Kollegennetzwerk Psychotherapie
Freitags-Newsletter 10.04.2026


Newsletter des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks – Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger

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Schlagzeilen:
BMG stellt ersten Entwurf zu neuem Digitalgesetz mit digitaler Primärarztversorgung vor
Digital gesteuerter Zugang, erweiterte Datennutzung, mehr TI-Pflichten: Das neue Gesundheitsgesetz verändert die Rahmenbedingungen der Psychotherapie grundlegend
Das Ende der Freiwilligkeit ? Wird die ePA wird zum faktischen Zwang: keine ePA, kaum ein Termin? Der Kommentar
15.4.26: Bundesweiter Protesttag des "Aktionsbündnisses Psychotherapie"
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Editorial

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Das Gesundheitsministerium hat einen ersten Entwurf zu neuem Digitalgesetz mit digitaler Primärarztversorgung vorgelegt. Es definiert die Spielregeln der Versorgung von morgen. Gerade deshalb müssen wir jetzt genau hinschauen. Wer entscheidet über den Zugang zur Psychotherapie - Therapeut, Patient, ein Algorithmus, der Hausarzt, die Krankenkasse? Wenn die Architektur erst einmal steht, wird sie sich später nur noch schwer korrigieren lassen („Topthema 1“).

Der digital gesteuerte Zugang beinhaltet zudem eine erweiterte Datennutzung und mehr TI-Pflichten. Die Rahmenbedingungen der Psychotherapie ändern sich schleichend („Topthema 1“). Es wird sich auch herausstellen, ob damit das Ende der ePA-Freiwilligkeit eingeläutet wird. Wird die ePA zum faktischen Zwang – im Sinne von: keine ePA, kaum ein Termin? Meinen Kommentar finden Sie ebenfalls im „Topthema 1“.

Im „Topthema 2“ gehen wir auf die GKV-Kürzung ein und nehmen die politischen Reaktionen auf: Die Linke meint, die Kürzung sei inakzeptabel und sagt, dass wird noch Folgen haben.

In meinem Kommentar „Sparen beginnt im Kleinen - oder besser gesagt beim Kleinen,“ erläutere ich, was es bringt bei uns mit dem Sparen anzufangen (fast gar nichts). Welche Gruppen ich miteinbeziehen möchte, wenn die Kommission vorschlägt, dass die Vergütungen der Leistungsträger nur noch so schnell steigen dürfen, wie die Einnahmen der Kassen (Spoiler: das sollte auch für die Gehälter der Manager und Mitarbeiter der Kassen gelten, “Topthema 2“).

All‘ das macht meine „Gedanken zur Psychotherapie“ verständlich, in denen ich meine aktuelle Stimmung beschreibe und deutlich mache, warum es sich jetzt lohnt für unsere Freude an der Arbeit laut zu werden.

Die Gelegenheit zum Lautwerden bietet sich am 15.04.2026 auf dem bundesweiten Protesttag des "Aktionsbündnisses Psychotherapie". Sie finden die Demo-Orte im „Topthema 2“. Hingehen, protestieren, Meinung kundtun. Alle Details auch unter www.Protesttag.de.

Nun wünsche ich Ihnen ein erhellendes Wochenende, bei dem Sie erkennen, was Sie verändern können und was nicht. Denn ich glaube sehr wohl, dass wir noch einiges verändern können, wenn wir gemeinsam für unsere Sache eintreten. Im Englischen heißt es: “Pick your fight“. Ich denke, das tun wir gerade.

Ihr Kollege
Dieter Adler

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Die Themen heute:

Editorial und Nachrichten in eigener Sache
• Dieter Adlers Gedanken zur Psychotherapie: Warum Psychotherapie bald keinen Spaß mehr macht – und warum wir uns genau dagegen wehren müssen. Jetzt!

Topthema 1
• *** - BMG stellt ersten Entwurf zu neuem Digitalgesetz mit digitaler Primärarztversorgung vor
• *** - BMG Referentenentwurf GeDIG: Ziele
• *** - Digital gesteuerter Zugang, erweiterte Datennutzung, mehr TI-Pflichten: Das neue Gesundheitsgesetz verändert die Rahmenbedingungen der Psychotherapie grundlegend
• *** - Das Ende der Freiwilligkeit ? Wird die ePA wird zum faktischen Zwang: keine ePA, kaum ein Termin? Der Kommentar
• *** - Pressereaktionen
• *** - Das Digitalgesetz GeDIG: Aufbruch in die datenbasierte Versorgung
• *** - GeDIG im Detail: Daten, Steuerung und neue Versorgungslogik
• *** - GeDIG: ePA, Gesundheitsdaten und digitale Versorgung im nächsten Schritt
• *** - GeDIG: Kritik der Opposition und Reaktionen aus Krankenkassen und Industrie
• *** - Forschungsdatenzentrum Gesundheit: Mehr Daten, mehr Möglichkeiten – und offene Baustellen

Topthema 2
• *** - Stimmen aus dem Praxisalltag
• *** - Wenn wirtschaftlicher Druck zur Belastung wird
• *** - Warum Psychotherapie unverzichtbar ist
• *** - Weitere aktuelle Meldungen
• *** - AOK spielt Problematik runter
• *** - Warken: Bei Gesundheitsreform müssen alle einen Beitrag leisten
• *** - Sparen beginnt im Kleinen - oder besser gesagt beim Kleinen. Der Kommentar
• Was Honorarkürzungen wirklich bedeuten: Ein Online-Rechner macht die Folgen sichtbar
• *** - Reaktionen aus der Politik
• *** - Die Linke: Kürzung inakzeptabel - politische Reaktionen sollen folgen
• *** - Demos
• *** - 15.4.26: Bundesweiter Protesttag des "Aktionsbündnisses Psychotherapie"
• *** - Vernetzung
• *** - Petitionen
• *** - Petition 1: Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?
• *** - Petition 2: Bundestag soll Bewertungsregel für Psychotherapie überprüfen
• *** - Pressereaktionen
• *** - ZEIT: Honorarkürzungen gefährden die psychotherapeutische Versorgung
• *** - SPIEGEL: Psychotherapeuten bekommen weniger Geld – und das kostet uns alle
• *** - Sparen allein schafft keine Gerechtigkeit
• *** - Wenn die einen +10,5 % bekommen und die anderen −4,5 % schlucken sollen

Primärarztsystem und Patientensteuerung
• *** - So kann eine Primärversorgung laut Experten gelingen
• Gemeinsam stark: Mit Ihrer Spende Innnit und unsere Petition unterstützen

1. Psychotherapie

Presseschau
• *** - Nachrichten über Psychotherapie
• *** - Nachrichten zur Bundesgesundheitsministerin

Mustertexte
• DPNW-Mustertexte für die einfache Arbeit in der Praxis
• Übersicht über die Mustertexte

DPNW-Fortbildungen
• Aktuelle Fortbildungen

Beratung und Unterstützung
• Telefonische Rechtsberatung
• IT-Beratung

Abrechnung
• Wie kann ich ab dem 1.10.2025 noch ohne TI abrechnen?

Neues Qualitätsicherungsverfahren
• Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
• Allgemeine Informationen zum QS

Europäische Elektronische Patientenakte (EDHS)
• *** - Gesundheitsdaten ohne Grenzen: Nächster Schritt zum EU-Gesundheitsdatenraum

Umfragen
• *** - Online-Studie zum Einbezug von Bezugspersonen in der Psychotherapie
• Umfrage zum Einbezug von Bezugspersonen in der Psychotherapie
• *** - Umfrage zur Drogenpolitik

Intervisionsgruppen
• Kontakt zu anderen Kolleginnen und Kollegen
• sporadische, psychodynamische Intervisionsgruppe in/um Breisach gesucht

Forschung
• Studie zur Selbsteinschätzung von Psychotherapeuten

Fortbildungen
• *** - IS-TDP-Jahrestagung 2026: DPNW-Mitglieder profitieren vom Frühbucherrabatt
• *** - 22. Jahreskongress Psychotherapie NRW „Wissenschaft & Praxis“
• Online-Fortbildung „Transkulturelle Kompetenz in der Psychotherapie“

2. Datenschutz - Digitalisierung

Elektronische Patientenakte
• Presseanfragen zu Interviews zum Thema ePA an Kolleginnen und Kollegen
• *** - EU-Kommission: Cyberangriff auf Cloud-Dienste
• ePA-Infoseite für Patienten
• ePA-Opt-Out Widerspruchsformulare für Versicherte
• ePA-Opt-Out Widerspruchsformular zum Selbstausfüllen
• Widerspruchs-Generator

Künstliche Intelligenz
• *** - EU plant KI-Gigafabriken, doch der Anschluss droht zu entgleiten
• *** - Urheberrecht im Zeitalter der KI: Zwischen Schutz und Anpassung

Datenlecks
• *** - Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA)
• *** - Europa

Datenschutz
• *** - Datenschutz nach dem Baukastenprinzip? Warum das neue Sicherheitspaket mehr Fragen als Antworten schafft
• *** - Rasterfahndung 2.0: Wenn Technik Maßstäbe setzt und Datenschutz hinterherläuft
• *** - KI als Sicherheitsprüfer – oder Einfallstor für neue Risiken?
• *** - ARD-Doku-Tipp: „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“
• Ti-Widersprüche - Ablehnungen der KVen- wie damit Umgehen
• *** - TI-Störungsatlas 03.04.2026 - 10.04.2026
• Klagebegründung für die neuen TI-Musterverfahren und Anträge auf Ruhendstellung an die KV
• KV-Online-Abrechnung mit dem DPNW KV-FlexNet
• Neue KV-SafeNet FLEX Connect Sonder-Aktion ab dem 15.12.25-30.4.26

Digitalisierung
• *** - Deutschlands Digitalproblem – Warum aus guten Ideen zu selten echte Lösungen werden

Digitalisierung
• *** - Apps auf Rezept: Viel Geld, wenig Nachweis?

3. Praxistipps - Praxisverkauf

Kartenlesegeräte
• *** - Biete Kartenlesegerät Orga 6041 und 6141

Kartenlesegeräte
• *** - Biete: mehrere multifunktionale Kartenlesegeräte
• *** - Biete Kartenlesegerät Orga 6041 L eKG/KVK

Praxishilfen
• Lucoyo Praxisverwaltung günstiger für DPNW-Mitglieder

Praxisverkauf
• Musterverträge zum Praxisverkauf
• ADOS 2, Modul 4 gesucht

Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche
• *** - Übersicht Praxisangebote, Gesuche, Stellenangebote

4. Vermischtes

Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
• Belegexemplare

5. DPNW - Angebote
• Elektronische Projekte im DPNW
• Sicheres Diktieren - Diktate umsetzen mit KI
• Rechtsschutzversicherung für Psychotherapeuten

Mitgliedschaft im DPNW

• Vorteile als Mitglied im DPNW
• Mitglieder werben Mitglieder
• Legen Sie etwas oben drauf – Ihr Plus fürs Netzwerk!

Angebote des Netzwerkverlags
• Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
• The Missing Manual - Das Handbuch der weniger bekannten und unbekannten psychotherapeutischen Interventionen
• Test der Praxis-Verwaltungssysteme
• EU Datenschutzgrundverordnung - das Paket für psychotherapeutische Praxen
• Hilfen zum Ausfüllen
• Gesundheitsdaten online
• eBook
• Telematik: anschließen lassen ja oder nein
• Ebook

Mitgliederfragen
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6. Redaktionelles
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Dieter Adlers Gedanken zur Psychotherapie: Warum Psychotherapie bald keinen Spaß mehr macht – und warum wir uns genau dagegen wehren müssen. Jetzt!


Es ist ein leiser Wandel. Kein Paukenschlag, kein offener Angriff auf unser Fach, keine große Reform, die alles auf den Kopf stellt. Und gerade deshalb ist er so gefährlich. Denn während wir noch glauben, wir arbeiteten wie immer – im Gespräch, im Kontakt, in der Beziehung –, verändern sich die Bedingungen unserer Arbeit grundlegend.

Psychotherapie war immer ein eigenartiger Beruf. Kein Handwerk im klassischen Sinne, keine Dienstleistung wie jede andere. Sie lebt von etwas, das sich nicht standardisieren lässt: vom Verstehen, vom Aushalten, vom gemeinsamen Suchen. Von der Freiheit, sich Zeit zu nehmen, abzuwägen, auch einmal nicht sofort zu wissen, wohin es geht. Genau darin lag – bei aller Belastung – auch ihre Attraktivität. Und ja, auch ein Stück Freude.

Diese Freude gerät unter Druck.

Nicht, weil wir plötzlich weniger zu tun hätten – im Gegenteil. Sondern weil sich die Logik verändert, in der wir arbeiten. Schritt für Schritt wird Psychotherapie in ein System eingebettet, das auf Steuerung, Daten und Prozesse ausgerichtet ist. Der Zugang wird digitalisiert, der Weg des Patienten vorstrukturiert, Entscheidungen werden vorbereitet, bevor wir den Menschen überhaupt gesehen haben.

Der Patient kommt nicht mehr einfach. Er wird geleitet.

Was nach Effizienz klingt, hat eine Nebenwirkung: Es verändert die Begegnung. Wenn eine digitale Ersteinschätzung bereits festgelegt hat, wie dringlich etwas ist, welche Versorgungsform „passt“, dann ist das kein neutraler Startpunkt mehr. Es ist ein Vorgriff auf unsere Arbeit. Eine leise Verschiebung der Verantwortung – weg vom Therapeuten, hin zum System.

Und damit beginnt etwas, das vielen Kollegen zunehmend die Freude nimmt: das Gefühl, nicht mehr wirklich frei zu arbeiten.

Hinzu kommt die wachsende Durchdringung unserer Arbeit mit Technik. Elektronische Kommunikation, verpflichtende Systeme, Dateneingaben, Schnittstellen, Störungen. Wir sollen effizienter werden, schneller, verfügbarer. Alles richtig gemeint – und doch entsteht dabei ein Arbeitsalltag, der sich immer weiter von dem entfernt, was unseren Beruf eigentlich ausmacht.

Man kann es zuspitzen: Wir werden nicht weniger gebraucht, aber wir werden anders gebraucht.

Nicht mehr primär als diejenigen, die verstehen, sondern als diejenigen, die funktionieren.

Und vielleicht ist genau das der Punkt, an dem Psychotherapie keinen Spaß mehr macht. Nicht die Patienten sind das Problem. Nicht die Belastung. Sondern das schleichende Gefühl, Teil eines Systems zu werden, das uns zunehmend fremd ist. Eines Systems, das uns nicht mehr vertraut, sondern uns einhegt, lenkt und einordnet.

Noch ist das alles nicht vollständig Realität. Aber die Richtung ist klar.

Und genau deshalb ist jetzt der Moment, sich zu positionieren.

Nicht gegen Digitalisierung. Nicht gegen bessere Versorgung. Aber gegen eine Entwicklung, die unser Fach in etwas verwandelt, das es nicht ist. Psychotherapie ist kein standardisierbarer Prozess. Sie ist keine algorithmisch optimierbare Dienstleistung. Sie ist eine Beziehung. Und Beziehungen lassen sich nicht vorstrukturieren, ohne dass sie Schaden nehmen.

Wenn wir wollen, dass unser Beruf lebendig bleibt – und ja, auch erfüllend –, dann müssen wir jetzt widersprechen. Müssen klar machen, wo Grenzen sind. Müssen darauf bestehen, dass Zugang nicht gleich Steuerung ist. Dass Daten nicht gleich Verstehen sind. Und dass Effizienz nicht das letzte Kriterium sein darf.

Vielleicht wird Psychotherapie tatsächlich anstrengender werden in den kommenden Jahren. Vielleicht auch konfliktgeladener. Aber sie muss nicht freudlos werden.

Es liegt an uns. Jetzt. Zeigen wir, was wir davon halten. Werden wir noch lauter. Jetzt.

Dieter Adler

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Topthema 1

BMG stellt ersten Entwurf zu neuem Digitalgesetz mit digitaler Primärarztversorgung vor

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten und zur digitalen Innovation im Gesundheitswesen markiert einen tiefgreifenden Strukturwandel, dessen Bedeutung für die psychotherapeutische Versorgung bislang noch unterschätzt wird. Vordergründig geht es um Digitalisierung, Effizienz und bessere Datenverfügbarkeit. Tatsächlich schafft das Gesetz jedoch die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine umfassende Neuordnung des Zugangs zur Versorgung – und damit auch zur Psychotherapie.

Zentral ist die Einführung eines „digitalen Versorgungseinstiegs“. Versicherte sollen künftig über die elektronische Patientenakte nicht nur Termine buchen, sondern zunächst eine standardisierte digitale Ersteinschätzung durchlaufen. Diese entscheidet darüber, wohin der weitere Versorgungsweg führt. Damit entsteht erstmals ein technisch vorstrukturierter Zugang zur ambulanten Versorgung. Für die Psychotherapie bedeutet das einen Paradigmenwechsel: Der bisherige Direktzugang könnte faktisch durch eine vorgelagerte digitale Steuerung ersetzt werden. Was als Service beginnt, kann sich schnell zu einem Gatekeeping-System entwickeln.

Wie diese Versorgung künftig konkret ablaufen soll, lässt sich bereits aus dem Entwurf rekonstruieren. Der Einstieg erfolgt über die App der elektronischen Patientenakte. Dort wird der Versicherte durch ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren geleitet, das Symptome strukturiert erfasst und priorisiert. Auf dieser Basis wird er entweder direkt an Terminservicestellen weitergeleitet oder erhält konkrete Terminvorschläge – einschließlich telemedizinischer Angebote. Parallel dazu können bereits vorhandene Daten aus der elektronischen Patientenakte sowie Kassendaten in die Einschätzung einfließen, um diese zu personalisieren. Die Ergebnisse dieser Einschätzung werden wiederum gespeichert und stehen für weitere Versorgungsschritte zur Verfügung. Im nächsten Schritt werden Termine digital vermittelt, wobei Leistungserbringer im Regelfall Zugriff auf die relevanten Daten erhalten. Perspektivisch wird dieser Prozess durch elektronische Überweisungen, automatisierte Kommunikation und eine durchgängige Integration in die Telematikinfrastruktur ergänzt. Versorgung wird damit zu einem durchdigitalisierten, datenbasierten Prozess, der von der ersten Symptomangabe bis zur konkreten Behandlung strukturiert geführt wird.

Hinzu kommt, dass diese Ersteinschätzung auf umfangreiche Daten zurückgreifen soll. Daten aus der elektronischen Patientenakte, aus Kassensystemen und aus vorherigen Kontakten können zur Personalisierung der Einschätzung und der Terminvergabe genutzt werden. Die Ergebnisse wiederum werden gespeichert und weiterverwendet. Damit entsteht ein sich selbst verstärkender Datenkreislauf, der Versorgungsentscheidungen zunehmend algorithmisch vorprägt. Für die Psychotherapie ist das besonders problematisch, da psychische Erkrankungen sich einer standardisierten, datenbasierten Einordnung oft entziehen.

Parallel dazu erweitert das Gesetz die Möglichkeiten der Krankenkassen erheblich, Gesundheitsdaten auszuwerten und für Versorgungssteuerung zu nutzen. Mit Einwilligung der Versicherten dürfen zusätzliche Daten erhoben, verarbeitet und in die elektronische Patientenakte integriert werden. In sogenannten „Reallaboren“ können diese Datennutzungen sogar experimentell ausgeweitet werden – einschließlich hochsensibler Gesundheitsdaten. Was hier entsteht, ist nicht nur ein Forschungssystem, sondern ein Steuerungssystem.

Gleichzeitig werden die technischen Pflichten für Praxen weiter ausgebaut. Elektronische Verordnungen, verpflichtende digitale Kommunikation und die vollständige Integration in die Telematikinfrastruktur werden zum Standard. Das kann Prozesse vereinfachen, bedeutet aber auch zusätzliche Abhängigkeit von einer Infrastruktur, deren Stabilität und Alltagstauglichkeit bislang nicht durchgehend überzeugt hat.

Unbestreitbar bietet das Gesetz auch Chancen. Digitale Terminvermittlung kann Zugänge erleichtern, Informationsflüsse verbessern und Bürokratie reduzieren. Doch diese Vorteile stehen und fallen mit der konkreten Ausgestaltung. Entscheidend ist, ob Digitalisierung als Unterstützung der Versorgung dient – oder als Instrument ihrer Steuerung.

Aus psychotherapeutischer Sicht ist die Entwicklung ambivalent. Sie eröffnet neue Möglichkeiten, birgt aber zugleich erhebliche Risiken für die fachliche Autonomie, den Datenschutz und den freien Zugang zur Behandlung. Besonders kritisch ist, dass zentrale Steuerungsmechanismen – etwa die digitale Bedarfseinschätzung – im Entwurf noch nicht abschließend geregelt sind. Hier werden die Weichen gestellt, ohne dass klar ist, wer künftig über den Zugang zur Psychotherapie entscheidet: der Therapeut, der Patient – oder ein Algorithmus.

Das Gesetz ist damit weniger ein Technikgesetz als ein Strukturgesetz. Es definiert die Spielregeln der Versorgung von morgen. Gerade deshalb muss jetzt genau hingeschaut werden. Denn wenn die Architektur einmal steht, wird sie sich später nur noch schwer korrigieren lassen.
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BMG Referentenentwurf GeDIG: Ziele


Ziele des Gesetzes
Das GeDIG soll die Digitalisierung von Gesundheitswesen und Pflege konsequent vorantreiben. Es baut auf ePA, E‑Rezept und Telematikinfrastruktur auf und will diese stabiler, interoperabler und nutzerfreundlicher machen. Zentrales Ziel ist, Gesundheitsdaten sowohl für die unmittelbare Versorgung (Primärnutzung) als auch für Forschung, Steuerung und Innovation (Sekundärnutzung) besser nutzbar zu machen. Gleichzeitig dient das Gesetz der Umsetzung der EU‑Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), um Deutschland in ein europäisch vernetztes Gesundheitsdatenökosystem einzubinden.

Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA bleibt als Opt‑out‑Modell das Kerninstrument: Jede versicherte Person erhält eine ePA, sofern sie nicht binnen sechs Wochen nach Information widerspricht. Die Inhalte werden erweitert, etwa um elektronische Patienten­kurzakten, Medikationsdaten, Arzt‑ und Entlassbriefe, eAU, Impfdaten und von Krankenkassen verarbeitete Gesundheitsdaten. Neu ist auch die Speicherung von Daten elektronischer Überweisungen und deren Einlösung sowie von Ergebnissen standardisierter Ersteinschätzungen. Versicherte können über die ePA‑App oder über Ombudsstellen granular widersprechen und Berichtigungen nach Art. 16 DSGVO verlangen. Ombudsstellen der Kassen erhalten zusätzliche Aufgaben, etwa für Vertreterregelungen und Unterstützung bei Widersprüchen.

Digitaler Versorgungseinstieg und Primärversorgung
Ab 1. Februar 2028 müssen Krankenkassen in der ePA‑App einen digitalen Versorgungseinstieg anbieten. Dort können Versicherte ambulante Termine – einschließlich telemedizinischer Leistungen – über ein einheitliches System buchen und bei Akutfällen in ein bundesweit standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren der Terminservicestellen weitergeleitet werden. Der Versorgungseinstieg soll perspektivisch Daten aus der ePA und Kassendaten zur Personalisierung nutzen, etwa für eine passgenaue Ersteinschätzung und Terminvermittlung. Die Ergebnisse der Ersteinschätzung werden in der ePA dokumentiert, und es wird ermöglicht, Vertreter auch für diesen digitalen Zugang zu bestimmen.

Elektronische Überweisungen (E‑Überweisung)
Die elektronische Überweisung wird als neue TI‑Anwendung eingeführt. Die Gematik wird verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit ab 1. September 2028 E‑Überweisungen über die TI übermittelt werden können. Vertragsärzte müssen ab 1. September 2029, soweit technisch möglich, Überweisungen elektronisch ausstellen, übermitteln und abrufen. Versicherte erhalten die Zugangsdaten zur Überweisung wahlweise in Papierform oder digital. Überweisungsdaten und Informationen zur Einlösung werden standardmäßig in der ePA gespeichert, sofern kein Widerspruch erfolgt. Zugriffsberechtigt sind nur behandlungsbeteiligte Ärztinnen und Ärzte und deren Hilfspersonal, jeweils zweckgebunden.

Elektronische Verordnungen und E‑Rezept
Die Pflicht zur elektronischen Verordnung von Arzneimitteln wird konkretisiert und schrittweise ausgeweitet. Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen grundsätzlich elektronisch verordnet werden; für Betäubungsmittel und bestimmte Spezialarzneimittel gilt dies ab 1. März 2028. Darüber hinaus werden Verordnungen häuslicher Krankenpflege, außerklinischer Intensivpflege, Soziotherapie, Heilmittel, Hilfsmittel und weiterer Leistungen zu gestaffelten Terminen elektronisch verpflichtend. Apotheken sind verpflichtet, E‑Rezepte zu nutzen, soweit kein technischer Hinderungsgrund vorliegt. Eine wichtige Neuerung ist der begrenzte Zugriff auf ePA‑Medikationsdaten auch über den E‑Rezept‑Token, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern.

