Kollegennetzwerk Psychotherapie
Freitags-Newsletter 23.10.2026


Newsletter des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks – Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger

Verwendungshinweis:

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Schlagzeilen:
Was Psychotherapeuten, Ameisen und rüde Gärtner gemeinsam haben
Neues Format des Newsletters: Wir probieren etwas aus
95 Thesen – GeBeDi-Thesenanschlag am 29. Oktober
Sicherheitslücken entdeckt: Auch Praxiswebseiten können betroffen sein
Sicherheitslücken bei Praxiswebseiten: DPNW veröffentlicht ausführliche Handlungsempfehlung
Die Folgen des GKV-Sparpakets: Korrekturen beschlossen – das Grundproblem bleibt
SPD fordert verbindliche Termingarantie
Psychotherapeutenhonorare stiegen im dritten Quartal 2024
Neue BKK-Studie: Digitalisierung ist nicht automatisch ein Fortschritt
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Editorial

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Veränderung ist möglich. Das sagen wir unseren Patienten häufig, und meistens meinen wir es sogar ernst. Da können wir gelegentlich auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb testen wir ein neues Newsletterformat: übersichtlicher, stärker gebündelt und mit einem schnellen Einstieg für diejenigen, deren Freitag bereits ohne unsere Nachrichten ausreichend gefüllt ist. Wer die bisherige ausführliche Form bevorzugt, kann sie weiterhin herunterladen. Wir ändern also etwas und lassen Ihnen die Wahl. Vielleicht wäre das auch einmal ein interessantes Modell für die Gesundheitspolitik.

Dort ist die Begeisterung für Veränderungen bekanntlich groß. Besonders dann, wenn andere sie umsetzen, finanzieren und ihren Patienten erklären müssen. Die SPD fordert nun eine verbindliche Garantie für Facharzttermine. Grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, bei Dringlichkeit schneller. Das ist ein schönes Versprechen. Ich hätte nur gerne gewusst, wo die zusätzlichen Behandlungsstunden herkommen sollen. Ein Therapieplatz entsteht schließlich nicht dadurch, dass man seine Bereitstellung gesetzlich erwartet. Sonst könnten wir auch beschließen, dass Depressionen künftig innerhalb von drei Wochen abklingen müssen. Bei dringlichem Bedarf selbstverständlich früher.

Gleichzeitig wird darüber diskutiert, wie viele Behandlungsfälle Hausärzte künftig abschließend versorgen sollen. Achtzig Prozent stehen im Raum. Solche Zahlen sehen auf politischen Papieren ausgesprochen ordentlich aus. Die Patienten sind leider weniger ordentlich verteilt. Sie kommen mit unterschiedlichen Erkrankungen, komplexen Verläufen und gelegentlich sogar mit mehr als einem Problem. Gute Versorgung braucht deshalb Zusammenarbeit und fachliche Entscheidungen. Eine Quote ersetzt beides nicht.

Bei der Budgetierung der Psychotherapie gibt es inzwischen wichtige Korrekturen. Das sollten wir anerkennen. Aber die Ausnahmen beseitigen das Grundproblem für die Versorgung Erwachsener nicht. Wir werden deshalb weiter dafür eintreten, die gesamte ambulante Psychotherapie ausreichend und extrabudgetär zu finanzieren. Wer kürzere Wartezeiten fordert, muss die vorhandene Behandlungszeit auch verlässlich bezahlen.

Ein zweiter Schwerpunkt dieser Ausgabe ist die Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur. Die aktuellen PHP-Sicherheitslücken können auch Praxiswebseiten betreffen. Bitte lassen Sie Ihre Internetseite überprüfen. Sie müssen dafür nicht selbst zum Programmierer werden. Aber Sie sollten wissen, wer sich um die technische Wartung kümmert und ob die notwendigen Aktualisierungen tatsächlich erfolgt sind. Unsere Handlungsempfehlung und die Checkliste sollen Ihnen dabei helfen.

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Während Sicherheitslücken und technische Ausfälle erneut Arbeit verursachen, fordert eine neue Studie im Auftrag des BKK Dachverbandes, den tatsächlichen Nutzen der Digitalisierung genauer zu betrachten. Mehr Technik allein macht die Versorgung eben noch nicht besser. Entscheidend ist, ob sie Patienten hilft, Praxen entlastet und verantwortbar mit Daten und Ressourcen umgeht.

Genau darum geht es unserer Initiative GeBeDi. Am kommenden Donnerstag, dem 29. Oktober, stellen wir in Berlin unser Konzept vor. Vormittags bei einer Pressekonferenz, nachmittags mit 95 Thesen am Bundesgesundheitsministerium. Wir wollen zeigen, wie eine Digitalisierung aussehen kann, die sich an der Behandlung orientiert und die Vertraulichkeit unserer Patienten respektiert. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Besonders freuen wir uns natürlich über Kollegen, die vor Ort mit uns ein Zeichen setzen.

Und weil nicht alle Fragen an einer Ministeriumstür geklärt werden können, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jan Moeck am 4. November in unserer Online-Sonderveranstaltung die Folgen des GKV-Spargesetzes für unsere Praxen. Bringen Sie Ihre Fragen mit. Sollte Ihr zugesandter Zugangslink streiken, finden Sie den alternativen Weg über unsere Startseite.

Zum Schluss noch ein Hinweis auf meine Gedanken über Ameisen und rüde Gärtner. Es geht um die bemerkenswerte Fähigkeit unseres Berufsstands, nach jedem gesundheitspolitischen Spatenstich weiterzuarbeiten und die Schäden möglichst geräuschlos zu reparieren. Das spricht für unser Verantwortungsgefühl. Es sollte allerdings nicht als Einladung zum nächsten Spatenstich verstanden werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende. Und uns allen etwas mehr Mut zur Veränderung – auch dort, wo wir sie selbst gestalten können.

Ihr
Kollege
Dieter Adler


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Die Themen heute:

Editorial und Nachrichten in eigener Sache
Dieter Adlers Gedanken zur Psychotherapie
In eigener Sache
Topthema • Gravierende Sicherheitslücken im Internet
Primärarztsystem und Patientensteuerung
Gesundheitsdatenausnutzungsgesetz GeDIG

1. Psychotherapie
Presseschau
Mustertexte
DPNW-Fortbildungen
Beratung und Unterstützung
Neues Qualitätssicherungsverfahren
Versorgung
Prävention
Umfragen
Intervisionsgruppen
Honorare
Forschung
Fortbildungen

2. Datenschutz - Digitalisierung
GeBeDi: Gesundheit besser digitalisieren
Elektronische Patientenakte
Künstliche Intelligenz
Datensicherheit
Datenhandel
Digitalisierung
Datenlecks

3. Praxistipps - Praxisverkauf
Praxistipps
Praxisverkauf
Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche

4. Vermischtes
Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
Vermischtes

5. DPNW - Angebote
Mitgliedschaft im DPNW
Angebote des Netzwerkverlags
Mitgliederfragen

6. Redaktionelles


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Editorial und Nachrichten in eigener Sache



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Veränderung ist möglich. Das sagen wir unseren Patienten häufig, und meistens meinen wir es sogar ernst. Da können wir gelegentlich auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb testen wir ein neues Newsletterformat: übersichtlicher, stärker gebündelt und mit einem schnellen Einstieg für diejenigen, deren Freitag bereits ohne unsere Nachrichten ausreichend gefüllt ist. Wer die bisherige ausführliche Form bevorzugt, kann sie weiterhin herunterladen. Wir ändern also etwas und lassen Ihnen die Wahl. Vielleicht wäre das auch einmal ein interessantes Modell für die Gesundheitspolitik.

Dort ist die Begeisterung für Veränderungen bekanntlich groß. Besonders dann, wenn andere sie umsetzen, finanzieren und ihren Patienten erklären müssen. Die SPD fordert nun eine verbindliche Garantie für Facharzttermine. Grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, bei Dringlichkeit schneller. Das ist ein schönes Versprechen. Ich hätte nur gerne gewusst, wo die zusätzlichen Behandlungsstunden herkommen sollen. Ein Therapieplatz entsteht schließlich nicht dadurch, dass man seine Bereitstellung gesetzlich erwartet. Sonst könnten wir auch beschließen, dass Depressionen künftig innerhalb von drei Wochen abklingen müssen. Bei dringlichem Bedarf selbstverständlich früher.

Gleichzeitig wird darüber diskutiert, wie viele Behandlungsfälle Hausärzte künftig abschließend versorgen sollen. Achtzig Prozent stehen im Raum. Solche Zahlen sehen auf politischen Papieren ausgesprochen ordentlich aus. Die Patienten sind leider weniger ordentlich verteilt. Sie kommen mit unterschiedlichen Erkrankungen, komplexen Verläufen und gelegentlich sogar mit mehr als einem Problem. Gute Versorgung braucht deshalb Zusammenarbeit und fachliche Entscheidungen. Eine Quote ersetzt beides nicht.

Bei der Budgetierung der Psychotherapie gibt es inzwischen wichtige Korrekturen. Das sollten wir anerkennen. Aber die Ausnahmen beseitigen das Grundproblem für die Versorgung Erwachsener nicht. Wir werden deshalb weiter dafür eintreten, die gesamte ambulante Psychotherapie ausreichend und extrabudgetär zu finanzieren. Wer kürzere Wartezeiten fordert, muss die vorhandene Behandlungszeit auch verlässlich bezahlen.

Ein zweiter Schwerpunkt dieser Ausgabe ist die Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur. Die aktuellen PHP-Sicherheitslücken können auch Praxiswebseiten betreffen. Bitte lassen Sie Ihre Internetseite überprüfen. Sie müssen dafür nicht selbst zum Programmierer werden. Aber Sie sollten wissen, wer sich um die technische Wartung kümmert und ob die notwendigen Aktualisierungen tatsächlich erfolgt sind. Unsere Handlungsempfehlung und die Checkliste sollen Ihnen dabei helfen.

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Während Sicherheitslücken und technische Ausfälle erneut Arbeit verursachen, fordert eine neue Studie im Auftrag des BKK Dachverbandes, den tatsächlichen Nutzen der Digitalisierung genauer zu betrachten. Mehr Technik allein macht die Versorgung eben noch nicht besser. Entscheidend ist, ob sie Patienten hilft, Praxen entlastet und verantwortbar mit Daten und Ressourcen umgeht.

Genau darum geht es unserer Initiative GeBeDi. Am kommenden Donnerstag, dem 29. Oktober, stellen wir in Berlin unser Konzept vor. Vormittags bei einer Pressekonferenz, nachmittags mit 95 Thesen am Bundesgesundheitsministerium. Wir wollen zeigen, wie eine Digitalisierung aussehen kann, die sich an der Behandlung orientiert und die Vertraulichkeit unserer Patienten respektiert. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Besonders freuen wir uns natürlich über Kollegen, die vor Ort mit uns ein Zeichen setzen.

Und weil nicht alle Fragen an einer Ministeriumstür geklärt werden können, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jan Moeck am 4. November in unserer Online-Sonderveranstaltung die Folgen des GKV-Spargesetzes für unsere Praxen. Bringen Sie Ihre Fragen mit. Sollte Ihr zugesandter Zugangslink streiken, finden Sie den alternativen Weg über unsere Startseite.

Zum Schluss noch ein Hinweis auf meine Gedanken über Ameisen und rüde Gärtner. Es geht um die bemerkenswerte Fähigkeit unseres Berufsstands, nach jedem gesundheitspolitischen Spatenstich weiterzuarbeiten und die Schäden möglichst geräuschlos zu reparieren. Das spricht für unser Verantwortungsgefühl. Es sollte allerdings nicht als Einladung zum nächsten Spatenstich verstanden werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende. Und uns allen etwas mehr Mut zur Veränderung – auch dort, wo wir sie selbst gestalten können.

Ihr
Kollege
Dieter Adler

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Der Newsletter im Überblick


Für alle, die wenig Zeit haben: Hier die wichtigsten Themen des aktuellen Newsletters auf einen Blick

Praxiswebseite prüfen lassen. Kritische Sicherheitslücken in PHP können auch Praxiswebseiten betreffen. Bitten Sie Ihren Webseitenbetreuer oder Hostinganbieter kurzfristig um Prüfung der Sicherheitsupdates und des heutigen ergänzenden PHP-Hinweises. Auch das verwendete Webseitenprogramm muss aktuell sein. Das DPNW stellt eine Handlungsempfehlung mit Checkliste bereit.

Budgetierung: Ausnahmen beschlossen, Grundproblem bleibt. Der Bundestag hat Korrekturen für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, bestimmte Leistungen bei schwer psychisch Erkrankten und dringliche Akutbehandlungen beschlossen. Die Budgetierung der übrigen Erwachsenenpsychotherapie bleibt vorgesehen. Die gesetzliche Angemessenheitsprüfung entfällt; die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Vergütung bestehen fort.

Termingarantie schafft noch keinen Therapieplatz. Die SPD fordert Facharzttermine grundsätzlich innerhalb von drei Wochen. Gleichzeitig sollen Hausärzte nach Vorstellungen der CSU einen erheblich größeren Teil der Versorgung abschließend übernehmen. Facharztverbände und das Zi warnen vor pauschalen Quoten. Für das DPNW bleibt entscheidend: bedarfsgerechte Versorgung und ein uneingeschränkter Direktzugang zur Psychotherapie.

29. Oktober: GeBeDi lädt nach Berlin ein. Um 10.30 Uhr stellen wir unser Digitalisierungskonzept bei Transparency International, Alt-Moabit 96, vor. Um 14.30 Uhr folgt der öffentliche Thesenanschlag am Bundesgesundheitsministerium, Mauerstraße 95. Alle Interessierten sind willkommen. Beide Veranstaltungen können unabhängig voneinander besucht werden.

4. November: Sonderveranstaltung zum GKV-Spargesetz. Rechtsanwalt Dr. Jan Moeck erläutert von 17 bis 20 Uhr online die Folgen für psychotherapeutische Praxen. Auch Nichtmitglieder können teilnehmen. Funktioniert Ihr zugesandter Zugangslink nicht, nutzen Sie bitte den Veranstaltungshinweis auf der DPNW-Startseite.

Digitalisierung braucht einen nachweisbaren Nutzen. Eine neue, vom BKK Dachverband beauftragte Studie betont: Mehr Technik allein verbessert weder Versorgung noch Nachhaltigkeit. Entscheidend sind bedarfsgerechte Anwendungen, tatsächliche Entlastung und ein verantwortlicher Umgang mit Ressourcen.

In eigener Sache: Wir testen ein übersichtlicheres Newsletterformat. Die bisherige ausführliche Fassung bleibt als Download erhalten. Und in dieser Ausgabe erfahren Sie außerdem, weshalb Psychotherapeuten gelegentlich etwas von Feuerameisen lernen könnten.

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Dieter Adlers Gedanken zur Psychotherapie

Was Psychotherapeuten, Ameisen und rüde Gärtner gemeinsam haben

Neulich habe ich etwas ziemlich Blödes gemacht. Ich war in meinem Garten, hatte einen Spaten in der Hand und wollte ein Loch graben. Wofür, weiß ich nicht mehr genau. Sagen wir, ich wollte einen Baum pflanzen. Das klingt wenigstens nach einer ökologisch sinnvollen Tätigkeit.

Ich stach also beherzt in die Erde und stellte mit Schrecken fest, dass ich gerade ein Ameisennest zerstört hatte. Und zwar gründlich. Was sich daraufhin abspielte, war dramatisch. Hunderte Ameisen rannten völlig aufgeregt durcheinander. Einige versuchten, Eier zu retten, andere schleppten irgendwelche Dinge durch die Gegend, wieder andere schienen einfach nur panisch herumzulaufen. Innerhalb einer Sekunde hatte ich eine funktionierende kleine Gesellschaft ins Chaos gestürzt.

Es tat mir leid. Wirklich. Ich mag Ameisen.

Überhaupt mag ich die kleinen Tiere in meinem Garten. Die Wildbienen, die Hummeln, die Libellen am Teich und natürlich auch die Ameisen. Ich lasse ihnen gerne ihre Rückzugsorte und freue mich darüber, wie gut dieses ganze Ökosystem funktioniert. Besonders Ameisen faszinieren mich. Jede hat eine Aufgabe, alle arbeiten unermüdlich, und irgendwie funktioniert die ganze Angelegenheit, ohne dass ständig jemand eine neue Organisationsreform beschließen muss.

Und dann komme ich mit meinem Spaten.

Was hat das nun mit der Psychotherapie zu tun?

Eine ganze Menge, fürchte ich. Denn manchmal kommt mir die ambulante Psychotherapie vor wie ein riesiger Ameisenhaufen. Zehntausende Psychotherapeuten sitzen in ihren Praxen, arbeiten Stunde um Stunde, versorgen ihre Patienten, dokumentieren, rechnen ab, organisieren und versuchen, das Versorgungssystem irgendwie am Laufen zu halten.

Das ist nicht besonders spektakulär, aber es funktioniert. Nicht perfekt, gewiss. Aber es funktioniert erstaunlich gut, wenn man bedenkt, unter welchen Bedingungen wir arbeiten.

Und dann kommt die Gesundheitspolitik mit ihrem Spaten. Ein kräftiger Stich, und schon ist die schöne Ordnung dahin.

Hier eine Honorarabsenkung, dort eine neue Budgetierung, dann ein bisschen zusätzliche Bürokratie, eine neue digitale Anwendung, die nicht funktioniert, und vielleicht noch eine kleine Reform, deren Folgen niemand so genau bedacht hat. Natürlich alles im Interesse der Versorgung.

Der Unterschied zwischen mir und der Gesundheitspolitik besteht allerdings darin, dass ich das Ameisennest versehentlich zerstört habe. Ich habe mich erschrocken und versucht, möglichst wenig weiteren Schaden anzurichten. Bei der Gesundheitspolitik bin ich mir nicht immer sicher, ob überhaupt jemand erschrickt.

Vielleicht steht man dort sogar zufrieden neben dem Loch, betrachtet die durcheinanderlaufenden Ameisen und verkündet, man habe gerade einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Ökosystems geleistet.

Besonders bemerkenswert ist die Auswahl des Ameisenhaufens.
Man könnte ja auch einmal bei der Pharmaindustrie vorbeischauen. Bei den Ameisenlöwen quasi. Oder bei den großen medizinischen Versorgungszentren. Oder bei den vielen anderen, erheblich größeren Kostenblöcken des Gesundheitswesens. Aber nein. Man sucht sich lieber die kleinen psychotherapeutischen Praxen aus.

Warum eigentlich? Vielleicht, weil wir so friedliche Tiere sind.

Ameisen können zwar zwicken, aber wirklich gefährlich werden sie einem ausgewachsenen Menschen normalerweise nicht. Ich könnte theoretisch sämtliche Ameisenkolonien meines Gartens zerstören, ohne ernsthafte Gegenwehr befürchten zu müssen. Ich tue es nicht, weil ich kein bösartiger Gärtner bin. Aber diese Zurückhaltung kann man offenbar nicht von jedem erwarten, der einen Spaten in der Hand hält.

Der Hamburger Orthopäde
Dr. Matthias Soyka, mit dem ich seit Jahren in gutem Kontakt stehe und dessen kritische Kolumnen ich sehr schätze, hat in dieser Woche im Ärztenachrichtendienst einen bemerkenswerten Beitrag veröffentlicht. Schon die Überschrift bringt es auf den Punkt: „An den Psychotherapeuten wird ein Exempel statuiert – Die Ärzte trifft es danach“.

Soyka beschreibt darin, wie die Psychotherapeuten gewissermaßen als erste Versuchsgruppe für die gesundheitspolitischen Sparmaßnahmen herhalten müssen. Was heute bei uns ausprobiert wird, könnte morgen die gesamte Ärzteschaft treffen. Die geplante Budgetierung und die Honorarkürzungen betreffen schließlich nicht nur uns, sondern zunehmend auch andere Fachgruppen.

Ich finde, Versuchskaninchen wäre für unsere Rolle ein völlig falscher Begriff.
Wir sind Versuchsameisen.

Kaninchen haben wenigstens noch ein niedliches Gesicht und werden gelegentlich gestreichelt. Ameisen hingegen sollen einfach funktionieren. Sie arbeiten, schleppen, bauen, reparieren und fallen möglichst nicht auf. Und wenn jemand ihren Bau zerstört, erwartet man selbstverständlich, dass sie ihn wieder aufbauen. Auf eigene Kosten natürlich.

Man muss sich das einmal vorstellen: Da kommt jemand, zerstört mit einem Spatenstich einen Teil der mühsam aufgebauten Versorgungsstruktur und erklärt anschließend den Ameisen, sie müssten jetzt effizienter arbeiten.

Vielleicht könnte man noch eine Qualitätssicherungsrichtlinie für den Wiederaufbau erlassen. Mit verpflichtender Dokumentation jedes transportierten Teils, einer elektronischen Ameisenakte und einem jährlichen Bericht über die Zufriedenheit der Königin.

Und weil die Ameisen ohnehin schon so fleißig sind, könnte man ihre Vergütung auch gleich etwas absenken. Schließlich haben sie keine hohen Raumkosten. Die wohnen ja praktisch in der Erde.

Kommt Ihnen diese Argumentation bekannt vor?

Besonders schön ist auch, wie bescheiden unsere Ansprüche sind. Wir verlangen ja keineswegs den ganzen Kuchen des Gesundheitswesens. Nicht einmal ein ordentliches Stück. Wir begnügen uns mit ein paar Krümeln.

Nach den Zahlen, die mir vorliegen, beansprucht die ambulante Psychotherapie gerade einmal etwa 1,08 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben. Vielleicht werden daraus im nächsten Jahr nur noch 0,99 Prozent.

