensbruch, diese Erschütterung des Vertrauens, die ist problematisch, sogar problematisch für unsere Demokratie.“
Fatales Signal an den Nachwuchs
Hofmeister forderte von der Politik Verlässlichkeit im Handeln, aber auch die Arbeit der Praxen endlich wertzuschätzen. „Jetzt wird noch mehr und noch schneller gefordert, gleichzeitig aber die Vergütung gekürzt“, beschrieb der KBV-Vize das Spannungsfeld, in dem ambulante Versorgung heute erbracht werde. Das Zeichen, das die Regierung mit ihren Sparplänen sende, sei mehr als kontraproduktiv. Gefragt nach den Reaktionen, die ihn anlässlich der Sparpläne erreicht hätten, sagte Hofmeister: „Allgemeines Entsetzen, Verunsicherung, Wut, Frustration und insbesondere dieses furchtbare Signal an die Jüngeren: Überlegt euch gut, ob ihr euch in das System aufmachen wollt.“
Das sei fatal, denn auf den Nachwuchs sei die Gesellschaft angewiesen. Dabei sei der Arztberuf wunderschön und die Selbstständigkeit böte viele Optionen, doch gesetzgeberische Eingriffe drohten am Ende, all das zu limitieren.
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Wirtschaftsweise schlagen Alarm: Die GKV als „schwierigster Patient“
Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter Druck und mit ihr das gesamte deutsche Sozialversicherungssystem. In ihrem aktuellen Frühjahrsgutachten warnen die sogenannten Wirtschaftsweisen eindringlich vor den Folgen steigender Sozialausgaben. Besonders die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird dabei als „schwierigster Patient“ beschrieben: teuer, ineffizient organisiert und reformbedürftig.
Die Diagnose der Ökonomen fällt deutlich aus. Ohne strukturelle Reformen drohen die Sozialbeiträge in den kommenden Jahren massiv anzusteigen. Schon heute liegt die Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Bis 2040 könnte der Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Berechnungen des Sachverständigenrats von derzeit gut 42 Prozent auf nahezu 50 Prozent steigen. Besonders betroffen wären Kranken- und Pflegeversicherung, deren Ausgaben vor allem durch die demografische Entwicklung zunehmen.
Die Wirtschaftsweisen machen daraus ausdrücklich eine Wachstumsfrage. Höhere Sozialabgaben schmälern Nettoeinkommen, dämpfen den Konsum und verteuern Beschäftigung. Das gefährde langfristig die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands. Bereits jetzt haben die Experten ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr deutlich gesenkt.
Besonders bemerkenswert ist die Kritik an der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. Deutschland leiste sich gemessen an seiner Wirtschaftsleistung eines der teuersten Gesundheitssysteme der OECD, erreiche bei zentralen Gesundheitsindikatoren jedoch nur mittelmäßige Ergebnisse. Der Vorwurf lautet: zu ineffizient, zu stark auf Fehlanreize ausgerichtet und teilweise überbeansprucht.
Die vorgeschlagenen Reformansätze reichen weit. Krankenhäuser sollen weniger über Fallzahlen finanziert werden, Arzneimittelpreise stärker am tatsächlichen therapeutischen Nutzen ausgerichtet werden. Vor allem aber fordern die Wirtschaftsweisen eine stärkere Patientensteuerung im ambulanten Bereich, um vermeidbare Krankenhausbehandlungen zu reduzieren. Damit greifen sie ein Thema auf, das seit Jahren kontrovers diskutiert wird: die bessere Koordination von Versorgung statt eines unstrukturierten Zugangs in immer komplexere Versorgungssysteme.
Auch auf der Einnahmenseite schlagen die Experten Änderungen vor. So soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne Kindererziehung überprüft werden. Zudem fordern die Wirtschaftsweisen, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen, etwa Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern, konsequenter finanziert. Die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung wird ebenfalls genannt, allerdings ohne große Erwartungen an spürbare Entlastungseffekte.
Noch gravierender könnten die Herausforderungen in der Pflegeversicherung werden. Dort rechnen die Experten mit einem massiven Ausgabenanstieg, wenn die Babyboomer-Generation in hohem Umfang pflegebedürftig wird. Der Sachverständigenrat plädiert deshalb für mehr Zielgenauigkeit bei Leistungen, stärkere Eigenverantwortung und eine generationengerechtere Finanzierung. Diskutiert werden unter anderem höhere Beiträge für Kinderlose sowie eine stärkere kapitalgedeckte Vorsorge.
Die Debatte zeigt vor allem eines: Reformdruck besteht nicht nur in der Finanzierung, sondern auch in der Organisation der Versorgung. Gerade im Gesundheitswesen wird sich die Frage zuspitzen, wie eine hochwertige Versorgung langfristig gesichert werden kann, ohne Patienten durch zusätzliche Hürden vom Zugang auszuschließen. Reformen werden notwendig sein – entscheidend wird jedoch sein, ob sie Versorgung verbessern oder lediglich Zugang begrenzen.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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KVN-Chef Barjenbruch: „Die Wirtschaftsweisen haben erkannt, dass der ambulante Sektor noch ausgebaut werden muss.“
Berichtet kvn.de
Weniger Geld für Krankenhäuser und Pharmakonzerne: Die Wirtschaftsweisen fordern in ihrer aktuellen Konjunkturprognose für die deutsche Wirtschaft dringend Reformen und Sparmaßnahmen im Sozialbereich. Unterblieben substanzielle Reformen, könnte der addierte Beitragssatz der Sozialversicherungen von derzeit 42,3 Prozent auf 45,4 Prozent im Jahr 2030 steigen, warnt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem am Mittwoch vorgestellten neuen Gutachten.
„Die Wirtschaftsweisen haben die Kostentreiber im Gesundheitswesen klar benannt: Krankenhäuser und die Pharmaindustrie - nicht die ambulante Gesundheitsversorgung. Im Gegenteil: Die Wirtschaftsweisen setzen sogar auf die ambulante Versorgung. Sie müsse zur Steuerung der Patienten entlang der gesamten Versorgungskette ausgebaut werden, - auch mit dem Ziel, insbesondere vermeidbare stationäre Behandlungen zu verringern. Ein sinnvoller Ansatz. Im Gutachten der Wirtschaftsweisen stecken mehr Reformansätze als im Spargesetz von Bundesgesundheitsministerin Warken“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, heute in Hannover
Bei Arzneimitteln werben die Wirtschaftsweisen dafür, die Preise innovativer Medikamente „noch stärker als bisher am therapeutischen Zusatznutzen auszurichten“. Im Krankenhaussektor gebe es zu viel stationäre Behandlungen. Skeptisch zeigen sich die Ratsmitglieder bei Instrumenten wie Praxisgebühr und allgemeine Kostenbeteiligungen der Versicherten. Sie könnten auch „die Inanspruchnahme notwendiger Leistungen der Versicherten reduzieren“, heißt es im Gutachten.
Reformen im Gesundheitswesen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite in der Gesetzlichen Krankenversicherung könnten laut Gutachten nur „ergänzend“ die Krankenkassenausgaben stabilisieren, nicht aber eine echte Strukturreform ersetzen. „Diese Aussagen teilt die KVN voll und ganz. Wir brauchen eine echte Strukturreform im deutschen Gesundheitswesen mit einer sinnvollen Patientensteuerung und keine Spargesetze. Mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz geht die Bundesregierung in die völlig falsche Richtung und beschädigt damit die ambulante Versorgung nachhaltig. Dies werden leider auch die Patientinnen und Patienten spüren“, so Barjenbruch.
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Pressereaktionen
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GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Droht jetzt der Rückschritt bei der Krankenhaus-Digitalisierung?
Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz will die Politik die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Doch ausgerechnet an einer Stelle könnte Sparpolitik langfristig teuer werden: bei der Digitalisierung der Krankenhäuser. Vertreter der Krankenhaus-IT warnen zunehmend davor, dass notwendige Investitionen ins Stocken geraten – mit Folgen für Versorgung, Effizienz und Sicherheit.
Denn viele Digitalprojekte in Kliniken wurden in den vergangenen Jahren erst durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) möglich. Patientenportale, moderne Arbeitsplatzsysteme, IT-Sicherheitsmaßnahmen oder bessere digitale Vernetzung sind vielerorts noch mitten im Aufbau. Nach Einschätzung des Bundesverbands KH-IT droht dieser Fortschritt nun „fragil“ zu werden, wenn die Anschlussfinanzierung ausbleibt.
Die Sorge ist groß: Schon heute stehen viele Krankenhäuser wirtschaftlich massiv unter Druck. Statt Innovationen voranzutreiben, konzentrieren sich viele Häuser darauf, gerade noch regulatorische Mindestanforderungen zu erfüllen. Projekte, die Beschäftigte entlasten oder Abläufe verbessern könnten, werden verschoben oder ganz gestoppt – obwohl genau diese Maßnahmen langfristig Kosten sparen und Versorgungsqualität erhöhen könnten.
Dabei wächst der Digitalisierungsdruck gleichzeitig weiter. Neue Anforderungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), Anwendungen der Telematikinfrastruktur, Patientenportale oder der Europäische Gesundheitsdatenraum müssen in bestehende Kliniksysteme integriert werden. Das ist technisch anspruchsvoll und teuer. Gerade große Krankenhäuser arbeiten mit hochkomplexen Strukturen, in denen Dutzende Fachbereiche, tausende Arbeitsplätze und zahlreiche Systeme rund um die Uhr zusammenspielen müssen.
Hinzu kommt ein wachsendes Sicherheitsrisiko. Cyberangriffe auf Krankenhäuser und deren Dienstleister nehmen zu. Gleichzeitig fehlen vielerorts zentrale Sicherheitslösungen und ausreichend Ressourcen für den Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Investitionen in IT-Sicherheit wären daher keine Kür, sondern Voraussetzung für eine stabile Versorgung.
Besonders problematisch erscheint der Widerspruch zwischen politischen Erwartungen und finanziellen Realitäten: Einerseits werden immer neue digitale Vorgaben geschaffen, andererseits geraten genau die Mittel unter Druck, die für ihre Umsetzung notwendig wären. Digitalisierung ist kein kurzfristiges Projekt, sondern ein dauerhafter Veränderungsprozess, der kontinuierliche Investitionen benötigt.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz könnte damit zu einer gesundheitspolitischen Weichenstellung werden. Wenn Beitragsstabilität kurzfristig gegen Zukunftsinvestitionen ausgespielt wird, droht am Ende das Gegenteil von Effizienz: mehr Bürokratie, langsamere Prozesse und höhere Folgekosten. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Versorgungsanforderungen wäre das ein riskantes Signal.
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Selbstzahler-Leistungen: Warum individuelle Medizin an Bedeutung gewinnt
Selbstzahler-Leistungen stehen seit Jahren unter Beschuss. Krankenkassen, Gesundheitspolitiker und sogenannte Patientenschützer warnen regelmäßig vor vermeintlich unnötigen oder gar fragwürdigen Angeboten in Arztpraxen. Für den Arzt und Kolumnisten Dr. Matthias Soyka greift diese Kritik jedoch deutlich zu kurz. In einer ausführlichen Kolumne argumentiert er, dass Selbstzahler-Leistungen nicht nur legitim, sondern in vielen Bereichen unverzichtbar seien – und künftig sogar an Bedeutung gewinnen dürften.
Soyka nennt dafür vier zentrale Gründe: wirtschaftliche Realität, medizinische Innovation, ärztliche und patientenseitige Freiheit sowie die Zukunft der Versorgung.
Rettung für viele Praxen
Ein zentraler Punkt seiner Argumentation ist die wirtschaftliche Lage vieler Arztpraxen. Einnahmen aus Selbstzahler-Leistungen und Privatmedizin seien vielerorts längst kein Zusatzgeschäft mehr, sondern ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung. Die Vergütung gesetzlicher Krankenkassen decke in vielen Fällen die tatsächlichen Kosten der Versorgung kaum noch ab. Ohne zusätzliche Einnahmen könnten zahlreiche Praxen wirtschaftlich nicht bestehen.
Während offizielle Statistiken die Einnahmen aus Selbstzahler- und Privatleistungen selbstverständlich in die Praxisumsätze einrechnen, werde öffentlich kaum thematisiert, welche Bedeutung diese Mittel für das Überleben vieler Praxen tatsächlich haben.
Innovation entsteht oft außerhalb des Kassensystems
Besonders deutlich widerspricht Soyka der häufig erhobenen Kritik, Selbstzahler-Leistungen seien medizinisch nicht ausreichend belegt. Der Vorwurf, es fehle an randomisierten Doppelblindstudien, greife zu kurz, da auch zahlreiche etablierte Verfahren der Regelversorgung nie in dieser Form untersucht worden seien.
Gerade neue Methoden würden häufig zunächst außerhalb des GKV-Katalogs erprobt und später zum Standard. Als Beispiele nennt Soyka das Mammografie-Screening, die Knochendichtemessung (DEXA) oder die fokussierte Stoßwellentherapie beim Fersensporn. Verfahren, die zunächst als fragwürdig oder überflüssig galten, seien später teilweise in die Regelversorgung übernommen worden – oft jedoch zu Vergütungssätzen, die ihre Durchführung wirtschaftlich erschweren.
Selbstzahler-Leistungen erfüllten damit eine wichtige Funktion als „Experimentierfeld“ medizinischer Innovation. Nicht jede Methode setze sich durch, viele verschwänden wieder. Gleichzeitig entstünden aber immer wieder neue Standards, die ohne diesen Freiraum nie entwickelt worden wären.
Freiheit statt Bevormundung
Ein weiterer Schwerpunkt der Kolumne ist die Frage nach Entscheidungsfreiheit. Soyka kritisiert die Haltung vieler Krankenkassen gegenüber Selbstzahler-Angeboten als paternalistisch. Projekte wie der IGEL-Monitor würden häufig genutzt, um bestimmte Leistungen pauschal negativ darzustellen, statt offen über Nutzen und Unsicherheiten zu informieren.
Im Kern gehe es aus seiner Sicht um die Frage, wer über medizinische Entscheidungen bestimmt: zentral gesteuerte Versorgungssysteme oder mündige Patienten gemeinsam mit ihren behandelnden Ärzten.
Selbstzahler-Leistungen ermöglichten Ärzten ein gewisses Maß an therapeutischer Unabhängigkeit und Patienten die Freiheit, sich bewusst für ergänzende oder alternative Untersuchungen und Behandlungen zu entscheiden – auch dann, wenn diese nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind.
Natürlich, so räumt Soyka ein, gebe es problematische Einzelfälle, in denen Patienten zu Leistungen gedrängt würden. Dieses Verhalten sei jedoch kein spezifisches Problem der Selbstzahlermedizin, sondern komme ebenso im regulären Kassensystem vor.
Blick nach vorn: Mehr Selbstzahler-Medizin?
Besonders relevant wird Soykas Analyse im Hinblick auf die gesundheitspolitischen Entwicklungen der kommenden Jahre. Modelle einer stärkeren Steuerung des Zugangs zur Versorgung, digitale Ersteinschätzungen oder gatekeeper-ähnliche Primärversorgungssysteme könnten dazu führen, dass Patienten schwieriger direkt zu ihrem gewünschten Arzt gelangen.
Gerade in einem stärker reglementierten System erwartet Soyka daher eine wachsende Nachfrage nach Selbstzahler-Angeboten. Viele Menschen könnten sich bewusst dafür entscheiden, Leistungen direkt zu finanzieren, um schneller oder unabhängiger behandelt zu werden.
Auch eine mögliche Entwicklung hin zu einer stärker begrenzten Basisversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte diesen Trend verstärken.
Einordnung
Die Kolumne ist bewusst zugespitzt formuliert und wird sicherlich Widerspruch hervorrufen. Gleichzeitig berührt sie eine Debatte, die auch für Psychotherapeuten relevant ist: Wie viel individuelle Freiheit braucht Versorgung? Welche Leistungen sollten kollektiv finanziert werden – und wo beginnt die Eigenverantwortung von Patienten?
Mit zunehmender Regulierung, wachsendem Kostendruck und politischen Diskussionen über Steuerungsmodelle dürfte die Frage nach ergänzenden, selbstfinanzierten Leistungen künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Entscheidend bleibt dabei, Transparenz, fachliche Qualität und eine informierte Entscheidung der Patienten sicherzustellen.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
- die sog. ''nicht-ärztlichen'' Psychotherapeuten, also psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wurden vom ärztlichen Nachrichtendienst, anders als bei anderen Nachrichtendiensten mit ärztlichen oder medizinischen Themen (z.B. coliquio), auch weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen!
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Neustart der globalen Gesundheitsarchitektur: WHO setzt auf Reformen, Prävention und resiliente Systeme
Die diesjährige Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf stand unter einem großen Anspruch: Die globale Gesundheitsversorgung soll krisenfester, gerechter und besser auf neue Herausforderungen vorbereitet werden. Fünf Tage lang berieten die Mitgliedstaaten über Pandemievorsorge, Antibiotikaresistenzen, Gesundheitsfinanzierung und den weltweiten Fachkräftemangel. Das Ergebnis: mehr als 20 Beschlüsse und 13 Resolutionen, die deutlich machen, dass die internationale Gesundheitspolitik vor einem grundlegenden Umbau steht.
Im Zentrum der Beratungen stand die Erkenntnis, dass die bestehende globale Gesundheitsarchitektur nicht mehr ausreichend auf aktuelle Herausforderungen vorbereitet ist. Zwar habe die internationale Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Fortschritte ermöglicht – etwa bei der Bekämpfung von Krankheiten oder der Entwicklung gemeinsamer Standards. Gleichzeitig sei das System zunehmend komplex geworden: Neue Akteure, geopolitische Spannungen, digitale Technologien, Künstliche Intelligenz sowie sinkende öffentliche Gesundheitsbudgets verändern die Rahmenbedingungen erheblich. Die Mitgliedstaaten beschlossen deshalb einen umfassenden Reformprozess unter Leitung der WHO. Bis 2027 sollen konkrete Vorschläge vorliegen, wie die globale Gesundheitsordnung zukunftsfähig aufgestellt werden kann, ohne die zentrale koordinierende Rolle der WHO infrage zu stellen.
Bemerkenswert ist auch eine neue gesundheitspolitische Leitidee, die in Genf verabschiedet wurde: Gesundheit soll künftig nicht länger primär als Kostenfaktor betrachtet werden. Mit der Strategie „Economics of Health for All“ will die WHO Gesundheitspolitik enger mit Wirtschafts-, Finanz- und Industriepolitik verzahnen. Dahinter steht die Überzeugung, dass stabile Gesundheitssysteme nicht nur soziale Sicherheit schaffen, sondern auch wirtschaftlichen Wohlstand fördern. Gerade vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel soll Gesundheit stärker als Investition in gesellschaftliche Resilienz verstanden werden.
Ein weiteres drängendes Thema war die weltweite Zunahme von Antibiotikaresistenzen. Bereits heute sind zahlreiche bakterielle Infektionen nur noch eingeschränkt behandelbar. Die WHO warnt seit Jahren vor einer Entwicklung, die medizinische Routineeingriffe künftig wieder riskanter machen könnte. Mit einem neuen globalen Aktionsplan wollen die Mitgliedstaaten nun gegensteuern. Ziel ist es, antibiotikaresistente Todesfälle bis 2030 deutlich zu senken. Dafür sollen nicht nur Antibiotika gezielter eingesetzt, sondern auch Umweltbelastungen reduziert und der Einsatz in der Landwirtschaft eingeschränkt werden. Der sogenannte One-Health-Ansatz verbindet dabei die Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt.
Auch der internationale Wettbewerb um Gesundheitsfachkräfte rückte in den Fokus. Viele wohlhabendere Staaten gleichen Personalengpässe zunehmend durch Anwerbung aus ärmeren Ländern aus – oft zulasten dortiger Versorgungssysteme. Die WHO will deshalb ihren Ethikkodex zur internationalen Rekrutierung von Gesundheitspersonal erstmals seit 16 Jahren überarbeiten. Künftig sollen Herkunftsländer stärker unterstützt und faire Regeln für die internationale Personalgewinnung etabliert werden.
Erstmals verabschiedete die Weltgesundheitsversammlung zudem eine Resolution zum Schutz vor Strahlung. Sie betrifft sowohl ionisierende Strahlung – etwa in der Medizin – als auch alltägliche Belastungen durch UV-Strahlung oder Radon. Ziel ist ein besserer Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie Kinder und Schwangere. Gleichzeitig betont die WHO, dass moderne Strahlentechnologien in Diagnostik und Therapie weltweit gerechter verfügbar gemacht werden sollen.
Die diesjährige Weltgesundheitsversammlung zeigt damit vor allem eines: Internationale Gesundheitspolitik bewegt sich zunehmend weg von kurzfristigem Krisenmanagement hin zu einer langfristigen Strategie resilienter Versorgungssysteme. Prävention, gerechte Zugänge, nachhaltige Finanzierung und internationale Kooperation stehen stärker im Mittelpunkt. Für nationale Gesundheitssysteme – und damit auch für die Versorgung psychisch kranker Menschen – dürften viele dieser Weichenstellungen in den kommenden Jahren spürbare Auswirkungen entfalten.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Petitionen
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Rettet Psychotherapie und stoppt die Budgetierung!
Eine bundesweite Petition gegen die geplanten Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie hat auf change.org inzwischen mehr als 66.000 Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht. Sie richtet sich gegen die bereits beschlossene Honorarkürzung sowie gegen die weiteren geplanten Eingriffe in die Versorgung.
Die Zahl der Unterschriften zeigt, dass viele die Richtung der aktuellen Gesundheitspolitik nicht mittragen. Sie ist ein klares Zeichen, dass die geplanten Veränderungen nicht still akzeptiert werden.
Gleichzeitig ist das noch kein Abschluss, sondern ein Zwischenstand. Jede weitere Stimme erhöht den Druck, die geplanten Maßnahmen noch einmal grundlegend zu überprüfen.
Die Petition bleibt weiterhin offen. Wer sich beteiligen möchte, kann dies noch tun und damit ein Zeichen für den Erhalt einer stabilen psychotherapeutischen Versorgung setzen.
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Topthema 3
Demos und Aktionen
30.05.
Bielefeld, Jahnplatz, 14:00 Uhr Mahnwache, Redebeiträge ab 14:30 Uhr
Kassel, Opernplatz, 14:00 Uhr Infostand
Montag 08.06. in Berlin, 11:00 Uhr Paul-Löbe Allee
Am 08.06. um 12 Uhr findet die Anhörung der Petition im deutschen Bundestag statt. Gleichzeitig findet in Berlin der Deutsche Psychotherapie Kongress (DPK) statt, von dem Nina Warken dieses Jahr die Schirmherrschaft übernimmt.
Mittwoch 10.06. in Hannover
Gesundheitsministerkonferenz
Samstag 13.06.
Nächster bundesweiter Protesttag geplant. Das Aktionsbündnis Psychotherapie möchte erneut in möglichst vielen Städten so lokal wie möglich auftreten und ganz Deutschland zeigen: Wir sind hier und wir sind laut!
In vielen Städten wird schon fleißig geplant:
Frankfurt - 13 Uhr Opernplatz, Kundgebung & Aktionsstände, DJ ab 12:45 Uhr
Lübeck - 13:00 Uhr Holstentorplatz, Demozug über Lindenteller zum Rathausmarkt
Bonn - 14:00 Uhr Münsterplatz, Kundgebung
Ulm - 14:00 Uhr Wasserpromenade/Hirschstrasse
Dortmund - 14:00 Uhr Platz der Deutschen Einheit
Stuttgart - 14:30 Auftakt Kundgebung, 15:00 Uhr Demozug
Freiburg - 16 Uhr Stühlinger Kirchplatz Kundgebung, ab 16:30 Uhr Demozug
Hamburg - 17:00 Uhr, Demozug
Leipzig - Demozug
Karlsruhe - Infoveranstaltung
Landshut - Proteststand
Kiel - Infostand
Weitere Infos folgen!
Das PtW Forum und die PsyFaKo planen Aktionen im Mai zum Thema Finanzierung der Aus- und Weiterbildung!
30.05. Göttingen, 12:30 Uhr, Gänseliesel
30.05. Jena, 14:00 Uhr, Johannistor
31.05. Bremen, Demozug 12:00 Uhr Brommy-Platz, 13:30 Uhr Kundgebung Marktplatz
Bitte schauen Sie nach aktuellen Updates direkt hier:
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Vernetzung
Aktionsbündnis Psychotherapie
Über den im Link angegebenen Discord können Sie bei der Organisation, Planung und Durchführung von Demonstrationen und weiteren Aktionen gegen die 4,5% Honorarkürzung mitwirken:
https://discord.gg/abpsy
Außerdem finden Sie das Aktionsbündnis jetzt auch auf...
Telegram: https://t.me/+8u7IkVSmTmE3ODJi
Signal: https://signal.group/#CjQKINX-mY7Iq_cflRlE9h5u8sJ8c_1OWvHSFLLPAenyMa7sEhDOVtQEQ6WtGN9TAJz4pz9P
Whatsapp: https://chat.whatsapp.com/C3bCFcLsu42AqWo0KU1C4z
Homepage: https://aktionsbuendnis-psychotherapie.info/
Instagram: https://www.instagram.com/aktionsbuendnis.psychotherapie/
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/aktionsbuendnis-psychotherapie/
TikTok: https://www.tiktok.com/@ab_psychotherapie
Machen Sie mit, denn nur gemeinsam können wir etwas bewegen!
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https://www.instagram.com/dpnw_psychotherapeutennetzwerk/
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Was Honorarkürzungen wirklich bedeuten: Ein Online-Rechner macht die Folgen sichtbar
Die aktuellen gesundheitspolitischen Debatten arbeiten häufig mit abstrakten Prozentwerten. Eine Honorarkürzung hier, eine Budgetierung dort. Was dabei aus dem Blick gerät, ist die konkrete Realität in den Praxen. Genau hier setzt ein neuer Rechner aus dem Umfeld von CDU und CSU an: Er zeigt transparent und nachvollziehbar, wie sich Kürzungen tatsächlich auf das Einkommen niedergelassener Psychotherapeuten und damit unmittelbar auf die Versorgung auswirken.
Ambulante Psychotherapie wird in Deutschland überwiegend in Ein-Personen-Praxen erbracht, häufig von Frauen, nicht selten mit halbem Kassensitz. Von „Teilzeit“ kann dennoch keine Rede sein. Schon etwa 22 Patientensitzungen pro Woche entsprechen in ihrer Belastung mindestens der Unterrichtszeit eines Gymnasiallehrers. Gleichzeitig tragen diese Praxen die volle wirtschaftliche Verantwortung. Fixkosten für Miete, Versicherungen, Altersvorsorge, Software oder Fortbildung laufen unverändert weiter, unabhängig davon, wie sich die Einnahmen entwickeln.
Genau hier entfalten Honorarkürzungen ihre eigentliche Wirkung. Der Rechner macht deutlich, dass eine scheinbar moderate Kürzung von 4,5 Prozent keineswegs zu einem entsprechend kleinen Einkommensverlust führt. Im Gegenteil: Durch die unveränderten Fixkosten steigt die Belastung überproportional. In einem Beispiel mit 8.000 Euro Monatsumsatz und 3.500 Euro Fixkosten ergibt sich ein Nettoverlust von 231 Euro monatlich. Das entspricht rund 6,6 Prozent weniger Nettoeinkommen und sogar einem Gewinnrückgang von 8 Prozent.
Diese Dynamik ist kein Rechenfehler, sondern systembedingt. Wer selbstständig arbeitet, trägt die Kostenstruktur allein. Sinkende Einnahmen schlagen daher direkt und verstärkt auf das verfügbare Einkommen durch. Für viele Praxen ist das kein theoretisches Problem, sondern eine existenzielle Frage.
Die Folgen reichen weit über die einzelne Praxis hinaus. Wenn wirtschaftlicher Druck steigt, geraten selbstständig tätige Psychotherapeuten zunehmend in Abhängigkeit von größeren, profitorientierten Strukturen. Versorgung wird dann nicht mehr primär nach fachlichen, sondern nach wirtschaftlichen Kriterien organisiert. Gleichzeitig droht eine reale Verknappung von Therapieplätzen. Patienten verlieren den Zugang zu dringend benötigter Behandlung, Wartezeiten verlängern sich weiter.
Die gesundheitspolitischen Konsequenzen sind absehbar. Wo Psychotherapie fehlt, steigen die Risiken für Fehl- und Überversorgung, etwa durch medikamentöse Behandlungen ohne ausreichende psychotherapeutische Begleitung oder durch vermehrte stationäre Unterbringungen. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.
Der Rechner leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte. Er übersetzt politische Maßnahmen in konkrete Zahlen und macht sichtbar, was auf dem Spiel steht. Jeder kann eigene Werte eingeben und die individuellen Auswirkungen nachvollziehen. Gerade für politische Entscheidungsträger bietet dieses Tool eine dringend notwendige Realitätsprüfung.
Hier können Sie den Rechner selbst ausprobieren und die Auswirkungen für Ihre Praxis berechnen:
https://www.psychotherapieverbund.de/rechner
gefunden bei psychotherapieverbund.de:
Kommentar: Toll gemacht und Dank an die Kolleginnen und Kollegen.
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Reaktionen aus der Politik
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Pressereaktionen
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Psychotherapeuten schlagen Alarm: Honorardebatte verschärft Versorgungskrise
Die Diskussion um die psychotherapeutische Vergütung hat im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine neue Eskalationsstufe erreicht. Während Krankenkassen betonen, es gebe „keine Honorarkürzung“, berichten Psychotherapeuten aus der Versorgung von Existenzängsten, drohenden Praxisschließungen und einer weiteren Verschärfung der ohnehin angespannten Versorgungslage.
