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Kollegennetzwerk Psychotherapie
Freitags-Newsletter 17.07.2026
Newsletter des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks – Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger
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Eine Mogelpackung auf Kosten aller: 25 € durchschnittliche Einsparung
Soviel Patienten dürfen Sie künftig pro Quartal behandeln
Verzockt: Krankenkassen verlieren Millionen an Beitragsgeldern durch Spekulationen
Bundeskabinett beschließt Digitalgesetz GeDIG
Widersprüche gegen Honorarbescheide 1/2026 einlegen
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Editorial
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
dieser Newsletter steht unter dem Thema „Rechnung und Abrechnung“. Und das ist durchaus doppeldeutig gemeint.
Zunächst zur Abrechnung im eigentlichen Sinne: Gegen die Honorarbescheide für das Quartal 1/2026 sollte vorsorglich Widerspruch eingelegt werden. Wir stellen Ihnen dazu wieder Hinweise und einen Mustertext zur Verfügung. Denn wer einen rechtswidrigen oder fehlerhaften Bescheid widerspruchslos hinnimmt, kann später kaum noch Ansprüche geltend machen.
Doch auch die Politik präsentiert uns eine Rechnung. Nach den Berechnungen der KBV sollen künftig bundesweit durchschnittlich nur noch 59 statt bisher 65 Behandlungsfälle pro psychotherapeutischer Praxis und Quartal finanziert werden. Wohlgemerkt: Dazu zählen nicht nur laufende Therapien, sondern auch Sprechstunden, Probatorik und andere abgerechnete Kontakte. In einigen Regionen fällt die Zahl auf nur 47 Fälle. Die Botschaft ist eindeutig: Behandeln dürfen wir weiterhin mehr – bezahlt bekommen sollen wir künftig weniger.
Die Rechnung für dieses Gesetz zahlen damit nicht nur die Praxen, sondern vor allem die Patientinnen und Patienten: mit weniger Behandlungsangeboten und noch längeren Wartezeiten.
Besonders dreist ist die politische Begründung. Eine Erhöhung des Krankenkassenbeitrags um einen Prozentpunkt sollte unbedingt verhindert werden. Für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer geht es dabei um etwa 25 Euro im Monat. Dafür werden der gesetzliche Schutz einer angemessenen psychotherapeutischen Vergütung beseitigt und die Leistungen wieder in einen begrenzten Honorartopf verschoben.
Doch diese vermeintliche Ersparnis könnte sich schnell als „25-Euro-Boomerang“ erweisen. Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich jeweils sparen sollen, kommt über längere Krankheitszeiten, höhere Ausfallkosten, verspätete Behandlungen und chronifizierte Erkrankungen um ein Vielfaches zurück. Wer an rechtzeitiger Versorgung spart, spart nicht wirklich. Er verschiebt die Rechnung nur – und macht sie am Ende erheblich teurer.
Und während die Bundesregierung ihre Einsparungen feiert, erhöht die IKK Classic ihren Zusatzbeitrag zum 1. August um 0,45 Prozentpunkte. Das angebliche Spargesetz verhindert also noch nicht einmal zuverlässig steigende Beiträge. Es sorgt lediglich dafür, dass Krankenkassen ihre Mitglieder über solche Erhöhungen künftig nicht mehr ausdrücklich informieren müssen. Eine geradezu geniale Methode: Wenn die Versicherten nichts erfahren, fällt vielleicht auch niemandem auf, dass die versprochene Beitragsstabilität eine Mogelpackung ist.
Abgerechnet wird in diesem Newsletter deshalb auch mit einem Gesetz, das kurz vor der Sommerpause mit zahlreichen kurzfristigen Änderungsanträgen durch den Bundestag gebracht wurde – und dessen Folgen die ambulante Versorgung noch lange beschäftigen werden.
Während an der persönlichen Behandlung gespart wird, treibt die Bundesregierung mit dem GeDIG zugleich den Ausbau der datengetriebenen Gesundheitsversorgung voran. Die elektronische Patientenakte soll zum zentralen digitalen Zwang, äh. Zugang werden, Krankenkassen sollen Gesundheitsdaten auswerten dürfen, und digitale Ersteinschätzungen sollen den Zugang zur Versorgung steuern. Für psychotherapeutische Daten, die zu den sensibelsten Informationen überhaupt gehören, entstehen damit neue Risiken. Um es einmal gelinde auszudrücken.
Die Politik setzt offenbar auf weniger finanzierte persönliche Behandlung und mehr digitale Erfassung, Auswertung und Steuerung.
Auch diese Rechnung sollten wir sehr genau prüfen.
Ihr Kollege
Dieter Adler
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Die Themen heute:
Editorial und Nachrichten in eigener Sache
Topthema 1 • Der Spar-Boomerang
Topthema 2
Topthema 3
1. Psychotherapie
Presseschau
Primärarztsystem und Patientensteuerung
Social-Media
Social-Media-Verbot
Mustertexte
DPNW-Fortbildungen
Beratung und Unterstützung
Abrechnung
Neues Qualitätsicherungsverfahren
Versorgung
Prävention
Umfragen
Intervisionsgruppen
Forschung
2. Datenschutz - Digitalisierung
Digitale Manipulation
Elektronische Patientenakte
Künstliche Intelligenz
Datensicherheit
Digitalisierung
Digitalisierung
Datenlecks
3. Praxistipps - Praxisverkauf
Kartenlesegeräte
Praxishilfen
Praxisverkauf
Praxisinventar
Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche
4. Vermischtes
Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
Vermischtes
Hitzewelle
5. DPNW - Angebote
Mitgliedschaft im DPNW
Angebote des Netzwerkverlags
Mitgliederfragen
6. Redaktionelles
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Stabilität in der Psychotherapie verteidigen – jetzt die Psychotherapie durch mehr Solidarität stärken
Draußen steigen die Temperaturen, im Berufsalltag der psychotherapeutischen Versorgung wächst der Druck.
Für Entlastung sorgen wir wenigstens beim Einstieg:
Im Juli erhalten Neumitglieder im Rahmen unserer Hitzefrei-Aktion 4 Monate Beitragsfreiheit.
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Topthema 1
Eine Mogelpackung auf Kosten aller: 25 € durchschnittliche Einsparung
Die Bundesregierung hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit dem Versprechen verabschiedet, einen Anstieg der Krankenkassenbeiträge um bis zu einen Prozentpunkt zu verhindern. Als Begründung für die Einschnitte in der Gesundheitsversorgung wurde immer wieder auf die drohende "finanzielle Belastung" der Versicherten verwiesen.
Doch hält dieses Argument einer genaueren Prüfung stand?
Wir haben nachgerechnet. Eine Erhöhung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt hätte den gesetzlichen Krankenkassen rund 20 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen verschafft. Für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer hätte dies gleichzeitig eine Mehrbelastung von rund 25 Euro im Monat bedeutet.
Dem stehen jedoch Einschnitte gegenüber, die die Versorgung von Millionen gesetzlich Versicherten langfristig verschlechtern können – längere Wartezeiten, weniger Behandlungsangebote und eine zunehmende Verlagerung in den Privatbereich.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Stehen Mehreinnahmen von rund 20 Milliarden Euro und eine zusätzliche Belastung von durchschnittlich 25 Euro im Monat tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zu den Folgen für die gesundheitliche Versorgung? Oder wird hier an einer Stelle gespart, deren gesellschaftliche Kosten am Ende deutlich höher ausfallen als der kurzfristige finanzielle Nutzen?
Wir haben die Zahlen recherchiert, die finanziellen Auswirkungen berechnet und die Folgen des Gesetzes für Versicherte und die psychotherapeutische Versorgung analysiert.
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Ein Prozentpunkt mehr Krankenkassenbeitrag: Was das für Durchschnittsverdiener bedeutet
Steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um einen Prozentpunkt, tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Mehrbelastung grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Für Beschäftigte bedeutet dies einen zusätzlichen Beitragsanteil von 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten zuletzt bei 4.851 Euro. Für einen Arbeitnehmer mit diesem Einkommen ergibt sich daraus eine zusätzliche Belastung von 24,26 Euro pro Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das rund 291 Euro weniger verfügbares Einkommen.
Bei höheren oder niedrigeren Einkommen verändert sich die Belastung entsprechend. So zahlt ein Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttomonatsverdienst rund 15 Euro mehr pro Monat, beim Durchschnittsverdienst sind es rund 25 Euro.
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25 Euro Einsparung? Das darf doch wohl nicht wahr sein - der Kommentar
„Ein Anstieg der Krankenkassenbeiträge um einen Prozentpunkt – das darf nicht sein.“
Mit diesem Argument verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag. Die Botschaft: Die Versicherten müssten unbedingt vor höheren Beiträgen geschützt werden.
Klingt vernünftig. Bis man nachrechnet.
Ein Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt hätte bei einem Anstieg des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt – also 0,5 Prozentpunkte für den Arbeitnehmer – rund 15 Euro im Monat weniger netto.
Bei 4.000 Euro brutto wären es 20 Euro. Beim Durchschnittsverdienst ca. 25 Euro.
Nicht pro Tag. Nicht pro Woche. Im Monat.
Für diese 25 Euro wird jetzt eine flächendeckende Verschlechterung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Kauf genommen. Therapieplätze werden verschwinden. Praxen werden wirtschaftlich unter Druck geraten. Die Wartezeiten werden weiter steigen. Familien werden länger auf Hilfe warten. Kinder, Jugendliche und schwer psychisch Erkrankte werden den Preis bezahlen.
Und gleichzeitig? Was wurde noch erhöht? Und hingenommen?
Die Kfz-Versicherung ist allein zwischen 2024 und 2025 um durchschnittlich 20,8 Prozent gestiegen. Seit 2020 liegen die Beiträge sogar rund 43,6 Prozent höher. Wir erinnern uns an die Autokorsos vor dem Bundestag - ach nein das war ja zur WM 2014.
Streaming-Dienste erhöhen ihre Preise regelmäßig. Netflix, Disney+, DAZN oder Spotify verlangen heute vielfach 20 bis 50 Prozent mehr als noch vor wenigen Jahren – und Millionen zahlen weiter.
Der Preis einer Schachtel Zigaretten ist in den vergangenen Jahren durch mehrere Tabaksteuererhöhungen ebenfalls deutlich gestiegen. Viele Raucher zahlen inzwischen mehrere hundert Euro mehr im Jahr.
Über die steigenden Benzinpreise möchte ich gar nicht erst reden.
Für das Auto ist Geld da.
Für Streaming-Abos ist Geld da.
Für Zigaretten ist Geld da.
Aber wenn es um die Gesundheit geht, ist eine 1% Erhöhung zu viel. Wenn es darum geht, Menschen mit Depressionen, Angststörungen, Traumata oder Suizidgefahr rechtzeitig zu behandeln, dann sollen 15, 20 oder 25 Euro im Monat plötzlich unzumutbar sein.
Was sagt das eigentlich über unsere Prioritäten aus?
Ein Auto steht notfalls ein paar Tage in der Werkstatt.
Eine Depression wartet nicht.
Eine Panikstörung legt keine Pause ein.
Ein suizidgefährdeter Mensch kann seine Krise nicht auf das nächste Haushaltsjahr verschieben.
Deutschland diskutiert ernsthaft darüber, ob die Gesundheit seiner Bürger 25 Euro im Monat wert ist.
Das ist keine Gesundheitspolitik.
Das ist eine politische Bankrotterklärung.
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Die Folgen des Gesetzes
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält eine bislang kaum beachtete Verschärfung: Die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fällt nicht erst zum 1. Januar 2027, sondern bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt weg.
Damit wird § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V gestrichen. Diese Vorschrift verpflichtet den Bewertungsausschuss bislang dazu, bei psychotherapeutischen Leistungen eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit sicherzustellen. Genau dieser gesetzliche Schutz, der der besonderen Zeitgebundenheit unserer Arbeit Rechnung trägt, wird unmittelbar beseitigt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Vergütung einer Psychotherapiestunde bereits am nächsten Tag automatisch abgesenkt wird. Die derzeitigen EBM-Bewertungen gelten zunächst fort. Aber die gesetzliche Sicherung, auf die sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen und Gerichte bei der Überprüfung der Vergütung bislang stützen konnten, ist dann verschwunden. Dies kann auch laufende und künftige Auseinandersetzungen über die Angemessenheit der Honorare erheblich erschweren.
Zum 1. Januar 2027 folgt der zweite Schritt: Psychotherapeutische Leistungen sollen aus der extrabudgetären Vergütung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Damit werden sie Teil eines begrenzten Honorartopfes. Zugleich entfällt der Zuschlag für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie.
Die Folgen sind absehbar:
Psychotherapeutische Praxen verlieren zuerst ihren gesetzlichen Vergütungsschutz und werden anschließend in ein budgetiertes System überführt. Damit wachsen das Risiko von Quotierungen, regional unterschiedlichen Auszahlungsquoten und weiterem Druck auf die Praxishonorare. Besonders gefährdet sind Praxen mit hohen Personal-, Miet- und Finanzierungskosten sowie die Arbeitsplätze angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Der Gesetzgeber behauptet zwar, für das Jahr 2027 werde ein „angemessener Leistungsbedarf“ in die Gesamtvergütung eingestellt. Eine dauerhafte Garantie einer angemessenen Vergütung je Behandlungsstunde enthält das Gesetz jedoch gerade nicht mehr. Die Schutzvorschrift wird vielmehr ausdrücklich gestrichen, damit psychotherapeutische Leistungen künftig nach denselben Kriterien wie andere Gesprächsleistungen vergütet werden können.
Das ist kein technisches Detail und keine ferne Regelung für das kommende Jahr. Mit der Verkündung des Gesetzes wird der gesetzliche Schutz der psychotherapeutischen Vergütung unmittelbar beseitigt. Der Angriff auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung beginnt damit früher, als bislang angenommen.
Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren, den Zeitpunkt der Verkündung und die rechtlichen Folgen genau verfolgen und Sie unverzüglich informieren.
Und wir sind bereits dabei, verfassungsrechtliche Schritte einzuleiten.
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Die neuen erlaubten Fallzahlen
Deutschland: bisher 65 Fälle/Quartal, künftig 59 Fälle/Quartal, 92 %
Bremen: bisher 51 Fälle/Quartal, künftig 47 Fälle/Quartal, 92 %
Baden-Württemberg: bisher 52 Fälle/Quartal, künftig 47 Fälle/Quartal, 91 %
Hamburg: bisher 53 Fälle/Quartal, künftig 49 Fälle/Quartal, 93 %
Berlin: bisher 54 Fälle/Quartal, künftig 50 Fälle/Quartal, 93 %
Saarland: bisher 63 Fälle/Quartal, künftig 59 Fälle/Quartal, 93 %
Nordrhein: bisher 63 Fälle/Quartal, künftig 60 Fälle/Quartal, 94 %
Bayern: bisher 66 Fälle/Quartal, künftig 62 Fälle/Quartal, 93 %
Niedersachsen: bisher 67 Fälle/Quartal, künftig 62 Fälle/Quartal, 92 %
Mecklenburg-Vorpommern: bisher 74 Fälle/Quartal, künftig 63 Fälle/Quartal, 85 %
Hessen: bisher 71 Fälle/Quartal, künftig 64 Fälle/Quartal, 90 %
Rheinland-Pfalz: bisher 70 Fälle/Quartal, künftig 65 Fälle/Quartal, 92 %
Sachsen: bisher 72 Fälle/Quartal, künftig 66 Fälle/Quartal, 91 %
Schleswig-Holstein: bisher 74 Fälle/Quartal, künftig 69 Fälle/Quartal, 93 %
Sachsen-Anhalt: bisher 75 Fälle/Quartal, künftig 70 Fälle/Quartal, 94 %
Brandenburg: bisher 78 Fälle/Quartal, künftig 72 Fälle/Quartal, 92 %
Thüringen: bisher 77 Fälle/Quartal, künftig 72 Fälle/Quartal, 94 %
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Soviel Patienten dürfen Sie künftig pro Quartal behandeln
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat erstmals berechnet, wie viele Behandlungsfälle künftig je Vertragspsychotherapeut finanziert werden können, wenn das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft tritt. Das Ergebnis: Bundesweit sinkt die Zahl der finanzierten Behandlungsfälle in der psychologischen Psychotherapie von durchschnittlich 65 auf nur noch 59 pro Quartal.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Werte erheblich:
* Bremen: 47 Fälle
* Baden-Württemberg: 47 Fälle
* Hamburg: 49 Fälle
* Berlin: 50 Fälle
* Saarland: 59 Fälle
* Nordrhein: 60 Fälle
* Bayern: 62 Fälle
* Niedersachsen: 62 Fälle
* Mecklenburg-Vorpommern: 63 Fälle
* Hessen: 64 Fälle
* Rheinland-Pfalz: 65 Fälle
* Sachsen: 66 Fälle
* Schleswig-Holstein: 69 Fälle
* Sachsen-Anhalt: 70 Fälle
* Brandenburg: 72 Fälle
* Thüringen: 72 Fälle
Die Zahlen beruhen auf den Abrechnungsdaten des ersten Quartals 2025 und berücksichtigen bereits die geplanten Kürzungen des Spargesetzes. Nach Auffassung der KBV werden die Praxen ihr Leistungsangebot an die künftig verfügbaren Finanzmittel anpassen müssen.
