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Kollegennetzwerk Psychotherapie
Freitags-Newsletter 04.09.2026
Newsletter des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks – Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger
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ECC-Gesundheitskarten ab 1. Oktober - was ist zu beachten - mit und ohne TI
Morgen in Berlin: „Es ist Punkt 12“ – große Demonstration gegen das GKV-Spargesetz
Hausärzte zur Primärversorgung: Direktzugang zur Psychotherapie soll erhalten bleiben
Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Bericht über eine Therapie anfordert - was tun?
DPNW-Infoveranstaltung zum GKV-Gesetz: Was ändert sich für Ihre Praxis? – 16.09.2026 - 17-20 Uhr - offen auch für "Nicht-Mitglieder"
IQTIG Regionalkonferenz zum neuen Quälititätssicherungsverfahren 09. September 2026 vor Ort oder online - Teilnahme und Fragen ausdrücklich erwünscht
Hände weg vom Patientengeheimnis: Petition gegen Überwachung in Psychotherapien
Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA) - 7,1 Millionen Patientenakten gehackt!
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Editorial
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
ECC. Schon wieder drei Buchstaben, die man als Psychotherapeut eigentlich nicht unbedingt kennen müsste. Ab dem 1. Oktober kommen allerdings die ersten Gesundheitskarten, die ausschließlich mit dem neuen Verschlüsselungsverfahren arbeiten. Für TI-Praxen heißt das insbesondere: Der Konnektor sollte auf PTV6 stehen. Uns haben aber auch viele Kolleginnen und Kollegen ohne TI gefragt: Was bedeutet das eigentlich für uns? Brauchen wir neue Kartenlesegeräte? Neue Ausweise? Oder am Ende doch plötzlich die TI? Wir haben das einmal für beide Seiten aufgedröselt. Denn ECC ist nicht TI. Klingt simpel. Ist es eigentlich auch – wenn man es einmal verstanden hat. (Ressort: Topthema 1)
Morgen heißt es in Berlin: „Es ist Punkt 12.“ Wobei die Demonstration, ganz korrekt, erst um 13 Uhr beginnt. Aber das Motto passt trotzdem. Das GKV-Spargesetz ist inzwischen in Kraft, die Auseinandersetzung über seine Folgen damit aber noch lange nicht beendet. Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegekräfte, andere Gesundheitsberufe, Patienten und Angehörige wollen vor dem Reichstag zeigen, dass man Versorgung nicht beliebig kürzen kann und anschließend überrascht sein sollte, wenn weniger Versorgung herauskommt. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wer morgen in Berlin sein kann: hingehen. Friedlich, aber deutlich. (Ressort: Topthema 2)
Ein ganz anderes Stück staatlicher Wirklichkeit erreicht uns, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft plötzlich einen Bericht über eine laufende Therapie haben möchten. Muss ich antworten? Darf ich überhaupt antworten? Was ist mit einer Schweigepflichtentbindung? Und was passiert bei einer förmlichen Zeugenladung? Gerade weil hier schnell aus einem gut gemeinten „Natürlich helfe ich“ ein rechtliches Problem werden kann, haben wir die Fragen anwaltlich klären lassen. Die ausführliche Stellungnahme finden Mitglieder bei uns im geschützten Bereich. (Ressort: Aktuelles)
Und während wir schon beim Patientengeheimnis sind: Dass Psychotherapie einen geschützten Raum braucht, sollte ebenfalls keiner besonderen Erläuterung bedürfen. Offenbar doch. Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts sieht für Ärzte und Psychotherapeuten nicht denselben absoluten Schutz vor wie für einige andere Berufsgeheimnisträger. Die KBV protestiert dagegen – zu Recht. Eine Petition fordert deshalb: Hände weg vom Patientengeheimnis. Wer Therapie ernst nimmt, muss auch die Vertraulichkeit ernst nehmen. Beides lässt sich nicht voneinander trennen. (Ressort: Datenschutz)
Bei all unseren eigenen berufspolitischen Problemen lohnt zwischendurch der Blick über den Tellerrand. Die Menschen in Nepal brauchen nach der verheerenden Sturzflut Hilfe. Besonders betroffen sind Familien und Kinder, die nicht nur Hab und Gut verloren haben, sondern teilweise Schreckliches erlebt haben. Die ANDHERI HILFE aus Bonn unterstützt vor Ort und bittet um Spenden. Wir nehmen diesen Aufruf gerne auf. Manchmal ist Hilfe erstaunlich unkompliziert: Einer braucht sie, ein anderer kann etwas geben. (Ressort: Aktuelles)
Am 9. September lädt das IQTIG zur inzwischen dritten Regionalkonferenz zum neuen QS-Verfahren ein. Unsere Empfehlung kennen Sie: hingehen beziehungsweise zuschalten, Fragen stellen und die eigenen Erfahrungen einbringen. Wer wissen möchte, was Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von einem Qualitätssicherungsverfahren halten, sollte schließlich auch mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprechen. Auch das klingt eigentlich ziemlich logisch. (Ressort: Fortbildungen)
Dann hätten wir noch unser mittlerweile fast traditionelles Ressort Datenlecks. In den USA wurden nach Angaben der Angreifer rund 7,1 Millionen Datensätze des Medizintechnikunternehmens Baxter veröffentlicht. Dazu kommen weitere Cyberangriffe und Phishing-Aktionen im Gesundheitswesen.
Glückwunsch an die Hacker!
Natürlich nicht. Aber man muss schon eine gewisse Konsequenz anerkennen: Während überall immer mehr Gesundheitsdaten digital zusammengeführt werden sollen, liefern uns Kriminelle regelmäßig Anschauungsunterricht dazu, warum Datensicherheit keine lästige Zusatzaufgabe ist. (Ressort: Datenlecks)
Und noch ein positives Signal zum Schluss: Im Europäischen Parlament wird der Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz stärker zum Thema. Der zuständige Beschäftigungsausschuss fordert verbindlichere Regeln gegen arbeitsbedingten Stress, Gewalt, Belästigung und andere psychosoziale Belastungen. Nun könnte man sagen: Willkommen in unserer täglichen Arbeit. Umso besser, wenn psychische Gesundheit am Arbeitsplatz nicht nur als schönes Schlagwort verstanden wird, sondern irgendwann auch in verbindlichen Schutz mündet. (Ressort: Berufspolitik)
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende – und allen, die morgen nach Berlin fahren, eine laute Stimme, gutes Wetter und möglichst wenig Bedarf an ECC-Kryptografie auf der Anreise.
Ihr Kollege
Dieter Adler
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Die Themen heute:
Editorial und Nachrichten in eigener Sache
Topthema 1 • Umstellung der Versicherkarten ab 1.10.2026
GKV-Spargesetz • Wir-sparen-25€-pro-Person-Gesetz
Primärarztsystem und Patientensteuerung
Aktuelles
Berufspolitik
1. Psychotherapie
Presseschau
Gesundheitspolitik
Mustertexte
DPNW-Fortbildungen
Beratung und Unterstützung
Neues Qualitätssicherungsverfahren
Prävention
Notfallversorgung
Umfragen
Intervisionsgruppen
Jugendschutz
Forschung
Fortbildungen
2. Datenschutz - Digitalisierung
Elektronische Patientenakte
Künstliche Intelligenz
Datenschutz
Digitalisierung • Digitalisierungsgesetz (GeDIG)
Digitalisierung
Datenlecks
3. Praxistipps - Praxisverkauf
Praxishilfen
Praxisverkauf
Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche
4. Vermischtes
Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
5. DPNW - Angebote
Mitgliedschaft im DPNW
Angebote des Netzwerkverlags
Mitgliederfragen
6. Redaktionelles
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Der Newsletter im Überblick
Für alle, die wenig Zeit haben: Hier die wichtigsten Themen des aktuellen Newsletters auf einen Blick:
• ECC-Gesundheitskarten ab 1. Oktober – mit und ohne TI:
Was müssen Praxen jetzt beachten? Wir klären, was sich beim Einlesen der neuen Karten ändert, warum Offline-Leser weiter funktionieren können und welche zusätzlichen Anforderungen nur für TI-angeschlossene Praxen gelten.
(Ressort: Topthema 1)
• Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Bericht über eine Therapie anfordert – was tun?
Müssen Psychotherapeuten Auskunft geben? Was bedeutet eine Schweigepflichtentbindung, und was gilt bei einer förmlichen Zeugenladung? Eine anwaltliche Stellungnahme für DPNW-Mitglieder gibt konkrete Orientierung.
(Ressort: Aktuelles)
• Morgen in Berlin: „Es ist Punkt 12“ – große Demonstration gegen das GKV-Spargesetz
Am Samstag ab 13 Uhr demonstrieren Beschäftigte des Gesundheitswesens, Patienten und Unterstützer vor dem Reichstag gegen Kürzungen und Budgetierung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
(Ressort: Topthema 2)
• SOS: Die Menschen in Nepal brauchen unsere Unterstützung
Nach der Katastrophe benötigen insbesondere Kinder und Familien neben materieller Hilfe auch psychologische Unterstützung. Die ANDHERI HILFE bittet um Spenden für den Wiederaufbau und die Betreuung Betroffener.
(Ressort: Aktuelles)
• EU-Parlament fordert Gesetz zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz
Der Beschäftigungsausschuss verlangt verbindliche EU-Regeln gegen Stress, Mobbing, Gewalt und andere psychosoziale Belastungen bei der Arbeit. Psychosoziale Risiken sollen zudem als mögliche Ursache von Berufskrankheiten anerkannt werden.
(Ressort: Berufspolitik)
• Einladung des IQTIG zur dritten Regionalkonferenz am 09. September 2026
Von 14:00 bis voraussichtlich 17:30 Uhr geht es um die Erprobung des neuen QS-Verfahrens für die ambulante Psychotherapie. Teilnahme vor Ort oder online; Fragen und Beteiligung sind ausdrücklich erwünscht.
(Ressort: Fortbildungen)
• Hände weg vom Patientengeheimnis: Petition gegen Überwachung in Psychotherapien
Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch besonders sensible Informationen aus ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlungen erfassen. Dagegen richtet sich eine Petition zum Schutz des Patientengeheimnisses.
(Ressort: Datenschutz)
• Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA) – 7,1 Millionen Patientenakten gehackt!
Die Hackergruppe ShinyHunters veröffentlichte nach eigenen Angaben rund 7,1 Millionen bei Baxter International erbeutete Datensätze. Weitere aktuelle Cyberangriffe und Phishing-Attacken im US-Gesundheitswesen zeigen die Dimension des Problems.
(Ressort: Datenlecks)
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Topthema 1
ECC-Gesundheitskarten ab 1. Oktober - was ist zu beachten - mit und ohne TI
Ab dem 1. Oktober 2026 geben die Krankenkassen erstmals neue elektronische Gesundheitskarten aus, die ausschließlich das neue Verschlüsselungsverfahren ECC unterstützen. Die KBV weist deshalb insbesondere TI-Praxen darauf hin, dass ihre Konnektoren mindestens auf die Produktversion PTV6 aktualisiert sein müssen.
Nach unserem Bericht darüber haben uns zahlreiche Zuschriften erreicht – vor allem von Kolleginnen und Kollegen, die nicht an die TI angeschlossen sind. Viele fragen sich, ob sie ab Oktober die neuen Gesundheitskarten überhaupt noch einlesen können, ob sie ein neues Kartenlesegerät benötigen oder sogar einen neuen eHBA oder eine neue SMC-B beantragen müssen.
Wir haben die Fragen recherchiert und die Ergebnisse für alle (mit und ohne TI) auf unserer Webseite zusammengestellt.
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DPNW-Kompakt: Was ist eigentlich ECC?
Ab dem 1. Oktober 2026 werden erstmals elektronische Gesundheitskarten ausgegeben, die ausschließlich das Verschlüsselungsverfahren ECC unterstützen. Aber was bedeutet ECC eigentlich – und warum wird umgestellt?
ECC steht für Elliptic Curve Cryptography, auf Deutsch „Kryptografie mit elliptischen Kurven“. Dabei handelt es sich um ein modernes kryptografisches Verfahren, mit dem digitale Verbindungen abgesichert und Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.
Bisher wurde in der Telematikinfrastruktur vor allem das sogenannte RSA-Verfahren (Rivest-Shamir-Adleman) verwendet. Dieses wird nun schrittweise durch ECC ersetzt. Die Umstellung erfolgt nach Angaben der gematik aufgrund der Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und europäischer Vorgaben.
ECC erreicht mit wesentlich kürzeren Schlüsseln ein hohes Sicherheitsniveau und benötigt dabei weniger Rechenleistung.
Was wird auf ECC umgestellt?
Die Umstellung betrifft die Telematikinfrastruktur (TI) und verschiedene Komponenten, die sich innerhalb dieser Infrastruktur sicher identifizieren und miteinander kommunizieren müssen.
Dazu gehören insbesondere:
* Konnektoren
* Praxisverwaltungssysteme und KIM-Clientmodule
* elektronische Heilberufsausweise (eHBA)
* Institutionskarten beziehungsweise Praxisausweise (SMC-B)
* Gerätekarten der stationären Kartenterminals (gSMC-KT)
* elektronische Gesundheitskarten (eGK)
Die gematik hat dafür unterschiedliche Umstellungsfristen festgelegt. Für die Gerätekarten gSMC-KT der stationären Kartenterminals läuft die Übergangsfrist beispielsweise noch bis zum 31. Dezember 2026.
ECC bedeutet nicht automatisch TI, es geht nur um das Verschlüsselungsverfahren.
ECC ist ein neues kryptografisches Verfahren. Die TI ist das Netz, in dem dieses Verfahren unter anderem eingesetzt wird. Beides ist nicht dasselbe.
Weitere Informationen der gematik:
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/rsa2ecc-migration
Checkliste zur RSA-ECC-Umstellung für TI-angeschlossene Praxen:
https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Telematikinfrastruktur/ECC-RSA/gem_AufEinenBlick_RSA_ECC_Checkliste.pdf
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Morgen in Berlin: „Es ist Punkt 12“ – große Demonstration gegen das GKV-Spargesetz
Am morgigen Samstag, 5. September 2026, findet vor dem Reichstagsgebäude in Berlin eine große Demonstration gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und weitere Einschnitte in der Gesundheitsversorgung statt.