Digitale Patientenrechnung
Die bisherige elektronische Rechnung wird zur „Digitalen Patientenrechnung“ weiterentwickelt. Leistungserbringer können medizinische und sonstige Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen, elektronisch abrechnen und die Daten in der TI verarbeiten, wobei Versicherte Einsicht und Korrekturmöglichkeiten erhalten. Neu ist, dass auch Sachleistungen der GKV und der Unfallversicherung über die digitale Patientenrechnung direkt zwischen Leistungserbringer und Kostenträger abgerechnet werden können; hier ist keine Einwilligung des Versicherten erforderlich. Apotheken erhalten die Möglichkeit einer freiwilligen Direktabrechnung mit den Kassen, was Papierprozesse weiter reduzieren soll.

Sichere Kommunikation und Faxablösung
KIM (sicherer E‑Mail‑Dienst) und TI‑Messenger werden als zentrale „sichere Übermittlungsverfahren“ gesetzlich verankert und mit detaillierten Vorgaben zur Nutzung versehen. Alle an die TI angeschlossenen Leistungserbringer sind verpflichtet, KIM für die elektronische Kommunikation mit anderen TI‑Teilnehmern zu verwenden; Krankenkassen und Pflegekassen müssen KIM gegenüber Leistungserbringern und den TI‑Messenger für die Versichertenkommunikation nutzen. Die Übermittlung medizinischer und pflegerischer Daten per Fax wird – mit einer Übergangsfrist von zwölf Monaten und eng begrenzten Ausnahmen – untersagt, um Medienbrüche abzubauen und die Informationssicherheit zu erhöhen.

Rolle der Gematik, TI‑Betrieb und Sicherheit
Die Gematik erhält ein deutlich erweitertes Mandat. Sie kann künftig zentrale TI‑Komponenten und Dienste ausschreiben, bündeln und betreiben lassen und erhält umfangreiche Befugnisse zur Steuerung von Verfügbarkeit und Sicherheit. Bei erheblichen Störungen darf sie Auskünfte von Anbietern und Herstellern verlangen, verbindliche Anordnungen zur Störungsbeseitigung treffen, Komponenten und Dienste zeitweise sperren und im Notfall selbst Maßnahmen veranlassen oder beauftragte Dritte einsetzen. Ziel ist eine robustere, hochverfügbare TI als kritische Infrastruktur der Versorgung.

Interoperabilität und Pflichten der Hersteller
Interoperabilität wird als zentrales Leitprinzip gestärkt und inhaltlich erweitert. Leistungserbringer müssen Patientendaten in interoperablen Formaten speichern und austauschen. Hersteller von Praxis‑ und Kliniksoftware sowie anderen Primärsystemen werden verpflichtet, den Leistungserbringern auf Verlangen die Patientendaten unverzüglich und kostenfrei in interoperablem Format zur Verfügung zu stellen und interoperable Datenhaltung in ihren Systemen zu ermöglichen. Kassenärztliche Vereinigungen sollen Ärzte bei der Durchsetzung dieser Ansprüche unterstützen, etwa durch stellvertretende Anforderung der Daten. Bei Verstößen drohen Herstellern Schadensersatzansprüche der Leistungserbringer.

Reallabore der Krankenkassen zur Datennutzung
Zur Erprobung innovativer Datennutzungen können Krankenkassen mit Genehmigung der Aufsicht Reallabore einrichten. In einem solchen Reallabor darf über die allgemeinen Grenzen des § 284 SGB V hinaus personenbezogene – einschließlich besonderer – Daten zeitlich befristet verarbeitet werden, wenn dies einer Aufgabe der Kasse nach dem SGB dient und die Aufsichtsbehörde dies im Einzelfall gestattet. Die Genehmigung ist streng befristet, kann einmalig verlängert und jederzeit widerrufen werden. Am Ende muss ein Ergebnisbericht vorgelegt werden, der auch Vorschläge für gesetzliche Anpassungen enthalten kann.

Sekundärnutzung und Umsetzung des EHDS (GDNG)
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird umfassend zum nationalen Rahmengesetz für die EHDS‑Sekundärnutzung weiterentwickelt. Es etabliert eine koordinierende Zugangsstelle für Gesundheitsdaten (beim BfArM) und domänenspezifische Zugangsstellen, die Anträge auf Datenzugang prüfen, Daten verknüpfen, pseudonymisieren und über sichere Verarbeitungsumgebungen bereitstellen. Eine Forschungskennziffer auf Basis der KVNR dient als einheitlicher Identifier für die Datenverknüpfung und zur Umsetzung von Widersprüchen. Ein spezielles Register ermöglicht Betroffenen, Widersprüche gegen EHDS‑Sekundärnutzung und Erklärungen zum „Recht auf Nichtwissen“ zu hinterlegen, die dann technisch im Datenzugang berücksichtigt werden.

Weitere ausgewählte Regelungen
Das Gesetz enthält zahlreiche weitere punktuelle Änderungen. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden rechtlich geschärft, insbesondere hinsichtlich Risikoklassen und Fernüberwachungsfunktionen. Krankenkassen müssen eine digitale Impfübersicht aus Abrechnungsdaten erstellen und in die ePA einstellen, sofern kein Widerspruch vorliegt. Für digitale Terminbuchungsplattformen, die von Vertragsärzten genutzt werden, werden klare Anforderungen zu Barrierefreiheit, Datenschutz, Informationssicherheit, diskriminierungsfreier Terminvergabe und Werbefreiheit definiert. Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten müssen ab 2028 standardisierte Schnittstellen bereitstellen, damit DiGA die von den Geräten erzeugten Daten interoperabel nutzen können.
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Digital gesteuerter Zugang, erweiterte Datennutzung, mehr TI-Pflichten: Das neue Gesundheitsgesetz verändert die Rahmenbedingungen der Psychotherapie grundlegend


Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten und zur digitalen Innovation im Gesundheitswesen hat für die Psychotherapie weitreichende, wenn auch überwiegend indirekte Folgen. Es handelt sich nicht um ein klassisches Versorgungsgesetz, das Leistungen, Kontingente oder Honorare unmittelbar verändert. Vielmehr wird eine neue infrastrukturelle Ebene geschaffen, über die psychotherapeutische Versorgung künftig organisiert, gesteuert und ausgewertet werden kann. Genau darin liegt seine eigentliche Tragweite.

Die vermutlich größte Veränderung betrifft den Zugang zur Psychotherapie. Mit dem geplanten digitalen Versorgungseinstieg wird ein standardisierter, technisch strukturierter Weg in die Versorgung etabliert. Patienten sollen künftig nicht mehr primär über eigene Initiative oder direkte Kontaktaufnahme den Weg in eine psychotherapeutische Behandlung finden, sondern über eine digitale Ersteinschätzung geführt werden. Diese entscheidet, wie dringend ein Behandlungsbedarf ist, welche Versorgungsform geeignet erscheint und wohin der Patient weitergeleitet wird. Für die Psychotherapie bedeutet das eine grundlegende Verschiebung: Der bislang vergleichsweise niederschwellige Direktzugang wird durch ein vorgelagertes Steuerungselement ergänzt, das potenziell auch selektiv wirkt.

Diese Entwicklung wird durch die zunehmende Nutzung von Gesundheitsdaten verstärkt. Die digitale Ersteinschätzung soll perspektivisch nicht nur auf aktuellen Angaben der Patienten beruhen, sondern auch auf bereits vorhandenen Daten aus der elektronischen Patientenakte und aus Kassensystemen. Dadurch entsteht eine datenbasierte Vorstrukturierung von Versorgungsentscheidungen. Für die Psychotherapie ist das besonders problematisch, weil psychische Erkrankungen häufig komplex, kontextabhängig und nicht zuverlässig standardisierbar sind. Die Gefahr besteht, dass algorithmische Einschätzungen die klinische Urteilskraft vorstrukturieren oder sogar ersetzen.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Ausweitung der Datennutzung durch Krankenkassen. Diese erhalten erweiterte Möglichkeiten, Gesundheitsdaten auszuwerten, zusätzliche Daten zu erheben und diese in die elektronische Patientenakte zu integrieren, sofern eine Einwilligung vorliegt. In sogenannten Reallaboren können darüber hinaus neue Formen der Datennutzung erprobt werden, auch unter Einbeziehung sensibler Gesundheitsdaten. Für die Psychotherapie bedeutet das eine potenzielle Verschiebung im Umgang mit besonders schützenswerten Informationen. Psychische Befunde, Behandlungsverläufe oder Risikoeinschätzungen könnten stärker in versorgungssteuernde und datenanalytische Prozesse einbezogen werden.

Parallel dazu verändert sich der Arbeitsalltag in den Praxen. Die verpflichtende Nutzung digitaler Kommunikationswege, die Einführung elektronischer Verordnungen und die umfassende Integration in die Telematikinfrastruktur führen zu einer weiteren Technisierung der Versorgung. Dies kann zwar mittelfristig Effizienzgewinne bringen, bedeutet aber kurzfristig zusätzlichen Anpassungsaufwand, steigende Komplexität und eine stärkere Abhängigkeit von technischen Systemen. Gerade in einem Bereich, der wesentlich von persönlicher Interaktion geprägt ist, stellt sich die Frage, wie viel Digitalisierung sinnvoll und tragfähig ist.

Hinzu kommt ein bislang wenig beachteter Punkt: die implizite Einführung einer Termingarantie auch im Bereich der Psychotherapie. Der digitale Versorgungseinstieg ist ausdrücklich darauf ausgelegt, Patienten nach der Ersteinschätzung direkt in eine Terminvermittlung zu überführen. Die Terminservicestellen und die angeschlossenen Systeme sollen bundesweit standardisierte und möglichst zeitnahe Termine anbieten. Formal bleibt die freie Arzt- und Therapeutenwahl bestehen. Faktisch entsteht jedoch ein System, in dem Termine zunehmend zugewiesen und weniger frei gesucht werden.

Eine ausdrückliche Verpflichtung zu sogenannten „Zwangsterminen“ enthält der Entwurf nicht. Patienten müssen angebotene Termine nicht annehmen, und Therapeuten behalten formal ihre Entscheidungsfreiheit. Dennoch entsteht ein subtiler Druck in beide Richtungen. Patienten werden sich an die vorgeschlagenen Termine halten müssen, wenn sie nicht erneut in den Vermittlungsprozess zurückfallen wollen. Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck auf Leistungserbringer, kurzfristig verfügbare Termine in solche Systeme einzuspeisen. Die Termingarantie wird damit nicht als klassischer Rechtsanspruch formuliert, sondern als Ergebnis eines technisch gesteuerten Vermittlungssystems erzeugt.

Gerade für die Psychotherapie ist das ein sensibler Punkt. Psychotherapeutische Behandlung ist nicht beliebig disponibel, sondern erfordert Passung, Vertrauen und Indikation. Eine rein zeitbasierte Terminlogik – „schnell verfügbar“ statt „fachlich passend“ – kann dieser Besonderheit nur unzureichend gerecht werden. Es besteht die Gefahr, dass Verfügbarkeit zum dominierenden Kriterium wird und die inhaltliche Passung in den Hintergrund tritt.

Gleichzeitig eröffnet das Gesetz auch Chancen. Eine verbesserte Terminvermittlung, strukturierte Informationsflüsse und eine bessere Vernetzung können dazu beitragen, Versorgungslücken zu reduzieren und Patienten schneller in Behandlung zu bringen. Diese positiven Effekte sind jedoch eng an die konkrete Ausgestaltung gebunden. Entscheidend wird sein, ob digitale Instrumente unterstützend eingesetzt werden oder ob sie faktisch zu einem neuen Steuerungsmechanismus werden, der den Zugang zur Psychotherapie reguliert.

Insgesamt führt der Gesetzentwurf zu einer Verschiebung der Gewichte innerhalb der Versorgung. Während die unmittelbare therapeutische Arbeit formal unberührt bleibt, werden die Rahmenbedingungen, unter denen sie stattfindet, grundlegend verändert. Der Zugang wird strukturierter, die Datenbasis breiter, die Steuerungsmöglichkeiten größer. Für die Psychotherapie bedeutet das eine zunehmende Einbettung in ein digital gesteuertes Versorgungssystem, dessen Logik sich von der bisherigen, primär beziehungs- und indikationsgeleiteten Praxis unterscheidet.

Die zentrale Frage ist daher nicht, ob sich die Psychotherapie verändert, sondern wie stark und in welche Richtung. Wenn es gelingt, digitale Elemente als unterstützende Werkzeuge zu gestalten, kann die Versorgung profitieren. Wenn sie jedoch zu Instrumenten der Steuerung und Selektion werden, besteht die Gefahr, dass zentrale Prinzipien der psychotherapeutischen Arbeit – insbesondere der freie Zugang und die fachliche Autonomie – schleichend unter Druck geraten.

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Das Ende der Freiwilligkeit ? Wird die ePA wird zum faktischen Zwang: keine ePA, kaum ein Termin? Der Kommentar


Offiziell bleibt die elektronische Patientenakte freiwillig. Real entsteht mit diesem Gesetz ein System, in dem sich diese Freiwilligkeit schleichend auflöst. Wer künftig keine ePA nutzt, wird nicht offen ausgeschlossen – aber faktisch abgehängt.

Der Zugang zur Versorgung verlagert sich in digitale Strukturen: Ersteinschätzung, Terminvergabe, Steuerung. All das läuft über Systeme, die auf Daten angewiesen sind – und diese Daten liegen in der ePA. Wer sie nicht hat, passt nicht in den Prozess. Er wird nicht priorisiert, nicht automatisiert weitergeleitet, nicht „mitgedacht“. Er landet in der Warteschleife. Und bleibt dort.

Das ist kein Zufall, sondern systemimmanent. Ein digital gesteuertes Versorgungssystem braucht Daten – und es bevorzugt diejenigen, die sie liefern. Aus einer freiwilligen Infrastruktur wird so ein implizites Selektionsinstrument. Wer sich entzieht, zahlt mit schlechterem Zugang.

Besonders problematisch ist das für die Psychotherapie. Hier geht es nicht um Laborwerte oder Medikationspläne, sondern um hochsensible Informationen: biografische Brüche, innere Konflikte, traumatische Erfahrungen. Diese Daten sind nicht nur medizinisch, sondern existenziell. Sie gehören in einen geschützten Raum – nicht in einen ständig verfügbaren Datenpool, der für Steuerung, Auswertung und „Optimierung“ genutzt wird.

Das Gesetz öffnet genau diese Tür. Es schafft die Voraussetzungen für eine umfassende Nutzung dieser Daten – mit Einwilligung, ja. Aber unter Bedingungen, in denen die Einwilligung zunehmend unter Druck gerät. Denn wenn die Alternative heißt: längere Wartezeiten, schlechtere Vermittlung, weniger Zugang – wie freiwillig ist dann noch die Entscheidung gegen die ePA?

Hier verschiebt sich etwas Grundsätzliches. Vertraulichkeit wird nicht mehr als Schutzraum verstanden, sondern als Hindernis in einem datengetriebenen System. Der Preis für Privatheit steigt – und er wird im Zugang zur Versorgung bezahlt.

Das ist der Punkt, an dem Widerspruch notwendig wird. Nicht gegen Digitalisierung an sich, sondern gegen eine Entwicklung, die Freiwilligkeit nur noch behauptet, sie aber praktisch entwertet. Wer keine ePA hat, darf nicht zum Patienten zweiter Klasse werden. Und psychische Gesundheit darf nicht davon abhängen, wie bereitwillig jemand seine intimsten Daten in ein System einspeist, das längst mehr ist als nur ein Speicher.

Dieter Adler

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Pressereaktionen


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Das Digitalgesetz GeDIG: Aufbruch in die datenbasierte Versorgung


Mit dem neuen „Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen“ (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium die Digitalisierung im Gesundheitswesen deutlich vorantreiben. Der aktuelle Entwurf mit Stand vom 1. April zeigt, wohin die Reise gehen soll: mehr Nutzung von Gesundheitsdaten, eine gestärkte Telematikinfrastruktur und eine zentrale Rolle der elektronischen Patientenakte. Damit schafft das Ministerium zugleich die technischen Voraussetzungen für ein künftig stärker digital organisiertes Primärversorgungssystem – eingebettet in die europäischen Vorgaben des Gesundheitsdatenraums.
Im Zentrum steht die Idee, Gesundheitsdaten konsequent für die Versorgung nutzbar zu machen. Digitale Anwendungen sollen nicht Selbstzweck sein, sondern die Behandlung konkret verbessern. Dafür sollen bestehende Strukturen wie die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte weiterentwickelt werden. Gleichzeitig rückt die Gematik stärker in den Fokus. Sie soll künftig nicht nur koordinieren, sondern eine steuernde Rolle übernehmen, um Stabilität und Funktionalität der digitalen Infrastruktur sicherzustellen. Anders als in früheren Entwürfen bleibt ihr die Entwicklung eigener Anwendungen jedoch verwehrt. Stattdessen soll sie Leistungen bündeln, ausschreiben und den Betrieb zentral organisieren.

Auch bei der Nutzung von Gesundheitsdaten wird die Gematik zu einem zentralen Akteur. Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen soll ausgebaut werden, damit unterschiedliche IT-Systeme technisch und inhaltlich reibungslos zusammenarbeiten. Parallel dazu wird das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weiterentwickelt. Künftig soll dort auch ein gezielter fachlicher Austausch ermöglicht werden, etwa indem Leistungserbringer in bestimmten Kontexten identifizierbar werden.

Eine wichtige Leitplanke für das gesamte Gesetz ist die europäische Verordnung zum Gesundheitsdatenraum. Das GeDIG soll deren Anforderungen in Deutschland umsetzen – möglichst unbürokratisch und innovationsfreundlich. Dabei geht es sowohl um die Nutzung von Daten in der Versorgung als auch um deren Verwendung für Forschung. Neue Aufgaben kommen in diesem Zusammenhang unter anderem auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung zu, etwa beim grenzüberschreitenden Datenaustausch.

Besonders weitreichend sind die Pläne für die konkrete Versorgung. Die elektronische Patientenakte wird zur zentralen Plattform ausgebaut. Versicherte sollen künftig über eine App ihren Behandlungsbedarf einschätzen lassen, Termine buchen und Überweisungen digital abwickeln können. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Gleichzeitig soll auch die Einbindung privater Anbieter möglich sein, sofern diese diskriminierungsfrei arbeiten und einheitliche Standards erfüllen.

Die elektronische Überweisung wird schrittweise verpflichtend: Ab September 2029 müssen Ärzte sie anbieten. Dennoch soll es Übergangsregelungen geben, damit Patienten ohne elektronische Patientenakte nicht benachteiligt werden. In bestimmten Fällen bleibt ein Papierausdruck möglich.

Darüber hinaus sieht das Gesetz zahlreiche weitere Neuerungen vor. So soll ein digitaler Impfpass direkt in der Patientenakte verankert werden. Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, Reallabore einzurichten, um neue Formen der Datennutzung zu erproben. Gleichzeitig wird die Kommunikation im Gesundheitswesen weiter digitalisiert: Sichere Dienste wie der TI-Messenger oder KIM sollen Faxübertragungen vollständig ersetzen.

Die Reaktionen auf den Entwurf fallen überwiegend positiv aus, sind aber nicht frei von Vorbehalten. Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung begrüßen die zentrale Rolle der Terminservicestellen, warnen jedoch davor, sich bei der Umsetzung zu stark auf die elektronische Patientenakte zu verlassen. Krankenkassen sehen insbesondere in der stärkeren Nutzung der ePA und der digitalen Steuerung von Versorgung einen wichtigen Fortschritt, betonen aber die Notwendigkeit einheitlicher Standards und einer konsequenten Orientierung an medizinischer Dringlichkeit.

Auch aus Sicht der Ersatzkassen wird das Ziel eines modernen Primärversorgungssystems ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig wird gefordert, dass die Selbstverwaltung bereits jetzt mit der Entwicklung entsprechender Verfahren beginnt und nicht allein auf gesetzliche Vorgaben wartet.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts und wird anschließend in die Verbändeanhörung gehen. Erfahrungsgemäß können sich dabei noch Änderungen ergeben. Sollte der Prozess zügig verlaufen, könnte das GeDIG jedoch bereits bis Ende des Jahres verabschiedet werden.
gefunden beim Tagesspiegel Background:

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GeDIG im Detail: Daten, Steuerung und neue Versorgungslogik


Der Referentenentwurf zum Digitalgesetz (GeDIG) konkretisiert, wie das Bundesgesundheitsministerium die Digitalisierung der Versorgung praktisch umsetzen will. Während der erste Blick auf die strategische Stoßrichtung fällt, zeigt sich im Detail, wie stark das Gesetz auf eine vernetzte, datenbasierte Steuerung des Gesundheitssystems abzielt.
Zentral ist dabei die konsequente Ausrichtung auf die Nutzbarmachung von Gesundheitsdaten für die Versorgung. Die elektronische Patientenakte, die Telematikinfrastruktur und die organisatorische Rolle der Gematik greifen künftig enger ineinander. Ziel ist es, datengestützte Prozesse nicht nur zu ermöglichen, sondern verbindlich in den Versorgungsalltag zu integrieren.

Eine Schlüsselrolle übernimmt dabei die Gematik. Sie soll künftig deutlich stärker steuernd eingreifen können und Verantwortung für den Betrieb zentraler Komponenten übernehmen. Dazu gehört insbesondere, dass sie Leistungen bündelt, ausschreibt und deren Betrieb organisiert oder überwacht. Gleichzeitig bleibt ihr die Entwicklung eigener Anwendungen untersagt. Diese Trennung deutet auf ein Modell hin, in dem die Gematik als Plattformbetreiber und Regulator fungiert, während Innovationen weiterhin aus dem Markt kommen sollen.

Eng damit verknüpft ist der Ausbau der Gesundheitsdatennutzung. Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen wird deutlich gestärkt und soll sicherstellen, dass digitale Systeme nicht nur technisch kompatibel sind, sondern auch inhaltlich sinnvoll zusammenarbeiten. Damit rückt ein Problem in den Fokus, das bislang viele Digitalisierungsinitiativen gebremst hat: fehlende Standards und mangelnde Anschlussfähigkeit zwischen Systemen.

Auch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit wird weiterentwickelt. Künftig sollen Daten nicht nur aggregiert genutzt werden, sondern in bestimmten Konstellationen auch einen gezielten fachlichen Austausch zwischen Leistungserbringern ermöglichen. Das weist auf eine vorsichtige Öffnung hin, bei der Datennutzung und Versorgungssteuerung enger miteinander verzahnt werden.

Der europäische Gesundheitsdatenraum bildet dabei den verbindlichen Rahmen. Das GeDIG dient ausdrücklich dazu, dessen Anforderungen in nationales Recht zu überführen. Neben der besseren Nutzung von Daten für die Versorgung geht es auch um deren Verfügbarkeit für Forschung und Innovation. Neue Aufgaben entstehen etwa beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das die Marktüberwachung übernehmen soll, sowie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung, die den grenzüberschreitenden Datenaustausch organisiert. Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität wird in diesem Kontext zur technischen Leitstelle für die Umsetzung europäischer Standards.

Besonders deutlich wird die neue Versorgungslogik beim Blick auf die geplanten Anwendungen. Die elektronische Patientenakte wird zur zentralen Schnittstelle für Patienten. Über sie sollen Ersteinschätzungen erfolgen, Termine koordiniert und Überweisungen digital abgewickelt werden. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen werden dabei zu einem zentralen Steuerungsinstrument ausgebaut. Gleichzeitig bleibt der Zugang für private Anbieter grundsätzlich offen, sofern sie sich an einheitliche Regeln halten.

Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Überweisung ab September 2029 wird ein weiterer Baustein verbindlich. Die technische Verantwortung dafür liegt bei der Gematik, die die entsprechenden Dienste bereitstellen und deren Funktionsfähigkeit sicherstellen muss. Gleichzeitig bleibt eine analoge Fallback-Lösung bestehen, um Versicherte ohne elektronische Patientenakte nicht auszuschließen. Auffällig ist dabei die klare Regelung zur Datenverarbeitung: Überweisungsdaten werden nach 100 Tagen gelöscht und nur bei ausbleibendem Widerspruch in die Patientenakte übernommen.

Ergänzt wird das Gesetz durch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die den digitalen Wandel absichern sollen. Dazu gehört der elektronische Impfpass, der direkt in die Patientenakte integriert wird, ebenso wie die Möglichkeit für Krankenkassen, Reallabore zur Erprobung neuer datenbasierter Anwendungen einzurichten. Auch die Kommunikation im Gesundheitswesen wird neu geordnet: Sichere digitale Dienste sollen zur Regel werden, während das Fax als Übertragungsweg innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes verschwindet.

In der Bewertung zeigt sich ein grundsätzlich positives Echo, allerdings mit wichtigen Einschränkungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützt die stärkere Rolle der Terminservicestellen, warnt jedoch davor, die Umsetzung zu stark an die elektronische Patientenakte zu binden. Die Techniker Krankenkasse begrüßt insbesondere die neue Funktionalität der ePA und die stärkere Steuerung der Versorgung, betont aber die Notwendigkeit klarer, einheitlicher Standards und einer konsequenten Orientierung an medizinischer Dringlichkeit statt an wirtschaftlichen Interessen.