Zählt eine reine Sprechstunde bereits als „Patient“?
Ja.
Die KBV verwendet ausdrücklich den Begriff Behandlungsfall. Im vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Abrechnungssystem ist ein Behandlungsfall grundsätzlich ein Patient, der im jeweiligen Quartal mindestens einmal in der Praxis behandelt wird. Dazu zählt auch ein Patient, der ausschließlich zu einer psychotherapeutischen Sprechstunde erscheint und anschließend keine Therapie beginnt.
Darauf weist auch die KBV in ihrer Erläuterung hin. Sie schreibt, dass hinter jedem Behandlungsfall ein Patient oder eine Patientin steht, die oder der im Quartal eine Praxis aufsucht. Damit sind nicht nur laufende Therapien gemeint, sondern sämtliche abgerechneten Behandlungsfälle eines Quartals.
Für die Praxis bedeutet das: Die von der KBV genannten 59 Behandlungsfälle bundesweit umfassen sowohl Patienten in laufender Psychotherapie als auch Patienten, die ausschließlich zur psychotherapeutischen Sprechstunde, Probatorik oder anderen im Quartal abgerechneten Leistungen erscheinen. Die Zahl ist daher keine Obergrenze für Therapien, sondern für alle abrechnungsrelevanten Behandlungsfälle im Quartal. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil jede Erstvorstellung oder Sprechstunde Kapazität bindet und damit die Zahl der möglichen Therapieplätze zusätzlich begrenzen kann.
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Verzockt: Krankenkassen verlieren Millionen an Beitragsgeldern durch Spekulationen
Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben mit riskanten Geldanlagen offenbar hohe Verluste erlitten. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR investierten mindestens 28 Krankenkassen sowie Kassenärztliche Vereinigungen rund 170 Millionen Euro in einen hochriskanten Immobilienfonds.
Der Fonds geriet infolge der Immobilienkrise nach dem Ukraine-Krieg und steigender Bauzinsen in Schieflage. Viele Projektentwickler gingen insolvent, der Fonds wurde aufgelöst. Laut einer Klage der KV Baden-Württemberg seien 96,3 Prozent der Anlegergelder verloren.
Dabei gelten für gesetzliche Krankenkassen strenge Anlagevorschriften. Beitragsgelder dürfen nur risikoarm angelegt werden, da Sicherheit Vorrang vor Rendite hat. Die Verluste sorgen daher gerade in Zeiten steigender Krankenkassenbeiträge und Sparappelle für erhebliche Kritik.
Bislang identifizierte Investoren sind:
KKH: 47,4 Mio. Euro
Pronova BKK: 10 Mio. Euro
BKK Gildemeister Seidensticker: 7,9 Mio. Euro
Novitas BKK: 5 Mio. Euro
MKK Meine Krankenkasse: 5 Mio. Euro
IKK Südwest: 2 Mio. Euro
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Ich habe den Text deutlich gestrafft, Enno Maaß entfernt und die DPNW-Passagen wörtlich beibehalten.
Ist das noch Sparen oder schon Reform?
Die Änderungen für die Psychotherapie im GKV-Spargesetz schlagen bei Ärzten, Psychotherapeuten und in der Bevölkerung hohe Wellen. Rekonstruiert man die Entscheidungskette, entsteht das Bild einer Regierung, die an den Versorgern vorbei regiert – und eines Sparpakets, das längst tief in die Versorgungsstrukturen eingreift.
„Schämt euch“, heißt es in Großbuchstaben in einem viel beachteten Instagram-Beitrag des Aktionsbündnisses Psychotherapie. Adressiert ist die „Bundesregierung dieses Landes“. In den Kommentaren ist von einem offenen Kampf gegen die ambulante psychotherapeutische Versorgung die Rede.
Anlass sind die 64 Änderungsanträge, die die Regierungskoalition kurz vor der Sommerpause zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorlegte. Darin enthalten: die Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen. Sie sollte bislang verhindern, dass die Vergütung der Psychotherapeuten unter ein bestimmtes Mindestniveau fällt.
Rückführung in die MGV
Die Unzufriedenheit begann jedoch bereits früher. Schon der Bericht der Finanzkommission Gesundheit sah vor, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückzuführen. Dieser Vorschlag wurde in den Gesetzentwurf übernommen.
Bisherige Regelungen, mit denen der Gemeinsame Bundesausschuss extrabudgetäre Vergütungen empfehlen konnte, wurden gestrichen beziehungsweise stark eingeschränkt. Außerhalb der MGV sollen künftig nur noch Leistungen vergütet werden, die nachweislich die Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern und deren Ziel innerhalb der MGV nicht erreicht werden kann.
Dabei war die Psychotherapie 2012 gerade deshalb aus der MGV herausgenommen worden, um die Quotierung der Honorare zu beenden und der steigenden Nachfrage besser begegnen zu können.
Eine Rückkehr zur MGV-Vergütung bezeichnete Dieter Adler, erster Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW), kurz nach dem Bericht der Finanzkommission Gesundheit als „grundlegenden Systemwandel“ und prophezeite „absehbare Folgen für Praxen und Patienten“.
Die Sorge der Verbände: Werden Psychotherapeuten wieder aus demselben begrenzten Topf wie andere Facharztgruppen bezahlt, wird ihre Vergütung kaum noch planbar. Praxen könnten ihr Angebot für gesetzlich Versicherte einschränken – obwohl bis 2030 mit einem weiteren Anstieg des psychotherapeutischen Versorgungsbedarfs um 23 Prozent gerechnet wird.
Schutzinstrument wird gestrichen
Die Angemessenheitsprüfung war eingeführt worden, als die Psychotherapie noch Teil der MGV war. Sie sollte sicherstellen, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nicht hinter der anderer Facharztgruppen zurückbleibt.
Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden und können weder beliebig verdichtet noch an nichtärztliches Personal delegiert werden. Das Bundessozialgericht bekräftigte deshalb 2025 die Notwendigkeit einer „angemessenen Vergütung je Zeiteinheit“.
Umso überraschender war die Begründung für die Streichung: „Damit die Facharztgruppen nicht durch eine ggf bestehender [sic] Nachzahlungspflicht belastet werden, ist die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen zu streichen.“
Offenbar hatte die Regierung aus der Debatte über die jüngste Honorarabsenkung den Schluss gezogen, die Angemessenheitsprüfung begrenze die Honorare der Psychotherapeuten. Tatsächlich wurde damit jedoch aus Sicht der Berufsverbände das letzte Schutzinstrument gegen eine unangemessene Vergütung beseitigt.
Mehrere Verbände prüfen deshalb rechtliche Schritte.
Ausnahmen für dringliche Fälle
Wenige Tage nach den Änderungsanträgen folgte ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Danach soll die extrabudgetäre Vergütung für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch kranke Versicherte und als dringlich eingestufte Fälle zunächst erhalten bleiben. Die Kriterien für die Dringlichkeit soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum Jahresende festlegen.
Die Koalition will damit Anreize schaffen, besonders dringende und komplexe Fälle schneller zu versorgen. Kritiker warnen jedoch vor Fehlanreizen: Eine solche Regelung greife erst bei schweren Krankheitsverläufen und vernachlässige frühe, präventive Behandlungen.
Zudem bleibt für die Praxen unklar, welche Leistungen künftig budgetiert, extrabudgetär oder nur anteilig vergütet werden. Personal- und Investitionsentscheidungen für das kommende Jahr müssen trotzdem bereits jetzt getroffen werden.
Vom Spargesetz zur Strukturreform
Das GKV-Spargesetz wurde inzwischen vom Bundestag beschlossen. Die Regierung versteht die Änderungen offenbar nicht nur als Sparmaßnahmen, sondern auch als Instrument zur Steuerung der Versorgung.
Durch die Rückführung in die MGV sollen regionale Bedarfe und die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen genauer erfasst werden. Denkbar ist zudem, den Zugang zur Psychotherapie künftig stärker an ein Primärversorgungssystem oder eine hausärztliche Überweisung zu koppeln. Ob Psychotherapeuten – ähnlich wie Augenärzte und Gynäkologen – weiterhin direkt aufgesucht werden können, ist offen.
Weitere Änderungen dürften folgen. Ende des Jahres soll die Finanzkommission Gesundheit ihren zweiten Bericht vorlegen. Das nächste GKV-Gesetz wird bereits als „Strukturreform“ bezeichnet.
Damit wird deutlich: Es geht längst nicht mehr nur um kurzfristige Einsparungen. Das Spargesetz verändert die Finanzierung, den Zugang und die Struktur der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung grundlegend.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Kommentar: Das Auto ist wichtiger als der Mensch
Politik offenbart ihre Prioritäten nicht in Sonntagsreden, sondern im Haushalt.
Wenn Autoversicherungen innerhalb weniger Jahre um mehr als 40 Prozent steigen, regt sich kaum jemand auf. Wenn Streaming-Anbieter ihre Preise erhöhen, wird kurz geschimpft und weitergebucht. Wenn Zigaretten teurer werden, zahlen Millionen Raucher weiter.
Aber ausgerechnet bei der medizinischen Versorgung wird jeder Euro zur Staatskrise erklärt.
25 Euro im Monat – bei einem Bruttogehalt von 5.000 Euro.
Über diesen Betrag wird im Bundestag gesprochen, als hinge davon der wirtschaftliche Untergang Deutschlands ab.
Gleichzeitig nimmt dieselbe Politik in Kauf, dass psychisch kranke Menschen länger auf Therapie warten, Praxen wirtschaftlich geschwächt werden und sich die Versorgung verschlechtert.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob wir uns diese 25 Euro leisten können.
Die Frage lautet:
Was ist uns wichtiger – ein möglichst billiger Beitragssatz oder die Gesundheit unserer Kinder, Partner, Eltern und Kollegen?
Offenbar fällt die Antwort inzwischen vielen Politikern leicht.
Beispiele
Pascal Reddig, CDU/CSU Berichterstatter für mentale Gesundheit:
09.07.2026 Einführung eines allgemeinen Straßen-Tempolimits von 130 km/h dagegen
10.07.2026 Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung dafür
Stefan Schwartze, SPD, Berichterstatter mentale Gesundheit, Patientenbeauftragter der Bundesregierung
09.07.2026 Einführung eines allgemeinen Straßen-Tempolimits von 130 km/h dagegen
10.07.2026 Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung dafür
Emmy Zeulner, früher große Kämpferin für die Psychotherapie
09.07.2026 Einführung eines allgemeinen Straßen-Tempolimits von 130 km/h dagegen
10.07.2026 Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung dafür
Simone Borchardt, CDU/CSU, gesundheitspolitische Sprecherin CDU/CSU
09.07.2026 Einführung eines allgemeinen Straßen-Tempolimits von 130 km/h dagegen
10.07.2026 Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung dafür
Dr. Christos Pantazis, Arzt, SPD, gesundheitspolitischer Sprecher SPD
09.07.2026 Einführung eines allgemeinen Straßen-Tempolimits von 130 km/h dagegen
10.07.2026 Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung dafür
Und die Oppostion? Alle gesundheitspolitischen Sprecher und Berichterstatter für mentale Gesundheit
09.07.2026 Einführung eines allgemeinen Straßen-Tempolimits von 130 km/h dafür (Ausnahme AfD hat auch dagegen gestimmt)
10.07.2026 Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung dagegen
Das Auto muss fahren. Ohne Grenzen. 850 Tote und 16.000 Verletzte pro Jahr durch überhöhte Geschwindigkeit.
Der Mensch kann warten.
Die Gesundheit wird vor die Wand gefahren. Mit Tempo 180. Auch hier ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben worden
Dieter Adler
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Die Liste der "Abtrünnigen": diese Koaltions-Abgeordnete haben das Gesetz nicht durchgewunken
Es waren nur wenige Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen, die vom Fraktionskurs abgewichen sind. Laut der Auswertung der namentlichen Abstimmung stimmten:
Gegen das Gesetz:
Jan Dieren (SPD)
Sabine Dittmar (SPD)
Martin Kröber (SPD)
Kai Whittaker (CDU/CSU)
Enthalten haben sich:
Adis Ahmetović (SPD)
Rasha Nasr (SPD)
Truels Reichardt (SPD)
Nina Scheer (SPD)
Diese acht Abgeordneten waren die einzigen Abweichler aus den Regierungsfraktionen bei der Schlussabstimmung. Alle übrigen Gegenstimmen kamen aus den Oppositionsfraktionen.
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Der größte Schwindel der Koalition: das GKV-Gesetz und ein geniales Ablenkungsmanöver - der Schluss-Kommentar
Wie bitte, die IKK erhöht um fast ein halbes Prozent? Trotz des tollen Spargesetzes. Dass, wie wir seit letztem Freitag wissen, eine Erhöhung der Beiträge um 1 %, also um durchschnittlich 25 €/Monat. Dafür darf sich der Arbeitnehmer, so großzügig geschont, nicht nur über die 25 € im Monat mehr freuen, sondern auch über längere Wartezeiten bei den Fachärzten. Und weil man der Frechheit oder Dummheit nicht genug Tribut zollen konnte, fällt jetzt das Sicherungsnetz der Psychotherapiehonorare weg. Fazit: Noch längere Wartezeiten. Wer hat jetzt wohl noch Bock, bei den Terminservicestellen Termine zu melden?
Ok, die Arbeitgeber freuen sich natürlich auch wie dolle. Die sparen ja jetzt auch durchschnittlich 25 € pro Angestelltem und Monat. Arbeitgeber nehmen dafür gerne kranke Arbeitnehmer in Kauf. Auch wenn's etwas länger dauert. Ein Dachdecker, der einen Monat lang krank ist, spart seinem Arbeitgeber immerhin fette 18 €. Dass der Arbeitgeber das Gehalt für 6 Wochen Krankheit aus eigener Tasche bezahlen darf, hat wohl niemand berechnet. Aber zum Glück haben wir keinen Fachkräftemangel in Deutschland.
Ganz dumm, das muss ich zurücknehmen, war das Gesetz nicht. Es ist, aus Taschenspielersicht, geradezu genial.
* Krankenkassen müssen jetzt Beitragserhöhungen nicht mehr veröffentlichen! Wie genial. Da merkt keiner in der Bevölkerung, wenn die Beiträge trotz des tollen Spargesetzes steigen. Also dass das Gesetz nichts gebracht hat. Keiner merkt es. Blöd nur, dass es Menschen wie uns gibt, die das ebenso kackfrech veröffentlichen.
* Auch der Tag der Abstimmung, clever gewählt, Freitag, der 10.7. Letzter Tag vor den Ferien. Kein Abgeordneter hat noch Bock, liest auch bestimmt nicht die 60 Last-Minute-Änderungsanträge. Also durchwinken und dann in die Ferien winken.
* Und Donnerstag, der 9.7. Deutschland besiegt Frankreich im Viertelfinale. Oder verliert. Ganz Deutschland am Freitagmorgen, dem Tag der Abstimmung, noch im Siegestaumel oder im Kummersuff. Keiner merkt etwas. So der Plan. Schade nur, dass Deutschland gar nicht mehr dabei war.
* Einen Tag vorher: Abstimmung über Tempolimit 130 auf deutschen Autobahnen. Abgelehnt! Geht gar nicht. Nicht in Deutschland. Hier sollen Hirnamputierte so schnell fahren dürfen, wie sie wollen.
850 Verkehrstote und 16.000 Verletzte durch zu schnelles Fahren muss man für die Freiheit des Geistes und die Freiheit von Verstand und Zurechnungsfähigkeit eben nun mal in Kauf nehmen.
Aber jetzt kommt der Ober-Coup, der ja so genial ist, dass ich meinen Hut mehrfach ziehen muss. Wieder ein so tolles Ablenkungsmanöver:
* Verteidigungsetat mal eben um 20 Milliarden oder um fast 1/3 gegenüber 2025 erhöht. Nicht gewusst? Schon vergessen? Prima, funktioniert doch. 20 Milliarden, habe ich doch irgendwo hier schon mal gelesen.
