Was bezahlen Krankenkassen?

Als gesetzlich krankenversicherte Patientin oder gesetzlich krankenversicherter Patient brauchen Sie sich um die Finanzierung einer Psychotherapie keine Sorgen zu machen, wenn Sie einen Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin mit Kassenzulassung aufsuchen. Ein Therapeut oder eine Therapeutin mit Kassenzulassung hat eine aufwendige Ausbildung durchlaufen, verfügt über eine staatliche Approbation und einen der (viel zu wenigen) Arztsitze, die von der Kassenärztlichen Vereinigung unter strengen Auflagen zugewiesen werden. Umgekehrt heißt das: Von einer Arztpraxis, die nur Privatpatienten bzw. -patientinnen aufnimmt, oder einem Heilpraktiker oder einer Heilpraktikerin für Psychotherapie bekommen Sie eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen, wobei Ihnen die Kosten für die Behandlung unter Umständen im Nachhinein von der Krankenkasse erstattet werden.

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Die Kasse übernimmt die Kosten für maximal 3 Sprechstunden sowie maximal 4 probatorische Sitzungen. Die Sprechstunden dienen der Abklärung, welche Krankheit vorliegt, ob Psychotherapie angezeigt ist oder evtl. ein anderes Verfahren Anwendung finden sollte, usw. Die Aufgabe der probatorischen Sitzungen ist die von „Schnupperstunden“ – wie kommen Patient bzw. Patientin und Therapeut bzw. Therapeutin in Kontakt, stimmt das „Bauchgefühl“ und die Wellenlänge, wie geht der Patient oder die Patientin mit ersten Lösungsvorschlägen des Therapeuten bzw. der Therapeutin um? Stimmen die Voraussetzungen, wird im Rahmen der probatorischen Sitzungen die geplante Therapie mit Hilfe diverser Formblätter bei der Krankenkasse beantragt, denn alles, was über Sprechstunden und probatorische Sitzungen hinausgeht, muss von der Kasse genehmigt werden. 


Für den sogenannten „Kassenantrag“ gibt es folgende Möglichkeiten.

Nach Helmut Krauthauser