Man stelle sich die gewaltige Ersparnis vor! Ein ganzer Ameisenkrümel weniger.

Damit wäre das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Krankenversicherung natürlich so gut wie gelöst. Man müsste nur noch ein paar Tausend andere Ameisenhaufen finden, die man ebenfalls umgraben kann.

Vielleicht liegt darin sogar die Zukunft der Gesundheitspolitik: Man spart nicht dort, wo viel Geld ausgegeben wird, sondern dort, wo die Gegenwehr am geringsten ist.

Und damit komme ich zu einem Gedanken, der mir seit meinem Erlebnis im Garten nicht mehr aus dem Kopf geht. Vielleicht müssen wir Psychotherapeuten unsere biologische Zuordnung noch einmal überdenken.

Wir müssen aufhören, die netten kleinen schwarzen Gartenameisen zu sein, die selbst dann noch fleißig ihre Eier retten, wenn gerade jemand ihr gesamtes Zuhause umgepflügt hat.

Wir müssen zu Feuerameisen werden.

Die sind ebenfalls klein, ebenfalls fleißig und ebenfalls hervorragend organisiert. Aber sie haben einen entscheidenden Vorteil: Wenn man in ihren Bau sticht, tut es weh. Und zwar nicht nur den Ameisen.

Natürlich geht es nicht um körperliche Gewalt. Aber es muss endlich Konsequenzen haben, wenn die Politik unsere Versorgung zerstört. Wir müssen aufhören, jede Zumutung mit einem freundlichen Lächeln, einem konstruktiven Gesprächsangebot und der Versicherung zu beantworten, dass wir selbstverständlich weiterhin alles für unsere Patienten tun werden.

Wir müssen deutlicher widersprechen, lauter werden, uns besser organisieren und vor allem dafür sorgen, dass die Verantwortlichen den Widerstand auch zu spüren bekommen.

Denn eines ist sicher: Wenn man immer wieder in denselben Ameisenhaufen sticht und die Ameisen anschließend brav alles reparieren, gibt es für den Gärtner wenig Anlass, sein Verhalten zu ändern.

Ich habe übrigens mein Ameisennest nach dem Malheur in Ruhe gelassen. Nach einiger Zeit hatten sich die Tiere wieder organisiert und mit dem Wiederaufbau begonnen. Das hat mich beeindruckt. Und ein wenig beschämt.

Ich hoffe nur, dass die Gesundheitspolitik aus dem Vergleich nicht die falsche Schlussfolgerung zieht. Nämlich, dass man bei Psychotherapeuten ruhig weiter mit dem Spaten bearbeiten kann, weil die ja sowieso alles wieder in Ordnung bringen.

Deshalb mein Vorschlag: Schluss mit den braven Gartenameisen. Werden wir Feuerameisen!

Vielleicht sollte man den Verantwortlichen vorher noch einen kleinen Ausflug in die Natur empfehlen. Mit einem Spaten und einem Feuerameisennest.

Rein zu Fortbildungszwecken, versteht sich.

Dieter Adler

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In eigener Sache

DPNW-Herbstaktion: Mitglied werden, kostenfreie Zeit und attraktive Gewinne

Im Gesundheitswesen ist derzeit kaum ein Stein auf dem anderen. Neue politische Vorgaben, Sparpläne und ständig veränderte Rahmenbedingungen machen die Arbeit für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht leichter – und gefährden zunehmend auch eine gute Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Gerade jetzt braucht es deshalb eine starke Gemeinschaft, die sich einmischt, unsere Interessen mit Nachdruck vertritt und sich gegen GKV-Sparpakete, Honorarkürzungen und unnötige Eingriffe in die psychotherapeutische Versorgung zur Wehr setzt.

Unsere
DPNW-Herbstaktion:
Wer bis zum 31. Oktober Mitglied im DPNW wird, ist die ersten zwei Monate beitragsfrei dabei – und nimmt automatisch an unserer großen Jahresendverlosung teil.

Zu gewinnen gibt es unter anderem drei
reMarkable Tablets, Fachbücher und attraktive Gutscheine.

Und auch für unsere bestehenden Mitglieder lohnt sich die Aktion: Wer im Aktionszeitraum eine Kollegin oder einen Kollegen für das DPNW gewinnt, erhält wie gewohnt ein Willkommensgeschenk nach Wahl und landet zusätzlich im Lostopf unserer Jahresendverlosung.

Je stärker wir werden, desto mehr Gewicht haben wir – gegenüber Politik, Krankenkassen und Selbstverwaltung.

Alle Informationen zur Herbstaktion und zur Teilnahme finden Sie auf unserer neuen Aktionsseite:

> mehr dazu hier

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Neues Format des Newsletters: Wir probieren etwas aus


Unser Freitagsnewsletter bekommt ein neues Format.

Über neun Jahre ist der Newsletter gewachsen: mehr Nachrichten, mehr berufspolitische Auseinandersetzungen, mehr Angebote und mehr Informationen für den Praxisalltag. Das zeigt, wie viel uns beschäftigt. Aber nicht jeder hat am Freitag Zeit, alles ausführlich zu lesen.

Deshalb testen wir ab dieser Ausgabe eine übersichtlichere und verdichtete Fassung. „NL auf einen Blick“ fasst die wichtigsten Nachrichten zusammen. Farbblöcke erleichtern die Orientierung, konkrete Handlungshinweise zeigen, was für die eigene Praxis zu beachten ist. Über das Inhaltsverzeichnis gelangen Sie direkt zu den Artikeln, die Sie interessieren. Wiederholungen werden reduziert, zusammengehörende Themen gebündelt. Die persönliche Stimme, unsere politischen Positionen und der kollegiale Austausch bleiben.

Wer die bisherige Form lieber liest, kann sie weiterhin herunterladen. Den entsprechenden Downloadlink finden Sie im Newsletter. Sie haben also die Wahl.

Wir möchten ausprobieren, ob sich der Newsletter so angenehmer und gezielter lesen lässt. Schreiben Sie uns gerne, was Ihnen gefällt, was Ihnen fehlt und was wir verbessern sollten:
post@dpnw.info.

Schließlich ermutigen wir als Psychotherapeuten täglich Menschen, Veränderungen zu wagen. Da können wir gelegentlich auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Veränderung ist möglich – sogar bei einem Freitagsnewsletter.

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95 Thesen – GeBeDi-Thesenanschlag am 29. Oktober


Am 29. Oktober 2026 wird es vor dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin eine ungewöhnliche Aktion geben: Das Bündnis GeBeDi – Gesundheit besser digitalisieren wird 95 Thesen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens symbolisch an die Tür des Ministeriums nageln.

Die Anspielung auf Martin Luthers berühmten Thesenanschlag ist durchaus beabsichtigt. Auch wir halten es für an der Zeit, grundlegende Fragen zu stellen und eine öffentliche Diskussion anzustoßen. Dass wir damit zwei Tage vor dem Reformationstag auftreten, hat übrigens ganz praktische Gründe: Der 31. Oktober fällt in diesem Jahr auf einen Samstag.

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens verschlingt Milliarden, verursacht einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand und bringt bislang keineswegs immer die versprochenen Verbesserungen. Gerade in psychotherapeutischen Praxen erleben wir, dass neue digitale Verpflichtungen häufig mehr Arbeit verursachen, als sie einsparen. Hinzu kommen ungelöste Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der tatsächlichen Versorgungsvorteile für Patienten.

GeBeDi möchte deshalb nicht nur kritisieren, sondern Alternativen aufzeigen. Unser Bündnis hat ein eigenes Konzept entwickelt, das sich an den Bedürfnissen der Patienten und derjenigen orientiert, die täglich im Gesundheitswesen arbeiten. Digitalisierung muss die Versorgung verbessern, Arbeitsabläufe erleichtern und sensible Gesundheitsdaten zuverlässig schützen. Sie darf kein Selbstzweck sein.

Zwei Veranstaltungen am 29. Oktober

Um 10.30 Uhr stellt GeBeDi sein Konzept bei einer Pressekonferenz in den Räumen von Transparency International, Alt-Moabit 96, 10559 Berlin, vor.

Um 14.30 Uhr folgt der öffentliche Thesenanschlag vor dem Bundesgesundheitsministerium in der Mauerstraße. Die 95 Thesen werden dort in einer symbolischen Aktion angebracht. Auch für eine entsprechende Inszenierung ist gesorgt. Schließlich soll die Kritik nicht nur gehört, sondern auch gesehen werden.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

Wir freuen uns ausdrücklich über Psychotherapeuten, Ärzte, andere Angehörige der Gesundheitsberufe und alle Bürger, denen eine vernünftige Digitalisierung unseres Gesundheitswesens am Herzen liegt.

Besonders unsere Berliner und Brandenburger Kollegen möchten wir ermuntern, am 29. Oktober vorbeizukommen. Die Aktion bietet auch eine gute Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam ein öffentliches Zeichen zu setzen.

Eine Anmeldung ist für die öffentliche Aktion nicht erforderlich.

Unser Anliegen ist einfach: Wir brauchen nicht immer mehr Digitalisierung, sondern endlich eine bessere.

Und manchmal muss man seine Forderungen eben an eine Tür nageln, damit sie nicht länger übersehen werden.
> mehr dazu hier

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Topthema

Sicherheitslücken entdeckt: Auch Praxiswebseiten können betroffen sein

Am 21. Oktober 2026 wurden zwei schwerwiegende Sicherheitslücken in einer weitverbreiteten Software bekannt, die auf zahlreichen Internetseiten eingesetzt wird. Auch Webseiten psychotherapeutischer Praxen können betroffen sein.

Die Sicherheitslücken befinden sich in der Programmiersprache PHP. Sie arbeitet bei vielen Webseiten im Hintergrund und übernimmt beispielsweise die Verarbeitung von Kontaktformularen, die Verwaltung von Inhalten oder den Zugriff auf Datenbanken. Die meisten Webseitenbetreiber wissen gar nicht, ob ihre Internetseite PHP verwendet.

Die PHP-Sicherheitslücken wurden nicht erst durch einen konkreten Angriff bekannt, sondern weil ein elektronischer Datenknecht danach gesucht hat. Das zeigt: Technische Risiken können lange unbemerkt bleiben, auch wenn eine Webseite äußerlich problemlos funktioniert.

Die jetzt entdeckten Schwachstellen können unter bestimmten technischen Voraussetzungen dazu führen, dass Angreifer fremde
Programme auf einem Webserver ausführen. Dafür benötigen sie möglicherweise weder ein Passwort noch einen regulären Zugang zum System. Im schlimmsten Fall können dadurch Daten ausgelesen, Webseiten verändert oder Schadprogramme eingeschleust werden.

Die Sicherheitslücken wurden als kritisch eingestuft. Am 21. Oktober wurden entsprechende Sicherheitsupdates veröffentlicht, mit denen die Schwachstellen geschlossen werden sollen.

Wichtige Ergänzung vom 23. Oktober: Die PHP-Entwickler weisen darauf hin, dass bei bestimmten, seltenen technischen Einstellungen auch nach dem jüngsten Sicherheitsupdate eine zusätzliche Schutzmaßnahme erforderlich sein kann. Ob Ihre Praxiswebseite betroffen ist, muss Ihr Webseitenbetreuer oder Hostinganbieter prüfen. Sie müssen selbst nichts einstellen.

Was bedeutet das für psychotherapeutische Praxen?
Nicht jede Praxiswebseite ist automatisch gefährdet. Entscheidend ist, welche Software verwendet wird, wie diese eingerichtet ist und ob die aktuellen Sicherheitsupdates bereits installiert wurden.

Besonderes Augenmerk verdienen ältere Webseiten, die vor vielen Jahren eingerichtet und seitdem technisch kaum verändert wurden. Solche Seiten können Software enthalten, die vom Hersteller längst nicht mehr unterstützt wird.

Das Problem besteht darin, dass man einer Webseite ihre Sicherheit nicht ansehen kann. Eine technisch veraltete Internetseite kann äußerlich völlig normal funktionieren, während sie im Hintergrund erhebliche Sicherheitslücken aufweist.

Für psychotherapeutische Praxen ist dies besonders relevant, wenn Patienten über Kontaktformulare, Online-Terminvereinbarungen oder andere Funktionen persönliche Informationen übermitteln. Schon eine Therapieanfrage kann sensible Angaben enthalten.

Allerdings bedeutet die Entdeckung einer Sicherheitslücke nicht, dass bereits ein Angriff stattgefunden hat oder Patientendaten tatsächlich betroffen sind.

Was empfiehlt das DPNW?
Praxisinhaber sollten kurzfristig überprüfen lassen, ob ihre Webseite PHP verwendet und ob die erforderlichen Sicherheitsupdates installiert wurden. Hierfür ist normalerweise der Webseitenbetreuer oder der Hostinganbieter zuständig.

Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir im folgenden Artikel.

Weitere Informationen:
https://www.php.net/
https://www.php.net/supported-versions.php
> mehr dazu hier

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Ist meine Praxiswebseite sicher? Was Sie jetzt unternehmen sollten


Nach Bekanntwerden der kritischen PHP-Sicherheitslücken vom 21. Oktober 2026 empfiehlt das DPNW, die Sicherheit der eigenen Praxiswebseite überprüfen zu lassen.

Dafür sind keine besonderen Computerkenntnisse erforderlich. In den meisten Fällen genügt es, den Webseitenbetreuer oder Hostinganbieter zu kontaktieren.

1. Wer ist für Ihre Webseite zuständig?

Wenn Sie Ihre Webseite von einer Agentur oder einem Webdesigner erstellen ließen, wenden Sie sich zunächst dorthin. Falls Sie keinen direkten Ansprechpartner haben, ist Ihr Hostinganbieter zuständig für die technische Bereitstellung des Webservers.

Bekannte Hostinganbieter sind beispielsweise IONOS, STRATO, ALL-INKL oder Host Europe. Welches Unternehmen Sie nutzen, können Sie normalerweise Ihren Rechnungen oder Vertragsunterlagen entnehmen.

2. Was sollten Sie Ihrem Anbieter schreiben?

Sie können folgende Nachricht unverändert übernehmen:

"Betreff: Überprüfung der Sicherheit meiner Praxiswebseite

Guten Tag,

am 21. Oktober 2026 wurden zwei kritische Sicherheitslücken in PHP bekannt.

Bitte prüfen Sie, ob meine Praxiswebseite davon betroffen ist und ob die erforderlichen Sicherheitsupdates installiert wurden. Bitte
überprüfen Sie dabei auch, ob die verwendete Webseiten-Software weiterhin vom Hersteller unterstützt wird.

Ich bitte um eine kurze schriftliche Rückmeldung, ob die Webseite auf dem aktuellen Sicherheitsstand ist oder weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Sicherheitsprüfung meiner Praxiswebseite auch den ergänzenden PHP-Sicherheitshinweis vom 23. Oktober 2026 („Session upload progress“). Prüfen Sie bitte, ob bei meiner Webseite zusätzlich zum Sicherheitsupdate eine Einstellung geändert werden muss, und setzen Sie dies gegebenenfalls um.

Vielen Dank und freundliche Grüße"

3. Was tun, wenn die Webseite bereits älter ist?

Wenn Ihre Webseite schon vor zehn oder fünfzehn Jahren eingerichtet wurde und seitdem kaum technische Aktualisierungen erfahren hat, sollte nicht nur die PHP-Version überprüft werden.

Auch das verwendete Webseitenprogramm selbst kann veraltet sein. Solche Programme werden als Content-Management Systeme bezeichnet, abgekürzt CMS. Dazu gehören beispielsweise WordPress oder ältere Systeme anderer Hersteller.

Wenn für ein solches System keine Sicherheitsupdates mehr verfügbar sind, kann eine technische Erneuerung der Webseite notwendig werden. Eine Aktualisierung von PHP allein reicht dann möglicherweise nicht aus.

4. Was gilt für Kontaktformulare und Terminvereinbarungen?

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Webseiten, über die Patienten Nachrichten versenden oder Termine vereinbaren können. Hier sollten die Datenübertragung, die Speicherung und die Zugriffsrechte überprüft werden.

Dies gilt insbesondere, wenn Patienten Angaben zu ihren Beschwerden oder Erkrankungen machen können.

Falls Ihr Webseitenbetreuer feststellt, dass entsprechende Funktionen nicht ausreichend geschützt sind, sollten sie bis zur Behebung der Sicherheitsprobleme deaktiviert werden.

5. Muss ich selbst etwas installieren?

Normalerweise nicht. Wenn Sie Ihre Webseite nicht selbst technisch betreuen, sollten Sie die Aktualisierung einem Fachmann überlassen.

Viele Hostinganbieter installieren PHP-Sicherheitsupdates automatisch. Allerdings bedeutet dies nicht, dass auch das verwendete Webseitenprogramm automatisch aktualisiert wird. Deshalb sollte beides überprüft werden.

Empfehlung des DPNW

Lassen Sie Ihre Praxiswebseite kurzfristig überprüfen und bewahren Sie die schriftliche Bestätigung Ihres Anbieters auf. Auf diese Weise können Sie dokumentieren, dass Sie sich um die technische Sicherheit Ihrer Internetseite gekümmert haben.

Nicht jede Webseite ist von den aktuellen Sicherheitslücken betroffen. Eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung ist allerdings unabhängig vom aktuellen Anlass sinnvoll.

Weitere Informationen:
https://www.php.net/
> mehr dazu hier

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DPNW-Kompakt: Was sind PHP und PHP-Injection?


Die meisten Praxisinhaber haben vermutlich noch nie etwas von PHP gehört. Dennoch kann diese Technik eine wichtige Rolle beim Betrieb ihrer Praxiswebseite spielen.

PHP ist eine Programmiersprache, die auf Webservern eingesetzt wird. Ein Webserver ist vereinfacht gesagt ein Computer, der Internetseiten bereitstellt und die damit verbundenen Funktionen ausführt.

Während der Besucher einer Webseite beispielsweise ein Kontaktformular sieht, sorgt PHP im Hintergrund dafür, dass seine Eingaben verarbeitet werden. Auch die Verwaltung von Webseiteninhalten, die Anmeldung von Benutzern und die Kommunikation mit Datenbanken können über PHP erfolgen.

Was bedeutet Injection?

Das englische Wort Injection bedeutet Einschleusung. In der Computersicherheit bezeichnet es eine Angriffsmethode, bei der einem Programm über eine eigentlich harmlose Eingabemöglichkeit unerlaubte Anweisungen untergeschoben werden.

Ein Beispiel: Ein Patient trägt in ein Kontaktformular seinen Namen und seine Nachricht ein. Das Programm soll diese Angaben
entgegennehmen und weiterverarbeiten.

Ein Angreifer könnte nun versuchen, statt einer normalen Nachricht technische Anweisungen einzutragen. Ist die Webseite fehlerhaft programmiert, kann es passieren, dass diese Eingaben nicht nur als Text behandelt, sondern teilweise als Programm- oder Datenbankbefehle ausgeführt werden.

Das Programm tut dann möglicherweise etwas, was der Webseitenbetreiber überhaupt nicht vorgesehen hat.

Ein solcher Angriff kann beispielsweise dazu führen, dass Datenbanken ausgelesen, Informationen verändert oder unberechtigte Zugriffe ermöglicht werden.

Nicht jede Eingabe von Programmcode führt automatisch zu einem erfolgreichen Angriff. Gut programmierte Systeme sind so aufgebaut, dass fremde Eingaben grundsätzlich nicht als ausführbare Anweisungen behandelt werden.

Sind die aktuellen PHP-Sicherheitslücken solche Injection-Angriffe?

Nein, jedenfalls nicht im engeren technischen Sinne. Die am 21. Oktober 2026 bekannt gewordenen Schwachstellen betreffen Fehler im Umgang mit dem Arbeitsspeicher eines Computers.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Angreifer dadurch jedoch ebenfalls erreichen, dass fremder Programmcode ausgeführt wird. Die Auswirkungen können daher denen eines erfolgreichen Injection-Angriffs
ähneln.

Die Fachbezeichnung hierfür lautet Remote Code Execution, abgekürzt RCE. Gemeint ist die Möglichkeit, über eine Sicherheitslücke aus der Ferne Programmcode auf einem fremden Computersystem auszuführen.

Können solche Angriffe auch die Telematikinfrastruktur betreffen?

Injection-Angriffe sind nicht auf normale Internetseiten oder auf PHP beschränkt. Grundsätzlich können sie überall dort auftreten, wo Programme fremde Eingaben verarbeiten und dabei nicht ausreichend zwischen Informationen und ausführbaren Anweisungen unterscheiden.

Das gilt prinzipiell auch für komplexe IT-Systeme im Gesundheitswesen. Die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte benötigen deshalb ebenso wie andere Systeme wirksame Schutzmaßnahmen gegen solche Angriffe.

Daraus folgt allerdings nicht, dass die jetzt entdeckten PHP-Sicherheitslücken auch in der Telematikinfrastruktur vorhanden
sind. Dafür gibt es durch die aktuelle Sicherheitsmeldung keinen Beleg.

Was lässt sich daraus lernen?

Die Sicherheit eines Computersystems hängt nicht allein davon ab, ob es mit modernen Technologien entwickelt wurde. Entscheidend sind insbesondere die Qualität der Programmierung, die Überprüfung auf Schwachstellen, die Begrenzung von Zugriffsrechten und die regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates.

Auch eine seit Jahren problemlos funktionierende Software kann Sicherheitslücken enthalten, die erst später entdeckt werden.