Glückwunsch aus Bonn nach Berlin.
Und danke für die 25 € Ersparnis pro Monat.
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KBV-Prognose: Spargesetz führt zu weniger finanzierten Psychotherapien
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt in einer aktuellen Analyse vor erheblichen Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die ambulante Versorgung. Nach den Berechnungen der KBV reicht das künftig vorgesehene Finanzvolumen bundesweit nicht mehr aus, um die bisherige Zahl der Behandlungsfälle zu finanzieren. Die Folge: Praxen werden ihr Leistungsangebot an die verfügbaren Mittel anpassen müssen.
Besonders betroffen ist die psychologische Psychotherapie. Bundesweit werden derzeit durchschnittlich 65 Behandlungsfälle je Therapeut und Quartal versorgt. Künftig sollen jedoch nur noch 59 Fälle finanziert werden. Damit würden lediglich 92 Prozent der bislang erbrachten Leistungen vergütet.
Zwischen den Bundesländern zeigen sich erhebliche Unterschiede. In Bremen und Baden-Württemberg werden künftig nur noch 47 Behandlungsfälle je Quartal finanziert. In Hamburg sind es 49, in Berlin 50. Bayern und Niedersachsen erreichen 62 Fälle, Hessen 64 und Rheinland-Pfalz 65. Die höchsten finanzierten Fallzahlen finden sich in Sachsen mit 66, Schleswig-Holstein mit 69 sowie Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen mit 70 bis 72 Fällen je Quartal.
Auch der Anteil der finanzierten Leistungen schwankt deutlich. Während Mecklenburg-Vorpommern lediglich 85 Prozent der bisher erbrachten Leistungen finanziert bekäme, liegen Hessen bei 90 Prozent, Baden-Württemberg und Sachsen bei 91 Prozent sowie mehrere Kassenärztliche Vereinigungen bei 92 bis 94 Prozent.
Die KBV betont, dass ihre Berechnungen auf den tatsächlichen Abrechnungsdaten des ersten Quartals 2025 beruhen. Bereits eingerechnet sind die Auswirkungen des geplanten Spargesetzes. Nach Auffassung der KBV werden Vertragsärztinnen, Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten ihre Tätigkeit wirtschaftlich anpassen müssen, da dauerhaft nur die Leistungen erbracht werden können, die auch finanziert werden.
Nach Einschätzung der KBV könnten bundesweit rund 46 Millionen ambulante Behandlungsfälle pro Jahr wegfallen. Die Organisation warnt deshalb vor einer deutlichen Verschlechterung der Patientenversorgung. Für die Psychotherapie bedeutet dies: Noch weniger finanzierte Behandlungsplätze treffen auf einen Bereich, der bereits heute durch lange Wartezeiten und eine hohe Nachfrage geprägt ist. Das Risiko ist groß, dass sich diese Entwicklung für gesetzlich Versicherte weiter verschärft.
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IKK Classic erhöht Zusatzbeitrag um 0,45%
Die IKK Classic hebt zum 1. August ihren Zusatzbeitrag von 3,40 auf 3,85 Prozent an. Der Gesamtbeitragssatz steigt damit auf 18,45 Prozent. Für Arbeitnehmer bedeutet dies Mehrkosten von bis zu 13 Euro im Monat, für Selbstständige etwa das Doppelte. Die Kasse hat bundesweit knapp drei Millionen Versicherte.
Die Beitragssätze der IKK Classic waren bereits in kurzer Zeit mehrfach erhöht worden. Anfang 2024 lag der Zusatzbeitrag noch bei 1,7 Prozent, im August 2024 bei 2,19 Prozent und seit Januar 2025 bei 3,4 Prozent. Auch andere Innungskrankenkassen verlangen hohe Zusatzbeiträge, der Kassendurchschnitt liegt derzeit bei 2,9 Prozent.
Mit dem neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entfällt die Pflicht der Kassen, ihre Mitglieder über Beitragserhöhungen zu informieren, auch nicht digital.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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CDU/CSU verteidigt GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Dem DPNW liegt eine Mitteilung der CDU-Fraktion bezüglich des GKV-Gesetzes vor. Darin informiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Abgeordneten über Kritik an der Rückführung der Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Das derzeitige Finanzvolumen solle erhalten bleiben und nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität angepasst werden. Eine Verschlechterung der Vergütungssituation sieht das Bundesgesundheitsministerium nach Angaben der Fraktion aktuell nicht.
Der Gesundheitsausschuss fordert die Bundesregierung zugleich auf, nach der Sommerpause Regelungen vorzulegen. Sicher gestellt werden soll die Versorgungskontinuität über den 31. Dezember 2026 hinaus, eine extrabudgetäre Vergütung in definierten Ausnahmefällen bei Kindern und Jugendlichen sowie bei schwer psychisch Kranken und eine gesetzliche Beauftragung des G-BA zur Definition von Dringlichkeit in der psychotherapeutischen Sprechstunde bis Ende 2026.
Zudem sollen Psychotherapeuten von Bürokratie entlastet werden, etwa durch den Verzicht auf den Konsiliarbericht in bestimmten Überweisungsfällen.
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DPNW-Position in Frankfurter Rundschau und ZDFheute
Die Frankfurter Rundschau berichtet ausführlich über die geplante GKV-Reform und die möglichen massiven Einschnitte in der ambulanten Psychotherapie. Im Mittelpunkt stehen die geplante Streichung von Schutzregelungen für die Vergütung, bereits jetzt monatelange Wartezeiten und der wachsende wirtschaftliche Druck auf Praxen.
Im Artikel wird DPNW-Vorsitzender Dieter Adler zitiert, der – gegenüber ZDFheute – vor den Konsequenzen warnt: Wenn der Beruf wirtschaftlich unberechenbar werde, reduzierten viele Praxen ihre Kassenplätze, wichen auf Privatbehandlung aus oder stiegen ganz aus der Versorgung aus. Psychotherapie drohe damit wieder zu einer Hilfe vor allem für diejenigen zu werden, die sie sich leisten können.
gefunden bei fr.de:
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Koalition kündigt Korrekturen bei Psychotherapie an
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen, doch Union und SPD haben in Entschließungsanträgen Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung angekündigt. Laufende Behandlungen sollen über den Jahreswechsel 2026 hinaus bis zum regulären Therapieende fortgeführt werden können. Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte sowie besonders dringliche Fälle sollen von den geplanten Honorarbegrenzungen ausgenommen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bis Ende 2026 bundeseinheitliche Kriterien für dringliche Behandlungsfälle festlegen.
Psychotherapeutenverbände halten diese Schritte für unzureichend und sehen weiterhin die wirtschaftliche Existenz vieler Praxen sowie ein schrumpfendes Angebot gefährdet. Sie warnen vor deutlich längeren Wartezeiten. Der Hartmannbund Thüringen verweist etwa auf Daten aus Bayern, wo Minderjährige schon jetzt im Median 118 Tage auf einen Therapieplatz warten.
Ein weiterer Entschließungsantrag betrifft die Pharmaindustrie. Der erhöhte Herstellerabschlag bleibt bestehen, soll aber in seinen wirtschaftlichen Folgen überprüft werden. Entlastungen für die Industrie sollen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
- die sog. ''nicht-ärztlichen'' Psychotherapeuten, also psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wurden vom ärztlichen Nachrichtendienst, anders als bei anderen Nachrichtendiensten mit ärztlichen oder medizinischen Themen (z.B. coliquio), auch weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen!
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Acht Koalitionäre gaben keine Zustimmung
Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gab es im Bundestag erheblichen Widerspruch auch in den eigenen Reihen. Acht Abgeordnete der schwarz-roten Koalition stimmten nicht zu, mehrere gaben kritische persönliche Erklärungen ab.
Die SPD-Abgeordnete und Hausärztin Sabine Dittmar lehnte das Gesetz wegen befürchteter Verschlechterungen in der psychotherapeutischen und hausärztlichen Versorgung ab. Einsparungen setzten aus ihrer Sicht die ambulante Psychotherapie zusätzlich unter Druck und schwächten Strukturen, die für eine bessere Primärversorgung nötig seien.
Aus der CDU/CSU-Fraktion kritisierte Kai Whittaker Einsparungen im Krankenhausbereich, andere Unionsabgeordnete warnten vor negativen Folgen für Patienten mit psychischen Erkrankungen. Mehrere Parlamentarier aus der Union sprachen sich zudem gegen eine geplante Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke aus und verwiesen auf Belastungen der Wirtschaft sowie fehlende Evidenz für einen Nutzen bei der Adipositasprävention.
gefunden im Ärzteblatt:
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Linke kündigt weiteren Widerstand gegen GKV-Reform an
Auch die Bundestagsabgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke), Sprecherin für Pflege und psychische Gesundheit, hat auf unser Schreiben reagiert. Sie kritisiert ebenfalls die beschlossene GKV-Reform als schweren Einschnitt in die Gesundheitsversorgung und warnt insbesondere vor den Folgen für die psychotherapeutische Versorgung. Angesichts bereits heute langer Wartezeiten und hoher Belastungen in den Praxen seien weitere finanzielle Einschnitte aus ihrer Sicht das falsche Signal. Zudem fordert sie eine gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Die Linke werde ihren Widerstand gegen die Reform fortsetzen und sich weiterhin für eine solidarisch finanzierte Krankenversicherung sowie den Ausbau psychotherapeutischer und psychiatrischer Versorgungsangebote einsetzen.
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Höhere Tabaksteuer soll Haushaltsloch schließen
Die Bundesregierung plant offenbar deutlich höhere Tabaksteuern als bisher vorgesehen. Laut einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums soll der durchschnittliche Preis einer Zigarettenpackung 2025 auf 9,10 Euro steigen, bis 2030 auf 11,78 Euro. Der Steueranteil würde dann von derzeit rund vier Euro auf 6,19 Euro klettern. Neben Zigaretten wären auch Feinschnitt, Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak sowie erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak betroffen.
Offiziell wird die Maßnahme mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit begründet, sie dient aber auch der Konsolidierung des Bundeshaushalts und soll bis 2030 knapp 4,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen. Karl Lauterbach und Drogenbeauftragter Hendrik Streeck begrüßen höhere Preise als wirksames Mittel zur Senkung der Raucherquote. Beide fordern, einen festen Teil der zusätzlichen Einnahmen für Prävention, Entwöhnungsprogramme und Behandlung zu verwenden.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Pressereaktionen
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GKV-Spitzenverband fordert tiefgreifende Reformen
Der Geschäftsbericht 2025 des GKV-Spitzenverbands zeigt deutliche Ausgabenzuwächse: Besonders Krankenhausbehandlungen, ärztliche Leistungen und Arzneimittel treiben die Kosten. Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stiegen von 312,29 auf 336,41 Milliarden Euro. Rund 75 Millionen Menschen und damit knapp 89 Prozent der Bevölkerung waren 2025 gesetzlich versichert, die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2016 auf etwa sechs Millionen verdoppelt.
Angesichts dieser Entwicklung verlangt der GKV-Spitzenverband grundlegende Strukturreformen im Gesundheits und Pflegesystem und sieht die Bundesregierung hinter den Erwartungen zurück. GKV Sparpaket und Beitragssatzstabilisierungsgesetz gelten als erste Schritte zu einer stabileren Finanzierung, beim geplanten Pflegeneuordnungsgesetz ist der weitere Zeitplan offen.
Zudem setzt der Verband auf Digitalisierung und neue Versorgungskonzepte. Eine Digitalstrategie soll die elektronische Patientenakte und telemedizinische Angebote voranbringen. Ein Konzept zur Primärversorgung und Beiträge zur Notfallreform sollen Abläufe, Zuständigkeiten und den Zugang zur Versorgung verbessern.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Was bedeuten die Kürzungen für Psychotherapien?
Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung sieht Kürzungen in der Psychotherapie vor. Die Branche zeigt sich alarmiert und warnt vor den Folgen. Ein Gesundheitsökonom erkennt aber auch Chancen.
"Man muss immer wieder aufstehen. Es bleibt einem ja nichts anderes übrig. Aber das normale Leben funktioniert gerade gar nicht." Alexander braucht Hilfe. Er leidet unter einer schweren Depression. Seinen Namen haben wir geändert. Ihm ist es aber wichtig, dass über Menschen wie ihn gesprochen wird - Menschen, die dringend psychotherapeutische Unterstützung suchen.
Dutzende Therapeutinnen und Therapeuten fragte Alexander an. Immer wieder bekam er dieselbe Antwort: kein freier Platz, oft nicht einmal auf der Warteliste. Eineinhalb Jahre lang suchte er vergeblich nach Hilfe: "Ich glaube schon, dass es viele Leute gibt, die einfach auf dem Weg aufgeben, die weiter in den Situationen leben. Aber die sind ja dann irgendwann auch nicht mehr arbeitsfähig, gesellschaftsfähig. Man isoliert sich. Ich hatte starke Selbstwertprobleme. Ich habe überlegt, ob ich es überhaupt wert bin."
Psychotherapie von Einschnitten betroffen
Für Menschen wie Alexander könnte die Suche nach einem Therapieplatz künftig noch schwieriger werden. Das befürchten viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit ihr will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzen. Von den Einschnitten ist auch die Psychotherapie betroffen.
Künftig werden psychotherapeutische Leistungen budgetiert. Bislang konnten Praxen auf einen steigenden Bedarf reagieren, indem sie mehr Behandlungen anboten und abrechneten. Nach der Reform dürfen nur noch begrenzte Leistungsumfänge über die gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Fachverbände befürchten deshalb, dass weniger Therapiestunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen könnten.
Wie stark sich die Budgetierung tatsächlich auswirkt, lässt sich derzeit allerdings noch nicht belastbar beziffern. Neben der Budgetierung kritisiert die Branche unter anderem die geplante Abschaffung des Mindesthonorars sowie der sogenannten Angemessenheitsprüfung, sie war bisher so etwas wie die gesetzliche Garantie, dass das Honorar angemessen bleibt.
Unsicherheit und Sorgen in der Branche
Mark Alcock, Psychotherapeut in Bergisch Gladbach, sieht die Reform mit Sorge. "Im Klartext heißt das: Ich arbeite drei Monate und erfahre dann sechs Monate später, wieviel Prozent meiner geleisteten Arbeit überhaupt bezahlt wird." Wie gravierend die Folgen sein werden, sei derzeit noch nicht seriös abzuschätzen, weil die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Regelungen regional erst ausarbeiten müssten. Zudem könnten noch Änderungen durch die Bundesregierung erfolgen.
Genau diese Unsicherheit sei aber Teil des Problems: "Ich weiß nicht, was und in welchem Umfang ab 2027 bezahlt werden wird, wie viel ich überhaupt noch bezahlt arbeiten kann für ein Honorar, mit dem ich mich finanzieren kann." Deshalb prüfe er zusätzliche Einnahmequellen, etwa durch Privatpatientinnen und -patienten, Coaching oder Paartherapie.
Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung sieht Kürzungen in der Psychotherapie vor. Die Branche zeigt sich alarmiert und warnt vor den Folgen. Ein Gesundheitsökonom erkennt aber auch Chancen.
"Man muss immer wieder aufstehen. Es bleibt einem ja nichts anderes übrig. Aber das normale Leben funktioniert gerade gar nicht." Alexander braucht Hilfe. Er leidet unter einer schweren Depression. Seinen Namen haben wir geändert. Ihm ist es aber wichtig, dass über Menschen wie ihn gesprochen wird - Menschen, die dringend psychotherapeutische Unterstützung suchen.
Dutzende Therapeutinnen und Therapeuten fragte Alexander an. Immer wieder bekam er dieselbe Antwort: kein freier Platz, oft nicht einmal auf der Warteliste. Eineinhalb Jahre lang suchte er vergeblich nach Hilfe: "Ich glaube schon, dass es viele Leute gibt, die einfach auf dem Weg aufgeben, die weiter in den Situationen leben. Aber die sind ja dann irgendwann auch nicht mehr arbeitsfähig, gesellschaftsfähig. Man isoliert sich. Ich hatte starke Selbstwertprobleme. Ich habe überlegt, ob ich es überhaupt wert bin."
Psychotherapie von Einschnitten betroffen
Für Menschen wie Alexander könnte die Suche nach einem Therapieplatz künftig noch schwieriger werden. Das befürchten viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit ihr will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzen. Von den Einschnitten ist auch die Psychotherapie betroffen.
Künftig werden psychotherapeutische Leistungen budgetiert. Bislang konnten Praxen auf einen steigenden Bedarf reagieren, indem sie mehr Behandlungen anboten und abrechneten. Nach der Reform dürfen nur noch begrenzte Leistungsumfänge über die gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Fachverbände befürchten deshalb, dass weniger Therapiestunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen könnten.