Der weitere Zeitplan bleibt offen, folgt jedoch einem bekannten Muster. Nach der Ressortabstimmung steht die Verbändeanhörung an, in der erfahrungsgemäß noch Anpassungen erfolgen. Sollte das Verfahren zügig verlaufen, erscheint ein Abschluss des Gesetzgebungsprozesses bis zum Jahresende realistisch.
gefunden beim Tagesspiegel Background:

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GeDIG: ePA, Gesundheitsdaten und digitale Versorgung im nächsten Schritt


Die Pläne des GeDIG werden zudem durch neue zeitliche und inhaltliche Details konkretisiert. Versicherte sollen künftig über die ePA-App nicht nur Dokumente einsehen, sondern auch standardisierte Ersteinschätzungen erhalten und direkt digitale Termine buchen können. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen diese Verfahren ab 1. Februar 2028 anbieten, verpflichtend bereitstellen müssen Ärztinnen und Ärzte die elektronische Überweisung ab 1. September 2029.
Auch die Krankenkassen erhalten erweiterte Möglichkeiten: Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie künftig Gesundheitsdaten wie Ernährungsgewohnheiten, Raucherstatus oder Körpergewicht erheben und auswerten dürfen, um gezielt gesunde Lebensweisen zu fördern. Eine neue Experimentierklausel ermöglicht zudem die Einrichtung von Reallaboren, in denen Krankenkassen innovative Datennutzung, etwa zur Früherkennung von Erkrankungsrisiken, erproben können.

Für die Forschung wird eine pseudonyme „Forschungskennziffer“ eingeführt, die Datensätze verschiedener Quellen verknüpft, ohne Einzelpersonen direkt zu identifizieren. Damit bereitet das GeDIG die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) in Deutschland vor und schafft die Grundlage für die grenzüberschreitende Nutzung von Gesundheitsdaten innerhalb der EU.

Die Gematik erhält zusätzliche Durchgriffsrechte, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu sichern und kritische Kernkomponenten zentral bereitzustellen. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass dieser Machtzuwachs eine unabhängige Kontrolle erfordert.

Als konkrete Anwendung soll der digitale Impfpass die Nutzung der ePA fördern und Versicherte motivieren, die Plattform aktiv zu verwenden. Auf diese Weise rückt die elektronische Patientenakte zunehmend in den Mittelpunkt der digitalen Versorgung und der Präventionsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums.
gefunden bei netzpolitik.org:

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GeDIG: Kritik der Opposition und Reaktionen aus Krankenkassen und Industrie


Das Digitalgesetz für das Gesundheitswesen (GeDIG) sorgt weiter für Diskussionen. Während die für die Digitalisierung zuständige Gematik jede Initiative begrüßt, die das Tempo im Gesundheitswesen erhöht, kommt aus der Opposition und von Krankenkassen deutliche Kritik an Tempo, Umsetzungsfristen und Transparenz.
Die Gematik betont, dass sie grundsätzlich jede Gesetzesinitiative unterstütze, die den Versicherten sowie den Akteuren im Gesundheitswesen spürbare Verbesserungen bringe. Das GeDIG soll ihr dabei künftig eine „stärker steuernde Rolle“ geben.

Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, bewertet das Gesetz zwar grundsätzlich positiv, bemängelt jedoch, dass zentrale digitale Vorhaben, die Patientinnen und Patienten wirklich nutzen, erst zwischen 2028 und 2031 umgesetzt werden sollen. Er sieht die Gefahr, dass private Plattformen diese Lücke füllen und dadurch kommerzielle Datenökosysteme entstehen, anstatt einer gemeinwohlorientierten Infrastruktur. Zudem blieben ungelöste Schwachstellen der elektronischen Patientenakte bestehen: fehlende personenbezogene Zugriffsprotokollierung, unvollständiger Medikationsplan und mangelnde Öffnung des Cardlink-Verfahrens für Telemedizin.

Auch die AOK äußert Bedenken. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann begrüßt zwar die Vorbereitung des technischen Unterbaus für das Primärversorgungssystem und die geplante Weiterleitung der Patienten über Kassen-Apps ab Februar 2028 an die Terminservicestellen. Gleichzeitig fordert sie jedoch verbindliche Qualitäts- und Funktionalitätsvorgaben, die gemeinsam im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden sollen. Kritik gibt es zudem an der geplanten Rolle der Gematik: Die Möglichkeit, Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur zu betreiben und ausgewählte Anwendungen auszuschreiben, erfolge „ohne ausreichend Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die Krankenkassen“.

Aus der Industrie gibt es hingegen positive Stimmen. Digitalexpertin Janka Schulte-Michels vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) sieht im GeDIG-Entwurf einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der europäischen Gesundheitsdatenraum-Verordnung (EHDS). Sie hofft auf eine „innovationsfreundliche Umsetzung“, die die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation verbessert.

Insgesamt zeigt sich, dass das GeDIG sowohl Chancen als auch Risiken birgt: Während der technische Unterbau und die digitale Steuerung des Gesundheitssystems vorangetrieben werden, mahnen Opposition, Krankenkassen und Experten an, das Tempo zu erhöhen, Fristen zu straffen und Transparenz sicherzustellen.
gefunden beim Tagesspiegel Background:

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Forschungsdatenzentrum Gesundheit: Mehr Daten, mehr Möglichkeiten – und offene Baustellen


Mit dem Digitalgesetz (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium auch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) deutlich ausbauen. Die Einrichtung, die erst im Oktober 2025 gestartet ist, soll künftig eine zentrale Rolle für die Nutzung von Gesundheitsdaten in Forschung und Versorgung spielen. Der Entwurf zeigt jedoch: Neben neuen Möglichkeiten bleiben erhebliche strukturelle Herausforderungen bestehen.
Im Kern geht es darum, Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen systematisch zusammenzuführen und für Forschung zugänglich zu machen. Bereits heute enthält das FDZ umfangreiche Abrechnungsdaten gesetzlich Versicherter aus den Jahren 2009 bis 2023, weitere Daten folgen. Künftig sollen auch Informationen aus der elektronischen Patientenakte einfließen. Perspektivisch entsteht damit eine der größten Gesundheitsdatenbasen Deutschlands, die sowohl von öffentlichen als auch privaten Akteuren genutzt werden kann.

Neu ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Anträge möglich sein sollen, bei denen einzelne Leistungserbringer identifizierbar sind. Das soll den fachlichen Austausch verbessern und neue Formen der Versorgungsforschung ermöglichen. Gleichzeitig wird der Zugang zu den Daten weiter strukturiert: Forschende arbeiten in geschützten Analyseumgebungen und müssen ihre Projekte klar begründen. Im Gegenzug entfallen teilweise aufwendige Prüfverfahren, was die Nutzung beschleunigen soll.

Für die Forschung eröffnet das erhebliche Chancen. Krankenkassen versprechen sich neue Erkenntnisse für Prävention, Versorgungssteuerung und Reformprojekte. Auch aus Industrie und Wissenschaft kommt Zustimmung, etwa mit Blick auf die Entwicklung von Medizinprodukten oder KI-Anwendungen, die auf große, qualitativ hochwertige Datensätze angewiesen sind.

Doch gerade hier zeigen sich auch die Grenzen des aktuellen Systems. Forschende kritisieren, dass Bearbeitungszeiten für Anträge nicht immer verlässlich sind und Zugriffszeiträume zu kurz ausfallen können. Für komplexe Projekte, insbesondere im Bereich der KI oder bei regulatorischen Verfahren, ist das ein erhebliches Hindernis. Hinzu kommt, dass Zusammenarbeit über Institutionsgrenzen hinweg bislang nur eingeschränkt möglich ist.

Ein zentrales Problem bleibt zudem die mangelnde Verknüpfbarkeit von Daten. Das FDZ steht bislang weitgehend isoliert neben anderen Datenplattformen. Viele relevante Datensätze – etwa aus Registern oder anderen Forschungsinfrastrukturen – lassen sich nur schwer zusammenführen. Experten sprechen hier von „digitalen Inseln“, die eine umfassende Analyse erschweren. Genau an diesem Punkt setzt das GeDIG an: Künftig sollen Daten über eine einheitliche, pseudonyme Kennziffer besser verknüpft werden können, ohne die Identität der Versicherten preiszugeben.

Auch die Finanzierung sorgt für Diskussionen. Derzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Datenbereitstellung – jährlich in zweistelliger Millionenhöhe. Gleichzeitig profitieren auch private Unternehmen von der Datennutzung. Entsprechend wird gefordert, die Finanzierung stärker als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und aus Steuermitteln zu decken.

Hinzu kommen Nutzungsgebühren für die Antragstellenden selbst. Je nach Umfang der Daten und Dauer der Analyse können hier erhebliche Kosten entstehen, was insbesondere für kleinere Forschungsvorhaben eine Hürde darstellen kann.

Mit Blick auf Europa wird dem FDZ eine Schlüsselrolle zugeschrieben. Im Rahmen des geplanten europäischen Gesundheitsdatenraums soll es zu einem zentralen Knotenpunkt werden. Dafür braucht es jedoch mehr als nur Daten: Gefordert sind gemeinsame Standards, kompatible Strukturen und eine echte Interoperabilität zwischen nationalen und europäischen Systemen.

Das GeDIG versucht, dafür die Grundlagen zu schaffen. Ob es gelingt, die bestehenden Dateninseln zu überwinden und gleichzeitig einen schnellen, verlässlichen Zugang für Forschung und Versorgung sicherzustellen, wird entscheidend dafür sein, ob das FDZ sein Potenzial tatsächlich entfalten kann.
gefunden beim Tagesspiegel Background:

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Topthema 2

Stimmen aus dem Praxisalltag

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Wenn wirtschaftlicher Druck zur Belastung wird


Die aktuellen Honorarkürzungen werden häufig abstrakt diskutiert – in Prozentzahlen, Schiedssprüchen und politischen Zuständigkeiten. Doch was sie konkret im Alltag bedeuten, zeigt sich erst in den Praxen selbst. Ein Mitglied des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks hat seine Perspektive geschildert. Aus nachvollziehbaren Gründen anonym, aber mit einem klaren Anliegen: sichtbar zu machen, was die Entscheidungen vor Ort auslösen.
Dabei wird deutlich, dass viele Praxen bereits seit Jahren unter einem wachsenden wirtschaftlichen Druck stehen. Ein zentraler Punkt sind die Mietkosten. Zahlreiche Praxisinhaber sind an gewerbliche Mietverträge mit Indexklauseln gebunden. Das bedeutet, dass die Mieten automatisch mit dem Verbraucherpreisindex steigen – kontinuierlich und ohne echte Ausweichmöglichkeit. Während die Einnahmen nun gekürzt werden, laufen diese Kostensteigerungen ungebremst weiter.

Hinzu kommen deutlich gestiegene Energiepreise sowie Investitionen in Digitalisierung, die politisch gewollt und fachlich notwendig sind. Auch die Personalkosten steigen. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist so einfach wie zugespitzt: Sollen Praxen künftig mit weniger Personal arbeiten – oder in schlecht ausgestatteten, womöglich unterversorgten Strukturen?

Besonders kritisch wird die Dynamik der aktuellen Entwicklung gesehen. Noch zu Jahresbeginn standen Honorarerhöhungen im Raum, kurz darauf folgte die deutliche Kürzung. Für viele Praxen fühlt sich diese Entwicklung wie eine wirtschaftliche Achterbahnfahrt an – ohne Planungssicherheit, ohne Verlässlichkeit.

Diese Stimme aus dem Netzwerk steht exemplarisch für viele Rückmeldungen, die uns derzeit erreichen. Sie zeigt, dass es bei der Debatte nicht nur um Zahlen geht, sondern um die konkrete Frage, unter welchen Bedingungen psychotherapeutische Versorgung künftig stattfinden kann.

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Warum Psychotherapie unverzichtbar ist


Psychotherapie ist mehr als ein Beruf: sie ist ein Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung und zum Umgang miteinander. Christine Hilbert, Psychologische Psychotherapeutin mit 34 Jahren Erfahrung in eigener Praxis, beschreibt eindrücklich, warum die Arbeit in diesem Bereich so wichtig ist und warum sie die aktuellen Honorarkürzungen nicht nachvollziehen kann:

"Ich habe 34 Jahre als Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis gearbeitet. Die Begleitung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Familien, Erwachsenen und insbesondere traumatisierten Menschen und deren Entwicklung, habe ich sehr oft Notlindernd, und auch wert- und sinnvoll erlebt. Wir leben, aus meiner Sicht, in einer „kranken Gesellschaft“, in der es dringend notwendig ist, verbindliche Werte, wie Respekt und Achtung, bezogen auf den Umgang miteinander zu entwickeln.

Das scheint mir eine wesentliche Voraussetzung bzw. Grundlage zu sein, um gegenwärtig als Mensch – trotz aller Konflikte, negativer Erfahrungen und Zweifel – hoffnungsvoll in die Zukunft zu sehen… Jeder einzelne Mensch ist m.E. gefordert, zu lernen, Verantwortung für sich und den Umgang miteinander zu übernehmen, um einerseits Autonomie und andererseits Verbundenheit zu erfahren. Hier spielt des Erlernen von Kommunikation und Konfliktfähigkeit der Menschen eine große Rolle. Wenn Erwachsene Kindern diese Fähigkeiten vermitteln (können), steht einer menschlicheren Gesellschaft, wo es um Fühlen und Denken geht, meines Erachtens, nichts im Weg.

Das bedeutet, aus meiner Sicht, dass Psychotherapie, einen wichtigen Stellenwert in „unserer Zeit“ hat und haben muss, geht es doch im Rahmen psychotherapeutischer Behandlung, sowohl um das Verstehen von Zusammenhängen, Symptomen, Finden neuer Lösungen als auch darum, sich als Mensch lebenslang weiter zu entwickeln und adäquate Lösungen im konkret gelebten Leben zu suchen und zu finden. Hier brauchen Menschen mal mehr und mal weniger psychotherapeutische Unterstützung. Das ist m.E. ein Grund, gesamtgesellschaftlich dafür zu sorgen, dass Psychotherapie, – im Sinne fachlicher Begleitung – „für alle Menschen“ möglich sein muss, wo sie gebraucht wird.

Als Psychotherapeutin zu arbeiten, ist nach meiner Erfahrung, ein sehr schöner, Entwicklung begünstigender, bereichernder Beruf, allerdings auch partiell belastend und anstrengend. Wie man jetzt, bei, seit langem steigendem Bedarf an Psychotherapie, auf die Idee einer Honorarkürzung kommt, ist für mich nicht nachvollziehbar. "

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Weitere aktuelle Meldungen


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AOK spielt Problematik runter


Mit Inkrafttreten der jüngsten Honoraranpassungen zum 1. April ist die Diskussion um die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erneut entfacht. Der GKV-Spitzenverband betont dabei, dass Psychotherapeuten weiterhin „gut“ bezahlt würden. Selbst nach der beschlossenen Kürzung von 4,5 Prozent liege der rechnerische Jahresverdienst bei Vollzeittätigkeit bei über 190.000 Euro. Auch im internationalen Vergleich sei die Versorgung weiterhin auf hohem Niveau, so die Argumentation der Kassen.
Beschlossen wurde die Anpassung Anfang März durch den Erweiterter Bewertungsausschuss, in dem neben der Kassenärztliche Bundesvereinigung auch der GKV-Spitzenverband vertreten ist. Parallel zur Absenkung der Vergütung wurden Zuschläge zur Finanzierung von Praxiskosten rückwirkend erhöht, sodass die tatsächliche Einbuße laut GKV auf rund 2,3 Prozent begrenzt sei. Eine Therapiesitzung wird künftig mit 114,54 Euro vergütet, Gruppentherapien entsprechend höher.

Doch die Debatte greift aus Sicht vieler Akteure zu kurz. Der GKV-Spitzenverband selbst lenkt den Blick auf ein anderes Thema: den Zugang zur Versorgung. Insbesondere schwer erkrankte Patienten hätten nach wie vor Schwierigkeiten, zeitnah einen Therapieplatz zu finden. Als Lösung fordern die Kassen unter anderem eine stärkere Einbindung der Terminservicestellen und eine verbindlichere Meldung freier Kapazitäten durch die Praxen. Kritisch wird dabei auch der hohe Anteil an Teilzeittätigkeit angeführt, der die verfügbare Behandlungszeit rechnerisch reduziert.

Diese Argumentation ist nicht neu, verkennt jedoch die strukturellen Realitäten in der Versorgung. Arbeitsverdichtung, bürokratische Anforderungen und eine seit Jahren steigende Nachfrage führen dazu, dass viele Praxen längst an der Belastungsgrenze arbeiten. Die Frage ist daher weniger, wie vorhandene Kapazitäten umverteilt werden können, sondern wie Versorgung insgesamt stabil und ausgebaut werden kann.

Dass die aktuellen Maßnahmen in der Profession auf Widerstand stoßen, überrascht kaum. In mehreren Städten kam es zuletzt zu Protesten von Psychotherapeuten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zudem Klage gegen die Entscheidung eingereicht. Ihr Vorsitzender Andreas Gassen bezeichnete die Kürzungen als „fatale Entscheidung“, die letztlich zulasten psychisch kranker Menschen gehe.

Die aktuelle Entwicklung zeigt einmal mehr: Die Fixierung auf Honorardebatten lenkt vom eigentlichen Kernproblem ab. Es geht nicht primär um einzelne Prozentpunkte in der Vergütung, sondern um die Frage, wie ein tragfähiges, patientenorientiertes Versorgungssystem gestaltet werden kann. Solange hier keine strukturellen Lösungen gefunden werden, wird sich auch die Diskussion um Zahlen weiter im Kreis drehen.
gefunden bei aok.de:

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Warken: Bei Gesundheitsreform müssen alle einen Beitrag leisten


Ein aktueller Bericht im Deutsches Ärzteblatt zur geplanten Gesundheitsreform greift die Linie von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf: Alle Beteiligten sollen ihren Beitrag zur Stabilisierung der GKV leisten. Grundlage sind die Vorschläge einer Expertenkommission, die Einsparungen in Milliardenhöhe identifiziert hat.

Berlin – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will bei der anstehenden Gesundheitsreform alle Seiten beteiligen und auch allen Betroffenen etwas abverlangen. Ihr sei wichtig, „dass alle mit im Boot sind, wenn es um Einsparungen geht“, sagte Warken in der ARD. Dabei müsse „natürlich“ auch die Pharmabranche ihren Beitrag leisten.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte am Montag vergangener Woche ihre Reformvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgestellt. Ziel ist eine Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge.
Die Fachleute präsentierten 66 konkrete Empfehlungen, deren Umsetzung die Gesundheitskosten allein im kommenden Jahr um 42 Milliarden Euro sinken lassen könnten – eine Summe, die deutlich über dem erwarteten Fehlbetrag liegt.

Das größte Einsparpotenzial sieht die Expertenkommission dabei nicht bei Einschnitten in der Versorgung der Versicherten, sondern bei den Leistungsträgern selbst – also bei Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Herstellern. So schlägt die Kommission auch vor, dass die Vergütungen nur noch so schnell steigen dürfen wie die Einnahmen der Kassen.
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Sparen beginnt im Kleinen - oder besser gesagt beim Kleinen. Der Kommentar


„Das größte Einsparpotenzial sieht die Expertenkommission dabei nicht bei Einschnitten in der Versorgung der Versicherten, sondern bei den Leistungsträgern selbst – also bei Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Herstellern. So schlägt die Kommission auch vor, dass die Vergütungen nur noch so schnell steigen dürfen wie die Einnahmen der Kassen.“
Während Psychotherapeuten mit einem Anteil von rund 0,05 Prozent an den Gesamtausgaben ohnehin kaum ins Gewicht fallen, sollen ausgerechnet hier relevante Einsparpotenziale liegen. Rechnet man das konsequent weiter, ergibt sich ein fast schon beeindruckendes Bild: Wenn sich alle Leistungsbereiche in dieser Größenordnung beteiligen würden, käme man immerhin auf etwa ein Prozent. Und selbst 4,5 Prozent – eine Größenordnung, die für andere Bereiche offenbar diskutabel ist – scheint ja „fast keiner Behandlergruppe weh zu tun“. Fast keiner. Nur uns halt.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang eine einfache Anschlussfrage: Gilt das Prinzip „Vergütungen dürfen nur noch so schnell steigen wie die Einnahmen der Kassen“ eigentlich auch für die Gehälter der Angestellten der Krankenkassen und ihrer Vorstände? Bei Verwaltungskosten von rund 3,6 Prozent ließe sich hier überschlägig ebenfalls ein Beitrag leisten – etwa 0,08 Prozent. Addiert man die gesamten Einsparungen wären es In Summe rund 3,7 Milliarden Euro. Ein Anfang.

Denn offenbar lautet die Devise: Man muss klein anfangen. Also bei den Kleinen.

Und wenn man den Gedanken noch weiterführt, könnte man fast fragen, ob nicht auch strukturelle Effizienzgewinne, etwa durch Digitalisierung und KI in den Kassen selbst, stärker in den Fokus rücken sollten. Aber gut, lassen wir das.

Wir alle müssen Opfer bringen, heißt es.
Opfer kommt von lateinisch operari, der Gottheit dienen, für die Gottheit arbeiten. Also nur etwas, was nur für die, die arbeiten. Opfer ist ursprünglich etwas, das dargebracht wird; nicht irgendein beliebiger Verzicht, sondern eine bewusste Gabe. In früheren Zeiten für eine Gottheit, heute soll es offenbar für die Stabilität eines Systems sorgen.

Die Frage ist nur, wer hier eigentlich der Gott ist; und wer die Opfer bringt. Es sind jedenfalls nicht diejenigen, die über die Verteilung entscheiden. Es sind die, die arbeiten, die versorgen, die täglich Verantwortung tragen. Sie sollen darbringen, verzichten, sich anpassen. Für ein System, das ihnen gleichzeitig erklärt, dass genau darin seine Rettung liegt.
Und wenn dann noch die KI Kassenvorstände ers....., ach nein, lassen wir das. Wir alle müssen Opfer bringen, hat Frau Warken gesagt. Aber nicht so große.

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Was Honorarkürzungen wirklich bedeuten: Ein Online-Rechner macht die Folgen sichtbar


Die aktuellen gesundheitspolitischen Debatten arbeiten häufig mit abstrakten Prozentwerten. Eine Honorarkürzung hier, eine Budgetierung dort. Was dabei aus dem Blick gerät, ist die konkrete Realität in den Praxen. Genau hier setzt ein neuer Rechner aus dem Umfeld von CDU und CSU an: Er zeigt transparent und nachvollziehbar, wie sich Kürzungen tatsächlich auf das Einkommen niedergelassener Psychotherapeuten und damit unmittelbar auf die Versorgung auswirken.

Ambulante Psychotherapie wird in Deutschland überwiegend in Ein-Personen-Praxen erbracht, häufig von Frauen, nicht selten mit halbem Kassensitz. Von „Teilzeit“ kann dennoch keine Rede sein. Schon etwa 22 Patientensitzungen pro Woche entsprechen in ihrer Belastung mindestens der Unterrichtszeit eines Gymnasiallehrers. Gleichzeitig tragen diese Praxen die volle wirtschaftliche Verantwortung. Fixkosten für Miete, Versicherungen, Altersvorsorge, Software oder Fortbildung laufen unverändert weiter, unabhängig davon, wie sich die Einnahmen entwickeln.

Genau hier entfalten Honorarkürzungen ihre eigentliche Wirkung. Der Rechner macht deutlich, dass eine scheinbar moderate Kürzung von 4,5 Prozent keineswegs zu einem entsprechend kleinen Einkommensverlust führt. Im Gegenteil: Durch die unveränderten Fixkosten steigt die Belastung überproportional. In einem Beispiel mit 8.000 Euro Monatsumsatz und 3.500 Euro Fixkosten ergibt sich ein Nettoverlust von 231 Euro monatlich. Das entspricht rund 6,6 Prozent weniger Nettoeinkommen und sogar einem Gewinnrückgang von 8 Prozent.

Diese Dynamik ist kein Rechenfehler, sondern systembedingt. Wer selbstständig arbeitet, trägt die Kostenstruktur allein. Sinkende Einnahmen schlagen daher direkt und verstärkt auf das verfügbare Einkommen durch. Für viele Praxen ist das kein theoretisches Problem, sondern eine existenzielle Frage.

Die Folgen reichen weit über die einzelne Praxis hinaus. Wenn wirtschaftlicher Druck steigt, geraten selbstständig tätige Psychotherapeuten zunehmend in Abhängigkeit von größeren, profitorientierten Strukturen. Versorgung wird dann nicht mehr primär nach fachlichen, sondern nach wirtschaftlichen Kriterien organisiert. Gleichzeitig droht eine reale Verknappung von Therapieplätzen. Patienten verlieren den Zugang zu dringend benötigter Behandlung, Wartezeiten verlängern sich weiter.