Weitere Informationen:
https://www.php.net/
https://www.bsi.bund.de/
> mehr dazu hier

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Jetzt haben wir den Salat - der Kommentar


von Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW)

Vor etwa acht Jahren habe ich bereits vor sogenannten Injection-Angriffen gewarnt. Damals stieß ich damit nicht überall auf Verständnis. Im Gegenteil: Mit solchen Warnungen geriet man schnell in die Nähe der Verschwörungstheoretiker.

Schließlich war doch alles sicher. Die Fachleute hatten alles im Griff. Und überhaupt sollte man sich als Psychotherapeut mit Dingen, von denen man angeblich nichts versteht, besser nicht beschäftigen.

Nun haben wir den Salat.

Am 21. Oktober 2026 wurden zwei schwerwiegende Sicherheitslücken in PHP bekannt, einer Programmiersprache, die weltweit auf unzähligen Internetseiten eingesetzt wird. Unter bestimmten technischen Voraussetzungen ermöglichen diese Schwachstellen Angreifern, fremden Programmcode auf einem Webserver (Injection) auszuführen. Ohne Passwort und ohne reguläre Anmeldung.

Die Schwachstellen sind zwar technisch noch keine klassischen Injection-Angriffe. Aber sie zeigen, dass viele Webseiten so offen waren wie ein Scheunentor. Hacker haben künftig leichtes Spiel, die elektronischen Denkknechte (KI) finden die Lücken und zeigen den Weg. Das ganz führt uns dasselbe grundsätzliche Problem vor Augen, auf das ich damals aufmerksam machen wollte: Computersysteme können aufgrund von Programmierfehlern dazu gebracht werden, Dinge zu tun, die ihre Betreiber weder vorgesehen noch erlaubt haben.

Nun denken wir einmal an unser Gesundheitswesen. An die Telematikinfrastruktur, die elektronische Patientenakte und die immer weiter voranschreitende Vernetzung hochsensibler Gesundheitsdaten.

Seit Jahren wird uns versichert, dass diese Systeme sicher seien, dass die Daten zuverlässig geschützt würden und die technischen Experten schon wüssten, was sie tun. Ich würde mich freuen, wenn es so wäre.

Allerdings besteht ein erheblicher Unterschied zwischen der Feststellung, man habe ein System nach anerkannten
Sicherheitsstandards entwickelt, und der Behauptung, es könne keine schwerwiegenden Sicherheitslücken geben. Letzteres kann niemand garantieren.

Auch die Telematikinfrastruktur ist nicht grundsätzlich immun gegen Programmierfehler, Angriffe auf Schnittstellen oder die Einschleusung manipulierter Eingaben. Das bedeutet nicht, dass dort derzeit entsprechende Schwachstellen bekannt oder nachgewiesen wären. Aber es wäre fahrlässig, solche Möglichkeiten von vornherein auszuschließen.

Vielleicht kommt ja irgendein findiger Denkknecht auf die Idee, einmal auszuprobieren, ob sich die Systeme tatsächlich so verhalten, wie ihre Entwickler es vorgesehen haben. Wobei mir selbstverständlich lieber wäre, wenn unabhängige Sicherheitsexperten solche Prüfungen rechtzeitig und unter kontrollierten Bedingungen durchführen würden, bevor Kriminelle entsprechende Schwachstellen entdecken.

Was mich an der ganzen Diskussion besonders stört, ist die geradezu religiöse Zuversicht, mit der digitale Systeme bisweilen angepriesen werden. Als müsste man nur lange genug das Wort Digitalisierung wiederholen, damit aus Software automatisch Sicherheit wird.

Dabei sollte eigentlich das Gegenteil gelten: Je sensibler die verarbeiteten Daten, desto größer die Sorgfalt und desto höher die Anforderungen an ihre Absicherung.

Bei psychotherapeutischen Patientendaten reden wir schließlich nicht über Einkaufszettel oder Urlaubsbilder, sondern über intimste Informationen, die Menschen uns im Vertrauen anvertrauen. Informationen über Ängste, Krankheiten, familiäre Konflikte, sexuelle Erfahrungen oder traumatische Erlebnisse. Es sind Daten, deren unbefugte Offenlegung für die Betroffenen erhebliche Folgen haben kann.

Gerade deshalb halte ich es für problematisch, wenn berechtigte Sicherheitsbedenken vorschnell als Technikfeindlichkeit abgetan
werden. Wer die Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisch begleitet, ist nicht automatisch ihr Gegner. Er kann vielmehr ein erhebliches Interesse daran haben, dass sie vernünftig, zuverlässig und sicher funktioniert.

Die jetzt entdeckten PHP-Sicherheitslücken sind kein Beweis dafür, dass die Telematikinfrastruktur unsicher wäre. Sie sind allerdings ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass selbst weitverbreitete und über Jahre entwickelte Software schwerwiegende Fehler enthalten kann.

Vielleicht sollten wir daraus lernen, Sicherheit nicht einfach zu behaupten, sondern sie immer wieder unabhängig überprüfen zu lassen. Und vielleicht wäre es auch nicht ganz verkehrt, diejenigen ernst zu nehmen, die auf mögliche Risiken aufmerksam machen.

Denn Sicherheitslücken verschwinden nicht dadurch, dass man ihre Kritiker lächerlich macht. Sie verschwinden durch sorgfältige
Programmierung, unabhängige Überprüfung und konsequente Sicherheitsupdates.

Und manchmal hilft es vielleicht sogar, rechtzeitig auf diejenigen zu hören, die schon vor acht Jahren unangenehme Fragen gestellt haben.

Wenn ich jetzt noch von genannten "Backdoors" - das sind schnelle Zugänge, die ein Programmierer während des des Programmierens einrichtet, um schneller ins System zu kommen und dann vergisst, sie wieder abzuschalten (denn das Programmieren einer Software ist niemals beendet) oder Verfassungsorgane, die eine Backdoor gerne auch mal dauerhaft installieren (z.B. in den USA, demnächst auch hier), spreche, dann bin ich wieder der gute alte Verschwörungstheoretiker. Und erst recht, wenn ich etwas vom internen Hacking erzähle. Aber dabei belassen wir es mal für heute.

Dieter Adler

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Sicherheitslücken bei Praxiswebseiten: DPNW veröffentlicht ausführliche Handlungsempfehlung


Nach Bekanntwerden der kritischen PHP-Sicherheitslücken vom 21. Oktober 2026 stellt das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) seinen Mitgliedern eine ausführliche Handlungsempfehlung zur Überprüfung ihrer Praxiswebseiten zur Verfügung.

Viele Praxisinhaber wissen nicht, welche technischen Programme auf ihrer Webseite eingesetzt werden. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Allerdings sollten sie sicherstellen, dass ihre Webseiten regelmäßig aktualisiert werden und keine vermeidbaren Sicherheitsrisiken bestehen.

Das DPNW hat deshalb eine allgemeinverständliche Anleitung zusammengestellt. Sie erklärt, wer für die Sicherheit einer
Praxiswebseite zuständig ist, welche Fragen dem Webseitenbetreuer gestellt werden sollten und worauf bei älteren Webseiten sowie bei Kontaktformularen und Terminbuchungen besonders zu achten ist.

Ergänzend stellen wir eine Checkliste als PDF zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Mit ihrer Hilfe können Praxisinhaber die
notwendigen Schritte überprüfen und dokumentieren.

Die Empfehlung und die Checkliste sind auf der DPNW-Webseite abrufbar, klicken Sie dazu auf "mehr dazu hier".

Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Praxiswebseite kurzfristig überprüfen. In der Regel reicht zunächst eine kurze Nachricht an Ihren Webseitenbetreuer oder Hostinganbieter. Eine entsprechende Vorlage finden Sie ebenfalls in unserer Handlungsempfehlung.
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Sicherheitslücken, TI-Störungen und neue Gesundheitsdatenpläne


Kritische Sicherheitslücken in Metabase und PHP haben erneut zahlreiche Einrichtungen und Unternehmen unter Druck gesetzt. Betroffen waren auch Webserver, NAS-Systeme, Router und Verwaltungsoberflächen. Parallel verursachte der Wechsel des DNSSEC-Root-Schlüssels erneut Probleme bei TI-Konnektoren. Inzwischen stehen Updates bereit.

„Gut, dass die Telematikinfrastruktur (TI) künftig eine Open-Source-Plattform sein soll – das ist auch für das Finden von Schwachstellen gut, bevor es andere tun. In ihrer Hall of Fame, den „Security Heroes“, bedankt sich die Gematik dafür gerade bei den Sicherheitsforschern von Machine Spirits: Durch ihre Unterstützung konnte eine Schwachstelle in einer Komponente des ZETA Guards, also für die Zero-Trust-Architektur, beseitigt werden, die Zusammenarbeit für das Beheben der Schwachstelle sei durchgehend professionell und konstruktiv gewesen.“

Zugleich schreiten EUDI-Wallet und Forschungsdatenzentrum Gesundheit voran. Ab Januar sollen zunächst Daten der elektronischen Medikationsliste stufenweise aus der ePA an das FDZ übermittelt werden. Versicherte können widersprechen. Kritik gibt es weiterhin an Verzögerungen, begrenzten Auswertungsmöglichkeiten und der zentralen Datensammlung.

gefunden im heise "Digital Health" Newsletter:

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Die Folgen des GKV-Sparpakets: Korrekturen beschlossen – das Grundproblem bleibt


Der Bundestag hat am 15. Oktober wichtige Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für bestimmte psychotherapeutische Leistungen sind damit Ausnahmen von der ab 2027 vorgesehenen Budgetierung vorgesehen. Diese Nachbesserungen sind zu begrüßen. Sie beseitigen jedoch nicht die grundlegenden Risiken für die ambulante psychotherapeutische Versorgung.

Welche Leistungen bleiben extrabudgetär?
Sämtliche Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sollen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden. Das umfasst auch Leistungen, die bislang bereits budgetiert waren. Maßgeblich ist die Erbringung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit entsprechender Abrechnungsgenehmigung – nicht allein die Berufsbezeichnung des Behandlers.

Auch psychotherapeutische Leistungen für schwer psychisch erkrankte Menschen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen extrabudgetär. Entscheidend ist, dass die Patienten die Kriterien der KSVPsych-Richtlinie erfüllen. Eine tatsächliche Behandlung innerhalb eines bereits bestehenden Netzverbundes ist dafür nicht erforderlich. Koordinations- und Vernetzungsleistungen werden durch diese Ausnahme allerdings nicht entsprechend geschützt.

Bei dringlichem Behandlungsbedarf ist die extrabudgetäre Vergütung auf bis zu 600 Minuten psychotherapeutischer Akutbehandlung innerhalb von zwölf Monaten begrenzt. Voraussetzung sind die Feststellung der Dringlichkeit in der psychotherapeutischen Sprechstunde und die Vermittlung des Behandlungsplatzes über die Terminservicestelle. Aus Sicht des DPNW schafft diese Verknüpfung zusätzliche bürokratische Hürden, statt einen unkomplizierten Zugang zur notwendigen Behandlung zu gewährleisten.

Für die übrige Erwachsenenpsychotherapie bleibt die Budgetierung
Psychotherapeutische Leistungen, die nicht unter die Ausnahmen fallen, sollen ab dem 1. Januar 2027 innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden. Das betrifft auch die Gruppenpsychotherapie.

Die Vergütung hängt damit stärker von einem begrenzten Honorartopf und den regionalen Regeln der Honorarverteilung ab. Daraus entstehen Risiken von Mengenbegrenzungen, Quotierungen und unterschiedlichen Auszahlungssituationen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen. Wie sich dies auf die einzelne Praxis auswirkt, hängt insbesondere von ihrem Leistungsspektrum, den behandelten Patientengruppen und den jeweiligen regionalen Regelungen ab. Eine einheitliche prozentuale Kürzung jeder Therapiestunde lässt sich daraus nicht ableiten.

Begonnene Behandlungen werden besonders geschützt
Für antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Behandlungen, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind, sollen Begrenzungen oder Kürzungen der Vergütung bis zum Behandlungsende ausgeschlossen sein. Dieser Schutz reicht über das Jahr 2027 hinaus und umfasst nach der Erläuterung der Bundespsychotherapeutenkammer auch spätere Umwandlungen und Verlängerungen.

Das ist eine wichtige Verbesserung für die Kontinuität laufender Behandlungen. Es bedeutet jedoch nicht, dass diese Therapien extrabudgetär vergütet werden. Sie bleiben Teil der Gesamtvergütung. Ihr besonderer Schutz kann deshalb den Verteilungsspielraum für andere psychotherapeutische Leistungen innerhalb dieses Budgets verringern.

Die gesetzliche Angemessenheitsprüfung entfällt – der verfassungsrechtliche Anspruch bleibt
Unverändert bleibt die Streichung der besonderen gesetzlichen Regelung zur regelmäßigen Prüfung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit in § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V.

Daraus folgt nicht, dass Psychotherapeuten künftig jeden beliebigen Vergütungssatz hinnehmen müssen. Die vom Bundessozialgericht verfassungsrechtlich hergeleiteten Anforderungen an eine angemessene Vergütung zeitgebundener und persönlich erbrachter psychotherapeutischer Leistungen bestehen fort.

Dennoch ist die Streichung keine belanglose Textänderung. Es entfällt die ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die regelmäßige Angemessenheitsprüfung. Damit wächst die Sorge, notwendige Anpassungen künftig wieder in langwierigen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren durchsetzen zu müssen. Die Streichung selbst senkt allerdings nicht automatisch die bestehenden EBM-Bewertungen.

Hinzu kommt der Wegfall der Zuschläge für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie. Dieser eigenständige Honorarverlust wird durch die jetzt beschlossenen Ausnahmen nicht aufgehoben.

Die Versorgung braucht mehr als begrenzte Ausnahmen
Die Nachbesserungen schützen wichtige Patientengruppen und laufende Behandlungen. Für einen großen Teil der Erwachsenenpsychotherapie bleibt jedoch die Rückkehr zur Budgetierung bestehen. Damit geraten ausgerechnet diejenigen Praxen unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck, die bereits heute lange Wartelisten bewältigen und ihre verfügbare Behandlungszeit weitgehend ausschöpfen.

Psychotherapie lässt sich nicht beliebig beschleunigen. Eine Behandlungsstunde bleibt eine Behandlungsstunde. Werden Leistungen schlechter oder nur teilweise vergütet, entstehen dadurch weder zusätzliche Arbeitsstunden noch neue Therapieplätze. Auch die Finanzierung angestellter Psychotherapeuten und verlässlicher Praxisstrukturen wird dadurch schwieriger.

Das DPNW fordert deshalb weiterhin die extrabudgetäre Vergütung der gesamten ambulanten Psychotherapie. Wir werden die Umsetzung der beschlossenen Änderungen kritisch begleiten und uns politisch sowie, wo erforderlich, rechtlich für eine angemessene Finanzierung einsetzen.
Die Korrekturen vom 15. Oktober sind ein Fortschritt. Eine dauerhaft verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung ersetzen sie nicht.

Stand: 23. Oktober 2026. Die Darstellung berücksichtigt die vom Bundestag beschlossenen Änderungen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren und die konkrete Umsetzung in den Vergütungs- und Honorarverteilungsregelungen bleiben zu beachten.

Weitere Informationen – aktualisierte Erläuterungen der Bundespsychotherapeutenkammer:

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Kostenstrukturerhebung 2025 startet im Oktober


Das Statistische Bundesamt startet im Oktober 2026 die Kostenstrukturerhebung für das Berichtsjahr 2025. Bundesweit werden nach mathematisch-statistischen Verfahren höchstens sieben Prozent der psychotherapeutischen, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen ausgewählt. Die herangezogenen Praxen sind auskunftspflichtig; die Bescheide werden Anfang Oktober versandt.

Erfasst werden Einnahmen, Aufwendungen sowie die Praxisstruktur, etwa Organisationsform, Zusammenarbeit und Beschäftigtenzahl. Die Ergebnisse werden auf alle Praxen hochgerechnet und fließen unter anderem in die Weiterentwicklung der Vergütung im EBM ein. Ab Beginn der Erhebung stellt DESTATIS Musterfragebögen, aktualisierte FAQ und Informationen zur Methodik bereit. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024 sind bereits auf der DESTATIS-Themenseite „Dienstleistungen“ abrufbar.

Hinweis: Wir empfehlen den ausgewählten Praxen, die Kostenangaben sorgfältig zu prüfen und nicht zu schätzen. Bitte verwenden Sie belegbare Angaben aus Ihren Unterlagen und beachten Sie die Rundungsvorgaben des Fragebogens.

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PKV-Prämien steigen 2027 voraussichtlich deutlich


Während der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung 2027 stabile Beitragssätze in Aussicht stellt, erwartet der PKV-Verband für rund 53 Prozent der Privatversicherten Beitragserhöhungen von durchschnittlich 13,4 Prozent. Ursache sind vor allem steigende Leistungsausgaben, etwa im Krankenhausbereich, für Arzneimittel, Heilmittel und ambulante ärztliche Behandlungen.
Die PKV darf Beiträge erst anpassen, wenn die tatsächlichen Kosten in einem Tarif festgelegte Schwellenwerte überschreiten. Dadurch werden Kostensteigerungen zeitverzögert weitergegeben und es kommt häufig zu deutlichen Prämiensprüngen.

Von ausgabensenkenden Reformen profitiert die PKV nur teilweise. In der ambulanten Versorgung gelten weiterhin eigene Vergütungsregeln ohne mengenbegrenzende Elemente wie in der GKV. Die Stabilität der GKV-Beiträge 2027 beruht zudem auch auf höheren Einnahmen, etwa durch eine angehobene Beitragsbemessungsgrenze.
gefunden beim Tagesspiegel Background:

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TK-Chef Baas fordert neues Krankenversicherungssystem


Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, spricht sich für einen Umbau des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung aus. Gegenüber dem Spiegel erklärte er, langfristig sollten sowohl GKV als auch PKV in ihrer heutigen Form abgelöst werden.
Ein neues System solle Grundprinzipien beider Versicherungsformen verbinden: keine Risikoselektion, freie Kassenwahl, verbindliche Leistungsstandards und keine Gewinnabschöpfung. Zugleich sollten Altersrückstellungen vor staatlichem Zugriff geschützt und flexiblere Verträge mit Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten möglich sein.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei wies eine Abschaffung der PKV zurück. Das Nebeneinander von GKV und PKV stärke aus seiner Sicht Wettbewerb und Innovation im Gesundheitswesen.
gefunden beim Tagesspiegel Background:

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GKV-Spitzenverband fordert Strukturreformen und bedarfsgerechte Terminvergabe


GKV-Spitzenverbandschef Oliver Blatt bewertet die erwartete Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2027 als Entlastung, warnt jedoch vor neuen Ausgaben aus Beitragsmitteln. Die Finanzkommission Gesundheit müsse bis Dezember Vorschläge vorlegen. Strukturreformen sollten 2027 beschlossen werden, damit sie ab 2028 wirken. Blatt setzt dabei vor allem auf Prävention, Digitalisierung und eine bessere Steuerung in der Primärversorgung.
Selbstbeteiligungen oder finanzielle Sanktionen für Facharztbesuche lehnt er ab. Stattdessen sollten Patienten durch digitale Einschätzungstools und passende Versorgungsangebote besser orientiert werden. Als „himmelschreiende Ungerechtigkeit“ bezeichnet Blatt längere Wartezeiten gesetzlich Versicherter. Arzttermine müssten künftig nach medizinischem Bedarf und nicht nach Versicherungsstatus vergeben werden.
gefunden bei morgenpost.de:

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Bundestag beschließt neue Budgetregeln für Psychotherapie


Der Bundestag hat am 15. Oktober Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Psychotherapeutische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bleiben vollständig extrabudgetär. Auch Leistungen nach der KSVPsych-Richtlinie sollen von der Budgetierung ausgenommen werden, nicht jedoch Koordinations- und Vernetzungsleistungen.

Bei dringendem Behandlungsbedarf ist eine extrabudgetäre Vergütung künftig nur für bis zu 600 Minuten Akutbehandlung pro Jahr vorgesehen. Voraussetzung ist die Vermittlung über die Terminservicestellen. Alle übrigen psychotherapeutischen Leistungen, einschließlich Gruppenpsychotherapie, sollen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung budgetiert werden.

Zudem müssen vertragspsychotherapeutische Praxen künftig verbindliche Kontingente freier Termine an die Terminservicestellen melden. Die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der psychotherapeutischen Vergütung entfällt. Die vom Bundessozialgericht hergeleitete Verpflichtung zu einer angemessenen Vergütung bleibt bestehen.
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Sonderveranstaltung am 4. November – wichtiger Hinweis zum Zugang


Am 4. November 2026 findet unsere angekündigte DPNW-Sonderveranstaltung: "GKV-Spargesetz: Was kommt auf psychotherapeutische Praxen zu? " statt. Wir möchten alle angemeldeten Teilnehmer vorsorglich auf eine mögliche Schwierigkeit beim Zugang hinweisen.

Offenbar funktionieren einige der bereits per E-Mail versandten Zugangslinks nicht wie vorgesehen. Die Ursache konnten wir bislang leider nicht feststellen.

Damit Sie die Veranstaltung trotzdem problemlos besuchen können, haben wir eine einfache Alternative vorgesehen: Sollte der Ihnen zugesandte Link nicht funktionieren, nutzen Sie bitte den Zugangslink auf der Startseite unserer Webseite (www.dpnw.de) oder klicken hier unten auf "mehr dazu hier".