Unter dem Motto „Es ist Punkt 12“ ruft die von der Kinderärztin Dr. med. Bea Merscher initiierte Veranstaltung Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen ebenso wie Patienten, Betroffene, Eltern und Unterstützer dazu auf, gemeinsam für eine verlässliche Gesundheitsversorgung auf die Straße zu gehen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist Ende Juli in Kraft getreten. Für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung bringt es erhebliche Veränderungen mit sich. Unter anderem sollen ab 2027 bislang extrabudgetär vergütete Leistungen wieder in die begrenzte Gesamtvergütung einbezogen werden. Die KBV warnt vor erheblichen finanziellen Auswirkungen auf Praxen und die Versorgung.
Die Initiative „Es ist Punkt 12“ fordert unter anderem, Versorgungskürzungen zurückzunehmen und Leistungen in der Kinder- und Jugendmedizin, Psychotherapie, Prävention, Geburtshilfe, Palliativmedizin sowie weiteren Versorgungsbereichen nicht durch Budgetdeckel und Sparvorgaben zusätzlich unter Druck zu setzen.
Wer morgen noch teilnehmen möchte:
Wann: Samstag, 5. September 2026, ab 13:00 Uhr
Wo: vor dem Reichstagsgebäude, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Dauer: voraussichtlich bis 17:00 Uhr
Teilnahme: kostenlos, keine Anmeldung erforderlich
Auch Kurzentschlossene können also morgen einfach nach Berlin kommen. Die Veranstalter empfehlen, etwas früher vor Ort zu sein und möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Auf der Webseite kann zusätzlich unverbindlich über „Ich bin dabei“ zugesagt werden; dies ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Wer nicht persönlich nach Berlin kommen kann, kann die Aktion nach Angaben der Organisatoren unter anderem durch das Teilen der Informationen und Beiträge in sozialen Netzwerken unterstützen.
Weitere Informationen zu Ablauf, Anreise und den Forderungen unter 'mehr dazu hier'.
Instagram: @dr.bea.kinderaerztin
Hinweis: Unbedingt teilnehmen und unseren Gesundheitspolitikern zeigen, was wir als Bürger davon halten!
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Immer mehr Menschen haben die Nase voll - und das nicht vom Schnupfen. Der Kommentar
Dass morgen Menschen aus so unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens gemeinsam vor den Reichstag ziehen, ist ein wichtiges Signal.
Über die Finanzierung des Gesundheitswesens muss gesprochen werden. Auch über Wirtschaftlichkeit, Strukturen und darüber, wo Geld sinnvoller eingesetzt werden kann. Aber Sparpolitik darf nicht dazu führen, dass notwendige Behandlung schwieriger erreichbar wird.
Gerade bei der Psychotherapie sehen wir diesen Widerspruch besonders deutlich. Schon heute warten viele Menschen lange auf einen Therapieplatz. Gleichzeitig wird die Finanzierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ab 2027 erheblich verändert. Psychotherapeutische Leistungen werden wieder stärker in eine begrenzte Gesamtvergütung einbezogen, Vergütungsbestandteile entfallen und ein bisheriger gesetzlicher Schutzmechanismus für eine angemessene Vergütung wird gestrichen.
Wer unter solchen Bedingungen weiter kürzt, muss sich deshalb auch die Frage gefallen lassen:
Was bedeutet das am Ende für die Patienten?
Denn Praxen können ihre Zeit nicht beliebig vermehren. Wenn wirtschaftlicher Druck dazu führt, dass weniger Behandlungsangebote finanziert werden können, trifft das nicht abstrakte Haushaltspositionen. Es trifft Menschen, die auf Behandlung warten.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist verabschiedet. Damit ist die politische Auseinandersetzung über seine Folgen aber nicht beendet.
Deshalb begrüßen wir es, wenn Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegekräfte, Therapeuten anderer Gesundheitsberufe, Patienten und Angehörige gemeinsam auf mögliche Folgen gesundheitspolitischer Entscheidungen aufmerksam machen.
Wer morgen in Berlin dabei sein kann: Hingehen, sichtbar sein und die eigene Meinung friedlich aber deutlich kundtun.
Das DPNW wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige psychotherapeutische Behandlung erreichbar bleibt, Psychotherapie angemessen finanziert wird und Einsparungen nicht zu Lasten der Versorgung psychisch erkrankter Menschen gehen.
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GKV-Spargesetz
Die Folgen des GKV-Sparpakets
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt für die psychotherapeutische Versorgung weitreichende Verschlechterungen. Eine bislang kaum beachtete Änderung betrifft die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen: Die entsprechende Regelung in § 87 Absatz 2c SGB V wird zum 1. Januar 2027 gestrichen. Damit entfällt die bisherige gesetzliche Vorgabe, bei psychotherapeutischen Leistungen eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit sicherzustellen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Vergütung einer Psychotherapiestunde am 1. Januar 2027 automatisch abgesenkt wird. Die derzeitigen EBM-Bewertungen gelten zunächst fort. Aber die spezielle gesetzliche Absicherung, auf die sich Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen und der Bewertungsausschuss bei der Ausgestaltung der Vergütung bislang stützen konnten, fällt weg. Die Auswirkungen auf künftige Honorarentscheidungen und Auseinandersetzungen über die Angemessenheit der Vergütung sind damit erheblich.
Zum 1. Januar 2027 folgt der zweite Schritt: Psychotherapeutische Leistungen sollen aus der extrabudgetären Vergütung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Damit werden sie Teil eines begrenzten Honorartopfes und unterliegen künftig einer Mengenbegrenzung. Zugleich entfällt der Zuschlag für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie.
Die Folgen sind absehbar:
Psychotherapeutische Praxen verlieren damit einen wichtigen gesetzlichen Vergütungsschutz und werden zugleich in ein budgetiertes Vergütungssystem überführt. Das erhöht das Risiko von Mengenbegrenzungen, Quotierungen und regional unterschiedlichen Auszahlungssituationen. Für Praxen mit hohen Personal-, Miet- und Finanzierungskosten kann dies erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Auch die Finanzierung von Arbeitsplätzen für angestellte Psychotherapeuten kann dadurch unter Druck geraten.
Noch schwerer wiegt die mögliche Auswirkung auf die Versorgung. Wenn die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen künftig stärker von einem begrenzten Honorartopf abhängt, entsteht ein zusätzlicher Anreiz, Behandlungsleistungen zu begrenzen. Das ist angesichts der ohnehin langen Wartezeiten und des hohen Bedarfs an psychotherapeutischer Behandlung ein falsches Signal.
Der Gesetzgeber verweist darauf, dass für das Jahr 2027 ein entsprechender Leistungsbedarf in die Gesamtvergütung eingestellt werden soll. Eine dauerhafte Garantie einer angemessenen Vergütung je Behandlungsstunde enthält das Gesetz jedoch nicht. Die bisherige spezielle gesetzliche Regelung zur Angemessenheitsprüfung wird vielmehr gestrichen.
Das ist kein technisches Detail. Es geht um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und damit unmittelbar um die Frage, wie viele Therapieplätze künftig zur Verfügung stehen. Eine Budgetierung der Psychotherapie kann nicht losgelöst von der Versorgungssituation betrachtet werden.
Für das DPNW ist deshalb klar: Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Im Gegenteil. Wir werden die Umsetzung der neuen Regelungen kritisch begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden und die ambulante psychotherapeutische Versorgung nicht kaputtgespart wird.
Wir geben uns mit einer Entwicklung nicht zufrieden, bei der ausgerechnet in einer Zeit hohen psychotherapeutischen Bedarfs die finanziellen Rahmenbedingungen der Praxen verschlechtert werden. Das DPNW wird sich deshalb auch weiterhin politisch und, wo erforderlich, rechtlich dafür einsetzen, dass Psychotherapie ausreichend finanziert wird und Patienten auch künftig Zugang zu einer hochwertigen ambulanten psychotherapeutischen Versorgung haben.
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Werden psychotherapeutische Praxissitze ab 2027 gestrichen?
Die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Veränderungen werfen noch eine weitere wichtige Frage auf: Was passiert künftig mit psychotherapeutischen Praxissitzen, wenn Praxisinhaber ihre Tätigkeit beenden?
Gerade mit Blick auf die ab 2027 veränderten Rahmenbedingungen besteht die Sorge, dass psychotherapeutische Behandlungskapazitäten langfristig verloren gehen könnten. Dabei kommt den Zulassungsausschüssen eine wichtige Rolle zu. Sie entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben darüber, ob und wie Vertragsarztsitze nachbesetzt werden können.
Aus der Praxis gibt es Hinweise darauf, dass Zulassungsgremien bislang durchaus bemüht sind, bestehende Sitze für die Versorgung zu erhalten. Auch in stark versorgten oder rechnerisch überversorgten Regionen werden Sitze nach Möglichkeit weiterhin ausgeschrieben. Teilweise kann auch eine Verlegung in weniger gut versorgte Gebiete dazu beitragen, vorhandene Behandlungskapazitäten zu erhalten und dort einzusetzen, wo sie besonders benötigt werden.
Entscheidend wird deshalb sein, ob die neuen gesetzlichen Regelungen ab 2027 Auswirkungen auf diese Praxis und die Handlungsspielräume der Zulassungsgremien haben werden. Eine pauschale oder automatische Streichung psychotherapeutischer Praxissitze lässt sich aus den bisherigen Regelungen jedenfalls nicht ableiten. Dennoch muss genau beobachtet werden, ob der politische und finanzielle Druck auf die ambulante Versorgung künftig auch dazu führt, dass frei werdende Sitze nicht mehr oder nur eingeschränkt nachbesetzt werden.
Denn hinter jedem Kassensitz stehen konkrete Behandlungskapazitäten und damit Therapieplätze für Patienten. Angesichts langer Wartezeiten und eines weiterhin hohen Bedarfs an psychotherapeutischer Versorgung wäre ein schleichender Abbau dieser Kapazitäten nicht hinnehmbar.
Für das DPNW ist deshalb klar: Die Folgen des GKV-Sparpakets dürfen nicht nur anhand von Honorarregelungen bewertet werden. Entscheidend ist am Ende, was bei den Patienten ankommt: ob psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich arbeiten können und ob ausreichend Therapieplätze erhalten bleiben. Wir werden deshalb auch die Entwicklung bei der Nachbesetzung und möglichen Verteilung psychotherapeutischer Praxissitze genau beobachten und uns gegen einen weiteren Abbau der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung einsetzen.
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GKV-Chef Blatt sieht „keinen Millimeter Spielraum“ bei Einsparungen
Der GKV-Spitzenverband warnt angesichts stark steigender Ausgaben vor Abstrichen am Sparpaket. „Es ist kein Millimeter Spielraum“, betonte Vorstandschef Oliver Blatt. Nur die vollständige Umsetzung aller beschlossenen Maßnahmen könne die für 2027 erwartete Finanzierungslücke von rund 18 Milliarden Euro schließen. Im ersten Halbjahr stiegen die Ausgaben für medizinische Leistungen um 7,4 Prozent, während die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten nur um 4,1 Prozent zulegten.
Trotz eines Überschusses von 2,6 Milliarden Euro, vor allem durch höhere Zusatzbeiträge, sieht der Verband diesen vor allem zur Wiederauffüllung der vorgeschriebenen Rücklagen. Haupttreiber der Mehrausgaben waren Klinikbehandlungen mit plus 9,4 Prozent, ärztliche Behandlungen in Praxen mit plus 6,1 Prozent sowie Arzneimittel mit plus 5,2 Prozent.
gefunden bei aend.de:
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KBV-Vertreterversammlung: Spargesetz bedroht psychotherapeutische Versorgung
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute in Berlin umfassende Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefordert. Besonders deutlich wurde die Kritik an den Folgen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner warnte, dass die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen sowie die Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie und der Angemessenheitsprüfung zu erheblichen Einschränkungen führen. Nach Einschätzung der KBV drohen weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung der Versorgungslage.
Nachbesserungen reichen nicht aus
Steiner verwies auf die angekündigte Nachbesserung für bestimmte Patientengruppen. Leistungen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte im Rahmen der Komplexversorgung sowie dringliche Fälle sollen wieder extrabudgetär vergütet werden.
Aus Sicht der KBV reicht dies jedoch nicht aus. Ein großer Teil der psychotherapeutischen Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten bliebe weiterhin von der Budgetierung betroffen.
Direktzugang zur Psychotherapie soll erhalten bleiben
Auch zur geplanten Patientensteuerung positionierte sich die KBV deutlich. In ihrem Konzept für ein künftiges Primärarztsystem soll der Direktzugang zur Psychotherapie ausdrücklich erhalten bleiben.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen damit weiterhin unmittelbar aufgesucht werden können, ohne dass zuvor zwingend eine hausärztliche Steuerung erfolgen muss. Die KBV lehnt zudem eine vorgeschaltete Steuerung ausschließlich durch digitale Systeme oder ein Case Management der Krankenkassen ab.
Drei Milliarden Euro weniger – 46 Millionen Behandlungsfälle
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen warnte ebenfalls vor erheblichen Folgen des Spargesetzes. Nach Angaben der KBV sollen im kommenden Jahr rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden.
Nach Berechnungen der KBV entspricht dies einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. Betroffen seien alle Fachrichtungen, wenn auch unterschiedlich stark.
Für die Psychotherapie bleiben damit vor allem zwei Fragen entscheidend: Wie weit wird die Politik die Budgetierung tatsächlich korrigieren – und wird der unmittelbare Zugang zur Psychotherapie auch bei einer künftigen Patientensteuerung dauerhaft erhalten?
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KBV warnt vor Zäsur in der ambulanten Versorgung
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat in Berlin umfassende Nachbesserungen am Spargesetz verlangt. Die Finanzierung der ambulanten Versorgung müsse sich am medizinischen Bedarf und an den realen Bedingungen in den Praxen orientieren, nicht an der Kassenlage der gesetzlichen Krankenkassen, so die Delegierten.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sprach von einer „Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ im kommenden Jahr. Das Leistungsversprechen der GKV sei begrenzt, und mit dem neuen Gesetz werde diese Grenze nun deutlich sichtbar. Allein im ambulanten Bereich sollen rund drei Milliarden Euro eingespart werden, was nach KBV-Berechnungen etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger entspricht. Gassen machte klar: Weniger Mittel bedeuten weniger Termine. Praxen könnten Leistungen dauerhaft nur noch in dem Umfang anbieten, in dem sie auch finanziert werden. Für Patienten jenseits dieser Kapazitäten könne dies in Zukunft vermehrt Selbstzahlerleistungen bedeuten, ausgenommen medizinische Notfälle.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister erinnerte an die volkswirtschaftliche Bedeutung der ambulanten Praxen, die mit etwa 790.000 Beschäftigten mehr Menschen beschäftigen als Pharma- und Automobilindustrie. Vor diesem Hintergrund kritisierte er Pläne, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Dies würde nach KBV-Schätzungen 36 Millionen zusätzliche Behandlungsfälle pro Jahr verursachen. Eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen ohne AU-Pflicht würde dagegen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden und etwa 102 Millionen Euro Bürokratiekosten einsparen, bei Kind-krank-Bescheinigungen zusätzlich etwa 450.000 Stunden und 30 Millionen Euro.