Die gesundheitspolitischen Konsequenzen sind absehbar. Wo Psychotherapie fehlt, steigen die Risiken für Fehl- und Überversorgung, etwa durch medikamentöse Behandlungen ohne ausreichende psychotherapeutische Begleitung oder durch vermehrte stationäre Unterbringungen. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.

Der Rechner leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte. Er übersetzt politische Maßnahmen in konkrete Zahlen und macht sichtbar, was auf dem Spiel steht. Jeder kann eigene Werte eingeben und die individuellen Auswirkungen nachvollziehen. Gerade für politische Entscheidungsträger bietet dieses Tool eine dringend notwendige Realitätsprüfung.

Hier können Sie den Rechner selbst ausprobieren und die Auswirkungen für Ihre Praxis berechnen:

https://www.psychotherapieverbund.de/rechner

gefunden bei psychotherapieverbund.de:

Kommentar: Toll gemacht und Dank an die Kolleginnen und Kollegen.
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Reaktionen aus der Politik


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Die Linke: Kürzung inakzeptabel - politische Reaktionen sollen folgen


Schreibt uns:

vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Vertrauen. Ich antworte Ihnen heute im Namen von Frau Schötz und von Herrn Ates Gürpinar auf Ihr Anliegen. Die Entscheidung, die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um 4,5 % zu kürzen, halten wir angesichts der prekären Versorgungslage, für inakzeptabel. Wir prüfen derzeit, welche parlamentarischen Initiativen eingeleitet werden. Derzeit haben wir ein Fachgespräch zu diesem Thema im Gesundheitsausschuss initiiert.

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Demos


11.04.
Göttingen 12 Uhr, Nabel (Kundgebung)
Frankfurt - 15 Uhr, Alte Oper

15.04.
Berlin - 13 Uhr, Paul-Löbe-Haus
Wiesbaden - 13 Uhr, Mauritiusplatz
Düsseldorf - 13 Uhr, Martin-Luther-Platz, 15 Uhr Kundgebung Landtag
München - 13 Uhr, Am Sendlinger Tor
Hamburg - 13 Uhr, Rathausmarkt
Stuttgart - 13 Uhr, Schlossplatz (vor der Commerzbank)
Bremen, 13 Uhr, Marktplatz
Hannover - 14 Uhr, Kröpcke
Kiel - 15:30 Uhr, Schevenbrücke/Holstenstraße
Trier - 16 Uhr, Porta-Nigra-Platz
Würzburg - 16 Uhr, Ort folgt (bitte auf protesttag.de nachsehen!)

18.04.
Münster - 11 Uhr, Haupteingang Hauptbahnhof, 12 Uhr Kundegebung Stubengassenplatz
Kassel - 14 Uhr, Platz der 11 Frauen, 15 Uhr Kundgebung
Ulm - 16 Uhr, Münsterplatz

Hier finden Sie aktuelle Updates:

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15.4.26: Bundesweiter Protesttag des "Aktionsbündnisses Psychotherapie"


Am 15. April 2026 findet ein weiterer bundesweiter Protesttag der Psychotherapeuten statt. Deutschlandweit ruft das Aktionsbündnis Psychotherapie zu Demonstrationen auf, um gegen die aktuellen Honorarkürzungen und die sich weiter verschärfenden Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung zu protestieren. In zahlreichen Städten sind Aktionen geplant, darunter Berlin (13 Uhr, Paul-Löbe-Haus), Wiesbaden (13 Uhr, Mauritiusplatz), Düsseldorf (13 Uhr, Martin-Luther-Platz, mit anschließender Kundgebung um 15 Uhr am Landtag), München (13 Uhr, Sendlinger Tor), Hamburg (13 Uhr, Rathausmarkt), Stuttgart (13 Uhr, Schlossplatz vor der Commerzbank), Bremen (13 Uhr, Marktplatz), Hannover (14 Uhr, Kröpcke), Kiel (15:30 Uhr, Schevenbrücke/Holstenstraße), Trier (16 Uhr, Porta-Nigra-Platz) sowie Würzburg (16 Uhr, Ort noch ausstehend). Weitere Städte sind in Planung.

Hintergrund der Proteste ist eine aus Sicht der Behandelnden zunehmende Verschlechterung der strukturellen Bedingungen für die psychotherapeutische Versorgung. Insbesondere die geplante Rückkehr zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, eine stärkere Budgetierung sowie zusätzliche Steuerungs- und Kontrollinstrumente werden als erhebliche Gefährdung einer bedarfsgerechten Versorgung bewertet. Innerhalb der Profession wird dies als grundlegender Paradigmenwechsel verstanden: weg von einer am Bedarf orientierten Versorgung, hin zu stärkerer Regulierung, Begrenzung und administrativer Kontrolle.

Die bisherigen Protestaktionen haben bereits gezeigt, dass der Unmut unter Psychotherapeuten erheblich ist. Mit dem erneuten bundesweiten Aktionstag soll dieser Protest sichtbarer werden und gezielt politischen Druck entfalten. Dabei wird betont, dass es sich nicht um partikulare Interessen handelt, sondern um eine breit getragene Bewegung innerhalb der Profession. Besonders kritisch wird die gesundheitspolitische Annahme bewertet, es liege kein Versorgungsmangel vor, sondern lediglich ein Steuerungsproblem. Diese Einschätzung widerspricht nach Ansicht der Behandelnden der Realität vieler Patienten, die weiterhin monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen.

Das Aktionsbündnis Psychotherapie versteht sich als unabhängige, überverbandliche Initiative, die aus der Mitte der Profession heraus entstanden ist. Es bündelt die Stimmen zahlreicher Psychotherapeuten, darunter auch viele in Ausbildung, und setzt sich für eine wohnortnahe, bedarfsgerechte und fachlich unabhängige Versorgung ein. Eine Petition gegen die Honorarkürzungen hat bereits über 550.000 Unterstützer erreicht.

Mit dem Protesttag am 15. April soll ein weiteres klares Signal an Politik und Kostenträger gesendet werden, dass zusätzliche Einschränkungen der psychotherapeutischen Versorgung nicht akzeptiert werden. Aktuelle Informationen und weitere Orte sind unter protesttag.de abrufbar. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk unterstützt den Protest des Aktionsbündnisses ausdrücklich.

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Vernetzung


Über die im Link angegebene Telegram Gruppe können Sie bei der Organisation, Planung und Durchführung von Demonstrationen gegen die 4,5% Honorarkürzung mitwirken:
https://t.me/+x84haSREsoVmMDYy

Es ist auch möglich über Discord mitzuhelfen:
https://discord.gg/abpsy

Machen Sie mit, denn nur gemeinsam können wir etwas bewegen!

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Petitionen


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Petition 1: Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?


Parallel zu den aktuellen Protesten gegen die Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie ist eine Online-Petition gestartet worden, auf die wir ausdrücklich aufmerksam machen möchten.

Die Petition trägt den Titel
„Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“
und richtet sich unter anderem an das Bundesministerium für Gesundheit, den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Darin wird kritisiert, dass die Vergütung der psychotherapeutischen Gesprächsleistungen zum
1. April 2026 um 4,5 % abgesenkt werden soll, obwohl psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung gehören. Gleichzeitig warten viele Patientinnen und Patienten bereits heute mehrere Monate auf einen Therapieplatz.

Die Petition fordert deshalb unter anderem
– die Rücknahme der Abwertung psychotherapeutischer Leistungen,
– eine nachhaltige politische Strategie zur Stärkung der ambulanten Psychotherapie
– und eine Vergütungsstruktur, die der gesellschaftlichen Bedeutung psychischer Gesundheit gerecht wird.

Bemerkenswert ist auch die Dynamik:
Die Petition hat bereits
über 555.767 Unterschriften (Stand 08.04.26 - 12:34 Uhr) gesammelt und wächst weiterhin.

Wir möchten daher auf diese Initiative aufmerksam machen und Kolleginnen und Kollegen sowie alle, denen eine gute psychotherapeutische Versorgung wichtig ist, bitten:
Unterzeichnen Sie diese Petition und teilen Sie sie weiter.

Jede Unterschrift hilft, öffentlich sichtbar zu machen, dass diese Entscheidung nicht nur eine kleine technische Anpassung im Vergütungssystem ist, sondern eine Frage der zukünftigen Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
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Petition 2: Bundestag soll Bewertungsregel für Psychotherapie überprüfen


Neben verschiedenen Protest- und Informationsaktionen gibt es derzeit auch eine
Bundestagspetition zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, auf die wir aufmerksam machen möchten.

Die Petition wurde von der
Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPTV) initiiert und fordert eine Änderung des § 87 Absatz 2c Satz 6 SGB V. Dieser Paragraph regelt bislang, dass die Bewertungen psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab regelmäßig überprüft werden müssen. Ziel der Petition ist es, die aktuelle Regelung zu verändern, die nach Auffassung der Initiatoren zur Grundlage der jüngsten Honorarkürzungen geworden ist.

Unabhängig davon, dass es zwischen verschiedenen Berufsverbänden in der Vergangenheit durchaus unterschiedliche Positionen gegeben hat, halten wir es in der aktuellen Situation für wichtig, Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung
nicht gegeneinander auszuspielen.

Deshalb möchten wir diese Petition hier ausdrücklich erwähnen und unterstützen. Wir danken der DPTV dafür, dass sie dieses Thema auf parlamentarischer Ebene aufgegriffen hat.

Gleichzeitig ist es wichtig, auf einen Punkt hinzuweisen:
Der betreffende Paragraph im Sozialgesetzbuch enthält derzeit auch eine Schutzfunktion. Er verpflichtet den Bewertungsausschuss, die Bewertungen psychotherapeutischer Leistungen regelmäßig zu überprüfen. Sollte diese Regelung vollständig gestrichen werden, besteht theoretisch auch die Gefahr, dass notwendige Anpassungen der Vergütung künftig schwieriger durchgesetzt werden könnten.

Mit anderen Worten: Die aktuelle Regelung hat zwar in der jetzigen Situation zu Problemen geführt, sie enthält aber zugleich einen Mechanismus, der grundsätzlich auch
Verbesserungen der Vergütung ermöglichen kann.

Diese Fragen müssen daher sorgfältig diskutiert werden.

Trotz dieser offenen Punkte gilt: Jede Initiative, die dazu beiträgt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung politisch sichtbar zu machen, ist derzeit wichtig.

Deshalb empfehlen wir auch diese Petition zur Kenntnisnahme und Unterstützung.
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Pressereaktionen


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ZEIT: Honorarkürzungen gefährden die psychotherapeutische Versorgung


Seit Wochen gehen Psychotherapeuten in ganz Deutschland auf die Straße. In inzwischen 28 Städten protestieren sie gegen die seit April geltenden Honorarkürzungen. Auf Plakaten stehen Slogans wie „Sparen an der Psyche? Ganz schön irre!“ – doch die politische Reaktion bleibt bislang aus. Dabei ist die Tragweite dieser Entscheidung erheblich, nicht nur für den Berufsstand, sondern vor allem für die Patientenversorgung.
Die Kürzung kam für viele überraschend. Innerhalb weniger Wochen wurden die Honorare um 4,5 Prozent gesenkt, lediglich abgefedert durch einen begrenzten Zuschlag für gestiegene Personalkosten. Zustande gekommen ist diese Entscheidung nicht durch den Bundestag, sondern durch ein Schiedsgremium, nachdem sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht einigen konnten. Ursprünglich hatten die Kassen sogar eine Kürzung um zehn Prozent gefordert. Die KBV hat gegen den Schiedsspruch Klage eingereicht – ein notwendiger Schritt. Noch wichtiger wäre allerdings ein klares politisches Signal.

Denn dieses bleibt bislang aus. Während im Koalitionsvertrag noch ambitionierte Ziele formuliert wurden – kürzere Wartezeiten, stärkere Prävention und bessere Finanzierung der Weiterbildung – herrscht nun auffällige Zurückhaltung. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf die Selbstverwaltung und prüft lediglich die Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Gleichzeitig wächst der Druck im System weiter.

Schon heute warten viele Patienten monatelang auf einen Therapieplatz, in ländlichen Regionen oft noch länger. Erste Therapeuten kündigen an, verstärkt Privatpatienten zu behandeln, um Einnahmeverluste auszugleichen. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das eine weitere Verschlechterung des Zugangs zur Versorgung. Psychotherapie droht schleichend zu einem Luxusgut zu werden.

Besonders problematisch ist die Situation für den Nachwuchs. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung aus dem Jahr 2019 sollte den Beruf attraktiver machen und verlässliche Strukturen schaffen. Doch bis heute ist ungeklärt, wer die Weiterbildung finanziert. Praxen und Kliniken können die Kosten nicht alleine tragen und schaffen entsprechend wenige Stellen. Die Honorarkürzungen verschärfen diese Entwicklung zusätzlich, da geringere Einnahmen auch geringere Investitionsmöglichkeiten bedeuten. Viele junge Psychotherapeuten könnten sich daher gegen eine Tätigkeit im Kassensystem entscheiden.

Auch volkswirtschaftlich ist diese Entwicklung kurzsichtig. Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle. Die durchschnittliche Fehlzeit liegt bei über einem Monat. Die daraus entstehenden Kosten für Unternehmen und Staat übersteigen die Ausgaben für Behandlung um ein Vielfaches. Studien zeigen, dass jeder in psychische Gesundheit investierte Euro ein Mehrfaches an Folgekosten einspart. Vor diesem Hintergrund wirken die Einsparungen durch die Honorarkürzungen marginal.

Statt zu kürzen, wäre ein Ausbau der Prävention und eine Stärkung der Versorgung notwendig. Frühzeitige Behandlung kann chronische Verläufe verhindern, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Ohne ausreichende Unterstützung drohen langfristige soziale und wirtschaftliche Folgen, bis hin zu Erwerbsminderung in jungen Jahren.

Hinzu kommt, dass die aktuelle Honorarsystematik die tatsächliche Arbeitssituation vieler Psychotherapeuten nur unzureichend abbildet. Der zeitliche Aufwand für Vor- und Nachbereitung, Anträge oder Supervision bleibt weitgehend unberücksichtigt. Gleichzeitig basieren die Berechnungen auf einer Auslastung, die in der Realität kaum erreichbar ist. Das führt dazu, dass das tatsächliche Einkommen deutlich unter den theoretischen Annahmen liegt und im Vergleich zu anderen Facharztgruppen weiterhin erheblich zurückbleibt.

Die aktuellen Proteste sind daher mehr als ein berufsständisches Anliegen. Sie machen auf eine strukturelle Schieflage aufmerksam, die die Versorgung langfristig gefährdet. Wenn politische Entscheidungsträger den steigenden Krankenstand ernst nehmen, sollten sie gerade hier ansetzen. Eine stabile, gut finanzierte psychotherapeutische Versorgung ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Gesundheit der Bevölkerung und die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.

Die angekündigten weiteren Proteste im April werden zeigen, wie groß der Druck inzwischen ist. Umso wichtiger wäre es, dass die Politik jetzt handelt und die Honorarkürzungen überprüft. Ein solches Signal wäre nicht nur für die Psychotherapeuten wichtig, sondern vor allem für die vielen Menschen, die auf ihre Unterstützung angewiesen sind.
gefunden bei zeit.de:

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SPIEGEL: Psychotherapeuten bekommen weniger Geld – und das kostet uns alle


Eine Frau Anfang dreißig sitzt in der Notaufnahme eines deutschen Stadtkrankenhauses. Es ist bereits ihre dritte Panikattacke in diesem Monat. Der Arzt verschreibt ein Beruhigungsmittel. Dabei bräuchte sie längst eine Psychotherapie – doch auf einen Kassentermin wartet sie seit acht Monaten.
Diese Szene ist fiktiv, spiegelt aber die Realität vieler Menschen wider, die dringend therapeutische Hilfe benötigen. Nur wenige bekommen sie schnell. Die Situation droht sich weiter zu verschlechtern: Die gesetzlichen Krankenkassen haben beschlossen, die Honorare für kassenärztliche Psychotherapie um fünf Prozent zu senken. Das bedeutet: Gut fünf Euro weniger pro Therapiestunde – für Psychotherapeuten, die bislang rund 100 Euro brutto pro Sitzung erhielten. Klingt nach wenig, ist aber ein ernstzunehmender Eingriff.

Die Konsequenzen sind klar: Noch weniger Patienten werden rasch einen Therapieplatz finden. Wer keinen Zugang bekommt, landet zunächst beim Hausarzt, erhält möglicherweise ein Antidepressivum, und wer sich nicht stabilisiert, landet in der Notaufnahme oder muss stationär behandelt werden. All diese Maßnahmen kosten die Krankenkassen – aus demselben Budget, das man zu sparen versucht.

Dass die GKV sparen muss, ist nachvollziehbar. Die Kassen erwarten Defizite in Milliardenhöhe, Zusatzbeiträge steigen, die Politik sucht nach Entlastung. Doch gerade die Kürzung eines Bereichs, der nachweislich mehr als das Dreifache seines Einsatzes an die Gesellschaft zurückgibt, ist wirtschaftlich unsinnig. Studien der Techniker Krankenkasse zeigen: Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro bringt dem System 2 bis 5 Euro zurück – etwa durch weniger Krankheitsausfälle, weniger Krankenhausaufenthalte und weniger vorzeitige Renteneintritte.

Ein psychiatrischer Krankenhausaufenthalt kostet je nach Klinik zwischen 3.000 und 6.000 Euro für durchschnittlich 20 Tage, während eine ambulante Verhaltenstherapie über zehn Sitzungen rund 800 Euro kostet. Sie wirkt dauerhafter, schützt vor Rückfällen und erhält Menschen im Job, in der Familie, im Leben. Wer die Honorare kürzt, spart also nicht – er verschiebt Kosten nur nach hinten und macht das System langfristig teurer.

Für Psychotherapeuten bedeutet die Kürzung einen zusätzlichen Druck. Kassenleistungen bringen ohnehin keine Reichtümer: Wer die seelischen Trümmer unserer Gesellschaft aufräumt, nimmt nach Abzug aller Kosten im Schnitt 40 bis 60 Euro netto pro Therapiestunde mit nach Hause. Viele überlegen nun, mehr Privatpatienten zu behandeln, wo die Sätze deutlich höher liegen. Das verschärft die Versorgungslage für Kassenpatienten weiter.

Hunderttausende Menschen haben innerhalb weniger Tage eine Petition gegen die Honorarkürzungen unterzeichnet. Die niedergelassenen Ärzte beobachten die Entwicklung mit wachsender Sorge: Die Kürzung könnte ein Präzedenzfall sein, der künftig auch andere Fachrichtungen trifft. Für die Versorgung der Bevölkerung ist das keine gute Aussicht.

Die Botschaft ist klar: Wer an ambulanter Psychotherapie spart, spart nicht – er verschiebt Kosten in Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Rehakosten und Notaufnahmen. Und am Ende zahlt die Gesellschaft einen viel höheren Preis.
gefunden bei spiegel.de:

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Sparen allein schafft keine Gerechtigkeit


Die Botschaft klingt vertraut und fast schon beruhigend: Alle müssen einen Beitrag leisten, damit das Gesundheitssystem stabil bleibt. So formulieren es derzeit sowohl Lars Klingbeil als auch Nina Warken. Doch hinter diesem Appell an die „Gemeinschaft“ verbirgt sich ein Problem, das in der politischen Debatte kaum adressiert wird: Wer trägt tatsächlich die Last – und wer bleibt weitgehend verschont?
Mit dem Bericht der sogenannten „Finanzkommission Gesundheit“ wird eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung angekündigt. Die Richtung ist dabei bereits erkennbar: Einsparungen sollen alle betreffen – Leistungserbringer, Industrie und eben auch die Versicherten selbst. Konkret bedeutet das höhere Zuzahlungen, geringere Leistungen und neue finanzielle Belastungen für Menschen, die ohnehin auf das System angewiesen sind.

Besonders kritisch ist ein Vorschlag, der die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern weitgehend abschaffen will. Was als Anpassung an moderne Erwerbsbiografien verkauft wird, blendet eine zentrale Realität aus: die enorme Bedeutung unbezahlter Care-Arbeit. Wer Angehörige pflegt oder den Haushalt organisiert, leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft – ohne dafür entlohnt zu werden. Diese Menschen nun zusätzlich finanziell zu belasten, würde bestehende Ungleichheiten weiter verschärfen.

Natürlich ist es sinnvoll, ineffiziente Strukturen zu hinterfragen. Maßnahmen wie verpflichtende Zweitmeinungen vor bestimmten Operationen können helfen, Fehlanreize zu reduzieren. Doch solche Schritte greifen zu kurz. Denn sie verändern nicht das grundlegende Problem eines Systems, das zunehmend ökonomischen Logiken folgt.

Was fehlt, ist eine echte Strukturreform. Eine Reform, die sich an der Leistungsfähigkeit der Versicherten orientiert, statt pauschal alle stärker zu belasten. Dazu gehören etwa eine deutliche Anhebung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, die Einbeziehung weiterer Einkommensarten und die Überwindung der Trennung zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Auch die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermitteln sowie eine stärkere öffentliche Trägerschaft im Gesundheitswesen wären zentrale Bausteine.

Dass diese Ansätze derzeit politisch kaum eine Rolle spielen, ist bemerkenswert. Selbst die Idee einer solidarischen Bürgerversicherung, die noch vor kurzer Zeit im Programm der SPD stand, scheint aus dem Fokus verschwunden zu sein.

Und dennoch gibt es Gegenbewegungen. Auf lokaler Ebene zeigen Initiativen, dass andere Wege möglich sind. Im sachsen-anhaltischen Zerbst etwa wurde die Schließung eines Krankenhauses durch privaten Betrieb verhindert – die Kommune führt es nun selbst weiter. Nicht gewinnorientiert, aber mit dem klaren Ziel, die Versorgung zu sichern.

Das Beispiel macht deutlich: Ein gerechtes Gesundheitssystem entsteht nicht durch pauschales Sparen. Es braucht politische Entscheidungen, die Verantwortung neu verteilen – und den Mut, grundlegende Veränderungen anzugehen.
gefunden bei fr.de:

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Wenn die einen +10,5 % bekommen und die anderen −4,5 % schlucken sollen


Die Diskussion um die geplante Honorarkürzung für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent wirkt im Frühjahr 2026 umso befremdlicher, wenn man einen Blick zurück wirft. Denn die maßgeblichen Verhandlungsrunden im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung liegen längst hinter uns – und ihr Ergebnis ist eindeutig.
Bereits Ende 2024 wurde nach mehreren Runden ein Tarifabschluss erzielt, der für die Beschäftigten der Kassen und ihrer Verbände deutliche Gehaltssteigerungen brachte: plus 6,8 Prozent ab Januar 2025, gefolgt von weiteren 3,7 Prozent ab Januar 2026. In der Summe also ein Zuwachs von 10,5 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Ergänzt wurde dies durch Einmalzahlungen für die Monate November und Dezember 2024.

Schon damals wurde betont, dass selbst dieses Ergebnis nicht ausreiche, um die Kaufkraftverluste vollständig auszugleichen. Dennoch galt es als notwendig, um mit der Kostenentwicklung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Schritt zu halten.

Heute, im April 2026, ist dieses Plus längst Realität geworden. Die Gehälter sind gestiegen, die Anpassungen sind wirksam. Umso schwerer nachvollziehbar ist es, dass im selben System nun Honorarkürzungen für Psychotherapeuten durchgesetzt werden sollen.

Denn auch die wirtschaftliche Realität in den Praxen hat sich seitdem nicht entspannt – im Gegenteil. Kostensteigerungen bei Personal, Mieten, Energie und Digitalisierung wirken fort. Die Nachfrage nach psychotherapeutischer Versorgung ist ungebrochen hoch. Und dennoch wird ausgerechnet hier der Rotstift angesetzt.

Der Widerspruch ist offensichtlich: Während steigende Kosten im eigenen System als legitimer Grund für Gehaltserhöhungen anerkannt wurden, sollen Leistungserbringer nun mit Kürzungen zurechtkommen. Das ist keine Frage einzelner Prozentpunkte, sondern eine Frage der Systemlogik.

Wer im Jahr 2026 ernsthaft Honorare senken will, obwohl gleichzeitig die eigenen Strukturen gestärkt wurden, sendet ein fatales Signal. Es untergräbt die wirtschaftliche Stabilität der Praxen und verschärft langfristig die Versorgungsprobleme.

Gerade deshalb braucht es jetzt eine klare Korrektur dieses Kurses. Versorgung lässt sich nicht sichern, indem man sie schwächt.
gefunden bei gds.info:

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Primärarztsystem und Patientensteuerung

So kann eine Primärversorgung laut Experten gelingen

Die Reform der Primärversorgung steht politisch längst auf der Agenda. Im Bundesgesundheitsministerium laufen seit Monaten Fachdialoge, ein Gesetzentwurf wird noch vor dem Sommer erwartet. Parallel dazu hat ein Expertengremium im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung nun einen umfangreichen Bericht vorgelegt, der über 70 konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Der Anspruch ist hoch: kurzfristige Stabilisierung und langfristige Weiterentwicklung der Versorgung. Doch die Analyse fällt ernüchternd aus.
Denn eine flächendeckende Einführung eines Primärversorgungssystems halten die Autoren in dieser Legislaturperiode für nicht realistisch. Zu groß seien die strukturellen Defizite bereits heute. In vielen Regionen fehlt es schlicht an Hausärzten und Pflegepersonal. Steuerungsmodelle, wie sie politisch diskutiert werden, greifen dort ins Leere, wo es an Versorgungsangeboten mangelt. Bevor neue Zugangsregeln oder gar Sanktionen eingeführt werden, müsse zunächst die Versorgung selbst gesichert werden.