Wie stark sich die Budgetierung tatsächlich auswirkt, lässt sich derzeit allerdings noch nicht belastbar beziffern. Neben der Budgetierung kritisiert die Branche unter anderem die geplante Abschaffung des Mindesthonorars sowie der sogenannten Angemessenheitsprüfung, sie war bisher so etwas wie die gesetzliche Garantie, dass das Honorar angemessen bleibt.
Unsicherheit und Sorgen in der Branche
Mark Alcock, Psychotherapeut in Bergisch Gladbach, sieht die Reform mit Sorge. "Im Klartext heißt das: Ich arbeite drei Monate und erfahre dann sechs Monate später, wieviel Prozent meiner geleisteten Arbeit überhaupt bezahlt wird." Wie gravierend die Folgen sein werden, sei derzeit noch nicht seriös abzuschätzen, weil die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Regelungen regional erst ausarbeiten müssten. Zudem könnten noch Änderungen durch die Bundesregierung erfolgen.
Genau diese Unsicherheit sei aber Teil des Problems: "Ich weiß nicht, was und in welchem Umfang ab 2027 bezahlt werden wird, wie viel ich überhaupt noch bezahlt arbeiten kann für ein Honorar, mit dem ich mich finanzieren kann." Deshalb prüfe er zusätzliche Einnahmequellen, etwa durch Privatpatientinnen und -patienten, Coaching oder Paartherapie.
Kommentar: Auf der anderen Seite kann es dabei helfen, sich auf die dringlichen, notwendigen Patientinnen und Patienten zu fokussieren, indem die dringlichen Fälle vorgezogen werden.
Mal wieder ein Beispiel für einen Experten, der keine Ahnung hat, wie Psychotherapie funktioniert, wie Psychotherapeuten funktionieren. Wenn nicht genug Geld da ist, nehmen die hält "dringlichere Fälle". Bedeutet: für weniger Geld nur noch Borderline-Patienten und schwere Persönlichkeitsstörungen. Am besten in Gruppen.
Mit Burn-Out-Garantie. Für die Therapeuten.
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BStabG: PTK NRW warnt vor Einschnitten in die Psychotherapie
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat der Bundestag am 10. Juli 2026 eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen beschlossen. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen warnt, dass dadurch insbesondere Praxen mit hälftigem Versorgungsauftrag weniger Behandlungen anbieten können und die ambulante Versorgung geschwächt wird. Der Bedarf an Psychotherapie steige jedoch seit Jahren.
Kritisch sieht die Kammer zudem den Wegfall der gesetzlich vorgesehenen Angemessenheitsprüfung der Vergütung. Da psychotherapeutische Leistungen persönlich und zeitgebunden erbracht werden, drohen aus Sicht der Kammer verschlechterte wirtschaftliche Bedingungen für Praxen, auch die stationäre psychotherapeutische Versorgung gerät unter Druck.
Der Bundestag hat einen Entschließungsantrag verabschiedet und angekündigt, die Auswirkungen der Budgetierung zu überprüfen. An den gesetzlichen Regelungen, die Anfang 2027 in Kraft treten sollen, ändert dies vorerst nichts.
gefunden bei ptk-nrw.de:
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KBV warnt vor Milliarden-Loch
KBV und Hausärzteverband werfen dem vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schwere handwerkliche Fehler vor. Nach Ansicht der KBV entsteht durch unvollständige Rückführung der Bereinigungsbeträge der offenen Sprechstunde in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung ein zusätzliches Finanzloch von rund 300 Millionen Euro, das ohne sachlichen Grund der Patientenversorgung entzogen werde. Besonders kritisiert wird zudem der Wegfall der Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie.
Der Hausärzteverband spricht von einem inhaltlich und handwerklich katastrophalen Gesetz, dessen Folgen alle 74 Millionen GKV-Versicherten spüren würden. Erwartet werden längere Wartezeiten, weniger Zeit in den Praxen und Versorgungslücken, insbesondere durch Einschnitte bei der hausarztzentrierten Versorgung und die teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung.
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt warnt, das Gesetz verschlechtere die Ausgangslage für dringend nötige Strukturreformen, etwa beim geplanten Primärversorgungssystem, der Notfallversorgung und in der Präventionspolitik.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
- die sog. ''nicht-ärztlichen'' Psychotherapeuten, also psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wurden vom ärztlichen Nachrichtendienst, anders als bei anderen Nachrichtendiensten mit ärztlichen oder medizinischen Themen (z.B. coliquio), auch weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen!
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Kassenärzte warnen: Sparpaket trifft ambulante Versorgung hart
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in Berlin und Brandenburg warnen vor deutlichen Einschnitten durch das neue Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung. In einem offenen Brief an die Berliner betont die KV Berlin, vielen Ärzten und Psychotherapeuten fehlten künftig die finanziellen Mittel, um ihre Praxen zu erhalten. Erwartet werden längere Wartezeiten, weitere Wege zur nächsten Praxis, weniger Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sowie mehr Leistungen nur gegen Selbstzahlung, besonders spürbar für ältere und chronisch kranke Patienten.
Das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Gesetz soll die Krankenkassen ab 2027 entlasten. Geplant sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmabranche, höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Nach Berechnungen der KV Berlin entzieht das Gesetz der ambulanten Versorgung in der Hauptstadt rund 130 Millionen Euro jährlich. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt das Paket als notwendig, um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Eine bundesweite Petition gegen die geplanten Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie hat auf change.org inzwischen mehr als 71.000 Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht. Sie richtet sich gegen die bereits beschlossene Honorarkürzung sowie gegen die weiteren geplanten Eingriffe in die Versorgung.
Die Zahl der Unterschriften zeigt, dass viele die Richtung der aktuellen Gesundheitspolitik nicht mittragen. Sie ist ein klares Zeichen, dass die geplanten Veränderungen nicht still akzeptiert werden.
Die Petition bleibt weiterhin offen. Bitte daran beteiligen.
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Sonstiges
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Die aktuellen Honorarkürzungen werfen eine zentrale Frage auf: Wie viele Therapiesitzungen kann ein Psychotherapeut dauerhaft verantwortbar durchführen, ohne dass Gesundheit und Behandlungsqualität leiden?
Während Politik und Selbstverwaltung von bis zu 36 Sitzungen pro Woche ausgehen, fehlen bislang belastbare Erkenntnisse zu den Grenzen therapeutischer Arbeit. Das DPNW startet daher eine Recherche zu Burnout, kognitiver Ermüdung, Fehleranfälligkeit, hohen Fallzahlen sowie nationalen und internationalen Empfehlungen zur maximalen Arbeitsbelastung von Psychotherapeuten.
Gesucht werden Studien, Übersichtsarbeiten, Positionspapiere, Hinweise auf Forschergruppen und praktische Erfahrungen.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Wann wird Versorgung zur Überforderung – und welche Folgen hat dies für Patienten und Behandler?
Hinweise bitte an: [hana.stegert@dpnw.info](mailto:hana.stegert@dpnw.info)
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Warum Psychotherapeuten jetzt das Gespräch suchen sollten
Jede Bundestagsabgeordnete und jeder Bundestagsabgeordnete vertritt einen Wahlkreis und bietet regelmäßig Bürgersprechstunden an. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Patientinnen und Patienten sowie Angehörige sind Bürger dieses Landes – und haben selbstverständlich das Recht, ihre Sorgen und Erfahrungen unmittelbar an die Politik heranzutragen.
Es geht dabei ausdrücklich nicht um parteipolitische Vorwürfe, sondern um eine sachliche Darstellung der Folgen aktueller gesundheitspolitischer Entwicklungen für die psychotherapeutische Versorgung.
Wir haben ein Thesenpapier mit Kontaktdaten der Abgeordneten erstellt, das Sie hier herunterladen können:
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Topthema 2
Bundeskabinett beschließt Digitalgesetz GeDIG
Das Bundeskabinett hat das neue Digitalgesetz für das Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Ziel ist es, die elektronische Patientenakte (ePA) auszubauen, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung zu stärken und die Telematikinfrastruktur zu stabilisieren. Krankenkassen sollen mit Einwilligung der Versicherten ePA-Daten zur Risikoerkennung auswerten und gezielt auf Vorsorge hinweisen dürfen. Aus der Ärzteschaft kommt Kritik, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt das Vorhaben.
Die ePA-App soll neben Hausarztpraxis und 116117 zu einem zentralen digitalen Versorgungszugang werden, inklusive E-Überweisung, Terminvermittlung und digitaler Ersteinschätzung auch durch nichtärztliche Gesundheitsberufe nach einheitlichem Schema. Weitere Funktionen sind Volltextsuche, digitale Impfübersicht und Studienhinweise. Faxkommunikation soll schrittweise durch KIM und TI-M abgelöst werden. Die Gematik erhält erweiterte Durchgriffsrechte, um Störungen zu beseitigen und TI-Dienste direkt zu steuern.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
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Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Datennutzung, KI-Anwendungen, digitale Steuerungssysteme und die elektronische Patientenakte weiter ausgebaut werden. Das DPNW sieht diese Entwicklung kritisch. Befürchtet wird eine zunehmende Umwandlung der Gesundheitsversorgung in ein datengetriebenes Steuerungs- und Kontrollsystem mit erweiterten Zugriffs- und Auswertungsmöglichkeiten.
Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich des geplanten registerübergreifenden Forschungspseudonyms und der vorgesehenen Speicherung von Gesundheitsdaten über Zeiträume von bis zu 100 Jahren. Kritiker warnen, dass dadurch langfristig ein zentrales Gesundheitsdatenreservoir entstehen könnte, dessen Missbrauch oder Re-Identifizierung im Falle von Sicherheitslücken erhebliche Folgen für die medizinische Privatsphäre hätte.
Aus Sicht des DPNW gehören psychotherapeutische Daten zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Vertrauen, Vertraulichkeit und geschützte therapeutische Räume seien unverzichtbare Grundlagen psychotherapeutischer Arbeit. Digitalisierung könne zudem weder den Therapeutenmangel noch lange Wartezeiten oder die ungelöste Finanzierung der Weiterbildung beheben.
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GeDIG: Start für neues Digitalgesetz im Gesundheitswesen
Das Bundeskabinett will heute das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) beschließen und damit das parlamentarische Verfahren starten. Parallel wurde der aktuelle Entwurf bei der EU-Kommission notifiziert, die das Vorhaben bis Mitte Oktober auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht prüft. Im Zentrum stehen die Nutzung von Gesundheitsdaten und die Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums.
Neu ist unter anderem, dass Einwilligungen der Versicherten ausdrücklich DSGVO-konform sein müssen und Krankenkassen mit Zustimmung auch Daten aus Wellness-Apps nutzen dürfen. Zudem soll die europäische digitale Identität schrittweise die elektronische Gesundheitskarte ergänzen und ab 2030 für die Authentifizierung im Gesundheitswesen einsetzbar sein.
Die Bundesregierung erwartet durch digitale Verfahren wie elektronische Überweisungen deutliche Bürokratieentlastungen. Für Leistungserbringer werden jährliche Einsparungen von rund 445 Millionen Euro prognostiziert. Zugleich ersetzt das GeDIG das bisherige Gesundheitsdatennutzungsgesetz und soll einheitliche Vorgaben für Forschung und Datenvernetzung schaffen.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Topthema 3
Honorarkürzung für Psychotherapie vorläufig gestoppt
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Die geplante Honorarkürzung von 4,5 Prozent wird damit zunächst nicht umgesetzt. Grundlage ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die zugleich Eilrechtsschutz beantragt hatte.
Nach Angaben der KBV sieht das Gericht erhebliche rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses und hat deshalb den Eilrechtsschutz gewährt. Über die Rechtmäßigkeit der Vergütungsabsenkung wird nun im Hauptsacheverfahren entschieden.
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hatte die geplante Kürzung bereits im März als problematisches Signal für die psychotherapeutische Versorgung bewertet und vor negativen Folgen für Versorgung und Weiterbildung gewarnt.
gefunden bei ptk-nrw.de:
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Kommentar: Honorarkürzung ist nicht aufgehoben – nur vorläufig gestoppt
Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bedeutet nicht, dass die geplante Honorarkürzung endgültig vom Tisch ist. Das Gericht hat die Absenkung der Vergütung lediglich im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Die Kürzung darf damit zunächst nicht umgesetzt werden, bis im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden wurde.
Das Gericht hat dabei erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses geäußert. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus. Erst das Urteil im Hauptsacheverfahren wird klären, ob die Honorarkürzung Bestand hat oder dauerhaft aufgehoben wird. Bis dahin bleibt der Vollzug der Kürzung ausgesetzt.
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Das Aktionsbündnis Psychotherapie koordiniert bundesweit Proteste gegen die geplante Honorarkürzung um 4,5 Prozent. Ziel ist es, auf die negativen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung und die wirtschaftliche Existenz der Praxen aufmerksam zu machen. Die Maßnahmen werfen berufsrechtliche und versorgungsrelevante Fragen auf, insbesondere hinsichtlich Versorgungssicherheit, angemessener Vergütung und Datenschutz bei der Kommunikation. Politisch bleibt eine auskömmliche Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung zentral.
www.aktionsbuendnis-psychotherapie.de " target="_blank" rel="noopener noreferrer">> mehr dazu hier
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Der neue Online-Rechner des Psychotherapieverbunds verdeutlicht, dass Honorarkürzungen deutlich gravierendere finanzielle Auswirkungen auf Praxen haben als häufig angenommen, da Fixkosten unverändert bleiben. Besonders Einzelpraxen und Praxen mit Teilzulassung sind von erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bedroht, was die Existenz vieler Praxen gefährden kann. Dies hat direkte Konsequenzen für die ambulante Versorgung und die Verfügbarkeit von Therapieplätzen. Die Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit berufs- und versorgungsrechtlicher Konsequenzen sowie einer politischen Neubewertung von Honoraranpassungen.
Direkt zum Online Rechner:
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Die geplante Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab April 2026 verschärft die Versorgungskrise in der Psychotherapie. Bereits jetzt sind Wartezeiten lang und der Bedarf wächst weiter. Kürzungen bedrohen Versorgungsqualität, erhöhen den bürokratischen Aufwand und gefährden den Datenschutz. Die Maßnahme widerspricht politischen Zusagen zur Stärkung der psychischen Versorgung und schwächt die Position des Berufsstandes.
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1. Psychotherapie
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Presseschau
Nachrichten über Psychotherapie
Freitag 17.07.2026 7:06 - MDR
Psychotherapie: Koalition will Krankenkassen-Reform nachbessern
Die schwarz-rote Koalition will ihre Krankenkassen-Reform nachbessern und so die Versorgung mit Psychotherapie absichern. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sagte MDR AKTUELL, Behandlungen,…
Donnerstag 16.07.2026 17:29 - tagesschau.de
Was bedeuten die Kürzungen für Psychotherapien?
Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung sieht Kürzungen in der Psychotherapie vor. Die Branche zeigt sich alarmiert und warnt vor den Folgen. Ein Gesundheitsökonom…
Donnerstag 16.07.2026 10:35 - ZDF heute
Warum viele Psychotherapeuten ans Aufgeben denken
Geplante Einsparungen in der Psychotherapie ernten massive Kritik. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Kai Otto warnt vor gravierenden Folgen - nicht nur für die Patienten.
gefunden bei news.feed-reader.net:
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Nachrichten zur Bundesgesundheitsministerin
Freitag 17.07.2026 7:36 - stern.de
Gesundheitsministerin: Warken will Online-Krankschreibungen ohne Arztkontakt stoppen
…eine Option. Doch Nina Warken will dem „Missbrauch“ einen Riegel vorschieben. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende…
Donnerstag 16.07.2026 21:51 - Deutschlandfunk
Prävention - Gesundheitsministerin Warken will Krankheits-Vorbeugung ausbauen
Angebote zum Vorbeugen von Erkrankungen sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Warken stärker ausgebaut werden.
Donnerstag 16.07.2026 9:47 - ExtraTipp.com
Geht das System der Krankenkassen kaputt? Experten heute bei Maybrit Illner im TV-Talk
…klagen Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Im ZDF-Talk bei Maybrit Illner stellt sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken der Diskussion.
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Primärarztsystem und Patientensteuerung
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
unsere gemeinsame Petition für den Erhalt des offenen Zugangs zur Psychotherapie war ein großer Erfolg – und das wäre ohne die wertvolle Unterstützung von Innnit kaum möglich gewesen. Gerade angesichts des starken Drucks von Verbänden hat Innnit uns geholfen, unsere Stimme hörbar zu machen und unser Anliegen erfolgreich zu vertreten.
