Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Praxis
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Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Praxis
Zur Akzeptanz der Patientenbefragung und ihrer Alternativen
Insgesamt nahmen 2097 Personen an der Befragung teil, darunter waren 95 % in eigener Praxis niedergelassen, die übrigen angestellt. Der durchschnittliche Zeitraum seit der Niederlassung betrug bei ersteren rund 17 Jahre. Auf dieser Basis kann davon ausgegangen werden, dass die Befragten Bedeutung, Praktikabilität und Nutzen unterschiedlicher Alternativen zur Qualitätssicherung fundiert einschätzen können.
Zur Akzeptanz der Patientenbefragung und ihrer Alternativen
Insgesamt nahmen 2097 Personen an der Befragung teil, darunter waren 95 % in eigener Praxis niedergelassen, die übrigen angestellt. Der durchschnittliche Zeitraum seit der Niederlassung betrug bei ersteren rund 17 Jahre. Auf dieser Basis kann davon ausgegangen werden, dass die Befragten Bedeutung, Praktikabilität und Nutzen unterschiedlicher Alternativen zur Qualitätssicherung fundiert einschätzen können.
Das geplante Verfahren zur Patientenbefragung stößt auf massive Ablehnung: Vier von fünf Befragten sprechen sich dagegen oder eher dagegen aus. Ein Verfahren, das bei erfahrenen Psychotherapeut*innen auf derartige Zurückweisung stößt, dürfte in der Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zielsetzung einer effektiven Qualitätssicherung verfehlen.
Eine deutliche Mehrheit (90 %) der Befragten spricht sich für die Beibehaltung des Gutachterverfahrens aus. Allerdings wird Reformbedarf in Richtung einer angemessenen Honorierung (49,7 %) beziehungsweise einer zeitlichen Begrenzung (22,7 %) erkennbar. Insgesamt ist unter diesen Bedingungen von einer hohen Akzeptanz und nachhaltigen sowie praktikablen Qualitätssicherung durch das Gutachterverfahren auszugehen.
Ein erweitertes Dokumentationsverfahren als Ersatz für Antragsberichte, das von den Kassen überprüft werden kann, wird von knapp zwei Dritteln der Befragten abgelehnt. Jeder fünfte Befragte könnte sich das unter Einschränkung des Datenumfangs vorstellen. Ein kleiner Teil der Befragten wäre dafür, wenn Aufwände reduziert beziehungsweise angemessen honoriert würden. Insgesamt muss bezweifelt werden, ob ein so gering akzeptiertes Verfahren zu einer nennenswerten Verbesserung der Qualität führen würde.
Die Meinungen bezüglich der Eignung von Supervisionsverfahren als Ersatz für Antragsberichte sind geteilt. Alternativen ohne breite Akzeptanz erscheinen im Sinne der Qualitätssicherung nicht ratsam.
Ähnlich wie im Falle von Supervisionsverfahren ist auch bei Intervisionsverfahren nicht von einer hinreichenden Akzeptanz auszugehen, auch wenn es hier einen leichten Überhang in Richtung einer Zustimmung gibt.
Das 3-Optionen-Modell des DPN erntet eine breite Zustimmung: Etwa 90 Prozent der Befragten können sich dieses als Ersatz für das Gutachterverfahren vorstellen. Nur jede zehnte Person lehnt das Modell ab. Hier ist eine Analyse der Ablehnungsgründe hilfreich, um Strategien für die weitere Kommunikation des Modells zu entwickeln.
Zusammenfassend können zur Akzeptanz der Patientenbefragung und ihrer Alternativen folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:
- Das Verfahren zur Patientenbefragung hat für die Qualitätssicherung psychotherapeutischer Tätigkeit keine Zukunft, da aufgrund des eklatanten Mangels an Akzeptanz die Eignung des Instruments generell bezweifelt werden muss.
- Das bestehende Gutachterverfahren kann unter Berücksichtigung von Reformschritten auch weiterhin eine bedeutsame Säule der Qualitätssicherung darstellen.
- Weder erweiterte Dokumentationsverfahren, noch Supervisionsverfahren oder Intervisionsverfahren können als hinreichend akzeptierte und damit taugliche Ersatzverfahren für Antragsberichte angesehen werden.
- Das 3-Optionenmodell des DPN bietet auf der Grundlage einer breiten Akzeptanz interessante Anwendungsperspektiven für die Qualitätssicherung. Allerdings scheint noch (Er-)klärungsbedarf vor allem im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit, Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit zu bestehen.