Ein zentraler Kritikpunkt des Berichts liegt bereits im Ausgangspunkt der Debatte: Es fehlt eine klare Definition dessen, was Primärversorgung überhaupt leisten soll. Bislang wird sie weitgehend mit hausärztlicher Versorgung gleichgesetzt. Angesichts des zunehmenden Ärztemangels ist dieses Verständnis jedoch nicht mehr tragfähig. Die Experten plädieren deshalb für ein erweitertes Modell, das andere Gesundheitsberufe systematisch einbezieht und sich stärker an internationalen Standards orientiert.

Auch strukturell schlagen die Autoren eine Neuordnung vor. Primärversorgung soll künftig in klar definierten regionalen Einheiten organisiert werden, die sich an kommunalen Strukturen orientieren. Gleichzeitig müsse festgelegt werden, welche Leistungen zwingend vorgehalten werden müssen – und welche flexibel, etwa telemedizinisch, ergänzt werden können. Eine stärkere Rolle sehen sie dabei auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss, der Mindeststandards für die Versorgung entwickeln soll.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entlastung der ärztlichen Versorgung. Die hohe Zahl an Arztkontakten in Deutschland sei auch Ausdruck mangelnder Gesundheitskompetenz. Hier setzen die Empfehlungen bei Prävention, besserer Information und digitalen Steuerungsinstrumenten an. So wird etwa ein zentrales Onlineportal zur Ersteinschätzung vorgeschlagen, ebenso wie eine Weiterentwicklung der bestehenden Terminservicestellen zu umfassenden Gesundheitsplattformen. Gleichzeitig sprechen sich die Experten für verbindliche Ersteinschätzungen und eine stärkere Steuerung von Patientenströmen aus, während sie finanzielle Hürden wie Kontaktgebühren klar ablehnen.

Besonders deutlich wird der Bericht bei der Rolle nichtärztlicher Gesundheitsberufe. Pflegefachpersonen, spezialisierte Pflegekräfte und Therapeuten sollen deutlich mehr Verantwortung übernehmen. Dafür müssten ihre Kompetenzen rechtlich klar geregelt und erweitert werden. Auch Apotheker und Betriebsärzte sollen stärker eingebunden werden. Ziel ist eine multiprofessionelle Primärversorgung, die nicht länger primär ärztlich gedacht ist.

Interessant ist auch der Blick auf alternative Versorgungsstrukturen. Kommunen sollen stärker befähigt werden, eigene Angebote aufzubauen, wenn die klassische vertragsärztliche Versorgung nicht mehr ausreicht. Ein Garantiefonds könnte finanzielle Risiken abfedern, Regionalbudgets neue Spielräume schaffen. Gleichzeitig kritisieren die Autoren bestehende Reformansätze im stationären Bereich als zu komplex und wenig attraktiv für die Praxis.

Wie aber lässt sich ein solches System überhaupt einführen? Auch hier bleibt das Gremium realistisch. Statt eines großen Systemwechsels schlagen die Autoren ein gestuftes Vorgehen vor. Denkbar seien Modellregionen oder klar definierte Einstiegskriterien für einzelne Regionen. Alternativ könnten zunächst bestimmte Patientengruppen einbezogen werden, etwa chronisch Kranke oder pflegebedürftige Menschen. Wichtig sei dabei, dass die Teilnahme freiwillig bleibt und durch Vorteile für Patienten attraktiv gestaltet wird.

Am Ende steht eine klare Botschaft: Die Weiterentwicklung der Primärversorgung ist notwendig, aber sie lässt sich nicht per Gesetz verordnen. Ohne grundlegende strukturelle Reformen drohen viele der diskutierten Maßnahmen ins Leere zu laufen. Gleichzeitig warnen die Autoren vor den politischen Folgen einer unzureichenden Versorgung. Regionale Defizite gefährden nicht nur die gesundheitliche Versorgung, sondern auch das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit.

Für die aktuelle gesundheitspolitische Debatte bedeutet das: Der Druck zur Reform ist hoch, die Umsetzung jedoch komplexer, als es viele politische Konzepte derzeit vermuten lassen.
gefunden beim Tagesspiegel Background:

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Gemeinsam stark: Mit Ihrer Spende Innnit und unsere Petition unterstützen


Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

unsere gemeinsame Petition für den Erhalt des offenen Zugangs zur Psychotherapie war ein großer Erfolg – und das wäre ohne die wertvolle Unterstützung von Innnit kaum möglich gewesen. Gerade angesichts des starken Drucks von Verbänden hat Innnit uns geholfen, unsere Stimme hörbar zu machen und unser Anliegen erfolgreich zu vertreten.

Damit Innnit auch weiterhin Projekte wie unsere Petition unterstützen kann, ist der Verein auf Spenden angewiesen. Schon 5 Euro können einen Unterschied machen und helfen, dass wichtige Initiativen wie unsere weiterhin gefördert werden.

Sie können Innnit unkompliziert hier unterstützen: https://verein.innn.it/foerdern-1/

Herzliche Grüße
Dieter Adler
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1. Psychotherapie
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Presseschau

Nachrichten über Psychotherapie

Donnerstag 09.04.2026 5:30 - Spiegel Online
Trauma wirksam behandeln mit Psychotherapie: »Jeder Mensch bricht irgendwann«
Wie viele Traumata kann ein Mensch aushalten? Die Psychologin Maggie Schauer forscht zum Thema und erklärt, warum wir unterschiedlich auf Belastungen reagieren und wie Worte heilen können.

Mittwoch 08.04.202614:50 - aerzteblatt.de
Psychische Erkrankungen auf TikTok oft falsch dargestellt
…ist korrekt. Das berichtet eine Forschungsgruppe der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsklinik Essen und der Medizinischen Fakultät der Universität...

Montag 06.04.2026 9:51 - Focus Online
Therapie erschwert BU: So klappt der Abschluss trotzdem
Psychotherapie kann den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. So verbessern Betroffene ihre Chancen trotzdem.

gefunden bei news.feed-reader.net:

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Nachrichten zur Bundesgesundheitsministerin


Mittwoch 08.04.2026 17:26 - Fokus-Afrika.de
Ghana macht in Lyon Druck bei globaler Gesundheitsvorsorge
…war ebenfalls vertreten, allerdings nicht durch Bundeskanzler Friedrich Merz, sondern durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Mahama drängt auf Taten statt neuer Bekenntnisse Im Mittelpunkt…

Dienstag 07.04.2026 18:46 - netzpolitik.org
Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen
…fest im Blick. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale…

Dienstag 07.04.2026 15:30 - Pharmazeutische Zeitung
Reformpläne: Warken im Gesundheitsausschuss, ApoVWG in Beratungen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wird in der kommenden Woche im Gesundheitsausschuss zu Gast sein und über Sparempfehlungen für die Krankenkassen, die Zukunft der Pflege sowie…

gefunden bei news.feed-reader.net:

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Mustertexte

DPNW-Mustertexte für die einfache Arbeit in der Praxis

Wir bieten unseren Mitgliedern exklusive Mustertexte zu verschiedenen Bereichen der psychotherapeutischen Arbeit an. Diese sind überwiegend personalisiert, d.h., mit den Daten ihrer Praxis bereits automatisch versehen (sofern Sie diese im System hinterlegt haben).

Die Mustertexte decken Themen wie die Arbeit mit Patienten, Widerspruchsbescheide, Gutachterverfahren, IT-Arbeit, Versorgungswerke, Kammern und viele weitere Bereiche ab.

Sie finden die Mustertexte auf der Webseite unter "Mein Profil" (oder kleines Männchen rechts oben) "Downloads" (rechts auf der Seite)

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Übersicht über die Mustertexte


Auswahl der Mustertexte auf unserer Seiten:

Mitgliederbereich:
Meine Rechnungen
B1-X. Beitragsbescheinigung 2019-heute
SP1-X. Spendenbescheinigung 2020-heute

Praxis
Abrechnungs/Honorarbescheide
1. Widerspruch Honorar

2A. Widerspruch 1%-Kürzung
2B. Aufrechterhalten der Widersprüche
2E. Widerspruch gegen Notdienstpauschale KVNO
2G. Widerspruch 1% ePA-Kürzung
3. Widerspruch voriges Quartal
4. Widerspruch beliebiges Quartal
6. Widerspruch Honorar HESSEN
8. Widerspruch aufrechterhalten
8.1 Widerspruch beliebiges Quartal aufrechterhalten
A1. Abrechnungsfrist verlängern
H1. Klage gegen Abweisung des Honorarbescheides

Arbeit mit Patienten
Allgemeines
M1. Schweigepflichtserklärung
P1. Patienten: Ausfallhonorar
P6. Einverständnis Steigerungssatz
P7. Videotherapie-Einverständnis
P8. Post an Praxis (Jugendliche)

Informationen und Verzicht auf ePA-Eintrag
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse

Qualitätssicherungsverfahren (derzeit nur KVNO)
QS1. Widerspruch gegen Datenübermittlung QS-Verfahren

Gutachterverfahren
A2. Gutachterverfahren Gruppe
A3. Brief Gutachter 2 Seiten

Ärztekammer
AEK1. Widerspruch Beitragsbescheid
AEK2. Bescheinigung Steuerberater

Psychotherapeutenkammer
PTK1. Widerspruch Beitragsbescheid
PTK2. Bescheinigung Steuerberater

IT-Bearbeitung
E1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Versorgungswerke
V2. Antrag PVW Anwartschaftsbescheid

Privat
ST1. Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid

Antwort: Alle Musterformulare finden Sie hier

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DPNW-Fortbildungen

Aktuelle Fortbildungen


Aktuell bieten wir folgende Themen in der nächsten Zeit an:

  • 11.04.2026 - 11:00-13:00
    Autismus im Erwachsenenalter: Diagnostik"

    3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
    ansehen - anmelden

  • 18.04.2026 - 11:00-14:00
    Sinn + Unsinn von Religiosität in der Psychotherapie

    4 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
    ansehen - anmelden

  • 25.04.2026 - 11:00-13:00
    Kasuiktik - Kinder- und Jugendliche

    3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
    ansehen - anmelden

  • 09.05.2026 - 11:00-13:00
    IT Sicherheit für Praxis und Privat


    Anmeldung noch nicht möglich

  • 13.06.2026 - 11:00-14:00
    Suizidprävention und -intervention in der psychotherapeutischen Praxis

    4 Fortbildungspunkte
    ansehen - anmelden



  • Für DPNW-Mitglieder sind sie kostenfrei oder kostengünstig.

    Ihnen fehlt ein Seminar- oder Webinarthema:
    Melden Sie sich bei uns:
    webinar@dpnw.info

    Sie möchten selbst ein Seminar- oder Webinarthema anbieten:
    Melden Sie sich bei uns:
    webinar@dpnw.info
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    Beratung und Unterstützung

    Telefonische Rechtsberatung


    Dr. jur. Jan Moeck übernimmt künftig die telefonische Rechtsberatung für unsere Mitglieder vorübergehend ein Mal pro Woche mittwochs von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Ab April soll die Sprechstunde zusätzlich alle zwei Wochen freitags zwischen 12:00 und 13:00 Uhr stattfinden.

    Wir bitten um vorherige Anmeldung über die Webseite
    Melden Sie sich zur Rechtsberatung bitte auf der Webseite wie bisher vorab an und schildern kurz worum es geht. Wir versuchen so alle drängenden Fragen beantworten zu können.

  • Mittwoch - 15.04.2026 - ansehen - anmelden
  • Mittwoch - 22.04.2026 - ansehen - anmelden


    Die Telefonnummer der Rechtsberatung wird Ihnen zugesendet.
    Bitte immer die ganze Email lesen!

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    IT-Beratung


    Wir bieten regelmäßige Sprechstunden zu Fragen der Praxis-IT an.
    Unser Netzwerk IT-Experte Fabian Malinowski berät DPNW-Mitglieder kostenlos in Fragen von IT- bzw. PC-Problemen.
    Bei komplexen Problemen, die nicht innerhalb der Sprechstunde gelöst werden können, müssten Extra-Termine vereinbart werden.

    Die Sprechstunde dient der Lösung einfacher Probleme oder der Einschätzung (Diagnostik) komplexerer Probleme.
    Weitere Beratungen bzw. Dienstleistungen würden zu einem fairen Mitgliederpreis (der unter dem normalen Stundensatz eines IT-Experten liegt) abgerechnet.

    Die nächsten Termine:

    Samstags jeweils 12-13:00

    11.04.2026
    18.04.2026
    25.04.2026
    02.05.2026
    09.05.2026

    Anmeldung bis einen Tag vorher ist allerdings erforderlich. Sie bekommen dann einen Termin zugesendet.

    Bitte hier anmelden:

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    Abrechnung

    Wie kann ich ab dem 1.10.2025 noch ohne TI abrechnen?

    Die Abschaltung verschiedener online-Abrechnungsmöglichkeiten einiger KVen hat viele verunsichert.
    Ab dem 1. Oktober 2025 wie Sie ab dem 1.10.2025 noch abrechnen können, haben wir in einer Tabelle zusammengefasst:
    > mehr dazu hier

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    Neues Qualitätsicherungsverfahren

    Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW

    Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.

    Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Ähnliches gibt es auch schon in anderen Bereichen, wie bei der Bewertung von Restaurants oder Hotels.
    Neben der Qualitätserfassung, soll auch noch latent die Bereitschaft von Psychotherapeuten zum Erdulden zusätzlicher Mehrarbeit bei geringer Vergütung erfasst wer.

    Die Erprobung des neuen QS-Verfahrens betrifft bis 2030 „nur“ die Behandler in den Bereichen KVNO und KVWL - das sind aber über 20 % aller Kolleginnen und Kollegen. Und das Thema wird, wenn "brav" am Verfahrensexperiment teilgenommen wird, ab 2031 bundesweit eingeführt. Deshalb wollen wir weiter aufklären und allen (!) Kolleginnen und Kollegen helfen, sich eine Meinung zu bilden. Und noch bevor es alle betrifft, etwas gegen das Verfahren selbst unternehmen. Und wenn das nicht gelingt, Nachbesserungen zu verlangen.

    Das ganz ist auch vom bürokratischen, zeitlichen und nervlichen (Frustration) Aufwand nicht unerheblich.

    Für Mitglieder Netzwerks kostenlos im Downloadbereich (einloggen nicht vergessen).
    Anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wir es für 4,99 zur Verfügung:

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    Allgemeine Informationen zum QS


    Die Erprobung des neuen QS-Verfahrens betrifft bis 2030 nur die Behandler in den Bereichen KVNO und KVWL - das sind aber über 20 % aller Kolleginnen und Kollegen. Und das Thema wird, wenn "brav" am Verfahrensexperiment teilgenommen wird, ab 2031 soll es bundesweit eingeführt werden. Deshalb wollen wir weiter aufklären und allen (!) Kolleginnen und Kollegen helfen, sich eine Meinung zu bilden. Und noch bevor es alle betrifft, etwas gegen das Verfahren selbst unternehmen. Und wenn das nicht gelingt, Nachbesserungen zu verlangen.

    Das ganz ist auch vom bürokratischen, zeitlichen und nervlichen (Frustration) Aufwand nicht unerheblich.

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    Europäische Elektronische Patientenakte (EDHS)

    Gesundheitsdaten ohne Grenzen: Nächster Schritt zum EU-Gesundheitsdatenraum

    Die Entwicklung einer europäischen Patientenkurzakte ist einen Schritt vorangekommen. Sie soll künftig im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) den Abruf wichtiger Gesundheitsinformationen sowie elektronischer Rezepten im EU-Ausland ermöglichen.

    Auf dem Weg zum europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) wurde ein weiterer Schritt gemacht. Die Kassen haben ihr Konzept für eine europäische Patientenkurzakte vorgelegt.

    Die AOKen haben dazu stellvertretend für die gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam mit der gematik ein Konzept entwickelt und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt. Im Rahmen dieses Projekts hat die elektronische Patientenakte der AOK („AOK Mein Leben“) als erstes deutsches Aktensystem die Zulassung auf europäischer Ebene erhalten. Die Dienstleister Ernst & Young und IBM sollen die AOK-Patientenakte nun weiterentwickeln.

    Die europäische Patientenkurzakte soll insbesondere bei akuten Erkrankungen, Notfällen, Unfällen sowie bei der Behandlung chronischer Erkrankungen im Ausland einen Mehrwert bieten, sowohl für Versicherte auf Reisen als auch für behandelnde Ärzte in Deutschland oder dem EU-Ausland. Die enthaltenen Gesundheitsinformationen sollen dabei automatisch in die jeweilige Landessprache übersetzt werden.

    Der Zugriff im Ausland soll über einen sogenannten „EU-Zugriffscode“ erfolgen, den Versicherte künftig über ihre nationale elektronische Patientenakte (ePA) erzeugen und so im Behandlungsfall gezielt relevante Informationen freigeben können. Technisch soll die Patientenkurzakte in die bereits vorhandene ePA integriert werden und die wichtigsten Gesundheitsdaten wie Alter, Diagnosen, Medikation, Allergien und sonstige Einschränkungen enthalten.

    Dabei sind jedoch noch viele technische und organisatorische Hindernisse zu überwinden, die von Datenformaten über die Übersetzungsfunktion bis hin zur Codierung von Diagnosen reichen. Auf technischer Ebene ist die Kompatibilität zwischen dem deutschen ePA-Aktensystem und dem National Contact Point for eHealth (NCPeH) von besonderer Bedeutung. Der NCPeH ist die Schnittstelle von der Telematikinfrastruktur (TI) zum EHDS für die sogenannte Primärdatennutzung, also jene Daten, die in der Versorgung verwendet werden.

    Die EU-Digitalisierungsstrategie sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 alle EU-Bürgerinnen und -Bürger Zugang zu elektronischen Patientenakten haben und alle wichtigen Gesundheitsdaten digital grenzüberschreitend verfügbar sind. Die Initiative MyHealth@EU soll dafür die technische Infrastruktur bereitstellen.

    gefunden im Ärzteblatt:

    > mehr dazu hier

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    Umfragen

    Online-Studie zum Einbezug von Bezugspersonen in der Psychotherapie

    Wie wird der Einbezug von Bezugspersonen in der Praxis gestaltet, welche Faktoren beeinflussen diese Entscheidung - und wie wirkt sich der Einbezug auf den Therapieverlauf und -Erfolg aus?

    Wie erleben Psychotherapeut*innen, Patient*innen und Bezugspersonen den Einbezug?

    Im Rahmen eines Forschungsprojekts untersucht die JGU Mainz den Bezugspersoneneinbezug in der Psychotherapie.

    Online-Fragebogen (anonym & freiwillig):

    Dauer: ca. 5 - 10 Minuten

    Zielgruppe: Approbierte Psychotherapeut*innen & Psychotherapeut*innen in Aus-/ Weiterbildung sowie interessierte Patient*innen & Bezugspersonen

    Verlosung von 4 x 20€ Amazon-Geschenkgutscheinen

    Studienteam:
    Dipl.Psych. Hanna Konradi
    B.Sc. Katja Müller
    B.Sc. Isabelle Zymelka

    Psychologisches Institut
    Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
    Kontakt: Bezugspersonenstudie@uni-mainz.de

    Kommentar: Zugänge zu den drei Befragungen finden Sie hier:

    Therapeut*innen-Befragung:
    https://sosci.rlp.net/Bezugspersoneneinbezug/

    Patient*innen-Befragung:
    https://sosci.rlp.net/bezugspersonen/

    Bezugspersonen-Befragung:
    https://sosci.rlp.net/bezugspersonen_psychotherapie/

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    Umfrage zum Einbezug von Bezugspersonen in der Psychotherapie


    Wir wurden gebeten, auf eine wissenschaftliche Studie aufmerksam zu machen, die derzeit im Rahmen eines universitären Forschungsprojekts durchgeführt wird. Gerne geben wir diese Information an Sie weiter:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Rahmen eines universitären Forschungsprojekts führen wir derzeit eine bundesweite Online-Studie zum Einbezug von Bezugspersonen in psychotherapeutische Behandlungen durch. Erfasst werden die zentralen Perspektiven von Psychotherapeuten, Patienten sowie Bezugspersonen. Ziel der Studie ist eine differenzierte empirische Analyse der aktuellen Versorgungspraxis sowie die Identifikation relevanter Einflussfaktoren auf den Einbezug von Bezugspersonen in unterschiedlichen Versorgungssettings.

    Für die wissenschaftliche Aussagekraft der Studie ist eine breite berufs- und verfahrensübergreifende Streuung von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie herzlich bitten, die Studie bekannt zu machen oder selbst daran teilzunehmen.

    Durch Ihre Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer belastbaren Datengrundlage zur Rolle sozialer Bezugssysteme in der psychotherapeutischen Versorgung.

    Die Online-Befragung ist bis einschließlich 30.05.2026 freigeschaltet. Die Teilnahme erfolgt anonym, nimmt etwa 5–10 Minuten in Anspruch, und unter allen Teilnehmenden werden insgesamt zwölf Amazon-Gutscheine im Wert von jeweils 20 € verlost.

    Hier gelangen Sie zu den Befragungen:

    Therapeuten-Befragung:
    https://sosci.rlp.net/Bezugspersoneneinbezug/

    Patienten-Befragung:
    https://sosci.rlp.net/bezugspersonen/

    Bezugspersonen-Befragung:
    https://sosci.rlp.net/bezugspersonen_psychotherapie/

    Für Rückfragen steht das Forschungsteam gerne zur Verfügung:

    Bezugspersonen in der Psychotherapie – Forschungsprojekt
    Leitung: Hanna Konradi
    Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Abteilung für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Experimentelle Psychopathologie
    Wallstr. 3, 55122 Mainz
    E-Mail: Bezugspersonenstudie@uni-mainz.de

    Telefon: +49 (0)6131 39-27440

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    Umfrage zur Drogenpolitik


    Die
    Legalisierung von Cannabis 2024 sorgte immer wieder für Aufsehen und ist bis heute ein Thema von gesellschaftlicher und politischer Relevanz.

    Vor allem in der Politik werden nach wie vor
    die Freigabe von Cannabis und die Auswirkungen diskutiert.

    Wir brauchen erneut Ihre Meinung, um berufspolitisch agieren zu können!

    Die Bearbeitung dauert
    circa 20 Minuten und wir freuen uns über alle, die teilnehmen. Natürlich erfolgt die Umfrage anonym und es erfolgt keine Weiterleitung Ihrer Daten. Ausschließlich Ihre Antworten und IP-Adresse werden gespeichert (um doppeltes Beantworten zu der Umfrage zu verhindern).

    Nach Abschluss der Auswertung werden alle Daten gelöscht.

    Vielen Dank im Voraus!
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    Intervisionsgruppen

    Kontakt zu anderen Kolleginnen und Kollegen

    Sie suchen Kontakt zu anderen Mitgliedern im Netzwerk.
    Suchen Kontakt zu VTlern in der Nähe?
    Überhaupt Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Stadt?
    Suchen eine Intervisionsgruppe?
    Oder wollen einfach mal ungezwungen ins Theater gehen? Oder ins Kino?
    Oder haben eine Frage.
    Suchen einen teuren Test, um ihn 1x auszuleihen (z.B. gegen eine Flasche Wein).

    Das können Sie jetzt über unsere Webseite ganz einfach tun.

    Eine beruhigende Nachricht an alle, die angeschrieben werden:
    Ihre Daten werden dem Absender nicht preisgegeben, Sie erhalten nur eine nette Anfrage. Auf diese können Sie antworten, müssen es aber nicht tun.
    Es soll nur den Vernetzungsgedanken fördern.

    Sie müssen sich nur einloggen
    > mehr dazu hier

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    sporadische, psychodynamische Intervisionsgruppe in/um Breisach gesucht


    Suche eher sporadische, psychodynamische Intervisionsgruppe in/um Breisach oder evtl. in Freiburg mit Familien(mit Kleinkindern)-kompatiblen Zeiten...

    Kontakt:
    j.doliwa@posteo.org

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    Forschung

    Studie zur Selbsteinschätzung von Psychotherapeuten

    Wir möchten auf eine Studie von externen Kolleginnen aufmerksam machen: Wahrnehmung der eigenen Arbeit bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten so wie deren Erfahrungen in verschiedenen Settings.

    Ziel unserer Studie ist es, besser zu verstehen, wie Psychotherapeutinnen und –therapeuten ihre Arbeit wahrnehmen, welche Erfahrungen sie in verschiedenen therapeutischen Settings haben und welche Möglichkeiten sie zur Überprüfung ihrer therapeutischen Ergebnisse nutzen.
    Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 15 Minuten und ist vollständig anonym. Die Teilnahme ist freiwillig und alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

    Wer kann teilnehmen?
    