Damit Innnit auch weiterhin Projekte wie unsere Petition unterstützen kann, ist der Verein auf Spenden angewiesen. Schon 5 Euro können einen Unterschied machen und helfen, dass wichtige Initiativen wie unsere weiterhin gefördert werden.
Sie können Innnit unkompliziert hier unterstützen: https://verein.innn.it/foerdern-1/
Herzliche Grüße
Dieter Adler
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Social-Media
DPNW auf Instagram – aktuelle Einblicke, politische Positionen und Berufsalltag im Feed
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk ist auch auf Instagram aktiv und nutzt den Kanal, um berufspolitische Themen, aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen sowie Einblicke aus dem psychotherapeutischen Alltag sichtbar zu machen.
Wir teilen dort Einschätzungen zu gesundheitspolitischen Fragen, informieren über unsere Positionen und Kampagnen und geben Hinweise zu Veranstaltungen und Aktivitäten des Netzwerks. Damit ergänzen wir unsere bestehenden Kommunikationskanäle um einen direkten und niedrigschwelligen Zugang zu unseren Inhalten.
So erreichen wir Kolleginnen und Kollegen dort, wo sie sich ohnehin informieren: im schnellen, alltäglichen Informationsfluss sozialer Medien. Gleichzeitig stärkt der Kanal den Austausch innerhalb der Berufsgruppe und die öffentliche Sichtbarkeit psychotherapeutischer Versorgung.
Hier geht es zu unserem Instagram-Auftritt:
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Social-Media-Verbot
EU-Experten empfehlen Mindestalter 13 für soziale Medien
Ein Expertengremium der EU-Kommission empfiehlt, dass Jugendliche soziale Medien und andere digitale Dienste mit Suchtpotenzial wie KI-Chatbots oder Videospiele erst ab 13 Jahren selbstständig nutzen sollen. Ursula von der Leyen kündigte einen Gesetzesvorschlag nach der Sommerpause an und betonte die Notwendigkeit altersgerechter Beschränkungen.
Der Bericht sieht vor, dass Kinder unter drei Jahren keine Bildschirmzeit haben sollen. Bis 13 Jahre soll die Nutzung nur zeitlich begrenzt und unter elterlicher oder pädagogischer Aufsicht über speziell geeignete Angebote stattfinden. Ab 13 Jahren wäre eine Nutzung möglich, wenn Plattformen ihre Sicherheit nachweisen und Funktionen wie endloses Scrollen oder Autoplay für Teenager deaktiviert sind. Voraussetzung wären verlässliche Alterskontrollen.
Umstritten ist, ob die Mitgliedstaaten eigene Altersgrenzen festlegen dürfen. Politik und Fachwelt reagieren überwiegend positiv, Zivilgesellschaft und Verbände warnen jedoch vor Datenschutzrisiken und einem möglichen Flickenteppich nationaler Regelungen.
gefunden bei background.tagesspiegel.de:
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Prien wirbt in Brüssel für EU-Mindestalter bei sozialen Medien
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat in Brüssel für ein europäisches Gesetz zur Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke geworben. Sie plädiert für eine einheitliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien. Grundlage sind Empfehlungen eines EU-Expertengremiums und einer deutschen Expertenkommission, die ein Mindestalter von 13 Jahren mit zusätzlichen, risikobasierten Beschränkungen für ältere Jugendliche kombinieren. Das EU-Papier sieht zudem vor, dass Mitgliedsstaaten höhere Altersgrenzen festlegen können.
Prien berät hierzu mit Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission und des EU-Parlaments, unter anderem mit den Exekutiv-Vizepräsidentinnen Henna Virkkunen und Roxana Mînzatu sowie EU-Kommissar Michael McGrath. Weitere Themen sind Inhalte des geplanten Digital Fairness Act und eine konsequentere Umsetzung des Digital Services Act.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Mustertexte
DPNW-Mustertexte für die einfache Arbeit in der Praxis
Wir bieten unseren Mitgliedern exklusive Mustertexte zu verschiedenen Bereichen der psychotherapeutischen Arbeit an. Diese sind überwiegend personalisiert, d.h., mit den Daten ihrer Praxis bereits automatisch versehen (sofern Sie diese im System hinterlegt haben).
Die Mustertexte decken Themen wie die Arbeit mit Patienten, Widerspruchsbescheide, Gutachterverfahren, IT-Arbeit, Versorgungswerke, Kammern und viele weitere Bereiche ab.
Sie finden die Mustertexte auf der Webseite unter "Mein Profil" (oder kleines Männchen rechts oben) "Downloads" (rechts auf der Seite)
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Auswahl der Mustertexte auf unserer Seiten:
Mitgliederbereich:
Meine Rechnungen
B1-X. Beitragsbescheinigung
SP1-X. Spendenbescheinigung
Praxis
Abrechnungs/Honorarbescheide
1. Widerspruch Honorar
2A. Widerspruch 1%-Kürzung
2B. Aufrechterhalten der Widersprüche
2E. Widerspruch gegen Notdienstpauschale KVNO
2G. Widerspruch 1% ePA-Kürzung
u.v.am.
Arbeit mit Patienten
Allgemeines
M1. Schweigepflichtserklärung
P1. Patienten: Ausfallhonorar
P6. Einverständnis Steigerungssatz
P7. Videotherapie-Einverständnis
P8. Post an Praxis (Jugendliche)
Informationen und Verzicht auf ePA-Eintrag
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse
Gutachterverfahren
A2. Gutachterverfahren Gruppe
IT-Bearbeitung
E1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Versorgungswerke
V2. Antrag PVW Anwartschaftsbescheid
Privat
ST1. Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid
und noch mehr
Antwort: Alle Musterformulare finden Sie hier
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DPNW-Fortbildungen
Aktuelle Fortbildungen
Aktuell bieten wir folgende Themen in der nächsten Zeit an:
IT Sicherheit für Praxis und Privat
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Seelische Kosten der Karriere
4 Fortbildungspunkte
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Umgang mit parentifizierten Anteilen auf Seiten der Therapeuten
3 Fortbildungspunkte
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Gründung einer Privatpraxis
5 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
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Ki wird Infrastrucktur: Was das für unseren Beruf bedeutet
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Versicherungsfragen für Psychotherapeuten
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Für DPNW-Mitglieder sind sie kostenfrei oder kostengünstig. Nicht-Mitglieder zahlen eine geringe Gebühr.
Ihnen fehlt ein Seminar- oder Webinarthema:
Melden Sie sich bei uns:
webinar@dpnw.info
Sie möchten selbst ein Seminar- oder Webinarthema anbieten:
Melden Sie sich bei uns:
webinar@dpnw.info
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Beratung und Unterstützung
Telefonische Rechtsberatung
Dr. jur. Jan Moeck übernimmt künftig die telefonische Rechtsberatung für unsere Mitglieder vorübergehend ein Mal pro Woche Mittwochs von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Wir bitten um vorherige Anmeldung über unsere Webseite:
Melden Sie sich zur Rechtsberatung bitte auf der Webseite wie bisher vorab an und schildern kurz worum es geht. Wir versuchen so alle drängenden Fragen beantworten zu können.
Die Telefonnummer der Rechtsberatung wird Ihnen zugesendet.
Bitte immer die ganze Email lesen!
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Wir bieten regelmäßige Sprechstunden zu Fragen der Praxis-IT an.
Unser Netzwerk IT-Experte Fabian Malinowski berät DPNW-Mitglieder kostenlos in Fragen von IT- bzw. PC-Problemen.
Bei komplexen Problemen, die nicht innerhalb der Sprechstunde gelöst werden können, müssten Extra-Termine vereinbart werden.
Die Sprechstunde dient der Lösung einfacher Probleme oder der Einschätzung (Diagnostik) komplexerer Probleme.
Weitere Beratungen bzw. Dienstleistungen würden zu einem fairen Mitgliederpreis (der unter dem normalen Stundensatz eines IT-Experten liegt) abgerechnet.
Die nächsten Termine:
Samstags jeweils 12-13:00
18.07.2026
25.07.2026
01.08.2026
08.08.2026
15.08.2026
Anmeldung bis einen Tag vorher ist allerdings erforderlich. Sie bekommen dann einen Termin zugesendet.
Bitte hier anmelden:
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Abrechnung
Widersprüche gegen Honorarbescheide 1/2026 einlegen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
In den nächsten Tagen bekommen Sie Ihre Honorarbescheid 1/2026. Manche haben sie schon bekommen. Bitte denken Sie daran, Widerspruch einzulegen.
Widersprüche lohnen sich alleine wegen der Nachzahlungen bei den Honorar-Nachberechnungen, die wir in der Regel erst ein paar Jahre später bekommen. Manchmal sind es nur ein paar hundert Euro, manchmal mehr. Auch wenn es "nur ein paar Euro" sind, sollten Sie eine Briefmarke und 5 Minuten opfern.
Denn:
nur wer Widerspruch einlegt, bekommt auch die Nachvergütung.
Wer es vergisst oder den Widerspruch zu spät einreicht, geht leer aus.
Wichtig: Bitte warten Sie mit dem Widerspruch, bis der Honorarbescheid auf Ihrem Tisch liegt. Also das Widerspruchsschreiben nicht "prophylaktisch" sofort oder wenn das Geld auf dem Konto ist, absenden. Sonst ist es juristisch unwirksam, als hätten Sie den Widerspruch nicht gestellt.
Ausschluss-Datum nicht verpassen!
Sie haben in der Regel nur 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Also notieren Sie sich am besten das Datum (ungefähr der 14.08.2026).
Hinweis: alle Mitglieder bekommen den Widerspruchstext immer automatisch zugesendet.
Mustertexte für Widersprüche finden Sie auf unserer Webseite im Bereich "Mein Profil" Downloads
1. Widerspruch Honorar
Widerspruch gegen die TI-Kürzung brauchen Sie nicht mehr explizit einreichen, die Mustertexte sind so konzipiert, dass Sie diesen noch nach den Musterklagen einreichen können).
Die Mustertexte sind personalisiert, also auf Ihren Namen und Ihre KV ausgestellt (sofern Sie die Daten bei der Anmeldung eingegeben haben).
Einfach auf den entsprechenden Link unten klicken. Und den passenden Widerspruch anklicken. Der Mustertext wird dann automatisch erstellt und in den "Download-Ordner" Ihres Rechners geladen.
Sie müssen ihn nur noch aufrufen, ausdrucken, das Datum eingeben, unterschreiben und wegschicken.
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Widersprüche gegen Honorarbescheide und TI-Widersprüche - Warum ist der TI-Wiederspruch raus?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Ihre Honorarbescheide für 1/2026 müssten vorliegen. Viele legen Widerspruch mit unseren Mustertexten ein.
Viele fragen, warum die Widersprüche gegen die TI in den Mustertexten nicht mehr vorhanden sind.
Das ist ein juristischer Kniff von uns, der Ihnen viel Arbeit und Ärger ersparen wird. Denn die Widerspruchstexte sind offen gehalten: sie können jederzeit erweitert werden. Auch auf den TI-Abzug. Nur können jetzt die KVen den Widerspruch nicht mehr mit dem Hinweis auf das alte BSG-Urteil ablehnen.
Mustertexte für Widersprüche finden Sie auf unserer Webseite im Bereich "Mein Profil" Downloads
1. Widerspruch Honorar
Widerspruch gegen die TI-Kürzung brauchen Sie nicht mehr explizit einreichen, die Mustertexte sind so konzipiert, dass Sie diesen noch nach den Musterklagen einreichen können).
Die Mustertexte sind personalisiert, also auf Ihren Namen und Ihre KV ausgestellt (sofern Sie die Daten bei der Anmeldung eingegeben haben).
Einfach auf den entsprechenden Link unten klicken. Und den passenden Widerspruch anklicken. Der Mustertext wird dann automatisch erstellt und in den "Download-Ordner" Ihres Rechners geladen.
Sie müssen ihn nur noch aufrufen, ausdrucken, das Datum eingeben, unterschreiben und wegschicken.
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Neues Qualitätsicherungsverfahren
Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
Das neue Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten Psychotherapie wird seit dem 1. Januar 2025 in den Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe erprobt und umfasst über 20 Prozent der Psychotherapeuten in Deutschland. Kern des QS-Verfahrens sind standardisierte Patientenbefragungen. Kritisiert werden insbesondere der hohe bürokratische Aufwand, mögliche Zusatzbelastungen für Praxen sowie Unsicherheiten bezüglich Datenschutz und Nutzbarkeit der erhobenen Daten. Eine bundesweite Einführung ab 2031 gilt als möglich und würde die Berufsausübung und Dokumentationspflichten entscheidend beeinflussen.
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Die Erprobung des neuen QS-Verfahrens betrifft bis 2030 nur die Behandler in den Bereichen KVNO und KVWL - das sind aber über 20 % aller Kolleginnen und Kollegen. Und das Thema wird, wenn "brav" am Verfahrensexperiment teilgenommen wird, ab 2031 soll es bundesweit eingeführt werden. Deshalb wollen wir weiter aufklären und allen (!) Kolleginnen und Kollegen helfen, sich eine Meinung zu bilden. Und noch bevor es alle betrifft, etwas gegen das Verfahren selbst unternehmen. Und wenn das nicht gelingt, Nachbesserungen zu verlangen.
Das ganz ist auch vom bürokratischen, zeitlichen und nervlichen (Frustration) Aufwand nicht unerheblich.
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Versorgung
Direkt-Anbindung von Terminservicestellen: BMG konkretisiert Bürokratieabbau
Im Bundesgesundheitsministerium hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit Vertretern von zehn Verbänden ein Spitzengespräch zum Bürokratieabbau geführt. Das Ministerium kündigt an, verzichtbare Pflichten schrittweise zu streichen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden. Erste Maßnahmen sind bereits in Pflege-, Apotheken- und Digitalgesetzen angelegt.
Kern der weiteren Entlastung ist die durchgängige Digitalisierung: Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern soll vollständig über KIM und TI-M laufen, Überweisungen und Terminbuchungen sollen elektronisch erfolgen. Geplant sind außerdem das elektronische Betäubungsmittelrezept sowie ein „digitales Handzeichen“ anstelle handschriftlicher Unterschriften.
Wichtig für Praxen ist die vorgesehene Direkt-Anbindung der Terminservicestellen an die Praxisverwaltungssysteme, um freie Termine automatisch zu übermitteln. Zudem sieht der Koalitionsvertrag eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor, ein Zeitpunkt für die Umsetzung ist jedoch noch offen.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
- die sog. ''nicht-ärztlichen'' Psychotherapeuten, also psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wurden vom ärztlichen Nachrichtendienst, anders als bei anderen Nachrichtendiensten mit ärztlichen oder medizinischen Themen (z.B. coliquio), auch weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen!
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Prävention
Bundesgesundheitsministerium startet sogenannte Präventionsoffensive
Das Bundesgesundheitsministerium hat in Berlin eine Präventionsoffensive gestartet. Ziel ist es, Prävention und Gesundheitsförderung zu einer tragenden Säule des Gesundheitssystems zu machen und das Präventionsgesetz von 2015 weiterzuentwickeln. Bund, Länder, Kommunen, Krankenkassen und weitere Akteure sollen enger zusammenarbeiten und bestehende Projekte besser verzahnen.
Geplant sind unter anderem Änderungen in den Sozialgesetzbüchern V und XI. Präventionsangebote sollen stärker auf Risikogruppen ausgerichtet, der Leistungsauftrag der Krankenkassen konkretisiert und U-Untersuchungen wie U10 und J1 mit verpflichtenden Einladungen gestärkt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen in der betrieblichen Gesundheitsförderung besser unterstützt werden, digitale Angebote junge Menschen besser erreichen.
Auch in der Pflege sind Maßnahmen vorgesehen. Eine Pflegebegleitung soll Versicherte bei Präventions- und Rehabilitationsleistungen unterstützen. Pflegebedürftige im höheren Lebensalter und Pflegeeinrichtungen sollen gezielt bei präventiven und rehabilitativen Maßnahmen gefördert werden.
gefunden im Ärzteblatt:
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BMG konkretisiert Ziele der Präventionsoffensive
Das Bundesgesundheitsministerium hat nach dem Auftakt der Präventionsoffensive die weiteren Schritte präzisiert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will gemeinsam mit möglichst vielen Politikfeldern Handlungsbedarfe erarbeiten. Beim ersten Treffen konnten Vertreter des Gesundheitswesens ihre Positionen in kurzen Stellungnahmen einbringen. Auf dieser Basis sollen Präventionsgesetz und eine umfassende Präventionsstrategie weiterentwickelt werden.