Besonders drastisch seien die Folgen für die Psychotherapie, warnte KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner. Budgetierung, der Wegfall der Zuschläge zur Kurzzeittherapie und der Angemessenheitsprüfung führten zu weniger Therapieplätzen, längeren Wartezeiten und einer verschärften Versorgungslage. Ein Entschließungsantrag der Regierungskoalition, bestimmte psychotherapeutische Leistungen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte in Komplexversorgungen und dringliche Fälle weiter extrabudgetär zu vergüten, sei zwar ein Signal, lasse jedoch die breite Versorgung erwachsener Patienten außen vor.
Die KBV fordert daher kurzfristige und umfassende Korrekturen des Spargesetzes für die gesamte ambulante Versorgung. Konzepte zur besseren Steuerung, für schnellere Facharzttermine, eine neu geordnete Notfallversorgung, mehr Prävention und eine praxistaugliche Digitalisierung lägen vor. Wenn die Bundesregierung die sich abzeichnende Krise in der ambulanten Versorgung entschärfen wolle, müsse sie den Praxen wieder Luft zum Atmen geben.
gefunden bei kbv.de:
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Reaktionen aus der Politik
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AfD hinterfragt Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zu den Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die häusliche Krankenpflege, die außerklinische Intensivpflege und die ambulante Versorgung in Flächenländern gestellt.
Sie will von der Bundesregierung wissen, welche Gesetzesfolgenabschätzungen, Gutachten, Modellrechnungen oder Prognosen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf ambulante Pflegedienste vorlagen. Außerdem fragt sie nach den Annahmen der Regierung zum Personal- und Fachkräftebedarf in der ambulanten Versorgung in den Jahren 2027, 2028 und 2029.
gefunden bei bundestag.de:
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Pressereaktionen
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95 Prozent der Ärzte und Therapeuten erwarten schlechtere Versorgung
Eine Online-Umfrage des Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg unter 1782 Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten zeigt eine deutliche Verunsicherung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. 95 Prozent der Befragten erwarten eine Verschlechterung der Patientenversorgung. Genannt werden vor allem Unterversorgung, längere Wartezeiten und schlechtere Terminverfügbarkeit sowie zunehmende Arbeitsbelastung.
Viele Praxen planen konkrete Schritte: 69 Prozent wollen stärker auf Privatleistungen setzen, 66 Prozent auf Selbstzahlerleistungen. 61 Prozent erwägen, weniger GKV-Termine anzubieten, 53 Prozent wollen GKV-Sprechstundenzeiten reduzieren. 97 Prozent rechnen mit Honorarverlusten.
MEDI-Vertreter wie der Hausarzt Michael Eckstein und der Kardiologe Norbert Smetak warnen vor politischen Folgen und verweisen auf den wirtschaftlichen Druck in den Praxen. Sie fordern den Ausbau landesspezifischer Haus- und Facharztverträge, mehr Digitalisierung und Bürokratieabbau.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Ärzte wehren sich gegen „Nutznießer“-Vorwurf und rufen zum Protest auf
Der Schlagabtausch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und der Kinderärztin Dr. Bea Merscher in der RTL-Sendung „Am Tisch mit…“ sorgt weiter für Empörung. Merz hatte Merscher mit den Worten „Da sind Sie als Teil dieses Gesundheitssystems auch Nutznießer“ begegnet und auf hohe Ausgaben und gestiegene ärztliche Budgets verwiesen.
Viele Ärzte widersprechen öffentlich. In sozialen Medien schildern sie unbesetzte Stellen, extremen Arbeitsdruck, Finanzierungsprobleme und persönliche Haftung, und betonen, dass sie das System tragen statt von ihm zu profitieren.
Auch Kammern und Verbände greifen die Wortwahl des Kanzlers scharf an. Ärztekammern, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und der Marburger Bund verurteilen die Bezeichnung als abwertend und sehen Ärzte damit in die Nähe von „Schmarotzern“ gerückt.
gefunden bei aend.de:
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KBV-Chef: Spargesetz erzwingt Leistungsabbau in den Praxen
KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen bezeichnet das aktuelle Spargesetz als reines Spargesetz ohne inhaltliche Reformen. Viele Fachgruppen verzeichnen laut KBV Umsatzverluste von deutlich über zehn Prozent, was zu Einkommenseinbußen, Stellenabbau bei MFA und weniger Terminen führt. Praxen, einschließlich der psychotherapeutischen, können die bisherige Versorgungsmenge wirtschaftlich nicht mehr aufrechterhalten.
Gassen erwartet, dass KVen die Honorarverteilung so anpassen, dass Praxen ein klares Budget und damit eine Obergrenze für GKV-Leistungen je Quartal erhalten. Über dieses Volumen hinaus lohne sich Behandlung kaum noch, längere Wartezeiten seien die Folge, teils ergänzt um Selbstzahlersprechstunden.
Als Minimum fordert die KBV eine spürbare Anhebung des Orientierungspunktwertes und eine ehrliche Neubewertung des Sicherstellungsauftrags. Es gebe nur eine endliche Menge Geld und damit auch nur eine endliche Menge hochwertiger Versorgung.
gefunden bei aend.de:
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KBV warnt: es wird Geld für 45 Millionen Behandlungsfälle fehlen; Psychotherapeutengebühren vorerst gesichert
KBV-Chef Andreas Gassen warnt auf der Vertreterversammlung vor gravierenden Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Der ambulanten Versorgung würden 2027 rund drei Milliarden Euro entzogen, das entspreche etwa 46 Millionen Behandlungsfällen. Weniger Geld bedeute weniger Termine, Leistungen über die Budgets hinaus könnten für Patienten künftig Selbstzahlerleistungen werden, Notfälle ausgenommen.
Zum 1. Januar 2027 sollen EBM-Änderungen in Kraft treten. Betroffen sind unter anderem die Vergütungsregelungen für TSVG-Fälle, die Zuschläge für Kurzzeittherapie in der ambulanten Psychotherapie, die ePA-Vergütung sowie die Beratung zur Organ- und Gewebespende.
Positiv für Psychotherapeuten wertet die KBV eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg. Die geplante Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent darf bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der KBV nicht umgesetzt werden. Gassen spricht von einem ersten Etappensieg.
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Petition: Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?
Die geplante Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab April 2026 verschärft die Versorgungskrise in der Psychotherapie. Bereits jetzt sind Wartezeiten lang und der Bedarf wächst weiter. Kürzungen bedrohen Versorgungsqualität, erhöhen den bürokratischen Aufwand und gefährden den Datenschutz. Die Maßnahme widerspricht politischen Zusagen zur Stärkung der psychischen Versorgung und schwächt die Position des Berufsstandes.
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Wie könnten Psychotherapeuten wirksam protestieren - Thesenpapier für Politikergespräche
Warum Psychotherapeuten jetzt das Gespräch suchen sollten
Jede Bundestagsabgeordnete und jeder Bundestagsabgeordnete vertritt einen Wahlkreis und bietet regelmäßig Bürgersprechstunden an. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Patientinnen und Patienten sowie Angehörige sind Bürger dieses Landes – und haben selbstverständlich das Recht, ihre Sorgen und Erfahrungen unmittelbar an die Politik heranzutragen.
Es geht dabei ausdrücklich nicht um parteipolitische Vorwürfe, sondern um eine sachliche Darstellung der Folgen aktueller gesundheitspolitischer Entwicklungen für die psychotherapeutische Versorgung.
Wir haben ein Thesenpapier mit Kontaktdaten der Abgeordneten erstellt, das Sie hier herunterladen können:
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Psychotherapie hat Belastungsgrenzen – Studien gesucht
Die aktuellen Honorarkürzungen werfen eine zentrale Frage auf: Wie viele Therapiesitzungen kann ein Psychotherapeut dauerhaft verantwortbar durchführen, ohne dass Gesundheit und Behandlungsqualität leiden?
Während Politik und Selbstverwaltung von bis zu 36 Sitzungen pro Woche ausgehen, fehlen bislang belastbare Erkenntnisse zu den Grenzen therapeutischer Arbeit. Das DPNW startet daher eine Recherche zu Burnout, kognitiver Ermüdung, Fehleranfälligkeit, hohen Fallzahlen sowie nationalen und internationalen Empfehlungen zur maximalen Arbeitsbelastung von Psychotherapeuten.
Gesucht werden Studien, Übersichtsarbeiten, Positionspapiere, Hinweise auf Forschergruppen und praktische Erfahrungen.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Wann wird Versorgung zur Überforderung – und welche Folgen hat dies für Patienten und Behandler?
Hinweise bitte an: hana.stegert@dpnw.info
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Primärarztsystem und Patientensteuerung
Hausärzte zur Primärversorgung: Direktzugang zur Psychotherapie soll erhalten bleiben
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband schlägt für das geplante Primärversorgungssystem die Hausarztzentrierte Versorgung als Modell vor. Versicherte sollen sich in einer hausärztlichen Praxis einschreiben, die alle Behandlungen koordiniert. Andere erste Anlaufstellen wie Apotheken, fachärztliche Praxen oder telefonische und digitale Triageangebote lehnt der Verband ab. Ausnahmen sieht er nur für Notfälle, Augenheilkunde, Gynäkologie und Psychotherapie.
Der HÄV betont, die HzV erfülle zentrale Kriterien moderner Primärversorgung wie kontinuierliche Betreuung, umfassende Versorgung und koordinierte Behandlung. Er fordert dafür bessere digitale Ausstattung, ein Primärversorgungskennzeichen sowie die gezielte Förderung multiprofessioneller Praxisteams. Die Teilnahme der Versicherten soll freiwillig sein, aber mit klaren Anreizen für eingeschriebene Patienten und Nachteilen oder Zuzahlungen für eine unkoordinierte Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen verbunden werden.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
Kommentar: Es ist schonmal positiv, dass der Hausärzteverband die Psychotherapie ausdrücklich als Ausnahme vom hausärztlichen Steuerungsmodell nennt. Damit wird der direkte Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung als eigenständiger Weg anerkannt. Politisch ist die Ausgestaltung des Primärversorgungssystems jedoch noch offen, und wir verfolgen weiterhin aufmerksam, ob dieser Direktzugang in den weiteren Beratungen und im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich abgesichert wird.
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Bundesärztekammer: strengere Steuerung der Patientenversorgung gefordert
Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt plädiert für eine stärkere Steuerung der Patienten über die hausärztliche Versorgung. Wer ohne Überweisung direkt zum Facharzt geht, solle mit längeren Wartezeiten rechnen müssen. Erste Anlaufstelle solle die Hausarztpraxis sein, außerhalb der Sprechzeiten die Nummer 116117. Digitale oder telemedizinische Ersteinschätzungen könnten unterstützen, dürften den Zugang zur Hausarztpraxis aber nicht erschweren.
Als Begründung verweist Reinhardt auf die hohe Inanspruchnahme des Systems mit 9,7 Arztkontakten pro Einwohner und rund 220 stationären Fällen je 1.000 Einwohner.
Kritik übt er am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und der Budgetierung. Pauschalen und gedeckelte Vergütung bildeten den tatsächlichen Aufwand gerade bei komplex kranken Patienten nicht ab. Reinhardt fordert ein Honorarsystem, das koordinierte, ganzheitliche Versorgung und eine sinnvolle Patientensteuerung belohnt.
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Fachärzteverband attackiert Hausärzte-Pläne zur Primärversorgung
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) reagiert scharf auf das Forderungspapier des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands zur Primärversorgung. Die Annahme, Hausarztpraxen könnten den überwiegenden Teil der Fälle fallabschließend versorgen, sei „Realitätsverweigerung“, da heute bereits zwei Drittel der Behandlungsfälle in fachärztlichen Praxen erfolgen. Primärversorgung dürfe nicht heißen: Hauptsache nicht zum Facharzt.
Statt starrer hausärztlicher Steuerung fordert der SpiFa eine Orientierung an medizinischem Bedarf und Dringlichkeit sowie einen verlässlichen, zeitgerechten Zugang zur erforderlichen fachärztlichen Kompetenz. Der Facharztstandard müsse auch für gesetzlich Versicherte uneingeschränkt erhalten bleiben.
Zugleich betont der SpiFa die Notwendigkeit einer starken hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung in Kooperation. Zusätzliche Zugangshürden zur fachärztlichen Behandlung drohten Diagnosen und Therapien zu verzögern und würden das Vertrauen der Patienten in ein neues Primärversorgungssystem gefährden.
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Gemeinsam stark: Mit Ihrer Spende Innnit und unsere Petitionen unterstützen
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
unsere gemeinsame Petition für den Erhalt des offenen Zugangs zur Psychotherapie war ein großer Erfolg – und das wäre ohne die wertvolle Unterstützung von Innnit kaum möglich gewesen. Gerade angesichts des starken Drucks von Verbänden hat Innnit uns geholfen, unsere Stimme hörbar zu machen und unser Anliegen erfolgreich zu vertreten.
Damit Innnit auch weiterhin Projekte wie unsere Petition unterstützen kann, ist der Verein auf Spenden angewiesen. Schon 5 Euro können einen Unterschied machen und helfen, dass wichtige Initiativen wie diese weiterhin arbeiten können.