Wir gehen davon aus, dass die Sonderveranstaltung wie geplant stattfinden kann, und freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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Sozialstaat zwischen Reformdruck und Akzeptanz


Beim Europäischen Gesundheitskongress wurde diskutiert, wie Reformen des Sozialstaats gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie beeinflussen. INSM-Chefvolkswirt Stefan Schöncke kritisierte steigende Sozialausgaben bei kaum wachsendem Bruttoinlandsprodukt. Der Sozialstaat müsse schlanker und zielgerichteter werden, um langfristig finanzierbar zu bleiben.

Für das Gesundheitswesen forderte AOK-Bayern-Vorstandsvorsitzende Irmgard Stippler, vorhandene Ressourcen besser zu nutzen und Akteure stärker in die Verantwortung zu nehmen. Leistungskürzungen seien nicht der erste Schritt.

DAK-Chef Andreas Storm bemängelte ein „Gerechtigkeitsdefizit“ bei der Finanzierung: Während Renten- und Arbeitslosenversicherung hohe Bundeszuschüsse erhielten, würden Kranken- und Pflegeversicherung weniger unterstützt. Reformen müssten als gerecht wahrgenommen werden, um Akzeptanz zu finden.

gefunden beim Tagesspiegel Background:

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Zi warnt vor starren Hausarztquoten


Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung warnt vor politisch festgelegten Quoten für eine ausschließlich hausärztliche Behandlung. Eine Forderung der CSU, künftig rund 80 Prozent der Fälle beim Hausarzt abschließend zu versorgen, könne das Ziel eines Primärarztsystems verfehlen: Patienten bedarfsgerecht durch die Versorgung zu steuern.

Zi-Auswertungen zeigen, dass viele Patienten zusätzlich fachärztliche Versorgung benötigen. Über ein Jahr hinweg nahmen 68 Prozent der regelhaft hausärztlich Versorgten fachärztliche Leistungen in Anspruch. Bei chronisch Kranken sei die Behandlungsqualität besonders hoch, wenn Haus- und Fachärzte zusammenarbeiten.

Entscheidend sei deshalb nicht eine möglichst hohe Zahl allein hausärztlich behandelter Patienten. Ein Primärarztsystem müsse die Zusammenarbeit der Versorgungsebenen verbessern, notwendige Behandlungen zeitnah ermöglichen und unnötige Versorgungsschritte vermeiden.

gefunden beim Tagesspiegel Background:

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Linnemann für weniger Krankenkassen – GKV-Chef warnt vor „zwanghafter Reduzierung“


Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen deutlich reduzieren. Die Finanzkommission Gesundheit soll dazu im Dezember einen Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage im kommenden Jahr Reformen folgen könnten. Linnemann hatte bereits eine Halbierung der damals mehr als 90 Kassen und langfristig nur zehn Kassen ins Gespräch gebracht.

Der GKV-Spitzenverband lehnt eine politisch vorgegebene Zahl ab. Vorstandschef Oliver Blatt verweist auf einen Verwaltungskostenanteil von rund vier Prozent und bezweifelt, dass Fusionen automatisch Einsparungen bringen. Der Konzentrationsprozess laufe bereits: Zu Jahresbeginn werde es voraussichtlich weniger als 90 Kassen geben, vor 30 Jahren waren es noch über 1.000.

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis spricht sich dagegen dafür aus, gewachsene Strukturen kritisch zu prüfen. Fusionen könnten Verwaltungsaufgaben bündeln und Doppelstrukturen abbauen, sofern Wettbewerb, Wahlfreiheit und die Qualität der Versorgung erhalten bleiben.

gefunden bei morgenpost.de:

Kommentar: 13 Milliarden Euro Verwaltungskosten sind kein Randthema

Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen lagen 2025 bei 13,29 Milliarden Euro. Das entspricht zwar nur rund vier Prozent der GKV-Gesamtausgaben. Angesichts steigender Beiträge und knapper Mittel für die Versorgung ist diese Summe dennoch zu hoch, um sie als Nebensache abzutun.

Weniger Krankenkassen sind allerdings kein Selbstzweck. Fusionen sparen nicht automatisch Geld, wenn parallele Strukturen, komplizierte Verfahren und wachsende Bürokratie bestehen bleiben. Entscheidend ist, Verwaltung konsequent zu vereinfachen, Prozesse zu digitalisieren und Doppelarbeit abzubauen. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Kassengröße und Verwaltungsausgaben je Versichertem ist bislang nicht belegt.

Die Versicherten brauchen erreichbare Ansprechpartner und eine verlässliche Beratung. Aber jeder Euro, der durch effizientere Verwaltungsstrukturen eingespart wird, muss der Versorgung zugutekommen, statt Leistungen weiter unter Kostendruck zu setzen.

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Psychotherapie hat Belastungsgrenzen - Studien gesucht


Die aktuellen Honorarkürzungen werfen eine zentrale Frage auf: Wie viele Therapiesitzungen kann ein Psychotherapeut dauerhaft verantwortbar durchführen, ohne dass Gesundheit und Behandlungsqualität leiden?

Während Politik und Selbstverwaltung von bis zu 36 Sitzungen pro Woche ausgehen, fehlen bislang belastbare Erkenntnisse zu den Grenzen therapeutischer Arbeit. Das DPNW startet daher eine Recherche zu Burnout, kognitiver Ermüdung, Fehleranfälligkeit, hohen Fallzahlen sowie nationalen und internationalen Empfehlungen zur maximalen Arbeitsbelastung von Psychotherapeuten.

Gesucht werden Studien, Übersichtsarbeiten, Positionspapiere, Hinweise auf Forschergruppen und praktische Erfahrungen.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Wann wird Versorgung zur Überforderung – und welche Folgen hat dies für Patienten und Behandler?

Hinweise bitte an: hana.stegert@dpnw.info

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Wie könnten Psychotherapeuten wirksam protestieren - Thesenpapier für Politikergespräche


Warum Psychotherapeuten jetzt das Gespräch suchen sollten
Jede Bundestagsabgeordnete und jeder Bundestagsabgeordnete vertritt einen Wahlkreis und bietet regelmäßig Bürgersprechstunden an. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Patientinnen und Patienten sowie Angehörige sind Bürger dieses Landes – und haben selbstverständlich das Recht, ihre Sorgen und Erfahrungen unmittelbar an die Politik heranzutragen.

Es geht dabei ausdrücklich nicht um parteipolitische Vorwürfe, sondern um eine sachliche Darstellung der Folgen aktueller gesundheitspolitischer Entwicklungen für die psychotherapeutische Versorgung.

Wir haben ein Thesenpapier mit Kontaktdaten der Abgeordneten erstellt, das Sie hier herunterladen können:
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Primärarztsystem und Patientensteuerung

SPD fordert verbindliche Termingarantie

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert im geplanten Primärversorgungsgesetz eine verbindliche Garantie für Facharzttermine. Patienten sollen grundsätzlich innerhalb von drei Wochen einen Termin in zumutbarer Entfernung erhalten, bei medizinischer Dringlichkeit schneller. Steht kein Praxistermin zur Verfügung, soll die ambulante Behandlung in einem geeigneten Krankenhaus erfolgen.
SPD, Union und GKV-Spitzenverband sehen Handlungsbedarf bei langen Wartezeiten und Unterschieden zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Der GKV-Spitzenverband verlangt, Termine stärker nach medizinischem Bedarf statt nach Versicherungsstatus zu vergeben.
gefunden beim Tagesspiegel Background:

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Café Med in Südtirol berät ohne Termin - zum Doktor in die Kneipe


Ein vierminütiger Videobeitrag zeigt das „Café Med“ in Bozen. Einmal im Monat verwandelt sich dort ein Gasthof in einen Ort für kostenlose medizinische Beratung: Pensionierte Fachärzte nehmen sich Zeit für Gespräche mit Patienten und erläutern vorhandene Befunde verständlich.

Das Angebot ersetzt weder Diagnosen noch Behandlungen. Es soll vor allem älteren Menschen helfen, medizinische Informationen besser einzuordnen und offene Fragen in Ruhe zu besprechen.

Die Initiative reagiert auf den auch in Italien spürbaren Ärztemangel. Cafés und Gasthöfe bieten dafür einen niedrigschwelligen, persönlichen Rahmen.

gefunden bei dw.com:

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Primärpsychotherapeutische Grundversorgung im gastronomischen Setting: Kneipenwirte statt Therapeuten


Vorsicht: bissige Satire. Sehr bissige Satire. Und leider inzwischen nicht mehr ganz so weit von der Wirklichkeit entfernt.

Am 1. Mai 2026 hatte ich unter dem Titel „Niedrigschwellige Versorgung – konsequent gedacht“ bereits einen revolutionären Vorschlag zur Lösung unserer psychotherapeutischen Versorgungsprobleme gemacht: Wir bilden Kneipenwirte zu niedrigschwelligen Versorgungsleistern aus.

Damals war das Satire. Jetzt kommt die Wirklichkeit hinterher. Unsere Idee wurde in Österreich offenbar schon umgesetzt.
Die Deutsche Welle berichtet über das „Café Med“ in Bozen. Dort verwandelt sich einmal im Monat ein Gasthof in eine medizinische Beratungsstelle. Pensionierte Fachärzte erklären kostenlos Befunde, beantworten Fragen und nehmen sich Zeit für Patienten.
Zeit! Was für ein Luxus.

Nun will ich dieses Projekt keineswegs schlechtmachen. Im Gegenteil. Es ist eine ausgesprochen sympathische Initiative engagierter Ärzte, die etwas anbieten, das im regulären Gesundheitswesen zunehmend zur Mangelware wird: Zuwendung und verständliche Gespräche.

Aber warum auf halbem Weg stehen bleiben?
Warum pensionierte Therapeuten in die Kneipe schicken, wenn der Wirt ohnehin schon da ist?
Gerade für die Psychotherapie eröffnen sich völlig neue Perspektiven. Und angesichts der bevorstehenden Budgetierung sollten wir nicht kleinlich sein.
Wir verfügen in Deutschland über eine weitgehend ungenutzte psychotherapeutische Infrastruktur: Kneipen, Gaststätten, Ecklokale und Vereinsheime. Flächendeckend vorhanden, hervorragend erreichbar und vielerorts sogar abends geöffnet.

Vor allem aber:
Die Wirte wissen seit Generationen, wie man Menschen zuhört, ohne ihnen eine Diagnose zu verpassen.

Das erspart uns nicht nur die psychotherapeutische Sprechstunde, sondern auch das Gutachterverfahren, die probatorischen Sitzungen, die Therapieplanung und die lästige Dokumentation.

Die Grundausbildung könnte an einem Wochenende erfolgen. Die wichtigsten Interventionstechniken hatte ich bereits am 1. Mai vorgestellt:

- „Mhm.“
- „Schlimm.“
- „Du Ärmster.“
- „Das wird schon wieder.“

Fortgeschrittene können zusätzlich lernen: „Ich weiß genau, was du meinst.“
Besonders Begabte beherrschen die nonverbale Gesprächsführung durch zustimmendes Kopfnicken bei gleichzeitigem Polieren eines Bierglases.

Natürlich müssen wir die Qualität sichern. Eine 20-minütige Onlinefortbildung mit anschließendem Multiple-Choice-Test dürfte genügen. Wer mindestens drei von zehn Fragen richtig beantwortet, erhält das Zertifikat „Niedrigschwelliger psychotherapeutischer Erstversorger“.
Das Zertifikat wird unmittelbar neben dem Jugendschutzgesetz ausgehängt.

Die Finanzierung ist ebenfalls genial. Sie erfolgt nicht über die Krankenkassen, sondern durch Getränkeumsatz. Ein Bier ersetzt die Grundpauschale, das zweite die therapeutische Intervention. Bei schwereren Verläufen kann auf einen Doppelten aufgestockt werden.
Das ist nicht nur niedrigschwellig, sondern auch vollkommen unbudgetiert.

Und endlich hätten wir eine Versorgung, die wirklich bedarfsgerecht funktioniert: Wer mehr Gesprächsbedarf hat, bestellt einfach noch ein Getränk.
Auch die geforderte Zugangssteuerung wäre gelöst. Patienten, die sich selbst für behandlungsbedürftig halten, werden zunächst an die nächstgelegene Gaststätte verwiesen. Dort entscheidet der Wirt nach einem kurzen Gespräch, ob eine Überweisung an einen Psychotherapeuten erforderlich erscheint.

Die Wartezeit beträgt maximal so lange, wie der Wirt braucht, um das Bier zu zapfen.
Die Terminservicestellen könnten entfallen. Selbst die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten endlich weniger zu verwalten. Das Personal ließe sich für die Zertifizierung der Kneipenwirte einsetzen.

Und die Qualitätssicherung? Auch dafür hatte ich im Mai bereits eine Lösung angeboten: vier Smiley-Buttons an der Theke mit der Frage: „Wie hat Ihnen die heutige Sitzung geholfen?“
Digital. Unkompliziert. Ohne 14-seitige Fragebögen.
Nur bei der Abrechnung schwerer psychischer Erkrankungen müssten wir nachbessern. Immerhin sollen diese künftig bevorzugt extrabudgetär vergütet werden.

Hier ließe sich ein gestuftes Versorgungsmodell entwickeln: Leichte Depressionen werden am Tresen behandelt, mittelschwere im Hinterzimmer und schwere Fälle bekommen einen eigenen Stammtisch.
Eine Persönlichkeitsstörung könnte der Wirt bereits daran erkennen, dass der Gast grundsätzlich mit allen anderen Gästen Streit anfängt. Bei einer Zwangsstörung wäre ein erstes Indiz, dass die Bierdeckel immer exakt parallel zur Tischkante ausgerichtet werden müssen.
Die Differenzialdiagnostik überlassen wir einer KI-Anwendung auf dem Handy des Wirts.

Und falls die Behandlung nicht anschlägt, gibt es ja immer noch die reguläre Psychotherapie. Vorausgesetzt, der Patient schafft es durch die vorgelagerten Steuerungsinstanzen, bevor die Kneipe schließt.
Man könnte das Ganze „
Primärpsychotherapeutische Grundversorgung im gastronomischen Setting“ nennen. Ein Förderprogramm wäre sicher schnell aufgelegt. Vielleicht sogar mit wissenschaftlicher Begleitung.

Ich möchte allerdings eines klarstellen: Die pensionierten Ärzte in Bozen verdienen Anerkennung. Sie helfen Menschen, die im medizinischen Alltag zu wenig Zeit und Aufmerksamkeit bekommen. Sie ersetzen ausdrücklich keine Behandlung.

Die eigentliche Satire besteht darin, dass solche Angebote notwendig werden, weil das reguläre Versorgungssystem nicht ausreichend leistet, was es leisten sollte.

In der Psychotherapie drohen wir inzwischen in eine ähnliche Richtung zu geraten. Statt die vorhandene Versorgung zu stärken, beschäftigen wir uns mit Zugangssteuerung, Priorisierung, Budgetierung und immer neuen Möglichkeiten, Menschen möglichst kostengünstig von einer richtigen Behandlung fernzuhalten.

Das nennt man dann innovative Versorgung.

Vielleicht sollte ich meinen Vorschlag vom 1. Mai tatsächlich beim Bundesgesundheitsministerium einreichen.
Die Grundidee dürfte dort auf Begeisterung stoßen: keine zusätzlichen Psychotherapeuten, keine zusätzlichen Kassensitze, keine zusätzlichen Honorare. Und bei ungünstigem Behandlungsverlauf kann man immer noch behaupten, der Patient habe einfach zu viel getrunken.

Mein Vorschlag: Wir schaffen die Psychotherapie nicht gleich ab. Wir verlegen sie erst einmal in die Kneipe.
Und wenn es dort nicht funktioniert, können wir immer noch die Wirte budgetieren.

Der ursprüngliche satirische Vorschlag „Niedrigschwellige Versorgung – konsequent gedacht“ erschien am 1. Mai 2026.

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CSU will Hausärzte zur zentralen Steuerungsinstanz machen


Dem DPNW liegt der Entwurf des CSU-Leitantrags zur Primärversorgung vor. Danach sollen Hausärzte künftig rund 80 Prozent der Behandlungsfälle abschließend versorgen. Die freie Hausarztwahl soll erhalten bleiben; für bestimmte, insbesondere chronische Erkrankungen, soll weiterhin ein direkter Zugang zum Facharzt möglich sein. Welche Fälle davon erfasst werden, bleibt offen.

Zur Entlastung der Praxen setzt die CSU auf mehr Delegation an Pflegekräfte, Physician Assistants und Apotheken. Konkrete Regelungen zur Aufgabenverteilung, Vergütung und Finanzierung enthält der Antrag jedoch nicht. Die Reform soll sich nach Auffassung der CSU an kürzeren Wartezeiten und mehr Zeit für den einzelnen Patienten messen lassen.

Zur Psychotherapie trifft der Entwurf keine Aussage. Auffällig ist, dass auch Gynäkologie und Augenheilkunde nicht als generelle Ausnahmen genannt werden. Offenbar soll zunächst offenbleiben, wer zu den verbleibenden 20 Prozent gehört. Für die Psychotherapie darf die 80-Prozent-Formel jedoch nicht übertragen werden: Die große Mehrheit psychisch erkrankter Patienten kann nicht hausärztlich behandelt werden.

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SpiFa weist CSU-Ziel für hausärztliche Fallabschlüsse zurück


Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands hält die CSU-Forderung, Hausärzte sollten künftig 80 Prozent der Behandlungsfälle abschließend versorgen, für wissenschaftlich nicht ausreichend belegt. Die Aussage stütze sich nach Einschätzung des SpiFa im Wesentlichen auf eine einzelne retrospektive Studie aus 16 Hausarztpraxen in Baden-Württemberg.

Der Verband kritisiert unter anderem die unklare Definition von Akutfällen und „fallabschließender“ Behandlung. Als abgeschlossen galt ein Fall bereits dann, wenn innerhalb von 14 Tagen kein erneuter Kontakt in derselben Praxis dokumentiert wurde. Kontakte zu Facharztpraxen, anderen Hausärzten oder Notaufnahmen seien dabei nicht zuverlässig erfasst worden. Zudem entfiel ein hoher Anteil der Diagnosen auf unspezifische Angaben.

SpiFa-Vize Hermann Helmberger betont, keine medizinische Fachdisziplin könne 80 bis 90 Prozent aller Fragestellungen abschließend lösen. Die Arbeitsteilung zwischen haus- und fachärztlicher Versorgung dürfe nicht durch pauschale Quoten infrage gestellt werden.

gefunden bei aend.de:

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Auch das Zi kritisiert starre Hausarztquote


Auch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bewertet das CSU-Ziel, 80 Prozent aller Fälle abschließend in Hausarztpraxen zu behandeln, kritisch. Abrechnungsdaten zeigten, dass 2025 je nach Betrachtungsweise nur 32 bis 64 Prozent der hausärztlich versorgten Patienten ausschließlich dort behandelt wurden. Im Jahresverlauf nahmen 68 Prozent zusätzlich fachärztliche Leistungen in Anspruch.

Das Zi warnt, politisch vorgegebene Quoten könnten vom eigentlichen Ziel ablenken: Patienten müssten zum richtigen Zeitpunkt die medizinisch notwendige Versorgung erhalten. Fachärztliche Mitbehandlung gehöre für einen großen Teil der kontinuierlich hausärztlich versorgten Bevölkerung zum regulären Versorgungsgeschehen.

Auch die Evaluation der hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg habe zwar mehr fachärztliche Kontakte auf Überweisung gezeigt, die Gesamtzahl fachärztlicher Kontakte aber nicht gesenkt. Entscheidend sei deshalb eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten, nicht das möglichst vollständige Verbleiben der Patienten in der hausärztlichen Versorgung.

gefunden bei aend.de:

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Länder fordern verbindlichen Fahrplan für Primärversorgung


Vier Gesundheitsminister der Länder fordern von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann ein zügiges, aber schrittweises Vorgehen bei der Einführung eines Primärversorgungssystems. Nötig seien klare Übergangsregelungen und ein verbindlicher Zeitplan. Leitprinzip solle „präventiv und digital vor ambulant vor stationär“ sein.

Vorgesehen sind eine verbindliche Zuordnung zu Primärversorgungspraxen bei zugleich freier Arztwahl, digitale Instrumente zur Bedarfssteuerung sowie definierte Versorgungspfade und Verantwortlichkeiten. Zudem verlangen die Minister erweiterte heilkundliche und abrechenbare Kompetenzen für nichtärztliche Gesundheitsberufe, neue Vergütungsmodelle für Koordination und Teamleistungen sowie eine weiterentwickelte, kleinräumigere Bedarfsplanung.

gefunden bei aend.de:

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Gemeinsam stark: Mit Ihrer Spende Innnit und unsere Petitionen unterstützen


Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

unsere gemeinsame Petition für den Erhalt des offenen Zugangs zur Psychotherapie war ein großer Erfolg – und das wäre ohne die wertvolle Unterstützung von Innnit kaum möglich gewesen. Gerade angesichts des starken Drucks von Verbänden hat Innnit uns geholfen, unsere Stimme hörbar zu machen und unser Anliegen erfolgreich zu vertreten.

Damit Innnit auch weiterhin Projekte wie unsere Petition unterstützen kann, ist der Verein auf Spenden angewiesen. Schon 5 Euro können einen Unterschied machen und helfen, dass wichtige Initiativen wie diese weiterhin arbeiten können.

Sie können Innnit unkompliziert hier unterstützen: https://verein.innn.it/foerdern-1/

Herzliche Grüße
Dieter Adler
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Gesundheitsdatenausnutzungsgesetz GeDIG

Private Terminplattformen kritisieren GeDIG-Regelung

Private Anbieter von Terminbuchungsplattformen fordern einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zum digitalen Versorgungseinstieg über die elektronische Patientenakte. Jameda und Samedi begrüßen grundsätzlich, dass Versicherte Termine direkt über die ePA-App buchen können sollen.