Künftig soll Gesundheitsförderung bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen systematisch mitgedacht werden. Der Begriff der Lebenswelten soll als Kommunen, Quartiere, Bildungseinrichtungen und digitale Räume konkret gefasst werden. Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger sollen sich verbindlich abstimmen.
Zu den vom BMG formulierten Zielen gehören gesundheitsfördernde Lebenswelten für Kinder, gesundes Arbeiten, mehr gesunde Lebensjahre, weniger Pflegebedürftigkeit und eine höhere Gesundheitskompetenz. Vorgesehen ist zudem ein Check up 60 plus sowie eine regelmäßige Überprüfung aller Präventionsmaßnahmen anhand verbindlicher Ziel und Wirkungsindikatoren.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Umfragen
Umfrage zur Drogenpolitik
Die Legalisierung von Cannabis 2024 sorgte immer wieder für Aufsehen und ist bis heute ein Thema von gesellschaftlicher und politischer Relevanz.
Vor allem in der Politik werden nach wie vor die Freigabe von Cannabis und die Auswirkungen diskutiert.
Wir brauchen erneut Ihre Meinung, um berufspolitisch agieren zu können!
Die Bearbeitung dauert circa 20 Minuten und wir freuen uns über alle, die teilnehmen. Natürlich erfolgt die Umfrage anonym und es erfolgt keine Weiterleitung Ihrer Daten. Ausschließlich Ihre Antworten und IP-Adresse werden gespeichert (um doppeltes Beantworten zu der Umfrage zu verhindern).
Nach Abschluss der Auswertung werden alle Daten gelöscht.
Vielen Dank im Voraus!
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Online-Studie zu Achtsamkeit und Selbstwert
Für eine anonyme Online-Studie im Rahmen einer psychologischen Masterarbeit an der APOLLON Hochschule werden noch deutschsprachige Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 18 Jahren gesucht. Untersucht werden Achtsamkeit, Selbstmitgefühl und Selbstwertgefühl.
Die Bearbeitung des Fragebogens dauert etwa drei bis fünf Minuten. Zur Teilnahme gelangen Sie über "mehr dazu hier".> mehr dazu hier
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Studie zu Vertrauen in Gruppenprozessen
An der Psychologischen Hochschule Berlin wird eine Studie dazu durchgeführt, wie Vertrauen in gemeinsamen Erkenntnisprozessen entsteht, insbesondere in Intervisions und Supervisionsgruppen sowie in Gruppentherapien. Ziel ist es, besser zu verstehen, unter welchen Bedingungen Gruppen neue Perspektiven entwickeln und gemeinsam konstruktiv Einsichten gewinnen.
Die von Prof. Siegfried Preiser supervidierte Studie hat ein positives Ethikvotum der PHB Ethikkommission. Die Teilnahme erfolgt über einen anonymisierten Online Fragebogen, der etwa 10 bis 15 Minuten dauert. Für jeden vollständig ausgefüllten Fragebogen werden 2 Euro an UNICEF gespendet.
Teilnehmen können Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Intervisions oder Supervisionsgruppe geleitet oder daran teilgenommen haben. Auf Wunsch ist eine anonymisierte Ergebnisrückmeldung auf Gruppenebene möglich. Der Fragebogen ist erreichbar unter "mehr dazu hier".> mehr dazu hier
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Intervisionsgruppen
Kontakt zu anderen Kolleginnen und Kollegen
Sie suchen Kontakt zu anderen Mitgliedern im Netzwerk.
Suchen Kontakt zu VTlern in der Nähe?
Überhaupt Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Stadt?
Suchen eine Intervisionsgruppe?
Oder wollen einfach mal ungezwungen ins Theater gehen? Oder ins Kino?
Oder haben eine Frage.
Suchen einen teuren Test, um ihn 1x auszuleihen (z.B. gegen eine Flasche Wein).
Das können Sie jetzt über unsere Webseite ganz einfach tun.
Eine beruhigende Nachricht an alle, die angeschrieben werden:
Ihre Daten werden dem Absender nicht preisgegeben, Sie erhalten nur eine nette Anfrage. Auf diese können Sie antworten, müssen es aber nicht tun.
Es soll nur den Vernetzungsgedanken fördern.
Sie müssen sich nur einloggen
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Suche eher sporadische, psychodynamische Intervisionsgruppe in/um Breisach oder evtl. in Freiburg mit Familien(mit Kleinkindern)-kompatiblen Zeiten...
Kontakt: j.doliwa@posteo.org
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Forschung
Studie zur Selbsteinschätzung von Psychotherapeuten
Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten sind eingeladen, an einer wissenschaftlichen Studie zur Wahrnehmung der eigenen therapeutischen Arbeit teilzunehmen. Untersucht werden Erfahrungen in unterschiedlichen Settings, die Einschätzung der eigenen Wirksamkeit sowie die Nutzung von Verfahren zur Überprüfung therapeutischer Ergebnisse.
Teilnehmen können Psychotherapeuten, die seit mindestens einem Jahr tätig sind und Einzel-, Gruppen- oder kombinierte Therapie anbieten. Die anonyme Online-Befragung dauert etwa 15 Minuten. Sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt, die Teilnahme ist freiwillig.
Die Studie wird von Marjolein Koementas-de Vos (GGZ Noord-Holland-Noord) und Jenny Rosendahl (Universitätsklinikum Jena) durchgeführt. Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, wie Psychotherapeuten ihre Arbeit erleben und bewerten.
Kontakt: m.koementas@ggz-nhn.nl
Umfragelink
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Virtual Reality (VR) hält zunehmend Einzug in verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung – auch in der Psychotherapie wird ihr Einsatz zunehmend diskutiert und erprobt. Ein internationales Forschungsteam untersucht derzeit, wie verbreitet die Nutzung von VR in therapeutischen Settings bereits ist und wie groß das Interesse von Psychotherapeuten an dieser Behandlungsmodalität bei verschiedenen psychischen Störungen ausfällt.
Das Forschungsteam bittet daher praktizierende Psychotherapeuten um Teilnahme an einer kurzen Online-Befragung. Besonders wichtig: Die Umfrage richtet sich ausdrücklich an alle Psychotherapeuten – unabhängig davon, ob bereits Erfahrungen mit Virtual Reality in der Praxis bestehen oder nicht. Ziel ist es, ein möglichst realistisches Bild über aktuelle Nutzung, Einschätzungen und Interessen im Berufsstand zu gewinnen.
Die Teilnahme dauert maximal zehn Minuten. Wer die Forschung zu innovativen Versorgungsansätzen unterstützen möchte, kann hier an der Umfrage teilnehmen:
Bei Rückfragen zur Studie steht das Forschungsteam unter der E-Mail-Adresse ljakob@unyp.cz
zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die Befragung unterstützen.
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22. Jahreskongress Psychotherapie NRW „Wissenschaft & Praxis“
Der 22. Jahreskongress Psychotherapie NRW, akkreditiert durch die Psychotherapeutenkammer NRW, fokussiert auf den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die psychotherapeutische Versorgung. Hauptthema der diesjährigen Fortbildung am 10. und 11. Oktober 2026 in Bochum ist „Ekel“, insbesondere im Kontext von Zwangserkrankungen. Praxis- und berufsrelevante Workshops, auch spezifisch für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, werden gesucht. Dies unterstreicht den Bedarf an fachlicher Weiterentwicklung zu aktuellen Störungsbildern im therapeutischen Alltag. Die Veranstaltung ist berufsrechtlich relevant, da sie als wissenschaftlich akkreditierte Fortbildung zur Qualitätssicherung beiträgt und neue Versorgungsansätze fördern kann. Referentenvorschläge können unter Beachtung von Datenschutzvorgaben und berufsrechtlichen Anforderungen über ein Online-Uploadcenter eingereicht werden. Familienfreundliche Teilnahmeoptionen unterstützen niedergelassene und angestellte Psychotherapeuten zusätzlich.
gefunden bei: https://www.unifortbildung-psychotherapie.de
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2. Datenschutz - Digitalisierung
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Digitale Manipulation
Microsoft setzt weiter auf manipulatives Design
Microsoft nutzt weiterhin manipulative Designelemente, um Nutzer von Windows 10 und 11 zum hauseigenen Browser Edge zu lenken und den Wechsel zu Alternativen zu erschweren. Das zeigt die Studie „Over the Edge 2.0“ der Forscher Harry Brignull und Cennydd Bowles im Auftrag von Mozilla. Untersucht wurden Home-Versionen in den USA, Indien, Großbritannien und Deutschland.
Die Forscher beschreiben unter anderem Werbekästen in der Microsoft-Suchmaschine Bing, die bei der Suche nach Konkurrenz-Browsern über den eigentlichen Ergebnissen erscheinen und die Vorteile von Edge hervorheben. Im europäischen Wirtschaftsraum seien solche Praktiken inzwischen seltener. Ursache sei der regulatorische Druck durch den Digital Markets Act, auf den Microsoft mit Design-Anpassungen reagiert habe. Mozilla fordert, diese Änderungen weltweit umzusetzen.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Elektronische Patientenakte
Presseanfragen zu Interviews zum Thema ePA an Kolleginnen und Kollegen
Wenn Kolleginnen und Kollegen zum Thema interviewt werden sollen, werden wir häufig gefragt, ob wir eine Materialsammlung zum Einarbeiten haben. Das Buch von Andreas Meissner zur ePA wäre da die richtige Lektüre. Oft ist die Zeit aber zu knapp. Deshalb empfehlen wir folgenden Link, den wir auch Patienten empfehlen:
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AfD fordert strengere Schutzregeln für die ePA
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Verbesserung der Datensicherheit in der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgelegt. Hintergrund sind wiederholt bekannt gewordene Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der ePA.
Die Abgeordneten verlangen eine regelmäßig aktualisierte Liste besonders sensibler Diagnosen und Medikationen, deren Details nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten in der ePA gespeichert werden sollen. Genannt werden unter anderem Depressionen, HIV-Infektionen, Suchterkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche und Essstörungen.
Diese Informationen sollen nur auf Wunsch des Patienten in einem besonders geschützten Bereich der ePA abgelegt werden, der gesondert freigeschaltet werden muss. Zudem fordert die AfD, die derzeitige Widerspruchslösung bei der Anlage neuer ePA durch eine echte Zustimmungslösung zu ersetzen.
gefunden bei bundestag.de:
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KBV kritisiert geplanten Kassen-Zugriff auf ePA-Daten
Die KBV warnt vor einem „gefährlichen Paradigmenwechsel“ im geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG). Krankenkassen sollen laut Entwurf erweiterten Zugriff auf ePA-Daten erhalten, um Versicherte datengestützt zu beraten und zu Verhaltensänderungen zu bewegen. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner sieht darin einen massiven Eingriff in die Arzt-Patienten-Beziehung und betont, dass es keinen Nutzenbeleg für solche Kassenangebote gebe.
Positiv bewertet die KBV Verbesserungen bei Telematikinfrastruktur und Praxisverwaltungssystemen, etwa strengere Qualitätsvorgaben, Unterstützung beim PVS-Wechsel und neue Beratungsrechte der Kassenärztlichen Vereinigungen zu IT-Sicherheit. Kritisch sieht Steiner, dass digitale Ersteinschätzung und Terminvermittlung nur über ePA-Apps der Krankenkassen laufen sollen. Sie fordert alternative Zugänge über 116117 sowie für die geplante eÜberweisung einen Versorgungsfachdienst nach Vorbild des eRezepts statt der freiwilligen ePA.
gefunden bei kbv.de:
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Ab dem 1. Januar 2026 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärzte und Psychotherapeuten erstmals mit Sanktionen verknüpft. Gleichzeitig behalten Patienten das Recht, die ePA insgesamt oder einzelne Dokumente von der Speicherung auszuschließen.
Für Psychotherapeuten hat dies besondere Bedeutung, da psychotherapeutische Diagnosen und Behandlungsinformationen zu den sensibelsten Gesundheitsdaten gehören. Eine sorgfältige Aufklärung über Patientenrechte, mögliche Datenzugriffe und die Folgen einer langfristigen Speicherung gewinnt daher an Bedeutung.
Empfohlen wird, den Patientenwillen – insbesondere bei einer Ablehnung von Einträgen in die ePA – schriftlich zu dokumentieren. Dies schafft Transparenz und Rechtssicherheit.
Die Diskussion um die ePA wird weiterhin von Datenschutz- und Sicherheitsfragen begleitet. Umso wichtiger bleibt eine informierte Entscheidung der Patienten über den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten.
Quelle: DPNW-Informationsmaterial zur elektronischen Patientenakte (ePA
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Wir haben die Infoblätter zur ePA für Patienten überarbeitet.
Sie können auf der Webseite unter Mein ProfilDownloads
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse
abgerufen werden.
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Sie wollen die neue elektronische Patientenakte nicht haben? Dann müssen Sie aktiv werden. Mit unseren Formularen legen Sie Widerspruch gegen die ePA ein.
Alle Kassen einzeln
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Blankoformular zum Selbstausfüllen
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Um den Widerspruch zu vereinfachen, hat auch das Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)" einen Widerspruchs-Generator veröffentlicht.
Hinweis: Das DPNW ist auch Mitglied im Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)".
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Künstliche Intelligenz
KI-Rechenzentrum von Elon Musk: Vorwürfe illegaler Emissionen in afroamerikanischen Gemeinden
Nach Recherchen der Nachrichtenagentur Reuters soll Elon Musks KI-Unternehmen xAI für das Rechenzentrumsprojekt „Colossus 2“ insgesamt 59 Erdgasturbinen ohne erforderliche bundesrechtliche Genehmigungen zur Luftreinhaltung installiert haben, vor allem im US-Bundesstaat Mississippi nahe Tennessee. Die erwarteten Emissionen liegen demnach über den Schwellenwerten, die eine Genehmigung nach dem Clean Air Act nötig machen würden. Betroffen seien überwiegend afroamerikanische Wohngebiete mit bereits erhöhter Rate an Lungenerkrankungen.
Bürgerrechtsorganisationen wie NAACP und das Southern Environmental Law Center haben Klage eingereicht. Sie warnen vor „Opferzonen“, in denen Gemeinden gezwungen würden, verschmutzte Luft einzuatmen. Fachleute verweisen darauf, dass ethnische Minderheiten in den USA überdurchschnittlich stark unter Luftschadstoffen leiden und eine verkürzte Lebenserwartung haben. xAI und Behörden begründen den Betrieb mit der Mobilität und zeitlichen Begrenzung der Turbinen sowie mit nationalen Sicherheitsinteressen.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Wenn der Computer zurückblickt: Warum Chatbots irritieren
Martin Goldmann beschreibt seine Irritation über Chatbots, weil sie die „vierte Wand“ zwischen Nutzer und Maschine durchbrechen. Schon die Büroklammer „Karl Klammer“ wirkte aufdringlich, als sie scheinbar das Geschehen auf dem Bildschirm beobachtete und unaufgefordert Vorschläge machte. Zum ersten Mal entstand der Eindruck, der Computer habe eine eigene Perspektive.
Mit heutigen LLM-Chatbots verstärke sich dieses Gefühl. Sie treten nicht mehr als neutrale Werkzeuge auf, sondern geben sich wie lebende Gesprächspartner, inklusive künstlich wirkendem Smalltalk. Der Autor wünscht sich hingegen ein rein funktionales Verhalten: Eingabe, Verarbeitung, klare Antwort. Wenn der „Rechenknecht“ eine Konversation aufzwingt, statt sachlich zu reagieren, löst das Ärger und Unbehagen aus.
gefunden bei goldmann.de:
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Europa fordert strengere Vorgaben für KI-Training mit Webdaten
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Leitlinien zum Webscraping für das Training von KI-Modellen veröffentlicht. Sie stellen klar, dass die DSGVO auch für große, gemischte Datensätze aus frei zugänglichen Quellen gilt, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Entwickler müssen Betroffene informieren, Transparenz schaffen und bereits vor Beginn der Datenerhebung eine strenge Datenminimierung prüfen, etwa durch den Einsatz synthetischer Daten.
Viele Unternehmen stützen sich auf das „berechtigte Interesse“ als Rechtsgrundlage, was die Datenschützer nur nach sorgfältigen Einzelfallabwägungen akzeptieren. Besonders sensible Daten dürfen möglichst gar nicht erst erfasst werden. Parallel dazu verhandeln EU-Organe über Erleichterungen für KI-Entwickler, einschließlich einer ausdrücklichen Zulassung von KI-Training auf Basis des „berechtigten Interesses“. Zu den EDSA-Leitlinien läuft derzeit eine Konsultation, zu der bis Ende Oktober Stellungnahmen abgegeben werden können.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Studie: Europa bleibt technologisch abhängig
Laut dem „Global Sovereignty Forecast 2025 to 2030“ des US-Marktforschers Forrester wird Europa trotz zahlreicher Initiativen zur technologischen Souveränität bis zum Ende des Jahrzehnts stark von Anbietern aus den USA und China abhängig bleiben. Bewertet wurde dies mit einem Tech Sovereignty Index, der unter anderem staatliche KI-Investitionen, Cloud-Souveränität, Rechenzentrumskapazitäten und Halbleiterproduktion einbezieht.