Sie können Innnit unkompliziert hier unterstützen: https://verein.innn.it/foerdern-1/
Herzliche Grüße
Dieter Adler
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Aktuelles
SOS: Die Menschen in Nepal brauchen unsere Unterstützung
Aktuell beschäftigt sich der gemeinnützige Verein aus Bonn vordringlich mit Hilfsmaßnahmen für die von der Sturzflut betroffenen Menschen in Nepal. Aus diesem Grunde nehmen wir gerne den aktuellen Aufruf des Vorstandes der ANDHERI HILFE in unserem Newsletter auf:
„Liebe Freundinnen und Freunde der ANDHERI HILFE,
es müssen schreckliche Momente gewesen sein: Ein lautes Grollen, wie vor einem Gewitter, dann ein Getöse und eine Flutwelle aus Geröll, Eis und Schlamm, die rasend schnell Dörfer, Straßen und Brücken im Norden Nepals wegreißt. Die Menschen hatten keine Chance sich in Sicherheit zu bringen. Wie viele Menschen alles verloren haben, lässt sich nur schwer schätzen. Fest steht: Die Menschen, darunter hunderte Kinder, haben furchtbare Dinge erlebt, sind traumatisiert und stehen vor dem Nichts.
Angesichts dieser immensen Not haben wir aus unserer Rücklage 50.000 EUR für sofortige Hilfe zur Verfügung gestellt. Eine unserer Partnerorganisationen ist mit drei Lastern – vollgepackt mit dem Notwendigsten – bereits in der Krisenregion angekommen. Sie werden mit den Menschen, die alles verloren haben, warme Mahlzeiten zubereiten und ausgeben und Trinkwasser aufbereiten.
Eine unserer Projektreferentinnen ist aktuell in Nepal und bespricht mit befreundeten Entwicklungsorganisationen, wie ein Neustart für die betroffenen Familien und ihre Angehörigen gelingen kann. Ziel ist es, dass wir mit Ihrer Spende nachhaltigen Wiederaufbau leisten, auch dann noch, wenn die internationale Nothilfe bereits abgezogen ist. Wir wollen die Menschen nicht allein lassen.
Besonders liegen uns die Kinder und die Kleinbauernfamilien, deren Felder zerstört und deren Vieh ertrunken ist, am Herzen. Neben der materiellen Hilfe ist gerade bei Kindern psychologische Unterstützung notwendig, denn: „Viele Kinder sprechen nicht – nach allem, was sie gesehen haben“, berichtet unsere Projektkoordinatorin vor Ort.
Für einen guten Neustart für die betroffenen armen Familien und die notwendige psychologische Betreuung brauchen wir dringend IHRE Unterstützung.
Wir bitten Sie: Machen Sie mit und spenden Sie für die Menschen in Nepal unter dem Stichwort: Neustart Nepal 2026
Im Vertrauen auf Ihre Unterstützung grüßen Sie im Namen unserer Vorstandsvorsitzenden Elvira Greiner und dem gesamten ANDHERI-Team
August Ilg (Stellv. Vorstandsvorsitzender) und Cornelia Hansen (Vorstandsmitglied)“
Antwort: Den Weg zum Spendenlink und Aktuelles zum Wiederaufbau in Nepal finden Sie auf folgender Webseite:
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Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Bericht über eine Therapie anfordert - was tun?
Was tun, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Bericht über eine laufende psychotherapeutische Behandlung anfordert? Müssen Psychotherapeuten einen solchen Bericht erstellen, und dürfen sie die Auskunft verweigern? Welche Rolle spielt dabei eine Schweigepflichtentbindung, und was ist bei einer förmlichen Zeugenladung zu beachten?
Eine aktuelle anwaltliche Stellungnahme im Auftrag des DPNW klärt diese Fragen und zeigt auf, welche Rechte und Pflichten Psychotherapeuten in dieser Situation haben und welche rechtlichen Risiken bestehen können.
Die ausführliche rechtliche Einordnung und konkrete Empfehlungen für die Praxis finden Sie als eingeloggtes Mitglied im geschützten Mitgliederbereich auf unserer Website oder per Klick auf "mehr dazu hier".
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Berufspolitik
EU-Parlament fordert Gesetz zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat die EU-Kommission aufgefordert, einen Gesetzgebungsvorschlag zum Schutz vor arbeitsbedingten psychosozialen Risiken und Stress am Arbeitsplatz vorzulegen. Der geplante Rechtsakt soll Mindestanforderungen festlegen, um Gewalt, Belästigung, Mobbing und diskriminierendes Verhalten zu verhindern und verbindliche Pflichten für Arbeitgeber zur Sicherung der psychischen und körperlichen Gesundheit schaffen.
Die Abgeordneten verlangen zudem, dass psychosoziale Risiken als mögliche Ursache von Berufskrankheiten anerkannt werden. Der Bericht wurde mit 41 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.
Das Plenum des Europäischen Parlaments soll voraussichtlich im Oktober 2026 darüber abstimmen. Stimmt es zu, hat die EU-Kommission drei Monate Zeit, um zu reagieren.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
Kommentar: Ein wichtiges Signal, dass 73% der Abgeordneten erkannt haben, womit wir täglich in unserer Arbeit zu tun haben.
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1. Psychotherapie
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Presseschau
Nachrichten über Psychotherapie
Montag 31.08.2026 15:09 - Die Zeit
Psychotherapie: Was gegen Angst hilft. Und gegen Depressionen. Und Zwangsstörungen
David Barlow gilt als einer der einflussreichsten Psychologen der vergangenen 50 Jahre. Er sagt: Viele Störungen haben eins gemeinsam. Daher helfe auch dieselbe Therapie.
gefunden bei news.feed-reader.net:
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Nachrichten zum Bundesgesundheitsminister
Donnerstag 03.09.2026 14:34 - Die Zeit
Ausländische Fachkräfte: Linnemann will Anerkennung medizinischer Abschlüsse vereinfachen
Der Bundesgesundheitsminister will um Fachkräfte werben. »Wer Fachkräfte für das Gesundheitssystem gewinnen will, darf sie nicht durch Bürokratie ausbremsen«,…
Donnerstag 03.09.2026 14:29 - Deutschlandfunk
Medizinische Versorgung in Deutschland - Bundesgesundheitsministerium will Berufsausbildung ausländischer Ärzte bundesweit anerkennen
Der neue Bundesgesundheitsminister Linnemann will die Arbeitsaufnahme von ausländischen Medizinern und Apothekern in Deutschland erleichtern.
Dienstag 25.08.2026 14:28 - aerzteblatt.de
Linnemann hält an Aussagen zu weniger Krankenkassen fest
…mit knapp 1.200 auf heute – etwas mehr als 90 Kassen – erheblich geschrumpft. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bekräftigte nun, dass aus seiner Sicht noch viel weniger…
gefunden bei news.feed-reader.net:
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Gesundheitspolitik
KBV-Faktenblatt: 97 Prozent der Behandlungsfälle werden ambulant versorgt
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat aktuelle Zahlen zu Leistungen und Kosten der ambulanten Gesundheitsversorgung veröffentlicht.
Danach werden 97 Prozent aller Behandlungsfälle – rund 600 Millionen pro Jahr – in Arzt- und Psychotherapiepraxen versorgt. Auf diesen Bereich entfallen nach Angaben der KBV 15 Prozent der GKV-Ausgaben beziehungsweise 50,1 Milliarden Euro.
Davon weist die KBV 3,8 Milliarden Euro für Psychotherapie aus.
Zum Vergleich: In Krankenhäusern werden rund drei Prozent aller Behandlungsfälle versorgt. Auf den stationären Bereich entfallen laut KBV jedoch 33 Prozent der GKV-Ausgaben beziehungsweise 111,5 Milliarden Euro.
Auch bei den durchschnittlichen Ausgaben pro Patient zeigt das Faktenblatt einen deutlichen Unterschied: Für die Behandlung in Praxen weist die KBV 735 Euro pro Patient und Jahr aus, für die Krankenhausversorgung 9.945 Euro.
Die Zahlen unterstreichen aus Sicht der KBV die hohe Bedeutung der ambulanten Versorgung für das Gesundheitssystem.
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Merz beharrt auf Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält an der geplanten Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag fest. Die Koalition habe sich darauf verständigt, diese Vereinbarung gelte weiterhin und bilde die Grundlage für die weitere Arbeit der Bundesregierung, erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Ziel sei es, den Missbrauch von Krankschreibungen einzudämmen. Gleichzeitig sollen Tarif- und Betriebsvereinbarungen abweichende Regelungen ermöglichen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte die Pläne zuletzt infrage gestellt und auf die zahlreichen vorgesehenen Ausnahmen verwiesen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hatte den Beschluss Anfang Juli verteidigt und begrüßt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch rückwirkend vorgelegt werden können.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Mustertexte
DPNW-Mustertexte für die einfache Arbeit in der Praxis
Wir bieten unseren Mitgliedern exklusive Mustertexte zu verschiedenen Bereichen der psychotherapeutischen Arbeit an. Diese sind überwiegend personalisiert, d.h., mit den Daten ihrer Praxis bereits automatisch versehen (sofern Sie diese im System hinterlegt haben).
Die Mustertexte decken Themen wie die Arbeit mit Patienten, Widerspruchsbescheide, Gutachterverfahren, IT-Arbeit, Versorgungswerke, Kammern und viele weitere Bereiche ab.
Sie finden die Mustertexte auf der Webseite unter "Mein Profil" (oder kleines Männchen rechts oben) "Downloads" (rechts auf der Seite)
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Übersicht über die Mustertexte
Auswahl der Mustertexte auf unserer Seiten:
Mitgliederbereich:
Meine Rechnungen
B1-X. Beitragsbescheinigung
SP1-X. Spendenbescheinigung
Praxis
Abrechnungs/Honorarbescheide
1. Widerspruch Honorar
2A. Widerspruch 1%-Kürzung
2B. Aufrechterhalten der Widersprüche
2E. Widerspruch gegen Notdienstpauschale KVNO
2G. Widerspruch 1% ePA-Kürzung
u.v.am.
Arbeit mit Patienten
Allgemeines
M1. Schweigepflichtserklärung
P1. Patienten: Ausfallhonorar
P6. Einverständnis Steigerungssatz
P7. Videotherapie-Einverständnis
P8. Post an Praxis (Jugendliche)
Informationen und Verzicht auf ePA-Eintrag
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse
Gutachterverfahren
A2. Gutachterverfahren Gruppe
IT-Bearbeitung
E1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Versorgungswerke
V2. Antrag PVW Anwartschaftsbescheid
Privat
ST1. Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid
und noch mehr
Antwort: Alle Musterformulare finden Sie hier
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DPNW-Fortbildungen
DPNW-Infoveranstaltung zum GKV-Gesetz: Was ändert sich für Ihre Praxis? – 16.09.2026 - 17-20 Uhr - offen auch für "Nicht-Mitglieder"
Offen und kostenfrei für auch Nicht-Mitglieder!
Die aktuellen Entwicklungen rund um das GKV-Gesetz bringen neue rechtliche Fragen und konkrete Auswirkungen auf den Praxisalltag mit sich. In unserer exklusiven Online-Infoveranstaltung für DPNW-Mitglieder gibt Dr. Jan Moeck, Jurist der Berliner Kanzlei D+B Rechtsanwälte, einen kompakten Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen und erläutert deren rechtliche Konsequenzen für Psychotherapeuten.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, offene Fragen direkt mit dem Fachanwalt zu besprechen und konkrete Fragen aus dem Praxisalltag zu klären. Nutzen Sie die Veranstaltung, um sich frühzeitig zu informieren und mehr Rechtssicherheit für Ihre Praxis zu gewinnen.
Die Teilnahme ist exklusiv für DPNW-Mitglieder. Es sind noch ein paar freie Plätze übrig. Die Anmeldung finden Sie, indem Sie auf "mehr dazu hier" klicken.
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Aktuelle Fortbildungen
Webinare künftig offen für Nicht-Mitglieder.
Kosten pro Webinar: derzeit ab 75 €/Webinar
Die Webinare sind zertifiziert, es gibt Fortbildungspunkte
Für DPNW-Mitglieder sind sie kostenfrei.
Aktuell bieten wir folgende Themen in der nächsten Zeit an:
Umgang mit parentifizierten Anteilen auf Seiten der Therapeuten
3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
Gründung einer Privatpraxis
5 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
KI wird Infrastruktur: Was das für unseren Beruf bedeutet
4 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
Versicherungsfragen für Psychotherapeuten
ansehen - anmelden
Autismus-Therapie
3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
Systemisches Konsensieren auf der inneren Bühne
3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
Der Praxisalltag mit KI: Das Arbeitswerkzeug
4 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
Positive Psychotherapie
5 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
Umgang mit parentifizierten Anteilen auf Seiten der Therapeuten
3 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
Die dritte Instanz im Raum: KI während der Sitzung
4 Fortbildungspunkte (PTK NRW)
ansehen - anmelden
Ihnen fehlt ein Seminar- oder Webinarthema:
Melden Sie sich bei uns:
webinar@dpnw.info
Sie möchten selbst ein Seminar- oder Webinarthema anbieten:
Melden Sie sich bei uns:
webinar@dpnw.info
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Beratung und Unterstützung
Telefonische Rechtsberatung
Dr. jur. Jan Moeck übernimmt die telefonische Rechtsberatung für unsere Mitglieder ein Mal pro Woche Mittwochs von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Wir bitten um vorherige Anmeldung über unsere Webseite:
Melden Sie sich zur Rechtsberatung bitte auf der Webseite wie bisher vorab an und schildern kurz worum es geht. Wir versuchen so alle drängenden Fragen beantworten zu können.
Bitte immer die ganze Email lesen!
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IT-Beratung
Wir bieten regelmäßige Sprechstunden zu Fragen der Praxis-IT an.
Unser Netzwerk IT-Experte Fabian Malinowski berät DPNW-Mitglieder kostenlos in Fragen von IT- bzw. PC-Problemen.
Bei komplexen Problemen, die nicht innerhalb der Sprechstunde gelöst werden können, müssten Extra-Termine vereinbart werden.
Die Sprechstunde dient der Lösung einfacher Probleme oder der Einschätzung (Diagnostik) komplexerer Probleme.
Weitere Beratungen bzw. Dienstleistungen würden zu einem fairen Mitgliederpreis (der unter dem normalen Stundensatz eines IT-Experten liegt) abgerechnet.
Die nächsten Termine:
Samstags jeweils 12-13:00
05.09.2026
12.09.2026
19.09.2026
26.09.2026
Anmeldung bis einen Tag vorher ist allerdings erforderlich. Sie bekommen dann einen Termin zugesendet.
Bitte hier anmelden:
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Neues Qualitätssicherungsverfahren
Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
Das neue Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten Psychotherapie wird seit dem 1. Januar 2025 in den Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe erprobt und umfasst über 20 Prozent der Psychotherapeuten in Deutschland. Kern des QS-Verfahrens sind standardisierte Patientenbefragungen. Kritisiert werden insbesondere der hohe bürokratische Aufwand, mögliche Zusatzbelastungen für Praxen sowie Unsicherheiten bezüglich Datenschutz und Nutzbarkeit der erhobenen Daten. Eine bundesweite Einführung ab 2031 gilt als möglich und würde die Berufsausübung und Dokumentationspflichten entscheidend beeinflussen.