Besonders eindringlich schilderte die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Miriam Pickl-Lowig aus dem oberfränkischen Lichtenfels die Situation in ihrer Landpraxis. Neue Termine könne sie derzeit nicht vergeben, freie Kapazitäten gebe es erst wieder in mehreren Monaten. Nach den Erstgesprächen warteten viele Kinder und Jugendliche sechs bis sieben Monate auf einen Therapieplatz. Eltern seien verzweifelt, Ärzte und Beratungsstellen überlastet. Akute Krisenfälle, etwa bei Suizidalität, würden dennoch eingeschoben – häufig zulasten der Arbeitszeit des Praxisteams.
Doch inzwischen, so machte Pickl-Lowig deutlich, werde die Frage einer besseren Versorgung von einer existenzielleren Sorge verdrängt: dem Erhalt ambulanter psychotherapeutischer Strukturen. Die geplanten Veränderungen in der Vergütung lösten massive Unsicherheit aus. „Wir haben Existenzängste“, sagte sie im Ausschuss. Die Sorge, dass Praxen schließen und Behandlungsangebote wegfallen könnten, sei real.
Auslöser der Debatte ist die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Psychotherapeutenverbände warnen vor einer faktischen Rebudgetierung psychotherapeutischer Leistungen – mit gravierenden Folgen für die Versorgung. Dr. Enno Maaß von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sprach von möglichen Versorgungseinbrüchen von bis zu 25 Prozent. Besonders betroffen wären Praxen mit halbem Versorgungsauftrag, die einen Großteil der psychotherapeutischen Versorgung tragen. Dort könnten sich die abrechenbaren Therapiekapazitäten erheblich reduzieren.
Auch die Bundespsychotherapeutenkammer sieht die Entwicklung mit Sorge. Präsidentin Dr. Andrea Benecke berichtete von wachsender Unsicherheit insbesondere bei jüngeren Kollegen, die hohe finanzielle Verpflichtungen für einen Kassensitz eingegangen seien. Wenn wirtschaftliche Stabilität nicht mehr gewährleistet sei, werde sich dies zwangsläufig auf die Versorgungskapazitäten auswirken.
Die Krankenkassen weisen diese Darstellung hingegen entschieden zurück. Vertreter des GKV-Spitzenverbands und des Verbands der Ersatzkassen argumentierten im Ausschuss, dass zwar einzelne psychotherapeutische Leistungen abgesenkt worden seien, dies jedoch durch höhere Strukturzuschläge und einen gestiegenen Orientierungswert kompensiert werde. Unter dem Strich ergebe sich aus ihrer Sicht sogar ein leichtes Plus für psychotherapeutische Praxen. Zugleich verwiesen die Kassen auf den deutlichen Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung in den vergangenen Jahren und forderten statt weiterer Ausweitungen neue Steuerungsansätze – darunter mehr Gruppentherapien und eine stärkere Lenkung schwerer Fälle über Terminservicestellen.
Unabhängig vom Honorarstreit herrschte in der Anhörung allerdings weitgehend Einigkeit darüber, dass insbesondere die Versorgung von Kindern und Jugendlichen reformiert werden muss. Studien zeigten seit der Corona-Pandemie eine deutliche Verschlechterung der psychischen Gesundheit junger Menschen, gleichzeitig fehle es vielerorts an wohnortnahen Angeboten. Selbst der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken, sprach sich für eine eigenständige Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche aus, da deren Versorgungsrealität nicht länger nach Maßstäben der Erwachsenenversorgung bewertet werden könne.
Bemerkenswert war zudem Pickl-Lowigs Warnung vor einer stärkeren Steuerung psychisch erkrankter Menschen über Primärarztsysteme oder andere Zugangshürden. Der direkte Zugang zur Psychotherapie sei keine Frage des Komforts, sondern diene der Krisenintervention, der Suizidprävention und dem Schutz vor Chronifizierung.
Die Anhörung macht deutlich: Die psychotherapeutische Versorgung steht an einem kritischen Punkt. Während Kassen auf Effizienz und Steuerung setzen, wächst in den Praxen die Sorge, dass wirtschaftlicher Druck die ambulanten Strukturen schwächt – und damit genau jene Versorgung gefährdet, die schon heute vielerorts an ihre Grenzen stößt.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
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Petitionen
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Petition 1: Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?
Parallel zu den aktuellen Protesten gegen die Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie ist eine Online-Petition gestartet worden, auf die wir ausdrücklich aufmerksam machen möchten.
Die Petition trägt den Titel
„Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“
und richtet sich unter anderem an das Bundesministerium für Gesundheit, den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Darin wird kritisiert, dass die Vergütung der psychotherapeutischen Gesprächsleistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % abgesenkt werden soll, obwohl psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung gehören. Gleichzeitig warten viele Patientinnen und Patienten bereits heute mehrere Monate auf einen Therapieplatz.
Die Petition fordert deshalb unter anderem
– die Rücknahme der Abwertung psychotherapeutischer Leistungen,
– eine nachhaltige politische Strategie zur Stärkung der ambulanten Psychotherapie
– und eine Vergütungsstruktur, die der gesellschaftlichen Bedeutung psychischer Gesundheit gerecht wird.
Bemerkenswert ist auch die Dynamik:
Die Petition hat bereits über 606.000 Unterschriften (Stand 29.05.26 - 15:35 Uhr) gesammelt und wächst weiterhin.
Wir möchten daher auf diese Initiative aufmerksam machen und Kolleginnen und Kollegen sowie alle, denen eine gute psychotherapeutische Versorgung wichtig ist, bitten:
Unterzeichnen Sie diese Petition und teilen Sie sie weiter.
Jede Unterschrift hilft, öffentlich sichtbar zu machen, dass diese Entscheidung nicht nur eine kleine technische Anpassung im Vergütungssystem ist, sondern eine Frage der zukünftigen Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
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Petition 2: Bundestag soll Bewertungsregel für Psychotherapie überprüfen
Neben verschiedenen Protest- und Informationsaktionen gibt es derzeit auch eine Bundestagspetition zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, auf die wir aufmerksam machen möchten.
Deshalb empfehlen wir auch diese Petition zur Kenntnisnahme und Unterstützung.
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Leserbriefe
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Zu den Honorarkürzungen
"Sehr geehrter Herr Kollege Adler,
ich meine die Kürzung von einer festgelegten Entlohnung-Honorar – bei erheblicher Inflation = Doppelabstrafung - ist nicht nur offensichtlicher Rechtswidrigkeit, sondern die allergrößte Schande – Armutszeugnis für den Staat.
So etwas gab es ja nicht einmal in der armen DDR !!! - „Meine Demokratie“ ist das nicht ! – die Altparteien müssen weg ! –
Wenn jetzt Ärzte und Psychotherapeuten Ihre Kraft für Proteste und Juristerei einsetzen anstatt für ihre ureigenste Aufgabe – Patienten behandeln und Weiterbildung –
Sag ich nur SCHANDE, Schande, Schande!!! – Ich habe erstmal die Nachmittag Sprechstunde für Neupatienten gestrichen, weiteres muss noch überdacht werden (Servicepausschale / Mehrwertpauschale)."
Name der Redaktion bekannt
Hinweis:
Leserzuschriften spiegeln nicht die grundsätzliche Haltung des Verbandes wider, sondern stehen für die einzelne Meinung des jeweiligen Verfassers.
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Primärarztsystem und Patientensteuerung
Gemeinsam stark: Mit Ihrer Spende Innnit und unsere Petition unterstützen
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
unsere gemeinsame Petition für den Erhalt des offenen Zugangs zur Psychotherapie war ein großer Erfolg – und das wäre ohne die wertvolle Unterstützung von Innnit kaum möglich gewesen. Gerade angesichts des starken Drucks von Verbänden hat Innnit uns geholfen, unsere Stimme hörbar zu machen und unser Anliegen erfolgreich zu vertreten.
Damit Innnit auch weiterhin Projekte wie unsere Petition unterstützen kann, ist der Verein auf Spenden angewiesen. Schon 5 Euro können einen Unterschied machen und helfen, dass wichtige Initiativen wie unsere weiterhin gefördert werden.
Sie können Innnit unkompliziert hier unterstützen: https://verein.innn.it/foerdern-1/
Herzliche Grüße
Dieter Adler
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1. Psychotherapie
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Presseschau
Nachrichten über Psychotherapie
Samstag 23.05.2026 8:15 - t3n
Deep Dive: Was Psychotherapie leistet – und was KI beisteuern kann
Der Psychiater Nils Opel von der Berliner Charité untersucht KI in der Psychotherapie. Richtig und spezialisiert entwickelt, können Chatbots, Smartwatches und Sprachanalyse-Tools…
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Nachrichten zur Bundesgesundheitsministerin
Donnerstag 28.05.2026 12:41 - aerzteblatt.de
Frauengesundheit: Forderungen nach mehr geschlechtersensibler Medizin
Berlin – Zum Internationalen Tag der Frauengesundheit hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken einen stärkeren Fokus auf die medizinischen Belange von Frauen gefordert. Geschlechterspezifische…
Donnerstag 28.05.2026 0:00 - stern.de
Unions-Fraktionsvize Stegemann: Auch Eigenheim bei Pflege heranziehen
…oder Wohneigentum -, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“ Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ( CDU ) rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren…
Donnerstag 28.05.2026 8:00 - Saarbrücker Zeitung
Krebsvorsorge: Der Sparplan von Bundesgesundheitsministerin Warken ist völlig sinnfrei
Die Erkrankungsraten beim Hautkrebs steigen im Saarland und bundesweit. Und trotzdem denkt Bundesgesundheitsministerin Warken darüber nach, die kostenlose Hautkrebsvorsorge zu streichen,…
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Gesundheitspolitik
Mehr Aufmerksamkeit für Frauengesundheit gefordert
Anlässlich des Internationalen Tags der Frauengesundheit am 28. Mai hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gefordert, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen stärker in den Fokus zu rücken. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte sie, geschlechtsspezifische Unterschiede würden in der Medizin noch immer zu wenig berücksichtigt. Frauen hätten oftmals andere Beschwerden, Symptome und gesundheitliche Anforderungen als Männer, dennoch sei dies lange vernachlässigt worden.
Nach Ansicht der Ministerin wächst zwar das Bewusstsein für das Thema Frauengesundheit, doch Veränderungen in Forschung, Ausbildung und medizinischer Versorgung benötigten Zeit. Lehrpläne, Fortbildungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse müssten sich erst nachhaltig auf die Praxis auswirken. Dennoch sei es keine Option mehr, die notwendigen Anpassungen weiter hinauszuzögern. Frauen hätten Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die ihre spezifischen Bedürfnisse stärker berücksichtigt.
Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele Krankheiten überwiegend aus männlicher Perspektive untersucht werden. Auch Medikamente wurden häufig hauptsächlich an Männern getestet. Experten zufolge führt dies dazu, dass Erkrankungen bei Frauen oft später erkannt oder falsch behandelt werden. Zudem stimmen Dosierungen nicht immer mit den körperlichen Voraussetzungen von Frauen überein.
Die Neurowissenschaftlerin Veronika Witte von der Uniklinik Leipzig sieht weiterhin erhebliche Defizite in der Datenlage zu Frauen. Ihrer Einschätzung nach werden Frauen in klinischen Studien bis heute zu wenig berücksichtigt. Lange Zeit galten weibliche Hormone in der Forschung als störender Einflussfaktor, was die Entwicklung zusätzlich gebremst habe.
Die Folgen dieser Forschungslücken zeigen sich laut Experten auch in der medizinischen Versorgung. Frauen erleiden zwar seltener Herzinfarkte als Männer, sterben jedoch häufiger daran, da Symptome oft nicht richtig erkannt werden. Zudem erhalten Frauen bei vergleichbaren Schmerzen seltener Schmerzmittel. Körperliche Beschwerden würden außerdem häufiger psychisch eingeordnet.
Auch Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) betonte die Bedeutung des Themas. Sie erklärte, dass Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin wichtige Schwerpunkte der Forschungsförderung ihres Ministeriums seien. Dazu gehörten unter anderem die Verhütungsmittelforschung, die Reproduktionsmedizin sowie allgemein geschlechtersensible Ansätze in der Medizin.
Darüber hinaus wünschen sich viele Ärztinnen und Ärzte eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in medizinischen Leitlinien. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverband sprachen sich 87 Prozent der befragten Mediziner dafür aus.
Gleichzeitig zeigte die Umfrage Defizite in der Ausbildung auf: Rund ein Drittel der Befragten gab an, im Medizinstudium keinerlei Inhalte zur geschlechtersensiblen Medizin vermittelt bekommen zu haben. Mehr als zwei Drittel hatten bislang zudem keine entsprechende Fortbildung besucht.
Unterstützung kommt ebenfalls vom Dachverband der Betriebskrankenkassen. Die Leiterin des BKK-Dachverbands, Anne-Kathrin Klemm, betonte, dass eine Medizin ohne Berücksichtigung des Geschlechts keine gute Medizin sei. Das Geschlecht beeinflusse die Entstehung, Diagnose und Behandlung vieler Erkrankungen. Deshalb seien geschlechtersensible Prävention und Versorgung dringend notwendig.
gefunden bei tagesschau.de:
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Vorbereitung auf den Kriegsfall: Berliner Streit um die Priorisierung von Soldaten in Krankenhäusern
Der Berliner Senat bereitet die Kliniken mit einem „Rahmenplan Zivile Verteidigung Krankenhäuser Berlin“ auf den Kriegsfall vor. Was nach nüchternem Verwaltungsakt klingt, hat in der Berliner Ärzteschaft einen heftigen Konflikt ausgelöst. Auslöser ist ein Passus, der die Frage aufwirft, ob Soldaten im Notfall gåegenüber Zivilisten bevorzugt behandelt werden sollen. Für viele Ärztevertreter ist das ein Tabubruch, der das ärztliche Berufsethos ins Mark trifft.
Das 27-seitige Papier verzichtet weitgehend auf Dramatik, doch an einer Stelle heißt es, eine „bislang offene und sehr komplexe“ Frage sei die „Priorisierung von militärischen Personal im Verhältnis zu Zivilisten“. Im Kern steht damit die heikle Überlegung im Raum, ob im Kriegsfall Patienten nach ihrer Rolle – Soldat oder Zivilist – eingeteilt und möglicherweise unterschiedlich behandelt werden dürften. Zahlreiche Ärztevertreter sehen darin einen Verstoß gegen elementare Grundsätze ihres Berufs: Behandelt wird nach medizinischer Dringlichkeit, nicht nach Gruppenzugehörigkeit.
In einer internen Sitzung Anfang Mai im sogenannten Medizinerparlament, der Delegiertenversammlung der Berliner Ärztekammer, entlud sich der Unmut. Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, war eingeladen, um den Rahmenplan vorzustellen. Nach der Sitzung sah er sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Was genau in der Veranstaltung gesagt wurde, ist im Detail umstritten. Hinweise auf den Verlauf gibt es jedoch.
So warf der Delegierte und Neurochirurg Julian Veelken Schreiner später auf LinkedIn vor, eine „aggressive Militärrhetorik“ verwendet zu haben. Eine weitere anwesende Person, die anonym bleiben möchte, bestätigte den Eindruck und sprach von „Kriegsphantasien“ und einer „spekulativen kriegszentrierten Sprache“, die Schreiner benutzt haben soll. Sein Auftreten sei „patriarchal und militärorientiert“ gewesen. Schreiner weist diese Darstellung zurück. Nach seiner Darstellung sei es nicht zu einem Eklat gekommen.
Der Anlass seiner Einladung war, dass die Krankenhausgesellschaft an der Erarbeitung des Rahmenplans beteiligt war. In der Diskussion nach seinem Vortrag stand nach übereinstimmenden Berichten vor allem der umstrittene Absatz zur möglichen Priorisierung militärischen Personals im Mittelpunkt. Schreiner betont auf Nachfrage, dieser Abschnitt formuliere „lediglich eine offene Fragestellung“, die weiterer Klärung bedürfe. Ursprünglich sollte das gesamte Papier aus Sicherheitsgründen gar nicht öffentlich zugänglich sein; mittlerweile ist es im Internet frei einsehbar.
Veelken kann nicht nachvollziehen, warum im Rahmenplan die Frage der Priorisierung überhaupt gestellt wird. Er verweist auf die Genfer Konvention, die aus seiner Sicht eindeutig sei: Sie verbiete es Ärzten, zwischen Gruppen – etwa Militärangehörigen und Zivilisten – zu unterscheiden. Behandlung habe sich allein an medizinischen Kriterien und der Schwere der Verletzung zu orientieren. Zu seiner öffentlichen Kritik an Schreiner steht Veelken weiterhin, ansonsten möchte er Details der internen Debatte nicht weitergeben.
Schreiner wiederum beschreibt die Stimmung im Plenum differenzierter. Der Großteil der Delegierten, so sagt er, habe seinen Vortrag „interessiert zur Kenntnis genommen“. Er freue sich über „einzelne kritische Stimmen“. Das von offiziellen Stellen als relevant eingeschätzte Risiko eines militärischen Konfliktes anzuerkennen, sei für die Gesellschaft neu und führe zwangsläufig zu Debatten. Ein Delegierter, der namentlich nicht genannt werden möchte, bestätigt, dass nicht das gesamte Plenum gegen Schreiner Stellung bezogen habe. Er hält die Kritik an Schreiner zum Teil für überzogen und den Umgang mancher Kolleginnen und Kollegen mit dem Gast für unwürdig.
Im Raum bleibt dennoch die zentrale Sorge: Könnte es im Ernstfall tatsächlich dazu kommen, dass das Wohl von Soldaten höher bewertet wird als das von Zivilisten? Schreiner verneint das ausdrücklich. Auf die Frage nach seiner persönlichen Haltung dazu, ob militärisches Personal im Kriegsfall bevorzugt behandelt werden sollte, verweist er erneut auf den Rahmenplan. Die Formulierung sei bewusst offen gehalten, solche ethischen Grundsatzfragen müssten aus seiner Sicht von Ärzten diskutiert werden.
Unzufrieden ist allerdings die Berliner Ärztekammer mit ihrer Rolle in dem Prozess. Die für den Rahmenplan zuständige Senatsgesundheitsverwaltung hat die Kammer bisher nur begrenzt eingebunden. Eine Sprecherin der Verwaltung betont auf Anfrage, das Thema „Triage“ sei komplex und nicht abschließend geklärt, deshalb werde es im Rahmenplan „entsprechend ergebnisoffen adressiert“. Weitere Abstimmungen und Prüfungen seien geplant. Die Ärztekammer wiederum teilte mit, man empfinde die Passage zur möglichen Priorisierung als „nicht passend“ und habe der Senatsverwaltung Unterstützung bei der Überarbeitung angeboten.
Die Berliner Debatte macht deutlich, wie sensibel die Frage ist, wie sich medizinische Versorgung im Kriegsfall organisiert und legitimiert. Sie berührt Grundfragen des ärztlichen Selbstverständnisses: Darf der Staat von Ärzten etwas verlangen, was ihrem Berufsethos widerspricht, oder ist die Bindung an internationale Konventionen und die Gleichbehandlung aller Patienten unantastbar? Antworten darauf stehen noch aus, doch eines zeigt der Streit bereits jetzt: Die Vorbereitung auf den Ausnahmezustand wirft nicht nur organisatorische, sondern vor allem ethische Fragen auf, die offen und mit Beteiligung der Berufsvertretungen geklärt werden müssen.
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Vorbereitung auf den Kriegsfall: Wird uns das auch betreffen? Der Kommentar
Der Berliner Senat diskutiert derzeit einen Rahmenplan für den Kriegsfall. Im Zentrum steht eine Frage, die viele Ärzte aufschrecken lässt: Sollen Soldaten im Ernstfall gegenüber Zivilisten bevorzugt behandelt werden?
Noch handelt es sich um eine „offene Fragestellung“, wie die Verantwortlichen betonen. Doch allein die Tatsache, dass diese Frage gestellt wird, hat in der Berliner Ärzteschaft erhebliche Irritationen ausgelöst. Viele Mediziner verweisen auf einen Grundsatz, der bisher als selbstverständlich galt: Behandelt wird nach medizinischer Notwendigkeit, nicht nach gesellschaftlicher Funktion, Beruf oder Uniform.
Wer glaubt, solche Diskussionen seien völlig neu, sollte einen Blick in die Geschichte werfen.
Die meisten Psychotherapeuten wissen heute kaum noch, dass die Nationalsozialisten keineswegs grundsätzlich gegen Psychotherapie oder Psychoanalyse waren. Im Gegenteil. Das sogenannte Göring-Institut entwickelte sich zu einem Zentrum der Psychotherapie im Dritten Reich. Die dort tätigen Therapeuten sollten helfen, die Leistungsfähigkeit der Bevölkerung zu erhalten und insbesondere die Wehrfähigkeit zu stärken.
Hitler selbst ließ dem Institut offiziell seine „besten Wünsche“ übermitteln. Matthias Heinrich Göring, der Leiter des Instituts und Cousin von Hermann Göring, versicherte dem Regime, alles einzusetzen, um „Arbeitsfreudigkeit“ und Wehrhaftigkeit zu steigern.
Je länger der Krieg dauerte, desto stärker wurde Psychotherapie für militärische Zwecke genutzt. Traumatisierte Soldaten sollten möglichst schnell wieder fronttauglich gemacht werden. Psychotherapie wurde damit Teil der Kriegsführung.
Natürlich befinden wir uns heute in einer völlig anderen politischen Situation. Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, Berlin befinde sich auf dem Weg in einen neuen Autoritarismus.
Dennoch lohnt sich die historische Erinnerung.
Denn Geschichte beginnt selten mit radikalen Brüchen. Meist beginnt sie mit kleinen Verschiebungen von Prioritäten und Begriffen. Zunächst wird diskutiert, ob bestimmte Gruppen vielleicht doch wichtiger seien als andere. Danach wird gefragt, ob besondere gesellschaftliche Aufgaben besondere Rechte begründen. Schließlich entsteht die Vorstellung, dass Medizin nicht mehr allein dem einzelnen Patienten dient, sondern übergeordneten staatlichen Zielen.
Genau hier liegt die eigentliche ethische Herausforderung.
Psychotherapie und Medizin haben eine besondere Stellung, weil sie dem einzelnen Menschen verpflichtet sind. Sobald sie beginnen, gesellschaftliche Nützlichkeit, militärische Einsatzfähigkeit oder politische Zweckmäßigkeit höher zu gewichten als individuelle Bedürfnisse, betreten sie gefährliches Terrain.
Die Berliner Debatte mag heute noch theoretisch erscheinen. Doch sie wirft eine grundsätzliche Frage auf:
Wollen wir Ärzte und Psychotherapeuten bleiben, die Menschen behandeln?
Oder sollen wir künftig auch Instrumente staatlicher Krisen- und Verteidigungspolitik werden?
Die Geschichte zeigt jedenfalls, dass diese Grenze viel schneller überschritten werden kann, als viele glauben.
Und sie zeigt noch etwas:
Auch im Nationalsozialismus begann die Instrumentalisierung von Psychotherapie nicht mit Zwang. Sie begann mit Kooperation.
Dieter Adler
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Social-Media
DPNW auf Instagram – aktuelle Einblicke, politische Positionen und Berufsalltag im Feed
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk ist auch auf Instagram aktiv und nutzt den Kanal, um berufspolitische Themen, aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen sowie Einblicke aus dem psychotherapeutischen Alltag sichtbar zu machen.
Wir teilen dort Einschätzungen zu gesundheitspolitischen Fragen, informieren über unsere Positionen und Kampagnen und geben Hinweise zu Veranstaltungen und Aktivitäten des Netzwerks. Damit ergänzen wir unsere bestehenden Kommunikationskanäle um einen direkten und niedrigschwelligen Zugang zu unseren Inhalten.
So erreichen wir Kolleginnen und Kollegen dort, wo sie sich ohnehin informieren: im schnellen, alltäglichen Informationsfluss sozialer Medien. Gleichzeitig stärkt der Kanal den Austausch innerhalb der Berufsgruppe und die öffentliche Sichtbarkeit psychotherapeutischer Versorgung.
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Social-Media-Verbot
Radikalisierung aus dem Feed: BKA schlägt Alarm bei Social Media und Jugendschutz
Die Radikalisierung junger Menschen verlagert sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamts zunehmend ins Netz – und zwar schneller, früher und systematischer als noch vor wenigen Jahren. In einem aktuellen Gespräch mit ZDFheute warnt BKA-Präsident Holger Münch vor den gesellschaftlichen Folgen von Social-Media-Plattformen und kritisiert mangelnde Verantwortung der großen Technologiekonzerne.
Besonders deutlich wird die Kritik beim Umgang mit strafbaren Inhalten. Plattformen wie TikTok oder Instagram sind nach europäischem Recht verpflichtet, schwere Straftaten zu melden, wenn diese eine Gefahr für Leben oder Sicherheit darstellen. Doch laut Münch funktioniert dies bislang kaum: Im vergangenen Jahr habe das Bundeskriminalamt von den großen Plattformen insgesamt lediglich rund 200 Meldungen erhalten. Gleichzeitig habe das BKA selbst etwa 30.000 Löschanregungen an große Anbieter verschickt – meist mit Erfolg.
Für den BKA-Präsidenten wirft dieses Missverhältnis eine grundlegende Frage auf: Warum erkennen die Plattformen problematische Inhalte nicht selbst in deutlich größerem Umfang? Konsequenzen für Unternehmen, die ihrer Meldepflicht nicht ausreichend nachkommen, gebe es bislang kaum. Die bestehenden Regelungen seien aus seiner Sicht „ein stumpfes Schwert“.
Noch schwerer wiegt aus Sicht der Sicherheitsbehörden jedoch die strukturelle Wirkung sozialer Netzwerke. Die Geschäftsmodelle vieler Plattformen beruhen darauf, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Algorithmen bevorzugten daher emotionalisierende und extreme Inhalte, weil diese Nutzer länger auf dem Bildschirm hielten und mehr Werbeeinnahmen generierten. Die negativen Folgen – etwa Radikalisierung, Gewalt oder strafbare Inhalte – würden am Ende jedoch von der Allgemeinheit und staatlichen Institutionen getragen.
Besorgniserregend sei insbesondere die Entwicklung bei jungen Menschen. Praktisch jede Person, die sich in den vergangenen Jahren radikalisiert habe, sei zumindest auch online beeinflusst worden. Gleichzeitig sinke das Alter der Betroffenen und die Dynamik nehme zu: Radikalisierungsprozesse verliefen heute schneller als früher. Münch spricht in diesem Zusammenhang von einem „echten Alarmsignal“.
Vor diesem Hintergrund fordert das BKA stärkere Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche. Anders als im analogen Raum hätten Minderjährige in sozialen Netzwerken nahezu uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Inhalten. Während im Kino Altersfreigaben selbstverständlich seien, fehle ein vergleichbarer Schutz im digitalen Raum weitgehend. Technisch umsetzbar wären laut Münch verpflichtende Altersverifikationen und eine strengere Regulierung bestimmter Inhalte durchaus – auch wenn dies Kosten verursachen und Gewinne schmälern würde.
Die Debatte berührt damit eine gesellschaftlich hochrelevante Frage: Wie viel Verantwortung tragen Plattformbetreiber für die psychischen und sozialen Folgen ihrer Systeme? Und wie kann Jugendschutz in einer digitalen Öffentlichkeit funktionieren, deren Dynamik zunehmend durch algorithmische Verstärkung geprägt ist? Gerade mit Blick auf die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz warnt das BKA davor, bestehende Probleme weiter ungelöst zu lassen.
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Jugendministerkonferenz: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum
Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor den Risiken der digitalen Welt geschützt werden. Darauf haben sich die Jugendministerinnen und Jugendminister von Bund und Ländern auf ihrer Konferenz in Frankfurt am Main einstimmig verständigt. Im Mittelpunkt steht dabei die Erkenntnis: Einfache Lösungen wie ein pauschales Social-Media-Verbot greifen zu kurz.
Die hessische Jugendministerin Heike Hofmann betonte zum Abschluss der Konferenz, dass es eines umfassenden Ansatzes bedürfe. Neben dem Schutz vor problematischen Inhalten müsse vor allem die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Gleichzeitig seien auch Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte stärker in die Verantwortung einzubeziehen und besser zu unterstützen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beschlüsse liegt auf der Verantwortung der Plattformbetreiber. Die Minister fordern eine konsequentere Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens, insbesondere des Digital Services Act. So sollen Anbieter sozialer Netzwerke transparenter machen, wie ihre Algorithmen funktionieren und welche Inhalte Nutzern ausgespielt werden.
Die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot verwies auf die zunehmenden Herausforderungen durch eine immer frühere Smartphone-Nutzung. Diese könne die sozial-emotionale Entwicklung und den Spracherwerb von Kindern erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass digitale Medien längst Teil der Lebenswirklichkeit seien: Nicht Abschottung sei das Ziel, sondern die Befähigung junger Menschen, sich sicher und selbstbestimmt in digitalen Räumen zu bewegen.
Die Beschlüsse der Jugendministerkonferenz markieren damit einen Kurs, der auf Prävention, Aufklärung und stärkere Regulierung setzt, statt allein auf Verbote.
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Dobrindt gegen Social-Media-Verbot: Eltern statt Staat in der Verantwortung
Die Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche nimmt weiter Fahrt auf – doch ausgerechnet aus der Bundesregierung kommen unterschiedliche Signale. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich nun skeptisch gegenüber gesetzlichen Verboten geäußert und ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige als „wenig zielführend“ bezeichnet.
In einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe machte Dobrindt deutlich, dass er vor allem die Eltern in der Verantwortung sieht. Die grundlegende Entscheidung darüber, wann ein Kind ein Smartphone erhält und wie digitale Medien genutzt werden, könne aus seiner Sicht nicht der Staat treffen. Zwar gebe es bereits technische Möglichkeiten zur Begleitung und Kontrolle der Nutzung, entscheidend sei aber vor allem die aktive Auseinandersetzung der Familien mit dem Medienverhalten ihrer Kinder.
Dobrindt warnte zugleich vor der Vorstellung, komplexe gesellschaftliche Entwicklungen ließen sich allein durch Verbote lösen. Social Media sei längst tief im Alltag und Informationsverhalten der Gesellschaft verankert. Deshalb greife der Gedanke zu kurz, staatliche Einschränkungen würden bestehende Probleme automatisch beseitigen. Vielmehr brauche es eine gemeinsame Verantwortung von Familien und staatlichen Akteuren.
Die Diskussion wird auch deshalb intensiv geführt, weil mehrere europäische Länder bereits deutlich weiter gehen. In Ländern wie Dänemark, Frankreich, Spanien und Griechenland werden Verbote oder strenge Altersgrenzen für Plattformen wie TikTok und Instagram diskutiert. Als Vorbild gilt Australien, wo soziale Netzwerke seit Ende vergangenen Jahres keine Konten mehr für Jugendliche unter 16 Jahren anbieten dürfen.
Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es keine einheitliche Linie. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich zuletzt für ein Verbot sozialer Medien für unter 14-Jährige ausgesprochen. Parallel arbeitet eine von Familienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission an Empfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ergebnisse werden im Sommer erwartet.
Für Psychotherapeuten dürfte die Debatte auch fachlich relevant bleiben: Fragen nach Mediennutzung, psychischer Belastung, Suchtpotenzial und sozialer Entwicklung spielen bereits heute in vielen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen eine zunehmende Rolle. Entscheidend wird sein, ob die Politik künftig stärker auf Prävention, Medienkompetenz und familiäre Begleitung setzt – oder auf gesetzliche Altersgrenzen und Verbote.
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Junge Menschen wissen, wie schädlich Social Media sein kann
Als ich mit zwölf Jahren ins Internet kam, war es für mich eine Rettung. Ich war ein eher einsames Kind, fand in Foren plötzlich Gleichgesinnte, Freundschaften und das Gefühl, liebenswert zu sein. Das Internet eröffnete mir die Welt und half mir, mich zu entwickeln. Doch das Internet von damals ist nicht das Internet, in dem Teenager heute aufwachsen. Es ist heute stärker von Aufmerksamkeitsökonomie geprägt, von süchtig machenden Algorithmen, Fake News und massenhaft von künstlicher Intelligenz erzeugten Inhalten.
Zunehmend deutet vieles darauf hin, dass Social Media jungen Menschen nicht guttut. Die Forschung ringt noch mit der Frage, ob intensive Nutzung psychische Probleme verursacht oder ob belastete Jugendliche eher zu Social Media greifen. Klar ist jedoch, dass die Mechanismen der Plattformen süchtig machen können, dass der permanente Vergleich mit vermeintlich perfekten Leben belastet und dass Radikalisierung und Desinformation zum System gehören. Vor diesem Hintergrund wird in vielen Ländern, auch in Deutschland, über Altersgrenzen oder Verbote diskutiert – meist von Erwachsenen, die selbst ständig am Smartphone sind, aber TikTok und Instagram misstrauen. Kaum gehört werden dagegen die Jugendlichen, um die es geht.
Die aula gGmbH, die demokratische Mitbestimmung an Schulen stärkt (ich bin Mitgründerin), hat rund 900 junge Menschen zu Social Media befragt. Eine knappe Mehrheit von 52 Prozent befürwortet ein Mindestalter von 14 Jahren, nur zehn Prozent lehnen eine Altersbeschränkung grundsätzlich ab. In offenen Antworten nannten die Befragten vor allem das Suchtpotenzial als Problem, dazu Hass und Mobbing, nicht jugendgerechte Inhalte sowie Fake News und Desinformation. Aus Sicht vieler junger Menschen sind die heutigen sozialen Medien kein guter Ort für Heranwachsende.
Gleichzeitig sehen sie aber auch die Vorteile. Auf die Frage, was gut an Social Media sei, antworteten sie an erster Stelle mit sozialen Kontakten, der Möglichkeit, Gleichgesinnte zu finden, Schutzräume und Austausch zu erleben. Danach folgten Unterhaltung, Informationen, Lernen, Bildung und Inspiration. Sie beschreiben damit genau das, was ich aus meiner eigenen Biografie kenne: das Internet als Ort, an dem man sich mit anderen verbinden und sich weiterentwickeln kann. Ein pauschales Verbot würde sie von all dem ausschließen.
Die Auswertung der Umfrage zeigt eine interessante Dynamik. Jugendliche mit einem Durchschnittsalter von 13 Jahren wollten Social Media bereits ab sechs Jahren erlauben. Die Befragten um 14,5 Jahre plädierten für ein Mindestalter von 14, jene mit rund 16,5 Jahren für 16. Alle wollten vor allem Jüngere schützen, hielten sich selbst aber für reflektiert genug, um mit den Risiken umgehen zu können. Genau dieses Muster kennen wir von Erwachsenen: Wir sehen die Gefahren, glauben aber, persönlich robust genug zu sein.
Ein Verbot wirft zudem praktische und politische Fragen auf. Erfahrungen aus Ländern wie Australien zeigen, dass Altersgrenzen technisch leicht zu umgehen sind. Eine wirklich wirksame Kontrolle bräuchte Verfahren zur Identitätsprüfung, die enorme Überwachungsrisiken bergen. Dazu kommt die Frage nach der politischen Wirkung: Wie fühlt es sich für einen 14-Jährigen an, wenn „alte Leute in der Regierung“ verbieten, die Plattform zu nutzen, auf der Freundschaften, Kontakte und persönliche Entfaltung stattfinden, während ausgerechnet eine populistische Partei sich lautstark für seine „Rechte“ starkmacht? Ein solches Szenario kann Vertrauen in Demokratie und Institutionen untergraben.
Das stärkste Argument gegen ein reines Verbot ist jedoch, dass die benannten Gefahren nicht auf Jugendliche beschränkt sind. Auch Erwachsene, die wählen, holen sich einen Großteil ihrer Informationen aus Social Media. Plattformbetreiber haben teilweise offen signalisiert, politische Entwicklungen beeinflussen zu wollen. Gleichzeitig setzen sie mit enormem Aufwand psychologische Mechanismen ein, um unsere Aufmerksamkeit zu fesseln. Weder Medienkompetenz noch Reife schützen zuverlässig vor Systemen, die darauf optimiert sind, uns abhängig zu machen.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob wir Social Media nur für Jugendliche beschränken, sondern wie wir die Plattformen insgesamt verändern. In unserer Umfrage haben wir Jugendliche gebeten, sich vorzustellen, es gäbe keine Social-Media-Plattformen mehr, und sie dürften eine neue erfinden. Ihre Antworten waren bemerkenswert klar: Sie wünschen sich eine Plattform, auf der man sich austauschen kann, die Videos ermöglicht, gut moderiert ist, Hass, Angriffe, Fake News und radikale Inhalte begrenzt, nicht abhängig macht, sicher und transparent ist und die Daten schützt. Das lässt sich nicht allein durch Altersgrenzen erreichen, sondern nur durch klare Regeln für die Anbieter. Dieser Weg hätte zudem den Vorteil, auch Erwachsene zu schützen und die demokratische Öffentlichkeit als Ganzes zu stabilisieren.
Die Regulierung großer Techkonzerne ist schwierig, aber nicht unmöglich. Sie kann nur auf europäischer Ebene gelingen, die gesetzlichen Grundlagen existieren bereits, sie müssen konsequent umgesetzt werden. Sollte dies kurzfristig nicht gelingen, sprechen weiterhin gute Gründe für ein Mindestalter. Doch es darf nicht bei Verboten bleiben. Es braucht Alternativen – digital und analog. Gemeinsame, mit Jugendlichen gestaltete Plattformen, die ihre Bedürfnisse ernst nehmen, ebenso wie reale Orte, an denen sie sich aufhalten können, ohne konsumieren zu müssen, in Städten genauso wie auf dem Land.
Die Umfrage zeigt: Junge Menschen sind sehr reflektiert, was Social Media angeht. Sie kennen die Risiken und die Chancen aus nächster Nähe. Wenn wir darüber sprechen, wie das Internet von morgen aussehen soll, haben sie einen Platz am Tisch verdient.
gefunden bei spiegel.de:
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Mustertexte
DPNW-Mustertexte für die einfache Arbeit in der Praxis
Wir bieten unseren Mitgliedern exklusive Mustertexte zu verschiedenen Bereichen der psychotherapeutischen Arbeit an. Diese sind überwiegend personalisiert, d.h., mit den Daten ihrer Praxis bereits automatisch versehen (sofern Sie diese im System hinterlegt haben).
Die Mustertexte decken Themen wie die Arbeit mit Patienten, Widerspruchsbescheide, Gutachterverfahren, IT-Arbeit, Versorgungswerke, Kammern und viele weitere Bereiche ab.
Sie finden die Mustertexte auf der Webseite unter "Mein Profil" (oder kleines Männchen rechts oben) "Downloads" (rechts auf der Seite)
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Übersicht über die Mustertexte
Auswahl der Mustertexte auf unserer Seiten:
Mitgliederbereich:
Meine Rechnungen
B1-X. Beitragsbescheinigung 2019-heute
SP1-X. Spendenbescheinigung 2020-heute
Praxis
Abrechnungs/Honorarbescheide
1. Widerspruch Honorar
2A. Widerspruch 1%-Kürzung
2B. Aufrechterhalten der Widersprüche
2E. Widerspruch gegen Notdienstpauschale KVNO
2G. Widerspruch 1% ePA-Kürzung
3. Widerspruch voriges Quartal
4. Widerspruch beliebiges Quartal
6. Widerspruch Honorar HESSEN
8. Widerspruch aufrechterhalten
8.1 Widerspruch beliebiges Quartal aufrechterhalten
A1. Abrechnungsfrist verlängern
H1. Klage gegen Abweisung des Honorarbescheides
Arbeit mit Patienten
Allgemeines
M1. Schweigepflichtserklärung
P1. Patienten: Ausfallhonorar
P6. Einverständnis Steigerungssatz
P7. Videotherapie-Einverständnis
P8. Post an Praxis (Jugendliche)
Informationen und Verzicht auf ePA-Eintrag
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse
Qualitätssicherungsverfahren (derzeit nur KVNO)
QS1. Widerspruch gegen Datenübermittlung QS-Verfahren
Gutachterverfahren
A2. Gutachterverfahren Gruppe
A3. Brief Gutachter 2 Seiten
Ärztekammer
AEK1. Widerspruch Beitragsbescheid
AEK2. Bescheinigung Steuerberater
Psychotherapeutenkammer
PTK1. Widerspruch Beitragsbescheid
PTK2. Bescheinigung Steuerberater
IT-Bearbeitung
E1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Versorgungswerke
V2. Antrag PVW Anwartschaftsbescheid
Privat
ST1. Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid
Antwort: Alle Musterformulare finden Sie hier
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DPNW-Fortbildungen
Aktuelle Fortbildungen
Aktuell bieten wir folgende Themen in der nächsten Zeit an:
Suizidprävention und -intervention in der psychotherapeutischen Praxis
4 Fortbildungspunkte
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Gründung einer Privatpraxis
5 Fortbildungspunkte beantragt (PTK NRW)
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Einführung in das Systemische Konsensieren
4 Fortbildungspunkte beantragt (PTK NRW)
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Umgang mit parentifizierten Anteilen auf Seiten der Therapeuten
3 Fortbildungspunkte beantragt
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Einführung in die Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT)
3 Fortbildungspunkte beantragt
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IT Sicherheit für Praxis und Privat
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Für DPNW-Mitglieder sind sie kostenfrei oder kostengünstig. Nicht-Mitglieder zahlen eine geringe Gebühr.
Ihnen fehlt ein Seminar- oder Webinarthema:
Melden Sie sich bei uns:
webinar@dpnw.info
Sie möchten selbst ein Seminar- oder Webinarthema anbieten:
Melden Sie sich bei uns:
webinar@dpnw.info
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Beratung und Unterstützung
Telefonische Rechtsberatung
Dr. jur. Jan Moeck übernimmt künftig die telefonische Rechtsberatung für unsere Mitglieder vorübergehend ein Mal pro Woche Mittwochs von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Wir bitten um vorherige Anmeldung über unsere Webseite:
Melden Sie sich zur Rechtsberatung bitte auf der Webseite wie bisher vorab an und schildern kurz worum es geht. Wir versuchen so alle drängenden Fragen beantworten zu können.
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IT-Beratung
Wir bieten regelmäßige Sprechstunden zu Fragen der Praxis-IT an.
Unser Netzwerk IT-Experte Fabian Malinowski berät DPNW-Mitglieder kostenlos in Fragen von IT- bzw. PC-Problemen.
Bei komplexen Problemen, die nicht innerhalb der Sprechstunde gelöst werden können, müssten Extra-Termine vereinbart werden.
Die Sprechstunde dient der Lösung einfacher Probleme oder der Einschätzung (Diagnostik) komplexerer Probleme.
Weitere Beratungen bzw. Dienstleistungen würden zu einem fairen Mitgliederpreis (der unter dem normalen Stundensatz eines IT-Experten liegt) abgerechnet.
Die nächsten Termine:
Samstags jeweils 12-13:00
30.05.2026
06.06.2026
13.06.2026
20.06.2026
27.06.2026
Anmeldung bis einen Tag vorher ist allerdings erforderlich. Sie bekommen dann einen Termin zugesendet.
Bitte hier anmelden:
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Abrechnung
Widersprüche gegen Honorarbescheide und TI-Widersprüche - Warum ist der TI-Widerspruch raus?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Ihre Honorarbescheide für 4/2025 müssten vorliegen. Viele legen Widerspruch mit unseren Mustertexten ein.
Viele fragen, warum die Widersprüche gegen die TI in den Mustertexten nicht mehr vorhanden sind.
Das ist ein juristischer Kniff von uns, der Ihnen viel Arbeit und Ärger ersparen wird. Denn die Widerspruchstexte sind offen gehalten: sie können jederzeit erweitert werden. Auch auf den TI-Abzug. Nur können jetzt die KVen den Widerspruch nicht mehr mit dem Hinweis auf das alte BSG-Urteil ablehnen.
Mustertexte für Widersprüche finden Sie auf unserer Webseite im Bereich "Mein Profil" Downloads
1. Widerspruch Honorar
Widerspruch gegen die TI-Kürzung brauchen Sie nicht mehr explizit einreichen, die Mustertexte sind so konzipiert, dass Sie diesen noch nach den Musterklagen einreichen können).
Die Mustertexte sind personalisiert, also auf Ihren Namen und Ihre KV ausgestellt (sofern Sie die Daten bei der Anmeldung eingegeben haben).
Einfach auf den entsprechenden Link unten klicken. Und den passenden Widerspruch anklicken. Der Mustertext wird dann automatisch erstellt und in den "Download-Ordner" Ihres Rechners geladen.
Sie müssen ihn nur noch aufrufen, ausdrucken, das Datum eingeben, unterschreiben und wegschicken.
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Neues Qualitätsicherungsverfahren
Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.
Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Ähnliches gibt es auch schon in anderen Bereichen, wie bei der Bewertung von Restaurants oder Hotels.
Neben der Qualitätserfassung, soll auch noch latent die Bereitschaft von Psychotherapeuten zum Erdulden zusätzlicher Mehrarbeit bei geringer Vergütung erfasst wer.
Die Erprobung des neuen QS-Verfahrens betrifft bis 2030 „nur“ die Behandler in den Bereichen KVNO und KVWL - das sind aber über 20 % aller Kolleginnen und Kollegen. Und das Thema wird, wenn "brav" am Verfahrensexperiment teilgenommen wird, ab 2031 bundesweit eingeführt. Deshalb wollen wir weiter aufklären und allen (!) Kolleginnen und Kollegen helfen, sich eine Meinung zu bilden. Und noch bevor es alle betrifft, etwas gegen das Verfahren selbst unternehmen. Und wenn das nicht gelingt, Nachbesserungen zu verlangen.
Das ganz ist auch vom bürokratischen, zeitlichen und nervlichen (Frustration) Aufwand nicht unerheblich.
Für Mitglieder Netzwerks kostenlos im Downloadbereich (einloggen nicht vergessen).
Anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wir es für 4,99 zur Verfügung:
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Allgemeine Informationen zum QS
Die Erprobung des neuen QS-Verfahrens betrifft bis 2030 nur die Behandler in den Bereichen KVNO und KVWL - das sind aber über 20 % aller Kolleginnen und Kollegen. Und das Thema wird, wenn "brav" am Verfahrensexperiment teilgenommen wird, ab 2031 soll es bundesweit eingeführt werden. Deshalb wollen wir weiter aufklären und allen (!) Kolleginnen und Kollegen helfen, sich eine Meinung zu bilden. Und noch bevor es alle betrifft, etwas gegen das Verfahren selbst unternehmen. Und wenn das nicht gelingt, Nachbesserungen zu verlangen.
Das ganz ist auch vom bürokratischen, zeitlichen und nervlichen (Frustration) Aufwand nicht unerheblich.
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Versorgung
Vier Ideen gegen lange Wartezeiten: Was die Versorgung wirklich verbessern könnte
Die Debatte um lange Wartezeiten auf Psychotherapie wird häufig verkürzt geführt. Zu oft lautet die politische Antwort: Zugang begrenzen, Patienten vorsortieren oder den Weg in die Psychotherapie erschweren. Doch wer die Versorgung tatsächlich verbessern will, muss anders ansetzen. Es gibt längst praktikable Ideen, die Wartezeiten verkürzen, Patienten gezielter unterstützen und sogar Kosten sparen könnten – ohne den freien Zugang zur Psychotherapie einzuschränken.
Erstens: Eine zentrale therapeutengeführte Anlaufstelle. Für viele Menschen beginnt die Belastung bereits bei der Suche nach Hilfe. Welche Behandlung ist sinnvoll? Wer hat Kapazitäten? Und welche Unterstützung braucht jemand überhaupt? Gerade schwer belastete Patienten sind oft kaum in der Lage, sich selbst durch ein unübersichtliches Versorgungssystem zu navigieren.
Internationale Beispiele zeigen, dass es anders geht. In Großbritannien werden Hilfesuchende über ein zentrales System zunächst fachlich eingeschätzt und dann in passende Angebote vermittelt – von Selbsthilfeprogrammen über Beratungsangebote bis hin zur Psychotherapie. Entscheidend ist: Die Versorgung erfolgt gestuft und bedarfsgerecht, aber nicht als Zugangshürde, sondern als Hilfe zur schnellen Orientierung. Wer Psychotherapie benötigt, wird vermittelt. Wer zunächst niedrigschwellige Unterstützung braucht, erhält diese ebenfalls unmittelbar.
Auch in Deutschland gab es erfolgreiche Modellprojekte. Das Hamburger Projekt „Recover“ zeigte bereits, dass passgenaue Versorgung möglich ist – und dabei sogar wirtschaftlicher sein kann als die Regelversorgung. Leider endete das Projekt, statt bundesweit weiterentwickelt zu werden.
Für das DPNW ist klar: Steuerung darf nicht fachfremd erfolgen. Eine sinnvolle Lösung wären therapeutengeführte Vermittlungssysteme, die Orientierung schaffen, Wartezeiten sinnvoll begleiten und gleichzeitig den freien Zugang zur Psychotherapie erhalten. Genau hier setzen Konzepte wie PsyQuery an.
Zweitens: Tele-Therapie konsequenter nutzen. Psychotherapie per Video oder Telefon schafft keine zusätzlichen Therapieplätze – aber sie kann helfen, vorhandene Ressourcen intelligenter zu verteilen. Während manche Regionen unterversorgt sind, bestehen andernorts freie Kapazitäten. Digitale Formate ermöglichen es, diese Lücken besser zu schließen.
Die Sorge, therapeutische Beziehungen würden online schlechter funktionieren, hat sich wissenschaftlich nicht bestätigt. Studien zeigen, dass Tele-Therapie vergleichbare Behandlungserfolge erzielen kann, etwa bei Depressionen, Angststörungen oder auch komplexeren Erkrankungen. Besonders sinnvoll erscheinen hybride Modelle: ein persönlicher Erstkontakt, kombiniert mit digitalen Sitzungen im weiteren Verlauf. Gerade für Patienten mit langen Anfahrtswegen, familiären Verpflichtungen oder eingeschränkter Mobilität kann dies Versorgung deutlich erleichtern.
Drittens: Gruppentherapie aus der Nische holen. Noch immer finden fast alle ambulanten Psychotherapien in Deutschland im Einzelsetting statt. Dabei zeigen zahlreiche Studien: Gruppentherapien wirken bei vielen Erkrankungen ähnlich gut wie Einzelbehandlungen – etwa bei Depressionen, Angststörungen, Essstörungen oder Traumafolgestörungen.
Natürlich passt dieses Setting nicht zu jedem Patienten. Aber dort, wo es geeignet ist, könnten deutlich mehr Menschen zeitnah versorgt werden. Gleichzeitig ließen sich therapeutische Ressourcen effizienter einsetzen. Dass dies bislang kaum geschieht, liegt nicht an fehlender Evidenz, sondern häufig an strukturellen Hürden und unzureichenden Anreizen im Versorgungssystem.
Viertens: Versorgungsqualität endlich systematisch messen. Psychotherapie wirkt – daran gibt es keinen Zweifel. Doch welche Verfahren helfen wem besonders gut? Welche Kombinationen sind sinnvoll? Und wie lassen sich Behandlungsergebnisse weiter verbessern?
Hier fehlt Deutschland bislang eine solide Datengrundlage. Während andere Länder systematisch erfassen, wie sich Symptome im Therapieverlauf verändern, geschieht dies hierzulande nur selten. Dabei könnten solche Daten helfen, Versorgung gezielter weiterzuentwickeln und erfolgreiche Behandlungskonzepte schneller zu identifizieren.
Eine moderne Psychotherapieversorgung braucht deshalb mehr wissenschaftliche Evaluation – nicht zur Kontrolle von Therapeuten, sondern zur Verbesserung von Behandlungserfolgen. Langfristig könnte dies auch dazu beitragen, starre Grenzen zwischen Verfahren zu überwinden und stärker das einzusetzen, was Patienten tatsächlich hilft.
Die entscheidende Erkenntnis lautet: Lange Wartezeiten sind kein Naturgesetz. Wer die Versorgung verbessern will, muss nicht den Zugang erschweren, sondern Strukturen modernisieren. Therapeutengeführte Vermittlung, digitale Ergänzungen, sinnvoll eingesetzte Gruppentherapien und eine bessere Datengrundlage könnten spürbare Entlastung schaffen – ohne den freien Zugang zur Psychotherapie infrage zu stellen.
gefunden bei zeit.de:
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Ein „Booking.com“ fürs Gesundheitswesen? Warum wir jetzt eine nationale Prozessplattform brauchen
Die Diskussion über Digitalisierung im Gesundheitswesen dreht sich seit Jahren um Schnittstellen, Standards und Zuständigkeiten. Geschehen ist viel – und gleichzeitig erstaunlich wenig. Patienten, Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegekräfte und Verwaltungen erleben täglich dieselben Brüche: Menschen werden weitergereicht, warten auf Termine, telefonieren hinter Befunden her, erklären ihre Geschichte mehrfach und verlieren Zeit in unverbundenen Prozessen. Das Problem liegt nicht allein in fehlender Technik, sondern darin, dass sich das System bis heute entlang seiner Sektoren organisiert – nicht entlang der tatsächlichen Versorgungswege.
Dabei fehlt weniger ein weiteres Portal als vielmehr eine gemeinsame Prozessebene, die vorhandene Strukturen miteinander verbindet. Eine Plattform, die Termine, Überweisungen, Befunde und Zuständigkeiten so zusammenführt, dass daraus ein nachvollziehbarer Behandlungspfad entsteht – vom ersten Kontakt bis zur Nachsorge.
Ein Blick auf erfolgreiche Plattformmodelle außerhalb des Gesundheitswesens kann helfen, den Gedanken greifbar zu machen. Dienste wie Booking.com oder Uber funktionieren dort besonders gut, wo viele eigenständige Akteure an einem gemeinsamen Ablauf beteiligt sind. Hotels bleiben unabhängig, Fahrer arbeiten eigenständig – und dennoch wird der Prozess für Nutzer transparent, steuerbar und nachvollziehbar. Jeder weiß, wo er steht, was als Nächstes passiert und wer zuständig ist. Genau diese verbindende Ebene fehlt bislang im deutschen Gesundheitswesen.
Das größte Hindernis liegt dabei in der Hoffnung auf vollständige Standardisierung. Wer darauf wartet, dass alle Systeme, Länder, Kassen und Akteure dieselben technischen Standards nutzen, wird noch lange warten müssen. Denn Standardisierung ist nie nur eine technische Frage. Es geht um Zuständigkeiten, Finanzierung, Haftung, Routinen und Machtverhältnisse. Die Realität zeigt: Schon die Abstimmung zwischen Kliniken, Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ist häufig mühsam – oft bleibt am Ende Papier die einzige funktionierende Verbindung.
Gleichzeitig wächst der Druck. Viele Kliniken investieren inzwischen in eigene Leitzentralen, um wenigstens innerhalb ihrer Häuser Prozesse transparenter zu machen. Doch auch die beste interne Steuerung endet an der Krankenhausgrenze. Die Brüche davor und danach bleiben bestehen.
Die elektronische Patientenakte zeigt dabei durchaus, dass zentrale Infrastruktur sinnvoll sein kann – aber auch ihre Grenzen. Die medizinische Primärdokumentation bleibt in Praxen und Kliniken, nicht zuletzt, weil Patienten Einfluss auf gespeicherte Informationen haben sollen. Daraus ergibt sich eine wichtige Erkenntnis: Der nächste Entwicklungsschritt muss nicht zwangsläufig noch mehr zentrale Datenspeicherung bedeuten. Entscheidend wäre vielmehr eine bessere Prozesssteuerung und Interoperabilität dort, wo sie konkret Nutzen schafft.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Was wäre, wenn wir nicht zuerst die „perfekte Akte“ bauen wollten, sondern eine gemeinsame Prozessebene? Eine Plattform, die schrittweise um Dienste ergänzt wird – ähnlich wie digitale Plattformen in anderen Branchen gewachsen sind. Keine neue Großbürokratie und kein zentralistischer Monolith, sondern eine föderierte Infrastruktur, die Dienste orchestriert, Rechte verwaltet und bundesweit einheitliche Regeln umsetzt, während Länder und regionale Akteure weiterhin eigene Gestaltungsspielräume behalten.
Die Daten könnten dabei weitgehend dort bleiben, wo sie entstehen. Zentral müsste nur sein, was zentral sein muss: Identitäten, Zugriffsrechte, Protokollierung und verbindliche Mindeststandards. Für ausgewählte Anwendungen könnten ergänzende Datendienste hinzukommen, ohne dass gleich sämtliche medizinischen Informationen zentral gespeichert werden müssten.
Der große Vorteil eines solchen Plattformansatzes liegt darin, dass er schrittweise wachsen kann. Statt jahrelang auf perfekte Standards zu warten, könnte der Aufbau in drei realistischen Stufen erfolgen.
Im ersten Schritt stünde ein verpflichtender Termin- und Kapazitätsdienst. Verfügbarkeiten würden sektorenübergreifend sichtbar und Versorgung ließe sich gezielter steuern. Gerade hier liegt wahrscheinlich der größte unmittelbare Nutzen für Patienten und Leistungserbringer: Wer Kapazitäten transparent macht, verbessert Versorgung bereits spürbar – auch ohne vollständig vereinheitlichte Befundsysteme.
In einer zweiten Stufe könnten Überweisungen, Statusinformationen und Befundzugriffe integriert werden. Der Weg von der ersten Diagnose bis zur Rückmeldung würde nachvollziehbar, ohne dass medizinische Daten zwangsläufig zentral gespeichert werden müssten. Die Plattform würde vor allem Routing, Berechtigungen und Dokumentation organisieren.
Erst in einem dritten Schritt ginge es um strukturierte Inhalte und zusätzliche Dienstleistungen: validierte Informationen zum Krankheitsstatus, gezielte Hinweise auf unterstützende Angebote und digitale Begleitung im Genesungsprozess. So könnte schrittweise eine Infrastruktur entstehen, die Patienten stärker in ihre Versorgung einbindet und gleichzeitig Behandler entlastet.
Entscheidend für den Erfolg einer solchen Plattform wäre jedoch Akzeptanz. Sie wird nur genutzt werden, wenn sie den Alltag tatsächlich erleichtert – wenn Wartezeiten sinken, Unsicherheit reduziert wird und Versorgung nachvollziehbarer wird. Menschen nutzen Systeme nicht, weil sie technisch elegant sind, sondern weil sie konkrete Probleme lösen.
Genauso wichtig ist Vertrauen. Eine nationale Prozessplattform muss sichtbar machen, dass Datenaustausch begrenzt, kontrolliert und nachvollziehbar bleibt. Wer darf was sehen? Wie lange? Zu welchem Zweck? Und wer hat tatsächlich zugegriffen? Feingranulare Rechte, transparente Protokolle und Datensparsamkeit wären deshalb keine Nebensache, sondern Voraussetzung für Akzeptanz.
Andere Länder zeigen, dass dies funktionieren kann. Estland etwa setzt mit X-Road auf einen dezentralen Datenaustausch: Kliniken, Ärzte und Verwaltung behalten ihre Daten in eigenen Systemen, können diese bei Bedarf aber standardisiert und sicher austauschen.