Psychologische und ärztliche Psychotherapeut*innen,
– die seit mindestens einem Jahr praktizieren
– und Einzel- oder Gruppentherapie (oder beides) anbieten.

    So nehmen Sie teil:
Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um die Umfrage zu starten.

    Vielen Dank, dass Sie eine Teilnahme an dieser Studie in Betracht ziehen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Studienleiterin Marjolein Koementas-de Vos unter:
    m.koementas@ggz-nhn.nl

    Mit freundlichen Grüßen

    Marjolein Koementas-de Vos (GGZ Noord-Holland-Noord, Studienleitung)

    Jenny Rosendahl (Universitätsklinikum Jena)

    Umfragelink
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    Fortbildungen

    IS-TDP-Jahrestagung 2026: DPNW-Mitglieder profitieren vom Frühbucherrabatt

    Die intensive Auseinandersetzung mit psychodynamischen Prozessen, Widerstand und unbewussten Konflikten steht im Mittelpunkt der 18. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Intensive Psychodynamische Kurzzeittherapie nach Davanloo (IS-TDP). Unter dem Titel „Metapsychologie und Technik der IS-TDP nach Davanloo – Die Suche nach dem Widerstand: Der Weg zum Unbewussten“ lädt die Fachgesellschaft vom 19. bis 21. Juni 2026 nach Zell am Main bei Würzburg ein.
    Die Tagung richtet sich an Psychotherapeuten, Ärzte und Psychologen, die sich vertieft mit der Methode der IS-TDP beschäftigen oder einen fundierten Einblick in diese Form der psychodynamischen Kurzzeittherapie gewinnen möchten. Neben Vorträgen bietet das Programm praxisnahe Workshops, in denen zentrale Aspekte der Technik nach Davanloo anschaulich vermittelt und diskutiert werden.

    Für Mitglieder des DPNW ist die Teilnahme besonders attraktiv: Sie profitieren ebenso wie Mitglieder anderer Fachgesellschaften von einem Frühbucherrabatt, der noch bis zum 18. Mai 2026 gilt. Auch für Kollegen in Weiterbildung gibt es vergünstigte Konditionen. Aktuell sind sowohl Workshopplätze als auch Zimmer im Tagungshaus verfügbar, sodass sich eine frühzeitige Anmeldung empfiehlt.

    Die Jahrestagung bietet nicht nur fachliche Vertiefung, sondern auch die Gelegenheit zum kollegialen Austausch mit erfahrenen Anwendern der IS-TDP. Wer sich für die Arbeit am Widerstand und den Zugang zum Unbewussten interessiert, findet hier ein hochkarätiges Forum in konzentrierter Arbeitsatmosphäre.

    Weitere Informationen zum Programm, zu den Workshops sowie zur Anmeldung finden Sie über die offiziellen Kanäle der Fachgesellschaft.> mehr dazu hier

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    22. Jahreskongress Psychotherapie NRW „Wissenschaft & Praxis“


    Der
    22. Jahreskongress Psychotherapie NRW „Wissenschaft & Praxis“, unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Silvia Schneider und Herrn Prof. Dr. Michael Witthöft, findet in diesem Jahr am 10. und 11. OKTOBER 2026 in Bochum (im Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft EBZ) statt.

    Gemeinsam mit der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen würden wir Sie gern als ReferentIn zu unserer wissenschaftlich akkreditierten Fortbildung zum Thema
    „EKEL" sehr herzlich einladen.

    Zielgruppe sind niedergelassene und angestellte Psychologische PsychotherapeutInnen / Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen und ärztliche KollegInnen aus diesem Bereich.
    Unsere TeilnehmerInnen sind sehr motiviert und interessiert, praxisrelevante Themen von dieser Fortbildung, mitzunehmen.
    Wir freuen uns, wenn wir spannende Workshop-Angebote von Ihnen bekommen, um ein möglichst weitreichendes Programm anbieten zu können. Gern auch zu relevanten Themen aus dem Kinder- und Jugendlichen Bereich, insbesondere gerade auch zum Thema „Ekel“ und den daraus resultierenden Zwangsstörungen.

    Die Fortbildung soll den Weg wissenschaftlicher Erkenntnisse in die praktische Versorgung und umgekehrt, ebnen. Es liegt so ein gewaltiges Wissen zu den vielen Störungsbildern, die unsere Zeit und das Leben beeinflussen, in Ihren Händen. Wir möchten mit Ihnen dieses Wissenspotential in die Breite der psychotherapeutischen Praxis transferieren.

    Bitte melden Sie Ihre Workshops bis zum
    28. Februar 2026 bei uns an. Nutzen das Upload Center auf unserer Homepage.
    https://www.unifortbildung-psychotherapie.de/upload-center

    Als familienfreundlicher Veranstalter bieten wir Ihnen die Möglichkeit mit Ihrer Familie anzureisen. Hinweise dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage
    https://www.unifortbildung-psychotherapie.de/familienfreundliche-services

    Ergänzende Informationen für die Zulassung als ReferentIn auf unserer bei der PTK Nordrhein-Westfalen zur Akkreditierung angemeldeten Fortbildung, entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beigefügten Dokument (Ergänzende Hinweise 2026).

    Neben den Abstracts können Sie sich auch persönlich oder das gewählte Thema mit einem Video oder einem Podcast bei den TeilnehmerInnen, vorstellen. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung eines solchen Videos sehr gern. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.

    Falls Sie sich schon bei uns gemeldet haben, können Sie diese Einladung ignorieren oder an Ihre KollegInnen weitergeben.
    Im nächsten Jahr planen wir den Kongress am 16. und 17. Oktober 2027.

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    Online-Fortbildung „Transkulturelle Kompetenz in der Psychotherapie“


    Worum geht’s?
    Studien zeigen, dass Rassismus und Diskriminierung die therapeutische Beziehung und den Behandlungserfolg beeinträchtigen können. Viele Patient:innen berichten, dass Diskriminierungserfahrungen in der Therapie nicht angesprochen, ernst genommen oder infrage gestellt werden – hier besteht deutlicher Handlungsbedarf!

    Transkulturelle Kompetenz verbessert nachweislich den Behandlungserfolg und umfasst die Fähigkeit, wirksam mit Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe zusammenzuarbeiten. Bisher fehlen leicht zugängliche Online-Fortbildungsangebote – diese Lücke wollen wir schließen.
    Die Fortbildung vermittelt praxisnahes Wissen und Handlungskompetenzen im Umgang mit kultureller Diversität in der Psychotherapie.

    Eure Vorteile:
    - 18 kostenfreie Fortbildungspunkte, die von der PTK akkrediert sind (ggf. als Theoriestunden oder „freie Spitze“ anerkannt)
    - Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen in kultursensibler Psychotherapie
    - Beitrag zur Weiterentwicklung zukünftiger Fort- und Weiterbildungsangebote

    Ablauf:
    Bevor Ihr startet, füllen Sie bitte zunächst den Fragebogen aus (Dauer: ca. 40 Minuten). Anschließend werden Sie zufällig einer von zwei Fortbildungsmaßnahmen zugeteilt, die Sie flexibel innerhalb von sechs Wochen online bearbeiten können. Nach Abschluss folgt eine kurze Lernerfolgskontrolle. Zusätzlich bitten wir Sie im Verlauf der Studie, zu vier Zeitpunkten Fragebögen zu beantworten und kurze Videoclips mit typischen Therapiesituationen zu bearbeiten, um das Gelernte praxisnah anzuwenden.

    Teilnehmen können klinisch tätige Psycholog:innen, ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen in Aus- und Weiterbildung (seit mind. ½ Jahr - auch KJP). Vorkenntnisse in transkultureller Psychotherapie sind nicht erforderlich.

    Die Plätze sind begrenzt – es lohnt sich also, schnell zu sein!
    Zur Anmeldung:

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    2. Datenschutz - Digitalisierung
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    Elektronische Patientenakte

    Presseanfragen zu Interviews zum Thema ePA an Kolleginnen und Kollegen

    Wenn Kolleginnen und Kollegen zum Thema interviewt werden sollen, werden wir häufig gefragt, ob wir eine Materialsammlung zum Einarbeiten haben. Das Buch von Andreas Meissner zur ePA wäre da die richtige Lektüre. Oft ist die Zeit aber zu knapp. Deshalb empfehlen wir folgenden Link, den wir auch Patienten empfehlen:
    > mehr dazu hier

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    1. ePA-Pflicht und Sanktionen ab Januar 2026
    Seit Oktober 2025 sind Vertragsärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die elektronische
    Patientenakte grundsätzlich zu nutzen. Ab 1. Januar 2026 wird diese Pflicht erstmals sanktionsbewehrt.
    Das bedeutet:
    Bei systematischer oder wiederholter Nichtbefüllung der ePA können Honorarkürzungen, Abzüge
    bei Pauschalen oder weitere Maßnahmen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen drohen.
    Voraussetzung für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen ist zudem der Einsatz einer ePA
    konformen, zertifizierten Praxissoftware.

    Die Sanktionen richten sich formal gegen Leistungserbringer sie
    ändern jedoch nichts an den Rechten
    der Patienten, über ihre Daten selbst zu entscheiden.

    2. Zentrales Prinzip: Der Patient kann und sollte auf ePA-Einträge verzichten

    Die elektronische Patientenakte unterliegt einem Opt-out-Modell. Patienten haben jederzeit das Recht,

    • einzelne Dokumente,
    • ganze Dokumentengruppen oder
    • die Nutzung der ePA insgesamt

    abzulehnen.

    Gerade im psychotherapeutischen Bereich ist dieser Punkt von zentraler Bedeutung. Auch hier sind wir
    bei Patienten ab dem 15. Lebensjahr verpflichtet, die ePA zu befüllen.

    3. Praktische Empfehlung: Schriftliche Erklärung des Patienten
    Um rechtlich und organisatorisch Klarheit zu schaffen, empfiehlt es sich ausdrücklich:

    Patienten eine schriftliche Erklärung unterzeichnen zu lassen,
    dass sie keine Einträge in ihre elektronische Patientenakte wünschen.

    Diese Erklärung:
    • schützt die therapeutische Beziehung,
    • schafft Rechtssicherheit für die Praxis,
    • dokumentiert eindeutig den Willen des Patienten.
    • Sie kann sinnvollerweise Bestandteil der Erstaufklärung oder der Behandlungsvereinbarung sein.

    Patienten sollten ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie keinen Eintrag in die ePA wünschen müssen, sonst sind wir dazu gezwungen. Und die Patienten darüber aufklären, dass ein solcher Verzicht aus therapeutischer und datenschutzrechtlicher Sicht sinnvoll ist.

    Auf der Webseite finden Sie im Bereich "Mein Profil" folgende Aufklärungs- und Widerspruchstexte:
    ePA 1. Infos zur ePA
    ePA 2. Infos KBV
    ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
    ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
    ePA 5. Widersprüche an Kasse
    ePA6. Widerspruch Psychotherapiedaten

    Besonders wichtig ist der
    ePA6. Widerspruch Psychotherapiedaten
    Den bitte vom Patienten unterschreiben lassen und in die Behandlungsakte heften.

    4. Aufklärungspflicht: ePA-Einträge können und werden für Patienten nachteilig sein
    Psychotherapeuten sollten ihre Patienten sachlich, aber klar darüber aufklären, dass Einträge in die ePA nicht nur Vorteile, sondern erhebliche Risiken mit sich bringen können, insbesondere bei psychischen Erkrankungen.

    Dazu gehören insbesondere:

    • Gefahr der Stigmatisierung
    • Psychische Diagnosen, Therapieberichte oder Verdachtsdiagnosen können – auch Jahre später – Auswirkungen haben:
    • bei Versicherungen,
    • bei beruflichen Fragestellungen,
    • bei medizinischen Entscheidungen anderer Behandler.

    Ein einmal gespeicherter Eintrag lässt sich faktisch kaum „ungeschehen machen“.
    Daten bleiben lebenslang erhalten (nicht 10 Jahre!)
    Andere Behandler können die Daten aus der Psychotherapie
    90 Tage lang "mitlesen" - auch Apotheken oder online-Apotheken und Betriebsärzte (3 Tage lang)

    Gefahr des Datenmissbrauchs und Datendiebstahls
    Aktuelle Berichte und Analysen, unter anderem durch den Chaos Computer Club, zeigen erneut gravierende Sicherheitsprobleme und potenzielle Datenlecks im Umfeld der digitalen Gesundheitsinfrastruktur.

    Auch wenn die Systeme "offiziell" als „sicher“ gelten, bleibt festzuhalten:

    • Zentrale Gesundheitsdaten stellen ein hochattraktives Ziel für Missbrauch dar.
    • Ein Datenabfluss psychotherapeutischer Inhalte hätte für Betroffene potenziell massive persönliche, soziale und berufliche Folgen.
    • Es besteht keine therapeutische Notwendigkeit zum Eintrag in die ePA

    Für die psychotherapeutische Behandlung selbst ist ein ePA-Eintrag in der Regel nicht erforderlich und
    bietet keinen therapeutischen Mehrwert, kann aber das Vertrauensverhältnis belasten.

    5 Kein TI-Anschluss: Patienten informieren
    Nicht alle psychotherapeutischen Praxen verfügen über einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur.

    In diesen Fällen gilt:
    Ohne TI-Anschluss kann kein Eintrag in die ePA erfolgen.
    Patienten sind darüber transparent zu informieren, dass in dieser Praxis keine ePA-Befüllung möglich ist.
    Patienten, die dennoch Unterlagen aus der therapeutischen Behandlung in ihrer ePA haben möchte (warum auch immer, vielleicht störungsimmanent) können von uns die Dokumente bekommen. Sie
    haben das Recht, dass diese von deren Krankenkasse kostenlos in der ePA eingescannt werden.
    Auch dies sollte dokumentiert werden, um spätere Missverständnisse oder Vorwürfe zu vermeiden.

    Fazit:
    Die ePA-Nutzung ist ab 2026 rechtlich verpflichtend – die Sanktionen sind real.
    Gleichzeitig bleibt festzuhalten:

    • Patienten haben ein uneingeschränktes Recht auf Nichtnutzung.
    • Gerade in der Psychotherapie überwiegen die Risiken - einen Nutzen gibt es nicht
    • Eine klare, kritische und dokumentierte Aufklärung ist nicht nur verpflichtend, sondern aus professioneller Verantwortung geboten.

    Psychotherapeuten sollten sich nicht darauf beschränken, rechtliche Vorgaben umzusetzen, sondern aktiv dazu beitragen,
    dass Patienten informierte Entscheidungen über ihre sensibelsten Daten treffen können.

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    EU-Kommission: Cyberangriff auf Cloud-Dienste


    Berichtet heise.de:

    "Cyberkriminelle haben die Europäische Kommission attackiert. Dabei könnten sie auch eine große Menge an Daten erbeutet haben. Die EU untersucht noch die vollständigen Auswirkungen des Vorfalls.
     
    Laut der Kommission ereignete sich der Angriff schon am Dienstag. Demnach sei ein Webauftritt der EU-Kommission auf der EU-eigenen Plattform europa.eu betroffen gewesen, aber keine internen Systeme der Kommission. „Frühe Ergebnisse unserer laufenden Untersuchung deuten darauf hin, dass Daten von diesen Websites stammen“, erklärte die Kommission. Andere EU-Einrichtungen, die von dem Vorfall betroffen sein könnten, will die Kommission unterrichten. Dass auch vermeintlich sichere Infrastrukturen zum Ziel werden, zeigte sich erst kürzlich, als Angreifer Zugriff auf Nutzerdaten bei Cloud Imperium Games erlangten.
     
    Etwas mehr Details veröffentlichte bereits das Portal bleepingcomputer, das Informationen von einem der beteiligten Bedrohungsakteure erhalten haben will. Demnach traf der Angriff mindestens einen der Amazon-Web-Services-Accounts (AWS-Accounts) der Kommission. Bei Amazon habe es aber keinen Sicherheitsvorfall gegeben und alle Dienste würden weiter funktionieren wie vorgesehen, teilte ein Amazon-Sprecher Bleepingcomputer mit.

    Screenshots sollen Zugriff auf Mailserver zeigen

    Wie Bleepingcomputer von dem mutmaßlichen Angreifer erfahren haben will, wurden bei dem Angriff 350 Gigabyte an Daten erbeutet, inklusive mehrerer Datenbanken. Die Glaubwürdigkeit ist allerdings noch fraglich: Als Beleg führte er mehrere (nicht öffentliche) Screenshots an, auf denen der Zugriff auf Informationen der Kommission sowie auf einen ihrer E-Mail-Server zu sehen sein soll. Das würde der Darstellung der EU-Kommission, es seien keine internen Systeme betroffen, widersprechen. Details zum Vorgehen teilte er nicht.
     
    Das Ziel der Angreifer sei demnach nicht, die Kommission zu erpressen. Allerdings wollen sie zeitnah einige der Daten veröffentlichen. Welche Daten mutmaßlich erbeutet wurden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. Die EU reagierte in der Vergangenheit bereits mit harten Maßnahmen auf solche Vorfälle und sanktionierte iranische sowie chinesische Staatshacker wegen Angriffen auf europäische Einrichtungen. Im aktuellen Fall wird der Angriff auf Daten der EU noch keinem staatlichen Akteur zugeordnet."
    > mehr dazu hier

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    ePA-Infoseite für Patienten


    Wir haben die Infoblätter zur ePA für Patienten überarbeitet.

    Sie können auf der Webseite unter Mein ProfilDownloads
    ePA 1. Infos zur ePA
    ePA 2. Infos KBV
    ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
    ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
    ePA 5. Widersprüche an Kasse

    abgerufen werden.
    > mehr dazu hier

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    ePA-Opt-Out Widerspruchsformulare für Versicherte


    Sie wollen die neue elektronische Patientenakte nicht haben? Dann müssen Sie aktiv werden. Mit unseren Formularen legen Sie Widerspruch gegen die ePA ein.
    Alle Kassen einzeln
    > mehr dazu hier

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    ePA-Opt-Out Widerspruchsformular zum Selbstausfüllen


    Blankoformular zum Selbstausfüllen

    > mehr dazu hier

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    Widerspruchs-Generator


    Um den Widerspruch zu vereinfachen, hat auch das Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)" einen Widerspruchs-Generator veröffentlicht.

    Hinweis: Das DPNW ist auch Mitglied im Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)".
    > mehr dazu hier

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    Künstliche Intelligenz

    EU plant KI-Gigafabriken, doch der Anschluss droht zu entgleiten

    Die Europäische Kommission will Europas Stellung in der Welt der Künstlichen Intelligenz stärken – und setzt dabei auf ein ehrgeiziges Projekt: KI-Gigafabriken. Diese riesigen Rechenzentren sollen die nötige Rechenleistung für das Training großer KI-Modelle nach Europa bringen. Vorgestellt hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Plan im Februar 2025 auf dem AI Action Summit in Paris.
    Doch während private Anbieter weltweit Vollgas geben, steckt das EU-Projekt ins Stocken. Seit Ende 2024 verzögert sich der nächste Schritt zum Bau der Gigafabriken, die Inbetriebnahme wird frühestens für Frühjahr 2026 angepeilt. In der Zwischenzeit investieren Tech-Riesen wie Meta in Rechenzentren, deren Energieverbrauch den Output eines typischen Kernkraftwerks übertrifft – und die EU hat noch nicht einmal das Startsignal gegeben.

    Ein grundlegendes Problem bleibt: Für wen sollen die Gigafabriken eigentlich gebaut werden? Die EU zielt auf das Training sogenannter „Foundation Models“ ab, die als Basis für viele Anwendungen dienen. Doch auf europäischer Seite gibt es aktuell nur ein Unternehmen, das in diesem Bereich mitspielen kann: Frankreichs Mistral AI, das große Sprachmodelle entwickelt. Mistral selbst verfolgt jedoch einen eigenen Weg und baut unabhängig von der EU-Initiative Rechenkapazitäten in Höhe von 200 Megawatt auf – finanziert aus eigener Kraft.

    Die geplanten EU-Hubs sollen prinzipiell auch für ausländische Partner offen sein, doch um wirklich attraktiv für US-Riesen wie OpenAI zu sein, müssten sie technisch an der Spitze stehen und gleichzeitig wettbewerbsfähige Energiekosten bieten. Beides erscheint derzeit fraglich. Europas Strompreise liegen deutlich über denen der USA, was die Kosten für das Training großer Modelle stark beeinflussen kann. Zwar gibt es günstigere Standorte in Schweden oder Spanien, doch nationale Interessen der Co-Finanzierer könnten den Standortwahlprozess komplizieren.

    Trotz dieser Herausforderungen sieht die Kommission einen erweiterten Nutzen für die Gigafabriken: Sie sollen künftig nicht nur das Training großer Modelle ermöglichen, sondern auch das sogenannte Inference unterstützen – das tatsächliche Ausführen von Modellen, um Abfragen zu beantworten oder Aufgaben auszuführen. Damit rücken die Gigafabriken näher an die kleineren, bereits existierenden „KI-Fabriken“ heran, die in Europa für Industrie und Forschung gebaut werden.

    Privatunternehmen zeigen ebenfalls, wie leistungsstarke KI-Hubs genutzt werden können. Nebius, ein niederländischer Cloud-Anbieter, plant etwa ein 310-Megawatt-Rechenzentrum in Finnland und ein weiteres mit 240 Megawatt bei Lille, Frankreich. Beide Einrichtungen sollen sämtliche Arten von KI-Workloads unterstützen – in etwa der Größenordnung der geplanten EU-Gigafabriken.

    Fazit: Die EU hat die Vision, Europas KI-Fähigkeiten massiv auszubauen, doch das Rennen um Rechenpower ist bereits in vollem Gange. Ob die Gigafabriken tatsächlich die erhoffte zentrale Rolle im europäischen KI-Ökosystem spielen können, hängt von Geschwindigkeit, Standortwahl und technischer Leistungsfähigkeit ab – und davon, ob Europa seine Interessen klar gegen internationale Konkurrenz durchsetzen kann.
    gefunden bei euractiv.com:

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    Urheberrecht im Zeitalter der KI: Zwischen Schutz und Anpassung


    Das Urheberrecht erreicht in diesem Jahr einen wichtigen Meilenstein – doch Experten fragen sich, wie gut es im Zeitalter der künstlichen Intelligenz noch trägt. Beim diesjährigen Gipfel der Stanford University diskutierten Rechtsexperten die Herausforderungen, die KI-Systeme für das amerikanische Copyright mit sich bringen. Anlass war das 50-jährige Jubiläum des Copyright Acts von 1976, das bis heute das Fundament des modernen Urheberrechts bildet.
    Ein zentrales Thema: Künstliche Intelligenz wird die Art und Weise, wie Werke erstellt, genutzt und verteilt werden, nachhaltig verändern – ob wir es wollen oder nicht. Paul Goldstein, Professor für geistiges Eigentum an der Stanford University, stellte die Frage: „Wie lassen sich die historischen Schutzrechte für Urheber auf eine Kultur übertragen, die durch generative KI destabilisiert wird?“

    Ursprünglich dient das Urheberrecht vor allem wirtschaftlichen Zwecken. Es soll sicherstellen, dass Kreative finanziell für ihre Arbeit entschädigt werden und dass ihre Werke nicht einfach kopiert und kommerziell genutzt werden können. Genau hier entstehen Konflikte mit KI: Systeme wie ChatGPT oder Bildgeneratoren werden oft mit bestehenden Werken trainiert und schaffen Neues, ohne die Originalautoren zu vergüten.

    Doch es gibt auch nicht-ökonomische Argumente für Urheberrechte. Kunst kann Ausdruck der Persönlichkeit sein, und Schöpfer verdienen es, für ihre Werke anerkannt zu werden und deren Integrität zu schützen. Einige Experten plädieren daher dafür, sogenannte „moralische Rechte“ stärker in das Gesetz zu integrieren. Diese Rechte existieren bereits in Ländern wie Frankreich, Deutschland und den Niederlanden.

    Xiyin Tang, Professorin an der UCLA, prognostiziert eine Renaissance dieser moralischen Rechte. Vor allem angesichts der Flut von KI-generierten Inhalten könnten sie helfen, die Schöpfer von originellen Werken zu schützen und angemessen zu würdigen. Schon heute werden bei einigen Kooperationen zwischen Tech-Firmen und Autorenregelungen für die Attribution diskutiert: Jeder Text, jedes Bild, das von einer KI verarbeitet wird, könnte mit einem Hinweis auf den ursprünglichen Autor versehen werden und zu einer kleinen Vergütung führen.

    Allerdings warnen Experten auch vor einer Überdehnung des Urheberrechts. Madhavi Sunder von der Georgetown University betont, dass das Gesetz nicht dazu genutzt werden sollte, neue Probleme wie Deepfakes zu regulieren. Gesetze, die jeden Bürger gegen die Verwendung seines Bildes schützen würden, könnten die Balance zwischen Urheberrechten und freier Meinungsäußerung gefährden und Plattformen zu übervorsichtigen Eingriffen zwingen.