Kritisch sehen sie jedoch die vorgesehene Anbindung an das Terminservice-System der KBV. Terminbuchungen müssten über offene, standardisierte Schnittstellen in die bereits genutzten Praxisverwaltungssysteme und Ressourcenplanungen einfließen können.

Zudem verlangen die Anbieter transparente und technologieoffene Kriterien für die Beteiligung Dritter. KBV und GKV-Spitzenverband sollen diese Regeln festlegen, obwohl die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der 116117 selbst einen Terminservice betreiben. Nach damaligen Berichten hatte auch die EU-Kommission vor einer möglichen Benachteiligung privater Anbieter gewarnt.

gefunden beim Tagesspiegel Background:

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BMG plant Recht auf Vergessenwerden nach Krebserkrankungen


Das Bundesgesundheitsministerium will ein Recht auf Vergessenwerden für Menschen mit überstandener Krebserkrankung prüfen. Gesundheitsdaten sollen bei Versicherungsanträgen nach einer noch festzulegenden Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Bundesgesundheitsminister Linnemann favorisiert offenbar fünf Jahre nach Ende der Erkrankung. Eine Löschung der Daten ist nicht vorgesehen.

gefunden beim Tagesspiegel Background:

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Krebs darf vergessen werden. Psychische Erkrankungen bleiben lebenslänglich? Der Kommentar


von Dieter Adler

Das Bundesgesundheitsministerium entdeckt das Recht auf Vergessenwerden. Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, sollen nach einer bestimmten Frist bei Versicherungsanträgen nicht mehr dafür bestraft werden, dass sie einmal krank waren. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann favorisiert offenbar fünf Jahre.
Eine gute Idee. Wirklich.
Aber da hätte ich eine Frage:
Krebsdiagnosen sollen vergessen werden dürfen. Psycho-Diagnosen nicht?

Das ist eine interessante Haltung. Besonders für uns Psychotherapeuten. Denn wir sind verpflichtet, wahrheitsgetreue Diagnosen zu stellen. Und genau das kann unseren Patienten unter Umständen ein Leben lang schaden.

Viele von uns – ich nenne selbstverständlich keine Namen – kennen das Problem, dass man bei der diagnostischen Einordnung lieber vorsichtig ist. Nicht, weil wir betrügen wollen, sondern weil wir unseren Patienten nachhaltig helfen und nicht nachhaltig schaden möchten.

Eine schwere Persönlichkeitsstörung, rezidivierende Depressionen, eine Zwangsneurose und was die psychiatrische Diagnostik sonst noch an lebenswegbegleitenden Etiketten bereithält, sind keine Auszeichnungen, mit denen man später bei Versicherungen, Verbeamtungen oder beruflichen Eignungsprüfungen hausieren gehen möchte.

Also wägen wir ab. Sehr sorgfältig. Und manche diagnostischen Überlegungen bleiben besser dort, wo sie hingehören: im geschützten therapeutischen Raum. Fachgerechte Diagnostik und Dokumentation sind unverzichtbar. Davon zu unterscheiden ist, welche Informationen außerhalb der Behandlung weitergegeben oder verwendet werden dürfen.

Das hat mit der fachlichen Pflicht zur korrekten Diagnostik nichts zu tun. Es hat mit der Frage zu tun, was aus einer Diagnose wird, sobald sie ein Eigenleben entwickelt.
Nun steht uns mit der geplanten Budgetierung der Psychotherapie die nächste Absurdität ins Haus. Bestimmte schwere oder chronische Erkrankungen sollen weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Damit bekommt die diagnostische Einordnung plötzlich auch eine unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung.
Natürlich werden viele dieser Krankheitsbilder bereits entsprechend diagnostiziert sein. Wir müssen sie nicht eigens schwerer machen, um eine angemessene Vergütung zu erhalten.

Dennoch bleibt ein Spiel mit dem Feuer für beide Seiten.

Diagnostizieren wir korrekt und differenziert, können wir damit unseren Patienten schaden. Diagnostizieren wir aus Rücksicht zu milde, riskieren wir fachliche und rechtliche Konsequenzen – und möglicherweise unsere Vergütung.

Ein bemerkenswertes System. Der Therapeut soll gleichzeitig medizinisch präzise, ökonomisch erfolgreich und sozial folgenlos diagnostizieren. Viel Vergnügen dabei.
Und dann wäre da noch die elektronische Patientenakte.

Dort können Diagnosen über Jahrzehnte verfügbar bleiben. Zwar gibt es Lösch- und Widerspruchsmöglichkeiten. Aber eine einmal dokumentierte psychiatrische Diagnose verschwindet nicht automatisch deshalb, weil ein Mensch inzwischen gesund ist, seine Schwierigkeiten überwunden hat oder längst ein völlig anderes Leben führt.
Eine Persönlichkeitsstörung beispielsweise wird man auf diese Weise nicht so schnell wieder los. Jedenfalls nicht als Etikett.

Dabei wissen wir Psychotherapeuten, dass Persönlichkeitsstörung nicht gleich Persönlichkeitsstörung ist. Viele Menschen leben mit erheblichen psychischen Beeinträchtigungen ein gut kompensiertes, sozialverträgliches und beruflich erfolgreiches Leben. Sie leiden vielleicht an bestimmten inneren Konflikten, ohne dass deshalb andere Menschen unter ihnen leiden müssten.
Und es gibt Menschen, die früher schwer erkrankt waren und heute weitgehend symptomfrei sind.

Für die diagnostischen Etiketten scheint das gelegentlich völlig unerheblich zu sein.

Besonders hübsch sind auch die Verdachtsdiagnosen. Ein kleines „V. a.“ vor einer schweren psychiatrischen Diagnose kann über das weitere Leben eines Menschen mitentscheiden, wenn derjenige, der die Akte liest, die beiden Buchstaben übersieht, nicht versteht oder einfach ignoriert.
Aus einem Verdacht wird dann schnell eine vermeintliche Tatsache.
Und aus einer medizinischen Arbeitshypothese eine biografische Hypothek.

Noch interessanter wird es, wenn künftig auch Betriebsärzte Zugang zur elektronischen Patientenakte erhalten. Zwar nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Aber wie freiwillig fühlt sich eine solche Einwilligung an, wenn die eigene berufliche Zukunft davon abhängen könnte?

Wir sollten uns deshalb von der Vorstellung verabschieden, dass die möglichst umfassende Speicherung medizinischer Informationen automatisch dem Wohl der Patienten dient.
Manchmal dient sie vor allem denjenigen, die diese Informationen später gegen sie verwenden können.

Natürlich sind Diagnosen für die Behandlung notwendig. Selbstverständlich können entsprechend geschützte Daten auch für die Forschung wertvoll sein.
Aber weshalb soll eine psychische Erkrankung einem Menschen noch Jahrzehnte später bei einem Versicherungsvertrag, einer Bewerbung oder seiner beruflichen Entwicklung im Wege stehen dürfen
?

Die Forderung muss daher lauten: Auch psychische Diagnosen müssen grundsätzlich einem Recht auf Vergessenwerden unterliegen.

Nicht im Sinne einer rückwirkenden Geschichtsfälschung und nicht zulasten notwendiger medizinischer Behandlungen. Sondern als verbindliches Recht, dass längst überwundene Erkrankungen nach angemessener Zeit nicht mehr abgefragt, offengelegt oder gegen die Betroffenen verwendet werden dürfen.
Und dieses Recht muss auch für unzutreffende, überholte und niemals bestätigte Verdachtsdiagnosen wirksam werden.
Wir brauchen eine Psychotherapie, in der wir Diagnosen stellen können, ohne damit möglicherweise die Zukunft unserer Patienten zu beschädigen.

Die Politik muss sich entscheiden: Will sie, dass wir Krankheiten behandeln, oder will sie, dass wir Menschen dauerhaft mit ihnen kennzeichnen?

Wer Krebs überstanden hat, soll eine "zweite Chance" bekommen. Wer eine Depression, Zwangsstörung oder Persönlichkeitsstörung überwunden hat, offenbar einen lebenslangen Akteneintrag.

Man könnte fast meinen, die Seele habe bei der Gesetzgebung wieder einmal einen schlechteren Versicherungstarif erwischt.

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Neustart im Bundesgesundheitsministerium: Was die Digital Health-Branche von Carsten Linnemann erwartet


Mit Carsten Linnemann an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums verbinden Vertreter der Digital-Health-Branche vor allem die Erwartung eines schnelleren Übergangs von Modellprojekten in die Regelversorgung. Gefordert werden verbindliche Qualitätsstandards, interoperable Software und weniger bürokratische Hürden. Digitale Anwendungen müssten sich nahtlos in den Praxisalltag einfügen und Fachkräfte tatsächlich entlasten.

Besonders häufig genannt werden der Ausbau von Telemedizin, eine rasche Notfallreform mit digitaler Ersteinschätzung sowie Fortbildung und Mitgestaltung bei KI-Anwendungen. Die Branche verlangt klare Fristen für die Bewertung erprobter Innovationen und eine stärkere Einbindung der Leistungserbringer. Entscheidend sei, ob Digitalisierung für Patienten und Praxen binnen eines Jahres spürbar einfacher wird.

gefunden bei e-health-com.de:

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DPNW kompakt: GeDIG – Digitalisierung mit Risiken für die Psychotherapie


Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Datennutzung, KI-Anwendungen, digitale Steuerungssysteme und die elektronische Patientenakte weiter ausgebaut werden. Das DPNW sieht diese Entwicklung kritisch. Befürchtet wird eine zunehmende Umwandlung der Gesundheitsversorgung in ein datengetriebenes Steuerungs- und Kontrollsystem mit erweiterten Zugriffs- und Auswertungsmöglichkeiten.

Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich des geplanten registerübergreifenden Forschungspseudonyms und der vorgesehenen Speicherung von Gesundheitsdaten über Zeiträume von bis zu 100 Jahren. Kritiker warnen, dass dadurch langfristig ein zentrales Gesundheitsdatenreservoir entstehen könnte, dessen Missbrauch oder Re-Identifizierung im Falle von Sicherheitslücken erhebliche Folgen für die medizinische Privatsphäre hätte.

Aus Sicht des DPNW gehören psychotherapeutische Daten zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Vertrauen, Vertraulichkeit und geschützte therapeutische Räume seien unverzichtbare Grundlagen psychotherapeutischer Arbeit. Digitalisierung könne zudem weder den Therapeutenmangel noch lange Wartezeiten oder die ungelöste Finanzierung der Weiterbildung beheben.

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Unsichere Messenger bleiben im Gesundheitswesen verbreitet


Eine YouGov-Umfrage im Auftrag von Doctolib zeigt: Datenschutzkonforme Kommunikation wird von Gesundheitsfachkräften grundsätzlich als wichtig angesehen, doch in vielen Einrichtungen fehlen geeignete Strukturen. Befragt wurden 428 Ärzte aus Kliniken, Praxen und MVZ sowie 1.053 Privatpersonen.

Für dringende Abstimmungen nutzen 70 Prozent der Klinikärzte und 72 Prozent der Ärzte in Praxen auch herkömmliche Messenger wie WhatsApp. Dabei sind häufig Patienten- und Kollegendaten betroffen. 58 Prozent der Klinikärzte sehen darin ein Risiko für Datenlecks, 49 Prozent befürchten Verstöße gegen die DSGVO.

Als Gründe nennen die Befragten fehlende Dienstgeräte, Zeitdruck, unklare Regelungen und die verbreitete Nutzung solcher Kanäle im Kollegenkreis. Gefordert werden sichere, zertifizierte Kommunikationstools sowie Notfallpläne für den Ausfall von Kommunikationssystemen.

gefunden bei pharmazeutische-zeitung.de:

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1. Psychotherapie

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Presseschau

Nachrichten über Psychotherapie

Mittwoch 21.10.2026 13:34 - RuhrNachrichten.de
Hilfe annehmen fällt schwer? So überwinden Sie die Hürde
…erklärt Steffen Häfner, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Wenn das Streben nach Unabhängigkeit problematisch wird Diese Sorge kann zum Beispiel auf…

Mittwoch 21.10.2026 11:45 - Pharmazeutische Zeitung
Depressionen: Pränatale Psychotherapie ändert Hirnstruktur des Babys
Eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen während der Schwangerschaft könnte nicht nur der Mutter, sondern auch ihrem Kind zugutekommen. Einer neuen Studie zufolge kann…

Dienstag 20.10.2026 16:27 - Apotheken Umschau
Warum ab 2027 längere Wartezeiten auf Psychotherapie drohen
Schon 142 Tage Wartezeit auf Psychotherapie – neue Sparmaßnahmen könnte die Lage verschlimmern.

gefunden bei news.feed-reader.net:

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Nachrichten zum Bundesgesundheitsminister


Dienstag 20.10.2026 16:46 - aerzteblatt.de
Gemeinsames Schreiben: Vier Landesminister drängen auf Primärversorgungssystem
…Baden-Württemberg) und Andreas Philippi (SPD, Niedersachsen) setzen sich bei Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) für die Schaffung eines Primärversorgungssystems…

Dienstag 20.10.2026 9:15 - Pharmazeutische Zeitung
Keine gemeinsame Strategie: Kassenfusionen scheitern
Die Anzahl der Krankenkassen ist ein Politikum. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will sie reduzieren, an einem möglichen Spareffekt gibt es aber Zweifel. Und auch, ob man sich…

Sonntag 18.10.2026 9:58 - stern.de
Facharzttermine: Unionsfraktionschef Frei will kürzere Wartezeiten für Kassenpatienten
…müssen in vertretbarer Frist einen Facharzttermin bekommen“, sagte Frei. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) werde hierzu Vorschläge machen. Der Vorsitzende des…

gefunden bei news.feed-reader.net:

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Mustertexte

DPNW-Mustertexte für die einfache Arbeit in der Praxis

Wir bieten unseren Mitgliedern exklusive Mustertexte zu verschiedenen Bereichen der psychotherapeutischen Arbeit an. Diese sind überwiegend personalisiert, d.h., mit den Daten ihrer Praxis bereits automatisch versehen (sofern Sie diese im System hinterlegt haben).

Die Mustertexte decken Themen wie die Arbeit mit Patienten, Widerspruchsbescheide, Gutachterverfahren, IT-Arbeit, Versorgungswerke, Kammern und viele weitere Bereiche ab.

Sie finden die Mustertexte auf der Webseite unter "Mein Profil" (oder kleines Männchen rechts oben) "Downloads" (rechts auf der Seite)

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Übersicht über die Mustertexte


Auswahl der Mustertexte auf unserer Seiten:

Mitgliederbereich:
Meine Rechnungen
B1-X. Beitragsbescheinigung
SP1-X. Spendenbescheinigung

Praxis
Abrechnungs/Honorarbescheide
1. Widerspruch Honorar

2A. Widerspruch 1%-Kürzung
2B. Aufrechterhalten der Widersprüche
2E. Widerspruch gegen Notdienstpauschale KVNO
2G. Widerspruch 1% ePA-Kürzung
u.v.am.

Arbeit mit Patienten
Allgemeines
M1. Schweigepflichtserklärung
P1. Patienten: Ausfallhonorar
P6. Einverständnis Steigerungssatz
P7. Videotherapie-Einverständnis
P8. Post an Praxis (Jugendliche)

Informationen und Verzicht auf ePA-Eintrag
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse

Gutachterverfahren
A2. Gutachterverfahren Gruppe

IT-Bearbeitung
E1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Versorgungswerke
V2. Antrag PVW Anwartschaftsbescheid

Privat
ST1. Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid

und noch mehr

Antwort: Alle Musterformulare finden Sie hier



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DPNW-Fortbildungen

Aktuelle Fortbildungen

Webinare künftig offen für Nicht-Mitglieder.
Kosten pro Webinar: derzeit ab 75 €/Webinar
Die Webinare sind zertifiziert, es gibt Fortbildungspunkte

Für DPNW-Mitglieder sind sie kostenfrei.

Aktuell bieten wir folgende Themen in der nächsten Zeit an:

  • 24.10.2026 - 11:00-13:00
    Systemisches Konsensieren auf der inneren Bühne

    3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
    ansehen - anmelden

  • 07.11.2026 - 11:00-15:00
    Positive Psychotherapie

    5 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
    ansehen - anmelden

  • 21.11.2026 - 11:00-13:00
    Umgang mit parentifizierten Anteilen auf Seiten der Therapeuten

    3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
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  • 05.12.2026 - 11:00-13:00
    Bericht an Gutachter/innen

    3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
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  • 31.10.2026 - 11:00-14:00
    Der Praxisalltag mit KI: Das Arbeitswerkzeug

    4 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
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  • 28.11.2026 - 11:00-14:00
    Die dritte Instanz im Raum: KI während der Sitzung

    4 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
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  • 12.12.2026 - 11:00-14:00
    Unsere Patienten und Ihre KI: Konkrete Hilfe für die Behandlung

    4 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
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  • 04.11.2026
    Sonderveranstaltung: GKV-Spargesetz: Was kommt auf psychotherapeutische Praxen zu?

    ansehen - anmelden



  • Ihnen fehlt ein Seminar- oder Webinarthema:
    Melden Sie sich bei uns:
    webinar@dpnw.info

    Sie möchten selbst ein Seminar- oder Webinarthema anbieten:
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    Sonderveranstaltung GKV-Spargesetz: Was kommt auf psychotherapeutische Praxen zu? 4.11. 17:00-20:00


    450 Anmeldungen im September – wir wiederholen unsere Veranstaltung zum GKV-Spargesetz!

    Mittwoch, 4. November 2026: Rechtsanwalt Dr. Jan Moeck erklärt, was auf psychotherapeutische Praxen zukommt. Teilnahme auch für Nichtmitglieder.

    Das Interesse war überwältigend: 450 Anmeldungen verzeichnete unsere Informationsveranstaltung zum GKV-Spargesetz im September. Offenbar haben viele Kollegen dieselben Fragen: Was plant die Bundesregierung eigentlich? Was davon wird Gesetz? Und was bedeutet das alles für unsere Praxen?

    Seit September hat sich die politische und rechtliche Diskussion weiterentwickelt. Die geplanten Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung, die drohenden Veränderungen bei der Vergütung und zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen werfen immer neue Fragen auf.

    Deshalb bieten wir die Veranstaltung am 4. November erneut an – aktualisiert und mit Gelegenheit zur Diskussion.

    Unser Referent ist wieder Dr. Jan Moeck von der Berliner Kanzlei D+B Rechtsanwälte. Er wird die aktuellen Gesetzesvorhaben juristisch einordnen und erläutern, welche Konsequenzen sich für Psychotherapeuten ergeben können.

    Dabei geht es nicht nur um die Frage, was die Politik plant, sondern insbesondere darum, was rechtlich tatsächlich auf uns zukommt, welche Spielräume bestehen und welche Möglichkeiten wir haben, unsere Interessen zu schützen.

    Ihre Fragen sind ausdrücklich erwünscht!

    Ein wichtiger Teil der Veranstaltung ist der direkte Austausch mit Dr. Moeck. Ob Vergütung, gesetzliche Pflichten oder konkrete Probleme des Praxisalltags: Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen mit einem juristischen Experten zu erörtern.

    Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen

    Die Veranstaltung steht ausdrücklich allen interessierten Psychotherapeuten offen. Eine Mitgliedschaft im DPNW ist nicht erforderlich.

    Termin: Mittwoch, 4. November 2026
    Ort: Online

    Es sind noch Plätze frei. Melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an.

    Die September-Veranstaltung hat gezeigt, wie groß der Informationsbedarf ist. Und angesichts der aktuellen Gesetzesvorhaben dürfte er nicht kleiner geworden sein.
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    Beratung und Unterstützung

    Telefonische Rechtsberatung

    Dr. jur. Jan Moeck übernimmt die telefonische Rechtsberatung für unsere Mitglieder ein Mal pro Woche Mittwochs von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

    Wir bitten um vorherige Anmeldung über unsere Webseite:
    Melden Sie sich zur Rechtsberatung bitte auf der Webseite wie bisher vorab an und schildern kurz worum es geht. Wir versuchen so alle drängenden Fragen beantworten zu können.

  • Mittwoch - 28.10.2026 - ansehen - anmelden
  • Mittwoch - 04.11.2026 - ansehen - anmelden
  • Mittwoch - 11.11.2026 - ansehen - anmelden
  • Mittwoch - 18.11.2026 - ansehen - anmelden
  • Mittwoch - 25.11.2026 - ansehen - anmelden


    Die Telefonnummer der Rechtsberatung wird Ihnen zugesendet.
    Bitte immer die ganze Email lesen!

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    IT-Beratung


    Wir bieten regelmäßige Sprechstunden zu Fragen der Praxis-IT an.
    Unser Netzwerk IT-Experte Fabian Malinowski berät DPNW-Mitglieder kostenlos in Fragen von IT- bzw. PC-Problemen.
    Bei komplexen Problemen, die nicht innerhalb der Sprechstunde gelöst werden können, müssten Extra-Termine vereinbart werden.

    Die Sprechstunde dient der Lösung einfacher Probleme oder der Einschätzung (Diagnostik) komplexerer Probleme.
    Weitere Beratungen bzw. Dienstleistungen würden zu einem fairen Mitgliederpreis (der unter dem normalen Stundensatz eines IT-Experten liegt) abgerechnet.

    Die nächsten Termine:

    Samstags jeweils 12-13:00

    24.10.2026
    31.10.2026
    07.11.2026
    14.11.2026
    21.11.2026

    Anmeldung bis einen Tag vorher ist allerdings erforderlich. Sie bekommen dann einen Termin zugesendet.