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Allgemeine Informationen zum QS
Die Erprobung des neuen QS-Verfahrens betrifft bis 2030 nur die Behandler in den Bereichen KVNO und KVWL - das sind aber über 20 % aller Kolleginnen und Kollegen. Und das Thema wird, wenn "brav" am Verfahrensexperiment teilgenommen wird, ab 2031 soll es bundesweit eingeführt werden. Deshalb wollen wir weiter aufklären und allen (!) Kolleginnen und Kollegen helfen, sich eine Meinung zu bilden. Und noch bevor es alle betrifft, etwas gegen das Verfahren selbst unternehmen. Und wenn das nicht gelingt, Nachbesserungen zu verlangen.
Das ganz ist auch vom bürokratischen, zeitlichen und nervlichen (Frustration) Aufwand nicht unerheblich.
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Prävention
Psychische Belastungen gefährden Ausbildungserfolg
Eine Studie der Bertelsmann Stiftung und des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Obwohl rund 90 Prozent der Auszubildenden mit ihrer Ausbildung zufrieden sind, ist die psychische Belastung hoch. Knapp 20 Prozent fühlen sich fast immer oder häufig emotional belastet, etwa 15 Prozent berichten von deutlich schlechtem Wohlbefinden. Von ihnen denken 74 Prozent ernsthaft über einen Abbruch der Ausbildung nach, bei Auszubildenden mit stabilem Wohlbefinden sind es 12 Prozent.
62 Prozent der Betriebe sehen dadurch die Produktivität beeinträchtigt, pro Ausbildungsabbruch gehen im Schnitt etwa 20.000 Euro verloren. Viele Unternehmen bieten bereits Gesundheits- und Präventionsangebote an, in kleinen und mittleren Betrieben sind diese aber seltener. Nur gut ein Drittel der Auszubildenden kennt die vorhandenen Unterstützungsangebote, 35 Prozent sprechen Belastungen aus Angst vor Nachteilen nicht an.
Die Studienautoren fordern einen offeneren Umgang mit mentaler Gesundheit, mehr Prävention in Schule und Berufsschule sowie gezielte Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe.
gefunden bei bertelsmann-stiftung.de:
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Notfallversorgung
Notfallreform: 24/7-Telemedizin soll Pflicht werden
Die Bundesregierung plant mit der Notfallreform eine rund um die Uhr verfügbare telemedizinische Notfallversorgung über die 116117. Kassenärztliche Vereinigungen sollen per Gesetz verpflichtet werden, flächendeckende Video- und Telefonangebote vorzuhalten und Patienten per standardisierter Ersteinschätzung in die passende Versorgungsebene zu steuern. So sollen unnötige Fahrten zu Notfallpraxen und Kliniken und damit erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen erreicht werden.
Ärzteverbände, KVen und Bundesländer warnen vor fehlenden Kapazitäten, Mehraufwand und unklarer Finanzierung. Besonders in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in Hausarztpraxen wird eine Belastung der Regelversorgung befürchtet. Die KBV kritisiert eine undifferenzierte Ausweitung des Sicherstellungsauftrags, der Hausärzteverband spricht von einem „Verschiebebahnhof“ zulasten der Praxen.
Der Digitalverband Bitkom sieht dagegen große Chancen und fordert, privatwirtschaftliche Telemedizinanbieter rechtssicher in die Notfallversorgung einzubinden. Der Gesetzentwurf wird in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag beraten, bevor in 2. und 3. Lesung entschieden wird.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
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Barmer warnt vor stark wachsender Notfallbelastung
Ohne bessere Patientensteuerung droht die Zahl ambulanter Notfallbehandlungen in Krankenhäusern bis 2040 auf 15,7 Millionen anzusteigen. Laut Analyse des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung würde dies einem Plus von rund 21 Prozent bei Kliniknotfällen und knapp 13 Prozent bei Rettungsdiensteinsätzen entsprechen, vor allem durch die alternde Bevölkerung. Barmer-Chef Christoph Straub fordert eine bundesweit einheitliche Organisation der Notfallstrukturen mit verbindlicher Ersteinschätzung und klarer Steuerung in die passende Versorgungsebene.
Gelingen würde eine Entlastung nach Barmer-Berechnungen, wenn die Inanspruchnahme bundesweit auf das Niveau der heute am wenigsten belasteten Regionen sinkt. Dann ließen sich Kliniknotfälle und Rettungsfahrten bis 2040 um mehr als 25 Prozent reduzieren. Hausärzte und ärztlicher Bereitschaftsdienst sollen weniger dringliche Fälle übernehmen, unterstützt durch Delegation an therapeutische und pflegerische Berufe, Digitalisierung und aufsuchende Versorgungskonzepte für vulnerable Gruppen.
gefunden bei aend.de:
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Niedersachsen stärkt psychosoziale Notfallversorgung und Krankenhausbau
Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) beschlossen. Ziel ist eine landesweit einheitlichere Organisation, um akute psychische Belastungen besser zu lindern und Traumafolgestörungen vorzubeugen. Gleichzeitig soll eine bisherige Regelungslücke geschlossen werden, da PSNV-Einsatzkräfte längst nicht mehr nur bei Katastrophen, sondern auch bei alltagsnahen Ereignissen wie Verkehrsunfällen tätig sind. Vorgesehen sind unter anderem Freistellungsansprüche für ehrenamtliche PSNV-Kräfte.
Zudem hat die Landesregierung ein Investitionsprogramm für Krankenhausbaumaßnahmen ab 2026 mit einem Volumen von 388,34 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Die Mittel sollen von 2026 bis 2030 verausgabt werden und sind Teil der niedersächsischen Krankenhaustrukturreform. Der Entwurf wurde dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegt.
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Umfragen
Umfrage zur Drogenpolitik
Die Legalisierung von Cannabis 2024 sorgte immer wieder für Aufsehen und ist bis heute ein Thema von gesellschaftlicher und politischer Relevanz.
Vor allem in der Politik werden nach wie vor die Freigabe von Cannabis und die Auswirkungen diskutiert.
Wir brauchen erneut Ihre Meinung, um berufspolitisch agieren zu können!
Die Bearbeitung dauert circa 20 Minuten und wir freuen uns über alle, die teilnehmen. Natürlich erfolgt die Umfrage anonym und es erfolgt keine Weiterleitung Ihrer Daten. Ausschließlich Ihre Antworten und IP-Adresse werden gespeichert (um doppeltes Beantworten zu der Umfrage zu verhindern).
Nach Abschluss der Auswertung werden alle Daten gelöscht.
Vielen Dank im Voraus!
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Umfrage zur Vergütung angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Wie werden approbierte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Festanstellung derzeit vergütet? Mit dieser Frage beschäftigt sich Cheyenne Sowa im Rahmen eines freiwilligen Forschungsprojekts ihres Wirtschaftspsychologie-Studiums an der FOM Hochschule.
Gesucht werden Einrichtungen und Praxen, die Angaben zu den dort geltenden Vergütungsstrukturen machen können. Die Teilnahme an der anonymen Umfrage dauert etwa 3 bis 5 Minuten. Die Angaben werden so erhoben, dass sie keiner Einrichtung zugeordnet werden können.
Wer Interesse an den zusammengefassten Ergebnissen hat, kann freiwillig eine E-Mail-Adresse hinterlassen. Sobald mindestens 30 Rückmeldungen vorliegen, sollen die aggregierten Ergebnisse allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Die Kontaktdaten werden dabei nicht mit den inhaltlichen Antworten verknüpft.
Die Initiatorin freut sich insbesondere auch über eine Weiterleitung an passende Ansprechpartner, falls die Umfrage in der eigenen Einrichtung nicht beantwortet werden kann.
Zur Umfrage klicken Sie auf "mehr dazu hier".
Kontakt: Cheyenne Sowa, Wirtschaftspsychologie, FOM Hochschule – cheyenne.sowa@fom-net.de
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Intervisionsgruppen
Kontakt zu anderen Kolleginnen und Kollegen
Sie suchen Kontakt zu anderen Mitgliedern im Netzwerk.
Suchen Kontakt zu VTlern in der Nähe?
Überhaupt Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Stadt?
Suchen eine Intervisionsgruppe?
Oder wollen einfach mal ungezwungen ins Theater gehen? Oder ins Kino?
Oder haben eine Frage.
Suchen einen teuren Test, um ihn 1x auszuleihen (z.B. gegen eine Flasche Wein).
Das können Sie jetzt über unsere Webseite ganz einfach tun.
Eine beruhigende Nachricht an alle, die angeschrieben werden:
Ihre Daten werden dem Absender nicht preisgegeben, Sie erhalten nur eine nette Anfrage. Auf diese können Sie antworten, müssen es aber nicht tun.
Es soll nur den Vernetzungsgedanken fördern.
Sie müssen sich nur einloggen
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Jugendschutz
Bundesregierung fordert strengeren Schutz von Kindern vor Social-Media-Sucht
Nach dem Milliardenvergleich zwischen mehreren US-Bundesstaaten und Meta fordert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Konsequenzen auch für Deutschland. Der Vergleich über 16,7 Milliarden Dollar und die zugesagten Nutzungsbeschränkungen für Minderjährige hätten Signalwirkung. Hubig verweist auf den Digital Services Act der EU und mahnt an, Deutschland müsse in Europa den Druck erhöhen, damit Kindern schneller besserer Schutz geboten werde.
Sie spricht sich für eine nationale Übergangsregelung mit gesetzlichem Mindestalter für soziale Medien und einem abgestuften Schutzkonzept für verschiedene Altersgruppen aus. Auch Familienministerin Karin Prien erwartet konkrete Folgen für EU und Bund und kündigt an, zu prüfen, welche US-Regelungen in deutsche Vorschläge übernommen werden können.
Meta will Minderjährigen künftig nur noch eine tägliche Nutzungsdauer von zwei Stunden für Instagram und Facebook erlauben und nachts den Zugang sperren.
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Rauschtrinken: Positive Trends, aber hohes Risiko bei jungen Männern
In Deutschland trinken immer weniger Jugendliche und junge Erwachsene regelmäßig Alkohol. Der Anteil derjenigen, die wöchentlich Alkohol konsumieren, erreichte 2025 mit 6,8 Prozent bei Jugendlichen und 25 Prozent bei jungen Erwachsenen einen historischen Tiefstand. Jugendliche sind beim ersten Alkoholkonsum zudem älter als früher, das Durchschnittsalter stieg auf 15,1 Jahre.
Gleichzeitig bleibt das Rauschtrinken vor allem bei jungen Männern ein Problem. In der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen lag der Anteil der Rauschtrinker 2025 bei 45,8 Prozent. Bei jungen Frauen ist hingegen ein deutlicher Rückgang exzessiven Trinkens zu beobachten.
Die Daten stammen aus der Drogenaffinitätsstudie, für die 2025 rund 7000 Jugendliche und junge Erwachsene befragt wurden. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und mehrere Landespolitiker fordern vor diesem Hintergrund die zügige Abschaffung des begleiteten Trinkens ab 14 Jahren.
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Forschung
Studie zur Selbsteinschätzung von Psychotherapeuten
Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten sind eingeladen, an einer wissenschaftlichen Studie zur Wahrnehmung der eigenen therapeutischen Arbeit teilzunehmen. Untersucht werden Erfahrungen in unterschiedlichen Settings, die Einschätzung der eigenen Wirksamkeit sowie die Nutzung von Verfahren zur Überprüfung therapeutischer Ergebnisse.
Teilnehmen können Psychotherapeuten, die seit mindestens einem Jahr tätig sind und Einzel-, Gruppen- oder kombinierte Therapie anbieten. Die anonyme Online-Befragung dauert etwa 15 Minuten. Sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt, die Teilnahme ist freiwillig.
Die Studie wird von Marjolein Koementas-de Vos (GGZ Noord-Holland-Noord) und Jenny Rosendahl (Universitätsklinikum Jena) durchgeführt. Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, wie Psychotherapeuten ihre Arbeit erleben und bewerten.
Kontakt: m.koementas@ggz-nhn.nl
Umfragelink
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Studienteilnehmer gesucht: Virtual Reality in der Psychotherapie
Virtual Reality (VR) hält zunehmend Einzug in verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung – auch in der Psychotherapie wird ihr Einsatz zunehmend diskutiert und erprobt. Ein internationales Forschungsteam untersucht derzeit, wie verbreitet die Nutzung von VR in therapeutischen Settings bereits ist und wie groß das Interesse von Psychotherapeuten an dieser Behandlungsmodalität bei verschiedenen psychischen Störungen ausfällt.
Das Forschungsteam bittet daher praktizierende Psychotherapeuten um Teilnahme an einer kurzen Online-Befragung. Besonders wichtig: Die Umfrage richtet sich ausdrücklich an alle Psychotherapeuten – unabhängig davon, ob bereits Erfahrungen mit Virtual Reality in der Praxis bestehen oder nicht. Ziel ist es, ein möglichst realistisches Bild über aktuelle Nutzung, Einschätzungen und Interessen im Berufsstand zu gewinnen.
Die Teilnahme dauert maximal zehn Minuten. Wer die Forschung zu innovativen Versorgungsansätzen unterstützen möchte, kann hier an der Umfrage teilnehmen:
Bei Rückfragen zur Studie steht das Forschungsteam unter der E-Mail-Adresse ljakob@unyp.cz
zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die Befragung unterstützen.
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Fortbildungen
Jahreskongress „Wissenschaft & Praxis“: Jetzt noch anmelden
Der 22. Jahreskongress Psychotherapie „Wissenschaft & Praxis“ findet am 10. und 11. Oktober 2026 in Bochum statt. Schwerpunktthema ist „Ekel“ mit einem Fokus auf Störungsmodelle, Diagnostik und die Bedeutung von Ekel in expositionsbasierten Therapien.
Veranstalter sind der Hochschulverbund Psychotherapie NRW und die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Der Kongress richtet sich an niedergelassene und angestellte Psychotherapeuten sowie psychotherapeutisch tätige Ärzte. Es werden Fortbildungspunkte der Kammer vergeben.