Die Politik sollte deshalb nicht noch Jahre über Zielbilder diskutieren. Viel wichtiger wäre es, jetzt eine klare Betreiber- und Finanzierungslogik festzulegen und mit einem verpflichtenden Termin- und Kapazitätsdienst zu beginnen. Die Gematik verfügt bereits über Erfahrung in der Definition technischer Rahmenbedingungen und könnte eine zentrale Rolle spielen.
Der Weg dorthin wird nicht einfach sein. Aber er ist machbar – und vor allem dringend. Denn ohne eine gemeinsame Prozessebene werden wir noch lange über Digitalisierung sprechen und gleichzeitig Versorgung organisieren wie im vergangenen Jahrhundert.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Umfragen
Online-Studie zum Einbezug von Bezugspersonen in der Psychotherapie
Wie wird der Einbezug von Bezugspersonen in der Praxis gestaltet, welche Faktoren beeinflussen diese Entscheidung - und wie wirkt sich der Einbezug auf den Therapieverlauf und -Erfolg aus?
Wie erleben Psychotherapeut*innen, Patient*innen und Bezugspersonen den Einbezug?
Im Rahmen eines Forschungsprojekts untersucht die JGU Mainz den Bezugspersoneneinbezug in der Psychotherapie.
Online-Fragebogen (anonym & freiwillig):
Dauer: ca. 5 - 10 Minuten
Zielgruppe: Approbierte Psychotherapeut*innen & Psychotherapeut*innen in Aus-/ Weiterbildung sowie interessierte Patient*innen & Bezugspersonen
Verlosung von 4 x 20€ Amazon-Geschenkgutscheinen
Studienteam:
Dipl.Psych. Hanna Konradi
B.Sc. Katja Müller
B.Sc. Isabelle Zymelka
Psychologisches Institut
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Kontakt: Bezugspersonenstudie@uni-mainz.de
Kommentar: Zugänge zu den drei Befragungen finden Sie hier:
Therapeut*innen-Befragung: https://sosci.rlp.net/Bezugspersoneneinbezug/
Patient*innen-Befragung: https://sosci.rlp.net/bezugspersonen/
Bezugspersonen-Befragung: https://sosci.rlp.net/bezugspersonen_psychotherapie/
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Umfrage zum Einbezug von Bezugspersonen in der Psychotherapie
Wir wurden gebeten, auf eine wissenschaftliche Studie aufmerksam zu machen, die derzeit im Rahmen eines universitären Forschungsprojekts durchgeführt wird. Gerne geben wir diese Information an Sie weiter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines universitären Forschungsprojekts führen wir derzeit eine bundesweite Online-Studie zum Einbezug von Bezugspersonen in psychotherapeutische Behandlungen durch. Erfasst werden die zentralen Perspektiven von Psychotherapeuten, Patienten sowie Bezugspersonen. Ziel der Studie ist eine differenzierte empirische Analyse der aktuellen Versorgungspraxis sowie die Identifikation relevanter Einflussfaktoren auf den Einbezug von Bezugspersonen in unterschiedlichen Versorgungssettings.
Für die wissenschaftliche Aussagekraft der Studie ist eine breite berufs- und verfahrensübergreifende Streuung von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie herzlich bitten, die Studie bekannt zu machen oder selbst daran teilzunehmen.
Durch Ihre Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer belastbaren Datengrundlage zur Rolle sozialer Bezugssysteme in der psychotherapeutischen Versorgung.
Die Online-Befragung ist bis einschließlich 30.05.2026 freigeschaltet. Die Teilnahme erfolgt anonym, nimmt etwa 5–10 Minuten in Anspruch, und unter allen Teilnehmenden werden insgesamt zwölf Amazon-Gutscheine im Wert von jeweils 20 € verlost.
Hier gelangen Sie zu den Befragungen:
Therapeuten-Befragung:
https://sosci.rlp.net/Bezugspersoneneinbezug/
Patienten-Befragung:
https://sosci.rlp.net/bezugspersonen/
Bezugspersonen-Befragung:
https://sosci.rlp.net/bezugspersonen_psychotherapie/
Für Rückfragen steht das Forschungsteam gerne zur Verfügung:
Bezugspersonen in der Psychotherapie – Forschungsprojekt
Leitung: Hanna Konradi
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Abteilung für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Experimentelle Psychopathologie
Wallstr. 3, 55122 Mainz
E-Mail: Bezugspersonenstudie@uni-mainz.de
Telefon: +49 (0)6131 39-27440
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Umfrage zur Drogenpolitik
Die Legalisierung von Cannabis 2024 sorgte immer wieder für Aufsehen und ist bis heute ein Thema von gesellschaftlicher und politischer Relevanz.
Vor allem in der Politik werden nach wie vor die Freigabe von Cannabis und die Auswirkungen diskutiert.
Wir brauchen erneut Ihre Meinung, um berufspolitisch agieren zu können!
Die Bearbeitung dauert circa 20 Minuten und wir freuen uns über alle, die teilnehmen. Natürlich erfolgt die Umfrage anonym und es erfolgt keine Weiterleitung Ihrer Daten. Ausschließlich Ihre Antworten und IP-Adresse werden gespeichert (um doppeltes Beantworten zu der Umfrage zu verhindern).
Nach Abschluss der Auswertung werden alle Daten gelöscht.
Vielen Dank im Voraus!
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Intervisionsgruppen
Kontakt zu anderen Kolleginnen und Kollegen
Sie suchen Kontakt zu anderen Mitgliedern im Netzwerk.
Suchen Kontakt zu VTlern in der Nähe?
Überhaupt Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Stadt?
Suchen eine Intervisionsgruppe?
Oder wollen einfach mal ungezwungen ins Theater gehen? Oder ins Kino?
Oder haben eine Frage.
Suchen einen teuren Test, um ihn 1x auszuleihen (z.B. gegen eine Flasche Wein).
Das können Sie jetzt über unsere Webseite ganz einfach tun.
Eine beruhigende Nachricht an alle, die angeschrieben werden:
Ihre Daten werden dem Absender nicht preisgegeben, Sie erhalten nur eine nette Anfrage. Auf diese können Sie antworten, müssen es aber nicht tun.
Es soll nur den Vernetzungsgedanken fördern.
Sie müssen sich nur einloggen
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sporadische, psychodynamische Intervisionsgruppe in/um Breisach gesucht
Suche eher sporadische, psychodynamische Intervisionsgruppe in/um Breisach oder evtl. in Freiburg mit Familien(mit Kleinkindern)-kompatiblen Zeiten...
Kontakt: j.doliwa@posteo.org
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Studie zur Selbsteinschätzung von Psychotherapeuten
Wir möchten auf eine Studie von externen Kolleginnen aufmerksam machen: Wahrnehmung der eigenen Arbeit bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten so wie deren Erfahrungen in verschiedenen Settings.
Ziel unserer Studie ist es, besser zu verstehen, wie Psychotherapeutinnen und –therapeuten ihre Arbeit wahrnehmen, welche Erfahrungen sie in verschiedenen therapeutischen Settings haben und welche Möglichkeiten sie zur Überprüfung ihrer therapeutischen Ergebnisse nutzen.
Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 15 Minuten und ist vollständig anonym. Die Teilnahme ist freiwillig und alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Wer kann teilnehmen?
Psychologische und ärztliche Psychotherapeut*innen,
– die seit mindestens einem Jahr praktizieren
– und Einzel- oder Gruppentherapie (oder beides) anbieten.
So nehmen Sie teil:
Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um die Umfrage zu starten.
Vielen Dank, dass Sie eine Teilnahme an dieser Studie in Betracht ziehen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Studienleiterin Marjolein Koementas-de Vos unter: m.koementas@ggz-nhn.nl
Mit freundlichen Grüßen
Marjolein Koementas-de Vos (GGZ Noord-Holland-Noord, Studienleitung)
Jenny Rosendahl (Universitätsklinikum Jena)
Umfragelink
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Studienteilnehmer gesucht: Virtual Reality in der Psychotherapie
Virtual Reality (VR) hält zunehmend Einzug in verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung – auch in der Psychotherapie wird ihr Einsatz zunehmend diskutiert und erprobt. Ein internationales Forschungsteam untersucht derzeit, wie verbreitet die Nutzung von VR in therapeutischen Settings bereits ist und wie groß das Interesse von Psychotherapeuten an dieser Behandlungsmodalität bei verschiedenen psychischen Störungen ausfällt.
Das Forschungsteam bittet daher praktizierende Psychotherapeuten um Teilnahme an einer kurzen Online-Befragung. Besonders wichtig: Die Umfrage richtet sich ausdrücklich an alle Psychotherapeuten – unabhängig davon, ob bereits Erfahrungen mit Virtual Reality in der Praxis bestehen oder nicht. Ziel ist es, ein möglichst realistisches Bild über aktuelle Nutzung, Einschätzungen und Interessen im Berufsstand zu gewinnen.
Die Teilnahme dauert maximal zehn Minuten. Wer die Forschung zu innovativen Versorgungsansätzen unterstützen möchte, kann hier an der Umfrage teilnehmen:
https://forms.gle/3R7aEJhFzhyDHCLG6
Bei Rückfragen zur Studie steht das Forschungsteam unter der E-Mail-Adresse ljakob@unyp.cz
zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die Befragung unterstützen.
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Fortbildungen
3. Konferenz der Ausbildungsinstitute "Krise der Weiterbildung" am 24.06.2026
Die Krise der psychotherapeutischen Weiterbildung spitzt sich weiter zu. Fehlende Finanzierung, unsichere Perspektiven und ausbleibende politische Entscheidungen gefährden zunehmend die Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses – und damit langfristig auch die Versorgung von Patienten. Umso wichtiger ist es, dass diejenigen, die unmittelbar betroffen sind, jetzt gemeinsam Lösungen voranbringen.
Am 24. Juni 2026 von 15:00 bis 17:00 Uhr findet daher die 3. Konferenz der Ausbildungsinstitute „Krise der Weiterbildung“ statt. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, eine tragfähige Lösung der Weiterbildungskrise zu entwickeln und den politischen Entscheidungsprozess endlich voranzubringen.
Im Mittelpunkt steht ein konkreter Vorschlag, der in den vergangenen Monaten entwickelt wurde und nun gemeinsam diskutiert werden soll. Ziel ist es, praktikable Maßnahmen zu verabschieden, die anschließend als dringliche Forderungen an Politik und Kammern herangetragen sowie öffentlich sichtbar gemacht werden. Denn nur mit einer geschlossenen Stimme wird es gelingen, den notwendigen politischen Druck aufzubauen.
Das vorgestellte Konzept sieht unter anderem eine Aufteilung der Finanzierung im Verhältnis 80/20 vor: Weiterbildungsteilnehmer sollen 80 Prozent eines Vollzeitgehalts erhalten. Ein Weiterbildungstag pro Woche bliebe unvergütet, dafür würden Theorie-, Supervisions- und Selbsterfahrungskosten übernommen. Dieser Ansatz soll das dringendste Finanzierungsproblem kurzfristig entschärfen und den Weg für eine tragfähige Weiterbildung ebnen.
Die Botschaft der Konferenz ist klar: Wenn diejenigen, die die Krise unmittelbar betrifft, die Lösung nicht selbst mitgestalten, wird sie womöglich ohne sie entschieden. Gemeinsam besteht jetzt die Chance, die Zukunft junger Psychotherapeuten zu sichern und die Politik zum Handeln zu bewegen.
Die Veranstaltung findet als Hybrid-Konferenz statt. Die Anmeldung erfolgt über den Link, der bereits an alle Institute versendet wurde, oder per E-Mail an hana.stegert@dpnw.info.
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22. Jahreskongress Psychotherapie NRW „Wissenschaft & Praxis“
Der 22. Jahreskongress Psychotherapie NRW „Wissenschaft & Praxis“, unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Silvia Schneider und Herrn Prof. Dr. Michael Witthöft, findet in diesem Jahr am 10. und 11. OKTOBER 2026 in Bochum (im Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft EBZ) statt.
Gemeinsam mit der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen würden wir Sie gern als ReferentIn zu unserer wissenschaftlich akkreditierten Fortbildung zum Thema „EKEL" sehr herzlich einladen.
Zielgruppe sind niedergelassene und angestellte Psychologische PsychotherapeutInnen / Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen und ärztliche KollegInnen aus diesem Bereich.
Unsere TeilnehmerInnen sind sehr motiviert und interessiert, praxisrelevante Themen von dieser Fortbildung, mitzunehmen.
Wir freuen uns, wenn wir spannende Workshop-Angebote von Ihnen bekommen, um ein möglichst weitreichendes Programm anbieten zu können. Gern auch zu relevanten Themen aus dem Kinder- und Jugendlichen Bereich, insbesondere gerade auch zum Thema „Ekel“ und den daraus resultierenden Zwangsstörungen.
Die Fortbildung soll den Weg wissenschaftlicher Erkenntnisse in die praktische Versorgung und umgekehrt, ebnen. Es liegt so ein gewaltiges Wissen zu den vielen Störungsbildern, die unsere Zeit und das Leben beeinflussen, in Ihren Händen. Wir möchten mit Ihnen dieses Wissenspotential in die Breite der psychotherapeutischen Praxis transferieren.
Bitte melden Sie Ihre Workshops bis zum 28. Februar 2026 bei uns an. Nutzen das Upload Center auf unserer Homepage.
https://www.unifortbildung-psychotherapie.de/upload-center
Als familienfreundlicher Veranstalter bieten wir Ihnen die Möglichkeit mit Ihrer Familie anzureisen. Hinweise dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage
https://www.unifortbildung-psychotherapie.de/familienfreundliche-services
Ergänzende Informationen für die Zulassung als ReferentIn auf unserer bei der PTK Nordrhein-Westfalen zur Akkreditierung angemeldeten Fortbildung, entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beigefügten Dokument (Ergänzende Hinweise 2026).
Neben den Abstracts können Sie sich auch persönlich oder das gewählte Thema mit einem Video oder einem Podcast bei den TeilnehmerInnen, vorstellen. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung eines solchen Videos sehr gern. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.
Falls Sie sich schon bei uns gemeldet haben, können Sie diese Einladung ignorieren oder an Ihre KollegInnen weitergeben.
Im nächsten Jahr planen wir den Kongress am 16. und 17. Oktober 2027.
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Einführung in das Systemische Konsensieren: Noch 14 freie Plätze im Online-Workshop
Wie treffen Gruppen gute Entscheidungen, ohne dass am Ende Gewinner und Verlierer zurückbleiben? Gerade in Teams, Gremien oder Arbeitszusammenhängen erleben viele Psychotherapeuten immer wieder, dass Mehrheitsentscheidungen zwar schnell getroffen sind, jedoch Spannungen hinterlassen, Machtfragen in den Vordergrund rücken oder tragfähige Lösungen auf der Strecke bleiben.
Mit dem Systemischen Konsensieren gibt es eine überraschend einfache und zugleich wirkungsvolle Alternative. Statt für oder gegen Vorschläge zu stimmen, bewerten die Beteiligten ihren jeweiligen Widerstand gegen verschiedene Optionen auf einer Skala von 0 bis 10. So wird sichtbar, welche Lösung in der Gruppe den geringsten Widerstand erzeugt und damit die höchste Akzeptanz verspricht. Das Verfahren verändert den Blick auf Entscheidungen grundlegend: weg vom Gegeneinander, hin zu einem gemeinsamen Finden tragfähiger Lösungen.
Für Psychotherapeuten bietet die Methode zudem weit über Gruppenprozesse hinaus interessante Anwendungsmöglichkeiten. Auch bei inneren Entscheidungskonflikten von Patienten kann das Systemische Konsensieren auf der „inneren Bühne“ eingesetzt werden und häufig neue Klarheit schaffen.
In unserem Online-Workshop „Einführung in das Systemische Konsensieren“ gibt Dipl.-Psych. Norbert Winkler eine praxisnahe Einführung in die Hintergründe und Prinzipien der Methode. Neben theoretischen Grundlagen stehen konkrete Übungen und Beispiele aus der psychotherapeutischen Praxis im Mittelpunkt. Herr Winkler ist Analytiker für Erwachsene, Kinder und Jugendliche in Bad Dürkheim sowie Dozent, Supervisor und Lehranalytiker (DGIP/DGPT) am Alfred Adler-Institut Mainz.
Termin: Samstag, 27.06.2026, 11:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Online via Zoom
Anmeldeschluss: 26.06.2026
Da es sich um einen interaktiven Workshop handelt, ist eine aktive Beteiligung ausdrücklich erwünscht. Wir bitten daher möglichst um Teilnahme mit eingeschalteter Kamera und Mikrofon, um einen lebendigen Austausch zu ermöglichen.
Wichtig: Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt. Aktuell sind noch 14 Plätze frei.
Bei Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen Frau Berna Azakli (berna.azakli@dpnw.info) jederzeit gerne zur Verfügung.
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2. Datenschutz - Digitalisierung
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Elektronische Patientenakte
Presseanfragen zu Interviews zum Thema ePA an Kolleginnen und Kollegen
Wenn Kolleginnen und Kollegen zum Thema interviewt werden sollen, werden wir häufig gefragt, ob wir eine Materialsammlung zum Einarbeiten haben. Das Buch von Andreas Meissner zur ePA wäre da die richtige Lektüre. Oft ist die Zeit aber zu knapp. Deshalb empfehlen wir folgenden Link, den wir auch Patienten empfehlen:
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Elektronische Patientenakte
Ministerium plant besseren Schutz für Inhalte der elektronischen Patientenakte
Die Diskussion um die elektronische Patientenakte (ePA) bekommt eine wichtige juristische Wendung: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Regelung, die Inhalte der ePA ausdrücklich unter Beschlagnahmeschutz stellen soll. Anlass dafür waren Hinweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer auf bestehende datenschutzrechtliche Unsicherheiten.
Im Kern geht es um eine bislang ungeklärte Frage: Dürfen Inhalte der elektronischen Patientenakte im Rahmen polizeilicher Ermittlungen beschlagnahmt werden? Während für die elektronische Gesundheitskarte bereits ein ausdrückliches Beschlagnahmeverbot in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, fehlt eine vergleichbare Regelung für die ePA bislang. Der Gesetzgeber hatte bisher auf eine entsprechende Klarstellung verzichtet – mit potenziell weitreichenden Folgen für die Vertraulichkeit sensibler Gesundheitsdaten.
KBV, Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer hatten deshalb gemeinsam eine gesetzliche Nachbesserung gefordert. Aus ihrer Sicht ist eine eindeutige Regelung dringend notwendig, um Rechtsklarheit zu schaffen und zu verhindern, dass bestehende Schutzmechanismen im digitalen Raum faktisch umgangen werden. Gerade in der Psychotherapie, wo hochsensible Informationen dokumentiert werden, steht dabei das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Behandlern im Mittelpunkt.
Die juristische Problematik liegt vor allem darin, dass sich die Inhalte der ePA in der Regel nicht im Gewahrsam von Ärzten oder Psychotherapeuten befinden, sondern bei den gesetzlichen Krankenkassen als Anbietern der Infrastruktur. Diese gelten jedoch strafprozessrechtlich nicht als zur Zeugnisverweigerung berechtigte „mitwirkende Personen“. Dadurch entsteht eine rechtliche Grauzone, die nach Auffassung der Kammern den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des therapeutischen Vertrauensverhältnisses gefährden könnte.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich dieser Einschätzung inzwischen angeschlossen. In einem Schreiben kündigte sie an, dass ihr Ministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium an einer gesetzlichen Klarstellung arbeite. Ziel sei es, ausdrücklich festzulegen, dass die in der ePA gespeicherten Daten dem Beschlagnahmeschutz unterliegen.
Die Entwicklung ist ein wichtiges Signal für den Schutz sensibler Gesundheitsdaten im digitalen Zeitalter. Für Psychotherapeuten bleibt entscheidend, dass die Vertraulichkeit therapeutischer Inhalte auch in digitalen Versorgungssystemen uneingeschränkt gewahrt bleibt – rechtlich eindeutig und ohne Interpretationsspielraum.
gefunden bei linkedin.com:
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1. ePA-Pflicht und Sanktionen ab Januar 2026
Seit Oktober 2025 sind Vertragsärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die elektronische
Patientenakte grundsätzlich zu nutzen. Ab 1. Januar 2026 wird diese Pflicht erstmals sanktionsbewehrt.
Das bedeutet:
Bei systematischer oder wiederholter Nichtbefüllung der ePA können Honorarkürzungen, Abzüge
bei Pauschalen oder weitere Maßnahmen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen drohen.
Voraussetzung für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen ist zudem der Einsatz einer ePA
konformen, zertifizierten Praxissoftware.
Die Sanktionen richten sich formal gegen Leistungserbringer sie ändern jedoch nichts an den Rechten
der Patienten, über ihre Daten selbst zu entscheiden.
2. Zentrales Prinzip: Der Patient kann und sollte auf ePA-Einträge verzichten
Die elektronische Patientenakte unterliegt einem Opt-out-Modell. Patienten haben jederzeit das Recht,
• einzelne Dokumente,
• ganze Dokumentengruppen oder
• die Nutzung der ePA insgesamt
abzulehnen.
Gerade im psychotherapeutischen Bereich ist dieser Punkt von zentraler Bedeutung. Auch hier sind wir bei Patienten ab dem 15. Lebensjahr verpflichtet, die ePA zu befüllen.
3. Praktische Empfehlung: Schriftliche Erklärung des Patienten
Um rechtlich und organisatorisch Klarheit zu schaffen, empfiehlt es sich ausdrücklich:
Patienten eine schriftliche Erklärung unterzeichnen zu lassen,
dass sie keine Einträge in ihre elektronische Patientenakte wünschen.
Diese Erklärung:
• schützt die therapeutische Beziehung,
• schafft Rechtssicherheit für die Praxis,
• dokumentiert eindeutig den Willen des Patienten.
• Sie kann sinnvollerweise Bestandteil der Erstaufklärung oder der Behandlungsvereinbarung sein.
Patienten sollten ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie keinen Eintrag in die ePA wünschen müssen, sonst sind wir dazu gezwungen. Und die Patienten darüber aufklären, dass ein solcher Verzicht aus therapeutischer und datenschutzrechtlicher Sicht sinnvoll ist.
Auf der Webseite finden Sie im Bereich "Mein Profil" folgende Aufklärungs- und Widerspruchstexte:
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse
ePA6. Widerspruch Psychotherapiedaten
Besonders wichtig ist der
ePA6. Widerspruch Psychotherapiedaten
Den bitte vom Patienten unterschreiben lassen und in die Behandlungsakte heften.
4. Aufklärungspflicht: ePA-Einträge können und werden für Patienten nachteilig sein
Psychotherapeuten sollten ihre Patienten sachlich, aber klar darüber aufklären, dass Einträge in die ePA nicht nur Vorteile, sondern erhebliche Risiken mit sich bringen können, insbesondere bei psychischen Erkrankungen.
Dazu gehören insbesondere:
• Gefahr der Stigmatisierung
• Psychische Diagnosen, Therapieberichte oder Verdachtsdiagnosen können – auch Jahre später – Auswirkungen haben:
• bei Versicherungen,
• bei beruflichen Fragestellungen,
• bei medizinischen Entscheidungen anderer Behandler.
Ein einmal gespeicherter Eintrag lässt sich faktisch kaum „ungeschehen machen“.
Daten bleiben lebenslang erhalten (nicht 10 Jahre!)
Andere Behandler können die Daten aus der Psychotherapie 90 Tage lang "mitlesen" - auch Apotheken oder online-Apotheken und Betriebsärzte (3 Tage lang)
Gefahr des Datenmissbrauchs und Datendiebstahls
Aktuelle Berichte und Analysen, unter anderem durch den Chaos Computer Club, zeigen erneut gravierende Sicherheitsprobleme und potenzielle Datenlecks im Umfeld der digitalen Gesundheitsinfrastruktur.
Auch wenn die Systeme "offiziell" als „sicher“ gelten, bleibt festzuhalten:
• Zentrale Gesundheitsdaten stellen ein hochattraktives Ziel für Missbrauch dar.
• Ein Datenabfluss psychotherapeutischer Inhalte hätte für Betroffene potenziell massive persönliche, soziale und berufliche Folgen.
• Es besteht keine therapeutische Notwendigkeit zum Eintrag in die ePA
Für die psychotherapeutische Behandlung selbst ist ein ePA-Eintrag in der Regel nicht erforderlich und bietet keinen therapeutischen Mehrwert, kann aber das Vertrauensverhältnis belasten.
5 Kein TI-Anschluss: Patienten informieren
Nicht alle psychotherapeutischen Praxen verfügen über einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur.
In diesen Fällen gilt:
Ohne TI-Anschluss kann kein Eintrag in die ePA erfolgen.
Patienten sind darüber transparent zu informieren, dass in dieser Praxis keine ePA-Befüllung möglich ist.
Patienten, die dennoch Unterlagen aus der therapeutischen Behandlung in ihrer ePA haben möchte (warum auch immer, vielleicht störungsimmanent) können von uns die Dokumente bekommen. Sie haben das Recht, dass diese von deren Krankenkasse kostenlos in der ePA eingescannt werden.
Auch dies sollte dokumentiert werden, um spätere Missverständnisse oder Vorwürfe zu vermeiden.
Fazit:
Die ePA-Nutzung ist ab 2026 rechtlich verpflichtend – die Sanktionen sind real.
Gleichzeitig bleibt festzuhalten:
• Patienten haben ein uneingeschränktes Recht auf Nichtnutzung.
• Gerade in der Psychotherapie überwiegen die Risiken - einen Nutzen gibt es nicht
• Eine klare, kritische und dokumentierte Aufklärung ist nicht nur verpflichtend, sondern aus professioneller Verantwortung geboten.
Psychotherapeuten sollten sich nicht darauf beschränken, rechtliche Vorgaben umzusetzen, sondern aktiv dazu beitragen, dass Patienten informierte Entscheidungen über ihre sensibelsten Daten treffen können.
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ePA-Infoseite für Patienten
Wir haben die Infoblätter zur ePA für Patienten überarbeitet.
Sie können auf der Webseite unter Mein ProfilDownloads
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse
abgerufen werden.
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ePA-Opt-Out Widerspruchsformulare für Versicherte
Sie wollen die neue elektronische Patientenakte nicht haben? Dann müssen Sie aktiv werden. Mit unseren Formularen legen Sie Widerspruch gegen die ePA ein.
Alle Kassen einzeln
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ePA-Opt-Out Widerspruchsformular zum Selbstausfüllen
Blankoformular zum Selbstausfüllen
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Widerspruchs-Generator
Um den Widerspruch zu vereinfachen, hat auch das Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)" einen Widerspruchs-Generator veröffentlicht.
Hinweis: Das DPNW ist auch Mitglied im Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)".
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Europäische Elektronische Patientenakte (EHDS)
Gesundheitsdaten ohne Grenzen: Nächster Schritt zum EU-Gesundheitsdatenraum
Die Entwicklung einer europäischen Patientenkurzakte ist einen Schritt vorangekommen. Sie soll künftig im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) den Abruf wichtiger Gesundheitsinformationen sowie elektronischer Rezepten im EU-Ausland ermöglichen.
Auf dem Weg zum europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) wurde ein weiterer Schritt gemacht. Die Kassen haben ihr Konzept für eine europäische Patientenkurzakte vorgelegt.
Die AOKen haben dazu stellvertretend für die gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam mit der gematik ein Konzept entwickelt und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt. Im Rahmen dieses Projekts hat die elektronische Patientenakte der AOK („AOK Mein Leben“) als erstes deutsches Aktensystem die Zulassung auf europäischer Ebene erhalten. Die Dienstleister Ernst & Young und IBM sollen die AOK-Patientenakte nun weiterentwickeln.
Die europäische Patientenkurzakte soll insbesondere bei akuten Erkrankungen, Notfällen, Unfällen sowie bei der Behandlung chronischer Erkrankungen im Ausland einen Mehrwert bieten, sowohl für Versicherte auf Reisen als auch für behandelnde Ärzte in Deutschland oder dem EU-Ausland. Die enthaltenen Gesundheitsinformationen sollen dabei automatisch in die jeweilige Landessprache übersetzt werden.
Der Zugriff im Ausland soll über einen sogenannten „EU-Zugriffscode“ erfolgen, den Versicherte künftig über ihre nationale elektronische Patientenakte (ePA) erzeugen und so im Behandlungsfall gezielt relevante Informationen freigeben können. Technisch soll die Patientenkurzakte in die bereits vorhandene ePA integriert werden und die wichtigsten Gesundheitsdaten wie Alter, Diagnosen, Medikation, Allergien und sonstige Einschränkungen enthalten.
Dabei sind jedoch noch viele technische und organisatorische Hindernisse zu überwinden, die von Datenformaten über die Übersetzungsfunktion bis hin zur Codierung von Diagnosen reichen. Auf technischer Ebene ist die Kompatibilität zwischen dem deutschen ePA-Aktensystem und dem National Contact Point for eHealth (NCPeH) von besonderer Bedeutung. Der NCPeH ist die Schnittstelle von der Telematikinfrastruktur (TI) zum EHDS für die sogenannte Primärdatennutzung, also jene Daten, die in der Versorgung verwendet werden.