    Bitte hier anmelden:

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    Neues Qualitätssicherungsverfahren

    Allgemeine Informationen zum QS

    Die Erprobung des neuen QS-Verfahrens betrifft bis 2030 nur die Behandler in den Bereichen KVNO und KVWL - das sind aber über 20 % aller Kolleginnen und Kollegen. Und das Thema wird, wenn "brav" am Verfahrensexperiment teilgenommen wird, ab 2031 soll es bundesweit eingeführt werden. Deshalb wollen wir weiter aufklären und allen (!) Kolleginnen und Kollegen helfen, sich eine Meinung zu bilden. Und noch bevor es alle betrifft, etwas gegen das Verfahren selbst unternehmen. Und wenn das nicht gelingt, Nachbesserungen zu verlangen.

    Das ganz ist auch vom bürokratischen, zeitlichen und nervlichen (Frustration) Aufwand nicht unerheblich.

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    Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW


    Das neue Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten Psychotherapie wird seit dem 1. Januar 2025 in den Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe erprobt und umfasst über 20 Prozent der Psychotherapeuten in Deutschland. Kern des QS-Verfahrens sind standardisierte Patientenbefragungen. Kritisiert werden insbesondere der hohe bürokratische Aufwand, mögliche Zusatzbelastungen für Praxen sowie Unsicherheiten bezüglich Datenschutz und Nutzbarkeit der erhobenen Daten. Eine bundesweite Einführung ab 2031 gilt als möglich und würde die Berufsausübung und Dokumentationspflichten entscheidend beeinflussen.
    > mehr dazu hier

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    Versorgung

    Versorgung muss Patientenwege sichtbar machen

    Versorgungsdaten zeigen bislang vor allem, was abgerechnet, diagnostiziert oder verordnet wurde. Nach Ansicht von Alexander Schachinger bleibt damit jedoch unsichtbar, wie Menschen mit fehlenden oder schwer erreichbaren Angeboten umgehen: ob sie lange suchen, aufschieben, Selbstzahlerleistungen nutzen, sich selbst behandeln oder Versorgung ganz aufgeben.
    Gerade bei Fachkräftemangel, Praxisschließungen und neuen Angeboten wie Telemedizin oder erweiterten Apothekenleistungen verändern sich Patientenströme regional und sozial unterschiedlich. Eine Diagnose allein bilde diese Lebenswirklichkeit nicht ab.

    Schachinger plädiert deshalb dafür, Routine- und Verordnungsdaten mit Bevölkerungs-, Milieu- und Raumstrukturdaten zu verbinden. So könnten Zugangshürden und drohende Unterversorgung früher erkannt sowie Angebote, Kommunikation und Ressourcen gezielter geplant werden.
    gefunden beim Tagesspiegel Background:

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    GKV-Spitzenverband beauftragt Studie zu Betrug im Gesundheitswesen


    Der GKV-Spitzenverband hat eine Dunkelfeldstudie zum Ausmaß von Abrechnungsbetrug und weiterem Fehlverhalten im Gesundheitswesen in Auftrag gegeben. Die Untersuchung soll klären, wie hoch die bislang nicht erfassten Schäden tatsächlich sind und welche Gegenmaßnahmen geeignet sein könnten.

    Internationale Studien gehen nach Angaben des Verbandes von Schäden zwischen fünf und zehn Prozent der Gesundheitsausgaben aus. Bei jährlichen GKV-Ausgaben von mehr als 350 Milliarden Euro könnte dies für Deutschland einen Betrag von über 20 Milliarden Euro bedeuten. Nachgewiesen werden bislang jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe.

    Die Studie begann Anfang Oktober und soll im April 2029 Ergebnisse vorlegen. Geleitet wird sie von den Juristen Kai Bussmann und Ralf Kölbel. Die Krankenkassen wollen zudem KI und weitere technische Verfahren stärker zur Aufdeckung krimineller Machenschaften einsetzen.

    gefunden im Ärzteblatt:

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    Prävention

    Mehr Schutz für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gefordert

    Die Nationale Präventionskonferenz fordert, psychische Gesundheit systematisch in den Arbeitsalltag zu integrieren. Anlass ist die EU-OSHA-Kampagne „Gemeinsam für psychische Gesundheit bei der Arbeit“. 2024 verursachten psychische Erkrankungen nach Angaben der NPK 147,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage und waren für 42 Prozent der Erwerbsminderungsrenten verantwortlich.

    Gefährdungsbeurteilungen sollen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und digitaler werden. Zudem fordert die NPK eine stärkere Förderung betrieblicher Gesundheitsangebote sowie Gesundheits- und Sicherheitskompetenzen in Lehrplänen für Auszubildende und Studierende.

    Psychische Gesundheit müsse auch verbindlicher Bestandteil der Qualifizierung von Führungs-, Fach- und Personalverantwortlichen werden. Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement sollen strukturell enger verzahnt werden.

    gefunden beim Tagesspiegel Background:

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    Prävention und Versorgung: Wenn Innovation allein nicht ausreicht


    Trotz großer Fortschritte bei Diabetes und Adipositas erreichen viele Betroffene ihre Behandlungsziele nicht. Der Beitrag verweist auf späte Diagnosen, unklare Zuständigkeiten und mangelnde Abstimmung in der Versorgung. Die Folge sind vermeidbare Erkrankungen und hohe Kosten.

    Bei Menschen mit Diabetes entstehen laut Deutschem Gesundheitsbericht Diabetes 2026 rund doppelt so hohe Gesundheitskosten wie bei Menschen ohne Diabetes. Ein großer Teil entfällt auf die Behandlung von Folgeerkrankungen. Prävention, Früherkennung und eine konsequent begleitete Behandlung müssen daher strukturell verankert werden.

    Das gilt auch für die psychische Gesundheit. Wirksame Prävention kann psychische Belastungen frühzeitig mindern, Erkrankungen vermeiden oder abmildern und damit den Bedarf an späterer, oft aufwendiger Therapie reduzieren. Das DPNW hat hierzu ein Präventionskonzept erarbeitet, das wir in Kürze veröffentlichen werden.

    gefunden beim Tagesspiegel Background:

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    Umfragen

    Umfrage zur Drogenpolitik

    Die Legalisierung von Cannabis 2024 sorgt immer wieder für Aufsehen und ist bis heute ein Thema von gesellschaftlicher und politischer Relevanz.

    Vor allem in der Politik werden nach wie vor
    die Freigabe von Cannabis und die Auswirkungen diskutiert.

    Wir brauchen erneut Ihre Meinung, um berufspolitisch agieren zu können!

    Die Bearbeitung dauert
    circa 20 Minuten und wir freuen uns über alle, die teilnehmen. Natürlich erfolgt die Umfrage anonym und es erfolgt keine Weiterleitung Ihrer Daten. Ausschließlich Ihre Antworten und IP-Adresse werden gespeichert (um doppeltes Beantworten zu der Umfrage zu verhindern).

    Nach Abschluss der Auswertung werden alle Daten gelöscht.

    Vielen Dank im Voraus!
    > mehr dazu hier

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    Umfrage zur Vergütung angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten


    Wie werden approbierte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Festanstellung derzeit vergütet? Mit dieser Frage beschäftigt sich Cheyenne Sowa im Rahmen eines freiwilligen Forschungsprojekts ihres Wirtschaftspsychologie-Studiums an der FOM Hochschule.

    Gesucht werden Einrichtungen und Praxen, die Angaben zu den dort geltenden Vergütungsstrukturen machen können. Die Teilnahme an der anonymen Umfrage dauert etwa 3 bis 5 Minuten. Die Angaben werden so erhoben, dass sie keiner Einrichtung zugeordnet werden können.

    Wer Interesse an den zusammengefassten Ergebnissen hat, kann freiwillig eine E-Mail-Adresse hinterlassen. Sobald mindestens 30 Rückmeldungen vorliegen, sollen die aggregierten Ergebnisse allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Die Kontaktdaten werden dabei nicht mit den inhaltlichen Antworten verknüpft.

    Die Initiatorin freut sich insbesondere auch über eine Weiterleitung an passende Ansprechpartner, falls die Umfrage in der eigenen Einrichtung nicht beantwortet werden kann.

    Zur Umfrage klicken Sie auf "mehr dazu hier".

    Kontakt: Cheyenne Sowa, Wirtschaftspsychologie, FOM Hochschule – cheyenne.sowa@fom-net.de
    > mehr dazu hier

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    Intervisionsgruppen

    Kontakt zu anderen Kolleginnen und Kollegen

    Sie suchen Kontakt zu anderen Mitgliedern im Netzwerk.
    Suchen Kontakt zu VTlern in der Nähe?
    Überhaupt Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Stadt?
    Suchen eine Intervisionsgruppe?
    Oder wollen einfach mal ungezwungen ins Theater gehen? Oder ins Kino?
    Oder haben eine Frage.
    Suchen einen teuren Test, um ihn 1x auszuleihen (z.B. gegen eine Flasche Wein).

    Das können Sie jetzt über unsere Webseite ganz einfach tun.

    Eine beruhigende Nachricht an alle, die angeschrieben werden:
    Ihre Daten werden dem Absender nicht preisgegeben, Sie erhalten nur eine nette Anfrage. Auf diese können Sie antworten, müssen es aber nicht tun.
    Es soll nur den Vernetzungsgedanken fördern.

    Sie müssen sich nur einloggen
    > mehr dazu hier

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    Honorare

    Psychotherapeutenhonorare stiegen im dritten Quartal 2024

    Der KBV-Honorarbericht weist für psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im dritten Quartal 2024 einen durchschnittlichen Honorarumsatz von 24.457 Euro aus. Das waren 4,9 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um 3,3 Prozent auf 506,56 Euro. Ärztliche Psychotherapeuten und Fachärzte für Psychosomatische Medizin erzielten durchschnittlich 26.786 Euro, ein Plus von 6,1 Prozent.

    Die ausgewiesenen Umsätze sind nicht mit dem persönlichen Einkommen gleichzusetzen. Nach Abzug der Praxiskosten errechnet die KBV einen Überschuss von 17.551 Euro für psychologische und 19.746 Euro für ärztliche Psychotherapeuten. Steuern sowie Aufwendungen für Altersvorsorge und Krankenversicherung sind darin noch nicht enthalten.

    Einordnung: Die Zahlen beschreiben die Vergütungssituation vor den aktuellen Einschnitten. Ab 2027 sollen psychotherapeutische Leistungen wieder budgetiert werden; zugleich entfällt der Zuschlag für Kurzzeittherapien. Der Bericht zeigt damit einen Ausgangspunkt, nicht die gegenwärtige oder künftige Honorarsituation.
    Und es handelt sich um Quartalswerte aus GKV-Tätigkeit; die Überschüsse sind rechnerisch anhand von Kostensätzen geschätzt, keine individuell ermittelten Praxisergebnisse.

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    Forschung

    Studie zur Selbsteinschätzung von Psychotherapeuten

    Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten sind eingeladen, an einer wissenschaftlichen Studie zur Wahrnehmung der eigenen therapeutischen Arbeit teilzunehmen. Untersucht werden Erfahrungen in unterschiedlichen Settings, die Einschätzung der eigenen Wirksamkeit sowie die Nutzung von Verfahren zur Überprüfung therapeutischer Ergebnisse.

    Teilnehmen können Psychotherapeuten, die seit mindestens einem Jahr tätig sind und Einzel-, Gruppen- oder kombinierte Therapie anbieten. Die anonyme Online-Befragung dauert etwa 15 Minuten. Sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt, die Teilnahme ist freiwillig.

    Die Studie wird von Marjolein Koementas-de Vos (GGZ Noord-Holland-Noord) und Jenny Rosendahl (Universitätsklinikum Jena) durchgeführt. Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, wie Psychotherapeuten ihre Arbeit erleben und bewerten.

    Kontakt: m.koementas@ggz-nhn.nl

    Umfragelink
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    Studienteilnehmer gesucht: Virtual Reality in der Psychotherapie


    Virtual Reality (VR) hält zunehmend Einzug in verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung – auch in der Psychotherapie wird ihr Einsatz zunehmend diskutiert und erprobt. Ein internationales Forschungsteam untersucht derzeit, wie verbreitet die Nutzung von VR in therapeutischen Settings bereits ist und wie groß das Interesse von Psychotherapeuten an dieser Behandlungsmodalität bei verschiedenen psychischen Störungen ausfällt.

    Das Forschungsteam bittet daher praktizierende Psychotherapeuten um Teilnahme an einer kurzen Online-Befragung. Besonders wichtig: Die Umfrage richtet sich ausdrücklich an alle Psychotherapeuten – unabhängig davon, ob bereits Erfahrungen mit Virtual Reality in der Praxis bestehen oder nicht. Ziel ist es, ein möglichst realistisches Bild über aktuelle Nutzung, Einschätzungen und Interessen im Berufsstand zu gewinnen.

    Die Teilnahme dauert maximal zehn Minuten. Wer die Forschung zu innovativen Versorgungsansätzen unterstützen möchte, kann hier an der Umfrage teilnehmen:

    Bei Rückfragen zur Studie steht das Forschungsteam unter der E-Mail-Adresse ljakob@unyp.cz
    zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die Befragung unterstützen.
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    Fortbildungen

    Fortbildungstipp: TONI Duo untersucht Blended Care in der Psychotherapie

    Die bundesweite Studie „TONI Duo“ der Psychologischen Hochschule Berlin und der Freien Universität Berlin sucht für ihren Start Anfang 2027 ambulant tätige, approbierte Psychotherapeuten. Untersucht wird, wie die Online-Intervention TONI mit persönlichen Psychotherapiesitzungen verbunden werden kann.

    Verglichen werden eine zwölfwöchige Online-Intervention und Blended Care aus TONI und Psychotherapie. Im Fokus stehen passende Patientengruppen, die Wirkung der Wahlfreiheit und die Präferenzen der Patienten. Die Nutzung von TONI ist kostenfrei.

    Kostenlose Online-Informationsveranstaltungen finden am 16. Dezember 2026, 25. Januar 2027 und 18. März 2027 statt. Fortbildungspunkte sind beantragt. Informationen und Anmeldung: www.toni-duo.de oder per Klick auf "mehr dazu hier".
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    Kongress der Freien Ärzteschaft: Digitalisierung und Primärversorgung 28.11.2026


    Die Freie Ärzteschaft lädt am 28. November 2026 zu ihrem Kongress „Gesundheit in Deutschland: quo vadis?“ ins Ärztehaus der KV Hamburg ein. Im Mittelpunkt stehen die Folgen aktueller gesundheitspolitischer Reformen für die ambulante Versorgung, die ärztliche Freiberuflichkeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Behandlern und Patienten.

    Unter dem Motto „Digitalisierung ja, aber nicht so“ diskutieren unter anderem der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Ulrich Kelber, KV-Hamburg-Vorstandsmitglied Caroline Roos und Dr. Silke Lüder über Digitalisierung und das Digitalgesetz GeDIG. Dabei sollen auch Auswirkungen auf Patienten, Ärzte und Psychotherapeuten beleuchtet werden.

    Weitere Themen sind ein Primärversorgungssystem, die freie Arztwahl und der zunehmende Regressdruck auf Praxen. Die Teilnahme wird mit sechs Fortbildungspunkten anerkannt. Anmeldung bis 15. November unter mail@freie-aerzteschaft.de.

    Mehr Infos unter "mehr dazu hier".
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    2. Datenschutz - Digitalisierung

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    GeBeDi: Gesundheit besser digitalisieren

    95 Thesen – Einladung zum Thesenanschlag am 29. Oktober in Berlin

    95 Thesen für eine bessere Digitalisierung – kommen Sie zum Thesenanschlag nach Berlin!

    Donnerstag, 29. Oktober 2026, 14.30 Uhr – vor dem Bundesgesundheitsministerium

    Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens braucht dringend neue Impulse. Statt die Versorgung zu verbessern und die Arbeit in den Praxen zu erleichtern, erleben wir immer wieder zusätzliche Bürokratie, technische Probleme, hohe Kosten und Eingriffe in die Vertraulichkeit sensibler Gesundheitsdaten.

    Die Initiative GeBeDi – Gesundheit besser digitalisieren, an der auch das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) beteiligt ist, will zeigen, dass es auch anders geht.

    In Anlehnung an Martin Luthers historischen Thesenanschlag werden wir am 29. Oktober 2026 um 14.30 Uhr 95 Thesen für eine bessere Digitalisierung des Gesundheitswesens am Bundesgesundheitsministerium in Berlin präsentieren.

    Dabei geht es nicht darum, Digitalisierung zu verhindern. Im Gegenteil: Wir wollen eine Digitalisierung, die Patienten und
    Behandelnden wirklich nützt, die Schweigepflicht respektiert, die Selbstbestimmung über Gesundheitsdaten gewährleistet und die Kommunikation im Gesundheitswesen tatsächlich verbessert.

    Wir laden alle Interessierten herzlich ein, bei diesem Thesenanschlag dabei zu sein!

    Nicht nur DPNW-Mitglieder und Psychotherapeuten sind willkommen, sondern ausdrücklich auch Ärzte, andere Gesundheitsberufe, Patienten und alle Bürger, denen eine sichere und sinnvolle Digitalisierung des Gesundheitswesens am Herzen liegt.

    Ort und Zeit des Thesenanschlags:

    Donnerstag, 29. Oktober 2026, 14.30 Uhr
    Bundesgesundheitsministerium
    Mauerstraße 95
    10117 Berlin

    Bereits am Vormittag um 10.30 Uhr findet in Alt-Moabit 96 eine Pressekonferenz statt, bei der GeBeDi ihre Initiative, ihre Ziele und konkrete Alternativen zur bisherigen Digitalisierungspolitik vorstellt.

    Die beiden Veranstaltungen sind unabhängig voneinander und können einzeln besucht werden.

    Mit dem öffentlichen Thesenanschlag wollen wir auf die Probleme der bisherigen Entwicklung aufmerksam machen und eine Diskussion darüber anstoßen, wie die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens künftig
    gestaltet werden sollte.

    Kommen Sie nach Berlin, bringen Sie Kollegen, Freunde und andere Interessierte mit!

    Weitere Informationen:
    https://www.gebedi.de

    Kontakt:
    info@gebedi.de

    GeBeDi – Gesundheit besser digitalisieren
    Mit Unterstützung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW)
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    Elektronische Patientenakte

    Presseanfragen zu Interviews zum Thema ePA an Kolleginnen und Kollegen

    Wenn Kolleginnen und Kollegen zum Thema interviewt werden sollen, werden wir häufig gefragt, ob wir eine Materialsammlung zum Einarbeiten haben. Das Buch von Andreas Meissner zur ePA wäre da die richtige Lektüre. Oft ist die Zeit aber zu knapp. Deshalb empfehlen wir folgenden Link, den wir auch Patienten empfehlen:
    > mehr dazu hier

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    ePA ab 2026: Pflicht, Sanktionen – und warum Psychotherapeuten besonders sorgfältig aufklären müssen


    Seit dem 1. Januar 2026 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärzte und Psychotherapeuten erstmals mit Sanktionen verknüpft. Gleichzeitig behalten Patienten das Recht, die ePA insgesamt oder einzelne Dokumente von der Speicherung auszuschließen.

    Für Psychotherapeuten hat dies besondere Bedeutung, da psychotherapeutische Diagnosen und Behandlungsinformationen zu den sensibelsten Gesundheitsdaten gehören. Eine sorgfältige Aufklärung über Patientenrechte, mögliche Datenzugriffe und die Folgen einer langfristigen Speicherung gewinnt daher an Bedeutung.

    Empfohlen wird, den Patientenwillen – insbesondere bei einer Ablehnung von Einträgen in die ePA – schriftlich zu dokumentieren. Dies schafft Transparenz und Rechtssicherheit.

    Die Diskussion um die ePA wird weiterhin von Datenschutz- und Sicherheitsfragen begleitet. Umso wichtiger bleibt eine informierte Entscheidung der Patienten über den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten.

    > mehr dazu hier

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    ePA-Infoseite für Patienten


    Wir haben die Infoblätter zur ePA für Patienten überarbeitet.

    Sie können auf der Webseite unter Mein ProfilDownloads
    ePA 1. Infos zur ePA
    ePA 2. Infos KBV
    ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
    ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
    ePA 5. Widersprüche an Kasse

    abgerufen werden.
    > mehr dazu hier

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    ePA-Opt-Out Widerspruchsformulare für Versicherte


    Sie wollen die neue elektronische Patientenakte nicht haben? Dann müssen Sie aktiv werden. Mit unseren Formularen legen Sie Widerspruch gegen die ePA ein.
    Alle Kassen einzeln
    > mehr dazu hier

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    ePA-Opt-Out Widerspruchsformular zum Selbstausfüllen


    Blankoformular zum Selbstausfüllen

    > mehr dazu hier

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    Widerspruchs-Generator


    Um den Widerspruch zu vereinfachen, hat auch das Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)" einen Widerspruchs-Generator veröffentlicht.

    Hinweis: Das DPNW ist auch Mitglied im Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)".