Eine Anmeldung ist noch bis Ende September möglich, außerdem gibt es wohl einen Treue-Rabatt bei der Anmeldung. Weitere Informationen zum Programm und zur Registrierung finden sich auf der Homepage des Hochschulverbunds Psychotherapie NRW bzw. per Klick auf "mehr dazu hier".
gefunden bei ptk-nrw.de:
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IQTIG Regionalkonferenz zum neuen Quälititätssicherungsverfahren 09. September 2026 vor Ort oder online - Teilnahme und Fragen ausdrücklich erwünscht
Save the Date!
Wann:
Mittwoch, 09. September 2026 von voraussichtlich 14:00 bis 17:30 Uhr
Was:
Im Rahmen der Erprobung des QS-Verfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (QS AmbPT)
Wer:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig. Alle am QS-Verfahren teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind herzlich eingeladen, nach vorheriger Registrierung an der Veranstaltung teilzunehmen.
Wo:
Der Veranstaltungsort ist auch in diesem Jahr wieder das Haus der Ärzteschaft (Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf); die Veranstaltung wird zugleich als Livestream übertragen. Für eine begrenzte Zahl an Teilnehmenden werden Plätze vor Ort zur Verfügung stehen.
Die Tagesordnung sowie alle notwendigen Informationen zur Registrierung werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Akkreditierung als Fortbildungsveranstaltung wird beantragt.
Bitte notieren Sie sich bei Interesse bereits diesen Termin!
Alle erforderlichen Informationen zur Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig in einem separaten Schreiben des IQTIG.
Für Rückfragen steht Ihnen das IQTIG als Organisator der Veranstaltung gerne zur Verfügung unter:
verfahrenssupport@iqtig.org
Unsere Empfehlung: Bitte rege teilnehmen.
Es können gerne Kolleginnen und Kollegen aus anderen KV-Bereichen teilnehmen, das IQTIG und der GB-A sind auch an deren Meinung interessiert.
Das IQTIG und der GB-A möchten gerne
- Ihre Fragen z.B. zum
• zur Vergütung des Zeitaufwands und
• des Aufklärungsaufwands der Patienten und der Vergütung davon
• geplanten Sanktionsstufen
- Ihre Haltung zum neuen QS-Verfahren
- Vorschläge für andere Möglichkeiten zur Qualitätssicherung
hören.
Aber auch weitere Ideen, Meinungen und Erfahrungen sind ausdrücklich willkommen.
Es soll keine reine technische Veranstaltung werden!
Die Anmeldung öffnet am 9.9. um 12:00.
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2. Datenschutz - Digitalisierung
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Elektronische Patientenakte
Presseanfragen zu Interviews zum Thema ePA an Kolleginnen und Kollegen
Wenn Kolleginnen und Kollegen zum Thema interviewt werden sollen, werden wir häufig gefragt, ob wir eine Materialsammlung zum Einarbeiten haben. Das Buch von Andreas Meissner zur ePA wäre da die richtige Lektüre. Oft ist die Zeit aber zu knapp. Deshalb empfehlen wir folgenden Link, den wir auch Patienten empfehlen:
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ePA bleibt Nischenangebot: Hohe Bekanntheit, geringe Nutzung
Eine Studie der Ernst Abbe Hochschule Jena zeigt: 87 Prozent der Befragten kennen die elektronische Patientenakte, aber nur 24 Prozent interessieren sich für die Nutzung. Tatsächlich haben lediglich 21 Prozent einen Anmeldeversuch unternommen und mehr als die Hälfte davon ist an der Registrierung gescheitert. Am Ende verbleiben nur etwa 10 Prozent mit erfolgreicher Erstanmeldung, eine mehrfache Nutzung gaben 3,4 Prozent an.
Als Hauptgründe für den Abbruch nennen Befragte einen frustrierenden und komplexen Anmeldeprozess, fehlende Identifizierungsmöglichkeiten sowie Medienbrüche wie postalisch versandte PINs. Besonders häufig scheitern Ältere, Personen mit geringerem Einkommen, niedrigerem Bildungsniveau und geringerer digitaler Affinität.
Die Autoren sehen darin einen sozial selektiven Zugang und bestätigen einen digitalen Graben. Ähnliche Kritik an komplizierten Registrierungsverfahren kommt auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
gefunden bei heise.de:
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ePA ab 2026: Pflicht, Sanktionen – und warum Psychotherapeuten besonders sorgfältig aufklären müssen
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärzte und Psychotherapeuten erstmals mit Sanktionen verknüpft. Gleichzeitig behalten Patienten das Recht, die ePA insgesamt oder einzelne Dokumente von der Speicherung auszuschließen.
Für Psychotherapeuten hat dies besondere Bedeutung, da psychotherapeutische Diagnosen und Behandlungsinformationen zu den sensibelsten Gesundheitsdaten gehören. Eine sorgfältige Aufklärung über Patientenrechte, mögliche Datenzugriffe und die Folgen einer langfristigen Speicherung gewinnt daher an Bedeutung.
Empfohlen wird, den Patientenwillen – insbesondere bei einer Ablehnung von Einträgen in die ePA – schriftlich zu dokumentieren. Dies schafft Transparenz und Rechtssicherheit.
Die Diskussion um die ePA wird weiterhin von Datenschutz- und Sicherheitsfragen begleitet. Umso wichtiger bleibt eine informierte Entscheidung der Patienten über den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten.
Quelle: DPNW-Informationsmaterial zur elektronischen Patientenakte (ePA
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ePA-Infoseite für Patienten
Wir haben die Infoblätter zur ePA für Patienten überarbeitet.
Sie können auf der Webseite unter Mein ProfilDownloads
ePA 1. Infos zur ePA
ePA 2. Infos KBV
ePA 3. Aufklärung Patient (ohne TI)
ePA 4. Aufklärung Patient (mit TI)
ePA 5. Widersprüche an Kasse
abgerufen werden.
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ePA-Opt-Out Widerspruchsformulare für Versicherte
Sie wollen die neue elektronische Patientenakte nicht haben? Dann müssen Sie aktiv werden. Mit unseren Formularen legen Sie Widerspruch gegen die ePA ein.
Alle Kassen einzeln
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ePA-Opt-Out Widerspruchsformular zum Selbstausfüllen
Blankoformular zum Selbstausfüllen
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Widerspruchs-Generator
Um den Widerspruch zu vereinfachen, hat auch das Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)" einen Widerspruchs-Generator veröffentlicht.
Hinweis: Das DPNW ist auch Mitglied im Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)".
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Künstliche Intelligenz
Große KI-Chatbots weltweit ausgefallen
Am Donnerstag, 3. September 2026, waren mehrere große KI-Dienste – darunter ChatGPT von OpenAI, Claude von Anthropic und Gemini von Google – für Stunden nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar. Nutzer meldeten Fehlermeldungen und Verbindungsabbrüche, bevor die Systeme im Verlauf des Abends weitgehend wieder stabil liefen.
OpenAI spricht von erhöhten Fehlerraten bei ChatGPT und dem Entwickler-Tool Codex infolge eines Routing-Fehlers. Anthropic meldete eine Infrastrukturstörung, die Claude-Weboberflächen und API betraf, Google wiederum Probleme rund um die Gemini-API und neu erstellte API-Schlüssel. In allen Fällen wurden Korrekturen eingespielt und die Dienste werden weiter überwacht.
Der gleichzeitige Ausfall mehrerer Marktführer zeigt, wie abhängig viele Arbeitsabläufe inzwischen von KI-Plattformen sind – von Softwareentwicklung bis Bürokommunikation. Auch Praxen, die Chatbots für Recherche, Textentwürfe oder Organisation nutzen, müssen mit solchen Unterbrechungen jederzeit rechnen.
gefunden bei ad-hoc-news.de:
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Neue EU-Pflichten zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Seit Anfang August gelten in der EU neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für Künstliche Intelligenz. Kennzeichnungspflichtig sind vor allem Deepfakes und KI-generierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse, außerdem Chatbots, wenn Nutzer mit einer Maschine statt mit einem Menschen kommunizieren. Keine Pflicht besteht bei rein unterstützender Nutzung, etwa Rechtschreibprüfung, sowie mit Einschränkungen bei Kunst und Satire.
Verantwortlich sind sowohl Anbieter von KI-Systemen als auch Betreiber und Anwender, die KI-Inhalte veröffentlichen. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung führen. Ein Verweis nach dem Motto „Die KI ist schuld“ schützt vor Gericht in der Regel nicht.
Die Rechtsprechung überträgt bewährte Grundsätze des Äußerungs- und Persönlichkeitsrechts auf KI-Fälle. Betroffene können sich mit Ansprüchen auf Löschung, Unterlassung und Schadensersatz wehren.
gefunden bei beck-aktuell.de:
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Studie: KI-Korrekturhilfen für Schulen fallen im Praxistest durch
Im Rahmen des „Digitalpakts 2.0“ sollen Milliarden in digitale Bildung und auch in generative KI fließen. Start-ups wie FelloFish und Edaira versprechen, Lehrkräfte bei Korrekturen zu entlasten, indem sie Schülertexte automatisiert bewerten und Feedback geben.
Eine Untersuchung der Forscher Sean Quägwer und Rainer Mühlhoff zeigt jedoch gravierende Mängel. Identische Texte erhielten bei Wiederholungen teils stark abweichende Noten, teilweise mehr als eine Schulnote Unterschied. In Testreihen wurden sogar Pseudotexte, fremdsprachige Texte oder Binärcode akzeptiert und gut bewertet. KI-generierte Texte schnitten besonders stabil und überdurchschnittlich gut ab.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass diese KI-Korrekturhilfen für Schulen ungeeignet sind. Sie simulieren Entlastung, liefern aber kein verlässliches, lernförderliches Feedback. Statt in solche Lizenzen zu investieren, empfehlen sie zusätzliche qualifizierte Unterstützung für echte Korrekturarbeit.
gefunden bei netzpolitik.org:
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OpenAI präsentiert GPT‑6 Astra: Leistungsstark, aber sicherheitskritisch
OpenAI hat in den USA sein neues Spitzenmodell GPT‑6 Astra vorgestellt, das „intelligenteste und am besten ausgerichtete Modell“ des Unternehmens. Zunächst erhalten nur ausgewählte Organisationen Zugang, in den kommenden Tagen sollen alle ChatGPT‑Tarife Plus, Pro, Business und Enterprise sowie die API folgen. In Enterprise‑Workspaces muss Astra von Administratoren erst freigeschaltet werden.
In Benchmarks liegt Astra oft vor den Claude‑Modellen von Anthropic, verliert aber in einigen wichtigen Tests. OpenAI‑Präsident Greg Brockman stellte einen möglichen Bezug zur Entstehung von AGI her, vermied aber eine klare Einstufung als Allgemeine Künstliche Intelligenz.
Besonders brisant sind die Fähigkeiten im Bereich Cybersicherheit: Astra wird im eigenen Preparedness Framework erstmals als „kritisch“ eingestuft. Das Modell fand in Tests unbekannte Sicherheitslücken und entwickelte Exploits, weshalb OpenAI riskante Funktionen nur stark eingeschränkt und über spezielle Sicherheitsprogramme freigibt.
gefunden bei heise.de:
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New York setzt KI-Unterricht für 7- bis 14-Jährige aus
New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani stoppt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unterricht für Schüler von 7 bis 14 Jahren für das Schuljahr 2026/2027. Betroffen sind rund 600.000 Kinder an öffentlichen Schulen der Klassen zwei bis acht. Ziel ist mehr Sicherheit und ein klarer Fokus auf Unterricht durch menschliche Lehrkräfte.
Lehrer dürfen KI weiterhin für Unterrichtsplanung und organisatorische Aufgaben nutzen, sofern die Angebote den Sicherheitsstandards der Schulbehörde entsprechen. Parallel plant die Stadt kritische KI-Module und begrenzte Pilotprojekte an High Schools sowie altersgerechte Begrenzungen der Bildschirmzeit für die Klassen drei bis acht. Die Stadtregierung will in dieser Zeit die Auswirkungen der Technologie auf Lernen und Entwicklung systematisch untersuchen.
gefunden bei tagesspiegel.de:
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Datenschutz
Hände weg vom Patientengeheimnis: Petition gegen Überwachung in Psychotherapien
Was in einer psychotherapeutischen Sitzung besprochen wird, gehört zu den persönlichsten Bereichen eines Menschen. Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass Diagnosen, Ängste, traumatische Erfahrungen und andere intime Informationen geschützt sind. Genau dieses Vertrauen könnte durch die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts jedoch erheblich unter Druck geraten.
Das Bundeskabinett hat am 12. August eine Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und weiterer Organisationen könnten die vorgesehenen neuen Befugnisse unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch Situationen betreffen, in denen besonders geschützte Informationen aus Arztpraxen oder psychotherapeutischen Behandlungen erfasst werden. Dabei geht es unter anderem um das Abhören und Aufzeichnen nicht öffentlich gesprochener Worte, die heimliche Überwachung von Räumen und Eingriffe in IT-Systeme.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Kritiker, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht denselben absoluten Schutz erhalten sollen wie bestimmte andere Berufsgruppen. Stattdessen ist für Heilberufe eine Abwägung im Einzelfall vorgesehen. KBV, Bundesärztekammer und weitere Organisationen haben diese Regelung deutlich kritisiert und fordern einen wirksamen Schutz des Patientengeheimnisses.
Gerade für die Psychotherapie wäre eine solche Möglichkeit ein schwerwiegender Eingriff in das Vertrauensverhältnis. Menschen müssen sich in einer Therapie darauf verlassen können, dass sie offen über ihre Ängste, Konflikte und Erfahrungen sprechen können, ohne befürchten zu müssen, dass diese Gespräche heimlich überwacht oder aufgezeichnet werden. Besonders gravierend sind dabei auch die möglichen Folgen für Gruppentherapien, in denen die höchstpersönlichen Informationen mehrerer völlig unbeteiligter Patientinnen und Patienten betroffen sein könnten.
Die von Anna Heichen, selbst Patientin, auf innn.it gestartete Petition fordert deshalb, Psychotherapeuten und Ärzte ausdrücklich in den Kreis der absolut geschützten Berufsgruppen aufzunehmen. Darüber hinaus richtet sie sich gegen die Ausforschung laufender Therapien durch Vertrauenspersonen oder Überwachungstechnik sowie gegen den Einsatz Minderjähriger als Vertrauenspersonen für Nachrichtendienste.