    „Urheberrecht ist zu wichtig, um leichtfertig über seine Grenzen hinwegzugehen“, so Sunder. Gerade im digitalen Zeitalter sei es entscheidend, den Kern der Rechte zu bewahren und gleichzeitig Wege zu finden, die neuen Herausforderungen der KI zu adressieren.

    Die Debatte zeigt: Das Urheberrecht steht am Scheideweg. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie Gesellschaft und Gesetzgeber den Spagat zwischen Schutz der Kreativen, freier Nutzung und der Technologie von morgen meistern werden.
    gefunden bei politico.com:

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    Datenlecks

    Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA)

    Softwareunternehmen im Gesundheitswesen meldet Sicherheitslücke in seiner elektronischen Patientenakte

    CareCloud, ein in New Jersey ansässiges Softwareunternehmen für das Gesundheitswesen, hat einen Cyberangriff bekannt gegeben, bei dem unbefugter Zugriff auf eine seiner sechs elektronischen Patientenaktenumgebungen erfolgte.

    Datenleck beim Hersteller orthopädischer Implantate TriMed gemeldet

    TriMed, ein in Santa Clarita, Kalifornien, ansässiger Hersteller von orthopädischen Implantaten für den Ober- und Unterkörper, hat einen Datensicherheitsvorfall bekannt gegeben, bei dem es zu einem unbefugten Zugriff auf persönliche Daten von Patienten kam.

    Datenleck im Nacogdoches Memorial Hospital: Mehr als 257.000 Personen betroffen

    Das Nacogdoches Memorial Hospital in Texas hat damit begonnen, 257.073 Personen über einen Hackerangriff vom Januar 2026 zu informieren, der möglicherweise zu einem unbefugten Zugriff auf sensible Patientendaten geführt hat.

    gefunden beim US-amerikanischen Hipaa-Journal (HIPAA steht für Health Insurance Portability and Accountability Act und ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz aus dem Jahr 1996. Es regelt in den USA den Umgang mit Gesundheitsdaten, insbesondere deren Schutz, Vertraulichkeit und elektronische Übertragung.):

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    Europa


    Mittwoch 08.04.2026 11:10 - t3n
    Angriffe auf Router von TP-Link: Verfassungsschutz warnt vor russischen Hackern
    Der Verfassungsschutz warnt vor russischen Hackerangriffen auf bestimmte Internetrouter. Weltweit sollen Tausende Geräte betroffen sein.

    Samstag 04.04.2026 18:00 - GIGA
    Nach Hack: Crunchyroll-Nutzer müssen heute noch handeln
    …vom 25. März 2026: Crunchyroll hat sich inzwischen zu den Meldungen rund um einen Hackerangriff geäußert: Zitat: Unsere Untersuchungen dauern an, und wir arbeiten weiterhin mit…

    Freitag 03.04.2026 16:20 - TAZ
    Hackerangriff auf Kunstmuseum in Florenz: Alarm in Uffizien-Galerie
    Die Kunstsammlung gehört zu den weltweit bekanntesten Museen. Nach einem Angriff aufs IT-System wurden wichtige Stücke in Sicherheit gebracht.

    gefunden bei news.feed-reader.net:

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    Datenschutz

    Datenschutz nach dem Baukastenprinzip? Warum das neue Sicherheitspaket mehr Fragen als Antworten schafft


    Es ist ein bemerkenswerter Widerspruch: Während Politik und Behörden beim Thema Digitalisierung regelmäßig betonen, wie zentral Datenschutz und klare rechtliche Leitplanken sind, zeigt das aktuelle „Sicherheitspaket“ für Bundeskriminalamt und Bundespolizei, wie schnell diese Prinzipien ins Wanken geraten können. Der vorliegende Gesetzentwurf wirkt an vielen Stellen unfertig, technisch unklar und vor allem datenschutzrechtlich erstaunlich unsystematisch.
    Im Kern geht es um weitreichende neue Befugnisse: biometrischer Datenabgleich mit Online-Inhalten, automatisierte Analyse großer Datenmengen und der Zugriff auf externe Plattformen. Schon jetzt warnen zahlreiche Organisationen wie Amnesty International oder der Chaos Computer Club, dass die Entwürfe in Teilen verfassungswidrig sein könnten. Selbst technisch orientierte Institutionen wie die Gesellschaft für Informatik kritisieren, dass grundlegende Fragen – etwa die Rolle der Datenschutzaufsicht – nicht sauber geregelt sind.

    Das eigentliche Problem liegt tiefer: Der Gesetzgeber versucht, hochkomplexe Technologien zu regulieren, ohne deren konkrete Funktionsweise ausreichend zu definieren. Besonders deutlich wird das beim biometrischen Abgleich. Fotos und Videos aus Polizeidatenbanken sollen mit öffentlich zugänglichen Inhalten – etwa aus sozialen Netzwerken – abgeglichen werden. Doch wie genau das technisch umgesetzt werden soll, bleibt offen. Fachgutachten, unter anderem im Auftrag von AlgorithmWatch, kommen zu dem Schluss, dass ein solcher Abgleich praktisch nur mit umfangreichen Datenbanken möglich ist – genau jene Infrastruktur, die nach der europäischen KI-Verordnung in dieser Form unzulässig wäre.

    Hier zeigt sich eine gefährliche Logik: Erst werden weitreichende Befugnisse gesetzlich eröffnet, und erst danach wird darüber nachgedacht, ob und wie sie überhaupt datenschutzkonform umgesetzt werden können. Dieses Vorgehen erinnert stark an die Debatten rund um die elektronische Patientenakte (ePA). Auch dort wurde lange über Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten gesprochen, während zentrale Fragen zu Datenschutz, Zugriffskontrolle und technischer Sicherheit erst im Nachhinein konkretisiert wurden. Das Ergebnis war Verunsicherung bei Patienten und Leistungserbringern – und ein erheblicher Vertrauensverlust.

    Ähnlich diffus wirkt nun das Sicherheitspaket. Wenn nicht einmal klar ist, ob für zentrale Funktionen zwingend eine große, persistente Datenbank erforderlich ist, fehlt die Grundlage für jede seriöse datenschutzrechtliche Bewertung. Der Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt diese Unsicherheit indirekt: Ohne eine Form dauerhafter Datenspeicherung sei ein solcher Abgleich technisch kaum praktikabel. Gleichzeitig bleibt die rechtliche Bewertung offen, weil die technische Ausgestaltung schlicht nicht konkret genug beschrieben ist.

    Noch gravierender wird es bei der geplanten automatisierten Datenanalyse. Hier sollen bestehende polizeiliche Datenbestände – einschließlich Informationen über unverdächtige Personen – zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werden. Kritiker sehen darin eine Rasterung großer Teile der Bevölkerung. Selbst zurückhaltendere Stimmen wie die Datenschutzkonferenz betonen, dass hierfür sehr viel präzisere, abgestufte Regelungen notwendig wären, um Grundrechte zu wahren.

    Der Eindruck drängt sich auf, dass Datenschutz hier nicht als strukturierendes Prinzip verstanden wird, sondern als nachgelagerte Variable. Mal ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, mal nicht. Mal wird auf europäische Lösungen verwiesen, mal auf kommerzielle Anbieter wie Palantir. Einheitliche Standards oder eine klare datenschutzrechtliche Systematik fehlen.

    Gerade im sensiblen Bereich staatlicher Überwachung ist das hochproblematisch. Denn anders als bei vielen anderen Digitalprojekten geht es hier nicht nur um Effizienz oder Innovation, sondern um tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte. Wenn technische Grundlagen unklar bleiben und datenschutzrechtliche Leitplanken erst im Nachhinein gezogen werden sollen, entsteht kein Vertrauen – sondern Unsicherheit.

    Die Lehre aus der ePA-Debatte hätte eigentlich sein müssen: Digitale Großprojekte brauchen von Anfang an klare Prinzipien, transparente technische Konzepte und eine konsequente Einbindung des Datenschutzes. Das vorliegende Sicherheitspaket zeigt jedoch, dass diese Lektion noch nicht überall angekommen ist.
    gefunden beim Tagesspiegel Background:

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    Rasterfahndung 2.0: Wenn Technik Maßstäbe setzt und Datenschutz hinterherläuft


    Die Entwicklung war absehbar – und sie bestätigt die zentralen Bedenken am aktuellen Sicherheitspaket: Noch bevor klare datenschutzrechtliche Leitplanken definiert sind, wächst die praktische Anwendung massiv. Neue Zahlen zur Nutzung der Gesichtserkennung beim Bundeskriminalamt zeigen, wie schnell aus vagen Befugnissen gelebte Realität wird.
    Mit rund 343.000 Suchläufen im Jahr 2025 hat sich die Nutzung des Systems mehr als verdoppelt. Auch die Bundespolizei greift inzwischen zehntausendfach auf die zentrale Fotodatenbank zu. Was ursprünglich als unterstützendes Instrument gedacht war, entwickelt sich damit faktisch zu einem zentralen Baustein polizeilicher Arbeit.

    Technisch wirkt das System zunächst kontrolliert: Gesichtsbilder werden in mathematische Templates übersetzt und mit einer Datenbank abgeglichen, die Millionen von Fotos umfasst. Die Ergebnisse liefern lediglich Wahrscheinlichkeiten und sollen anschließend menschlich überprüft werden. Doch genau hier beginnt das datenschutzrechtliche Problem. Denn die schiere Masse an Daten und Abfragen verschiebt die Dimension. Aus punktuellen Fahndungsmaßnahmen wird eine Form dauerhafter, flächendeckender Analyse.

    Verstärkt wird dieser Effekt durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Seit 2024 nutzt das BKA ein KI-gestütztes System mit deutlich geringerer Fehlerquote. Gleichzeitig wird Personal reduziert – die Maschine übernimmt, der Mensch kontrolliert nur noch am Ende. Auch das ist eine bekannte Entwicklung aus anderen Bereichen: Automatisierung schafft Fakten, während die rechtlichen und ethischen Fragen hinterherlaufen.

    Besonders kritisch wird es durch die neuen mobilen Einsatzmöglichkeiten. Wenn Polizeibeamte per Smartphone Gesichter direkt vor Ort abgleichen können, wird aus einer zentralen Datenbank ein allgegenwärtiges Instrument. Die Schwelle für den Einsatz sinkt erheblich. Was früher aufwendige Verfahren erforderte, passiert nun potenziell im Alltag – schnell, niedrigschwellig und kaum sichtbar für Betroffene.

    Hier zeigen sich Parallelen zur elektronische Patientenakte (ePA): Auch dort wurde eine hochsensible Infrastruktur geschaffen, deren Tragweite vielen erst im laufenden Betrieb bewusst wurde. Der entscheidende Unterschied ist jedoch die Eingriffsintensität. Während es bei der ePA um Gesundheitsdaten geht, betrifft die Gesichtserkennung unmittelbar die Möglichkeit, sich anonym im öffentlichen Raum zu bewegen.

    Hinzu kommt ein strukturelles Problem, das selten offen adressiert wird: die Verzerrung der Datenbasis. Ein erheblicher Teil der in polizeilichen Datenbanken gespeicherten Personen stammt aus bestimmten Gruppen, etwa aus dem Kontext von Migration oder häufigeren Polizeikontrollen. Wenn diese Daten nun verstärkt in automatisierte Systeme eingespeist werden, entsteht eine sich selbst verstärkende Dynamik. Wer einmal häufiger erfasst wurde, hat auch künftig eine höhere Wahrscheinlichkeit, identifiziert zu werden – unabhängig von tatsächlichem Fehlverhalten.

    Kritiker sprechen hier zu Recht von einer möglichen „digitalen Stigmatisierung“. Die Technik erscheint neutral, reproduziert aber bestehende Ungleichheiten. Und genau das ist der Punkt, an dem Datenschutz mehr sein muss als reine Datensicherheit. Es geht um Fairness, um Verhältnismäßigkeit und um die Frage, welche gesellschaftlichen Effekte solche Systeme langfristig erzeugen.

    Die aktuelle Entwicklung macht deutlich: Die eigentliche Entscheidung fällt nicht erst im Gesetzestext, sondern in der technischen Umsetzung und ihrer praktischen Nutzung. Wenn Systeme bereits flächendeckend eingesetzt werden, bevor klare Prinzipien definiert sind, entsteht ein Zustand, der sich nur schwer wieder einfangen lässt.

    Oder anders gesagt: Die Infrastruktur wird gebaut – und die Regeln werden später gesucht. Genau diese Reihenfolge hat schon bei der ePA zu erheblichen Vertrauensproblemen geführt. Im Bereich der Sicherheitsbehörden könnte sie noch weitreichendere Folgen haben.
    gefunden bei heise.de:

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    KI als Sicherheitsprüfer – oder Einfallstor für neue Risiken?


    Der KI-Entwickler Anthropic sorgt derzeit mit einem bemerkenswerten Fortschritt in der IT-Sicherheit für Aufmerksamkeit. Ein neues Modell mit dem Namen „Mythos“ ist darauf spezialisiert, schwer auffindbare Sicherheitslücken in Software aufzuspüren – und das offenbar mit beeindruckendem Erfolg. Nach Angaben des Unternehmens konnte die KI bereits tausende kritische Schwachstellen identifizieren, darunter auch eine 27 Jahre alte Lücke im als besonders sicher geltenden Betriebssystem OpenBSD.
    Besonders brisant: Die entdeckten Schwachstellen betreffen nicht nur Nischenprodukte, sondern zentrale Systeme großer Tech-Konzerne wie Apple, Amazon und Microsoft. Damit zeigt sich einmal mehr, welches Potenzial KI mittlerweile auch im Bereich der Cybersicherheit entfaltet – sowohl im Guten als auch im Problematischen.

    Denn Anthropic selbst warnt vor den Konsequenzen dieser Entwicklung. Mit dem rasanten Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz sei absehbar, dass vergleichbare Fähigkeiten schon bald auch für Angreifer verfügbar werden könnten. Die Grenze zwischen Schutz und Bedrohung wird damit zunehmend durchlässig.

    Als Reaktion darauf hat Anthropic gemeinsam mit Partnern das Projekt „Glasswing“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, ausgewählten Unternehmen Zugang zu Mythos zu ermöglichen, um Sicherheitslücken proaktiv zu identifizieren und zu schließen. Zu den Beteiligten zählen unter anderem die Linux Foundation, die IT-Sicherheitsfirmen CrowdStrike und Palo Alto Networks sowie der Netzwerkspezialist Cisco. Eine breite Veröffentlichung des Modells ist derzeit nicht geplant.

    Anthropic ist vor allem durch seinen KI-Chatbot Claude bekannt, der in direkter Konkurrenz zu Lösungen von OpenAI steht. Zuletzt machte das Unternehmen zudem Schlagzeilen, weil es eine Zusammenarbeit mit dem US-Verteidigungsministerium ablehnte, wenn es um den Einsatz von KI in autonomen Waffensystemen oder zur Massenüberwachung geht.

    Die Entwicklung rund um Mythos verdeutlicht einmal mehr: KI ist längst nicht mehr nur ein Werkzeug zur Effizienzsteigerung, sondern greift tief in sicherheitsrelevante Bereiche ein. Für Unternehmen, Institutionen und letztlich auch für das Gesundheitswesen stellt sich damit eine zentrale Frage: Wie lassen sich die Chancen dieser Technologie nutzen, ohne neue, schwer kontrollierbare Risiken zu schaffen?
    gefunden beim Tagesspiegel Background:

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    ARD-Doku-Tipp: „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“


    Wer regelmäßig sein Smartphone nutzt, weiß: Viele Apps sammeln fleißig Daten. Doch die neue ARD-Dokumentation „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“ zeigt, dass die Realität deutlich brisanter ist, als man denkt. Standortdaten, die als anonym gelten, verraten oft mehr, als Nutzer ahnen – vom Wohnort über den Arbeitsplatz bis hin zu sensiblen Aufenthalten, etwa in psychiatrischen Kliniken oder Bordellen.
    Die Reporterinnen und Reporter des Bayerischen Rundfunks haben gemeinsam mit Partnern wie netzpolitik.org und Le Monde rund zehn Milliarden Standortdaten ausgewertet. Ihre Spurensuche führt um die halbe Welt: nach Berlin zu einer bedrohten Exiljournalistin, nach Brüssel zu hochrangigen EU-Mitarbeitern, nach Washington, wo Sicherheitsbedenken für US-Agenten aufkommen, und sogar an die Front in der Ukraine, wo Soldaten ihre eigenen Stellungen wiederfinden.

    Die Doku macht klar, wie harmlos erscheinende Apps schnell zu Sicherheitsrisiken werden können – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Regierungen, Soldaten oder Politiker. Ein zentrales Ergebnis der Recherche ist die Enthüllung eines Händlers in Florida, der Standortdaten deutscher und französischer Nutzer verkauft hat.

    Wer verstehen möchte, welche Risiken hinter dem milliardenschweren Geschäft mit unseren Daten stecken, sollte diese spannende und aufschlussreiche Dokumentation unbedingt ansehen. Sie ist in der ARD-Mediathek verfügbar.
    gefunden bei ardmediathek.de:

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    Ti-Widersprüche - Ablehnungen der KVen- wie damit Umgehen


    Viele Kolleginnen und Kollegen haben uns in der letzten Zeit geschrieben, weil ihre Widerspruchsbescheide gegen die Kürzung zur TI abgelehnt worden sind. Wir hatten bereits auch hingewiesen, dass wir neue Musterklagen begonnen haben. Wir empfehlen daher, der KV nochmals zu schreiben und zu bitten, dass die Ablehnung der KVen zurückgenommen werden und ruhend gestellt werden.

    Mustertext (unter "Mein Profil")
    8.3. Widerspruch TI ruhend stellen

    Im Zweifel muss Klage erhoben werden gemäß unserem Vordruck und dabei um ruhendstellen gebeten werden.

    Mustertext (unter "Mein Profil")
    T2.1. TI-Klage ruhend stellen

    Wir wissen, dass dies unbefriedigend ist, aber wir können nichts weiter machen, als die Musterklagen weiter zu führen.

    Bei einigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits Klage erhoben haben, ist die Ruhestellung vor Gericht jetzt aufgehoben worden. Vom Gericht aufgefordert worden, eine Klage Begründung ein zu reichen. Hierzu ist meistens eine Frist festgelegt worden.

    Die empfehlen wir, um Fristverlängerung zu bitten, damit sie die Klageschrift, sobald sie vorhanden ist und im Mitgliederbereich stehen wird einreichen können.

    Mustertext (unter "Mein Profil")
    TI.a. Antrag auf Fristverlängerung

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    TI-Störungsatlas 03.04.2026 - 10.04.2026


    In der vergangenen Woche hat die gematik insgesamt über 3 Störungsmeldungen mit mehr als 3 Ausfällen zur Telematikinfrastruktur veröffentlicht.

    Die vollständigen Meldungen können Sie direkt bei der gematik abonnieren. Auf Wunsch erhalten Sie dann automatisch per E-Mail die aktuellen Informationen zu Störungen und Fehlern. Gehen Sie dazu unter folgendem Link auf die Glocke oben rechts und wählen Sie "Seite abonnieren".
    > mehr dazu hier

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    Klagebegründung für die neuen TI-Musterverfahren und Anträge auf Ruhendstellung an die KV


    Die Klagebegründungen für laufende Verfahren sind jetzt fertig.
    Gleichzeitig Begründungen, zum Beantragen des weiteren Ruhendstellen der Widersprüche bei der KV. Die Muster gibt es für ärztliche Psychotherapeuten (ÄP) und psychologischen Psychotherapeuten, bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PP/KJP)
    Wir haben, nach dem wir immer wieder hören, dass wir die psychologischen Psychotherapeuten, bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gegenüber den ärztlichen Psychotherapeuten bevorzugen würden, diese an erste Stelle gestellt.

    Die Aktenzeichen der Verfahren haben sich durch Zuständigkeitswechsel bei Gericht verändert und lauten nunmehr:
    - S 2 KA 111/20 bzw. S 7 KA 111/20,
    - S 6 KA 159/22,
    - S 2 KA 19/21 bzw. S 7 KA 19/21.
    Auf diese Verfahren kann Bezug genommen werden und darauf, dass die Klagebegründungen bei Gericht eingegangen sind und dort nun abgesichert vorliegen.

    Verwenden Sie für

    Laufende Klageverfahren, Begündung vom Gericht gefordert:
    T2.1 TI-Klageargumentation ÄP
    T2.2 TI-Klageargumentation PP/KJP

    KV will Widersprüche nicht (mehr) ruhend stellen
    8.2. Widerspruch TI ruhen ÄP
    8.3. Widerspruch TI ruhen PP/KJP

    Wie immer auf der Webseite in Ihrem Profil ("Mein Profil")

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    KV-Online-Abrechnung mit dem DPNW KV-FlexNet


    von Incas Medical als Ersatz zur online-Abrechnung ohne TI und ohne KV Connect

    Auch weiterhin online abrechnen ohne TI: mit dem KV-FlexNet von unseren langjährigen Kooperationspartner INCAS Medical. Mehr Informationen
    > mehr dazu hier

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    Neue KV-SafeNet FLEX Connect Sonder-Aktion ab dem 15.12.25-30.4.26


    Neue Sonderaktion vom 15.12.2025 - 30.4.2026

    🖥️� Sicher vernetzt – rechtzeitig umsteigen!

Sonderaktion KV-FlexNet in Kooperation mit Incas Medical
📅 Aktionszeitraum: 15. Dezember 2025 bis 30. April 2026


    KV-Connect wird bald abgeschaltet – rechtzeitig handeln!
Wer die Online-Abrechnung auch nach dem 31. Oktober 2025 zuverlässig absichern will, braucht jetzt eine zukunftssichere Lösung.
Mit KV-SafeNet FLEX Connect bleibt der Zugang zu den Mitgliederportalen der KVen gesichert – unabhängig von Telematik und Cloud.

Wir bieten unseren Mitgliedern in Kooperation mit Incas Medical eine komfortable und datenschutzkonforme Alternative zum TI-Anschluss – und das mit einem echten Preisvorteil:

    Die anstehende Aktion richtet sich an KV-Teilnehmer bzw. Mitglieder, welche einen sicheren und von der KBV zertifizierten Online-Zugang zum SNK alsbald benötigen.

    Nachfolgende Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten wir in den zurückliegenden Jahren von unserem SNK-Zugangsmodell KV-SafeNet FLEX Connect überzeugen:

    - Bereitschaftsärztinnen und -ärzte im Allgemeinen.

    - Praxisinhaberinnen und -inhaber, die seit Jahren einen TI-Anschluss, in welcher zulässigen Form auch immer, kategorisch ablehnen.

    - Praxen, die in diesem Jahr ihren TI-Konnektoren-Anschluss aufgekündigt haben, da ein Wechsel von einem Konnektor-Zugang vor Ort auf eine outgesourcte TI-Lösung nebst PVS-Auslagerung nicht infrage kam bzw. kommt
    (dazu noch eine Anmerkung in eigener Sache: Die Aufkündigung eines bestehenden TI-Anschlusses wurde in den letzten 3 Monaten bei den Neubestellungen zu KV-SafeNet FLEX Connect oft genannt).

    - Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die von zuhause oder von unterwegs auf das SNK zugreifen müssen.



    Mit der nachfolgenden Aktion wollen wir all denjenigen, die sich ebenfalls auf der Suche nach einer alternativen bzw. neuen SNK-Zugangslösung befinden, den Einstieg erleichtern, indem wir für das
    gesamte Kalenderjahr 2026 keine (!) jährliche Nutzungspauschale erheben. Die Aktion an für sich beginnt bereits am 15.12.2025 und endet erst am 30.4.2026. Neubeauftragungen, welche noch in diesem Jahr (ab dem 15.12.2025) bei uns eingehen, partizipieren somit mindestens 1 Jahr lang aus der nachfolgenden Aktion. Die Botschaft dahinter ist recht einfach: Wer sich früh entscheidet, hat im Laufe des nächsten Kalenderjahres mehr Geld im Portemonnaie!


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    Digitalisierung

    Deutschlands Digitalproblem – Warum aus guten Ideen zu selten echte Lösungen werden

    Deutschland hat kein Ideenproblem. Im Gegenteil: Jahr für Jahr fließen Milliarden in Forschung und Entwicklung, es entstehen hochinnovative Einzellösungen, und die Ingenieurskunst genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Doch zwischen Erfindung und Anwendung klafft eine Lücke. Viele Projekte werden erfolgreich abgeschlossen, ausgezeichnet und dokumentiert – und verschwinden anschließend in der Schublade. Der breite Einsatz bleibt aus.
    Der zentrale Grund dafür liegt tiefer: Deutschland denkt Digitalisierung zu oft in Projekten statt in Produkten. Ein Projekt ist zeitlich begrenzt, mit festem Budget und klar definiertem Ende. Ein Produkt hingegen lebt weiter, entwickelt sich kontinuierlich und orientiert sich an den Bedürfnissen seiner Nutzer. Genau dieser Unterschied entscheidet darüber, ob eine Lösung Wirkung entfaltet oder nach Projektabschluss verpufft.