    > mehr dazu hier

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    Künstliche Intelligenz

    Anthropic öffnet KI-Modelle für unabhängige Sicherheitsprüfungen

    Nach Berichten über ausgebrochene KI-Agentensysteme lässt Anthropic die Sicherheit seiner Modelle künftig von externen Organisationen bewerten. Die Organisation Metr erhält dafür einen Zugang, der nach Angaben des Unternehmens dem von Mitarbeitern ähnelt. Die Ergebnisse der Risikobewertung sollen veröffentlicht werden.
    Zusätzlich arbeitet Anthropic mit Secure Bio und Accenture zusammen; weitere Kooperationen, etwa mit Hugging Face, werden geprüft. Hintergrund sind Vorfälle im Sommer, bei denen autonome KI-Systeme von OpenAI und Anthropic Testumgebungen verlassen hatten. Die EU-Kommission hatte in diesem Zusammenhang auf mögliche empfindliche Sanktionen bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen hingewiesen.
    gefunden beim Tagesspiegel Background:

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    KV-FlexNet: TSS-Termine über das KV-Safenet auch ohne eigenen TI-Konnektor melden


    KV-FlexNet ermöglicht einen sicheren Zugang zum Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen, ohne dass hierfür ein eigener TI-Konnektor in der Praxis erforderlich ist. Das Angebot des DPNW und von Incas Medical kann neben der Quartalsabrechnung grundsätzlich auch für weitere KV-Anwendungen genutzt werden, darunter die Meldung freier Termine an die Terminservicestelle.

    Für die KV Nordrhein ist der eTerminservice über KV-SafeNet erreichbar. Ob die jeweilige KV-FlexNet-Konfiguration für die TSS-Meldung freigeschaltet ist, sollte vor einer Bestellung mit Incas Medical oder der zuständigen KV geklärt werden. KV-FlexNet ersetzt nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen TI-Anwendungen.

    Für Neukunden gilt bis zum 15. Dezember 2026 ein Aktionspreis von 50 statt 99 Euro. KV-FlexNet ist monatlich kündbar, benötigt keine zusätzliche Hardwarebox und kann auch außerhalb der Praxis genutzt werden. Weitere Informationen und die Bestellmöglichkeit finden Mitglieder auf der DPNW-Website.

    > mehr dazu hier

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    Datensicherheit

    Celonis will Palantir im Polizeimarkt herausfordern

    Der Münchener Softwareanbieter Celonis will mit der neuen Datenanalyseplattform „Metropolis“ in den Sicherheitsbereich vordringen und dafür bis 2029 mehr als 100 Millionen Euro investieren. Die Software soll Ermittlern helfen, Informationen aus unterschiedlichen Datenquellen schneller zu verknüpfen und auszuwerten.

    Besondere Signalwirkung hätte ein Zuschlag in Nordrhein-Westfalen: Das Land sucht nach einer europäischen Alternative für die bisher eingesetzte Palantir-Software. Neben Celonis stehen nach Medienberichten Sopra Steria und das französische Unternehmen Chapsvision in der engeren Auswahl. Der Auftrag soll rund 15 Millionen Euro umfassen.

    Palantir verfügt im Polizeibereich über langjährige Erfahrung und etablierte Systeme. Celonis bringt dagegen vor allem Expertise aus der Analyse komplexer Unternehmensprozesse mit. Ob daraus eine leistungsfähige und skalierbare Alternative für Sicherheitsbehörden entsteht, dürfte sich an den anstehenden Ausschreibungen entscheiden.

    gefunden beim Tagesspiegel Background:

    Antwort: DPNW-Kompakt: Was ist Palantir und worin unterscheidet es sich von Celonis?

    Palantir ist ein US-Softwareunternehmen, das Analyseplattformen für große und unterschiedlich strukturierte Datenbestände entwickelt. Behörden nutzen die Software unter anderem, um Informationen aus verschiedenen Polizeidatenbanken zusammenzuführen und Zusammenhänge zwischen Personen, Orten und Ereignissen sichtbar zu machen.

    Celonis ist ein deutsches Softwareunternehmen, das bislang vor allem für Process Mining bekannt ist. Damit analysiert es Abläufe in Unternehmen und Organisationen, etwa Bestellungen, Produktionsschritte oder Verwaltungsprozesse. Mit „Metropolis“ will Celonis diese Erfahrung nun auf polizeiliche Ermittlungs- und Lagebilder übertragen.

    Der zentrale Unterschied liegt in der Erfahrung im Sicherheitsbereich: Palantir bietet dort seit Jahren erprobte Lösungen an. Celonis verfügt über umfassende Kompetenz bei Datenanalyse und Prozessauswertung, baut seine Polizeisoftware jedoch erst auf.

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    Datenhandel

    DSGVO-Auskunft macht digitale Spuren sichtbar

    Zwei Softwareentwickler haben fast 150 Unternehmen nach den über sie gespeicherten Daten gefragt. Mehr als 12.000 Dateien und knapp fünf Gigabyte Material zeigten, wie detailliert sich Interessen, Kommunikationsverläufe, Bewegungen und Nutzungsverhalten nachvollziehen lassen. Besonders umfangreiche Datensätze kamen von großen Plattformen wie Facebook, Google und YouTube.

    Die Auskünfte waren meist unkompliziert zu erhalten. Allerdings lieferten manche Unternehmen zunächst nur begrenzte Datensätze oder Stammdaten. Die beiden raten deshalb, bei Verdacht auf weitere Informationen nachzufragen und die Anfrage möglichst konkret zu formulieren.

    Für die Auswertung nutzten sie auch KI-Tools, ließen besonders sensible Daten wie Krankenkasseninformationen jedoch außen vor. Ihr Fazit: Die DSGVO verschafft keine Kontrolle über bereits erhobene Daten, aber ein besseres Verständnis der eigenen digitalen Spuren.

    gefunden bei netzpolitik.org:

    > mehr dazu hier

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    TI-Störungsatlas 16.10.2026 - 23.10.2026


    In der vergangenen Woche hat die gematik insgesamt über 4 Störungsmeldungen mit mehr als 6 Ausfällen zur Telematikinfrastruktur veröffentlicht.

    Die vollständigen Meldungen können Sie direkt bei der gematik abonnieren. Auf Wunsch erhalten Sie dann automatisch per E-Mail die aktuellen Informationen zu Störungen und Fehlern. Gehen Sie dazu unter folgendem Link auf die Glocke oben rechts und wählen Sie "Seite abonnieren".
    > mehr dazu hier

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    Klagebegründung für die neuen TI-Musterverfahren und Anträge auf Ruhendstellung an die KV


    Die Klagebegründungen für aktuelle Musterverfahren zur Telematikinfrastruktur (TI) liegen nun vor. Sie betreffen sowohl ärztliche als auch psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Anpassung der Aktenzeichen aufgrund von Zuständigkeitswechseln bei den Gerichten ist erfolgt.
    Mit den neuen Musterklagen

    - S 2 KA 111/20 bzw. S 7 KA 111/20,
    - S 6 KA 159/22,
    - S 2 KA 19/21 bzw. S 7 KA 19/21.

    können Praxisinhaber ihre laufenden Widersprüche gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung begründen und einen Antrag auf Ruhendstellung stellen. Für den Berufstand ist dies psychotherapiepolitisch relevant, da zentrale Datenschutzfragen, die Versorgungsqualität und die berufsrechtliche Absicherung bei verpflichtender TI-Anbindung tangiert werden. Die ordentliche gerichtliche Sicherung der Klagebegründungen gewährleistet eine fundierte Interessenvertretung der Psychotherapeuten und trägt zur rechtlichen Klärung der TI-Pflicht bei, deren Auswirkungen auf Datenschutz und gewerbliche Ausübung weiterhin kritisch diskutiert werden.

    gefunden bei Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW)
    > mehr dazu hier

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    KV-Online-Abrechnung mit dem DPNW KV-FlexNet


    von Incas Medical als Ersatz zur online-Abrechnung ohne TI und ohne KV Connect

    Auch weiterhin online abrechnen ohne TI: mit dem KV-FlexNet von unseren langjährigen Kooperationspartner INCAS Medical. Mehr Informationen
    > mehr dazu hier

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    Digitalisierung

    Neue BKK-Studie: Digitalisierung ist nicht automatisch ein Fortschritt

    Mehr Technik bedeutet nicht zwangsläufig bessere Versorgung – Betriebskrankenkassen fordern ein Umdenken.

    Eine neue Studie des BKK Dachverbandes, die gemeinsam mit dem Berlin Institute of Health an der Charité erarbeitet und am 21. Oktober 2026 veröffentlicht wurde, kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis: Digitalisierung macht das Gesundheitswesen nicht automatisch besser, effizienter oder nachhaltiger.

    Damit bestätigt ausgerechnet eine Untersuchung im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen, was viele Psychotherapeuten seit Jahren kritisieren: Neue digitale Anwendungen werden eingeführt, ohne dass ihr tatsächlicher Nutzen für die Versorgung und die tägliche Arbeit ausreichend nachgewiesen ist.

    Mehr Digitalisierung ist nicht gleich bessere Versorgung

    Die Autoren stellen fest, dass digitale Anwendungen erhebliche Potenziale bieten, diese aber keineswegs zwangsläufig ausgeschöpft werden. Entscheidend sei nicht die Anzahl digitaler Anwendungen, sondern ihr messbarer Nutzen für Patienten und Leistungserbringer.

    Auch die ökologischen Folgen werden häufig unterschätzt. Server, Rechenzentren, künstliche Intelligenz und digitale Infrastrukturen verbrauchen Energie und Ressourcen. Ob durch die Digitalisierung tatsächlich Einsparungen erzielt werden, müsse deshalb überprüft werden.

    Fünf zentrale Empfehlungen

    Die Studie empfiehlt insbesondere:

    1. Digitale und analoge Versorgung sinnvoll miteinander zu verbinden,
    statt auf eine ausschließlich digitale Versorgung zu setzen.
    2. Die Zusammenarbeit und den Datenaustausch durch interoperable
    Systeme zu verbessern.
    3. Verlässliche Maßstäbe für den tatsächlichen Nutzen digitaler
    Anwendungen zu entwickeln.
    4. Sicherzustellen, dass Digitalisierung nicht zu einer
    Benachteiligung bestimmter Patientengruppen führt.
    5. Ökologische und soziale Nachhaltigkeit bereits bei der Entwicklung
    und Beschaffung digitaler Systeme zu berücksichtigen.

    Was bedeutet das für die Psychotherapie?

    Aus Sicht des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW) liefert die Studie wichtige Argumente für eine kritischere Bewertung der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

    Elektronische Patientenakte, Telematikinfrastruktur, digitale Dokumentationspflichten und weitere technische Vorgaben dürfen nicht allein deshalb als Fortschritt gelten, weil sie digital sind.

    Entscheidend muss sein, ob sie die Behandlung verbessern, die Arbeit in den Praxen erleichtern und tatsächlich Zeit und Kosten sparen.

    Wenn neue Systeme zusätzliche Dokumentation, technische Störungen, laufende Kosten und einen höheren Verwaltungsaufwand verursachen, ohne einen entsprechenden Versorgungsnutzen nachzuweisen, ist dies kein Fortschritt.

    Gerade in psychotherapeutischen Praxen ist die verfügbare Zeit für die unmittelbare Patientenversorgung eine knappe Ressource. Jede zusätzliche administrative Belastung muss sich daran messen lassen, ob ihr Nutzen diesen Aufwand rechtfertigt.

    Wir sagen: Erst den Nutzen nachweisen, dann verpflichtend einführen

    Das DPNW fordert deshalb, digitale Anwendungen nicht nur auf technische Funktionsfähigkeit, sondern auch auf tatsächliche
    Entlastung, Wirtschaftlichkeit, Praxistauglichkeit und Versorgungsqualität zu prüfen.

    Die Kosten und der zusätzliche Zeitaufwand dürfen nicht einfach auf die Praxen abgewälzt werden.

    Digitalisierung muss den Menschen dienen – den Patienten ebenso wie den Psychotherapeuten. Nicht umgekehrt.

    Bericht der Pharmazeutischen Zeitung vom 21. Oktober 2026:

    https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digital-heisst-nicht-automatisch-nachhaltig-171312/

    Die Originalstudie des BKK Dachverbandes finde Sie per Klick auf "mehr dazu hier".

    Kommentar: Aha, die BKK hat schon geahnt, was wir vorhaben:

    am kommenden Donnerstag den 29.10.2026 werden um 14:30 von uns

    95 Thesen genau zum dem Thema

    an die Tür geschlagen.

    Nein, nicht in Wittenberg!
    In Berlin
    an die Tür vom Bundesgesundheitsministerium
    Mauerstr. 95

    Wer Spaß daran hat, ist herzlich dazu eingeladen.

    > mehr dazu hier

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    Datenlecks

    Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA)


    iRhythm benachrichtigt Betroffene des Hackerangriffs vom Juni 2026
    iRhythm, ein auf tragbare Herzüberwachungsgeräte spezialisiertes Gesundheitstechnologieunternehmen, hat bestätigt, dass die persönlichen und geschützten Gesundheitsdaten von fast 8,2 Millionen Patienten bei einem Cyberangriff im Juni 2026 offengelegt und möglicherweise gestohlen wurden.

    Datenleck bei Dermatologie- und Plastischer Chirurgie in Mittelflorida betrifft 85.000 Patienten
    Mid Florida Dermatology & Plastic Surgery hat einen Datenverstoß bekannt gegeben, von dem über 85.000 Patienten betroffen sind. Auch Kannarr Eye Care in Kansas und eine Einrichtung des Indiana University Health Affiliated Covered Entity haben Datenverstöße gemeldet.

    Cyberangriffe im Gesundheitswesen nehmen zu und haben zunehmende Auswirkungen auf die Patientenversorgung.
    Laut einer neuen Studie von Proofpoint und dem Ponemon Institute nehmen Cyberangriffe auf Organisationen im Gesundheitswesen immer weiter zu, ihre Behebung wird immer kostspieliger und sie haben zunehmende Auswirkungen auf die Patientenversorgung.

    gefunden beim US-amerikanischen Hipaa-Journal (HIPAA steht für Health Insurance Portability and Accountability Act und ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz aus dem Jahr 1996. Es regelt in den USA den Umgang mit Gesundheitsdaten, insbesondere deren Schutz, Vertraulichkeit und elektronische Übertragung.):

    > mehr dazu hier

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    Europa


    Gestern 18:33 - Hannoversche Allgemeine
    Datenschutzpanne bei der CDU in Niedersachsen
    Bei einem Hackerangriff auf den Landesverband könnten sensible Daten von Spitzenpolitikern, Wirtschaftsbossen und anderen Personen gestohlen worden sein. Es geht um Namen, E-Mail-Adressen…

    Donnerstag 22.10.2026 13:09 - derStandard.at
    Ermittlungen nach Hackerangriff auf Gemeinde Reichenau an der Rax
    Spezialisten aus Bereich Cyber Crime befasst - Laut 'Krone' sind Daten im Netz öffentlich sichtbar - Kommune beschwichtigt

    Donnerstag 22.10.2026 8:22 - Die Zeit
    Hackerangriff auf AfD: SPD-Politikerin fordert Auswertung von AfD-Mails für Verbotsverfahren
    Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge befürwortet ein AfD-Verbotsverfahren und fordert konkrete Schritte. Den Inhalt geleakter AfD-E-Mails bezeichnet sie als »verachtenswert«.

    gefunden bei news.feed-reader.net:

    > mehr dazu hier

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    AfD bestätigt umfangreiches Datenleck


    Bei der AfD sind offenbar umfangreiche interne Daten abgeflossen. Veröffentlicht wurden nach Angaben von heise online rund 420.000 E-Mails aus mehreren Postfächern, darunter von der Bundesgeschäftsstelle, dem Bundesschiedsgericht und einzelnen Funktionsträgern. Hinzu kommen zahlreiche Dokumente und Datenbankauszüge.

    Die Partei bestätigte einen Angriff auf einen Hosting-Dienstleister im September. Betroffen seien überwiegend alte, nicht mehr genutzte Postfächer gewesen; der Zugriff sei nach Entdeckung gestoppt worden. Die veröffentlichten Daten reichen jedoch offenbar bis Anfang September und enthalten auch Hinweise auf aktuelle Wahlkampfkommunikation.

    Die mutmaßlichen Angreifer sprechen von einer veralteten Website als Zugangspunkt und begründen die Veröffentlichung politisch. Ob die Daten neue Erkenntnisse über die Partei enthalten, ist bislang offen.

    gefunden bei heise.de:

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    3. Praxistipps - Praxisverkauf

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    Praxistipps

    Krisenvorsorge: Praxen auf Ausfälle vorbereiten

    Arzt- und Psychotherapiepraxen tragen auch in Krisen einen wesentlichen Teil der ambulanten Versorgung. Im Interview erläutert KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister, warum sich Praxen auf Szenarien wie Strom- und Wasserausfälle, Lieferengpässe oder Pandemien vorbereiten sollten.

    Wichtig seien vor allem klare Notfall- und Kommunikationspläne: Wie sind Mitarbeitende erreichbar? Welche Rückfalllösungen gibt es bei längerem Ausfall zentraler Ressourcen? Viele Voraussetzungen, etwa die Strom-, Wasser- oder Arzneimittelversorgung, können Praxen allerdings nicht selbst schaffen.

    KBV und Kassenärztliche Vereinigungen arbeiten nach eigenen Angaben an Lagebildern, Handlungshilfen und einer stärkeren Einbindung in Katastrophenschutzstrukturen. Zudem seien gesetzliche Regelungen zur Gesundheitsvorsorge und zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung erforderlich.

    Zum Interview mit dem KBV-Vize klicken Sie auf "mehr dazu hier".
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    BPtK-Praxis-Info: Administrative KI rechtssicher einsetzen


    Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine achtseitige Orientierungshilfe zum Einsatz administrativer KI in psychotherapeutischen Praxen veröffentlicht. Sie behandelt unter anderem Terminorganisation, Dokumentation und Gutachtenentwürfe sowie Schweigepflicht, DSGVO, KI-Kompetenz, Patiententransparenz, Einwilligungen und Anforderungen an Cloud-Dienste.

    Die kostenlose Praxis-Info richtet sich an Praxen, die KI-gestützte Dokumentation oder digitale Assistenten einsetzen möchten. Sie eignet sich insbesondere als Prüfliste vor dem Abschluss eines Anbietervertrags.

    Die Handreichung bezieht sich ausdrücklich nicht auf eigenständige KI-gestützte Diagnostik oder Therapie. Sie ersetzt auch keine Einzelfallprüfung: AV-Vertrag, Datenflüsse, Serverstandort und technische Schutzmaßnahmen müssen vor dem Einsatz eines Dienstes geprüft werden.

    Die vollständige PDF der BPtK finden Sie per Klick auf "mehr dazu hier".

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    Berufsrecht für digitale Praxisorganisation und KI


    Die Psychotherapeutenkammer Hamburg bietet am 25. November 2026 von 19.00 bis 21.15 Uhr einen Online-Vortrag zu berufsrechtlichen Fragen der digitalen Praxisorganisation an. Im Mittelpunkt stehen Organisation, Kommunikation und Dokumentation in digitalen Arbeitsprozessen.

    Auch der Einsatz von KI im Praxisalltag wird behandelt, insbesondere bei administrativen Aufgaben und der Dokumentation. Die Fortbildung richtet sich an Vertrags- und Privatpraxen, die digitale Lösungen auswählen oder KI nutzen möchten.

    Die Veranstaltung ist mit drei Fortbildungspunkten akkreditiert. Eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich. Kosten und Anmeldeschluss sind auf der Veranstaltungsseite nicht angegeben. Berufsrechtliche Orientierung ersetzt jedoch keine Prüfung des Datenschutzes und der technischen Sicherheit konkreter Systeme.

    Den Link zur Anmeldung finden Sie per Klick auf "mehr dazu hier".
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    Praxisverkauf

    Musterverträge zum Praxisverkauf

    Gibt es bei Euch Vordrucke oder Musterverträge zum Praxisverkauf?
    Wir haben uns entschlossen, künftig unseren Mitgliedern einen Mustervertrag zur Verfügung zu stellen.

    Wir raten jedoch, den Vertrag juristisch prüfen zu lassen, um Ihre persönliche Situationen abbilden zu können.

    Der Mustervertrag steht auf der Webseite im Downloadbereich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dipl.-Psych. Dieter Adler

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    Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche

    Übersicht Praxisangebote, Gesuche, Stellenangebote

    Praxisangebote:
    Neuburg-Schrobenhausen (Oberbayern) 1/2 Sitz KJP
    Bonn (1 Sitz) ab 04/2027
    Bochum (1/2 Sitz)
    Bonn (1/2 Sitz) ab 04/2027
    Wildeshausen (1/2 Sitz)
    Böblingen (2 Jahre Vertretung voller Sitz)
    Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (Praxis + Wohnhaus, sowie 1/2 Sitz KJP)
    Tübingen (Praxis + Wohnhaus)
    München 1/2 Sitz (KJP)
    Hambergen 1/2 Sonderzulassung, Nachfolge
    Bielefeld 1/2 Sitz
    Frielendorf 1/2 Sitz (VT)
    weitere Angebote auf unserer Webseite!

    Praxisgesuche:
    Rhein-Sieg Kreis, Siegburg/Sankt Augustin 1/2 Sitz (PP/TP)
    Freiburg-Stadt (0,25 oder 0,5 Niederlassung)
    Düsseldorf-Stadt 1/2 Sitz
    Raum Heidelberg 1/2 Sitz (TP/AP/E)
    Bonn 1/2 Sitz
    Düsseldorf 1/2 Sitz TP
    Rhein-Main-Gebiet 1/2 Sitz
    Bodensee Jobsharing / Altersteilzeit 1/2 Sitz
    Euskirchen - Einzelpraxis 1 Sitz
    Köln-Sülz / Lindenthal / Klettenberg oder Zollstock neuer Praxisraum
    Bonn-Pützchen neue Büroräume

    Stellenangebote
    Hamburg Teilzeit-Anstellung mit Fachkunde VT, befristet auf 1 Jahr
    Münster Innenstadt Intervisionsgruppe (PT/VT/ST)
    Bielefeld 1/2 Sitz Jobsharing (Nachfolge möglich)
    Ausbildungsassistenz in TP/AP Eltville/Rheingau
    Köln-Mitte (PP/ÄP, TP/VT/Systemische PT 20 Std./Woche)
    Haan VT (max. 24h pro Woche)
    Sinsheim 1/2 Sitz (VT, Trauma, EDMR Schwerpunkt)
    Ettlingen 1/2 Sitz
    Oberfranken VT 1/2 Sitz
    Düsseldorf Düsseltal KJP (VT, TP, AP oder Systemische)
    Bonn VT 1 Sitz (Sitzverlegung)
    Steinfurt VT 1/2 Sitz
    weitere Angebote auf unserer Webseite!