Das Patientengeheimnis darf nicht zur Verhandlungsmasse werden. Psychotherapeutische Behandlungen brauchen einen geschützten Raum. Ohne Vertraulichkeit ist eine offene therapeutische Arbeit kaum denkbar. Der Bundestag wird sich mit der Reform des Nachrichtendienstrechts befassen – deshalb soll die Petition jetzt zusätzlichen politischen Druck erzeugen.
Per Klick auf "mehr dazu hier" können Sie die Petition unterstützen und weiterverbreiten.
gefunden bei innn.it:
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Immer mehr Überwachung bei WhatsApp und Co. durch Polizei
Polizei, Zoll und andere Sicherheitsbehörden lesen offenbar regelmäßig Kommunikation in Messengern wie WhatsApp, Telegram, Signal und Threema mit, ohne dafür Staatstrojaner einzusetzen. Technisch erfolgt dies über Web-Clients oder zusätzliche Gerätezugänge, die Ermittler über Phishing, SMS-Codes oder direkten Zugriff auf das Handy der Betroffenen aktivieren. So können komplette Chatverläufe und künftige Nachrichten mitgelesen werden.
Ein internes Dokument des Zollkriminalamts belegt, dass der Zoll diese Methode seit Ende 2023 testet und seit August 2025 dauerhaft nutzt. Juristen wie der Bayreuther IT-Strafrechtler Prof. Christian Rückert halten diese Praxis für rechtswidrig und stufen sie als Form der Online-Durchsuchung ein. Der Bundesgerichtshof hat Anfang 2026 die bisherige Einstufung als normale Telekommunikationsüberwachung verworfen.
Behörden geben zu Umfang, Häufigkeit und Rechtsgrundlagen der Messenger-Überwachung kaum Auskunft. Anfragen von Presse und Opposition im Bundestag wurden weitgehend mit Verweis auf Geheimhaltung, Verschlusssachen oder „unzumutbaren Aufwand“ abgeblockt.
gefunden bei netzpolitik.org:
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TI-Störungsatlas 28.08.2026 - 04.09.2026
In der vergangenen Woche hat die gematik insgesamt über 7 Störungsmeldungen mit mehr als 2 Totalausfällen zur Telematikinfrastruktur veröffentlicht.
Die vollständigen Meldungen können Sie direkt bei der gematik abonnieren. Auf Wunsch erhalten Sie dann automatisch per E-Mail die aktuellen Informationen zu Störungen und Fehlern. Gehen Sie dazu unter folgendem Link auf die Glocke oben rechts und wählen Sie "Seite abonnieren".
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Klagebegründung für die neuen TI-Musterverfahren und Anträge auf Ruhendstellung an die KV
Die Klagebegründungen für aktuelle Musterverfahren zur Telematikinfrastruktur (TI) liegen nun vor. Sie betreffen sowohl ärztliche als auch psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Anpassung der Aktenzeichen aufgrund von Zuständigkeitswechseln bei den Gerichten ist erfolgt.
Mit den neuen Musterklagen
- S 2 KA 111/20 bzw. S 7 KA 111/20,
- S 6 KA 159/22,
- S 2 KA 19/21 bzw. S 7 KA 19/21.
können Praxisinhaber ihre laufenden Widersprüche gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung begründen und einen Antrag auf Ruhendstellung stellen. Für den Berufstand ist dies psychotherapiepolitisch relevant, da zentrale Datenschutzfragen, die Versorgungsqualität und die berufsrechtliche Absicherung bei verpflichtender TI-Anbindung tangiert werden. Die ordentliche gerichtliche Sicherung der Klagebegründungen gewährleistet eine fundierte Interessenvertretung der Psychotherapeuten und trägt zur rechtlichen Klärung der TI-Pflicht bei, deren Auswirkungen auf Datenschutz und gewerbliche Ausübung weiterhin kritisch diskutiert werden.
gefunden bei Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW)
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KV-Online-Abrechnung mit dem DPNW KV-FlexNet
von Incas Medical als Ersatz zur online-Abrechnung ohne TI und ohne KV Connect
Auch weiterhin online abrechnen ohne TI: mit dem KV-FlexNet von unseren langjährigen Kooperationspartner INCAS Medical. Mehr Informationen
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Digitalisierung
DPNW kompakt: GeDIG – Digitalisierung mit Risiken für die Psychotherapie
Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Datennutzung, KI-Anwendungen, digitale Steuerungssysteme und die elektronische Patientenakte weiter ausgebaut werden. Das DPNW sieht diese Entwicklung kritisch. Befürchtet wird eine zunehmende Umwandlung der Gesundheitsversorgung in ein datengetriebenes Steuerungs- und Kontrollsystem mit erweiterten Zugriffs- und Auswertungsmöglichkeiten.
Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich des geplanten registerübergreifenden Forschungspseudonyms und der vorgesehenen Speicherung von Gesundheitsdaten über Zeiträume von bis zu 100 Jahren. Kritiker warnen, dass dadurch langfristig ein zentrales Gesundheitsdatenreservoir entstehen könnte, dessen Missbrauch oder Re-Identifizierung im Falle von Sicherheitslücken erhebliche Folgen für die medizinische Privatsphäre hätte.
Aus Sicht des DPNW gehören psychotherapeutische Daten zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Vertrauen, Vertraulichkeit und geschützte therapeutische Räume seien unverzichtbare Grundlagen psychotherapeutischer Arbeit. Digitalisierung könne zudem weder den Therapeutenmangel noch lange Wartezeiten oder die ungelöste Finanzierung der Weiterbildung beheben.
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Digitalisierung
Elektronischer Medikationsplan kommt: Was sich ändert
Noch in diesem Jahr soll der elektronische Medikationsplan eMP den bisherigen Bundeseinheitlichen Medikationsplan BMP ablösen. Für Vertragsärzte bleibt der Anspruch der Patienten unverändert: Wer dauerhaft drei oder mehr verordnete Medikamente einnimmt, hat weiterhin Anspruch auf Erstellung und Pflege eines Medikationsplans.
Neu ist vor allem die technische Umsetzung. Statt fehleranfälliger Papierpläne mit Barcodes bietet der eMP einen digitalen, sektorübergreifenden Plan als gemeinsame Datenbasis für alle Beteiligten. So sollen Übertragungsfehler reduziert und Änderungen in Krankenhaus, Hausarztpraxis, Facharztpraxis und Apotheke konsistenter abgebildet werden.
Der eMP soll die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern und Patienten wie Behandlern mehr Übersicht geben. Verordnungen und zusätzliche Selbstmedikation werden zentral sichtbar, was Diagnostik und Therapieentscheidungen erleichtern kann.
gefunden bei coliquio.de.
Hinweis: Sie können sich als Behandler einen kostenlosen Zugang beim coliquio einrichten , auch als ''nichtärztlicher Psychotherapeut''!
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Strukturreform: Pharmaforscher fordern nutzbare Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) drängt in der Strukturreform auf eine bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten. Elektronische Patientenakte, Register, Forschungsdatenzentrum und künftiger Europäischer Gesundheitsdatenraum existieren, greifen nach Ansicht des vfa aber zu wenig ineinander. Gefordert werden verbindliche Standards, strukturierte, maschinenlesbare Daten mit eindeutigen Identifikatoren und ein interoperables Gesamtsystem.
Für die Versorgung sieht der vfa großes Potenzial von KI bei Früherkennung, Prävention, Diagnostik, Arzneimitteltherapiesicherheit und beim Verständnis von Therapieverläufen und Therapieadhärenz. Reallabore nach dem GeDIG-Gesetz sollten daher nicht nur Krankenkassen, sondern auch gemeinsam mit Industrie und Forschung nutzen, um neue Versorgungsformen praktisch zu testen.
Besonders für psychotherapeutisch relevante Forschung kritisiert der vfa uneinheitliche Datenschutz-Auslegungen in den Bundesländern. Sie erschwerten länderübergreifende Studien und Netzwerke. Gefordert werden klare Zuständigkeiten und einheitliche, rechtssichere Regeln, damit sensible Gesundheitsdaten geschützt und zugleich für Versorgung und Forschung nutzbar werden.
gefunden beim Tagesspiegel Background:
Kommentar: Warum wundert uns das nicht?
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Datenlecks
Vereinigte Datenlecks der Staaten (USA) - 7,1 Millionen Patientenakten gehackt!
ShinyHunters legt 7,1 Millionen Baxter International Records-Aufnahmen offen.
Die Terrorgruppe ShinyHunters bekannte sich zu einem Datendiebstahl beim Medizintechnikhersteller Baxter International Anfang des Monats. Anschließend veröffentlichte die Gruppe rund 7,1 Millionen Datensätze, die angeblich bei dem Angriff gestohlen wurden.
Cyberangriff auf Boston Scientific beeinträchtigt den Betrieb
Das in Massachusetts ansässige Biotechnologie- und Medizintechnikunternehmen Boston Scientific hat einen schwerwiegenden Cyberangriff bekannt gegeben, der den Geschäftsbetrieb beeinträchtigt, unter anderem die Fähigkeit, Kundenbestellungen zu bearbeiten und zu versenden.
Gesundheitssysteme warnen Patienten vor Phishing-Betrug im Zusammenhang mit dem Patientenportal Epic MyChart
US-amerikanische Gesundheitssysteme warnen Patienten vor einer laufenden Phishing-Kampagne, die sich als MyChart-Produkt von Epic Systems ausgibt. Die betrügerischen Nachrichten enthalten das MyChart-Logo und bieten den Empfängern kostenlose Leistungen wie ein MyChart Medicare Kit oder ein Gesundheitspaket für Senioren an.
gefunden beim US-amerikanischen Hipaa-Journal (HIPAA steht für Health Insurance Portability and Accountability Act und ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz aus dem Jahr 1996. Es regelt in den USA den Umgang mit Gesundheitsdaten, insbesondere deren Schutz, Vertraulichkeit und elektronische Übertragung.):
Glückwünsche: herzliche Glückwünsche an die Hacker in den USA. Gute Arbeit!
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Europa
Freitag 04.09.2026 8:13 - GMX
Hackerangriff auf Berliner Verwaltung – Ultimatum der Erpresser läuft ab
Cyberkriminelle verlangen vom Land Berlin nach einem tagelangen Hackerangriff Bitcoins in Millionenwert. Das Ultimatum läuft bald ab - Berlin will der Forderung nicht nachkommen. Was passiert…
Donnerstag 03.09.2026 8:30 - t3n
Grünen-Politiker kritisiert: BSI-Unterstützung bei Hackerangriffen durch Grundgesetz ausgebremst
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz meint: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik müsste die Länder besser unterstützen. Doch eine Grundgesetzänderung…
Montag 31.08.2026 21:00 - Exxpress.at
31.000 Firmen betroffen: Schweiz hält trotz Hacker-Warnung an Register fest
Die Schweiz hält trotz Warnungen aus der Finanzbranche nach einem Hackerangriff im benachbarten Liechtenstein an der Einführung eines zentralen Firmen-Transparenzregisters im Oktober…
gefunden bei news.feed-reader.net:
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Deutschland Spitzenreiter bei Schäden durch Online-Betrug
Eine Studie des Elektronikversicherers SquareTrade zeigt: In Europa erleiden Deutsche die höchsten finanziellen Schäden durch Online-Betrug, gleichzeitig ist die Aufklärungsquote hier am niedrigsten. Etwa zwei Drittel der Befragten, die Ziel eines Betrugsversuchs wurden, verloren Geld. Im Durchschnitt lag der Schaden bei 657 Euro.
Die Täter nutzen vor allem Social Media und Messenger-Dienste, in rund einem Drittel der Fälle kamen die Kontakte darüber zustande. Weitere Kanäle sind E-Mail mit 15 Prozent und Online-Marktplätze wie eBay oder Vinted mit zwölf Prozent. Zunehmend kommt künstliche Intelligenz zum Einsatz, etwa durch KI-generierte Anrufe vermeintlich bekannter Personen oder die Imitation von Stimme und Gesicht.
Als besonders riskant gilt der Verlust oder Diebstahl des Smartphones, der in fast der Hälfte der Fälle Ausgangspunkt eines Konto-Hacks war. Zudem zeigt die Studie einen europaweit höchsten Wert beim sogenannten Money Muling unter jungen Erwachsenen.
gefunden bei sueddeutsche.de:
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3. Praxistipps - Praxisverkauf
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Praxishilfen
Lucoyo Praxisverwaltung günstiger für DPNW-Mitglieder
Das Praxisverwaltungssystem Lucoyo bietet Mitgliedern des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks bis zum 31.8. einen exklusiven Rabatt für die Erstanmeldung. Lucoyo verspricht strukturierte Termin- und Anfragenorganisation sowie nahtlose Integration in bestehende Systeme. Besonderes Augenmerk liegt auf DSGVO-Konformität und Speicherung der Daten auf deutschen Servern, was Datenschutz und Berufsrecht stärkt. Das Angebot zielt auf eine effizientere Versorgung und erleichtert den administrativen Praxisalltag.
www.lucoyo.de " target="_blank" rel="noopener noreferrer">> mehr dazu hier
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Praxisverkauf
Musterverträge zum Praxisverkauf
Gibt es bei Euch Vordrucke oder Musterverträge zum Praxisverkauf?
Wir haben uns entschlossen, künftig unseren Mitgliedern einen Mustervertrag zur Verfügung zu stellen.
Wir raten jedoch, den Vertrag juristisch prüfen zu lassen, um Ihre persönliche Situationen abbilden zu können.
Der Mustervertrag steht auf der Webseite im Downloadbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Psych. Dieter Adler
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Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche
Übersicht Praxisangebote, Gesuche, Stellenangebote
Praxisangebote:
Böblingen (2 Jahre Vertretung voller Sitz)
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (Praxis + Wohnhaus, sowie 1/2 Sitz KJP)
Tübingen (Praxis + Wohnhaus)
München 1/2 Sitz (KJP)
Hambergen 1/2 Sonderzulassung, Nachfolge
Bielefeld 1/2 Sitz
Frielendorf 1/2 Sitz (VT)
Freiburg 1/2 Sitz (KJP)
Langerwehe 1/2 Sitz
Böblingen Nachfolge
Altenkirchen 1/2 Sitz
Bochum 1/2 Sitz
Nienburg/Weser 1/2 Sitz
Bielefeld Jobsharing / Nachfolge
Düsseldorf 1/2 Sitz
weitere Angebote auf unserer Webseite!