Deutschland erreicht 2025 einen Index-Wert von 34 Prozent, ähnlich wie Spanien, Frankreich, Großbritannien und Italien. Deutlich höher liegen China mit 82 und die USA mit 79 Prozent. Bis 2030 erwartet Forrester für europäische Länder nur geringe Zugewinne von rund zwei Prozentpunkten.
In Teilbereichen soll Deutschland jedoch zulegen. Die Souveränität bei Rechenzentren könnte von 46 auf 67 Prozent steigen, die Cloud-Souveränität von 20 auf 30 Prozent. Dennoch kontrollieren US-Cloudanbieter wie AWS, Microsoft Azure und Google Cloud weiterhin rund 65 Prozent des europäischen Marktes.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Datensicherheit
BSI unterstützt Praxen bei neuer IT-Sicherheitsrichtlinie
Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen geraten zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen. Auch kleine und mittlere Praxen sind betroffen, da sie mit hochsensiblen Gesundheitsdaten arbeiten. Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V ist seit Oktober 2025 im Bereich der KBV und seit Januar 2026 im Bereich der KZBV verbindlich.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Praxisinhaber und Mitarbeiter mit konkreten Handlungsempfehlungen, Checklisten und einem Quick-Check zur Selbsteinschätzung der IT-Sicherheit. Im Fokus stehen technische Basissicherheit, regelmäßige Updates, Datensicherung, Zugriffsschutz, E-Mail-Sicherheit und die Prüfung von Cloud-Diensten.
Ein Umsetzungsfahrplan sowie eine IT-Notfallkarte helfen dabei, IT-Sicherheit Schritt für Schritt im Praxisalltag zu verankern und auf mögliche Angriffe vorbereitet zu sein.
gefunden bei bsi.bund.de:
Kommentar: Ein wichtiger Aspekt der IT-Sicherheit bleibt im Praxisalltag oft unterbelichtet: Der beste Schutz sensibler Patientendaten ist, wenn diese ausschließlich auf dem Praxisrechner liegen und weder in der Cloud noch von außen über das Internet erreichbar sind. Je weniger Schnittstellen nach außen bestehen, desto geringer ist die Angriffsfläche für Hacker. Technische Maßnahmen wie Updates, Backups und Zugriffsrechte sind unverzichtbar, sie ersetzen aber nicht das Grundprinzip der Datenminimierung und der strikten Trennung vom Internet, wo immer dies organisatorisch und technisch möglich ist.
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TI-Störungsatlas 10.07.2026 - 17.07.2026
In der vergangenen Woche hat die gematik insgesamt über 14 Störungsmeldungen mit mehr als 37 Ausfällen zur Telematikinfrastruktur veröffentlicht.
Die vollständigen Meldungen können Sie direkt bei der gematik abonnieren. Auf Wunsch erhalten Sie dann automatisch per E-Mail die aktuellen Informationen zu Störungen und Fehlern. Gehen Sie dazu unter folgendem Link auf die Glocke oben rechts und wählen Sie "Seite abonnieren".
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Trotz zahlreicher Widersprüche gegen TI-Abschläge lehnen die Kassenärztlichen Vereinigungen diese weiterhin ab. Betroffene Psychotherapeuten sollten die KV erneut auffordern, die Ablehnung zurückzunehmen oder das Verfahren ruhend zu stellen. Bleibt dies erfolglos, bleibt nur der Klageweg, wobei um Ruhendstellung gebeten werden sollte. In einigen Fällen verlangen Gerichte jetzt jedoch zügig eine Klagebegründung. Hier empfiehlt sich, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen, um die Begründung nachreichen zu können. Das Vorgehen dient der Wahrung beruflicher Rechte und beachtet sowohl berufsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Aspekte im aktuellen Versorgungsrahmen.
gefunden bei...
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Die Klagebegründungen für aktuelle Musterverfahren zur Telematikinfrastruktur (TI) liegen nun vor. Sie betreffen sowohl ärztliche als auch psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Anpassung der Aktenzeichen aufgrund von Zuständigkeitswechseln bei den Gerichten ist erfolgt.
Mit den neuen Musterklagen
- S 2 KA 111/20 bzw. S 7 KA 111/20,
- S 6 KA 159/22,
- S 2 KA 19/21 bzw. S 7 KA 19/21.
können Praxisinhaber ihre laufenden Widersprüche gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung begründen und einen Antrag auf Ruhendstellung stellen. Für den Berufstand ist dies psychotherapiepolitisch relevant, da zentrale Datenschutzfragen, die Versorgungsqualität und die berufsrechtliche Absicherung bei verpflichtender TI-Anbindung tangiert werden. Die ordentliche gerichtliche Sicherung der Klagebegründungen gewährleistet eine fundierte Interessenvertretung der Psychotherapeuten und trägt zur rechtlichen Klärung der TI-Pflicht bei, deren Auswirkungen auf Datenschutz und gewerbliche Ausübung weiterhin kritisch diskutiert werden.
gefunden bei Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW)
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von Incas Medical als Ersatz zur online-Abrechnung ohne TI und ohne KV Connect
Auch weiterhin online abrechnen ohne TI: mit dem KV-FlexNet von unseren langjährigen Kooperationspartner INCAS Medical. Mehr Informationen
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Digitalisierung
Krankenkassen wollen Nutzung von Versichertendaten ausweiten
Krankenkassen dürfen seit dem Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz 2024 Versichertendaten auswerten, um gezielt auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen und Präventionsangebote zu machen. Laut GKV-Spitzenverband wurden bisher rund 1,5 Millionen Versicherte etwa zu fehlenden Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen angeschrieben, rund 110.000 nahmen daraufhin konkrete Angebote in Anspruch. Nur etwa 17.600 Versicherte widersprachen der Datennutzung. Die Teilnahme bleibt freiwillig, ein Widerspruch ist möglich.
Schwerpunkte der bisher 27 Projekte von 15 Kassen sind Impfungen und Krebsfrüherkennung. Unter anderem wurden Versicherte zu HPV, Pneumokokken und Herpes Zoster informiert. In einem Projekt zur Darmkrebsvorsorge nutzten 27 Prozent der kontaktierten Versicherten eine Beratung, 7 Prozent eine Vorsorgekoloskopie.
Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die Datennutzung weiter ausgedehnt werden, etwa durch Nutzung von ePA-Daten für Risikoanalysen auf Wunsch des Versicherten.
gefunden beim ärztlichen Nachrichtendienst aend.de:
Hinweis: ärztliche Psychotherapeuten bekommen einen kostenlosen Zugang beim ärztlichen Nachrichtendienst
- die sog. ''nicht-ärztlichen'' Psychotherapeuten, also psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wurden vom ärztlichen Nachrichtendienst, anders als bei anderen Nachrichtendiensten mit ärztlichen oder medizinischen Themen (z.B. coliquio), auch weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen!
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Digitalisierung
PraxisBarometer 2026: Befragung zur Digitalisierung gestartet
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat das PraxisBarometer 2026 zur Digitalisierung in Praxen gestartet. Bundesweit wurden fast 10.000 Praxen angeschrieben. Im Auftrag der KBV untersucht das IGES Institut bereits zum neunten Mal, wie sich Digitalisierung und technischer Stand in der ambulanten Versorgung entwickeln.
Schwerpunkte der diesjährigen Online-Befragung sind die Erfahrungen mit der elektronischen Patientenakte, digitalen Kommunikationswegen und weiteren Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Zudem wird erhoben, wie gut die TI-Anwendungen in die Praxisverwaltungssysteme integriert sind und welche Rolle Künstliche Intelligenz in den Praxen derzeit spielt.
Die Teilnahme ist bis zum 23. August möglich und dauert rund 20 Minuten. Ab dem 3. August können sich auch Ärzte und Psychotherapeuten beteiligen, die keine persönliche Einladung erhalten haben. Die Daten werden vertraulich und anonymisiert ausgewertet.
gefunden bei kbv.de:
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Datenlecks
Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA)
Datenleck beim Gesundheits- und Sozialamt des Aitkin County betrifft 81.000 Personen
Das Gesundheitsamt des Aitkin County in Minnesota hat einen Sicherheitsverstoß in seinem E-Mail-System festgestellt. Auch das Decatur Diagnostic Laboratory in Alabama und die Gem State Dermatology in Idaho haben Datenpannen bestätigt.
ERMI, McLeod Physician Associates und Centers for Dialysis Care geben Datenpannen bekannt
Die Medizintechnikfirma ERMI, die Arztpraxis McLeod Physician Associates in South Carolina und die Dialysezentren in Ohio haben Datenschutzverletzungen bekannt gegeben. Mehr als 101.000 Menschen sind von diesen drei Vorfällen betroffen.
Fast 30.000 Einwohner von Texas von Datenleck beim Texas Hearing Institute betroffen
Das Texas Hearing Institute hat den Generalstaatsanwalt von Texas über eine Datenschutzverletzung informiert, von der mehr als 29.000 Einwohner des Bundesstaates betroffen sind. Auch die Family Health Centers of Southern Indiana, das Gesundheitsministerium von Wisconsin und Stephen W. Brown & Radiology Associates aus Augusta haben Datenschutzverletzungen gemeldet.
gefunden beim US-amerikanischen Hipaa-Journal (HIPAA steht für Health Insurance Portability and Accountability Act und ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz aus dem Jahr 1996. Es regelt in den USA den Umgang mit Gesundheitsdaten, insbesondere deren Schutz, Vertraulichkeit und elektronische Übertragung.):
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Europa
Freitag 17.07.2026 8:37 - WAZ
Hacker-Angriff auf städtisches System in Mülheim: Was bekannt ist
Es kam während der Sitzung des Mülheimer Stadtrates nebenbei heraus: Es hat offenbar einen Hackerangriff auf ein städtisches System gegeben.
Freitag 17.07.2026 5:00 - RuhrNachrichten.de
Nach Hackerangriff auf GSW in Kamen und Bergkamen: Juli-Abschläge kommen nächste Woche
Die Systeme der GSW laufen schrittweise wieder an. Neben den Online-Diensten sollen jetzt auch EEG-Auszahlungen und Juli-Abschläge abgewickelt werden.
Montag 13.07.2026 16:19 - Computer Bild
Datenleck bei Lidl: Diese Informationen könnten betroffen sein
Nach einem Hackerangriff auf einen externen IT-Partner von Lidl sind personenbezogene Kundendaten betroffen. Was bislang bekannt ist und worauf Nutzer nun achten sollten.
gefunden bei news.feed-reader.net:
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3. Praxistipps - Praxisverkauf
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Kartenlesegeräte
Biete Kartenlesegerät Orga 6041 und 6141
Kartenterminal zu verschenken:
ORGA 6000, zugelassen zur Gematik von Ingenico Healthcare, LAN Modul 6000.0, SN 44110424086213, da klebt ein zweiter Aufkleber drauf: ORGA 6041 HC 03020202030204, SN44110426083352
Kartenterminal auf VB abzugeben:
ORGA 6141 online, zugelassen zur Gematik, ingenico Healthcare, Artikelnummer 200681, SN 01400000020833, ORGA Protect bereits enthalten, Stationäres eHealth Kartenterminal für die deutsche Online-Telematikinfrastruktur
Preis: VB
Email: andieandi@gmx.de
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Ich biete: Kartenlesegerät Orga 6041 L eKG/KVK
Preis: VB
Email: praxis@praxis-huebschen.de
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Ich biete: Kartenlesegerät Ingenico healthcare Orga 6141
Preis: 50€
Email: krebs@gmx.de
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Praxishilfen
Lucoyo Praxisverwaltung günstiger für DPNW-Mitglieder
Das Praxisverwaltungssystem Lucoyo bietet Mitgliedern des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks bis zum 31.8. einen exklusiven Rabatt für die Erstanmeldung. Lucoyo verspricht strukturierte Termin- und Anfragenorganisation sowie nahtlose Integration in bestehende Systeme. Besonderes Augenmerk liegt auf DSGVO-Konformität und Speicherung der Daten auf deutschen Servern, was Datenschutz und Berufsrecht stärkt. Das Angebot zielt auf eine effizientere Versorgung und erleichtert den administrativen Praxisalltag.
www.lucoyo.de " target="_blank" rel="noopener noreferrer">> mehr dazu hier
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Praxisverkauf
Musterverträge zum Praxisverkauf
Gibt es bei Euch Vordrucke oder Musterverträge zum Praxisverkauf?
Wir haben uns entschlossen, künftig unseren Mitgliedern einen Mustervertrag zur Verfügung zu stellen.
Wir raten jedoch, den Vertrag juristisch prüfen zu lassen, um Ihre persönliche Situationen abbilden zu können.
Der Mustervertrag steht auf der Webseite im Downloadbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Psych. Dieter Adler
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Praxisinventar
ADOS 2, Modul 4 gesucht
Ich suche: ADOS 2, Modul 4: Stimulusmaterial für die Testung von Erwachsenen
Preis: VB
Email: cfbprax@aol.com
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Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche
Übersicht Praxisangebote, Gesuche, Stellenangebote
Praxisangebote:
Hambergen 1/2 Sonderzulassung, Nachfolge
Bielefeld 1/2 Sitz
Frielendorf 1/2 Sitz (VT)
Freiburg 1/2 Sitz (KJP)
Langerwehe 1/2 Sitz
Böblingen Nachfolge
Altenkirchen 1/2 Sitz
Bochum 1/2 Sitz
Nienburg/Weser 1/2 Sitz
Bielefeld Jobsharing / Nachfolge
Düsseldorf 1/2 Sitz
weitere Angebote auf unserer Webseite!
Praxisgesuche:
Düsseldorf 1/2 Sitz TP
Rhein-Main-Gebiet 1/2 Sitz
Bodensee Jobsharing / Altersteilzeit 1/2 Sitz
Euskirchen - Einzelpraxis 1 Sitz
Köln-Sülz / Lindenthal / Klettenberg oder Zollstock neuer Praxisraum
Bonn-Pützchen neue Büroräume
Stellenangebote
Haan VT (max. 24h pro Woche)
Sinsheim 1/2 Sitz (VT, Trauma, EDMR Schwerpunkt)
Ettlingen 1/2 Sitz
Oberfranken VT 1/2 Sitz
Düsseldorf Düsseltal KJP (VT, TP, AP oder Systemische)
Bonn VT 1 Sitz (Sitzverlegung)
Steinfurt VT 1/2 Sitz
weitere Angebote auf unserer Webseite!
Praxisvermietung
Berlin-Steglitz (30 qm)
Hamburg-Poppenbüttel (11 qm Untermiete)
Siegburg ca. 45 qm (Praxisraum)
Hilden ca. 20 und 15 qm zur Mitnutzung (2 Praxisräume)
Düsseldorf ca. 16 qm zur Untermiete (Praxisraum)
Wuppertal-Elberfeld (zwei Therapieräume)
Oberhausen ca. 60 qm (auch zum Verkauf)
Troisdorf ca. 13 qm ab 01.07.26 (Praxisraum)
Düsseldorf-Pempelfort ab 01.07.26 (Praxisraum)
Wiesbaden ca. 18 qm zur Untermiete (Praxisraum)
Weitere Details und wie Sie selbst etwas eintragen können:
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4. Vermischtes
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Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
Belegexemplare
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir freuen uns sehr über Belegexemplare zur Rezension.
Nur zwei Bitten:
1. Bitte senden Sie uns nur ein PDF-Exemplar zu.
2. Wenn wir Ausschnitte veröffentlichen sollen, bitte eine Office-Datei.
Danke. Bitte senden Sie es an post@dpnw.info
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Vermischtes
Jeder Zehnte in Deutschland schwerbehindert
Ende 2025 lebten in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Das entsprach 9,4 Prozent der Bevölkerung, nahezu gleich verteilt auf Männer und Frauen. Ein Vergleich zu früheren Jahren ist nur eingeschränkt möglich, da einzelne Länder ihre Verwaltungsdaten korrigiert haben.
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50. 36 Prozent der Betroffenen hatten einen Grad von 50, bei 21 Prozent wurde der höchste Grad von 100 festgestellt. In gut 91 Prozent der Fälle war eine Krankheit Ursache der Behinderung, nur ein kleiner Teil war angeboren oder Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit.