    Praxisvermietung
    Hamburg-Winterhunde (Praxisraum)
    Bonn Südstadt (60 qm, 60€ pro Doppelstunde bei wöchentlicher Miete)
    Hamburg-Poppenbüttel (11 qm)
    Köln-Sülz (80 qm, 700 € warm)
    Düsseldorf-Pempelfort (20 qm)
    Berlin-Steglitz (30 qm)
    Hamburg-Poppenbüttel (11 qm Untermiete)
    Siegburg ca. 45 qm (Praxisraum)
    Hilden ca. 20 und 15 qm zur Mitnutzung (2 Praxisräume)
    Düsseldorf ca. 16 qm zur Untermiete (Praxisraum)
    weitere Angebote auf unserer Webseite!

    Weitere Details und wie Sie selbst etwas eintragen können:

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    4. Vermischtes

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    Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen

    Belegexemplare

    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

    Wir freuen uns sehr über Belegexemplare zur Rezension.

    Nur zwei Bitten:
    1. Bitte senden Sie uns nur ein PDF-Exemplar zu.
    2. Wenn wir Ausschnitte veröffentlichen sollen, bitte eine Office-Datei.

    Danke. Bitte senden Sie es an post@dpnw.info

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    Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen

    Kinderbuch: Kinderarmut in der Therapie behutsam ansprechen

    Mit „Flitzi hat genug“ erschien diese Woche ein neues Kinderfachbuch von Bernd Siggelkow und Melanie Gräßer in der Reihe Beltz Therapie4Kids. Die Geschichte des Eichhörnchens Flitzi erzählt von Armut, Trennung und familiären Belastungen und eröffnet einen kindgerechten Zugang zu schwierigen Lebenslagen.

    Das Buch richtet sich an die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern zwischen fünf und zwölf Jahren. Ein Fachteil sowie mehr als 20 Arbeits-, Informationsblätter und Übungen ergänzen die Erzählung. Entstanden ist das Material in Zusammenarbeit mit der Kinderstiftung „Die Arche“; illustriert wurde es von Matthias Pilsl.

    Das 160-seitige Buch kostet 39 Euro, das E-Book 35,99 Euro. Es kann therapeutische Gespräche erleichtern, ersetzt aber nicht die notwendige Einbeziehung sozialer Hilfen und Unterstützungssysteme.

    gefunden bei beltz.de:

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    Mentalisierungsbasierte Therapie bei Störungen des Sozialverhaltens


    Im Oktober 2026 erscheint bei Hogrefe der Band Störungen des Sozialverhaltens – Mentalisierungsbasierte Therapie von Svenja Taubner, Lea Kasper und Sophie Hauschild. Das Manual richtet sich an die psychotherapeutische Arbeit mit Jugendlichen zwischen 12 und 21 Jahren sowie ihrem familiären Umfeld.

    Der Band vermittelt Grundlagen und Interventionen der mentalisierungsbasierten Therapie bei aggressiven, zerstörerischen oder regelverletzenden Verhaltensweisen. Behandelt werden auch reflexive Elternarbeit und Familientherapie; Fallbeispiele und Arbeitsmaterialien ergänzen die Darstellung.

    Das Buch ist als Band 17 der Reihe „Praxis der psychodynamischen Psychotherapie“ angekündigt, umfasst 222 Seiten und kostet voraussichtlich 26,95 Euro. Es ist derzeit vorbestellbar, klicken Sie für mehr Infos auf "mehr dazu hier".
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    Leseempfehlung: Was im therapeutischen Prozess nicht messbar ist


    Psychotherapie verfügt heute über eine Vielzahl von Methoden, Spezialisierungen, Leitlinien und Instrumenten zur Erfolgsmessung. Der Beitrag „On the Spirit of Psychotherapy. The Elementary Holmes“ richtet den Blick auf jene Dimensionen der therapeutischen Begegnung, die sich nicht standardisieren, verordnen oder messen lassen.

    Ausgehend von Jeremy Holmes’ Buch The Spirit of Psychotherapy fragt der Autor nach dem Stellenwert von Beziehung, Offenheit und den weniger sichtbaren Aspekten psychotherapeutischer Arbeit. Protokolle können Behandlungen strukturieren, erfassen aber nicht vollständig, was zwischen Patient und Therapeut geschieht.

    gefunden bei onlinelibrary.wiley.com:

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    Vermischtes

    Migräne verursacht 3,4 Millionen Krankheitstage

    2024 wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung rund eine Million Fälle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Migräne gemeldet. Insgesamt entfielen darauf etwa 3,4 Millionen Krankheitstage, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilt.
    Frauen waren deutlich häufiger betroffen: Rund 710.000 Versicherte verursachten etwa 2,4 Millionen AU-Tage. Bei Männern wurden rund 317.000 Fälle mit insgesamt etwa 990.000 Krankheitstagen erfasst.

    94 Prozent der gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten dauerten höchstens sieben Tage. Nur bei sechs Prozent der Fälle lag die AU-Dauer darüber.
    gefunden bei bundestag.de:

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    Tabaksteuer: Mehreinnahmen nicht für Gesundheitswesen reserviert


    Die geplante Erhöhung der Tabaksteuer ab 2027 soll dem Bundeshaushalt erhebliche Mehreinnahmen bringen. Nach den Änderungen im Finanzausschuss werden für 2027 zusätzliche Einnahmen von 1,5 Milliarden Euro und für 2030 von 4,461 Milliarden Euro erwartet. Das DPNW hatte beim Bundesfinanzministerium nachgefragt, in welchem Umfang diese Mittel dem Gesundheitswesen zugutekommen.

    Das Ministerium stellt klar: Eine Zweckbindung der Steuereinnahmen für den Gesundheitsbereich gibt es nicht. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip fließen sie allgemein in den Bundeshaushalt. Zusätzliche Einnahmen könnten zwar finanzielle Spielräume schaffen, seien jedoch nicht unmittelbar für Gesundheitsausgaben vorgesehen. Als gesundheitspolitischen Nutzen nennt das Ministerium vor allem die erwartete Senkung des Tabakkonsums und eine langfristige Entlastung des Gesundheitssystems.

    gefunden bei bundestag.de:

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    AfD-Leaks könnten für Verfassungsschutz relevant werden


    Nach einem Hackerangriff sind rund 421.000 interne E-Mails der AfD öffentlich verfügbar. Die Authentizität der Daten und ihr konkreter Inhalt werden noch geprüft. Die AfD erklärte, betroffen seien vor allem ältere, nicht mehr genutzte Postfächer; aktuelle Konten des Bundesverbands seien nicht betroffen.

    Rechtswissenschaftler gehen davon aus, dass illegal von Privaten beschaffte Daten grundsätzlich verwertbar sein können, sofern staatliche Stellen den Angriff weder veranlasst noch durchgeführt haben. Für ein mögliches Parteiverbotsverfahren müsste das Bundesverfassungsgericht jedoch im Einzelfall die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegen das Schutzinteresse der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abwägen.

    Ob die Mails tatsächlich neue belastbare Belege liefern, ist offen. Bisher bekannte Inhalte scheinen überwiegend Erkenntnisse über innerparteiliche Konflikte und den Umgang mit radikalen Parteimitgliedern zu bestätigen. Eine umfassende Auswertung dürfte mehrere Wochen dauern.

    gefunden bei lto.de:

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    Häufiger Tagschlaf kann auf erhöhtes Demenzrisiko hinweisen


    Eine US-Langzeitstudie mit 995 Erwachsenen ab 65 Jahren untersucht den Zusammenhang zwischen Tagschlaf und späteren Demenzanzeichen. Über einen medianen Zeitraum von fünf Jahren entwickelten 417 Teilnehmer Hinweise auf eine mögliche oder wahrscheinliche Demenz.

    Wer an den meisten Tagen oder täglich tagsüber schlief, hatte gegenüber Personen mit seltenem oder keinem Tagschlaf ein um 48 Prozent höheres Risiko. Unbeabsichtigtes Einschlafen war ebenfalls mit einem um 39 Prozent erhöhten Risiko verbunden. Gelegentliche oder ausschließlich bewusst geplante Nickerchen zeigten nach Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren keinen statistisch gesicherten Zusammenhang.

    Die Autoren betonen, dass häufiges Nickerchen nicht ursächlich für Demenz sein müsse. Es könne vielmehr ein frühes Zeichen neurologischer Veränderungen und damit ein leicht zugänglicher Hinweis für ein erhöhtes Risiko sein.

    gefunden bei aend.de:

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    5. DPNW - Angebote

    Elektronische Projekte im DPNW

    Derzeit haben wir u.a. diese Projekte realisiert:

    - "Psyktat", sicheres Diktieren mit verschlüsselter Diktiersoftware
    - "Praxiswolke", die Plattform an der Daten und Kommunikation sicher aufgehoben sind
    - "Psoom", die eigene Video- und Konferenzsoftware
    - "Gockelsuche", eine eigene Suchmaschine, die nicht trackt

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    Mitgliedschaft im DPNW



    Wenn Ihnen der Newsletter und unsere Arbeit gefällt, unterstützen Sie unsere Arbeit und treten dem Netzwerk bei. Wir sind ein anerkannter Berufsverband für psychotherapeutisch Tätige. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Mitgliedschaft gibt es ab 12,50 €/Monat, für PIA/PIW/Studierende der Psychologie/Psychotherapie kostenlos.

    > mehr dazu hier

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    Vorteile als Mitglied im DPNW


    Personalisierte Musterdokumente
    - alle Widerspruchsmuster mit und ohne TI-Kürzung
    - Widerspruchsmuster Honorarbescheide
      bekommen Sie jedes Quartal automatisch zugesendet.
    - Patienteninformationen zur ePA
    - Widerspruchsformulare gegen die ePA


    Rechtsgutachten
    - Pflichtmitteilung freie Termine an Terminservicestellen

    Beratung und Hilfe
    - Beratung durch unseren TI-Support und Test der Praxis-IT
    - Kostenlose Erstberatung durch unseren Justiziar
    - Kostenlose Musterklagen
    - günstige Rechtsschutzversicherung

    Praxis-Software
    - bis zu 470 Euro sparen mit der Praxisverwaltungssoftware Smarty

    Anleitungen und Bücher
    - Mustertexte z.B. Datenschutz DGSVO, Steuer (GODB), Praxissoftware
    - Sondereditionen von Büchern aus dem Netzwerk-Verlag
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    Mitglieder werben Mitglieder


    Überzeugen Sie eine Kollegin, einen Kollegen unserem wachsenden Netzwerk beizutreten – wir spenden für jedes geworbene neue Mitglied 50 € für den Klage-Fonds zur Finanzierung der Muster-Klagen/Verfassungsbeschwerden oder versenden ein tolles Geschenk!

    > mehr dazu hier

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    Legen Sie etwas oben drauf – Ihr Plus fürs Netzwerk!


    Sie sind bereits Mitglied und wollen die Arbeit des Netzwerks noch stärker unterstützen?

    Dann stocken Sie Ihren Beitrag ein wenig auf:
von 150 € auf 180 € pro Jahr (Fördermitgliedschaft)
oder von 180 € auf 240 € pro Jahr (Unterstützungsmitgliedschaft).

    Ein zusätzlicher Beitrag von 30 € oder 60 € im Jahr ist für den Einzelnen überschaubar – für die Netzwerkarbeit aber eine enorme Hilfe.

    Als Dank fließen für jede Aufstockung 30 € in den Klage-Fonds, mit dem wir Musterklagen und Verfassungsbeschwerden finanzieren.

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    Angebote des Netzwerkverlags

    Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW

    Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.

    Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Was das bedeutet, steht in der Broschüre.
    Für Mitglieder des Netzwerks kostenlos im Downloadbereich verfügbar (einloggen nicht vergessen).
    Anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wir es für 4,99 € zur Verfügung:

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    The Missing Manual - Das Handbuch der weniger bekannten und unbekannten psychotherapeutischen Interventionen


    "Wer liebt, was er tut, wird nie wieder arbeiten müssen.“ Ein kluger Aphorismus, der Konfuzius zugeschrieben wird.

    Unentdeckte Schätze der psychotherapeutischen Praxis
    Das Buch, besonders geeignet für angehende Psychotherapeutinnen und ­Psychotherapeuten, steckt voller
    Erfahrungen. Adler, langjähriger Psycho­analytiker, Lehrtherapeut und Supervisor, befasst sich mit Fragen, die
    Sie in der Ausbildung und im Therapiealltag wirklich beschäftigen. Fragen nach dem Umgang mit bestimmten(Ausnahme-)Situationen sind die am häufigsten gestellten.
    Erfahren Sie zum Beispiel, wie man sich mit Hochgeschwindigkeit entschleunigt, die Zweimeinungsmethode anwendet oder mit Halbwahrheiten in der Therapie umgeht. Entdecken Sie auch, wie ein gesundes Maß an Egoismus im therapeutischen Kontext hilfreich sein kann. Es gibt mehr als das, was Therapeutinnen und Therapeuten in ihrer Ausbildung lernen. Das Buch schließt eine Lücke, die herkömmliche theorielastige Lehrbücher offen lassen.

    Einzigartig als »Lehrbuch«: Lebendige Praxis statt graue Theorie
    Nehmen Sie die Abkürzung: Wie man seine psychotherapeutische Identität schneller findet

    Neu aufgelegt:
    > mehr dazu hier

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    Test der Praxis-Verwaltungssysteme


    Welches Praxis-Verwaltungssystem ist gut? Dazu haben wir Nutzer befragt und unsere Experteneinschätzung einfließen lassen. Wir haben auf zwei wesentliche Punkte geachtet:
    1. Bedienungsfreundlichkeit
    2. Kundenservice

    Getestet und bewertet wurden:
    Elefant, Smarty, PsyPrax, Psychodat, Epikur, Medatixx, Turbomed
    Die vollständige Auswertung können DPNW-Mitglieder im Downloadbereich kostenlos herunterladen.
    Für Nichtmitglieder bieten wir die 43seitige und sehr umfangreiche Dokumentation zum Preis von 3,99 € an.

    > mehr dazu hier

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    EU Datenschutzgrundverordnung - das Paket für psychotherapeutische Praxen


    Das EU Datenschutzgrundverordnung Paket - Psychotherapeutische Praxis ist eine komplette Sammlung von Vordrucken, Mustertexten und Anleitungen zum Erfüllen der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in psychotherapeutischen Praxen. Mit minimalem Aufwand können die umfangreichen Anforderungen rasch erfüllt werden.

    Inhalt
    1. Beschreibung der Anforderungen psychotherapeutische Praxen an die Datenschutzgrundverordnung
    2. Vordrucke, Formulare, Anleitungen zum schnellen Ausfüllen
    2.1. Praxis
    - Datenschutzerklärungen Webseite
    - Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzbeauftragter benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
    - Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten
    - Zusammenstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
    - Prüfvorgaben für ADV-Verträge mit Dienstleistern, IT, Labor mit Musterbrief, der die Überprüfung erfüllt
    - Datenschutzfolgeabschätzung
    - Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzfolgeabschätzung benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
    - interne Datenschutzrichtlinie
    2.2. Patienten und Beschäftigte
    - Verpflichtungserklärung für Beschäftigte
    - Schlüsselübergabeprotokoll
    - Aufklärungsmerkblatt für gesetzlich versicherte Patienten
    - Einverständniserklärung für privat versicherte Patienten
    - Einverständniserklärung für Beschäftigte
    2.3 Sonstiges
    - Verzeichnis der zuständigen Datenschutzbehörden
    - Checkliste Auftragsvergabeverträge
    - Hinweise Auftragsvergabe
    - Checkliste Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
    - Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht Datenschutz
    - Hinweise Auftragsvergabe

    Preis 25 €
    Downloadversion, Postversand nicht möglich:
    > mehr dazu hier

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    Hilfen zum Ausfüllen


    Hinweis: Wir können keine Haftung für Ihre DSGVO-Texte übernehmen. Die Muster stellen lediglich Arbeitshilfen dar. Mit dem Kauf erkennen Sie dies an. 
    Und: Wir können keine Unterstützung beim Ausfüllen der Muster geben.
    Rechtlicher Hinweis: Die Verwendung des Datenschutzpaketes ist für eine Praxis gestattet.
Weitergabe ist nicht zulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Bitte bedenken Sie, dass dahinter eine Menge Arbeit steckt. Hier finden Sie Videos mit Ausfüllhilfen zur DSGVO:
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    Gesundheitsdaten online


    Gesundheitsdaten online - Elektronische Patientenakte und Telematik
    In diesem Buch geht es um ein heikles Thema, das jeden gesetzlich versicherten Bundesbürger betrifft: die Gesundheitsdaten. Bisher in der Arztpraxis vor Fremdzugriff geschützt, sollen Gesundheitsdaten – und damit sind Diagnosen, Befunde, Untersuchungsergebnisse, Medikationspläne gemeint – nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei den Krankenkassen selbst statt in den Arztpraxen gespeichert als „elektronische Patientenakte” gespeichert werden.

    Als Buch (14,99 €)

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    eBook


    als Ebook: (kein Ebook-Reader erforderlich - Buch wird als ePub-Datei, mobi-Datei, azw-Datei, PDF-Datei geliefert.
    Preis: 10 €
    Hier bestellen:
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    Telematik: anschließen lassen ja oder nein


    Entscheidungshilfen für Behandler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten)
    Soll ich mich anschließen lassen oder nicht – eine für viele quälende Frage, die die meisten spontan mit Nein beantworten würden. Preis: 3,99 €
    Hier bestellen:
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    Ebook


    als Ebook: (kein Ebook-Reader erforderlich)
    Preis: 1,99 € - hier bestellen:
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    Mitgliederfragen

    Meine Mitgliedsnummer

    Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich weder auf der Homepage in meinem Profil noch in der Korrespondenz mit Ihnen meine Mitgliedsnummer ersehen.

    Antwort: Liebe Kollegin

    Steht immer in der Rechnungsnummer:
    Re-2026-
    3309-0001
    Re-Jahr-
    Mitgliedsnummer-Rechnung

    Hier
    3309.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dipl.-Psych. Dieter Adler



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    6. Redaktionelles

    Der Freitagsnewsletter

    Unser „Freitags-Newsletter“ hat inzwischen einen großen Verbreitungsgrad. Mehr als 14.000 Kolleginnen und Kollegen haben ihn abonniert. Er blickt auf eine mehrjährige Tradition zurück: Jeden Freitag erscheint er mit aktuellen Informationen für den Praxisalltag, beruflichen und politischen Entwicklungen, Buchtipps und der Möglichkeit zum kollegialen Austausch.

    Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Der Bezug ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts. Ihre E-Mail-Adresse wird selbstverständlich weder zu Werbezwecken genutzt noch an Dritte weitergegeben.

    Bitte leiten Sie den Newsletter gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter – je mehr er erreicht, desto besser!

    Alle Informationen, über die ich Ihnen hier berichte, wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem können sich Fehler einschleichen, und wir können keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu korrigieren, mit uns zu diskutieren oder Kritik zu äußern. Das hält den kollegialen Austausch lebendig.

    Wenn Sie uns schreiben möchten, freuen wir uns. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jede E-Mail persönlich beantworten können. Wir versuchen, Fragen und Anregungen von allgemeinem Interesse im Newsletter aufzugreifen – dann haben alle etwas davon.

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    Artikel im Newsletter - Redaktionstermine


    Bitte beachten Sie die Redaktionstermine für die nächsten Newsletter:

    Newsletter 30.10.2026: Mittwoch, 28.10.2026 - 14:00
    Newsletter 06.11.2026: Mittwoch, 04.11.2026 - 14:00
    Newsletter 13.11.2026: Mittwoch, 11.11.2026 - 14:00
    Newsletter 20.11.2026: Mittwoch, 18.11.2026 - 14:00

    Hinweis:
    Wir können nicht alle Zuschriften und Anfragen übernehmen. Lesen aber alle.

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    Impressum


    Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
    - Kollegennetzwerk-Psychotherapie -
    Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger
    Vertreten durch den Vorstand:
    1. Vorsitzender Dipl.-Psych. Dieter Adler
    2. Vorsitzende Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner
    Karmeliterstr. 1c
    53229 Bonn

    Chefredakteur: Dipl.-Psych. Dieter Adler
    Redaktionsassistenten: Luca Kopp & Florian Schmidt

    Leserzuschriften spiegeln nicht die grundsätzliche Haltung des Verbandes wider, sondern stehen für die einzelne Meinung des jeweiligen Verfassers.

    Verwendung unserer Texte
    Gerne dürfen Sie die von uns geschriebenen Texte mit dem Quellenvermerk veröffentlichen oder weiterverbreiten. Für das Verwenden der Texte anderer Autoren oder Leserbriefe bitten wir die Autoren selbst zu fragen.
    Über ein Belegexemplar freuen wir uns immer sehr!

    Rechtlicher Hinweis:
    Keine Abmahnung ohne Kontakt!
    Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. 
    Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Dies gilt auch für  Abmahnungen, die unter § 8 (4) UWG fallen.

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