Praxisgesuche:
Freiburg-Stadt (0,25 oder 0,5 Niederlassung)
Düsseldorf-Stadt 1/2 Sitz
Raum Heidelberg 1/2 Sitz (TP/AP/E)
Bonn 1/2 Sitz
Düsseldorf 1/2 Sitz TP
Rhein-Main-Gebiet 1/2 Sitz
Bodensee Jobsharing / Altersteilzeit 1/2 Sitz
Euskirchen - Einzelpraxis 1 Sitz
Köln-Sülz / Lindenthal / Klettenberg oder Zollstock neuer Praxisraum
Bonn-Pützchen neue Büroräume
Stellenangebote
Bielefeld 1/2 Sitz Jobsharing (Nachfolge möglich)
Ausbildungsassistenz in TP/AP Eltville/Rheingau
Köln-Mitte (PP/ÄP, TP/VT/Systemische PT 20 Std./Woche)
Haan VT (max. 24h pro Woche)
Sinsheim 1/2 Sitz (VT, Trauma, EDMR Schwerpunkt)
Ettlingen 1/2 Sitz
Oberfranken VT 1/2 Sitz
Düsseldorf Düsseltal KJP (VT, TP, AP oder Systemische)
Bonn VT 1 Sitz (Sitzverlegung)
Steinfurt VT 1/2 Sitz
weitere Angebote auf unserer Webseite!
Praxisvermietung
Bonn Südstadt (60 qm, 60 € pro Doppelstunde bei wöchentlicher Miete)
Hamburg-Poppenbüttel (11 qm)
Köln-Sülz (80 qm, 700 € warm)
Düsseldorf-Pempelfort (20 qm)
Berlin-Steglitz (30 qm)
Hamburg-Poppenbüttel (11 qm Untermiete)
Siegburg ca. 45 qm (Praxisraum)
Hilden ca. 20 und 15 qm zur Mitnutzung (2 Praxisräume)
Düsseldorf ca. 16 qm zur Untermiete (Praxisraum)
Wuppertal-Elberfeld (zwei Therapieräume)
Oberhausen ca. 60 qm (auch zum Verkauf)
Troisdorf ca. 13 qm ab 01.07.26 (Praxisraum)
Wiesbaden ca. 18 qm zur Untermiete (Praxisraum)
Weitere Details und wie Sie selbst etwas eintragen können:
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4. Vermischtes
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Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen
Belegexemplare
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir freuen uns sehr über Belegexemplare zur Rezension.
Nur zwei Bitten:
1. Bitte senden Sie uns nur ein PDF-Exemplar zu.
2. Wenn wir Ausschnitte veröffentlichen sollen, bitte eine Office-Datei.
Danke. Bitte senden Sie es an post@dpnw.info
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5. DPNW - Angebote
Elektronische Projekte im DPNW
Derzeit haben wir u.a. diese Projekte realisiert:
- "Psyktat", sicheres Diktieren mit verschlüsselter Diktiersoftware
- "Praxiswolke", die Plattform an der Daten und Kommunikation sicher aufgehoben sind
- "Psoom", die eigene Video- und Konferenzsoftware
- "Gockelsuche", eine eigene Suchmaschine, die nicht trackt
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Mitgliedschaft im DPNW
Wenn Ihnen der Newsletter und unsere Arbeit gefällt, unterstützen Sie unsere Arbeit und treten dem Netzwerk bei. Wir sind ein anerkannter Berufsverband für psychotherapeutisch Tätige. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Mitgliedschaft gibt es ab 12,50 €/Monat, für PIA/PIW/Studierende der Psychologie/Psychotherapie kostenlos.
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Vorteile als Mitglied im DPNW
Personalisierte Musterdokumente
- alle Widerspruchsmuster mit und ohne TI-Kürzung
- Widerspruchsmuster Honorarbescheide
bekommen Sie jedes Quartal automatisch zugesendet.
- Patienteninformationen zur ePA
- Widerspruchsformulare gegen die ePA
Rechtsgutachten
- Pflichtmitteilung freie Termine an Terminservicestellen
Beratung und Hilfe
- Beratung durch unseren TI-Support und Test der Praxis-IT
- Kostenlose Erstberatung durch unseren Justiziar
- Kostenlose Musterklagen
- günstige Rechtsschutzversicherung
Praxis-Software
- bis zu 470 Euro sparen mit der Praxisverwaltungssoftware Smarty
Anleitungen und Bücher
- Mustertexte z.B. Datenschutz DGSVO, Steuer (GODB), Praxissoftware
- Sondereditionen von Büchern aus dem Netzwerk-Verlag
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Mitglieder werben Mitglieder
Überzeugen Sie eine Kollegin, einen Kollegen unserem wachsenden Netzwerk beizutreten – wir spenden für jedes geworbene neue Mitglied 50 € für den Klage-Fonds zur Finanzierung der Muster-Klagen/Verfassungsbeschwerden oder versenden ein tolles Geschenk!
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Legen Sie etwas oben drauf – Ihr Plus fürs Netzwerk!
Sie sind bereits Mitglied und wollen die Arbeit des Netzwerks noch stärker unterstützen?
Dann stocken Sie Ihren Beitrag ein wenig auf:
von 150 € auf 180 € pro Jahr (Fördermitgliedschaft)
oder von 180 € auf 240 € pro Jahr (Unterstützungsmitgliedschaft).
Ein zusätzlicher Beitrag von 30 € oder 60 € im Jahr ist für den Einzelnen überschaubar – für die Netzwerkarbeit aber eine enorme Hilfe.
Als Dank fließen für jede Aufstockung 30 € in den Klage-Fonds, mit dem wir Musterklagen und Verfassungsbeschwerden finanzieren.
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Angebote des Netzwerkverlags
Informationsbroschüre zum QS-Verfahren in NRW
Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.
Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Was das bedeutet, steht in der Broschüre.
Für Mitglieder des Netzwerks kostenlos im Downloadbereich verfügbar (einloggen nicht vergessen).
Anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wir es für 4,99 € zur Verfügung:
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The Missing Manual - Das Handbuch der weniger bekannten und unbekannten psychotherapeutischen Interventionen
"Wer liebt, was er tut, wird nie wieder arbeiten müssen.“ Ein kluger Aphorismus, der Konfuzius zugeschrieben wird.
Unentdeckte Schätze der psychotherapeutischen Praxis
Das Buch, besonders geeignet für angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, steckt voller Erfahrungen. Adler, langjähriger Psychoanalytiker, Lehrtherapeut und Supervisor, befasst sich mit Fragen, die Sie in der Ausbildung und im Therapiealltag wirklich beschäftigen. Fragen nach dem Umgang mit bestimmten (Ausnahme-)Situationen sind die am häufigsten gestellten.
Erfahren Sie zum Beispiel, wie man sich mit Hochgeschwindigkeit entschleunigt, die Zweimeinungsmethode anwendet oder mit Halbwahrheiten in der Therapie umgeht. Entdecken Sie auch, wie ein gesundes Maß an Egoismus im therapeutischen Kontext hilfreich sein kann. Es gibt mehr als das, was Therapeutinnen und Therapeuten in ihrer Ausbildung lernen. Das Buch schließt eine Lücke, die herkömmliche theorielastige Lehrbücher offen lassen.
Einzigartig als »Lehrbuch«: Lebendige Praxis statt graue Theorie
Nehmen Sie die Abkürzung: Wie man seine psychotherapeutische Identität schneller findet
Neu aufgelegt:
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Test der Praxis-Verwaltungssysteme
Welches Praxis-Verwaltungssystem ist gut? Dazu haben wir Nutzer befragt und unsere Experteneinschätzung einfließen lassen. Wir haben auf zwei wesentliche Punkte geachtet:
1. Bedienungsfreundlichkeit
2. Kundenservice
Getestet und bewertet wurden: Elefant, Smarty, PsyPrax, Psychodat, Epikur, Medatixx, Turbomed
Die vollständige Auswertung können DPNW-Mitglieder im Downloadbereich kostenlos herunterladen.
Für Nichtmitglieder bieten wir die 43seitige und sehr umfangreiche Dokumentation zum Preis von 3,99 € an.
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EU Datenschutzgrundverordnung - das Paket für psychotherapeutische Praxen
Das EU Datenschutzgrundverordnung Paket - Psychotherapeutische Praxis ist eine komplette Sammlung von Vordrucken, Mustertexten und Anleitungen zum Erfüllen der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in psychotherapeutischen Praxen. Mit minimalem Aufwand können die umfangreichen Anforderungen rasch erfüllt werden.
Inhalt
1. Beschreibung der Anforderungen psychotherapeutische Praxen an die Datenschutzgrundverordnung
2. Vordrucke, Formulare, Anleitungen zum schnellen Ausfüllen
2.1. Praxis
- Datenschutzerklärungen Webseite
- Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzbeauftragter benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
- Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten
- Zusammenstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
- Prüfvorgaben für ADV-Verträge mit Dienstleistern, IT, Labor mit Musterbrief, der die Überprüfung erfüllt
- Datenschutzfolgeabschätzung
- Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzfolgeabschätzung benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)
- interne Datenschutzrichtlinie
2.2. Patienten und Beschäftigte
- Verpflichtungserklärung für Beschäftigte
- Schlüsselübergabeprotokoll
- Aufklärungsmerkblatt für gesetzlich versicherte Patienten
- Einverständniserklärung für privat versicherte Patienten
- Einverständniserklärung für Beschäftigte
2.3 Sonstiges
- Verzeichnis der zuständigen Datenschutzbehörden
- Checkliste Auftragsvergabeverträge
- Hinweise Auftragsvergabe
- Checkliste Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
- Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht Datenschutz
- Hinweise Auftragsvergabe
Preis 25 €
Downloadversion, Postversand nicht möglich:
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Hilfen zum Ausfüllen
Hinweis: Wir können keine Haftung für Ihre DSGVO-Texte übernehmen. Die Muster stellen lediglich Arbeitshilfen dar. Mit dem Kauf erkennen Sie dies an.
Und: Wir können keine Unterstützung beim Ausfüllen der Muster geben.
Rechtlicher Hinweis: Die Verwendung des Datenschutzpaketes ist für eine Praxis gestattet.
Weitergabe ist nicht zulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Bitte bedenken Sie, dass dahinter eine Menge Arbeit steckt. Hier finden Sie Videos mit Ausfüllhilfen zur DSGVO:
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Gesundheitsdaten online
Gesundheitsdaten online - Elektronische Patientenakte und Telematik
In diesem Buch geht es um ein heikles Thema, das jeden gesetzlich versicherten Bundesbürger betrifft: die Gesundheitsdaten. Bisher in der Arztpraxis vor Fremdzugriff geschützt, sollen Gesundheitsdaten – und damit sind Diagnosen, Befunde, Untersuchungsergebnisse, Medikationspläne gemeint – nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei den Krankenkassen selbst statt in den Arztpraxen gespeichert als „elektronische Patientenakte” gespeichert werden.
Als Buch (14,99 €)
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eBook
als Ebook: (kein Ebook-Reader erforderlich - Buch wird als ePub-Datei, mobi-Datei, azw-Datei, PDF-Datei geliefert.
Preis: 10 €
Hier bestellen:
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Telematik: anschließen lassen ja oder nein
Entscheidungshilfen für Behandler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten)
Soll ich mich anschließen lassen oder nicht – eine für viele quälende Frage, die die meisten spontan mit Nein beantworten würden. Preis: 3,99 €
Hier bestellen:
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Ebook
als Ebook: (kein Ebook-Reader erforderlich)
Preis: 1,99 € - hier bestellen:
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Mitgliederfragen
Meine Mitgliedsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich weder auf der Homepage in meinem Profil noch in der Korrespondenz mit Ihnen meine Mitgliedsnummer ersehen.
Antwort: Liebe Kollegin
Steht immer in der Rechnungsnummer:
Re-2026-3309-0001
Re-Jahr-Mitgliedsnummer-Rechnung
Hier 3309.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Psych. Dieter Adler
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6. Redaktionelles
Der Freitagsnewsletter
Unser „Freitags-Newsletter“ hat inzwischen einen großen Verbreitungsgrad. Mehr als 14.000 Kolleginnen und Kollegen haben ihn abonniert. Er blickt auf eine mehrjährige Tradition zurück: Jeden Freitag erscheint er mit aktuellen Informationen für den Praxisalltag, beruflichen und politischen Entwicklungen, Buchtipps und der Möglichkeit zum kollegialen Austausch.
Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Der Bezug ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts. Ihre E-Mail-Adresse wird selbstverständlich weder zu Werbezwecken genutzt noch an Dritte weitergegeben.
Bitte leiten Sie den Newsletter gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter – je mehr er erreicht, desto besser!
Alle Informationen, über die ich Ihnen hier berichte, wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem können sich Fehler einschleichen, und wir können keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu korrigieren, mit uns zu diskutieren oder Kritik zu äußern. Das hält den kollegialen Austausch lebendig.
Wenn Sie uns schreiben möchten, freuen wir uns. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jede E-Mail persönlich beantworten können. Wir versuchen, Fragen und Anregungen von allgemeinem Interesse im Newsletter aufzugreifen – dann haben alle etwas davon.
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Artikel im Newsletter - Redaktionstermine
Bitte beachten Sie die Redaktionstermine für die nächsten Newsletter:
Hinweis:
Wir können nicht alle Zuschriften und Anfragen übernehmen. Lesen aber alle.
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Aktueller Freitagsnewsletter
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Impressum
Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
- Kollegennetzwerk-Psychotherapie -
Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger
Vertreten durch den Vorstand:
1. Vorsitzender Dipl.-Psych. Dieter Adler
2. Vorsitzende Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner
Karmeliterstr. 1c
53229 Bonn
Chefredakteur: Dipl.-Psych. Dieter Adler
Redaktionsassistenten: Luca Kopp & Florian Schmidt
Leserzuschriften spiegeln nicht die grundsätzliche Haltung des Verbandes wider, sondern stehen für die einzelne Meinung des jeweiligen Verfassers.
Verwendung unserer Texte
Gerne dürfen Sie die von uns geschriebenen Texte mit dem Quellenvermerk veröffentlichen oder weiterverbreiten. Für das Verwenden der Texte anderer Autoren oder Leserbriefe bitten wir die Autoren selbst zu fragen.
Über ein Belegexemplar freuen wir uns immer sehr!
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Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen.
Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Dies gilt auch für Abmahnungen, die unter § 8 (4) UWG fallen.
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