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Bundesdatenschutzbeauftragter: psychische Erkrankungen in elektronischer Patientenakte (ePA) geben Anlass zur Diskriminierung


Wir hatten mehrfach Professor Kelber bei uns zu Gast und haben ihm unsere Bauchschmerzen bei der zwangsweisen Befüllung der ePA mit psychotherapeutischen Daten geschildert. Es freut uns sehr, dass Ulrich Kelber unsere Bedenken teilt.
Für manche Politiker sind Daten aus einer Psychotherapie so etwas wie Dioptrien-Werte vom Augenarzt. Glücklicherweise ist Professor Kelber hier wesentlich aufgeklärter und kann dank seiner fachlichen Expertise ein gut begründetes Urteil abgeben. Und er bietet Lösungsvorschläge an, wie eine ePA datenschutzrechtlich funktionieren kann. Wir hoffen, dass seine Kassandrarufe gehört werden.

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28.11.2023