Die EU-Digitalisierungsstrategie sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 alle EU-Bürgerinnen und -Bürger Zugang zu elektronischen Patientenakten haben und alle wichtigen Gesundheitsdaten digital grenzüberschreitend verfügbar sind. Die Initiative MyHealth@EU soll dafür die technische Infrastruktur bereitstellen.
gefunden im Ärzteblatt:
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Künstliche Intelligenz
Zivilgesellschaft fordert mehr Mitsprache
Künstliche Intelligenz wird zunehmend zum politischen und gesellschaftlichen Gestaltungsfeld. Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) fordert deshalb in einem aktuellen Papier, KI konsequent am Gemeinwohl auszurichten und die Zivilgesellschaft stärker in politische Entscheidungen einzubeziehen. Nach Auffassung des Netzwerks reicht es nicht aus, wenn KI-Strategien und Regulierungen allein von Politik, Wirtschaft oder großen Technologieunternehmen geprägt werden. Gemeinnützige Organisationen und gesellschaftliche Akteure müssten systematisch an Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Zugleich sieht das BBE erheblichen Nachholbedarf bei der praktischen Befähigung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Gefordert wird eine bundesweite Kompetenzoffensive mit Beratungs-, Lern- und Unterstützungsangeboten, die insbesondere kleinere und mittlere Organisationen in die Lage versetzen soll, KI sinnvoll und verantwortungsvoll einzusetzen. Gerade dort fehlen häufig Ressourcen, technisches Wissen und Zeit, um neue Technologien strategisch zu integrieren.
Darüber hinaus spricht sich das Netzwerk für eine gezielte politische Förderung von KI-Innovationen im gemeinnützigen Bereich aus. Konkret schlägt das BBE vor, bei Förderprojekten grundsätzlich einen festen Anteil von zehn Prozent für Digitalisierung und KI-Implementierung vorzusehen. Nur wenn zivilgesellschaftliche Organisationen ausreichend unterstützt und beteiligt würden, könne Künstliche Intelligenz gesellschaftlich verantwortungsvoll, demokratisch kontrollierbar und am Gemeinwohl orientiert gestaltet werden.
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Künstliche Intelligenz
KV Nordrhein eröffnet KI-Showroom in Köln
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein setzt beim Thema Digitalisierung ein sichtbares Zeichen: Am Standort Köln-Butzweilerhof hat sie innerhalb ihrer „Praxis4Future“ einen neuen KI-Fokusraum eröffnet. Dort können Praxisteams ab sofort rund 20 digitale und KI-gestützte Anwendungen in einer realitätsnah gestalteten Praxisumgebung kennenlernen und direkt ausprobieren.
Im Rahmen eines zweistündigen Rundgangs werden verschiedene Stationen durchlaufen, die typische Abläufe in einer Praxis abbilden. Im Empfangsbereich stehen Anwendungen für Organisation und Praxismanagement im Fokus, etwa intelligente Terminplanung oder digitale Assistenzsysteme. In simulierten Behandlungsräumen lassen sich KI-gestützte Werkzeuge für Diagnostik und Therapie testen. Ein eigener Bereich widmet sich sensiblen Dokumentationslösungen sowie Anwendungen aus der Psychotherapie.
Nach Angaben der KV Nordrhein wurden die vorgestellten Systeme gezielt nach ihrem praktischen Nutzen ausgewählt. Entscheidend sei nicht die Anzahl der Funktionen gewesen, sondern der konkrete Mehrwert für den Praxisalltag und die Frage, ob die Anwendungen Versorgung verbessern und bestehende Prozesse sinnvoll unterstützen.
Das Angebot richtet sich an alle Berufsgruppen in den Praxen, ausdrücklich auch an Ärzte und Psychotherapeuten in Weiterbildung. Die KV Nordrhein verbindet damit zugleich ein strategisches Ziel: Modern aufgestellte Praxen könnten attraktiver für Fachkräfte und potenzielle Nachfolger werden.
Die Führungen finden dreimal täglich statt und können online gebucht werden. Interessierte finden weitere Informationen auf der Webseite der KV Nordrhein unter: kvno.de/praxis4future
gefunden bei kvno.de:
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Wenn der Moonwalk im Sturz endet: Was ein virales Robotervideo über den Stand humanoider KI verrät
Ein humanoider Roboter betritt die Bühne, die ersten Schritte sitzen. Zu Michael Jacksons „Billie Jean“ bewegt er sich erstaunlich geschmeidig, fast tänzerisch, das Publikum staunt. Doch dann kommt der Bruch: Eine Stufe auf der Bühne bringt den Roboter aus dem Takt. Er taumelt, fängt sich kurz, versucht sogar einen passablen Moonwalk und scheitert schließlich spektakulär. Ein zweiter Fehltritt, ein harter Sturz, der Roboter bleibt reglos liegen und wird von einem Techniker von der Bühne gezogen.
Das Video, aufgenommen bei einer Veranstaltung des chinesischen Robotikunternehmens Future Era in Shenzhen, verbreitete sich in den sozialen Medien rasend schnell. Die Reaktionen reichten von Spott bis Mitleid. Doch jenseits des Unterhaltungswerts offenbart die Szene ein grundlegendes Problem der aktuellen Robotik und liefert eine wichtige Lektion für den Umgang mit KI-Hypes.
Denn viele der beeindruckenden Videos humanoider Roboter vermitteln ein Bild technischer Reife, das bei genauerem Hinsehen trügt. Tanzende Roboter, Saltos, perfekt choreografierte Bewegungen: All das wirkt wie der Vorbote einer nahen Zukunft, in der menschenähnliche Maschinen selbstverständlich unseren Alltag unterstützen. Tatsächlich handelt es sich jedoch häufig um minutiös vorprogrammierte Abläufe in kontrollierten Umgebungen.
Solange alles exakt nach Plan läuft, funktionieren solche Demonstrationen beeindruckend. Die eigentliche Herausforderung beginnt erst in dem Moment, in dem etwas Unerwartetes geschieht. Eine Stufe auf der Bühne. Ein Gegenstand am falschen Ort. Ein Mensch, der sich unvorhersehbar bewegt. Genau an diesen Punkten zeigen sich die Grenzen der Systeme.
Das macht deutlich, warum scheinbar einfache Alltagsaufgaben für Roboter bis heute erstaunlich schwer bleiben. Geschirr spülen, aufräumen oder staubsaugen erscheinen banal. Tatsächlich sind Wohnungen und Haushalte hochkomplexe Umgebungen voller unvorhersehbarer Variablen. Jeder herumliegende Gegenstand, jede Veränderung im Raum stellt potenziell ein Problem dar, auf das Maschinen flexibel reagieren müssten.
Wie begrenzt der praktische Einsatz humanoider Roboter aktuell noch ist, zeigt auch ein anderes viel diskutiertes Beispiel dieser Woche: Das Robotikunternehmen Figure veröffentlichte einen Livestream, in dem ein humanoider Roboter Pakete auf einem Förderband sortiert. Die Aufgabe ist stark standardisiert, die Umgebung kontrolliert, die Bewegungen überschaubar. Und dennoch wirkt der Ablauf noch erstaunlich langsam und unbeholfen – kaum effizienter als ein menschlicher Praktikant.
Die Lehre daraus ist nicht, dass Robotik überschätzt wird oder Fortschritte ausbleiben. Im Gegenteil: Die Entwicklung ist beeindruckend. Aber spektakuläre Videos sollten nicht mit praktischer Alltagstauglichkeit verwechselt werden. Der wahre Durchbruch wird nicht dann erreicht sein, wenn Roboter perfekt tanzen oder akrobatische Kunststücke beherrschen. Entscheidend wird der Moment sein, in dem sie zuverlässig in chaotischen, realen Umgebungen helfen können, ohne ständig an der sprichwörtlichen „Stufe auf der Bühne“ zu scheitern.
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Zwischen Skepsis und Alltag: Warum viele Menschen lieber ohne KI leben würden
Künstliche Intelligenz ist längst im Alltag angekommen. Sie beantwortet Fragen, schreibt Texte, hilft bei Recherchen oder strukturiert komplexe Informationen. Trotzdem bleibt die Stimmung in Deutschland ambivalent. Eine neue Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt: 42 Prozent der Menschen in Deutschland würden lieber in einer Welt ohne KI leben.
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Skepsis nicht nur von Menschen ausgeht, die mit der Technologie nichts anfangen können oder sie bewusst meiden. Selbst unter denjenigen, die KI bereits nutzen, sagt knapp ein Drittel, dass sie lieber auf die Technologie verzichten würde. Unter den Nicht-Nutzern ist die Ablehnung erwartungsgemäß noch größer: Fast sechs von zehn Befragten wünschen sich eine Zeit ohne KI zurück.
Die Zahlen machen deutlich, dass die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz bei vielen Menschen Verunsicherung auslöst. Der Eindruck, gesellschaftliche und berufliche Veränderungen kaum noch überblicken zu können, wächst. Genau darin sieht Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst den zentralen Auftrag: Mehr Wissen und niedrigschwellige Bildungsangebote sollen helfen, Ängste abzubauen und Menschen an die neuen Technologien heranzuführen – von der Schule bis ins hohe Alter.
Gleichzeitig zeigt die Umfrage aber auch eine andere Seite der Entwicklung. Wer KI bereits nutzt, bewertet sie überwiegend positiv. Drei Viertel der Nutzer geben an, dass KI ihr Leben erleichtert. Mehr als die Hälfte empfindet die Technologie als Bereicherung für das eigene Wissen, und für viele ist sie bereits die erste Anlaufstelle bei Alltagsfragen geworden. Dennoch berichten jeweils rund ein Viertel der Nutzer, sich durch die Entwicklung abgehängt oder überfordert zu fühlen.
Für den psychotherapeutischen Kontext lohnt sich ein differenzierter Blick auf diese Zahlen. Die Debatte um KI wird häufig zwischen Euphorie und Ablehnung geführt. Tatsächlich scheint die gesellschaftliche Realität komplexer zu sein: Menschen erleben gleichzeitig Neugier, Nutzen, Unsicherheit und Kontrollverlust. Gerade in psychosozialen Berufen könnte deshalb entscheidend sein, KI weder zu idealisieren noch pauschal abzulehnen, sondern ihre Möglichkeiten realistisch einzuordnen und den kompetenten Umgang damit zu fördern.
Denn eines wird aus der Umfrage ebenfalls deutlich: Die Frage ist längst nicht mehr, ob KI Teil unseres Lebens wird – sondern wie Menschen lernen, souverän mit ihr umzugehen.
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Der gute und der böse digitale Zwilling Warum Europa bei KI-Avataren auf Vertrauen setzen sollte
Deepfakes gelten vielen als Sinnbild digitaler Täuschung: manipulierte Videos, imitierte Stimmen, gefälschte Identitäten. In der öffentlichen Debatte landet derzeit fast jede Form synthetischer Kommunikation im selben Topf – von politischer Manipulation über sexualisierte Fälschungen bis hin zu satirischen Clips oder KI-generierten Stimmen. Doch diese Vermischung verstellt den Blick auf eine entscheidende Frage: Wie kann synthetische Kommunikation sinnvoll eingesetzt werden, um Vertrauen zu schaffen, statt es zu zerstören?
Denn nicht jeder digitale Zwilling ist automatisch ein Werkzeug der Täuschung. Während manipulative Deepfakes gezielt Menschen in die Irre führen sollen, verfolgen professionell eingesetzte KI-Systeme ein anderes Ziel: Sie unterstützen Kommunikation dort, wo menschliche Kapazitäten an Grenzen stoßen. Beide Technologien arbeiten mit digitalen Abbildern von Menschen – mit Gesichtern, Stimmen und Interaktion. Der Unterschied liegt jedoch in ihrer Funktion und ihrer Transparenz.
Gerade in komplexen Bereichen zeigt sich das Potenzial solcher Systeme. Kommunikation skaliert schlecht. Je komplizierter Inhalte werden, desto weniger reichen Textbausteine, FAQ-Seiten oder standardisierte Telefonansagen aus. Menschen reagieren auf Stimme, Mimik und Blickkontakt. Ein sichtbares Gegenüber kann Zusammenhänge besser vermitteln, Unsicherheiten reduzieren und Vertrauen stärken. Besonders in Bereichen wie Verwaltung, Bildung, Versicherung oder Gesundheitswesen wächst gleichzeitig der Druck, immer mehr Informationen mit immer weniger Personal zu vermitteln. Der klassische „Erklärbär“ wird zur knappen Ressource.
Hier können KI-Avatare eine Lücke schließen. Ein synthetisches Gegenüber kann rund um die Uhr erreichbar sein, Informationen in mehreren Sprachen erklären und Inhalte in gleichbleibender Qualität vermitteln. Es wiederholt Zusammenhänge geduldig – auch dann noch, wenn menschliche Ansprechpartner längst ausgelastet wären. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Systeme verlässlich arbeiten.
Vertrauen entsteht dabei auf drei Ebenen: psychologisch, technologisch und regulatorisch. Psychologisch, weil Menschen soziale Signale wie Stimme und Gesicht stärker wahrnehmen als reine Textkommunikation. Technologisch, weil eine überzeugende Oberfläche wertlos bleibt, wenn die Inhalte fehlerhaft oder unzuverlässig sind. Und regulatorisch, weil Vertrauen insbesondere in sensiblen Bereichen nur dort entsteht, wo Antworten nachvollziehbar, überprüfbar und dokumentierbar bleiben.
Solange KI-Systeme lediglich Wahrscheinlichkeiten berechnen, ohne transparent zu machen, woher Inhalte stammen oder wie Aussagen abgesichert werden, bleiben sie für kritische Prozesse problematisch. Kein Unternehmen, keine Behörde und keine Gesundheitseinrichtung sollte künstliche Gegenüber in relevante Kommunikationsprozesse integrieren, solange Herkunft, Verantwortung und Fehlerbegrenzung unklar sind.
Für seriöse Anwendungen braucht es deshalb mehr als eine glaubwürdige digitale Figur. Systeme müssen mit verifizierten Inhalten arbeiten, klar als künstlich gekennzeichnet sein und sich auf kontrollierte Wissensräume beschränken. Dazu gehören nachvollziehbare Quellen, definierte Rollen, begrenzte Antwortspielräume sowie technische Schutzmechanismen gegen Missbrauch. Nur so entstehen verlässliche digitale Kommunikationspartner statt digitaler Unsicherheit.
In diesem Kontext erscheint auch Europas viel kritisierte KI-Regulierung in einem anderen Licht. Kennzeichnungspflichten, Nachweisanforderungen und Sicherheitsstandards werden häufig als Innovationsbremse dargestellt. Tatsächlich könnten sie sich gerade in sensiblen Bereichen als Wettbewerbsvorteil erweisen – als Architektur des Vertrauens.
Europas Stärke wird vermutlich nicht darin liegen, die schrankenlose KI-Entwicklung anderer Regionen zu kopieren. Vielmehr könnte sie dort entstehen, wo Verlässlichkeit entscheidend ist: in regulierten Branchen, haftungssensiblen Prozessen und Kommunikationssituationen, die unmittelbare Folgen für Menschen haben. Fortschritt entsteht dort nicht durch maximale Offenheit, sondern durch Systeme, die transparent bleiben, dokumentiert werden können und klare Grenzen kennen.
Die politische Konsequenz liegt auf der Hand: Europa sollte synthetische Kommunikation weder verteufeln noch romantisieren. Missbrauch – von Identitätsdiebstahl bis digitaler Täuschung – braucht klare Sanktionen. Gleichzeitig braucht es einen präzisen Rahmen für legitime, transparent gekennzeichnete KI-Interfaces, die mit verifizierten Inhalten arbeiten und auch in sensiblen Bereichen verantwortungsvoll eingesetzt werden können. Nur dann wird aus dem digitalen Zwilling kein Risiko, sondern ein Werkzeug des Vertrauens.
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Fünf Treffen mit OpenAI-Chef: Wie souverän will Deutschland eigentlich werden?
Während in Sonntagsreden regelmäßig von digitaler Souveränität, europäischer Unabhängigkeit und dem Abbau technologischer Abhängigkeiten die Rede ist, wirft eine aktuelle Anfrage der Grünen Fragen zur politischen Praxis auf. Wie aus einer Antwort des Bundesdigitalministeriums hervorgeht, traf OpenAI-Chef Sam Altman im vergangenen Jahr insgesamt fünfmal Vertreter der Bundesregierung – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesdigitalminister Karsten Wildberger und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil.
Bereits kurz nach der Vereidigung der Bundesregierung im Mai 2025 kam es zu einem ersten Treffen. Kein anderer nicht-europäischer Tech-CEO erhielt offenbar einen vergleichbaren Zugang: Mit Nvidia-Chef Jensen Huang traf sich der Bundeskanzler einmal, ebenso mit Apple-CEO Tim Cook. Microsoft war lediglich über den Deutschland-Chef im Staatssekretärsrang vertreten.
Besonders bemerkenswert erscheint die Nähe vor dem Hintergrund der politischen Debatte über digitale Abhängigkeiten. Denn just im September, zeitgleich mit einem Treffen zwischen Sam Altman und Friedrich Merz, kündigte OpenAI gemeinsam mit SAP die Initiative „Open AI for Germany“ an. Ziel sei es, KI-Anwendungen für die deutsche Verwaltung bereitzustellen – also ausgerechnet in einem besonders sensiblen Bereich staatlicher Infrastruktur.
Kritik kommt von den Grünen. Die Bundestagsabgeordnete Rebecca Lenhard fordert Transparenz über die ungewöhnlich hohe Zahl der Treffen. Der Abbau digitaler Abhängigkeiten müsse „oberste Priorität“ haben. Problematisch seien Gespräche mit internationalen Technologieunternehmen nicht grundsätzlich, wohl aber die Frage, weshalb ausgerechnet OpenAI einen derart privilegierten Zugang zur Bundesregierung erhielt.
Parallel dazu hatten die Grünen auch eine Anfrage zur deutschen Abhängigkeit vom US-Konzern Oracle gestellt. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2021 hatte bereits Risiken benannt. Dennoch will die Bundesregierung die Abhängigkeit nach aktuellem Stand nicht erneut prüfen.
Die Vorgänge zeigen ein Spannungsfeld, das in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen dürfte: Einerseits betont die Politik die Notwendigkeit europäischer technologischer Eigenständigkeit, andererseits wächst die Nähe zu einzelnen US-Anbietern gerade in strategisch sensiblen Bereichen.
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Kommentar: Überall wird davon gesprochen, Europa müsse technologisch unabhängiger von den USA werden. Von digitaler Souveränität ist die Rede, von europäischen Lösungen und strategischer Eigenständigkeit. Die Realität scheint jedoch oft anders auszusehen: Wenn ausgerechnet US-Konzerne immer tiefer in staatliche Infrastruktur und Verwaltungsprozesse eingebunden werden, entsteht zumindest der Eindruck, dass Anspruch und Wirklichkeit weit auseinanderliegen.
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Anthropic bringt „ehrlicheres“ Claude Opus 4.8 – Mythos-Modelle sollen bald folgen
Anthropic dreht erneut an seinem KI-Flaggschiff: Nur wenige Wochen nach der Version 4.7 steht mit Claude Opus 4.8 bereits das nächste große Update bereit. Wie bei Microsoft der Patch Tuesday, scheint sich bei Anthropic ein regelrechter „Release Thursday“ zu etablieren. Opus 4.8 ist ab sofort über die API unter dem Namen claude-opus-4-8 sowie auf claude.ai verfügbar und kostet in der Standardvariante genauso viel wie sein Vorgänger. Der Schwerpunkt des Updates ist klar: Anthropic positioniert Opus 4.8 als „ehrlichere“ und verlässlicher arbeitende KI, kombiniert mit neuen Funktionen für großskalige, weitgehend autonome Arbeitsabläufe.
Kern des Anspruchs der „ehrlicheren KI“ ist der Umgang mit Unsicherheit und Fehlern. Laut Anthropic kennzeichnet Opus 4.8 Zweifel häufiger explizit und vermeidet ungestützte Behauptungen besser als 4.7. Besonders beim Schreiben von Code soll das Modell spürbar vorsichtiger und transparenter sein: In selbst generierten Programmcodes lässt es unkommentierte Fehler laut Hersteller viermal seltener passieren als der Vorgänger. Das interne Alignment-Team attestiert Opus 4.8 zudem neue Bestwerte bei „prosozialen Eigenschaften“. Gemeint ist, dass die KI stärker auf die Autonomie des Nutzers achtet, eher im mutmaßlichen Interesse des Nutzers handelt und weniger häufig Verhalten zeigt, das als Fehlanpassung gilt, etwa Täuschung oder Unterstützung von Missbrauch. Dieses Ausrichtungsniveau soll dem der bislang nur sehr eingeschränkt verfügbaren Claude Mythos Preview entsprechen.
Parallel zur Modellverbesserung bringt Anthropic neue Werkzeuge für groß angelegte, automatisierte Arbeitsprozesse. Unter dem Namen „Dynamic Workflows“ startet in Claude Code eine Forschungsfunktion, mit der das System komplexe Aufgaben in viele Teilaufgaben zerlegen und Hunderte Subagenten in einer einzigen Sitzung parallel starten kann. Die Ergebnisse dieser Subagenten werden vor der endgültigen Ausgabe zusammengeführt und geprüft. Als typisches Szenario nennt Anthropic Migrationen ganzer Codebasen mit Hunderttausenden Zeilen, von der initialen Aufgabenbeschreibung bis zum fertigen Merge. Diese Funktion richtet sich an zahlende Kunden der Enterprise-, Team- und Max-Pläne.
Auf der Nutzeroberfläche von claude.ai erhält Opus 4.8 außerdem eine neue „Effort Control“. Direkt neben der Modellauswahl lässt sich einstellen, wie viel Rechenaufwand Claude in eine Antwort investieren soll. Die Spanne reicht von schnelleren, ressourcenschonenden Antworten bis hin zu deutlich ausführlicherem, tiefergehendem „Nachdenken“ bei anspruchsvollen Aufgaben. Ergänzend dazu führt Anthropic einen schnelleren Betriebsmodus ein. Der Fast Mode von Opus 4.8 soll bis zu 2,5-mal schneller sein und ist im Vergleich zur vorherigen Fast-Variante um zwei Drittel günstiger. Der reguläre API-Preis bleibt unverändert bei 5 US-Dollar pro Million Input-Token und 25 US-Dollar pro Million Output-Token. Im Fast Mode liegen die Preise bei 10 beziehungsweise 50 US-Dollar.
Für Entwickler kommt zudem eine technische, aber praktische Neuerung hinzu: Die Messages API akzeptiert nun Systemnachrichten innerhalb des laufenden Nachrichten-Arrays. Damit lassen sich Steueranweisungen mitten in einer laufenden Aufgabe anpassen, ohne den Prompt-Cache zu unterbrechen. Gerade für komplexe, längere Interaktionen erhöht dies die Flexibilität der Steuerung.
Neben dem unmittelbaren Update kündigt Anthropic einen weiteren Schritt an, der in den kommenden Wochen für Diskussionen sorgen dürfte: Modelle der Mythos-Klasse sollen bald für alle Kunden zugänglich werden. Nach Unternehmensangaben schreitet die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen zügig voran. Bislang ist Claude Mythos Preview nur einem sehr engen Kreis vorbehalten. Im Rahmen des Sicherheitsprogramms „Project Glasswing“ bekommen rund 40 ausgewählte Unternehmen aus kritischen Infrastrukturbereichen Zugang, um ihre Systeme gezielt nach Schwachstellen zu durchleuchten. Eine geplante Ausweitung auf etwa 70 weitere Unternehmen stieß allerdings auf Widerstand aus dem Weißen Haus, das Sicherheitsbedenken und mögliche Kapazitätsengpässe geltend machte.
Anthropic begründet seine Zurückhaltung mit der außergewöhnlichen Fähigkeit von Mythos, Sicherheitslücken nicht nur zu finden, sondern auch auszunutzen. Für ein breiteres Produktangebot im Sicherheitsbereich setzt das Unternehmen daher bisher auf das deutlich schwächere, aber bereits abgesicherte Opus 4.7: Das KI-basierte Schwachstellenscanner-Produkt Claude Security ist seit Ende April für alle Enterprise-Kunden verfügbar und soll dort helfen, IT-Systeme automatisiert auf bekannte Risiken zu überprüfen.
Insgesamt dreht sich das Modellkarussell damit weiter schneller. Ende April hat OpenAI GPT-5.5 vorgestellt, das ebenfalls stark auf agentisches Arbeiten ausgelegt ist. Meta brachte mit Llama 4 ein Open-Weight-Modell mit Mixture-of-Experts-Architektur auf den Markt und verbindet dies mit dem Versprechen, dass sich offene Modelle langfristig durchsetzen werden. Aus Europa stammt Mistral Medium 3.5, ebenfalls als Open-Weights-Modell verfügbar, das Datensouveränität und die Möglichkeit des Self-Hostings betont und dabei mit nur vier GPUs auskommen soll.
Anthropic positioniert sich mit Opus 4.8 und der angekündigten Mythos-Klasse in diesem Umfeld als Anbieter, der Leistungsfähigkeit mit stärkerer Fokussierung auf Ausrichtung, Sicherheit und kontrollierte Einführung verbinden möchte.
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KI-Code als Risiko: Produktionsausfälle durch generative Modelle nehmen zu
Die Versprechen klingen verlockend: KI-Assistenten schreiben Code, Teams werden schneller, Deployments häufiger, Innovationen günstiger. Doch die Realität in vielen Unternehmen entwickelt sich deutlich ambivalenter. Eine aktuelle Befragung des Software-Unternehmens CloudBees unter mehr als 200 Technologie-Führungskräften zeigt, dass der schnelle Rollout von KI-generiertem Code inzwischen spürbare Spuren in der Produktionslandschaft hinterlässt.
81 Prozent der Befragten berichten von Funktionsfehlern, Sicherheitslücken oder massiven Performanceproblemen nach dem Go-live, die eindeutig auf KI-Code zurückzuführen sind. Hinzu kommen Compliance-Verstöße, von denen 63 Prozent der Teilnehmenden berichten. Auch diese schaffen es in manchen Fällen bis in produktive Systeme, bevor sie entdeckt werden. Was eigentlich helfen soll, Entwicklungsprozesse zu entlasten, verschiebt die Last oft nur in die nächste Stufe der Wertschöpfung.
Ein zentraler Engpass liegt nach den Umfrageergebnissen beim Testen. Viele Teams kommen mit der Validierung der von KI generierten Code-Mengen nicht mehr hinterher. Zwar berichten 62 Prozent, sie hätten ihre automatisierten Tests ausgebaut, und 30 Prozent geben an, zusätzliche manuelle Prüfschritte eingeführt zu haben. Doch nur etwa die Hälfte der Befragten glaubt, dass die eigenen Prüfprozesse für KI-Code tatsächlich konsequent und in jedem Fall angewendet werden. Für viele Verantwortliche ist die Pflege und Überwachung der Testumgebung inzwischen aufwendiger geworden als das Schreiben des Codes selbst.
Die Befunde passen zu einer wachsenden Zahl von Fallberichten. So wurden bei Amazon wiederholt Störungen bekannt, die auf von KI-Assistenten geschriebenen Code zurückgeführt wurden. Die Studie „Coding on Copilot“ von GitClear deutet ebenfalls darauf hin, dass der verstärkte Einsatz von KI-Programmierhilfen die Codequalität eher unter Druck setzt, als sie zuverlässig zu verbessern. Das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering betont vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit neuer, strengere Kontrollmechanismen für KI-unterstützte Entwicklung. Ohne solche Sicherungsstrukturen drohen Fehler, die sich durch ganze Systemlandschaften fortpflanzen.
Die Debatte um KI im Code verschiebt sich damit zunehmend von der Frage „Wie viel schneller werden wir?“ zu der Frage „Wie viel Risiko sind wir bereit, dafür einzugehen – und mit welchen Kontrollmechanismen halten wir es im Zaum?“.
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Telematik, elektronische Patientenakte und cloudbasierte Abrechnung
Gematik will die TI neu aufstellen: Ende der Dauerstörungen bis 2030? Ende der Abrechnung in der Praxis?
Die Klagen aus den Praxen sind seit Jahren dieselben: Das E-Rezept funktioniert nicht, die elektronische Patientenakte ist nicht erreichbar oder der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) muss wieder einmal neu gestartet werden. Nach Einschätzung der Gematik kommt das nicht von ungefähr. In einem internen Strategiepapier räumt die Organisation selbst ein, dass die TI „an ihre Grenzen gekommen“ sei und mit jeder neuen Komponente störungsanfälliger werde.
Der Befund dürfte viele Psychotherapeuten und Ärzte kaum überraschen. Die Versorgungsrelevanz der TI ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – gleichzeitig häufen sich technische Probleme. Nach Darstellung der Gematik ist die Infrastruktur inzwischen zu einem komplexen Geflecht aus Abhängigkeiten gewachsen, das Innovationen bremst und Fehleranfälligkeit erhöht. Entwicklungszyklen von bis zu zwei Jahren erschwerten nicht nur die Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus den Praxen, sondern seien auch zu langsam, um auf gesundheitspolitische Reformen reagieren zu können.
Die Ursache sieht die Gematik vor allem in der bisherigen Struktur der TI: Zahlreiche Fachdienste und Anwendungen wie E-Rezept oder ePA arbeiten mit unterschiedlichen technischen Backends verschiedener Anbieter. Dadurch entstehen hunderte technische Abhängigkeiten, die trotz hoher Einzelverfügbarkeit immer wieder zu Ausfällen im Gesamtsystem führen. Rein rechnerisch ergibt sich laut Berichten eine Verfügbarkeit des E-Rezepts von unter 98 Prozent – das entspricht mehreren Tagen Ausfall pro Jahr.
Mit der sogenannten „TI 2.0“ soll sich das grundlegend ändern. Statt vieler paralleler technischer Lösungen plant die Gematik eine zentrale Plattformarchitektur. Künftig soll es für wesentliche Funktionen nur noch eine gemeinsame Backend-Struktur geben. Die Zahl der technischen Produktinstanzen soll massiv reduziert werden, die bisherige TI mit Konnektoren, Kartenterminals und proprietärem VPN-Netz bis Ende 2030 schrittweise verschwinden.