    Im projektgetriebenen System zählt der Abschlussbericht mehr als die tatsächliche Nutzung. Ob eine entwickelte Anwendung später weiterverwendet oder skaliert wird, ist häufig gar nicht vorgesehen. Im produktorientierten Ansatz hingegen stehen langfristige Verantwortung, messbare Wirkung und kontinuierliche Verbesserung im Mittelpunkt. Lösungen werden nicht abgeschlossen, sondern weiterentwickelt – oder bewusst verworfen, wenn sie nicht funktionieren.

    Besonders sichtbar wird dieses Problem in der öffentlichen Verwaltung. Zwar existieren zahlreiche digitale Bausteine wie Identitätslösungen oder Online-Dienste, doch sie bleiben oft isoliert. Was fehlt, sind verbindende Plattformen, die diese Angebote zusammenführen und eine flächendeckende Nutzung ermöglichen. Denn nicht die einzelne Anwendung entscheidet über den Erfolg, sondern ihr Zusammenspiel mit anderen Diensten.

    Erfolgreiche digitale Ökosysteme folgen einem klaren Prinzip: Sie schaffen eine Infrastruktur, auf der andere aufbauen können. Solche Plattformen übernehmen zentrale Aufgaben wie Identitätsprüfung, Sicherheit oder Betrieb und ermöglichen es Entwicklern, sich auf ihre eigentlichen Innovationen zu konzentrieren. Für Nutzer bedeutet das konsistente, verlässliche Anwendungen – unabhängig davon, wer sie bereitstellt.

    Internationale Beispiele zeigen, wie das gelingen kann. Länder wie Indien oder Estland setzen seit Jahren auf konsequente Plattformstrategien. Sie stellen grundlegende digitale Infrastrukturen bereit, definieren verbindliche Standards und senken die Hürden für Entwickler und Organisationen. So entstehen Netzwerkeffekte: Je mehr Anwendungen und Nutzer teilnehmen, desto wertvoller wird das gesamte System.

    Damit solche Modelle auch in Deutschland funktionieren, braucht es mehr als neue Technologien. Entscheidend ist ein grundlegender Wandel im Denken und Handeln. Digitale Infrastruktur muss als dauerhaftes Produkt verstanden werden – mit stabilen Teams, langfristiger Finanzierung und klarer Verantwortung. Standards müssen direkt in die technische Umsetzung integriert werden, statt nur auf dem Papier zu existieren. Und Innovation darf nicht an bürokratischen Hürden oder fehlendem Kapital scheitern.

    Hinzu kommt ein kultureller Aspekt: Fehler dürfen nicht als Scheitern gelten, sondern müssen als Teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses verstanden werden. Ebenso wichtig ist ein Umfeld, das Innovation auch finanziell ermöglicht – etwa durch stärkere Investitionen in Risikokapital.

    Deutschland bringt alle Voraussetzungen mit: exzellente Forschung, eine starke Industrie und eine wachsende digitale Szene. Was bislang fehlt, ist die konsequente Skalierung. Der Schritt von der Idee zum Produkt muss systematisch unterstützt werden – durch Plattformen, die Wachstum ermöglichen, statt es zu behindern.

    Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Deutschland innovativ ist. Sondern ob es gelingt, aus tausenden Pilotprojekten tausende funktionierende, breit genutzte Produkte zu machen.
    gefunden beim Handelsblatt:

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    Digitalisierung

    Apps auf Rezept: Viel Geld, wenig Nachweis?

    Kommentar: Digitalisierung braucht Vertrauen und klare Regelnundheits-Apps auf Rezept stehen erneut in der Kritik. Nach einem Bericht der Kassen, der der Funke Mediengruppe vorliegt, wurden seit Einführung des Programms im Jahr 2020 insgesamt 74 Apps in das entsprechende Verzeichnis aufgenommen. 16 davon sind inzwischen wieder gestrichen worden. Ende 2025 verblieben somit noch 58 Anwendungen im Leistungskatalog.
    Besonders brisant sind die Zahlen zur Nutzung und zu den Kosten. Rund 1,6 Millionen Mal wurden die Apps bislang verschrieben, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung summieren sich auf etwa 400 Millionen Euro. Gleichzeitig bemängeln die Kassen, dass viele dieser Anwendungen ohne einen belastbaren Nutzennachweis in die Versorgung aufgenommen wurden.

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Preisgestaltung: Im ersten Jahr dürfen die Hersteller die Kosten ihrer Apps frei festlegen. Aus Sicht der GKV führt dies zu strukturellen Fehlanreizen und unnötig hohen Ausgaben. Die Kassen fordern daher klare Korrekturen, insbesondere einen verpflichtenden Wirksamkeitsnachweis von Beginn an. Zuständig für die Prüfung und Aufnahme der Anwendungen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
    gefunden bei deutschlandfunk.de:

    Kommentar: Kommentar: Digitalisierung braucht Vertrauen und klare Regeln
    Die Idee hinter digitalen Gesundheitsanwendungen ist richtig. Sie sollen Versorgung verbessern, Wartezeiten verkürzen und Patienten niedrigschwellig unterstützen. Doch der aktuelle Umgang mit „Apps auf Rezept“ zeigt, wie Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht funktionieren darf.

    Wenn Anwendungen ohne ausreichenden Nutzennachweis in die Regelversorgung gelangen, wird das Vertrauen in digitale Innovationen untergraben. Noch problematischer ist jedoch die Preisgestaltung: Dass Anbieter ihre Preise im ersten Jahr faktisch frei festlegen können, öffnet Tür und Tor für überhöhte Kosten – finanziert aus Beitragsgeldern der Versicherten.

    Digitalisierung darf nicht zum Selbstzweck werden. Sie muss transparent, nachvollziehbar und evidenzbasiert sein. Weniger Bürokratie ist ein sinnvolles Ziel – aber nicht um den Preis fehlender Kontrolle. Gerade im solidarisch finanzierten Gesundheitssystem braucht es klare Leitplanken: Wirksamkeit muss von Anfang an nachgewiesen werden, und Preise müssen sich an realen Versorgungsverbesserungen orientieren.

    Sonst droht genau das, was wir hier sehen: viel Geld für unklare Effekte – und ein wachsendes Misstrauen gegenüber digitalen Lösungen, die eigentlich ein Teil der Zukunft sein sollten.> mehr dazu hier

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    3. Praxistipps - Praxisverkauf
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    Kartenlesegeräte

    Biete Kartenlesegerät Orga 6041 und 6141

    Kartenterminal zu verschenken:
    ORGA 6000, zugelassen zur Gematik von Ingenico Healthcare, LAN Modul 6000.0, SN 44110424086213, da klebt ein zweiter Aufkleber drauf: ORGA 6041 HC 03020202030204, SN44110426083352

    Kartenterminal auf VB abzugeben:
    ORGA 6141 online, zugelassen zur Gematik, ingenico Healthcare, Artikelnummer 200681, SN 01400000020833, ORGA Protect bereits enthalten, Stationäres eHealth Kartenterminal für die deutsche Online-Telematikinfrastruktur

    Preis: VB

    Email:
    andieandi@gmx.de

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    Kartenlesegeräte

    Biete: mehrere multifunktionale Kartenlesegeräte

    Ich biete: mehrere multifunktionale Kartenlesegeräte 1. CARD STAR medic 2 6220 celestronic 2. Ingenico Helathcare ORGA 6041 3. Ingenico Healthcare e-ID ORGA 6141 online mit Verbindungskabeln

    Preis: je 50 Euro VB plus Versandkosten

    Email: gittaforsbach@gmx.de

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    Biete Kartenlesegerät Orga 6041 L eKG/KVK


    Ich biete: Kartenlesegerät Orga 6041 L eKG/KVK

    Ich suche:

    Preis: VB

    Email:
    praxis@praxis-huebschen.de

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    Praxishilfen

    Lucoyo Praxisverwaltung günstiger für DPNW-Mitglieder

    Exklusives Angebot für Mitglieder des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks
     
    Entdecken Sie Lucoyo – Ihre Lösung für effiziente Praxisverwaltung.
     
    Warum Lucoyo?
     
    • Optimale Organisation von Anfragen und Terminen: Verabschieden Sie sich von Chaos und begrüßen Sie Struktur und Effizienz.
    • Nahtlose Integration & persönlicher Service: Kompatibel mit Ihren bestehenden Systemen für einen reibungslosen Übergang.
    • Datensicherheit: DSGVO-Konformität und deutsche Server sorgen für höchste Sicherheitsstandards.
     
    Das Angebot gilt für Neuregistrierungen bis zum 31.8. und nur für DPNW- Mitglieder, die bisher noch keine Lucoyo-Kunden sind.

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    Praxisverkauf

    Musterverträge zum Praxisverkauf


    Gibt es bei Euch Vordrucke oder Musterverträge zum Praxisverkauf?
    Wir haben uns entschlossen, künftig unseren Mitgliedern einen Mustervertrag zur Verfügung zu stellen.

    Wir raten jedoch, den Vertrag juristisch prüfen zu lassen, um Ihre persönliche Situationen abbilden zu können.

    Der Mustervertrag steht auf der Webseite im Downloadbereich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dipl.-Psych. Dieter Adler

    > mehr dazu hier

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    ADOS 2, Modul 4 gesucht


    Ich suche: ADOS 2, Modul 4: Stimulusmaterial für die Testung von Erwachsenen

    Preis: VB

    Email:
    cfbprax@aol.com

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    Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche

    Übersicht Praxisangebote, Gesuche, Stellenangebote


    Praxisangebote:
    Glienicke 1/2 Sitz
    Bochum 1/2 Sitz
    Balingen 1/2 Sitz
    Erding 1/2 Sitz
    Freiburg 1/2 KJP Sitz
    Nienburg/Weser 1/2 Sitz
    Bielefeld Jobsharing / Nachfolge
    Düsseldorf 1/2 Sitz
    Remscheid 1/2 oder 1 Sitz
    Bonn 1/2 Sitz
    Hambergen 1/2 Sitz
    Hamburg 1/2 Sitz
    weitere Angebote auf unserer Webseite!

    Praxisgesuche:
    Rhein-Main-Gebiet 1/2 Sitz
    Bodensee Jobsharing / Altersteilzeit 1/2 Sitz
    Euskirchen - Einzelpraxis 1 Sitz
    Köln-Sülz / Lindenthal / Klettenberg oder Zollstock neuer Praxisraum
    Bonn-Pützchen neue Büroräume

    Stellenangebote
    Oberfranken VT 1/2 Sitz
    Düsseldorf Düsseltal KJP (VT, TP, AP oder Systemische)
    Köln-Weiden VT, TP, AP, Gruppe (20h)
    Bonn VT 1 Sitz (Sitzverlegung)
    Steinfurt VT 1/2 Sitz
    Ibbenbüren VT (Thema ADHS & Neurodivergenz)
    Prenzlauer Berg PT (Elternzeitvertretung)
    Düsseldorf PT (Teil- oder Vollzeit, Festanstellung)
    Iserlohn PT (unbefristet oder Honorarbasis)
    Amberg PP, 2 KJP, Jugendhilfe
    Köln-Sülz Jobsharing (1/2 Sitz in Aussicht)
    Bielefeld Josharing (Nachfolge in Aussicht)
    Wiesbaden PP, TP, AP, VT (60%)
    weitere Angebote auf unserer Webseite!

    Praxisvermietung
    Düsseldorf-Pempelfort ab 01.07.26 (Praxisraum)
    Wiesbaden ca. 18 qm zur Untermiete (Praxisraum)

    Weitere Details und wie Sie selbst etwas eintragen können:

    > mehr dazu hier

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    4. Vermischtes
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    Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen

    Belegexemplare


    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

    Wir freuen uns sehr über Belegexemplare zur Rezension.

    Nur zwei Bitten:
    1. Bitte senden Sie uns nur ein PDF-Exemplar zu.
    2. Wenn wir Ausschnitte veröffentlichen sollen, bitte eine Office-Datei.

    Danke. Bitte senden Sie es an

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    5. DPNW - Angebote

    Elektronische Projekte im DPNW


    Derzeit haben wir u.a. diese Projekte realisiert:

    - "Psyktat", sicheres Diktieren mit verschlüsselter Diktiersoftware
    - "Psychowolke", die Plattform an der Daten und Kommunikation sicher aufgehoben sind
    - "Psoom, die eigene Video- und Konferenzsoftware
    - "Gockelsuche", eine eigene Suchmaschine, die nicht trackt

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    Sicheres Diktieren - Diktate umsetzen mit KI


    Nach längeren Tests haben wir unsere erste KI zur Nutzung freigegeben. Sie können diktierte Texte von digitalen Diktiergeräten in allen gängigen Dateiformaten in Texte umsetzen.

    Mehr zum Thema:
    > mehr dazu hier

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    Rechtsschutzversicherung für Psychotherapeuten


    Günstige Rechtsschutzversicherung für psychotherapeutische Praxen 25% günstiger

    > mehr dazu hier

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    Mitgliedschaft im DPNW



    Wenn Ihnen der Newsletter und unsere Arbeit gefällt, unterstützen Sie unsere Arbeit und treten dem Netzwerk bei. Wir sind ein anerkannter Berufsverband für psychotherapeutisch Tätige. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Mitgliedschaft gibt es ab 12,50 €/Monat, für PIA/PIW/Studierende der Psychologie/Psychotherapie kostenlos.

    > mehr dazu hier

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    Vorteile als Mitglied im DPNW


    Personalisierte Musterdokumente
    - alle Widerspruchsmuster mit und ohne TI-Kürzung
    - Widerspruchsmuster Honorarbescheide
      bekommen Sie jedes Quartal automatisch zugesendet.
    - Patienteninformationen zur ePA
    - Widerspruchsformulare gegen die ePA


    Rechtsgutachten
    - Pflichtmitteilung freie Termine an Terminservicestellen

    Beratung und Hilfe
    - Beratung durch unseren TI-Support und Test der Praxis-IT
    - Kostenlose Erstberatung durch unsere Justiziar
    - Kostenlose Musterklagen
    - günstige Rechtsschutzversicherung

    Praxis-Software
    - bis zu 470 Euro sparen mit der Praxisverwaltungssoftware Smarty

    Anleitungen und Bücher
    - Mustertexte z.B. Datenschutz DGSVO, Steuer (GODB), Praxissoftware
    - Sondereditionen von Büchern aus dem Netzwerk-Verlag
    > mehr dazu hier

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    Mitglieder werben Mitglieder


    Überzeugen Sie eine Kollegin, einen Kollegen unserem wachsenden Netzwerk beizutreten – wir spenden für jedes geworbene neue Mitglied 50 € für den Klage-Fonds zur Finanzierung der Muster-Klagen/Verfassungsbeschwerden oder ein tolles Geschenk!

    > mehr dazu hier

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    Legen Sie etwas oben drauf – Ihr Plus fürs Netzwerk!


    Sie sind bereits Mitglied und wollen die Arbeit des Netzwerks noch stärker unterstützen?

    Dann stocken Sie Ihren Beitrag ein wenig auf:
von 150 € auf 180 € pro Jahr (Fördermitgliedschaft)
oder von 180 € auf 240 € pro Jahr (Unterstützungsmitgliedschaft).

    Ein zusätzlicher Beitrag von 30 € oder 60 € im Jahr ist für den Einzelnen überschaubar – für die Netzwerkarbeit aber eine enorme Hilfe.

    Als Dank fließen für jede Aufstockung 30 € in den Klage-Fonds, mit dem wir Musterklagen und Verfassungsbeschwerden finanzieren.

    > mehr dazu hier

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    Angebote des Netzwerkverlags

    Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW

    Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.

    Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Was das bedeutet, steht in der Broschüre.
    Für Mitglieder des Netzwerks kostenlos im Downloadbereich verfügbar (einloggen nicht vergessen).
    Anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wir es für 4,99 € zur Verfügung:

    > mehr dazu hier

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    The Missing Manual - Das Handbuch der weniger bekannten und unbekannten psychotherapeutischen Interventionen


    "Wer liebt, was er tut, wird nie wieder arbeiten müssen.“ Ein kluger Aphorismus, der Konfuzius zugeschrieben wird.

    Unentdeckte Schätze der psychotherapeutischen Praxis
    Das Buch, besonders geeignet für angehende Psychotherapeutinnen und ­Psychotherapeuten, steckt voller Erfahrungen. Adler, langjähriger Psycho­analytiker, Lehrtherapeut und Supervisor, befasst sich mit Fragen, die Sie in der Ausbildung und im Therapiealltag wirklich beschäftigen. Fragen nach dem Umgang mit bestimmten (Ausnahme-)Situationen sind die am häufigsten gestellten.
    Erfahren Sie zum Beispiel, wie man sich mit Hochgeschwindigkeit entschleunigt, die Zweimeinungsmethode anwendet oder mit Halbwahrheiten in der Therapie umgeht. Entdecken Sie auch, wie ein gesundes Maß an Egoismus im therapeutischen Kontext hilfreich sein kann. Es gibt mehr als das, was Therapeutinnen und Therapeuten in ihrer Ausbildung lernen. Das Buch schließt eine Lücke, die herkömmliche theorielastige Lehrbücher offen lassen.

    Einzigartig als »Lehrbuch«: Lebendige Praxis statt graue Theorie
    Nehmen Sie die Abkürzung: Wie man seine psychotherapeutische Identität schneller findet

    Neu aufgelegt:
    > mehr dazu hier

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    Test der Praxis-Verwaltungssysteme


    Welches Praxis-Verwaltungssystem ist gut? Dazu haben wir Nutzer befragt und unsere Experteneinschätzung einfließen lassen. Wir haben auf zwei wesentliche Punkte geachtet:
    1. Bedienungsfreundlichkeit
    2. Kundenservice

    Getestet und bewertet wurden:
    Elefant, Smarty, PsyPrax, Psychodat, Epikur, Medatixx, Turbomed
    Die vollständige Auswertung können DPNW-Mitglieder im Downloadbereich kostenlos herunterladen.
    Für Nichtmitglieder bieten wir die 43seitige und sehr umfangreiche Dokumentation zum Preis von 3,99 € an.

    > mehr dazu hier

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    EU Datenschutzgrundverordnung - das Paket für psychotherapeutische Praxen


    Das EU Datenschutzgrundverordnung Paket - Psychotherapeutische Praxis ist eine komplette Sammlung von Vordrucken, Mustertexten und Anleitungen zum Erfüllen der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in psychotherapeutischen Praxen. Mit minimalem Aufwand können die umfangreichen Anforderungen rasch erfüllt werden.

    Inhalt
    1. Beschreibung der Anforderungen psychotherapeutische Praxen an die Datenschutzgrundverordnung
    2. Vordrucke, Formulare, Anleitungen zum schnellen Ausfüllen
    2.1. Praxis
    - Datenschutzerklärungen Webseite
    - Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzbeauftragter benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
    - Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten
    - Zusammenstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
    - Prüfvorgaben für ADV-Verträge mit Dienstleistern, IT, Labor mit Musterbrief, der die Überprüfung erfüllt
    - Datenschutzfolgeabschätzung
    - Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzfolgeabschätzung benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
    - interne Datenschutzrichtlinie
    2.2. Patienten und Beschäftigte
    - Verpflichtungserklärung für Beschäftigte
    - Schlüsselübergabeprotokoll
    - Aufklärungsmerkblatt für gesetzlich versicherte Patienten
    - Einverständniserklärung für privat versicherte Patienten
    - Einverständniserklärung für Beschäftigte
    2.3 Sonstiges
    - Verzeichnis der zuständigen Datenschutzbehörden
    - Checkliste Auftragsvergabeverträge
    - Hinweise Auftragsvergabe
    - Checkliste Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
    - Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht Datenschutz
    - Hinweise Auftragsvergabe

    Preis 25 €
    Downloadversion, Postversand nicht möglich:
    > mehr dazu hier

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    Hilfen zum Ausfüllen


    Hinweis: Wir können keine Haftung für Ihre DSGVO-Texte übernehmen. Die Muster stellen lediglich Arbeitshilfen dar. Mit dem Kauf erkennen Sie dies an. 
    Und: Wir können keine Unterstützung beim Ausfüllen der Muster geben.
    Rechtlicher Hinweis: Die Verwendung des Datenschutzpaketes ist für eine Praxis gestattet.
Weitergabe ist nicht zulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Bitte bedenken Sie, dass dahinter eine Menge Arbeit steckt. Hier finden Sie Videos mit Ausfüllhilfen zur DSGVO:
    > mehr dazu hier

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    Gesundheitsdaten online


    Gesundheitsdaten online - Elektronische Patientenakte und Telematik
    In diesem Buch geht es um ein heikles Thema, das jeden gesetzlich versicherten Bundesbürger betrifft: die Gesundheitsdaten. Bisher in der Arztpraxis vor Fremdzugriff geschützt, sollen Gesundheitsdaten – und damit sind Diagnosen, Befunde, Untersuchungsergebnisse, Medikationspläne gemeint – nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei den Krankenkassen selbst statt in den Arztpraxen gespeichert als „elektronische Patientenakte” gespeichert werden.

    Als Buch (14,99 €)

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    eBook


    als Ebook: (kein Ebook-Reader erforderlich - Buch wird als ePub-Datei, mobi-Datei, azw-Datei, PDF-Datei geliefert.
    Preis: 10 €
    Hier bestellen:
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    Telematik: anschließen lassen ja oder nein


    Entscheidungshilfen für Behandler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten)
    Soll ich mich anschließen lassen oder nicht – eine für viele quälende Frage, die die meisten spontan mit Nein beantworten würden. Preis: 3,99 €
    Hier bestellen:
    > mehr dazu hier

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    Ebook


    als Ebook: (kein Ebook-Reader erforderlich)
    Preis: 1,99 € - hier bestellen:
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    Mitgliederfragen

    Meine Mitgliedsnummer

    Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich weder auf der Homepage in meinem Profil noch in der Korrespondenz mit Ihnen meine Mitgliedsnummer ersehen.

    Antwort: Liebe Kollegin

    Steht immer in der Rechnungsnummer:
    Re-2023-
    3309-0001
    Re-Jahr-
    Mitgliedsnummer-Rechnung

    Hier
    3309.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dipl.-Psych. Dieter Adler

    > mehr dazu hier

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    6. Redaktionelles

    Der Freitagsnewsletter

    Unser "Freitags Newsletter" hat einen großen Verbreitungsgrad. Mehr als 13.000 Kolleginnen und Kollegen haben ihn abonniert. Er blickt auf eine mehrjährige Tradtition zurück: jeden Freitag erscheint er mit neuesten Informationen für den Praxisalltag, beruflichen Entwicklungen, pollitischen Informationen, Buchtipps und der Möglichkeit zum kollegialen Austausch.
    Sie können beitreten, in dem Sie den Newsletter abonnieren. Der Bezug ist kostenlos verpflichtet Sie zu nichts! Die Adressen werden nicht zu Werbezwecken benutzt oder weiter verkauft!

    Bitte senden Sie den Newsletter gerne weiter – je mehr Kollegen er erreicht, desto besser!

    Alles, was ich Ihnen geschrieben habe, wurde sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Gewähr übernommen werden. Bitte zögern Sie nicht, zu korrigieren, diskutieren, kritisieren. Das hält den Austausch lebendig.
    Wenn Sie mir schreiben wollen, freue ich mich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht jede Email beantworten kann. Wir versuchen auf die Fragen im Newsletter einzugehen, dann haben alle etwas davon!
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    Artikel im Newsletter - Redaktionstermine


    Bitte beachten Sie die Redaktionstermine für die nächsten Newsletter:

    Newsletter 17.04.2026: Mittwoch, 15.04.2026 - 14:00
    Newsletter 24.04.2026: Mittwoch, 22.04.2026 - 14:00
    Newsletter 01.05.2026: Dienstag, 28.04.2026 - 14:00
    Newsletter 08.05.2026: Mittwoch, 06.05.2026 - 14:00

    Hinweis:
    Wir können nicht alle Zuschriften und Anfragen übernehmen. Lesen aber alle.

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    Impressum


    Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
    - Kollegennetzwerk-Psychotherapie -
    Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger
    Vertreten durch den Vorstand:
    1. Vorsitzender Dipl.-Psych. Dieter Adler
    2. Vorsitzende Dipl.-Päd. Tanja Ghosh
    2. Vorsitzende Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner
    Karmeliterstr. 1c
    53229 Bonn

    Chefredakteur: Dipl.-Psych. Dieter Adler

    Leserzuschriften spiegeln nicht die grundsätzliche Haltung des Verbandes wider, sondern stehen für die einzelne Meinung des jeweiligen Verfassers.

    Verwendung unserer Texte
    Gerne dürfen Sie die von uns geschriebenen Texte mit dem Quellenvermerk veröffentlichen oder weiterverbreiten. Für das Verwenden der Texte anderer Autoren oder Leserbriefe bitten wir die Autoren selbst zu fragen.
    Über ein Belegexemplar freuen wir uns immer sehr!

    Rechtlicher Hinweis:
    Keine Abmahnung ohne Kontakt!
    Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. 
    Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Dies gilt auch für  Abmahnungen, die unter § 8 (4) UWG fallen.

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