Besonders betroffen sind ältere Menschen: 34 Prozent waren mindestens 75 Jahre alt, 45 Prozent zwischen 55 und 74 Jahren. 57 Prozent litten vor allem unter körperlichen Einschränkungen, 16 Prozent unter geistigen oder seelischen Behinderungen.
gefunden in der Ärztezeitung:
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Bundesregierung plant neues Gesetz zur Suizidprävention
Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf für ein Suizidpräventionsgesetz. Ziel ist es, die Suizidprävention erstmals dauerhaft gesetzlich zu verankern, bundesweit zu koordinieren und Forschung, Aufklärung sowie niedrigschwellige Hilfsangebote auszubauen. Hintergrund sind mehr als 10 000 Suizide jährlich in Deutschland, bei regional sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen.
Kernstück des Vorhabens ist eine Bundesfachstelle für Suizidprävention im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Sie soll eine einheitliche Krisendienst Rufnummer mit den Ländern entwickeln, qualitätsgesicherte Informationen bereitstellen, Präventionskonzepte erarbeiten und den Zugang zu Suizidmethoden und Mitteln erschweren. Zudem soll sie Länder beraten, Empfehlungen für Aus und Fortbildung relevanter Berufsgruppen entwickeln und die Forschung stärken. Ein Fachbeirat soll die Arbeit der Fachstelle unterstützen.
Organisationen der Suizidprävention und Fachgesellschaften sehen viele ihrer Forderungen in den Eckpunkten aufgegriffen. Vertreter des Nationalen Suizidpräventionsprogramms begrüßen die erneute politische Bewegung und kündigen eine genaue fachliche Prüfung an.
gefunden im Ärzteblatt:
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Weltbevölkerungstag: Wachstum mit Wendepunkt
Am 11. Juli erinnert der Weltbevölkerungstag an das Überschreiten der Fünf-Milliarden-Grenze im Jahr 1987. Heute leben rund 8,3 Milliarden Menschen auf der Erde, nach UN-Prognosen wird die Weltbevölkerung Mitte der 2080er Jahre mit etwa 10,3 Milliarden ihren Höchststand erreichen. In Deutschland ist die Entwicklung bereits rückläufig, die Bevölkerung sank Ende 2025 leicht auf 83,5 Millionen.
Weltweit ist die Zahl der Kinder pro Frau von vier Mitte der 1970er Jahre auf etwa 2,2 gefallen. Während die Bevölkerungen in vielen wohlhabenden Ländern schrumpfen oder stagnieren, wachsen sie in zahlreichen Staaten Afrikas südlich der Sahara und Teilen Asiens stark weiter.
Schrumpfende und alternde Gesellschaften geraten bei Renten und Gesundheitssystemen unter Druck. Wachstumsregionen können dagegen von einer demografischen Dividende profitieren, wenn Bildung und Arbeitsmärkte rechtzeitig gestärkt werden. Insgesamt haben nach Schätzungen seit Entstehung des modernen Menschen etwa 117 Milliarden Menschen gelebt, rund 7 Prozent davon leben heute.
gefunden bei wiwo.de:
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Hitzewelle
DAK-Hitzereport: Jeder Dritte mit Gesundheitsbeschwerden
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage für die DAK-Gesundheit klagt fast jeder dritte Erwachsene in Deutschland über gesundheitliche Beschwerden durch extreme Hitze. Häufig genannt werden Müdigkeit, Schlafprobleme, Kreislaufbeschwerden und Kopfschmerzen. Frauen sind mit 40 Prozent fast doppelt so häufig betroffen wie Männer mit 21 Prozent. Besonders oft berichten 30- bis 44-Jährige sowie Großstädter von Hitzebeschwerden.
In den vergangenen drei Jahren nahmen die genannten Gesundheitsprobleme um zehn Prozentpunkte zu und betreffen nun 30 Prozent der Befragten. Fünf Prozent suchten deswegen ärztliche Hilfe. Zwar fühlen sich 94 Prozent gut über Hitzeschutz informiert, doch 72 Prozent halten die bisherigen Maßnahmen für unzureichend. 40 Prozent machen sich große, 22 Prozent sehr große Sorgen über zukünftige Hitzewellen. Grundlage sind Angaben von über 1500 Erwachsenen.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Über 10.000 zusätzliche Todesfälle in Europa
Die Hitzewelle in Westeuropa in der letzten Juniwoche hat zu rund 10.650 zusätzlichen Todesfällen geführt. Nach Daten des von ECDC und WHO unterstützten Netzwerks EuroMOMO waren mehr als 9.000 davon Menschen über 65 Jahre. Extreme Hitze kann Hitzschlag auslösen und Herz Kreislauf sowie Atemwegserkrankungen verschlimmern, weshalb ältere Menschen besonders gefährdet sind.
Fachleute sprechen von einer für diese Jahreszeit ungewöhnlich hohen Übersterblichkeit, die sich kaum anders als durch die extreme Hitze erklären lässt. Die Auswertung basiert auf Sterbestatistiken aus 27 europäischen Ländern, mit sehr hoher Übersterblichkeit vor allem in Frankreich und Belgien. Eine separate Studie aus England und Wales schätzt, dass dort im Mai und Juni etwa 2.700 Menschen während der Hitzewellen starben, davon 42 Prozent durch zusätzliche Hitze infolge der globalen Erwärmung.
gefunden bei faz.net:
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5. DPNW - Angebote
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Elektronische Projekte im DPNW
Derzeit haben wir u.a. diese Projekte realisiert:
- "Psyktat", sicheres Diktieren mit verschlüsselter Diktiersoftware
- "Psychowolke", die Plattform an der Daten und Kommunikation sicher aufgehoben sind
- "Psoom, die eigene Video- und Konferenzsoftware
- "Gockelsuche", eine eigene Suchmaschine, die nicht trackt
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Nach längeren Tests haben wir unsere erste KI zur Nutzung freigegeben. Sie können diktierte Texte von digitalen Diktiergeräten in allen gängigen Dateiformaten in Texte umsetzen.
Mehr zum Thema:
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Günstige Rechtsschutzversicherung für psychotherapeutische Praxen 25% günstiger
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Mitgliedschaft im DPNW
Wenn Ihnen der Newsletter und unsere Arbeit gefällt, unterstützen Sie unsere Arbeit und treten dem Netzwerk bei. Wir sind ein anerkannter Berufsverband für psychotherapeutisch Tätige. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Mitgliedschaft gibt es ab 12,50 €/Monat, für PIA/PIW/Studierende der Psychologie/Psychotherapie kostenlos.
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Personalisierte Musterdokumente
- alle Widerspruchsmuster mit und ohne TI-Kürzung
- Widerspruchsmuster Honorarbescheide
bekommen Sie jedes Quartal automatisch zugesendet.
- Patienteninformationen zur ePA
- Widerspruchsformulare gegen die ePA
Rechtsgutachten
- Pflichtmitteilung freie Termine an Terminservicestellen
Beratung und Hilfe
- Beratung durch unseren TI-Support und Test der Praxis-IT
- Kostenlose Erstberatung durch unsere Justiziar
- Kostenlose Musterklagen
- günstige Rechtsschutzversicherung
Praxis-Software
- bis zu 470 Euro sparen mit der Praxisverwaltungssoftware Smarty
Anleitungen und Bücher
- Mustertexte z.B. Datenschutz DGSVO, Steuer (GODB), Praxissoftware
- Sondereditionen von Büchern aus dem Netzwerk-Verlag
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Überzeugen Sie eine Kollegin, einen Kollegen unserem wachsenden Netzwerk beizutreten – wir spenden für jedes geworbene neue Mitglied 50 € für den Klage-Fonds zur Finanzierung der Muster-Klagen/Verfassungsbeschwerden oder ein tolles Geschenk!
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Sie sind bereits Mitglied und wollen die Arbeit des Netzwerks noch stärker unterstützen?
Dann stocken Sie Ihren Beitrag ein wenig auf:
von 150 € auf 180 € pro Jahr (Fördermitgliedschaft)
oder von 180 € auf 240 € pro Jahr (Unterstützungsmitgliedschaft).
Ein zusätzlicher Beitrag von 30 € oder 60 € im Jahr ist für den Einzelnen überschaubar – für die Netzwerkarbeit aber eine enorme Hilfe.
Als Dank fließen für jede Aufstockung 30 € in den Klage-Fonds, mit dem wir Musterklagen und Verfassungsbeschwerden finanzieren.
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Angebote des Netzwerkverlags
Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.
Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Was das bedeutet, steht in der Broschüre.
Für Mitglieder des Netzwerks kostenlos im Downloadbereich verfügbar (einloggen nicht vergessen).
Anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wir es für 4,99 € zur Verfügung:
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"Wer liebt, was er tut, wird nie wieder arbeiten müssen.“ Ein kluger Aphorismus, der Konfuzius zugeschrieben wird.
Unentdeckte Schätze der psychotherapeutischen Praxis
Das Buch, besonders geeignet für angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, steckt voller Erfahrungen. Adler, langjähriger Psychoanalytiker, Lehrtherapeut und Supervisor, befasst sich mit Fragen, die Sie in der Ausbildung und im Therapiealltag wirklich beschäftigen. Fragen nach dem Umgang mit bestimmten (Ausnahme-)Situationen sind die am häufigsten gestellten.
Erfahren Sie zum Beispiel, wie man sich mit Hochgeschwindigkeit entschleunigt, die Zweimeinungsmethode anwendet oder mit Halbwahrheiten in der Therapie umgeht. Entdecken Sie auch, wie ein gesundes Maß an Egoismus im therapeutischen Kontext hilfreich sein kann. Es gibt mehr als das, was Therapeutinnen und Therapeuten in ihrer Ausbildung lernen. Das Buch schließt eine Lücke, die herkömmliche theorielastige Lehrbücher offen lassen.
Einzigartig als »Lehrbuch«: Lebendige Praxis statt graue Theorie
Nehmen Sie die Abkürzung: Wie man seine psychotherapeutische Identität schneller findet
Neu aufgelegt:
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Welches Praxis-Verwaltungssystem ist gut? Dazu haben wir Nutzer befragt und unsere Experteneinschätzung einfließen lassen. Wir haben auf zwei wesentliche Punkte geachtet:
1. Bedienungsfreundlichkeit
2. Kundenservice
Getestet und bewertet wurden: Elefant, Smarty, PsyPrax, Psychodat, Epikur, Medatixx, Turbomed
Die vollständige Auswertung können DPNW-Mitglieder im Downloadbereich kostenlos herunterladen.
Für Nichtmitglieder bieten wir die 43seitige und sehr umfangreiche Dokumentation zum Preis von 3,99 € an.
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Das EU Datenschutzgrundverordnung Paket - Psychotherapeutische Praxis ist eine komplette Sammlung von Vordrucken, Mustertexten und Anleitungen zum Erfüllen der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in psychotherapeutischen Praxen. Mit minimalem Aufwand können die umfangreichen Anforderungen rasch erfüllt werden.
Inhalt
1. Beschreibung der Anforderungen psychotherapeutische Praxen an die Datenschutzgrundverordnung
2. Vordrucke, Formulare, Anleitungen zum schnellen Ausfüllen
2.1. Praxis
- Datenschutzerklärungen Webseite
- Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzbeauftragter benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
- Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten
- Zusammenstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
- Prüfvorgaben für ADV-Verträge mit Dienstleistern, IT, Labor mit Musterbrief, der die Überprüfung erfüllt
- Datenschutzfolgeabschätzung
- Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzfolgeabschätzung benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
- interne Datenschutzrichtlinie
2.2. Patienten und Beschäftigte
- Verpflichtungserklärung für Beschäftigte
- Schlüsselübergabeprotokoll
- Aufklärungsmerkblatt für gesetzlich versicherte Patienten
- Einverständniserklärung für privat versicherte Patienten
- Einverständniserklärung für Beschäftigte
2.3 Sonstiges
- Verzeichnis der zuständigen Datenschutzbehörden
- Checkliste Auftragsvergabeverträge
- Hinweise Auftragsvergabe
- Checkliste Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
- Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht Datenschutz
- Hinweise Auftragsvergabe
Preis 25 €
Downloadversion, Postversand nicht möglich:
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Hinweis: Wir können keine Haftung für Ihre DSGVO-Texte übernehmen. Die Muster stellen lediglich Arbeitshilfen dar. Mit dem Kauf erkennen Sie dies an.
Und: Wir können keine Unterstützung beim Ausfüllen der Muster geben.
Rechtlicher Hinweis: Die Verwendung des Datenschutzpaketes ist für eine Praxis gestattet.
Weitergabe ist nicht zulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Bitte bedenken Sie, dass dahinter eine Menge Arbeit steckt. Hier finden Sie Videos mit Ausfüllhilfen zur DSGVO:
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Gesundheitsdaten online - Elektronische Patientenakte und Telematik
In diesem Buch geht es um ein heikles Thema, das jeden gesetzlich versicherten Bundesbürger betrifft: die Gesundheitsdaten. Bisher in der Arztpraxis vor Fremdzugriff geschützt, sollen Gesundheitsdaten – und damit sind Diagnosen, Befunde, Untersuchungsergebnisse, Medikationspläne gemeint – nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei den Krankenkassen selbst statt in den Arztpraxen gespeichert als „elektronische Patientenakte” gespeichert werden.
Als Buch (14,99 €)
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als Ebook: (kein Ebook-Reader erforderlich - Buch wird als ePub-Datei, mobi-Datei, azw-Datei, PDF-Datei geliefert.
Preis: 10 €
Hier bestellen:
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Entscheidungshilfen für Behandler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten)
Soll ich mich anschließen lassen oder nicht – eine für viele quälende Frage, die die meisten spontan mit Nein beantworten würden. Preis: 3,99 €
Hier bestellen:
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als Ebook: (kein Ebook-Reader erforderlich)
Preis: 1,99 € - hier bestellen:
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Mitgliederfragen
Meine Mitgliedsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich weder auf der Homepage in meinem Profil noch in der Korrespondenz mit Ihnen meine Mitgliedsnummer ersehen.
Antwort: Liebe Kollegin
Steht immer in der Rechnungsnummer:
Re-2023-3309-0001
Re-Jahr-Mitgliedsnummer-Rechnung
Hier 3309.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Psych. Dieter Adler
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6. Redaktionelles
Unser "Freitags Newsletter" hat einen großen Verbreitungsgrad. Mehr als 13.000 Kolleginnen und Kollegen haben ihn abonniert. Er blickt auf eine mehrjährige Tradtition zurück: jeden Freitag erscheint er mit neuesten Informationen für den Praxisalltag, beruflichen Entwicklungen, pollitischen Informationen, Buchtipps und der Möglichkeit zum kollegialen Austausch.
Sie können beitreten, in dem Sie den Newsletter abonnieren. Der Bezug ist kostenlos verpflichtet Sie zu nichts! Die Adressen werden nicht zu Werbezwecken benutzt oder weiter verkauft!
Bitte senden Sie den Newsletter gerne weiter – je mehr Kollegen er erreicht, desto besser!
Alles, was ich Ihnen geschrieben habe, wurde sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Gewähr übernommen werden. Bitte zögern Sie nicht, zu korrigieren, diskutieren, kritisieren. Das hält den Austausch lebendig.
Wenn Sie mir schreiben wollen, freue ich mich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht jede Email beantworten kann. Wir versuchen auf die Fragen im Newsletter einzugehen, dann haben alle etwas davon!
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Bitte beachten Sie die Redaktionstermine für die nächsten Newsletter:
Hinweis:
Wir können nicht alle Zuschriften und Anfragen übernehmen. Lesen aber alle.
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Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
- Kollegennetzwerk-Psychotherapie -
Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger
Vertreten durch den Vorstand:
1. Vorsitzender Dipl.-Psych. Dieter Adler
2. Vorsitzende Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner
Karmeliterstr. 1c
53229 Bonn
Chefredakteur: Dipl.-Psych. Dieter Adler
Leserzuschriften spiegeln nicht die grundsätzliche Haltung des Verbandes wider, sondern stehen für die einzelne Meinung des jeweiligen Verfassers.
Verwendung unserer Texte
Gerne dürfen Sie die von uns geschriebenen Texte mit dem Quellenvermerk veröffentlichen oder weiterverbreiten. Für das Verwenden der Texte anderer Autoren oder Leserbriefe bitten wir die Autoren selbst zu fragen.
Über ein Belegexemplar freuen wir uns immer sehr!
Rechtlicher Hinweis:
Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen.
Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Dies gilt auch für Abmahnungen, die unter § 8 (4) UWG fallen.
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.
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