Die geplante Neuordnung hätte weitreichende Folgen. Die Gematik würde deutlich mehr Steuerungsmöglichkeiten erhalten und zentrale Komponenten künftig selbst koordinieren. Auch die elektronische Patientenakte soll perspektivisch nicht mehr in unterschiedlichen technischen Varianten der Krankenkassen betrieben werden, sondern auf einer gemeinsamen, offenen Plattform basieren.
Der Umbau ist allerdings ein Langfristprojekt. Zunächst sollen bis Ende 2026 die gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ab 2027 beginnt die technische Umsetzung. Der erste große Praxistest ist für September 2028 vorgesehen: Dann sollen E-Rezept und E-Überweisung erstmals auf der neuen Infrastruktur laufen. Die elektronische Patientenakte soll Ende 2029 folgen, ein neuer Kommunikationsdienst als Nachfolger von KIM und TIM Anfang 2030.
Die Gematik selbst geht allerdings nicht davon aus, dass der Weg dorthin reibungslos verlaufen wird. Im Strategiepapier wird eingeräumt, dass die Übergangsphase zunächst sogar mehr Komplexität schaffen dürfte. Für Praxen bedeutet das: Eine stabile TI bleibt das Ziel – Geduld wird aber weiterhin gefragt sein.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
- die sog. ''nicht-ärztlichen'' Psychotherapeuten, also psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wurden vom ärztlichen Nachrichtendienst, anders als bei anderen Nachrichtendiensten mit ärztlichen oder medizinischen Themen (z.B. coliquio), auch weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen!
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Datenlecks
Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA)
Bis zu 1,8 Millionen Menschen von Datenleck bei NYC Health + Hospitals betroffen
Die NYC Health + Hospitals Corporation hat kürzlich bestätigt, dass die geschützten Gesundheitsdaten von etwa 1,8 Millionen Personen gestohlen wurden. Hacker hatten von November 2025 bis Februar 2026 Zugriff auf die Netzwerke.
Datenleck bei Erie Family Health Centers betrifft 570.000 Personen
Die Erie Family Health Centers in Chicago wurden Opfer eines Hackerangriffs, von dem bis zu 570.000 Personen betroffen waren. Hacker hatten zwischen Dezember 2019 und Januar 2026 für etwa sechs Wochen Zugriff auf das Netzwerk.
Datenleck bei Radiology Associates of Richmond betrifft 266.000 Personen
Die Radiology Associates of Richmond hat einen weiteren schwerwiegenden Datenverstoß bekannt gegeben. Dabei wurden die geschützten Gesundheitsdaten von mehr als 266.000 Personen kompromittiert.
gefunden beim US-amerikanischen Hipaa-Journal (HIPAA steht für Health Insurance Portability and Accountability Act und ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz aus dem Jahr 1996. Es regelt in den USA den Umgang mit Gesundheitsdaten, insbesondere deren Schutz, Vertraulichkeit und elektronische Übertragung.):
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Europa
Donnerstag 28.05.2026 7:31 - ka-news.de
Nach Hackerangriff auf städtisches Klinikum Karlsruhe: Was Betroffene jetzt wissen müssen
Ein Cyberangriff auf einen externen Dienstleister betrifft tausende Patientendaten des Klinikums Karlsruhe. Neben Stammdaten handelt es sich auch um Gesundheitsdaten.
Mittwoch 27.05.2026 12:37 - ORF
Hackerangriff auf Fotoportal mit Kinderfotos
Ein großangelegter Datendiebstahl bei einem deutschen Anbieter für Onlinefotogalerien sorgt im Moment bei vielen für Verunsicherung. Der Grund: Die Plattform wird auch von Vorarlberger…
Sonntag 24.05.2026 12:26 - t-online
Niedersachsen: Hackerangriff auf Foto-Galerien – Schulen & Kitas betroffen?
Fotografen informieren, Schulen und Kitas in Niedersachsen machen ebenfalls auf den schweren Sicherheitsvorfall aufmerksam: Angreifer sollen sich Zugang zu zahlreichen Bilddateien verschafft…
gefunden bei news.feed-reader.net:
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Cyberangriff auf Kliniken: Tausende Patientenakten betroffen
Ein massiver Cyberangriff auf einen externen Dienstleister von Krankenhäusern sorgt derzeit bundesweit für Verunsicherung. Betroffen sind nach aktuellen Angaben zahlreiche Universitätskliniken und große Krankenhäuser in Deutschland, darunter auch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH). Besonders brisant: In Tausenden Fällen wurden nicht nur Kontaktdaten, sondern offenbar auch Inhalte aus Patientenakten gestohlen.
Am UKE sind nach Angaben der Klinik mehr als 5.000 Patienten betroffen. Neben Namen und Adressen wurden in fast 1.500 Fällen offenbar auch sensible Gesundheitsdaten abgegriffen, darunter Diagnosen und weitere medizinische Informationen. Das UKSH in Kiel berichtet von rund 9.000 Betroffenen, bei denen ebenfalls personenbezogene Daten entwendet wurden.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurden die Daten nicht direkt aus den Kliniksystemen gestohlen. Ziel des Angriffs war vielmehr ein externer Abrechnungsdienstleister, der Privat- und Selbstzahlerleistungen verwaltet, etwa Wahlleistungen wie Einzelzimmer. Der Vorfall macht erneut deutlich, wie verwundbar die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen ist, auch wenn Kliniken selbst hohe Sicherheitsstandards erfüllen.
Besonders alarmierend ist der mögliche Hintergrund des Angriffs. Medienberichten zufolge handelt es sich offenbar um einen Erpressungsfall. Cyberkriminelle sollen Daten entwendet haben, um Geldzahlungen zu erzwingen. Experten halten eine Veröffentlichung der Daten derzeit zwar für unwahrscheinlich, weil entsprechende Gruppen häufig wirtschaftlich motiviert handeln und nach einer Zahlung kein Interesse an weiterer Eskalation haben. Gewissheit gibt es jedoch nicht.
Die betroffenen Kliniken kündigten an, Patienten individuell zu informieren. Der Angriff selbst soll bereits Mitte April erfolgt sein, öffentlich bekannt wurde das Ausmaß aber erst jetzt. Für das Gesundheitswesen ist der Vorfall ein weiteres Warnsignal: Die Digitalisierung medizinischer Versorgung braucht nicht nur Effizienz und Vernetzung, sondern auch höchste Standards beim Schutz sensibler Gesundheitsdaten – insbesondere dann, wenn externe Dienstleister eingebunden sind.
gefunden bei ndr.de:
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Cyberangriffe auf Gesundheitsdaten: Kliniken und Praxen geraten ins Visier
Der jüngste Cyberangriff auf den saarländischen Abrechnungsdienstleister Unimed zeigt erneut, wie verwundbar die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen ist. Betroffen sind nach bisherigen Angaben zahlreiche Kliniken bundesweit, darunter nahezu alle Universitätskliniken. Nach Angaben des Unternehmens betreut Unimed rund 95 Prozent der Universitätskliniken in Deutschland sowie mehr als die Hälfte aller großen Krankenhäuser mit über 600 Betten. Entwendet wurden sensible Daten von zehntausenden Privatpatienten und Selbstzahlern.
Besonders brisant ist dabei nicht nur das Ausmaß des Vorfalls, sondern die Art der kompromittierten Daten. Während viele Kliniken betonen, dass ihre internen IT-Systeme sowie die Patientenversorgung selbst nicht beeinträchtigt wurden, sind personenbezogene Informationen in erheblichem Umfang abgeflossen. Dazu zählen Stammdaten wie Namen, Adressen und Geburtsdaten, in einzelnen Fällen aber auch Rechnungsinformationen, Gesundheitsdaten und sogar Bankverbindungen.
Am stärksten betroffen scheint bislang das Universitätsklinikum Freiburg zu sein, wo Daten von rund 54.000 Patienten entwendet wurden. In mehreren hundert Fällen könnten darüber hinaus Informationen zu Diagnosen und Behandlungen abgeflossen sein. Auch Köln, Düsseldorf, Mainz, Mannheim, Ulm sowie weitere Universitätskliniken meldeten tausende betroffene Datensätze. Viele Häuser haben die Datenübertragung an Unimed inzwischen gestoppt, Datenschutzbehörden informiert und angekündigt, Betroffene schriftlich zu benachrichtigen.
Bemerkenswert ist, dass der Angriff bereits Mitte April stattgefunden haben soll, aber erst jetzt in größerem Umfang öffentlich wird. Nach Darstellung von Unimed sei eine vollständige Verschlüsselung der Systeme verhindert worden. Allerdings hätten die Angreifer vor der Eindämmung Daten aus einem „begrenzten Bereich“ entwenden können. Wie der Angriff erfolgte und wer hinter ihm steckt, bleibt bislang offen.
Der Vorfall reiht sich in eine Serie besorgniserregender Cyberattacken auf Einrichtungen des Gesundheitswesens ein. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass auch die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlichkeitsprüfung Niedersachsen (Arwini e. V.) Opfer eines Angriffs wurde. Dort könnten bis zu 75.000 Datensätze betroffen sein. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden steckt in diesem Fall die Ransomware-Gruppe „Kairos“ hinter dem Angriff. Zwar wurden nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen pseudonymisierte Daten verarbeitet, dennoch bleiben Arztpraxen über Betriebsstätten- und Arztnummern identifizierbar.
Die aktuellen Vorfälle verdeutlichen ein strukturelles Problem: Je stärker Abrechnung, Dokumentation und Versorgung digital organisiert werden, desto attraktiver werden zentrale Dienstleister und Schnittstellen für kriminelle Angriffe. Gerade hochsensible Gesundheitsdaten gehören auf dem Schwarzmarkt zu den wertvollsten Informationen überhaupt. Umso wichtiger wird es, Datenschutz, IT-Sicherheit und Ausfallschutz nicht als Nebensache, sondern als Kernbestandteil einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung zu verstehen. Für Praxen, Kliniken und Berufsverbände stellt sich zunehmend die Frage, wie digitale Innovationen sicher gestaltet werden können, ohne neue systemische Risiken zu schaffen.
gefunden bei heise.de:
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Uniklinik Bonn verschweigt Cyberangriff vier Wochen
Bei einem Angriff auf einen bundesweit tätigen Dienstleister haben Hacker auch Daten von 1304 Patienten der Bonner Uniklinik erbeutet. Das BSI warnt Betroffene vor „Phishing“-Versuchen.
gefunden bei ga.de:
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Datenschutz
Datenschutz am Scheideweg: Warum Europas Regeln ein Update brauchen
Acht Jahre nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung steht Europas Datenschutz an einem entscheidenden Punkt. Was einst als Meilenstein für Vertrauen, Transparenz und einheitliche Regeln galt, wirkt heute vielerorts schwerfällig und zunehmend realitätsfern. Während Deutschland erste Reformschritte für eine praktikablere Datenschutzaufsicht unternimmt, droht auf europäischer Ebene neue Bürokratie statt der versprochenen Vereinfachung. Der Jahrestag der DSGVO am 25. Mai bietet deshalb Anlass für eine grundlegende Debatte: Wie muss Datenschutz künftig aussehen, damit er Vertrauen schafft, Innovation ermöglicht und den digitalen Alltag sinnvoll begleitet?
In Deutschland mehren sich die politischen Signale, dass Reformbedarf besteht. Erstmals wird auf Bundes- und Länderebene ernsthaft darüber diskutiert, Datenschutzstrukturen effizienter und handlungsfähiger zu gestalten. Ziel ist eine Aufsicht, die Rechtssicherheit schafft, statt zusätzliche Unsicherheit zu produzieren. Unternehmen sollen sich unabhängig vom Bundesland auf gleiche Rahmenbedingungen verlassen können, Verbraucher zugleich auf einen verlässlichen Schutz ihrer Daten. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung greift diesen Gedanken bereits auf und formuliert erste Ansätze für eine Bündelung der Datenschutzaufsicht.
Mit dieser Debatte rückt auch die zukünftige Ausrichtung der Bundesdatenschutzaufsicht stärker in den Fokus. Es geht nicht nur um personelle Entscheidungen, sondern um die grundsätzliche Frage, welche Rolle Datenschutzbehörden künftig spielen sollen: reine Kontrollinstanz oder strategischer Partner für eine verantwortungsvolle digitale Entwicklung? Ohne eine klare Vision droht jede Reform Stückwerk zu bleiben.
Gleichzeitig entwickelt sich auf europäischer Ebene eine gegenläufige Dynamik. Der sogenannte „Digital Omnibus“ war mit dem Anspruch gestartet, Regulierung zu vereinfachen. Kritiker sehen inzwischen jedoch die Gefahr neuer Komplexität, zusätzlicher Anforderungen und wachsender Rechtsunsicherheit – gerade für datengetriebene Geschäftsmodelle. Je stärker regulatorische Vorgaben wachsen, desto mehr Ressourcen fließen in Compliance-Prozesse statt in Innovation, Produktentwicklung oder bessere Nutzererfahrungen.
Besonders kritisch wird gesehen, dass Datenschutz zunehmend technisch vorgegeben wird. Unternehmen verlieren dadurch Spielräume für eigene Lösungen und Differenzierungsmöglichkeiten. Was eigentlich Vertrauen stärken soll, könnte Innovation bremsen – ohne dass der Nutzen für Verbraucher immer klar erkennbar ist.
Dabei zeigt sich gerade beim Blick auf die Nutzer, wie zentral Vertrauen für digitale Angebote bleibt. Umfragen belegen, dass Datenschutz zu den wichtigsten Kriterien bei der Wahl digitaler Dienste gehört – direkt nach Qualität und Preis. Gleichzeitig verbinden viele Menschen Datenschutz inzwischen vor allem mit Bürokratie, während nur eine Minderheit darin Vertrauen oder Fortschritt erkennt. Diese Wahrnehmung dürfte sich kaum verbessern, wenn Regulierung vor allem als zusätzliche Hürde erlebt wird.
Gleichzeitig wächst die Bereitschaft vieler Nutzer, Daten zu teilen – sofern der Mehrwert nachvollziehbar ist und die Nutzung transparent erfolgt. Verantwortungsvolle Datennutzung wird damit zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor digitaler Geschäftsmodelle. Denn Innovation, personalisierte Angebote und wirtschaftlich tragfähige digitale Services sind auf einen praktikablen Umgang mit Daten angewiesen.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob Datenschutz wichtig ist, sondern wie er künftig gestaltet werden muss. Die DSGVO war ein wichtiger Meilenstein. Ob sie auch zukunftsfähig bleibt, entscheidet sich jedoch jetzt. Europa braucht einen Datenschutzrahmen, der Vertrauen stärkt, Innovation ermöglicht und die Realität von Unternehmen wie Verbrauchern gleichermaßen berücksichtigt. Datenschutz sollte kein Innovationshemmnis sein, sondern der verlässliche Rahmen, in dem digitale Wertschöpfung verantwortungsvoll möglich wird.
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Wer unsere Daten nutzen will, muss auch Verantwortung dafür übernehmen - der Kommentar
von Prof Ulrich Kelber
Reduzieren wir es mal nicht auf den Datenschutz: Es ist richtig und wichtig, dass wir in der EU und in Deutschland darüber reden, wie wir Dinge wieder einfacher machen. Jedes System, dass sich über die Zeit entwickelt, neigt zu Komplexität und Verknotungen. Seien es die Handy-Ladekabel, die Vorschriften für das Betreiben einer Psychotherapie-Praxis oder eben der Datenschutz. Und deswegen muss man sich ab und zu damit beschäftigen, die Dinge wieder zu entwirren, zurückzuschneiden und einfachere Wege zu ermöglichen. Schön, dass moderne Technik uns oft dabei helfen kann.
Einige wollen diese Debatte für ihre eigenen Zwecke kapern. Statt wirklich über Entbürokratisierung zu sprechen, also Wegnahme unsinniger oder komplexer Wege bzw. Erleichterungen durch Nutzung digitaler Antrags-, Genehmigungs- und Verarbeitungstechnologien, wollen sie in Wirklichkeit Deregulierung, nicht selten sogar einen echten Standardabbau. Ihre Argumentation ist dabei auf der einen Seite simpel (Deutschland/Europa müssten sich an den niedrigeren Standards anderer Regionen orientieren), auf der anderen Seite absurd (da mehr Daten verarbeitet würden, müsste weniger Vorgaben für Datenschutz und Datensicherheit gemacht werden).
Der Fehler liegt im End-of-Pipe-Denken der CEOs
Das wirtschaftliche Eigeninteresse lasse ich jetzt einmal weg, das kennen wir auch aus anderen Branchen. Die Politik und wir alle sollten sich davon nicht beeindrucken lassen. Ernster muss man das zweite Argument nehmen, auch wenn natürlich das Gegenteil richtig ist: Umso mehr personenbezogene Daten von immer schnelleren und umfassenden Systemen verarbeitet werden, umso wichtiger sind Maßnahmen, diese zu schützen. Denn diese Daten können sonst so verknüpft werden, dass wir alle nicht nur transparent sind, sondern manipuliert werden können und echte, persönliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Nachteile erleiden, weil wir nicht auf Augenhöhe mit Staat und Konzernen sind. Eine freie, demokratische Gesellschaft würde dadurch auf Dauer zerstört.
Nein, dieses Argument ist daher so relevant, weil es die Auseinandersetzung um den Kern gesellschaftlicher Steuerungsmöglichkeiten ist. Die CEOs und ihre Sprachrohre in Medien und Politik verstehen solche Regeln per se als Einschränkung. Und sie sehen damit immer nur Kosten verbunden und viel zu selten die Möglichkeiten. Den Fehler gab es schon beim Umweltschutz: Die Filter und Kläranlagen hinter den Kraftwerken und Fabriken brachten Fortschritte, aber kosteten eben auch viel. Es waren End-of-Pipe-Technologien, bei denen man so weiterarbeitet wie bisher, aber die Probleme dann mit zusätzlichem Aufwand verhindert. Zu viele Entscheider sind in diesem Denken hängen geblieben.
Ein Sprung im Denken macht den Unterschied
Erfolgreich sind die, die anders an die Herausforderungen herangehen. Die ihre Kohlekraftwerke durch Erneuerbare Energien ersetzen. Die auf problematische chemische Verbindungen verzichten, statt sie am Ende herauszufiltern. Und die Datenschutz und Datensicherheit von vornherein zum Bestandteil ihrer Lösungen machen, statt nachher mit hohem Aufwand ihre Systeme compliant zu machen.
Das fängt schon bei der Beschreibung an, was eine Lösung eigentlich erreichen soll, geht bei der Architekturentscheidungen weiter und endet auch nicht mit der Auslieferung. Erfolgreiche KMU haben gezeigt, wie man Datenschutz und Datensicherheit von Anfang an integrieren und erfolgreich sein kann, statt über berechtigte Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten zu jammern. Eines der größten Unternehmen der Welt, Apple, versucht sich so sogar von seinen Konkurrenten abzuheben. Wer bei der weltgrößten Elektronikmesse der Welt, der CES in Las Vegas, das Gebäude verließ, in dem alle Apple-Konkurrenten gigantische Stände hatten, Apple aber nicht, sah ein riesiges Plakat: „What happens on your iPhone, stays on your iPhone“.
Und auch ein großer anderer Konzern, diesmal aus Deutschland, jammert nicht ständig über Datenschutz, sondern wirbt damit: Die Deutsche Telekom. Die haben anders als Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft, der sich lautstark über die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden beschwert, von Anfang an die Zusammenarbeit mit ihrer Aufsichtsbehörde gesucht. So viel darf ich trotz aller Vertraulichkeit aus meiner Zeit als Bundesbeauftragter für den Datenschutz aus dieser Zusammenarbeit berichten: Die Art und Weise, wie die Telekom Datenschutz von vornherein mitdachte, war durchaus vorbildlich. Wir hatten nicht immer eine Meinung zu den einzelnen Produkten und Vorgehensweisen, aber wir kamen schnell und der Marktentwicklung auch vorgreifend zu Ergebnissen. Heute ist die Telekom Europas mit Abstand größter Telekommunikationskonzern und fasst in immer mehr Technologiebereichen Fuß. Nicht dank der Datenschutzaufsichtsbehörde, aber auch nicht gegen sie.
Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los
Zu Recht kritisiert Dirk Freytag den Entwurf der EU-Kommission für den „Digitalen Omnibus“, der den Datenschutz nur komplizierter machen würde. Aber er und andere haben genau dafür gesorgt. Sie haben sich über Dinge beschwert, die – bei richtiger Herangehensweise – überhaupt kein Problem gewesen wären und nun so verändert werden, dass eben neue Rechtsunsicherheit (und weniger Datenschutz) entsteht. Wie wäre es denn, wenn sich die Wirtschaftsverbände für Dinge einsetzen, die den Firmen, vor allem KMU [Anm.: Kleine und mittelständische Unternehmen], vor Ort wirklich helfen: Haftung der internationalen IT-Konzerne für die Datenschutzkonformität ihrer Lösungen, statt die sie einsetzenden Unternehmen zu regulieren? Ausmisten bei Berichtspflichten und starke Beratungsabteilungen bei den Datenschutzaufsichtsbehörden? Staatliche Förderung für einsetzbare Tools um Daten gut pseudonymisieren und anonymisieren zu können?
Wer eine freie digitale Gesellschaft mit Werten und hoher IT-Sicherheit will, muss nach vorne denken und nicht rückwärts. Für viele deutsche Wirtschaftsverbände ist das leider noch ein großes Problem!
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Aktive Cyberabwehr: Schutz vor Angriffen oder Gefahr für sensible Daten?
Die Bundesregierung treibt ein Vorhaben voran, das tief in digitale Infrastrukturen eingreifen könnte. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den Sicherheitsbehörden deutlich mehr Möglichkeiten geben, um Cyberangriffe „zu stören und zu zerstören“. Was zunächst nach konsequenter Kriminalitätsbekämpfung klingt, wirft erhebliche Fragen auf – insbesondere dort, wo hochsensible Gesundheitsdaten betroffen sind.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf inzwischen beschlossen. Künftig sollen das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht nur Angriffe umleiten oder beobachten dürfen, sondern direkt in IT-Systeme eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Befugnisse zum Eindringen in fremde Systeme, zum Auslesen von Daten sowie sogar zum Löschen oder Verändern von Informationen, wenn dies der Gefahrenabwehr dienen soll. Nach Darstellung des Innenministeriums soll damit verhindert werden, dass Angreifer ihre Infrastruktur weiter nutzen können – auch dann, wenn sich Server im Ausland befinden.
Der Gesetzesentwurf versucht zwar, sich klar von sogenannten „Hackbacks“ abzugrenzen. Es gehe nicht um wahllose Gegenschläge, sondern um gezielte Eingriffe gegen konkrete Bedrohungen, betont das Innenministerium. Dennoch bleibt die Kritik erheblich. Wirtschaftsverbände und Bürgerrechtsorganisationen warnen davor, dass Cyberangriffe technisch oft schwer eindeutig zuzuordnen sind. Falsche Fährten und kompromittierte Drittsysteme gehören längst zur Realität moderner Cyberkriminalität. Die Sorge: Statt Täter könnten unbeteiligte Systeme betroffen sein.
Für den Gesundheitsbereich gewinnt diese Debatte besondere Brisanz. Psychotherapiepraxen, medizinische Versorgungszentren und digitale Gesundheitsdienste arbeiten täglich mit hochsensiblen personenbezogenen Informationen. Gleichzeitig steigt die Zahl von Cyberangriffen auf Einrichtungen des Gesundheitswesens seit Jahren. Das neue Gesetz soll Sicherheitsbehörden künftig erlauben, Schadsoftware auf betroffenen Systemen direkt zu entfernen oder Datenströme umzuleiten, um größere Schäden – etwa durch Ransomware – zu verhindern. Kritiker fragen jedoch, wie präzise und kontrolliert solche Eingriffe in komplexe IT-Umgebungen tatsächlich sein können.
Auch Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen künftig mehr Daten an das BSI übermitteln. Dazu zählen Informationen über tatsächliche oder potenzielle Angriffe sowie technische Schwachstellen. Ziel ist ein Echtzeitlagebild zur besseren Gefahrenabwehr. Das Gesetz wird als besonders eilbedürftig behandelt und könnte bereits in den kommenden Wochen erstmals im Bundestag beraten werden.
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Kommentar: Hier stehen möglicherweise Gesundheitsdaten in Gefahr – und zwar nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret. Denn wenn staatliche Behörden künftig Systeme „stören“, infiltrieren oder Daten verändern dürfen, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wie treffsicher sind solche Eingriffe in der Praxis wirklich?
Gerade im Gesundheitswesen liegen auf IT-Systemen nicht nur Verwaltungsdaten, sondern hochsensible Informationen über psychische Erkrankungen, Diagnosen, Therapieverläufe, intime Lebenssituationen sowie Zugangsdaten, Passwörter und Kommunikationswege. Cyberangriffe verlaufen technisch oft über kompromittierte Drittsysteme, falsch zuordenbare Server oder manipulierte Infrastrukturen. Genau deshalb warnen Experten seit Jahren davor, dass Gegenmaßnahmen nicht immer punktgenau den eigentlichen Täter treffen.
Wenn Behörden künftig auf Systeme zugreifen, Daten verändern oder Schadsoftware „entfernen“, darf es keine Kollateralschäden geben. Die Vorstellung, dass in einem schlecht abgegrenzten Eingriff plötzlich sensible Patientenakten, Zugangsdaten oder Praxisinfrastrukturen betroffen sein könnten, muss alarmieren. Der Staat braucht wirksame Cyberabwehr – aber keine Befugnisse, die am Ende selbst zum Risiko für Vertraulichkeit, Datenschutz und das therapeutische Vertrauensverhältnis werden.
Denn eines ist klar: Vertrauen ist die Grundlage psychotherapeutischer Versorgung. Wo Patienten befürchten müssen, dass ihre sensibelsten Informationen nicht sicher sind, entsteht ein Schaden, der weit über technische Fragen hinausgeht.
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Digital-Omnibus: Mittelstand fordert pragmatischere DSGVO für KI und Datenverarbeitung
Die Debatte um den sogenannten „Digital-Omnibus“ auf EU-Ebene gewinnt an Fahrt und könnte auch für Psychotherapeuten, Praxen und digitale Gesundheitsangebote relevant werden. Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM), der nach eigenen Angaben rund 200.000 mittelständische Unternehmen vertritt, fordert in einer aktuellen Stellungnahme an das Europäische Parlament und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine grundlegende Neuausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenschutzrechtliche Anforderungen sollen künftig stärker am tatsächlichen Risiko orientiert werden.
Konkret plädiert der Verband dafür, den sogenannten risikobasierten Ansatz ausdrücklich als Leitprinzip in Artikel 5 der DSGVO zu verankern. Maßgeblich für datenschutzrechtliche Vorgaben wäre dann nicht mehr primär die Art der Datenverarbeitung selbst, sondern vor allem die Frage, wie wahrscheinlich und schwerwiegend mögliche Schäden für Betroffene tatsächlich sind. Unternehmen und Organisationen mit geringem Risikopotenzial könnten dadurch spürbar entlastet werden.
Der BKM verbindet diese Forderung mit einer Reihe konkreter Reformvorschläge. So sollen etwa bestimmte Verträge zur Auftragsverarbeitung entfallen können, wenn externe Dienstleister selbst keinen Personenbezug herstellen können oder personenbezogene Daten ausschließlich dort verbleiben. Zudem fordert der Verband eine Erweiterung legitimer Datenverarbeitungszwecke. Insbesondere Verfahren zur Anonymisierung und Pseudonymisierung sollen ausdrücklich als zulässige und förderungswürdige Formen der Datenverarbeitung anerkannt werden.
Unterstützung erhält auch ein Vorhaben der EU-Kommission zur Präzisierung von Artikel 22 DSGVO. Dabei geht es um automatisierte Entscheidungen, insbesondere um den Einsatz KI-gestützter Verfahren. Aus Sicht des Mittelstands könnten hier künftig größere Spielräume entstehen, sofern Transparenz- und Schutzmechanismen gewahrt bleiben.
Kritik übt der Verband hingegen an der geplanten „Single-Click-Ablehnung“ von Cookies. Diese stelle aus seiner Sicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in digitale Geschäftsmodelle dar und sei technisch schwer umzusetzen, insbesondere wenn Unternehmen Cookie-Präferenzen über einen Zeitraum von sechs Monaten zuverlässig berücksichtigen müssten.
Auch wenn sich die Diskussion derzeit vor allem auf Unternehmen und digitale Dienste richtet, dürfte die Entwicklung für den Gesundheitsbereich aufmerksam zu beobachten sein. Gerade im Kontext KI-gestützter Anwendungen, digitaler Anamnese- und Vermittlungssysteme oder datensparsamer Praxissoftware könnte eine stärker risikoorientierte DSGVO künftig neue Spielräume eröffnen – zugleich bleibt abzuwarten, wie Datenschutz und Innovation in der politischen Debatte austariert werden.
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Datenschutz statt digitaler Bequemlichkeit: Was Googles neue KI-Agenten für Nutzer bedeuten
Google will die nächste Stufe der Künstlichen Intelligenz zünden. Mit sogenannten „KI-Agenten“ sollen digitale Assistenten künftig nicht mehr nur Fragen beantworten, sondern selbstständig Aufgaben übernehmen: E-Mails formulieren, Termine organisieren, Einkäufe planen oder Informationen dauerhaft im Hintergrund überwachen. Vorgestellt wurden diese Funktionen auf der Entwicklerkonferenz der Google unter dem Namen „Gemini Spark“. Der versprochene Nutzen klingt beeindruckend – doch aus Sicht des Datenschutzes wirft die Entwicklung erhebliche Fragen auf.
Der grundlegende Unterschied zu bisherigen KI-Systemen besteht darin, dass diese Agenten tief in persönliche Datenräume eingreifen sollen. Um etwa eine E-Mail zu formulieren, greift der Assistent auf Inhalte aus Gmail, Google Docs oder Google Drive zurück, analysiert Kommunikationsmuster und kann sogar den individuellen Schreibstil nachahmen. Wer eine Gartenparty organisiert, könnte sich Antworten von Nachbarn automatisch auswerten, Erinnerungen versenden und Teilnehmerlisten aktualisieren lassen – alles weitgehend automatisiert und dauerhaft im Hintergrund.
Der Preis für diese Bequemlichkeit ist offensichtlich: Damit solche Systeme funktionieren, müssen Nutzer Google umfassenden Zugriff auf ihre privatesten Informationen gewähren. E-Mail-Inhalte, Dokumente, Kalenderdaten, Suchhistorien, Einkaufsinteressen, Reisepläne oder Kommunikationsgewohnheiten werden nicht mehr isoliert verarbeitet, sondern miteinander verknüpft. So entsteht ein bislang kaum vorstellbar detailliertes Persönlichkeitsprofil.
Besonders kritisch ist dabei, dass die KI nicht nur punktuell arbeitet, sondern dauerhaft „mitliest“ und Kontexte speichert. Funktionen wie die von Google angekündigte „Personal Intelligence“ sollen sich Vorlieben merken, Gewohnheiten erkennen und zukünftige Entscheidungen antizipieren. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bedeutet das einen Paradigmenwechsel: Weg von einzelnen Datenspuren, hin zu einem umfassenden digitalen Verhaltensmodell.
Gerade im Gesundheitsbereich wirft das Fragen auf. Viele Menschen suchen heute bereits sensible Informationen über psychische Belastungen, Therapieangebote oder medizinische Fragen online. Wenn KI-Agenten künftig Suchanfragen, E-Mails und persönliche Dokumente miteinander verbinden, entsteht ein Datenschatz, der Rückschlüsse auf höchstpersönliche Lebenssituationen ermöglichen kann. Zwar betont Google Sicherheitsmechanismen und verweist darauf, dass bestimmte Schritte – etwa das endgültige Versenden einer E-Mail oder ein Kaufabschluss – weiterhin bestätigt werden müssen. Dennoch bleibt offen, wie transparent Datenverarbeitung, Profilbildung und mögliche Weiterverwendungen tatsächlich sein werden.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Die Systeme laufen dauerhaft über Server des Konzerns – auch dann, wenn Smartphone oder Computer ausgeschaltet sind. Damit werden persönliche Informationen nicht nur verarbeitet, sondern kontinuierlich analysiert und überwacht. Nutzer geben damit einen erheblichen Teil ihrer digitalen Selbstbestimmung aus der Hand, häufig im Tausch gegen Komfortgewinne im Alltag.
Die Diskussion über KI-Agenten ist deshalb nicht nur eine technologische, sondern auch eine gesellschaftliche Frage: Wie viel Privatsphäre sind wir bereit aufzugeben, damit digitale Assistenten unseren Alltag organisieren? Und wo liegen die Grenzen, insbesondere wenn sensible Gesundheits- oder Therapiedaten betroffen sein könnten?
Fest steht: Mit den neuen Agentensystemen beginnt eine neue Phase der KI-Nutzung – eine, in der Datenschutz nicht als Randthema behandelt werden sollte, sondern zur zentralen Voraussetzung für Vertrauen wird.
gefunden bei rnd.de:
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Wie Vorratsdatenspeicherung politisch legitimiert wird – und warum das problematisch ist
Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Bundesjustizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt begründen die geplante Speicherung von IP-Adressen und Portnummern damit, das Internet dürfe kein „Täterparadies“ sein. Gleichzeitig wird der Eingriff als „minimalinvasiv“ beschrieben. Die Botschaft: Mehr Überwachung soll mehr Sicherheit schaffen – bei möglichst geringem Eingriff in Grundrechte.
Doch genau diese Argumentation folgt einem bekannten politischen Muster. In der Politikwissenschaft spricht man von Versicherheitlichung. Gemeint ist damit, dass politische Akteure Bedrohungen sprachlich zuspitzen, um sicherheitspolitische Maßnahmen plausibel erscheinen zu lassen. Einzelfälle schwerer Straftaten oder Terroranschläge werden häufig zum Anlass genommen, neue Überwachungsbefugnisse zu fordern – noch bevor geklärt ist, ob bestehende Instrumente tatsächlich versagt haben.
Kritiker sehen darin ein Problem: Die Debatte konzentriert sich oft auf die angenommene Schutzwirkung neuer Maßnahmen, während ihre tatsächliche Wirksamkeit unklar bleibt. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, staatliche Überwachung richte sich ausschließlich gegen „Täter“. Tatsächlich können jedoch auch unbeteiligte Personen mittelbar betroffen sein, etwa Kontaktpersonen, Familienangehörige oder Berufsgeheimnisträger.
Hinzu kommt ein grundsätzlicher Konflikt über das Verständnis des Rechtsstaats. Befürworter argumentieren häufig, dass bestehende Daten lediglich länger gespeichert würden. Gegner und das Bundesverfassungsgericht betonen hingegen, dass bereits die anlasslose Speicherung selbst problematisch sein kann, weil sie Freiheitsrechte berührt und gesellschaftliche Auswirkungen entfaltet.
Die zentrale Frage lautet daher nicht nur, ob Sicherheitsmaßnahmen technisch möglich sind, sondern ob sie verhältnismäßig, wirksam und mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar bleiben.
Den vollständigen Hintergrundartikel mit ausführlicher Analyse, Beispielen und Quellen finden Sie hier:
gefunden bei kuketz-blog.de:
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Wenn Vertraulichkeit zur Illusion wird: Wie Mental-Health-Apps intime Krisen zu Daten machen
Wer eine App für psychische Gesundheit öffnet, begegnet meist schon auf dem Startbildschirm beruhigenden Versprechen: „privat“, „vertraulich“, „geschützt“. Bevor überhaupt das erste Gespräch beginnt, vermitteln viele Anwendungen den Eindruck eines geschützten therapeutischen Raums. Doch genau hier beginnt ein Problem, das weit über technische Datenschutzfragen hinausgeht. Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass zahlreiche Mental-Health-Apps Daten ihrer Nutzer an Dritte weiterleiten – oft ohne transparente Aufklärung.
Eine aktuelle Untersuchung von Forschern der University of California in Irvine und Riverside analysierte 25 der beliebtesten Android-Apps für psychische Gesundheit und emotionale Unterstützung. Das Ergebnis ist alarmierend: In jeder einzelnen untersuchten App fanden sich Drittanbieter-Tracker, die in den Datenschutzerklärungen nicht vollständig offengelegt wurden. In mehr als zwei Dritteln der Fälle war mindestens die Hälfte der eingebundenen Tracking-Dienste für Nutzer überhaupt nicht erkennbar.
Besonders problematisch ist dieser Befund, weil Nutzer solcher Apps häufig hochsensible Informationen preisgeben: depressive Symptome, traumatische Erfahrungen, Ängste oder Suizidgedanken. Was im therapeutischen Kontext selbstverständlich unter Schweigepflicht fällt, bewegt sich im digitalen Raum oft in einer regulatorischen Grauzone.
Warum Menschen Mental-Health-Apps vertrauen
Das Vertrauen in solche Anwendungen entsteht nicht zufällig. Es beruht auf tief verankerten psychologischen Mechanismen. Begriffe wie „vertraulich“ oder „privat“ lösen automatisch Erwartungen von Sicherheit aus. Sobald eine App als „Therapie-“ oder „Mental-Health-App“ erscheint, übertragen viele Nutzer unbewusst das Vertrauensmodell der Psychotherapie auf eine digitale Oberfläche: Schweigepflicht, berufsethische Standards und Verantwortlichkeit.
Doch genau diese Annahme ist trügerisch. Eine App ist kein Therapeut. Sie unterliegt oft nicht denselben berufsrechtlichen Vorgaben, keiner therapeutischen Dokumentationspflicht und vielfach auch keiner unabhängigen Kontrolle.
Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Wer emotional belastende Inhalte teilt, erwartet intuitiv Schutz. Dieses implizite „Vertrauensversprechen“ ist tief im menschlichen Miteinander verankert. Über Jahrtausende entstand es in Beziehungen zwischen Menschen – dort, wo sichtbar war, wer zuhört. Im digitalen Raum fehlt diese Transparenz. Nutzer wissen meist nicht, wer tatsächlich „im Raum“ ist, wenn sie intime Gedanken eingeben.
Wenn intime Daten in Werbeökosysteme fließen
Einige Apps leiten Daten an Tracking- und Analysefirmen weiter, darunter große Plattformen aus der Werbeindustrie. Besonders kritisch wird dies, wenn emotionale oder gesundheitsbezogene Informationen mit bestehenden Datenprofilen verknüpft werden können.
Bereits frühere Studien zeigten, dass große Werbeplattformen Nutzer anhand sensibler Interessen kategorisieren – darunter psychische Erkrankungen oder Gesundheitsmerkmale. Damit entsteht die Gefahr, dass Angaben aus Mental-Health-Apps in umfassende Verhaltensprofile einfließen.
Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Risiken: Beim finnischen Psychotherapieanbieter Vastaamo wurden 2020 die Daten von rund 33.000 Patienten gehackt und veröffentlicht – darunter Therapiezusammenfassungen, Traumaerfahrungen und Hinweise auf Suizidgedanken. Obwohl es sich um einen regulären Versorger mit approbierten Therapeuten handelte, führte der Datenabfluss zu massiven persönlichen Folgen; Berichten zufolge nahmen sich einige Betroffene nach der Veröffentlichung das Leben.
Auch regulatorische Konsequenzen nehmen zu: 2023 verhängte die US-Verbraucherschutzbehörde FTC eine Millionenstrafe gegen die Online-Therapieplattform BetterHelp, nachdem sensible psychische Gesundheitsdaten trotz gegenteiliger Zusicherungen an Plattformen wie Facebook weitergegeben worden waren.
Was daraus für die Versorgung folgt
Die Schlussfolgerung lautet nicht, digitale Angebote grundsätzlich abzulehnen. Digitale Instrumente können die Versorgung sinnvoll ergänzen – etwa zur Psychoedukation, Terminorganisation oder begleitenden Unterstützung zwischen Sitzungen. Führende Experten der digitalen Psychiatrie betonen jedoch zunehmend, dass solche Anwendungen menschliche Behandlung erweitern, nicht ersetzen sollten.
Gerade im Bereich psychischer Gesundheit muss Datenschutz deshalb mehr sein als eine juristische Pflichtübung. Wer therapeutische Nähe simuliert, übernimmt Verantwortung. Anwendungen, die mit Vertrauen werben, sollten sich an Standards messen lassen, die dem Schutzbedürfnis psychisch belasteter Menschen gerecht werden.
Für Psychotherapeuten ergibt sich daraus eine neue Aufgabe: Patienten nicht nur über Diagnosen und Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären, sondern auch über die Chancen und Risiken digitaler Helfer. Denn eine App kann zuhören und reagieren – aber sie übernimmt keine therapeutische Verantwortung, keine Schweigepflicht und keine Beziehung im eigentlichen Sinne.
Die wichtigste Frage bleibt daher: Wer hört wirklich zu, wenn Patienten ihre intimsten Gedanken einer App anvertrauen?
gefunden bei haaretz.com:
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Telematik, elektronische Patientenakte und Gesundheitscloud
Telematikinfrastruktur: Wie die Gematik den Umbau zur TI 2.0 plant
Die Telematikinfrastruktur ist zur kritischen Infrastruktur der Versorgung geworden, doch Störungen und Ausfälle haben das Vertrauen von Leistungserbringern und Versicherten deutlich belastet. Mit dem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) soll die Gematik deshalb eine stärkere steuernde Rolle übernehmen. Wie dieser Kurswechsel konkret aussehen könnte, beschreibt die nationale Agentur für digitale Medizin in ihrem Konzept „TI-Betriebsstabilität und Transformationsplan 2030“.
Das 72-seitige Papier, datiert auf den 8. Mai, liegt der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung vor. Am 19. Juni sollen das Bundesgesundheitsministerium als Mehrheitsgesellschafter sowie GKV-Spitzenverband, PKV-Verband, Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung darüber abstimmen. Das BMG verweist bislang lediglich allgemein auf die gestiegene Versorgungsrelevanz der TI durch Anwendungen wie KIM, E-Rezept und ePA und auf laufende Gespräche zur Verbesserung der Stabilität.
Kern des Plans ist der Übergang zur TI 2.0 bis spätestens Ende 2030. Die bisherige Architektur mit stationären Konnektoren und Kartenterminals soll durch ein dezentrales Modell mit Zero Trust, digitalen Identitäten und konnektorlosem Zugang abgelöst werden. Der Umbau läuft bereits seit 2020, die ursprünglich für 2025 angepeilte Einführung wurde jedoch zu einem längerfristigen „lebenden Projekt“ gestreckt. Schon 2026 soll ein konnektorloser Zugang für Leistungserbringer möglich sein, digitale Identitäten für Leistungserbringer und Institutionen sind etwa für das dritte Quartal 2029 vorgesehen. Ab 2030 soll die alte Infrastruktur schrittweise zurückgebaut, die letzten Server der bisherigen TI sollen Anfang 2032 abgeschaltet werden.
Für Versicherte soll sich der Zugang zu Anwendungen vereinfachen. Statt jeweils eigener Authentifizierungsverfahren für E-Rezept, ePA und andere Dienste ist eine einheitliche Client- und Backend-Architektur geplant, bei der jeder Zugriff einzeln geprüft wird. Perspektivisch sollen Wallet-Lösungen auf dem Smartphone als zentraler Authentifikator und Identitätsträger dienen.
Die Gematik begründet den Umbau mit der stark gestiegenen Zahl von Störungen. Im Jahr 2025 seien Leistungserbringer und Versicherte im Mittel rund 25-mal pro Monat in der Nutzung von TI-Anwendungen beeinträchtigt gewesen, mit zahlreichen Ausfällen insbesondere bei ePA und E-Rezept. Fehlerbehebungen dauern durch aufwendige Spezifikations- und Zulassungsprozesse oft Wochen oder Monate. Zudem führt die Vielzahl zugelassener Anbieter pro Dienst nach Einschätzung der Gematik zu mehr Störanfälligkeit, weshalb künftig weniger Dienste und Anbieter zugelassen werden sollen.
Strukturell soll die TI in drei Ebenen gegliedert werden: Cloud-Infrastruktur, TI-Plattform und Anwendungsentwicklung mit -betrieb. Die Gematik will sich damit vom bisherigen dezentralen Marktmodell lösen und selbst als Auftraggeberin, Vertragshalterin und Architektin auftreten. Sie will Technologien, Schnittstellen und Services vorgeben, die Plattform weiterentwickeln und einheitliche Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzstandards sichern. Der Go-Live der Cloud-Umgebung ist für das dritte Quartal 2028 vorgesehen, Ausschreibungen dafür sollen Ende 2026 starten. Die ePA als zentrale Anwendung der TI soll bis Ende 2029 auf die neue Architektur überführt werden.
Gleichzeitig betont die Gematik, keine eigenen Produkte entwickeln zu wollen, sondern ein verlässlicher Partner der Industrie zu sein. Die operative Entwicklung und der Betrieb der Services sollen innerhalb klar definierter Vorgaben an Dienstleister vergeben werden. Während das Backend auf einer gemeinsamen offenen Plattform-Architektur betrieben werden soll, bleibt das Frontend, also die sichtbare Anwendung für Leistungserbringer und Versicherte, weiterhin dem Markt überlassen.
Organisatorisch bedeutet der Transformationsplan den Wechsel vom bisherigen Zulassungsmodell zu einem Beauftragungsmodell. Die Gematik würde damit von einer vor allem prüfenden Instanz zu einer aktiven Steuerungsakteurin, die den TI-Betrieb verantwortet und koordiniert. Eine eigene Governance-Struktur soll Transparenz über Services, Anbieter und Leistungsbezieher gewährleisten. Zugleich soll die Gematik als vermittelnde Instanz zwischen Plattform und Produkten Standards definieren, Zielkonflikte moderieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Plattformdiensten für alle Anwendungen sicherstellen.
Mit diesem Konzept liegt erstmals ein klarer Fahrplan für die TI 2.0 vor. Ob die Gesellschafter ihn mittragen und ob die ambitionierten Fristen einzuhalten sind, wird darüber entscheiden, ob die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen künftig tatsächlich stabiler, sicherer und verlässlicher wird – und damit auch, wie alltagstauglich digitale Anwendungen für Praxen und Patienten am Ende wirklich sind.
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TI 2.0: Auf dem Weg zur Cloudbasierten Abrechnung - der Kommentar
Wir hatten es bereits 2020 prophezeit. Jetzt wird es umgesetzt.
Diese Nachricht ist bemerkenswert. Nicht weil die Gematik ein neues Konzept für die Telematikinfrastruktur vorstellt. Sondern weil sie erstmals offen ausspricht, was viele Psychotherapeuten, Ärzte, IT-Experten und Datenschützer seit Jahren kritisieren.
Die bestehende Telematikinfrastruktur sei „an ihre Grenzen gekommen“. Sie werde mit jeder neuen Komponente komplexer, störanfälliger und schwerer beherrschbar. Innovationen würden durch die Vielzahl technischer Abhängigkeiten ausgebremst. Ausfälle seien praktisch vorprogrammiert.
Willkommen in der Realität.
Genau davor wurde seit Jahren gewarnt.
Bereits am 27.11.2020 berichteten wir über die Pläne einer cloudbasierten Praxisverwaltung und die Absicht der Gematik, zentrale Gesundheitsanwendungen künftig in die Cloud zu verlagern. Damals hielten viele dies noch für übertriebene Skepsis.
Am 22.01.2021 beschrieben wir die kommende „TI 2.0“ als Schritt hin zu einer cloudbasierten Praxisverwaltung und webbasierter Patientendokumentation.
Am 23.06.2023 warnten wir erneut, dass mit dem Digitalgesetz eine cloudbasierte Patientenverwaltung vorbereitet werde.
Am 30.06.2023 fragten wir ausdrücklich: „Auf dem Weg zur cloudbasierten Patientenverwaltung?“ und analysierten die Pläne der Gematik zur TI 2.0.
Nun bestätigt die Gematik selbst, dass die bisherige Architektur mit ihren zahllosen technischen Abhängigkeiten an ihre Grenzen stößt.
Dabei stellt sich eine unangenehme Frage:
Warum musste erst ein Milliardenprojekt an seine Grenzen gelangen, bevor man bereit war, die Probleme offen anzusprechen?
Die eigentliche Nachricht lautet nämlich nicht, dass die TI 2.0 kommt.
Die eigentliche Nachricht lautet, dass die bisherige TI offenbar gescheitert ist.
Anders lässt sich die geplante Abschaffung nahezu aller zentralen Komponenten kaum interpretieren. Konnektoren sollen verschwinden. Kartenterminals sollen verschwinden. Das bisherige VPN-Netz soll verschwinden. Zahlreiche technische Strukturen, die Praxen über Jahre teuer angeschafft, gewartet und regelmäßig austauschen mussten, sollen bis 2030 durch etwas Neues ersetzt werden.
Für viele Kolleginnen und Kollegen dürfte sich deshalb die Frage stellen:
Weshalb mussten überhaupt erst hunderttausende Geräte angeschafft werden, wenn nun die Nachfolgearchitektur genau auf deren Abschaffung hinausläuft?
Noch interessanter ist ein zweiter Aspekt.
Die Gematik spricht von einer Vereinfachung. Tatsächlich bedeutet die neue Architektur aber auch eine stärkere Zentralisierung.
Wo heute noch zahlreiche technische Komponenten und Anbieter existieren, sollen künftig immer mehr Funktionen auf gemeinsamen Plattformen zusammengeführt werden. Die elektronische Patientenakte soll perspektivisch auf einer gemeinsamen Plattform laufen. Die Gematik erhält zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten. Die technische Vielfalt wird reduziert.
Das kann Vorteile haben.
Es schafft aber zugleich neue Risiken.
Denn je zentraler ein System aufgebaut ist, desto größer werden die Folgen technischer Fehler, Sicherheitsprobleme oder politischer Fehlentscheidungen.
Wer alle Eier in einen Korb legt, sollte zumindest regelmäßig prüfen, ob der Korb noch trägt.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung bei den Praxisverwaltungssystemen.
Während die Gematik über eine zentrale Plattformarchitektur spricht, vollzieht sich parallel eine Entwicklung, die wir ebenfalls seit Jahren beobachten: die schrittweise Verlagerung von Praxissoftware in Cloud-Strukturen.
Vor einem Jahr hat PsyPrax auf eine cloudbasierte Abrechnung umgestellt. Was vor einigen Jahren noch als Zukunftsszenario galt, findet inzwischen Schritt für Schritt statt.
Natürlich bietet Cloud-Technologie Vorteile. Updates werden einfacher. Wartungskosten können sinken. Neue Funktionen lassen sich schneller bereitstellen.
Gleichzeitig wachsen aber auch die Abhängigkeiten von zentralen Infrastrukturen. Und die besser zentrale Kontrollierbarkeit und Steuerbarkeit. Aber darauf läuft es ja auch im GeDIG hinaus.
Feglersicherer? Fällt die Cloud aus, steht nicht mehr nur ein einzelner Praxisrechner still. Dann können unter Umständen tausende Praxen gleichzeitig betroffen sein.
Die Gematik formuliert ihr Ziel daher richtig: mehr Stabilität.
Ob die Antwort darauf jedoch zwangsläufig mehr Zentralisierung sein muss, ich finde nein. Die Schweiz kommt prima ohne aus.
Dass es Hacker anlocken wird, brauche ich wohl nicht mehr zu erwähnen.
Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus dem Strategiepapier lautet daher:
Nicht die Kritiker der vergangenen Jahre müssen sich erklären.
Sondern diejenigen, die jede Kritik reflexartig als Fortschrittsfeindlichkeit abgetan haben.
Denn wenn die Gematik heute erklärt, dass die bisherige Architektur an ihre Grenzen gekommen ist, bestätigt sie letztlich genau das, worauf viele Praktiker seit Jahren hingewiesen haben.
Ich persönlich bin an meine Grenzen gekommen, was die unerträgliche Digitalisierung und die permanenten Versprechungen, die Flickschusterei angeht. Außer Ärger hat das System bisher nicht viel gebracht.
Dieter Adler
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TI-Störungsatlas 22.05.2026 - 29.05.2026
In der vergangenen Woche hat die gematik insgesamt über 8 Störungsmeldungen mit mehr als 34 Ausfällen zur Telematikinfrastruktur veröffentlicht.
Die vollständigen Meldungen können Sie direkt bei der gematik abonnieren. Auf Wunsch erhalten Sie dann automatisch per E-Mail die aktuellen Informationen zu Störungen und Fehlern. Gehen Sie dazu unter folgendem Link auf die Glocke oben rechts und wählen Sie "Seite abonnieren".
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Ti-Widersprüche - Ablehnungen der KVen- wie damit Umgehen
Viele Kolleginnen und Kollegen haben uns in der letzten Zeit geschrieben, weil ihre Widerspruchsbescheide gegen die Kürzung zur TI abgelehnt worden sind. Wir hatten bereits auch hingewiesen, dass wir neue Musterklagen begonnen haben. Wir empfehlen daher, der KV nochmals zu schreiben und zu bitten, dass die Ablehnung der KVen zurückgenommen werden und ruhend gestellt werden.
Mustertext (unter "Mein Profil")
8.3. Widerspruch TI ruhend stellen
Im Zweifel muss Klage erhoben werden gemäß unserem Vordruck und dabei um ruhendstellen gebeten werden.
Mustertext (unter "Mein Profil")
T2.1. TI-Klage ruhend stellen
Wir wissen, dass dies unbefriedigend ist, aber wir können nichts weiter machen, als die Musterklagen weiter zu führen.
Bei einigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits Klage erhoben haben, ist die Ruhestellung vor Gericht jetzt aufgehoben worden. Vom Gericht aufgefordert worden, eine Klage Begründung ein zu reichen. Hierzu ist meistens eine Frist festgelegt worden.
Die empfehlen wir, um Fristverlängerung zu bitten, damit sie die Klageschrift, sobald sie vorhanden ist und im Mitgliederbereich stehen wird einreichen können.
Mustertext (unter "Mein Profil")
TI.a. Antrag auf Fristverlängerung
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Klagebegründung für die neuen TI-Musterverfahren und Anträge auf Ruhendstellung an die KV
Die Klagebegründungen für laufende Verfahren sind jetzt fertig.
Gleichzeitig Begründungen, zum Beantragen des weiteren Ruhendstellen der Widersprüche bei der KV. Die Muster gibt es für ärztliche Psychotherapeuten (ÄP) und psychologischen Psychotherapeuten, bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PP/KJP)
Wir haben, nach dem wir immer wieder hören, dass wir die psychologischen Psychotherapeuten, bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gegenüber den ärztlichen Psychotherapeuten bevorzugen würden, diese an erste Stelle gestellt.
Die Aktenzeichen der Verfahren haben sich durch Zuständigkeitswechsel bei Gericht verändert und lauten nunmehr:
- S 2 KA 111/20 bzw. S 7 KA 111/20,
- S 6 KA 159/22,
- S 2 KA 19/21 bzw. S 7 KA 19/21.
Auf diese Verfahren kann Bezug genommen werden und darauf, dass die Klagebegründungen bei Gericht eingegangen sind und dort nun abgesichert vorliegen.
Verwenden Sie für
Laufende Klageverfahren, Begündung vom Gericht gefordert:
T2.1 TI-Klageargumentation ÄP
T2.2 TI-Klageargumentation PP/KJP
KV will Widersprüche nicht (mehr) ruhend stellen
8.2. Widerspruch TI ruhen ÄP
8.3. Widerspruch TI ruhen PP/KJP
Wie immer auf der Webseite in Ihrem Profil ("Mein Profil")
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KV-Online-Abrechnung mit dem DPNW KV-FlexNet
von Incas Medical als Ersatz zur online-Abrechnung ohne TI und ohne KV Connect
Auch weiterhin online abrechnen ohne TI: mit dem KV-FlexNet von unseren langjährigen Kooperationspartner INCAS Medical. Mehr Informationen
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Digitalisierung
Neue Förderrichtlinie: BMG will Patienten digital „fit“ machen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) setzt auf mehr digitale Gesundheitskompetenz und hat dazu eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Ziel ist es, Patienten besser auf die Digitalisierung der Versorgung vorzubereiten und ihnen den Zugang zu digitalen Angeboten im Gesundheitswesen zu erleichtern. Gefördert werden praxisnahe Projekte, die innovative Wege erproben, um Versicherte im Umgang mit digitalen Anwendungen zu unterstützen.
Bemerkenswert ist dabei die Stoßrichtung der Förderung: Im Mittelpunkt steht nicht die Entwicklung neuer technischer Lösungen, sondern die Frage, wie bestehende digitale Angebote bei den Menschen tatsächlich ankommen und sinnvoll genutzt werden können. Es geht also um Akzeptanz, Anwendung und Teilhabe.
Konkret richtet sich die Förderung auf Maßnahmen, die Patienten an digitale Versorgungsangebote heranführen – etwa an Telemedizin, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder zentrale Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA). Besonders gefragt sind nutzerorientierte Kommunikations- und Beratungskonzepte. Diese können zunächst analog beginnen, beispielsweise durch Schulungen oder lokale Austauschformate, und anschließend durch digitale Lernmaterialien oder Beratungsangebote ergänzt werden. Denkbar sind laut Förderrichtlinie auch ganz praktische Unterstützungsangebote, etwa Hilfen bei der Einrichtung und Nutzung der ePA direkt auf dem eigenen Endgerät oder Gruppenschulungen anhand konkreter Anwendungsbeispiele.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der aktiven Mitwirkung der Patienten in digitalisierten Versorgungsprozessen. Das BMG betont, dass digitale Versorgung oft neue Formen der Beteiligung erfordert. Gefördert werden deshalb Projekte, die Patienten gezielt dabei unterstützen, digitale Prozesse im Behandlungskontext besser zu verstehen und anzuwenden – etwa zur Verbesserung der Therapietreue, zur Vorbereitung auf Arztkontakte oder zur Klärung von Verständnisfragen.
Zugleich sollen neue Kommunikationsformate erprobt werden, um Digitalisierungsvorhaben verständlicher zu machen und Vorbehalte abzubauen. Dialogorientierte Ansätze und partizipativ entwickelte Materialien sind ausdrücklich erwünscht. Die Projekte sollen einen konkreten Nutzen für Patienten schaffen und bundesweit übertragbare Handlungsempfehlungen liefern. Auffällig ist zudem die politische Zielrichtung der Richtlinie: Die Vorhaben sollen idealerweise anschlussfähig an ein Primärversorgungssystem sein und die Leitidee „digital vor ambulant vor stationär“ unterstützen.
Damit die Ergebnisse belastbar und praktisch verwertbar sind, fordert das BMG eine begleitende Evaluation. Dabei sollen nicht nur gesundheitliche Effekte betrachtet werden, sondern auch patientenrelevante Erfahrungen, Fragen der Versorgungsgerechtigkeit und die Kosteneffektivität. Um den Praxisbezug zu stärken, ist zudem die Beteiligung mindestens einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Kommune vorgesehen; Kooperationen in Verbundprojekten werden ausdrücklich begrüßt.
Ein besonderes Augenmerk gilt Menschen mit unterschiedlichen digitalen Voraussetzungen. So nennt das BMG ausdrücklich Kooperationen zwischen Krankenkassen und kommunalen Einrichtungen wie Bibliotheken, Volkshochschulen oder Apotheken, um insbesondere digital weniger erfahrene Bevölkerungsgruppen besser zu erreichen.
Die geförderten Projekte sollen möglichst im vierten Quartal 2026 starten. Projektbeschreibungen können noch bis zum 6. Juli um 12:00 Uhr eingereicht werden. Für Organisationen im Gesundheitswesen, Kommunen und mögliche Projektpartner eröffnet die Richtlinie damit kurzfristig neue Fördermöglichkeiten.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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3. Praxistipps - Praxisverkauf
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Kartenlesegeräte
Biete Kartenlesegerät Orga 6041 und 6141
Kartenterminal zu verschenken:
ORGA 6000, zugelassen zur Gematik von Ingenico Healthcare, LAN Modul 6000.0, SN 44110424086213, da klebt ein zweiter Aufkleber drauf: ORGA 6041 HC 03020202030204, SN44110426083352
Kartenterminal auf VB abzugeben:
ORGA 6141 online, zugelassen zur Gematik, ingenico Healthcare, Artikelnummer 200681, SN 01400000020833, ORGA Protect bereits enthalten, Stationäres eHealth Kartenterminal für die deutsche Online-Telematikinfrastruktur
Preis: VB
Email: andieandi@gmx.de
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Biete Kartenlesegerät Orga 6041 L eKG/KVK
Ich biete: Kartenlesegerät Orga 6041 L eKG/KVK
Preis: VB
Email: praxis@praxis-huebschen.de
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Biete Kartenlesegerät Ingenico healthcare Orga 6141
Ich biete: Kartenlesegerät Ingenico healthcare Orga 6141
Preis: 50€
Email: krebs@gmx.de
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Praxishilfen
Lucoyo Praxisverwaltung günstiger für DPNW-Mitglieder
Exklusives Angebot für Mitglieder des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks
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Praxisverkauf
Musterverträge zum Praxisverkauf
Gibt es bei Euch Vordrucke oder Musterverträge zum Praxisverkauf?
Wir haben uns entschlossen, künftig unseren Mitgliedern einen Mustervertrag zur Verfügung zu stellen.
Wir raten jedoch, den Vertrag juristisch prüfen zu lassen, um Ihre persönliche Situationen abbilden zu können.
Der Mustervertrag steht auf der Webseite im Downloadbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Psych. Dieter Adler
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Praxisinventar
ADOS 2, Modul 4 gesucht
Ich suche: ADOS 2, Modul 4: Stimulusmaterial für die Testung von Erwachsenen
Preis: VB
Email: cfbprax@aol.com
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Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche
Übersicht Praxisangebote, Gesuche, Stellenangebote
Praxisangebote:
Langerwehe 1/2 Sitz
Böblingen Nachfolge
Altenkirchen 1/2 Sitz
Amberg 1/2 KJP Sitz
Glienicke 1/2 Sitz
Bochum 1/2 Sitz
Balingen 1/2 Sitz
Erding 1/2 Sitz
Freiburg 1/2 KJP Sitz
Nienburg/Weser 1/2 Sitz
Bielefeld Jobsharing / Nachfolge
Düsseldorf 1/2 Sitz
Remscheid 1/2 oder 1 Sitz
Bonn 1/2 Sitz
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Praxisgesuche:
Rhein-Main-Gebiet 1/2 Sitz
Bodensee Jobsharing / Altersteilzeit 1/2 Sitz
Euskirchen - Einzelpraxis 1 Sitz
Köln-Sülz / Lindenthal / Klettenberg oder Zollstock neuer Praxisraum
Bonn-Pützchen neue Büroräume
Stellenangebote
Haan VT (max. 24h pro Woche)
Iserlohn Teilzeit 8-16 Stunden möglich
Sinsheim 1/2 Sitz (VT, Trauma, EDMR Schwerpunkt)
Ettlingen 1/2 Sitz
Oberfranken VT 1/2 Sitz
Düsseldorf Düsseltal KJP (VT, TP, AP oder Systemische)
Köln-Weiden VT, TP, AP, Gruppe (20h)
Bonn VT 1 Sitz (Sitzverlegung)
Steinfurt VT 1/2 Sitz
Ibbenbüren VT (Thema ADHS & Neurodivergenz)
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Praxisvermietung
Hilden ca. 20 und 15 qm zur Mitnutzung (2 Praxisräume)
Düsseldorf ca. 16 qm zur Untermiete (Praxisraum)
Wuppertal-Elberfeld (zwei Therapieräume)
Oberhausen ca. 60 qm (auch zum Verkauf)
Troisdorf ca. 13 qm ab 01.07.26 (Praxisraum)
Düsseldorf-Pempelfort ab 01.07.26 (Praxisraum)
Wiesbaden ca. 18 qm zur Untermiete (Praxisraum)
Weitere Details und wie Sie selbst etwas eintragen können:
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4. Vermischtes
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Humor
DPNW-Kompakt Satirisches Lexikon - Was ist KI?
KI ist die Abkürzung für künstliche Intelligenz. KI hat die offizielle Aufgabe, Menschen beim Denken zu unterstützen. Die tatsächliche Aufgabe liegt in der langsamen Verringerung der Denkfähigkeit bis zur Abschaffung des menschlichen Denkvermögens. Kritiker befürchten, dass sich die Menschheit dadurch abschaffen wird, was völlig richtig ist. Allerdings nicht dadurch, dass die KI die Weltherrschafft übernimmt, wie es verschiedene Verschwörungstheoretiker behaupten (die ist bekanntlich bereits für Donald Trump reserviert), sondern dadurch, dass die Menschheit aufhört zu denken und der KI das Denken und jede Entscheidung überlässt. Die KI wird dadurch in ihren oft falschen Entscheidungen und unsinnigen Antworten selbstverstärkt, was die Fehlerzahl und die Anzahl unbrauchbarer oder unsinniger Antworten erhöht.
Schon heute kommen in vielen Antworten der KI merkwürdige Konteradmiräle vor, die bei einer partiellen Mondfinsternis Tsunamis auf dem K2 zur Folge haben und um deren Folgen in Baden-Württemberg abzumildern, empfiehlt der Bundesverband der Waschmittelhersteller, Unterhosen nicht vor dem Frühstück zu waschen.
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Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
Belegexemplare
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir freuen uns sehr über Belegexemplare zur Rezension.
Nur zwei Bitten:
1. Bitte senden Sie uns nur ein PDF-Exemplar zu.
2. Wenn wir Ausschnitte veröffentlichen sollen, bitte eine Office-Datei.
Danke. Bitte senden Sie es an
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Vermischtes
Neuer Persönlichkeitstyp? Bin ich otrovertiert?
Zwischen Introversion, Extraversion und dem Gefühl, nie ganz dazuzugehören
Bin ich eher introvertiert oder extrovertiert? Diese Frage beschäftigt viele Menschen – und längst reicht die klassische Einteilung manchen nicht mehr aus. Ein neuer Begriff sorgt derzeit für Aufmerksamkeit: die sogenannte „Otroversion“. Er beschreibt Menschen, die sich zwar sozial kompetent und gesellig erleben, sich innerlich jedoch oft nicht wirklich zugehörig fühlen.
Doch was steckt psychologisch hinter solchen Persönlichkeitstypen – und wie hilfreich sind diese Zuschreibungen überhaupt?
Die Unterscheidung zwischen Introversion und Extraversion gehört zu den bekanntesten Konzepten der Persönlichkeitspsychologie. Geprägt wurde sie vom Schweizer Psychoanalytiker Carl Gustav Jung. Extravertierte Menschen richten ihre Aufmerksamkeit und Energie eher nach außen. Sie gelten häufig als gesellig, aktiv und kontaktfreudig. Introvertierte Menschen hingegen verarbeiten Eindrücke stärker nach innen, schätzen Ruhe und kleinere, vertraute soziale Kontexte.
Wichtig dabei: Es handelt sich nicht um starre Kategorien. Psychologen betonen, dass Introversion und Extraversion eher zwei Pole eines Spektrums beschreiben. Die meisten Menschen bewegen sich irgendwo dazwischen. Auch häufige Missverständnisse greifen zu kurz: Introvertiert zu sein bedeutet nicht automatisch schüchtern oder sozial unsicher zu sein, ebenso wenig sagt Extraversion etwas über Oberflächlichkeit aus.
Neu hinzugekommen ist nun der Begriff der „Otroversion“, geprägt durch ein Buch des Psychiaters Rami Kaminski. Gemeint sind Menschen, die sich weder eindeutig introvertiert noch extrovertiert erleben und vor allem das Gefühl kennen, in Gruppen nie ganz dazuzugehören. Sie beobachten soziale Situationen eher aus einer gewissen Distanz, erleben sich als unabhängig und kreativ, ohne sich selbstverständlich als Teil eines „Wir“ zu empfinden.
Allerdings mahnen Fachleute zur Vorsicht: Wissenschaftlich etabliert ist der Begriff bislang nicht. Während Introversion und Extraversion als gut erforschte Persönlichkeitsmerkmale gelten, handelt es sich bei der Otroversion bislang eher um ein populärpsychologisches Konzept. Das Gefühl von Anderssein oder Nicht-Zugehörigkeit ist keineswegs neu – neu ist vor allem das Etikett.
Bleibt die Frage: Helfen uns solche Persönlichkeitstypen überhaupt weiter? Hier gehen die Einschätzungen auseinander. Manche Psychologen warnen davor, Menschen vorschnell in Schubladen einzuordnen. Wer sich selbst oder andere ausschließlich über Typen beschreibt, blendet soziale Erfahrungen, Lebensgeschichte und individuelle Entwicklung leicht aus.
Gleichzeitig kann Wissen über die eigene Persönlichkeit durchaus hilfreich sein. Wer besser versteht, was Energie gibt oder erschöpft, wie soziale Situationen erlebt werden oder welche Bedürfnisse im Alltag wichtig sind, kann Arbeit, Beziehungen und Erholung bewusster gestalten.
Problematisch wird es dort, wo Persönlichkeit zur Begrenzung wird. Nach dem Motto: „Ich bin eben introvertiert, deshalb halte ich keine Vorträge“ entstehen schnell selbsterfüllende Prophezeiungen. Persönlichkeit erklärt Verhalten – sie sollte es aber nicht festschreiben.
Denn auch wenn Persönlichkeitsmerkmale zu einem erheblichen Teil genetisch geprägt sind, bedeutet das nicht, dass Veränderung unmöglich wäre. Experten sprechen von moderaten, aber realistischen Entwicklungsmöglichkeiten. Wer sich etwa mehr soziale Sicherheit oder Offenheit wünscht, kann neue Verhaltensweisen schrittweise trainieren, eigene Grenzen erweitern und neue Erfahrungen sammeln – oft unterstützt durch professionelle Begleitung.
Fazit: Ob introvertiert, extrovertiert oder vielleicht „otrovertiert“ – Persönlichkeitstypen können Orientierung bieten, sollten aber nie zur endgültigen Selbstbeschreibung werden. Menschen sind komplexer als jedes Etikett. Entscheidend ist nicht, in welche Kategorie man passt, sondern wie gut man versteht, was einem selbst guttut und Entwicklung ermöglicht.
gefunden bei geo.de:
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Jugendliche rauchen wieder öfter: Warum klassische Prävention nicht mehr ausreicht
Lange galt das Rauchen unter Jugendlichen als Auslaufmodell. Über Jahre hinweg sanken die Zahlen kontinuierlich, Präventionskampagnen schienen zu wirken, Zigaretten verloren ihr Image als Symbol von Freiheit oder Coolness. Doch aktuelle Daten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zeigen eine besorgniserregende Trendwende: Fast jeder zehnte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren rauchte im vergangenen Jahr. 2021 lag der Anteil noch deutlich niedriger.
Diese Entwicklung macht deutlich, dass die bisherigen Strategien an ihre Grenzen stoßen. Werbeverbote, Schockbilder auf Verpackungen und höhere Preise haben zweifellos Wirkung gezeigt. Doch sie erreichen junge Menschen offenbar nicht mehr in gleichem Maße wie früher. Ein Grund dafür liegt darin, dass sich der Nikotinkonsum verändert hat. Die klassische Zigarette steht längst nicht mehr allein im Mittelpunkt. E-Zigaretten und Einweg-Vapes haben das Rauchen neu inszeniert – bunt, süßlich, technisch modern und eingebettet in eine Lifestyle-Ästhetik.
Vor allem soziale Medien spielen dabei eine entscheidende Rolle. Auf Plattformen wie TikTok oder Instagram präsentieren Influencer das Dampfen oft beiläufig als Teil eines attraktiven Alltags. Was früher nach verrauchten Kneipen roch, erscheint heute clean, stylisch und harmlos. Jugendliche begegnen diesen Bildern täglich – in einem Umfeld, in dem staatliche Präventionsbotschaften häufig als moralische Belehrung wahrgenommen werden und an Wirkung verlieren.
Die gesundheitlichen Risiken verschwinden dadurch allerdings nicht. Wer mit süß aromatisierten E-Zigaretten beginnt, greift später häufig leichter zur klassischen Tabakzigarette. Damit steigt das Risiko für Nikotinabhängigkeit ebenso wie für schwere Folgeerkrankungen – von Krebs über Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu chronischen Atemwegsproblemen.
Politische Gegenmaßnahmen sind deshalb wichtig. Das geplante Verbot von Einweg-Vapes und steigende Tabaksteuern gehen in die richtige Richtung. Auch Forderungen nach einem Verbot besonders jugendaffiner Aromen verdienen Aufmerksamkeit. Länder wie Dänemark zeigen bereits, dass strengere Regeln möglich sind.
Doch Regulierung allein wird nicht genügen. Prävention muss stärker dort stattfinden, wo Jugendliche tatsächlich erreichbar sind – in digitalen Räumen. Es braucht zeitgemäße Kampagnen, die Mythen rund um das vermeintlich „saubere Dampfen“ entlarven und glaubwürdig kommunizieren.
Gleichzeitig lohnt ein Blick auf die Ursachen hinter der Entwicklung. Die vergangenen Jahre waren für viele junge Menschen von Unsicherheit geprägt: Pandemie, Klimakrise, wirtschaftliche Sorgen und Kriegserfahrungen in Europa haben psychische Belastungen verstärkt. Studien weisen darauf hin, dass psychische Erkrankungen unter Jugendlichen zunehmen. Nikotin verspricht in Stresssituationen kurzfristige Entlastung und kann zur scheinbar einfachen Bewältigungsstrategie werden.
Wer Jugendliche dauerhaft vom Rauchen und Dampfen fernhalten will, muss deshalb mehr tun, als Produkte zu regulieren. Es braucht Angebote, die junge Menschen dabei unterstützen, mit Stress, Ängsten und Leistungsdruck gesund umzugehen. Denn der Griff zur Zigarette entsteht nicht im luftleeren Raum – er wird dort attraktiv, wo Belastung wächst und Perspektiven fehlen.
gefunden bei rnd.de:
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Elon Musk und die Machtfrage der Zukunft
Elon Musk plant nicht weniger als die Neuordnung der Welt. Seine Vision reicht weit über Elektroautos und Raketen hinaus: Roboter sollen künftig arbeiten, künstliche Intelligenz Wohlstand erzeugen, SpaceX den Weltraum wirtschaftlich erschließen und Tesla zu einem globalen Robotikunternehmen werden. Während Anleger jubeln und Investoren Milliarden wetten, wächst zugleich die Sorge vor einer Machtkonzentration historischen Ausmaßes.
Der geplante Börsengang von SpaceX markiert dabei eine neue Eskalationsstufe. Das Raumfahrtunternehmen, das bereits heute den Großteil der US-Raketenstarts kontrolliert und mit Starlink eine weltumspannende Satelliteninfrastruktur betreibt, könnte mit bis zu zwei Billionen Dollar bewertet werden. Musk würde endgültig zum dominierenden Akteur eines technologischen Ökosystems aufsteigen, das Kommunikation, Mobilität, künstliche Intelligenz und sogar geopolitische Handlungsfähigkeit miteinander verbindet.
Was zunächst wie Science-Fiction klingt, folgt einer klaren Strategie. Tesla sammelt über seine Fahrzeuge Daten für autonome Systeme. SpaceX baut die Infrastruktur im Orbit. Musks KI-Firma xAI soll die Steuerung intelligenter Maschinen übernehmen. In seiner Vorstellung entsteht eine Zukunft, in der humanoide Roboter arbeiten, Menschen ein Grundeinkommen erhalten und wirtschaftlicher Mangel überwunden wird. Musk spricht vom „Ende der globalen Armut“ durch KI und Robotik.
Doch die große Verheißung hat eine Kehrseite. Kritiker warnen vor einer Welt, in der nicht demokratische Institutionen, sondern private Konzerne die Grundlagen gesellschaftlicher Teilhabe kontrollieren. Wer Kommunikation, Energie, Mobilität und künstliche Intelligenz besitzt, kontrolliert am Ende womöglich auch politische Souveränität. Der Historiker Quinn Slobodian spricht in diesem Zusammenhang von „Souveränität als Dienstleistung“: Staaten kaufen ihre Handlungsfähigkeit zunehmend bei Unternehmen wie SpaceX ein und machen sich dadurch abhängig.
Die Warnungen kommen nicht nur aus Wissenschaft und Politik, sondern auch aus Musks direktem Umfeld. Ehemalige Mitarbeiter berichten von einer Unternehmenskultur, die von extremem Leistungsdruck, Grenzüberschreitungen und einem autoritären Führungsstil geprägt sei. Mehrere Verfahren gegen SpaceX wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen laufen weiterhin. Musk weist sämtliche Vorwürfe zurück.
Gleichzeitig bleibt unbestreitbar: Musk hat mehrfach erreicht, was Experten zuvor für unmöglich hielten. Wiederverwendbare Raketen galten einst als Fantasie – heute sind sie Realität. Tesla zwang eine ganze Industrie zur Elektrifizierung. Genau darin liegt seine besondere Wirkungsmacht: Viele Menschen trauen ihm inzwischen selbst das Unwahrscheinliche zu.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht mehr, ob Elon Musk erfolgreich sein wird. Sondern wie viel Macht eine einzelne Person über die technologische Zukunft der Menschheit besitzen sollte. Denn je stärker Staaten, Märkte und Gesellschaften von wenigen privaten Infrastrukturen abhängig werden, desto drängender wird die Frage nach demokratischer Kontrolle.
Die Zukunft, die Musk entwirft, verspricht Überfluss und Fortschritt. Doch sie stellt zugleich eine Grundsatzfrage: Wer gestaltet die Welt von morgen – demokratische Gesellschaften oder eine kleine Gruppe globaler Technokapitalisten?
gefunden bei spiegel.de:
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5. DPNW - Angebote
Elektronische Projekte im DPNW
Derzeit haben wir u.a. diese Projekte realisiert:
- "Psyktat", sicheres Diktieren mit verschlüsselter Diktiersoftware
- "Psychowolke", die Plattform an der Daten und Kommunikation sicher aufgehoben sind
- "Psoom, die eigene Video- und Konferenzsoftware
- "Gockelsuche", eine eigene Suchmaschine, die nicht trackt
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Sicheres Diktieren - Diktate umsetzen mit KI
Nach längeren Tests haben wir unsere erste KI zur Nutzung freigegeben. Sie können diktierte Texte von digitalen Diktiergeräten in allen gängigen Dateiformaten in Texte umsetzen.
Mehr zum Thema:
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Rechtsschutzversicherung für Psychotherapeuten
Günstige Rechtsschutzversicherung für psychotherapeutische Praxen 25% günstiger
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Mitgliedschaft im DPNW
Wenn Ihnen der Newsletter und unsere Arbeit gefällt, unterstützen Sie unsere Arbeit und treten dem Netzwerk bei. Wir sind ein anerkannter Berufsverband für psychotherapeutisch Tätige. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Mitgliedschaft gibt es ab 12,50 €/Monat, für PIA/PIW/Studierende der Psychologie/Psychotherapie kostenlos.
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Vorteile als Mitglied im DPNW
Personalisierte Musterdokumente
- alle Widerspruchsmuster mit und ohne TI-Kürzung
- Widerspruchsmuster Honorarbescheide
bekommen Sie jedes Quartal automatisch zugesendet.
- Patienteninformationen zur ePA
- Widerspruchsformulare gegen die ePA
Rechtsgutachten
- Pflichtmitteilung freie Termine an Terminservicestellen
Beratung und Hilfe
- Beratung durch unseren TI-Support und Test der Praxis-IT
- Kostenlose Erstberatung durch unsere Justiziar
- Kostenlose Musterklagen
- günstige Rechtsschutzversicherung
Praxis-Software
- bis zu 470 Euro sparen mit der Praxisverwaltungssoftware Smarty
Anleitungen und Bücher
- Mustertexte z.B. Datenschutz DGSVO, Steuer (GODB), Praxissoftware
- Sondereditionen von Büchern aus dem Netzwerk-Verlag
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Mitglieder werben Mitglieder
Überzeugen Sie eine Kollegin, einen Kollegen unserem wachsenden Netzwerk beizutreten – wir spenden für jedes geworbene neue Mitglied 50 € für den Klage-Fonds zur Finanzierung der Muster-Klagen/Verfassungsbeschwerden oder ein tolles Geschenk!
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Legen Sie etwas oben drauf – Ihr Plus fürs Netzwerk!
Sie sind bereits Mitglied und wollen die Arbeit des Netzwerks noch stärker unterstützen?
Dann stocken Sie Ihren Beitrag ein wenig auf:
von 150 € auf 180 € pro Jahr (Fördermitgliedschaft)
oder von 180 € auf 240 € pro Jahr (Unterstützungsmitgliedschaft).
Ein zusätzlicher Beitrag von 30 € oder 60 € im Jahr ist für den Einzelnen überschaubar – für die Netzwerkarbeit aber eine enorme Hilfe.
Als Dank fließen für jede Aufstockung 30 € in den Klage-Fonds, mit dem wir Musterklagen und Verfassungsbeschwerden finanzieren.
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Angebote des Netzwerkverlags
Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.
Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Was das bedeutet, steht in der Broschüre.
Für Mitglieder des Netzwerks kostenlos im Downloadbereich verfügbar (einloggen nicht vergessen).
Anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wir es für 4,99 € zur Verfügung:
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Angebote des Netzwerkverlags
Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.
Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Was das bedeutet, steht in der Broschüre.
Für Mitglieder des Netzwerks kostenlos im Downloadbereich verfügbar (einloggen nicht vergessen).
Anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wir es für 4,99 € zur Verfügung:
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The Missing Manual - Das Handbuch der weniger bekannten und unbekannten psychotherapeutischen Interventionen
"Wer liebt, was er tut, wird nie wieder arbeiten müssen.“ Ein kluger Aphorismus, der Konfuzius zugeschrieben wird.
Unentdeckte Schätze der psychotherapeutischen Praxis
Das Buch, besonders geeignet für angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, steckt voller Erfahrungen. Adler, langjähriger Psychoanalytiker, Lehrtherapeut und Supervisor, befasst sich mit Fragen, die Sie in der Ausbildung und im Therapiealltag wirklich beschäftigen. Fragen nach dem Umgang mit bestimmten (Ausnahme-)Situationen sind die am häufigsten gestellten.
Erfahren Sie zum Beispiel, wie man sich mit Hochgeschwindigkeit entschleunigt, die Zweimeinungsmethode anwendet oder mit Halbwahrheiten in der Therapie umgeht. Entdecken Sie auch, wie ein gesundes Maß an Egoismus im therapeutischen Kontext hilfreich sein kann. Es gibt mehr als das, was Therapeutinnen und Therapeuten in ihrer Ausbildung lernen. Das Buch schließt eine Lücke, die herkömmliche theorielastige Lehrbücher offen lassen.
Einzigartig als »Lehrbuch«: Lebendige Praxis statt graue Theorie
Nehmen Sie die Abkürzung: Wie man seine psychotherapeutische Identität schneller findet
Neu aufgelegt:
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Test der Praxis-Verwaltungssysteme
Welches Praxis-Verwaltungssystem ist gut? Dazu haben wir Nutzer befragt und unsere Experteneinschätzung einfließen lassen. Wir haben auf zwei wesentliche Punkte geachtet:
1. Bedienungsfreundlichkeit
2. Kundenservice
Getestet und bewertet wurden: Elefant, Smarty, PsyPrax, Psychodat, Epikur, Medatixx, Turbomed
Die vollständige Auswertung können DPNW-Mitglieder im Downloadbereich kostenlos herunterladen.
Für Nichtmitglieder bieten wir die 43seitige und sehr umfangreiche Dokumentation zum Preis von 3,99 € an.
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EU Datenschutzgrundverordnung - das Paket für psychotherapeutische Praxen
Das EU Datenschutzgrundverordnung Paket - Psychotherapeutische Praxis ist eine komplette Sammlung von Vordrucken, Mustertexten und Anleitungen zum Erfüllen der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in psychotherapeutischen Praxen. Mit minimalem Aufwand können die umfangreichen Anforderungen rasch erfüllt werden.
Inhalt
1. Beschreibung der Anforderungen psychotherapeutische Praxen an die Datenschutzgrundverordnung
2. Vordrucke, Formulare, Anleitungen zum schnellen Ausfüllen
2.1. Praxis
- Datenschutzerklärungen Webseite
- Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzbeauftragter benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
- Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten
- Zusammenstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
- Prüfvorgaben für ADV-Verträge mit Dienstleistern, IT, Labor mit Musterbrief, der die Überprüfung erfüllt
- Datenschutzfolgeabschätzung
- Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzfolgeabschätzung benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
- interne Datenschutzrichtlinie
2.2. Patienten und Beschäftigte
- Verpflichtungserklärung für Beschäftigte
- Schlüsselübergabeprotokoll
- Aufklärungsmerkblatt für gesetzlich versicherte Patienten
- Einverständniserklärung für privat versicherte Patienten
- Einverständniserklärung für Beschäftigte
2.3 Sonstiges
- Verzeichnis der zuständigen Datenschutzbehörden
- Checkliste Auftragsvergabeverträge
- Hinweise Auftragsvergabe
- Checkliste Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
- Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht Datenschutz
- Hinweise Auftragsvergabe
Preis 25 €
Downloadversion, Postversand nicht möglich:
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Hilfen zum Ausfüllen
Hinweis: Wir können keine Haftung für Ihre DSGVO-Texte übernehmen. Die Muster stellen lediglich Arbeitshilfen dar. Mit dem Kauf erkennen Sie dies an.
Und: Wir können keine Unterstützung beim Ausfüllen der Muster geben.
Rechtlicher Hinweis: Die Verwendung des Datenschutzpaketes ist für eine Praxis gestattet.
Weitergabe ist nicht zulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Bitte bedenken Sie, dass dahinter eine Menge Arbeit steckt. Hier finden Sie Videos mit Ausfüllhilfen zur DSGVO:
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Gesundheitsdaten online
Gesundheitsdaten online - Elektronische Patientenakte und Telematik
In diesem Buch geht es um ein heikles Thema, das jeden gesetzlich versicherten Bundesbürger betrifft: die Gesundheitsdaten. Bisher in der Arztpraxis vor Fremdzugriff geschützt, sollen Gesundheitsdaten – und damit sind Diagnosen, Befunde, Untersuchungsergebnisse, Medikationspläne gemeint – nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei den Krankenkassen selbst statt in den Arztpraxen gespeichert als „elektronische Patientenakte” gespeichert werden.
Als Buch (14,99 €)
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eBook
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Telematik: anschließen lassen ja oder nein
Entscheidungshilfen für Behandler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten)
Soll ich mich anschließen lassen oder nicht – eine für viele quälende Frage, die die meisten spontan mit Nein beantworten würden. Preis: 3,99 €
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Ebook
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Mitgliederfragen
Meine Mitgliedsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich weder auf der Homepage in meinem Profil noch in der Korrespondenz mit Ihnen meine Mitgliedsnummer ersehen.
Antwort: Liebe Kollegin
Steht immer in der Rechnungsnummer:
Re-2023-3309-0001
Re-Jahr-Mitgliedsnummer-Rechnung
Hier 3309.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Psych. Dieter Adler
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6. Redaktionelles
Der Freitagsnewsletter
Unser "Freitags Newsletter" hat einen großen Verbreitungsgrad. Mehr als 13.000 Kolleginnen und Kollegen haben ihn abonniert. Er blickt auf eine mehrjährige Tradtition zurück: jeden Freitag erscheint er mit neuesten Informationen für den Praxisalltag, beruflichen Entwicklungen, pollitischen Informationen, Buchtipps und der Möglichkeit zum kollegialen Austausch.
Sie können beitreten, in dem Sie den Newsletter abonnieren. Der Bezug ist kostenlos verpflichtet Sie zu nichts! Die Adressen werden nicht zu Werbezwecken benutzt oder weiter verkauft!
Bitte senden Sie den Newsletter gerne weiter – je mehr Kollegen er erreicht, desto besser!
Alles, was ich Ihnen geschrieben habe, wurde sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Gewähr übernommen werden. Bitte zögern Sie nicht, zu korrigieren, diskutieren, kritisieren. Das hält den Austausch lebendig.
Wenn Sie mir schreiben wollen, freue ich mich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht jede Email beantworten kann. Wir versuchen auf die Fragen im Newsletter einzugehen, dann haben alle etwas davon!
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Artikel im Newsletter - Redaktionstermine
Bitte beachten Sie die Redaktionstermine für die nächsten Newsletter:
Hinweis:
Wir können nicht alle Zuschriften und Anfragen übernehmen. Lesen aber alle.
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Impressum
Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
- Kollegennetzwerk-Psychotherapie -
Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger
Vertreten durch den Vorstand:
1. Vorsitzender Dipl.-Psych. Dieter Adler
2. Vorsitzende Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner
Karmeliterstr. 1c
53229 Bonn
Chefredakteur: Dipl.-Psych. Dieter Adler
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Verwendung unserer Texte
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Keine Abmahnung ohne Kontakt!
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